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Archiv für die 'Schiedskommissionen' Kategorie

Sahra W. darf weiter Kratzen

Erstellt von Redaktion am 18. Oktober 2021

Sahra Wagenknecht schrammt am Parteiausschluss vorbei

2016-04-23 Anti-TTIP-Demonstration in Hannover, (10063).jpg

Was sieht die Dame recht neben den Plakathalter ? Hängt dort Jemand?

Quelle:    Scharf  —  Links

Von Edith Bartelmus-Scholich*

Landesschiedskommission stellt erhebliche, parteischädigende Verstöße fest, nimmt aber die Vorstände in die Mitverantwortung.

Am 4. September 2021 teilte die Landesschiedskommission der Partei DIE LINKE. NRW mit, dass Sahra Wagenknecht nicht aus der Partei ausgeschlossen werde. Zwei Gruppen von AntragsstellerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet hatten im Frühjahr jeweils einen Antrag auf Parteiausschluss gegen Wagenknecht gestellt. Nach Wochen liegt jetzt eine schriftliche Begründung des einstimmigen Beschlusses der Landeschiedskommission vor.

Die 43 Seiten des Beschlusses sind aufschlussreich, werfen aber auch Fragen auf.

Die Anträge wurden zusammengelegt, weil sie in weiten Teilen ähnliche Vorwürfe erhoben. Zunächst hat die Landesschiedskommission die Vorwürfe herausgefiltert, die entweder auf Vorkommnissen basierten, die Jahre her waren oder offensichtlich unbegründet waren. Es gilt nämlich, dass ein Verfahren nur zu Vorkommnissen geführt werden kann, die erst vor Kurzem passiert sind. Als offensichtlich unbegründet wies die Schiedskommission den Vorwurf zurück, Wagenknecht habe im Saarland zur Nichtwahl ihrer Partei aufgerufen.

Es blieben Vorkommnisse aus jüngster Zeit, vor allem Positionen aus Wagenknechts im April erschienenen Buch „Die Selbstgerechten – Mein Gegenprogramm für Gemeinsinn und Zusammenhalt“ sowie Äußerungen aus den letzten Monaten. Die Schiedskommission untersuchte, ob und in wieweit Wagenknechts Positionen und öffentliche Äußerungen im Gegensatz zu den Grundsätzen der Partei DIE LINKE stehen, ob und in wieweit sie gegen die Ordnung der Partei verstoßen habe, und ob und in wieweit dies insgesamt parteischädigend sei. Hierzu klärte die Schiedskommission, welche Programmatiken zu den Grundsätzen der Partei DIE LINKE gehören und welchen Loyalitätspflichten gegenüber der Partei MandatsträgerInnen zu genügen haben.

Mehrfache Verstöße gegen Grundsätze und Ordnung der Partei

Im Ergebnis hat die Landesschiedskommission festgestellt, dass Wagenknecht mehrfach und erheblich sowohl gegen die Grundsätze als auch gegen die Ordnung der Partei verstoßen und, dass ihr Verhalten parteischädigend war. Als Verstöße gegen die Grundsätze der Partei werden ihre Positionen zum Internationalismus und zur Migration sowie zum Umgang mit diskriminierten Minderheiten gewertet. Hierzu schreibt die Schiedskommission:

Nach der Überzeugung der LSchK lassen sich dem aktuellen Programm der Partei DIE LINKE in Verbindung mit den Gründungsdokumenten zumindest die von den Antragstellern genannten Grundsätze einer solidarischen Einwanderungsgesellschaft mit offenen Grenzen für Flüchtlinge, der Anerkennung von Vielfalt und Selbstbestimmung diskriminierter Minderheiten sowie der Grundsatz des Internationalismus entnehmen. Die Äußerungen der Antragsgegnerin widersprechen in allen drei Fällen den programmatischen Aussagen der Partei zu diesen Themen. Allein darin liegt indes noch kein „Verstoß“ gegen die Grundsätze, denn die Meinungsfreiheit gilt grundsätzlich auch innerhalb der Partei. Vielmehr besteht der Verstoß darin, dass die Antragsgegnerin ihre Ansichten in einer Art und Weise medienwirksam verbreitet, die die ihr obliegenden Loyalitäts- und Solidaritätspflichten in einem nicht mehr durch das Recht auf innerparteiliche Meinungsfreiheit gedeckten Maße verletzt.“

Unsolidarische und illoyale Kritik

Dazu erklärt die Schiedskommission, dass allein öffentliche Kritik der Partei noch keinen Schaden zufügen muss und grenzt wie folgt ein:

Allerdings muss insbesondere bei öffentlicher Kritik Rücksicht auf das Parteiinteresse genommen werden, der Partei darf kein vermeidbarer Schaden zugefügt werden. Daraus folgt, dass Mehrheitsbeschlüsse nicht verunglimpft oder aggressiv bekämpft werden dürfen. „Die innerparteiliche Kritik an inhaltlichen Positionen der Partei darf nicht zum Bekämpfen der eigenen Partei werden und nicht die Diktion des fanatischen Gegners bekommen“ (Risse S. 92 und S. 129; Seifert S. 217; Strunk S JZ 78,91). Insbesondere von „Parteiprominenz“ mit hoher Publikumswirksamkeit darf die Partei erwarten, dass Kritik an den beschlossenen Grundsätzen der Partei in moderater Weise artikuliert und nicht der Anschein erweckt wird, prominente Vertreter der Partei würden sich bereits jetzt nicht mehr an diese Grundsätze halten wollen. Ein solches Verhalten verletzt vielmehr auch die Rechte der Parteimehrheit. Die Parteimehrheit hat ein Recht darauf, dass ihre Mitwirkungsrechte geschützt werden, die in den politischen Zielen der Partei ihren Niederschlag gefunden haben (Roßner S. 80; ebenda S. 144; Ullrich S. 1088). Innerparteiliche Opposition muss deshalb grundsätzlich loyal sein. Vor allem aber darf ein prominentes Parteimitglied ihre Thesen, die den Grundsätzen der Partei widersprechen, nicht im Stil, im Wortlaut und mit Argumenten vertreten, die von gegnerischen Parteien propagandistisch als Bestätigung ihrer Gegenposition gewertet werden können. Gemessen an diesen Vorgaben erweisen sich die öffentlichen Äußerungen der Antragsgegnerin in ihrem Buch als unsolidarisch und illoyal sowohl gegenüber Parteimitgliedern als auch gegenüber potenziellen Wählern und gegenüber Betroffenen, deren Interessen zu vertreten die LINKE beansprucht.“

Grundsätze der Partei verletzt

Hinsichtlich der Positionen von Wagenknecht zur Migration und zum Umgang mit unterdrückten Minderheiten stellt die Schiedskommission fest:

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Wo kein Richter mehr- dort kein Kläger – kommt jetzt die Antwort aus der Glaskugel ?

Der Grundsatz „offene Grenzen für alle Geflüchteten“ ist wörtlich im Parteiprogramm enthalten. Die LSchK hat dies nicht zu bewerten, sondern lediglich festzustellen. Der Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ist ein wesentliches Identitätsmerkmal der LINKEN und nimmt im tagespolitischen Wirken der Partei einen großen Raum ein. Es ist deshalb unsolidarisch und unsozial, wenn die Antragsgegnerin ausgerechnet im (Vor-) Wahlkampf Thesen verbreitet, die geeignet sind, die in Teilen der Bevölkerung vorhandenen Ressentiments gegen Migranten und Flüchtlinge zu stärken. Vor allem wenn dabei teilweise derselbe Wortlaut verwendet wird, wie ihn rechtspopulistische Parteien verwenden, und ihre Äußerungen daher nicht als Unterstützung der Partei DIE LINKE verstanden werden können, sondern als Bekräftigung der programmatischen Aussagen anderer Parteien. Wenn die Antragsgegnerin ausführt: „Nahezu jedem dürfte klar sein, dass ein wohlhabendes […] Land, in das jeder, der möchte, einwandern kann, sich in kürzester Zeit in einen Ort verwandeln würde, an dem keiner mehr gerne leben möchte. Aber das ändert natürlich nichts daran, dass man sich enorm gut dabei fühlen kann, offene Grenzen und Bleiberecht für alle zu fordern“ brüskiert das in nachvollziehbarer Weise jene Parteimitglieder, die sich aktiv dafür einsetzen, die Parteiprogrammatik zur Flüchtlings- und Migrationspolitik umzusetzen und gegen zahlreiche Angriffe konservativer und rechtspopulistischer Kreise zu verteidigen. Sie wirft diesen Genossen und Genossinnen damit vor, in egoistischer Weise mehr um ihr gutes Gewissen als um das Schicksal der Migranten besorgt zu sein. Mehr noch wirft sie ihnen vor, mit ihrer Migrationspolitik Deutschland in ein Land zu verwandelt, in dem „keiner mehr gerne leben möchte“. Sie entwirft und stützt damit genau dasjenige Zerrbild von Linken, welches von rechten Kreisen gezeichnet wird. Diversity und Frauenquoten, wiewohl letzteres in der Satzung der LINKEN festgeschrieben ist, bezeichnet die Antragsgegnerin als „identitätspolitischen Spuk“, was mit sachlicher Kritik nichts mehr zu tun hat. Gleichzeitig ist diese Ausdrucksweise durchaus als Schmähung der Genossen und Genossinnen zu verstehen, die diese Quotierung für notwendig halten und daher mit großer Mehrheit beschlossen haben. Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, Ethnie, Homo-, Bisexualität oder Transgeschlechtlichkeit tatsächlich zu Opfern von Diskriminierung werden, bezeichnet sie als „skurrile Minderheiten mit Marotten“. Nicht die Diskriminierung sieht sie als Problem, sondern dass diese Menschen daraus „den Anspruch ableiten, Opfer zu sein.“ Verständlich, dass sich diejenigen Parteimitglieder, die sich auch oder bevorzugt in Bewegungen und sogar Parteigliederungen engagieren, welche Antidiskriminierungsarbeit leisten, unsolidarisch getroffen, bzw. verhöhnt fühlen. „Linksliberalen“ Parteimitgliedern, die nicht wie sie selbst den Begriff „Leitkultur“ verteidigen, schreibt die Antragsgegnerin zu, nicht an „spezifisch nationale Werte“ zu glauben und „Glaube, Nation und Heimat“ für zu überwindende Kategorien zu halten – im Gegensatz zur „normalen“, an „Standards“ festhaltenden Bevölkerung – und somit statt Solidarität nur Individualität und Selbstverwirklichung großzuschreiben. Sie fordert also nicht internationale Solidarität, sondern Solidarität mit einer Gemeinschaft, die sich auf Glaube, Nation und Leitkultur beruft. Sie wirft also der Sache nach gerade jenen, die internationalistische Ideen vertreten, ein selbstbezogenes und unsolidarisches Verhalten vor.“

