Saarland streicht das Wort „Rasse“ aus der Verfassung
Erstellt von Redaktion am Mittwoch 7. Februar 2024
Mehrere Änderungen
Von dpa – 07.02.2024 – 12:56 Uhr Lesedauer: 1 Min.
Abgeordnete im Plenarsaal des Saarländischen Landtages. (Quelle: Harald Tittel)
Niemand darf „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ benachteiligt oder bevorzugt werden –
so steht es nun in der Verfassung des Saarlandes. Auch noch weitere Änderungen gibt es.
Der saarländische Landtag hat am Mittwoch drei Verfassungsänderungen beschlossen.
Mit einer Änderung wird der Begriff „Rasse“
bei der Aufzählung von möglichen Gründen für Diskriminierung aus der Verfassung gestrichen.
Künftig heißt es in Artikel 12 stattdessen, dass niemand „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“
benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Außerdem wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit in die Verfassung aufgenommen.
Künftig soll es Aufgabe des Staates sein, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln,
um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.
Eine dritte Änderung schreibt „den Schutz und die Förderung des Staates“
für die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit fest.
Die Änderungen wurden gemeinsam von den Fraktionen der allein regierenden SPD und
der oppositionellen CDU beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.
Abgeordnete von SPD und CDU kündigten an, dass die saarländische Verfassung
in Zukunft auch durch eine Antisemitismus-Klausel ergänzt werden soll.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon bezeichnete eine Klausel gegen Antisemitismus
als „eine gemeinsame Verpflichtung an uns alle“: „Wir müssen sehen, dass wir das auch zügig hinkriegen.“
Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa
Quelle:
Donnerstag 8. Februar 2024 um 20:12
Die Streichung des Begriff erachte ich als vernünftig. Wir haben es immer und überall mit Menschen zu tun. Diese haben einen Vornamen und Eigenschaften. Diese Eigenschaften sagen etwas über die Persönlichkeit des Menschen aus.
Jimmy Bulanik
Freitag 9. August 2024 um 9:46
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