Mitverantwortung der Vorstände

Im Anschluss an diese Einordnungen hat die Landesschiedskommission eine Abwägung vorgenommen, die schließlich dazu führte, dass Wagenknecht trotz wiederholter erheblicher Verstöße gegen Grundsätze und Ordnung der Partei doch nicht ausgeschlossen wurde.

Hierbei weist die Schiedskommission den Parteivorständen eine bedeutende Mitschuld zu:

Der Schaden, der der Partei durch das Verhalten der Antragsgegnerin entstanden ist, liegt wie gezeigt darin, dass der Partei die Durchsetzung ihrer politischen Ziele erschwert wird, weil Mitglieder, die sich für diese Ziele einsetzen, die Partei verlassen, weil zivilgesellschaftliche Gruppen, die für die gleichen Ziele kämpfen, DIE LINKE nicht mehr als Bündnispartner wahrnehmen, und weil Wähler, denen diese Ziele wichtig sind, abgeschreckt werden. Dafür ist allerdings nicht allein die Antragsgegnerin verantwortlich. Vielmehr liegt ein erhebliches Mitverschulden auf Seiten der Partei vor, konkret bei den früheren und amtierenden Vorständen. Ein solches Mitverschulden ist bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (vgl. Risse S. 163). In der vorstehenden Begründung wurde wiederholt betont, dass sich die Partei das illoyale und unsolidarische Verhalten der Antragsgegnerin nicht gefallen lassen muss. Tatsache ist aber, dass weite Teile der Partei und insbesondere die Parteiführung sich dieses Verhalten gefallen lassen. Denn eine Zurechtweisung der Antragsgegnerin erfolgte bislang nicht. Die Auseinandersetzungen um die abweichenden und oft provokativ vorgetragenen Ansichten der Antragsgegnerin sind nicht neu, sondern existieren seit Jahren. Auf die höchst umstrittenen Äußerungen aus dem Jahre 2016, die auch Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, wird Bezug genommen. Die Reaktionen der verschiedenen Parteiführungen auf die innerparteilichen Streitigkeiten erfolgten und erfolgen nach immer dem gleichen Ritual: Der Parteivorstand ruft zur Mäßigung auf und fordert dazu auf, die Konflikte konsensual zu lösen. Zwar ist es richtig, das inhaltliche Konflikte nicht durch Parteiausschlüsse, sondern konsensual zu klären sind (Ipsen § 10 Rdnr. 31; Trautmann S. 201). Allerdings findet in der Partei DIE LINKE genau diese Klärung nicht statt, und auch diese Situation dauert nun schon mehrere Jahre. Die gewählten Organe der Partei kommen ihrer Pflicht, den dazu erforderlichen Diskurs zu organisieren, nicht nach. Eindeutige Richtungsentscheidungen zu den umstrittenen Positionen werden ebenfalls nicht getroffen, bzw. deren Ermöglichung organisiert. Die Antragsgegnerin hat über lange Zeiträume hinweg und mit erheblicher medialer Wirkung die Grundsätze der Partei angegriffen, ohne dass eine adäquate Reaktion erfolgte. Spätestens nachdem das vorliegende Parteiausschlussverfahren eingeleitet wurde, wäre es angebracht gewesen, dass der Parteivorstand die inhaltlichen Positionen des Parteiprogramms gegen die Angriffe der Antragsgegnerin verteidigt – umso mehr vor einer Bundestagswahl. Da vorliegend der wesentliche, zu der Annahme von Grundsatzverstößen führende Vorwurf gegen die Antragsgegnerin darin besteht, dass sie ihre Thesen in illoyaler, unsolidarisch, herablassend und diffamierend empfundener Art und Weise verbreitet, hätten die von der Antragsgegnerin kritisierten Parteimitglieder, Betroffenen und Interessenvertreter von der Partei erwarten dürfen, dass sie die scharfen Äußerungen und Etikettierungen in den „Selbstgerechten“ zurückweist und die so Kritisierten vor Diffamierung und Herabsetzung in Schutz nimmt. Stattdessen ließen sich Mitglieder der Parteivorstände auf Bundes- und Landesebene wie auch viele andere führende Genossen mit wenig hilfreichen Äußerungen zum vorliegenden Verfahren vernehmen. So kritisierten die beiden Bundesvorsitzenden laut FAZ Online vom 15.6.2021 das Parteiausschlussverfahren mit der Bemerkung „Es gibt einige Differenzen innerhalb unserer Partei. Die können wir diskutieren.“ Gregor Gysi wird am 14.6.2021 von der Frankfurter Rundschau mit der Bemerkung zitiert, das Ausschlussverfahren sei „völlig daneben“. Kritik dürfe immer geübt werden und müsse immer ausgehallten werden. Dabei hatte Gregor Gysi bereits 2018 im Zusammenhang mit der von der Antragsgegnerin mit initiierten Bewegung „Aufstehen“ geäußert: „Ich glaube, Sahra muss ihre Rolle in der Partei für sich neu definieren.“ ((n-tv vom 16.2.2019). Dies zeigt exemplarisch, dass zwar einerseits mit einer gewissen Regelmäßigkeit immer wieder der innerparteiliche Dialog gefordert wird, insbesondere, sobald in der Öffentlichkeit kontrovers über die Ansichten der Antragsgegnerin diskutiert wird, andererseits aber dieser Dialog nie wirklich stattfindet und auch keine Grundsatzentscheidungen erfolgen, welche die programmatisch formulierten Grundsätze verändern. Diese Unentschlossenheit und der dadurch verursachte Eindruck, der Partei sei die Maximierung ihrer Wählerstimmen wichtiger als die Durchsetzung ihrer programmatischen Ziele, beschädigt erheblich die Glaubwürdigkeit der Partei. Wähler können – offenbar zu Recht – nicht darauf vertrauen, dass die Partei ihre im Programm niedergelegten inhaltlichen Positionen auch offensiv vertritt. Vielmehr geben die Stellungnahmen der Parteiführungen etc. denjenigen Wählern, die mit dem im Programm enthaltenen Aussagen übereinstimmen, das Signal, diese Grundsätze könnten geopfert werden, um weitere Auseinandersetzungen innerhalb der Partei zu vermeiden. Durch dieses Verhalten stößt die Partei nicht nur diejenigen Wähler ab, die sich eine klare Abgrenzung von den Thesen der Antragsgegnerin wünschen, sondern letztlich auch diejenigen, die die Ansichten der Antragsgegnerin unterstützen, sowie all jene, die keiner Seite zuzurechnen sind, von der Partei aber eine Klärung der umstrittenen Punkte erwarten. Gemessen an der Wählerzustimmung haben die verantwortlichen Vorstände durch Untätigkeit den Schaden möglicherweise vergrößert.“

Weiter schreibt die Schiedskommission:

Es ist weder die Aufgabe, noch liegt es in der Kompetenz der LSchK, die dem Parteivorstand obliegende Aufgabe der inhaltlichen Klärungen durch einen Parteiausschluss herbeizuführen. Dies wäre auch unzweckmäßig, da die Antragsgegnerin mit ihren Thesen zwar der gültigen Programmatik der LINKEN widerspricht, mit ihren Auffassungen aber keineswegs allein in der Partei steht. Ein Ausschluss der Antragsgegnerin würde das Problem deshalb nicht grundsätzlich lösen. Vielmehr bedarf es hierfür entweder des Willens und der Fähigkeit der Parteiführung, die im Parteiprogramm formulierten Inhalte einer modernen linken Politik im 21. Jahrhundert zu vertreten und auch innerparteilich zu verteidigen, oder des Zugeständnisses, dass diese Grundsätze als Grundsätze für die Partei obsolet sind.“

Fragwürdige Abwägung

Damit hat die Schiedskommission einerseits das Terrain abgesteckt auf dem eine politische Klärung mit Sahra Wagenknecht und mit allen, die in der Partei DIE LINKE ihre Positionen teilen, zu erfolgen hat. Die Vorstände haben einen Prozess zu organisieren in dem die Grundsätze der Partei DIE LINKE entweder bekräftigt oder aufgegeben werden.

Eines ist klar herausgearbeitet worden: Die Positionen von Wagenknecht sind unvereinbar mit den Grundsätzen der Partei DIE LINKE – und überhaupt mit den Grundsätzen jeder sozialistischen Partei. Werden diese Positionen geduldet, verliert die Partei ihren Charakter als sozialistische, ja sogar als linke Partei.

Dennoch wirft der Schiedsspruch eine Frage auf. Wie kann es sein, dass die Unzulänglichkeit von Vorständen, die sich insbesondere darin zeigt, dass sie nicht mutig und öffentlich die Grundsätze ihrer Partei gegen Angriffe verteidigen, schließlich dazu führt, dass Mitglieder, die die ständige Verletzung dieser Grundsätze nicht länger hinnehmen wollen, sich nicht durchsetzen können, weil die Vorstände der Partei Mut und Konsequenz vermissen lassen? Es liegt hier ein Zirkelschluss vor. Folgt man nämlich dieser Argumentation, so hat die Parteibasis gegen „Parteiprominenz“ und Vorstände, die die eigenen Grundsätze nicht verteidigen wollen, keine Chance. Da es das nicht geben darf, liegt die Vermutung nahe, dass die Landeschiedskommission hier eine unhaltbare Abwägung getroffen hat.

Anmerkung: Der Redaktion ‚scharf-links‘ liegt der Schiedsspruch vor.

* Die Autorin ist Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE. NRW. Diese Angabe erfolgt hier, weil klar werden soll, dass in dem vorstehenden Artikel keine „unparteiische“ Außensicht gegeben wird.

Urheberecht
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Grafikquellen      :

Oben          —    Kurz vor dem Beginn der Hannover Messe 2016, die unter anderem von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama eröffnet wurden, organisierte ein Trägerkreis zum Samstag, den 23. April 2016 auf dem hannoverschen Opernplatz eine Demonstration unter dem Motto „TTIP und CETA stoppen.

Foto: Bernd Schwabe – Own work

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  • Created: 23 April 2016

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Unten      —       Karl Marx, The Prophet

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Linke Schiedskommission

Erstellt von Redaktion am 2. März 2018

Adolf Loch aus der Partei DIE LINKE ausgeschlossen!

Datei:Mainzer Ranzengarde Fastnacht5.jpg

Quelle  :   Scharf – Links

Von Jürgen Straub

Die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE hat einstimmig den Parteiausschluss von Adolf Loch bestätigt. Damit hat das oberste Organ der innerparteilichen Rechtsfindung die Grenzüberschreitung des vormaligen LINKE-Mitglied Loch geahndet und klargestellt, dass es keinem Parteimitglied gestattet sein darf, gegen die eigene Partei zu agieren. Adolf Loch und Thomas Schaumburger hatten in ihrer Gegnerschaft zu Tomas Lutze (MdB) versucht die Landesliste der Partei DIE LINKE zu verhindern. Dazu wurde vor dem Landgericht Saarbrücken geklagt und auch die Landeswahlleiterin bemüht. Als Beides scheiterte, haben Loch und Schaumburger im Bundestagswahlkampf aktiv gegen die Partei gearbeitet und das Wahlergebnis für DIE LINKE im Saarland negativ beeinflusst.

Jürgen Straub, als Antragsteller und Verfahrensbeteiligter erwartet nun, dass die Bundesschiedskommission auch im Fall Thomas Schaumburger, den von der Landesschiedskommissionausgesprochene Parteiausschluss bestätigt.

Jürgen Straub
Basisorganisation
DIE LINKE Saarbrücken

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Urheberrecht

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Grafikquelle     :

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Namensnennung: Martin Bahmann aus der deutschsprachigen Wikipedia

 

 

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Das Red-Media-Team lädt ein

Erstellt von Redaktion am 20. Januar 2017

File:President and First Lady Obama with Chancellor Merkel.jpg

Einen Platz auf den „Roten Teppich“ wird DIE LINKE

immer rechts liegen lassen !

Ja, solche Meldungen erreichen mich auch heute noch in schöner Regelmäßigkeit, ca. acht Jahre nach dem Rauswurf aus dieser Partei der Kungel – Schwestern und Brüder, immer noch. Es erfüllt mich immer noch mit einer tiefen Genugtuung zusehen zu können, wie sehr die selbst ernannte Gerechtigkeitspartei auf der Stelle tritt. Mehr als 10 Jahre nach Gründung dieser Partei hören die BürgerInnen immer noch dieselben Forderungen in den Programmen, was einen Anspruch auf den Preis der größten Versager in diesem Land gerechtfertigen würde, denn die Kurve des Sozialen Gleichgewicht zeigt immer weiter nach unten.

Die Taschen der Versager sind zwar voll, derweil sich diejenigen der Wähler immer weiter leeren. Alles Zeichen einer vollkommen verfehlten Strategie der Linken. Würden Einige auch nur ein wenig in die Gesellschaft hineinhören, stellten sie sehr schnell fest, wie groß die Enttäuschung der Menschen in die Alternativen zum Zeitgeist sind. Der Glaube, die Hoffnung auf eine Änderung der Situation, ist lange entschwunden. Selbst der korrupte Familienrichter aus Duisburg ist lange aus dem politischen Blickpunkt untergetaucht. Hier noch einmal in Erinnerung die Handreichung zwischen Thome und Kampa:

Anwesende Mitglieder der Schiedskommission:

Hendrik Thome-Vorsitz

Ruth Kampa

So geht es dieses mal um das „Red. Media-Team“. Möchten Diese doch den eingeladenen Gästen erklären und lehren wie LINKE Botschaften unter das Volk gebracht werden. Sie werden in Scharen diesem Ruf folgen – die Journalisten oder auch nur Schreiber, um sich die Hirne waschen zu lassen. Auch sind diese „Freien“ bestimmt gerne bereit dafür auch noch 50 Euro Eintritt pro Tag zu zahlen. Werden doch zu wenig öffentliche Gelder in die immer leeren Parteikassen gespült !

Red. / IE

Hier der Wortlaut der Mail:

Am 27. und 28. Januar in Essen – jetzt anmelden!

Liebe Medienarbeitende, am 27. und 28. Januar 2017 findet in Essen (NRW) der Red Media Day 2017 statt. Denn: nicht nur die linken Inhalte müssen stimmen, unsere Botschaften sollen auch ankommen.

Der Red Media Day 2017 ist ein Angebot an Kommunikationsinteressierte und Kommunikationsprofis in der LINKEN, um sich fortzubilden und sich auszutauschen.

Wir wollen die am selben Ort stattfindende Konferenz „Genug für Alle – Konferenz zum sozial ökologischen Umbau“ nutzen, um aktuelle und professionelle Kommunikationsmethoden in vier Bereichen gemeinsam zu erlernen:

  • „Mobile Reporting“ (mit dem Smartphone)
  • „Politische Kommunikation via Social Media“
  • „Fotografie – Veranstaltungen spannend ins Bild setzen“ (per Kamera und per Smartphone)
  • „Kleine Zeitungen – gut und professionell gemacht“ (Planen, Texten, Layouten)

Der Red Media Day richtet sich in erster Linie an Mitglieder der Partei DIE LINKE die mit der Öffentlichkeitsarbeit in den Bezirken und Landesverbänden zu tun haben. Für diese ist die Teilnahme kostenlos. Gäste müssen einen Unkostenbeitrag von 50 Euro am Tag bei der Anmeldung entrichten. Plätze sind im begrenztem Umfang verfügbar. Bitte meldet euch deshalb über das Formular an.

Weitere Informationen und Anmeldung: www.die-linke.de/redmediaday

Mit solidarischen Grüßen

Das Red-Media-Team

PS: Bitte leitet den Newsletter an interessierte weiter.

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Fotoquelle – Wikipedia: the image is in the public domain.

Source http://www.whitehouse.gov/blog/09/04/03/A-Town-Hall-in-Strasbourg/
Author Lawrence Jackson, White House photographer

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Massenrücktritt: Linke „heillos zerstritten“

Erstellt von Redaktion am 13. Januar 2017

Kreisverband Dahme-Spreewald

Ausgerechnet im Wahljahr bricht im Kreisverband der Linken das Chaos aus. Sieben der 13 Vorstandsmitglieder sind zurückgetreten. Sie üben scharfe Kritik an der Arbeitsweise. Vorsitzender Michael Wippold bleibt unbeirrt. Auf einem Parteitag am 18. März sollen die fehlenden Plätze neu besetzt werden.

Aus  Fenstern von  dem Linken Haus, da schaut auch manche Gurke raus!

Königs Wusterhausen. – Der Kreisvorstand der Linken Dahme-Spreewald hat auf einen Schlag mehr als die Hälfte seiner Mitglieder verloren. Auf der Vorstandssitzung am Dienstagabend erklärten sieben Genossen des 13-köpfigen Gremiums ihren sofortigen Rücktritt. Darunter sind die beiden stellvertreten Vorsitzenden Thorsten Kleis und Jutta Vogel sowie Schatzmeisterin Ilka Endrulat-Pittack, die schon am Freitag zurückgetreten war. Weiterhin schieden Niko Dorendorf, Angela Laugsch, Julia Schütze und Jacqueline Swatzina aus.

Keine Möglichkeit der Besserung

„Unser Kreisvorstand in der bisherigen Besetzung ist heillos zerstritten, wir sehen keine reale Möglichkeit der Besserung in absehbarer Zeit“, heißt es in einer Erklärung der abtrünnigen Genossen. Zugleich betonen sie, mit ihrem Rücktritt noch rechtzeitig einen Neuanfang im Wahljahr zu ermöglichen. Im Herbst sind Bundestagswahlen, in Königs Wusterhausen wird außerdem ein neuer Bürgermeister gewählt.

Generationswechsel gelingt nicht

Die Ex-Vorstandsmitglieder beklagen, dass der Generationswechsel in Dahme-Spreewald auf sich warten lasse. Vom Kreisvorsitzenden Michael Wippold gingen „keinerlei Impulse“ dafür aus. Wippold werden außerdem „nicht abgesprochene Alleingänge und Aussagen“ vorgeworfen. Thorsten Kleis, der Stadtverordneter und Vorsitzender des Sozialausschusses ist, sagte am Mittwoch der MAZ: „Wir wollen den Weg frei machen für eine Vorstand, der konstruktiv arbeiten und einen erfolgreichen Wahlkampfführen kann.“

Redaktion / IE

Quelle: MAZ >>>>> weiterlesen

Fotoquelle :  Urheber  –  VattkoppaEigenes Werk

 

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Der Fieg? Er sitzt nun in Berlin!

Erstellt von Redaktion am 8. Juni 2015

Der Fieg? Er sitzt nun in Berlin!

Vorsicht Mitglieder: Jetzt kommt die volle Ladung

Hurra, Hurra, jetzt hat die Bundesschiedskommission endlich ihre angeforderte Verstärkung in Person des bekennenden Stalinisten Fieg erhalten.  War vielleicht auch an der Zeit, nach den derben Verlusten an „aufrichtigen“ Schiedsleuten in den letzten Jahren. Wir fragen uns natürlich ernsthaft ob er denn nun auch endlich dort,  die in der ganze Welt berühmt gewordene Stalinorgel aufbauen darf ? Die Partei sollte sich dagegen einmal Fragen warum sie keine Leute findet welche sich eine Stabilisierung ihrer Strukturen auf die Fahnen schreiben.

Im kleinen Saarland musste er sich, wohl mit Rücksicht auf das angrenzende Frankreich, welches nicht mit Angst und Schrecken überzogen werden durfte, – antrainierte Staatsräson für abnickende Beamte -, nur mit einer Miniausführung in Form eines schlichten Handys zufriedengeben. So war es möglich mittels leicht zu regelnder Lautstärke zwar das tschinderassassa, aber ohne das  Echo von Einschlägen hörbar zu machen.

[youtube DTV92wqYjfA]

Sie hatte sie aber auch nötig, diese Blutauffrischung in der BSK, unserer einzig bekennenden Friedenspartei. Und nach den Auszug des mit Ruhm beladenen, linken rechts auslegenden Richters und der gleich gepolten Anwältin, musste dringend adäquater Ersatz gefunden werden. Nur so kann einer aus der Partei geforderten Säuberung im stalinistischen Sinne einer linken Rechtsprechung, in  der Verbindung mit sozialer Gerechtigkeit, entsprochen werden. Eine tiefe Gläubigkeit  in den Staat, seinen Obrigkeiten und die Stasi sind beste Voraussetzungen für Linke. Das alles wäre eigentlich nur noch zu toppen wenn sich für die BSK auch Merkel und Gauck bewerben würden.

Da waren wohl die Wahlen, vielleicht in weiser Voraussicht, erst nach Gysis Rückzugs-Ankündigung angesetzt? Vielleicht als Bestätigung für die zukünftige Richtung. Viele Saarländer werden heute vor Freude einen Riesensatz in dem Bewusstsein machen, solch einen Schleimer auf so eine Art losgeworden zu sein. Wie beim billigen Jakob. Endlich ist es gelungen den Hauptverursacher aller Turbulenzen an der Saar abzuschieben und das auf humane Art – nach Berlin, ohne den Umweg mit einen Gummiboot über das Mittelmeer. Wo doch die Abschiebung von unliebsamen Flüchtlingen eine der wesentlichen Aufgaben dieser Behördenschleimer ist.

Das aber Menschen welche sich schon von den ARGEN oder in anderen Amtstuben vorgeführt fühlen, in einer Partei der sozialen Gerechtigkeit genau auf die gleichen Funktionäre trifft, ist mit Sicherheit kein klug angelegtes Marketing. Fühlen sich diese Leute doch schon zu genüge so stark gedemütigt, als dass diese dann auch noch bei den Mitverursachern um Rat und Hilfe suchen.

Wahl der Bundesschiedskommission

Frauenliste

An der Wahl nahmen 457 Delegierte, das sind 91,4 Prozent der angemeldeten 500 Delegierten, teil. 457 Stimmen waren gültig, 3 Enthaltungen.

Gewählt wurden:

Laakmann, Barbara (Nordrhein-Westfalen): 416 Stimmen (83,2 Prozent)
Mattuschka, Jana (Berlin): 377 Stimmen (75,4 Prozent)
Rom, Katja (Mecklenburg-Vorpommern): 379 Stimmen (75,8 Prozent)
Stenzel, Birgit (Berlin): 361 Stimmen (72,2 Prozent)
Tittel, Jeanette (Thüringen): 339 Stimmen (67,8 Prozent)

Gemischte Liste

An der Wahl nahmen 456 Delegierte, das sind 91,2 Prozent der angemeldeten 500 Delegierten, teil. 455 Stimmen waren gültig, 1 ungültig. Es gab 10 Enthaltungen. Gewählt wurden:

Fieg, Wolfgang: 323 Stimmen (64,6 Prozent)
Knobbe, Karsten: 343 Stimmen (68,6 Prozent)
Neumann, Kurt: 317 Stimmen (63,4 Prozent)
Nieswandt, Frank: 291 Stimmen (58,2 Prozent)
Scheidung, Tom: 248 Stimmen (49,6 Prozent)

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[youtube YWIajAofL0A]

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Fotoquelle: Wikipedia – Autor ChrisO

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Zoff nach Parteiausschluss

Erstellt von Redaktion am 17. Mai 2015

Nun regiert Blocks der Narr allein.

Jetzt kann er aber tief durchatmen, denn endlich hat er es geschafft. Wie Günter Blocks selber auf dem Lokalkompass mit einen breiten Grinsen im Gesicht mitteilt wurde Sahin Aydin am Samstag endgültig durch die BSK aus der Partei DIE LINKE entsorgt. Es wurde damit mehr Platz für die umfangreichen politischen Manipulationen des Kreis-Vorsitzenden geschaffen.

Wobei die Argumentation „Konkurrierende Kandidaturen gegen die eigene Partei gelten in den Satzungen aller im Bundestag vertretenen Parteien als zwingender Ausschluss-Grund“ mehr als irreführend gilt, hat sich doch gerade diese  Partei in der Vergangenheit eher nicht an diese Richtlinien gehalten und für sie die Satzung ausschließlich zitiert wird wenn es gegen Mitglieder der Basis geht. Die Führung besteht nicht nur überwiegend aus Narren, sondern diese nutzt dann auch die damit verbundenen Freiheiten.

So fielen sowohl die verschiedenen Landesschiedskommissionen als auch die BSK in der Vergangenheit mehr als politische Organe der Linken auf, in welchen die zu einem Rechtsstaat geltende Presse- und auch verbriefte Meinungsfreiheit völlig unbeachtet blieben. Folgend dem Motto hast du ein Mandat dann bist du sehr stark wurden die Rechte sprichwörtlich mit Füßen getreten, was ja auch in dem Urteil welches eindeutig zugunsten von DL ausging entsprechend gewertet wurde.

So wurde bereits früher, auch gegen Günter Block bereits ein Ausschlussverfahren angestrebt welches von dem gleichen Vorsitzenden welcher noch heute der LSK NRW vorsteht wahrscheinlich unter dem Tisch  fallen gelassen wurde. Zumindest war davon nie wieder etwas zu hören. Siehe den Artikel vom 29. 10. 2010 „Blocks droht Ausschluss“

Der gleiche Manipulierer der LSK NRW ignorierte ebenfalls in der Vergangenheit drei uns bekannte Anträge auf Parteiausschluss gegen Siggi Darga aus dem Städtchen Ennigerloh im KV WAF welcher für die GAL im dortigen Rat saß und gleichzeitig als Mitglied die LINKE aufmischte. Und dann mit Unterstützung des Landesvorstand, vertreten durch Remmers und Blocks  dafür Sorge trug, dass der OV DIE LINKE Ennigerloh geschlossen wurde um dem Mitglied Darga für die GAL die Stimmen der Linken im Kommunalwahlkampf zuzuschanzen. Gegen den Widerstand der Basis im OV.

Siehe hierzu die Berichte vom 11. 05. 2009 „Leserbrief  – Darga“ und „KV WAF Manipulationen“  vom 24.05.2010 sowie viele weitere Berichte.

Wenn also zwei das gleiche machen, dann ist dieses auch bei den Linken in Mülheim und Bottrop, so die Bundesschiedskommission, doch unterschiedlich zu bewerten. Wie ebenfalls schon einer der Kommentatoren auf dem Lokalkompass anmerkt erwähnen auch wir hier den Artikel aus der WAZ.

Diese Beispiele zeigen wieder einmal in aller Deutlichkeit wie sehr in dieser Partei politisch betrogen und manipuliert wird. Die gleichen Vorgänge sind auch im Saarland und RLP seit Jahren zu beobachten und die Machenschaften folgen wie in der „Analyse der Gegenkräfte“ beschrieben.

Im übrigen wurde gegen die LINKE in Berlin noch vor ca. vierzehn Tagen ein Säumnisurteil zugunsten einer Person aus dem Norddeutschen Raum ausgesprochen. Sobald und das Urteil zugesandt wird, veröffentlichen wir  auch dieses. In NRW sehen wir aber mit einiger Bestürzung das dieser Schmierfink Blocks immer noch bei jedem Dreck bis zu den Ellbogen mit drinnen steckt.

Es wird in letzter Zeit auch mehr und mehr von anderen Kommentatoren bemerkt.

Zoff nach Parteiausschluss

Dicke Luft bei der Partei Die Linke in Mülheim: Der Ausschluss von Horst Ostrowski aus der Partei ist von der Bundesschiedskommission zurückgewiesen worden. Er bleibt somit Mitglied in der Partei Die Linke.

Diese hatte Ostrowski parteischädigendes Verhalten vorgeworfen, da er im Kommunalwahlkampf für das „Bündnis für Bildung“ kandidiert und Werbung gemacht hatte. „Und das direkt neben unserem Stand“, wie Andreas Marquardt, Ratsherr von Die Linke, kritisiert.

Quelle: WAZ >>>>> weiterlesen

Bundesschiedskommission bestätigt NRW-Entscheidung:

Aydin aus der LINKEN ausgeschlossen.

 Die Bundesschiedskommission der LINKEN hat den Bottroper Sahin Aydin am Samstag in ihrer Sitzung in Berlin endgültig wegen parteischädigenden Verhaltens aus der LINKEN ausgeschlossen. Damit wird die gleich lautende Entscheidung der Landesschiedskommission der LINKEN. NRW von August letzten Jahres rechtskräftig.

Quelle: Lokalkompass >>>>> weiterlesen

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Der Linke Fieg – fliegt nach Berlin ?

Erstellt von Redaktion am 12. Mai 2015

Der Linke Fieg – fliegt nach Berlin ?

Schiedskommissionen würfeln aus

Wer die Antragshefte zum Bundesparteitag in Bielefeld durchblättert wird feststellen das den dort anwesenden Delegierten einige „Groß Ereignisse“ Linker Politik bevorstehen. Sollten wir für Sie, die Delegierten hoffen dass die Schatten nicht gar allzu lang werden und die absolute Verdunklung ausbleibt?

So hatten wir schon in den letzten Tagen von den Antrag auf einen Ausschluss des MdB Stefan Liebich berichtet. Selbstverständlich haben wir nicht mit dem Lesen aufgehört, sondern stießen bei Seite 109 auf die Bewerbungen für die Bundesschiedskommission. Machen wir es kurz denn wir durften so erfahren das sich auch Wolfgang Fieg für einen Posten in dieser Kommission bewirbt. Wolfgang Fieg kennt ihr Bundesweit noch nicht? Das ist so ungefähr wie Boris Becker, nur kommt dieser aus die Besenkammer des saarländischen Landesverband, der Partei DIE LINKE. Ein selbsternannter Linksausleger des geltenden Rechts.

Seine Vorstellung liest sich wie folgt:

 

Wolfgang Fieg
geb. am 23. Mai 1947 in Frankfurt am Main
verheiratet
Beruflicher Werdegang:
1963 – 1969 Verwaltungsausbildung (Diplom-Verwaltungswirt)
1969 – 1977 Arbeit in der Frankfurter Stadtverwaltung,
Dozent in der Verwaltungsausbildung in den Gebieten Kommunalrecht und Politische  Geschichte, ehrenamtliche gewerkschaftliche Funktionärstätigkeit
1977 – 2006 Gewerkschaftssekretär bei ÖTV und ver.di in verschiedenen Funktionen,
zuletzt Leiter der Rechts- und Tarifabteilung beim ver.di Landesbezirk Saar
Seit 2006 ehrenamtliche Tätigkeit in der gewerkschaftlichen und politischen Bildungsarbeit,
Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Tarif- und Dienstrechts

Politischer Werdegang:
Mit 18 Jahren Eintritt  in die SPD, bis etwa 1975 Funktionen auf Ortsverbands-,
Unterbezirks- und Bezirksebene, Lösung von der SPD im Zuge von deren neoliberaler Orientierung

2007 Eintritt in DIE LINKE
Mitglied der Landesschiedskommission Saar,
bis 2010 und seit 2014 deren Vorsitzender

Hobbys:

Neuere Geschichte (Interessenschwerpunkte Deutsche Verfassungsgeschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Weimarer Republik), alles, was mit Seefahrt zu tun hat, Kochen.

Motive für die Mitarbeit in der Bundesschiedskommission
Die LINKE ist eine politische Organisation.
Politik, nicht Satzungen und Ordnungen müssen im Zentrum unserer Arbeit stehen. Trotzdem sind Satzungen und Ordnungen nicht unwichtig.
Sie bilden den rechtlichen Rahmen unserer Arbeit, auch den Rahmen, in dem wir Konflikte solidarisch und  fruchtbringend austragen und bewältigen müssen.
In meiner Tätigkeit als Gewerkschaftssekretär konnte ich verbandsrechtliche Erfahrungen sammeln.
In den Jahren in der Landesschiedskommission Saar ging es mir vor allem darum, unser Satzungsrecht nicht nur anzuwenden, sondern auch nachvollziehbar und verstehbar zu machen. Die Erfahrungen, die ich dabei sammeln konnte, würde ich gerne indie Bundesschiedskommission einbringen.

Jetz wissen wir es also. „Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare.“ Ein Linker „de Maizière“  mit einer anerzogenen Obrigkeitshörigkeit aus Preussischen Adel. Er versucht also Heinz Bierbaum, dem MdL mit dem professoralen tatsch, welcher sich vor einigen Jahren gedrängt fühlte die Bundesparteikasse nach Saarbrücken zu lotsen, zu folgen. Der Nächste Saarländer welcher seinen „Hohen Ambitionen“ freien Lauf lässt. Auffällig, gerade zu einem Zeitpunkt an dem ein eventuelles Ausschlussverfahren gegen Stefan Liebich eingeleitet werden könnte und verschiedene Sektierer dringend Verstärkung benötigen?

Der ewige Beamte welcher wohl so ziemlich alle Stühle in den verschiedensten Verwaltungen schon einmal besetzt hielt? An und für sich ein absolutes „No go“ für eine Linke Partei welche es sich zur Aufgabe machen möchte den Unterdrückten und Randgruppen der Gesellschaft zu helfen. Stellen doch gerade diese Herren die Untergebenen bei ihren Gängen zu den ARGEN, Ausländerämtern oder auch vielen anderen Behörden vor Schranken, hinter denen die großkotzigen Funktionäre ihr großspuriges Dasein verschlafen.

Jetzt also der alte Mann aus dem Saarland welcher zu wissen glaubt wie Ausschlüsse aus der Partei so wasserdicht begründet werden können, dass sie erst vor einem Zivilgericht wieder in das rechte Lot gerückt werden können. Selbst Bild und auch wir berichteten über seine Vorliebe, der Allgemeinheit vor Versammlungen seiner Kommission erst einmal die ehemalige DDR Hymne zu Gemüte zu führen.

Eine seiner ganz besonderen Spezialitäten war es mündliche Verhandlungen als Nichtöffentliche zu deklarieren, obwohl von keiner Seite ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Er alleine zeigte sich als Herrscher der Verfahren. So wurden immer wieder über Verschleppungen bei Anträge auf Ausschluss gegen Linsler, Döring und Huonker oder da die Antragsgegnerin eine MdL war, berichtet. Zeugen für dergleichen Machenschaften, welche während einer mündlichen Verhandlung einmal im folgenden Ausspruch gipfelten: „auch wenn Du das nicht gesagt hast, wir haben das gehört“  sind reichlich vorhanden.

Wählt lieber ein junges Mitglied als einen vergreisten „Weisse Kragen Täter“ welcher sich zwar ein langes Leben aus Volkstaschen bezahlen ließ, dafür aber als Büttel dem Staat seinen Dank abdienerte.

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Neues von der LSK aus der Linken RLP

Erstellt von Redaktion am 10. Januar 2015

Neues von der LSK aus der Linken RLP

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/2e/Bundesarchiv_Bild_183-A1206-0011-001%2C_Berlin%2C_Pressekonferenz%2C_Benjamin%2C_Streit%2C_Toeplitz.jpg

Ich weiß natürlich  nicht wie es um die Befindlichkeiten meiner MitbürgerInnen bestellt ist, aber wenn ich etwas von den Schiedskommissionen aus der Linken höre fallen mir sofort  Begriffe wie Diktatur, Stasi, Stalinismus, Gefälligkeitsanwälte, Manipulationen und vorsätzlich durchgeführte politische Betrügereien, im Dienst von Landes- oder Bundesvorstand wieder ein. Kann man nichts dran machen, ist einfach so. Die Partei stellt sich wie eine öffentlichen Toilette dar, auf der die Klobürste am stärksten riecht.

So auch wiedereinmal in RLP wo geschickt der Landesparteitag Mitte Dezember letzten Jahres abgewartet wurde, (wir berichteten darüber) auf dem die Klo Frauen und Männer bestätigt wurden. Jetzt heißt es folglich wieder: „Feuer frei, mit allen was die Rohre hergeben“. In dieser Friedenspartei, wo Bürgerkriege aus innerparteilicher Kulanz nicht mit internationalen Auseinandersetzungen verglichen werden. Aus der Sicht der Partei gilt das Vorgehen Ihrer Beauftragten als Friedensmission.

So ist dann unterdessen auch der Presse aufgefallen, wie es denn in der Linken so tickt, wenn denn schon einmal etwas nach draußen dringt. Gerne nehmen wir denn auch heute die öffentlich geführte Kritik von Facebook auf, wo wir so dann folgendes lesen:

Die sogenannte „Lügenpresse“ deckt Ungereimtheiten und frappierende Widersprüche im Bescheid der Landesschiedskommission auf.

Mehrfach rieb ich mir am heutigen Morgen die Augen, als ich wie üblich am Kaffeetisch „Die Rheinpfalz“ las.

Nach dem ich am Mittwoch einer größeren Zahl von Genossinnen und Genossen den Spruch der Landesschiedskommission zur Kreismitgliederversammlung Kusel vom 1.11.14 zukommen ließ, berichtet heute die Rheinpfalz über erstaunliche Gegensätzlichkeiten der LSK RLP zu früheren Aussagen der Partei im Bezug auf die Vorkommnisse im Vorfeld und bei der Kreismitgliederversammlung.

Da sich meine Informationen, welche mir immer wieder von einzelnen Genossinnen und Genossen zur Verfügung gestellt werden, vollkommen mit den abgedruckten Informationen der Rheinpfalz decken, gibt es keinen Grund den Ausführungen in dem Zeitungsartikel zu misstrauen.

Lest euch die Berichterstattung einmal in aller Ruhe durch und fragt euch einmal, wie Mitglieder des Landesverbandes und des jetzigen Kreisverbandes Bürgerinnen und Bürger in Gemeinde- und Verbandsgemeinderäten und im Kreistag vertreten wollen? Denn es sind zum überwiegenden Teil die Mandatsträger, welche die Zustände, die hier von der Presse aufgedeckt werden mit tragen und hoch halten. Unglaubliche Abgründe selbst in einem Schiedsgremium tun sich auf.

Mir jedenfalls hat die Rheinpfalz eine erhebliche Arbeit abgenommen. Diesen Presseartikel werde ich so an die Bundesschiedskommission geben und mit Ihm, ohne weitere große Erklärungen, die Entscheidung der LSK angreifen.

Sollte sich die Fehlerhaftigkeit der Ablehnung meines Widerspruches bei der BSK herausstellen, was bei der offenkundigen und öffentlichen Sachlage nicht anders sein kann, bleibt den Mitgliedern der LSK nur der Austritt aus der Partei. Wer allseits bekannte Fakten so verdreht, wie es hier anscheinend geschehen und nun auch noch öffentlich ist, kann keiner demokratischen Partei angehören.
Ausschlussanträge gegen die am Spruch der LSK mitwirkenden Gremiumsmitglieder wird mit genau dieser Begründung gestellt.

Es wird immer schlimmer und von Lügenpresse, keine Spur.

J.  L. : Es ist schon nicht mehr zu glauben. In der Linken RLP nichts neues. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung hat sich in der LSK nichts geändert! Von Rechtsprechung keine Spur, hier wird Recht gebeugt! Sollten dort, wie in der Vergangenheit, auch Rechtsanwälte beteiligt sein, kann einem um das ganze Rechtssystem der ganzen BRD nur Angst und Bange werden. Das was hier praktiziert wird, kann ich nur als korrupt bezeichnen. Das ist für eine sozialistische Partei nicht tragbar. Das erinnert an stalinistische Zeiten. Recht ist nur was die Führung will! Das geht bis zu den beiden Bundesvorsitzenden!

R. D. :Oh wie ist das schön. Heute kommt dann ein Brief, dass die BSK die Angelegenheit an die LSK überwiesen habe.
Wohl gemerkt, Eilantrag vom 5.11.14.
Wäre der Anlass nicht so traurig, es wäre zum Lachen.

F.  H. : Hahahahahaaaaa, der Zirkus kommt mir doch sehr bekannt vor…….

A. C. : R.D.
Zum Begriff Rechtsbeugung:
Parteischiedsgerichte nach §§ 10, 14 PartG sind keine Schiedsgerichte im Sinne der ZPO und des StGB. Die Parteirichter haben wie Vorstände Narrenfreiheit und sind höchstens ihrem Ruf verpflichtet. Der korrekte Begriff lautet vielmehr „Rechtsverweigerung“.
Argumentatives Unvermögen lässt sich ganz gut mit Arroganz kompensieren, wenn man am längeren Hebel sitzt. Über das unbekümmerte Selbstbewusstsein mancher Parteirichter kann ich eigentlich nur noch staunen. Die bayrische Schiko und die Bundesschiko der „Linkspartei“ kann man getrost in die Tonne kloppen.

J.  L. : Danke für die Aufklärung! Ihrem Ruf verpflichtet passt da natürlich. Das aber Rechtsanwälte sich für so was hergeben ist für mich unfassbar. Der Ruf der RLP Schiedskommission ist seit Jahren der Beste, wie die der Partei!

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Fotoquelle   :    v.l.n.r.: Hilde Benjamin, Justizministerin, Generalstaatsanwalt Josef Streit und Heinrich Toeplitz, Präsident des Obersten Gerichts, Pressekonferenz 1962.

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Der Ausschluss bleibt der Linken Lust

Erstellt von Redaktion am 5. August 2014

Einer geht noch – einer muss noch raus

„Sag mir wo DIE LINKEN sind – wo sind sie geblieben“

Das Selektieren hält wieder Hochzeit in der Partei DIE LINKE. So meldete denn auch die Landesschiedskommission Vollbeschäftigung aus ihrer Zentrale in Bochum. Fünf Partei Ausschlüsse wurden bislang bekannt. Eine wahrlich ertragreiche  Ernte im  linken Hort des Wahnsinn, wie die Welt in der letzten Woche den Zustand der Linken Partei in NRW so treffend beschrieb. Aber was war denn anderes erwartet worden mit solchen einen Leerer an der Spitze.

Als Erstes wurden die zwei Ausschlüsse von kurdisch geprägten Mitgliedern durch den Kreisbauernführer Günter Blocks in Bottrop bekannt. Vielleicht sogar genau die, da Diese vom Chef nicht so richtig verstanden wurden da er nur Kölsch versteht? Nun also auch die Nachricht aus Mülheim, – aus fünf mach zwei. Erinnerungen werden wach, da die „Kommission des Manipulierens“ auch schon einmal vier Feldverweise unter der Diktion von Pieck aussprach. Da wurde er aber dann von der BSK unter Leitung des Hagestolz Hendrik Thome zurückgepfiffen welcher zwei Leutchen begnadigte, die aber dann von dieser Gnade keinen Gebrauch machten.

So erweist es sich also mehr oder weniger als ein Glücksfall, die Mitgliedschaft in dieser Partei zu behalten. Oder auch als Horror – gerade von welch einer Seite auch immer die Situation betrachtet wird. Denn wir sehen, dass aus Richtung der Vorstände penibel darauf geachtet wird, dass niemand lauter oder anders tickt als auch der Verrückteste, sich gerade an die Spitze geschlagene Herrscher. Oder auch schon mal, wie unter Käthe geschehen, ein Heimatloser Landes Geschäftsführer. Eines aber ist immer sichergestellt – untertänige Schiedskommissionen, welche eben nicht „Schiedsen“ – sondern Selektieren.

In allen fünf Fällen soll dieses Mal der Antritt auf einer der Partei konkurrierenden Liste der Grund für den Ausschluss gewesen sein? Glaubt diesen Grund etwa jemand, oder waren Diese nur Andersdenkenden im Weg? Da hatte die Kommission unter Pieck auch schon anders entschieden, nämlich gar nicht. Sie hat die Anträge auf Ausschluss erst gar nicht angenommen und nimmt bis zum heutigen Tag, die Tatsache nicht zur Kenntnis, dass Mitglieder in zwei Parteien tätig sind und DIE LINKE sogar zu Gunsten einer anderen Partei auf den Antritt zu den letzten Kommunalwahlen verzichtete. 2009 sogar entgegen einer Entscheidung des Ortsverband, welcher wohl dieses mal gar nicht mehr gefragt wurde, da alle andere Meinungen lange die Partei verließen!

Zu den Zeitpunkt machte der selbsternannte Papst der Satzung dem Erik Pieck die Entscheidung aber auch leicht. Denn da war Blocks noch der Chef im Ring und dehnte diese Satzung gleich einem Gummiband, vielleicht dem in seinem Kopf. Auch ist es nur allzu auffällig das Schuldige immer an der Basis und nicht unter den Groß-kotzen gesucht und auch gefunden werden, was in sich schon die Abhängigkeit dieser Kommissionen von denen da „Oben“ unter Beweis stellt. Allein die Letzten vorkommenden Schädigungen der Partei von den Mandatsträgern aus NRW im Bundestag lässt Nichtigkeiten wie in Bottrop oder Mülheim  zur Farce werden.

Dem ehemaligen Mitglied Ostrowski würden wir empfehlen es DL gleich zu machen. Auch ist er als Schreiber auf DL immer willkommen. Geht es doch an erster Stelle darum den Mitbürgern zu zeigen wie die Partei, welche vor Wahlen am lautesten nach einer gerechteren Gesellschaft schreit, innerparteilichen Ungerechtigkeiten begründet. In einen Urteil des Landgericht Köln schreibt die Kammer:

„Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sieht die Kammer als gegeben an, denn die Berichte befassen sich mit Vorgängen einer Partei, die im Bundestag, sowie in diversen Länder- und Kommunalparlamenten vertreten ist. Für die Öffentlichkeit ist vor diesem Hintergrund durchaus der innerparteiliche Umgang der Mitglieder miteinander von Interesse. Dieses Interesse erstreckt sich auch auf die handelnden Personen und umfasst deshalb auch die Person des Klägers. Dem steht nicht entgegen, dass dieser nach eigenem Vortrag nicht in der Öffentlichkeit steht bzw. keine Parteiämter bekleidet.
Denn er hat beruflich an den berichteten Sachverhalten teilgenommen, wobei auch kritisiert wird, dass er in seiner Stellung als Angestellter einer Landtagsfraktion Parteiangelegenheiten wahrnimmt.“

Ein Urteil gegen welches Berufung eingelegt wurde. Es liegt auch schon ein neuer Beschluss vor, welcher wohl wiederum nicht gerade den Vorstellungen des Klägers entspricht. So wird wohl auch erneut Widerspruch eingelegt werden.

Zur Zeit setzt sich die Landesschiedskommission aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Mitglieder:
Bernhard Bergmann (stv. Sprecher)
Ilka Oberhaus
Beate Raberg
Erik Pieck (Sprecher)
Reimund Sahler

Die Linke

Linke in Mülheim wirft nur drei statt fünf Mitglieder raus

Die Linke in Mülheim wirft nur drei statt fünf Mitglieder aus der Partei raus. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen vor der Landesschiedskommission. Zwei Entschuldigungen akzeptiert sie. Ein Betroffener beklagt Ungleichbehandlung.

Der Mülheimer Kreisverband der Linkspartei hat in den Ausschlussverfahren gegen fünf Mitglieder, die bei der Kommunalwahl für konkurrierende Listen angetreten waren, in zwei Fällen Gnade vor Satzung walten lassen und laut eigener Mitteilung eine entsprechende Entschuldigung der Mitglieder akzeptiert. Bei drei weiteren Mitgliedern blieb es aber beim Rausschmiss. Die Betroffenen können sich dagegen noch bei der Bundesschiedskommission der Partei in Berlin zur Wehr setzen.

Zwei zur Kommunalwahl abtrünnige Mitglieder dürfen also bei den Linken bleiben. Darunter auch Uwe Klabuhn, wie Parteisprecher Thomas Lewrenz auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigte. Klabuhn, ehemals gar Sprecher des Kreisverbandes, habe sich am Samstag bei der Verhandlung vor dem Landesschiedsgericht in in Bochum persönlich dafür entschuldigt, im Mai für das Wählerbündnis „WIR AUS Mülheim“ angetreten zu sein.

Quelle: WAZ >>>>> weiterlesen

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Lutze Kritiker bekommen Recht

Erstellt von Redaktion am 1. August 2014

Parteigericht gibt Lutze-Kritiker recht

Jetzt möchte sich die Partei DIE LINKE also doch noch so ein bisschen „Demokratisch“ nennen? Vielleicht da in Kürze wieder einmal Wahlen anstehen? Na, egal, die Bundesschiedskommission hat dem Lutze Kritiker recht gegeben. Die Landesschiedskommission des Saarlandes darf das Verhalten des Ex Pfarrer Karl Lambert nicht parteischädigend nennen.

Das hat dann auch entsprechend lange gedauert bis diese Entscheidung bekannt gegeben wurde, vielleicht bewusst bis vor den Wahlen zwecks Aufpolierung des Images? Sozusagen als Gedächtnisstütze für die WählerInnen im Osten des Landes. So stellt sich nun die große Frage, ob er denn wohl verstanden wurde, der Beschluss, von dem Alt – Stalinisten Fieg in der LSK  im Saarland?

Auch fragen  wir uns, ob dieses denn nun einen neuen „Demokratischen“ Stil in der Partei andeuten soll. Wenn ja, was geschieht dann mit den vorausgegangenen Alten, dem Beschluss folgend -nun Stilbrüchen? War die Partei zum vorherigen Zeitpunkt vielleicht so, wir wir es immer behauptet haben, – nicht „Demokratisch“? Oder wie werden alle die in der Vergangenheit getätigten Partei Ausschlüsse in Angesicht des neuen Beschlusses beurteilt?  „Vor den Gerichten (Kommissionen) sind alle Menschen gleich, oder gelten innerhalb der Partei doch andere Maßstäbe?

Waren vorausgehende Entscheidungen der Schiedskommissionen vielleicht den zu dem entsprechenden Zeitpunkt bei sitzenden Vertretern dieser Kommissionen geschuldet ? Genau ein Punkt, welchen wir immer entsprechend kritisiert haben. Wenn sich im Nachhinein herausstellt dass eine der Vorsitzenden, Ruth Kampa zuvor 20 Jahre mit der Stasi liiert war, hat Sie in einen solchen Ordnungs- Organ  nichts, aber auch gar nicht verloren. Sie ist in einer solchen Position untragbar.

Was anderes als Karl Lambert haben die meisten Parteikritiker, welche zuvor ausgeschlossen wurden auch nicht gemacht, wie es hier auf DL in den  Originalbeschlüssen der Partei nachlesbar ist. Verstärkt sich nicht der Verdacht von Manipulationen, welche hier den Kommissionen immer wieder vorgeworfen wurden, welche nach diesem Urteil als wahrscheinlicher den je gelten?  Die Annahme das unter den ehemaligen Kommissions- Vorsitzenden, dem Duisburger Familienrichter Hendrik Thome und der Anwältin Ruth Kampa Gefälligkeitsbeschlüsse getätigt wurden ist doch gar nicht mehr von der Hand zu weisen.

Wir stellen diese Behauptungen im übrigen schon seit Jahren auf was an der Partei scheinbar wie Wasser ohne Reinigungskraft herunterläuft. In den Zivilprozessen ist die Partei bislang immer unterlegen gewesen und arbeitet mit immer neuen Einsprüchen auf Zeitgewinn, welche die Mitglieder mit ihren Beiträgen oder vom Steuerzahler beglichen werden muss.  So ein Beschluss nun, ist natürlich Wasser auf die Mühlen eines jeden Kritiker.

Parteigericht gibt Lutze-Kritiker recht

Landesschiedskommission darf Karl Lambert nicht parteischädigend nennen

Mit Postkarten machte der Linke Karl Lambert Stimmung gegen den Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze. Parteischädigend aus Sicht der Landesschiedskommission. Dagegen erhob Lambert in Berlin Einspruch – und gewann. (Veröffentlicht am 01.08.2014)

Mit Erfolg hat sich das Linken-Mitglied Karl Lambert aus Spiesen-Elversberg gegen den Beschluss der Landesschiedskommission seiner Partei gewehrt, die ihm Ende Februar parteischädigendes Verhalten attestiert hatte. Das Bundes-Parteigericht der Linken, bei der der pensionierte Pfarrer Beschwerde eingereicht hatte, ordnete jetzt an, dass dieser Passus gestrichen werden muss.

Die Landesschiedskommission hatte damals den Antrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze und des Linken-Politikers Jürgen Trenz abgewiesen, die gefordert hatten, Lambert aus der Partei auszuschließen. Sie sahen sich durch Lambert verunglimpft und die Linkspartei geschädigt. Lambert hatte im August 2013 im Bundestagswahlkampf selbstgestaltete Postkarten in Umlauf gebracht, auf denen ihnen Wahlfälschung bei der Listenaufstellung vorgeworfen wird. Die Kommission hatte dieses Verhalten als parteischädigend erachtet, aber als nicht gravierend genug für einen Ausschluss gewertet.

Quelle: Saarbrücker Zeitung >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle:
Screenshot: von TAZ / durch DL – Foto Jens Jeske

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Linke Gnade für den ex-Pfarrer

Erstellt von Redaktion am 25. Februar 2014

Lambert darf Mitglied in der Linken bleiben

Spricht die Überschrift nicht letztendlich für sich? Wenn sie denn so ausgesprochen wäre, sagen wir vielmals Danke, so nicht! Denn hier stellt sich dann die große Frage wer denn wen braucht! Der Bürger eine Partei nicht, das ist sicher. Aber die welche den Antrag auf Parteiausschluss stellten brauchen die Bürger, ansonsten werden sie wohl nicht in ihr Paradies hinein gewählt. Warum also sollte der Bürger seinen Stolz nicht auch zeigen.

Hier tauchen dann auch sofort viele „oder“ auf. Hat die Landes – Schiedskommission die Lektionen ihrer Vorgänger gefressen, dass Parteiausschlüsse eben wohl weit mehr Unruhe in die Partei tragen als erhofft? Oder handelte man in dem Bewusstsein, nach den jahrelangen Rechtsbeugungen sowie so von der Bundesschiedskommission zurückgepfiffen zu werden, welche in Zukunft weder bereit sein dürfte, noch es sich leisten kann, für die teuren Versäumnisse ihrer stalinistischen Hardliner in den  Landesverbänden aufzukommen.

Oder darf ein pensionierter Pfarrer vielleicht doch mehr als die Anderen der öffentlich als  Querulanten beschimpften Mitglieder und ist nicht Gleicher unter Gleichen? Hat die Partei gelernt das ein Ausschluss kein Weg ist die Probleme zu lösen? Aber möglich wäre ja auch dass es bei diesen Ausschlussversuch an den entsprechenden Beratern fehlte, welche sich zu vor auf  Anderer Kosten profilieren wollten? Fragen über Fragen also, welche neue Fragen aufwerfen.

So lesen denn heute folgendes:

Lambert darf Mitglied in der Linken bleiben

Lambert darf Mitglied in der Linken bleiben Der pensionierte Pfarrer Karl Lambert aus Spiesen-Elversberg darf Mitglied der Partei Die Linke bleiben, obwohl er sich nach Überzeugung der Landesschiedskommission parteischädigend verhalten hat. Die Kommission wies damit den Antrag der Linken-Politiker Thomas Lutze und Jürgen Trenz auf Parteiausschluss ab.

Quelle: Saarbrücker – Zeitung >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle: Wikipedia – Urheber Anne-Sophie Ofrim

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Linke LSK Saar vertagt Entscheidung

Erstellt von Redaktion am 11. Februar 2014

Linke LSK Saar vertagt Ausschluss-Entscheidung gegen Lambert

Wie die Saarbrücker – Zeitung heute meldet wurde die Entscheidung über den Parteiausschluss des Karl Lambert, durch die Landes-Schiedskommission der LINKEN vertagt. Wie wir wissen sind solche Verzögerungen bei den Schiedskommission der LINKEN aber Gang und Gäbe. So wussten wir noch in der letzten Woche über Verschleppungen dieser Gremien zu berichten welche selbst nach einem Verlauf von fünf Jahren bis heute nicht geklärt sind.

Auch ist bei solchen Entscheidungen innerhalb einer Partei immer darauf zu achten, wessen Interessen denn gerade, und dass kann in jeden Fall durchaus unterschiedlich sein,  berücksichtigt werden müssen.

Entscheidung über Parteiausschluss vertagt Die Landesschiedskommission der Saar-Linken wird am Donnerstag, 20. Februar, ihre Entscheidung verkünden, ob der Pfarrer im Ruhestand, Karl Lambert, aus der Partei ausgeschlossen wird.
(Veröffentlicht am 11.02.2014)

Saarbrücken. Am Donnerstag hatte die Kommission über den entsprechenden Antrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze und des Linken-Fraktionschefs in der Regionalverbandsversammlung Jürgen Trenz beraten. Diese sehen sich durch Lambert verunglimpft, da dieser im August 2013 selbst gestaltete Karikaturen in Umlauf gebracht hat, auf denen ihnen Wahlfälschung vorgeworfen wird.

Quelle: Saarbrücker-Zeitung

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Fotoquelle: Wikipedia -Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber Easymichi / gemeinfrei

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Ruth Kampa – Top Spionin der DDR ?

Erstellt von Redaktion am 4. Oktober 2013

Die Stasi-Frau an Gregor Gysis Seite

File:Stasi-statue.jpg

Links könnte die Stasi Schlampe Ruth Kampa stehen ?

Wer die nötige Geduld aufbringt wird eines Tages auch belohnt. Heute berichtet die Zeitung Welt über die Anwältin Ruth Kampa welche sie als Top-Agentin der SED-Geheimpolizei entlarvt. Das Pikante an dieser Entlarvung? Frau Kampa war viele Jahre als eine der wesentlichen Entscheidungsträger in der Bundesschiedskommission tätig und handelte dort auf wessen Anweisungen?

Das Thema Kampa war hier auf DL immer schon akut, allerdings ohne Wissen der jetzt verbreiteten Hintergründe. Allzu rechtswidrig waren viele der Partei-Ausschlussverfahren innerhalb der  Schiedskommissionen abgelaufen. Auch wurden innerhalb der verschiedensten Kommentare immer wieder auf eine vermutete Zwielichtigkeit dieser Person hingewiesen. Allzu viele Dinge waren einfach nicht schlüssig und ergaben keinen Zusammenhang.

So soll Frau Kampa laut Presseberichten auch in West-Deutschland als Anwerberin für die Stasi unterwegs gewesen sein. Traf sie dort vielleicht schon auf Personen welche bis zum heutigen Tag in der Partei und den Schiedskommissionen ihr Unwesen treiben ? Die Handlungen vieler Personen, auch aus NRW oder dem Saarland scheinen nun einfacher zu erklären. Es sind von dort einfach zu viele unerklärliche Vorkommnisse gemeldet worden, wobei sogar von Missachtung des geltenden Grundgesetz die Rede ist. Solcherlei ist ohne entsprechende  Rückendeckung schwer denkbar.

So wäre es nicht verwunderlich wenn nun verschiedene der Ausgeschlossenen die neuerlichen Aufdeckungen als Anlass nehmen die öffentlichen Gerichte anzurufen, um verschiedene mysteriöse Urteile dementsprechend untersuchen zu lassen. Wir werden sehr genau beobachten was hier noch alles an das Tageslicht befördert wird. Bitte auch einmal das auf der Zeitung angebotene Video ansehen. Ausgangspunkt dieser ganzen Untersuchen war wohl der Fall Wagenknecht in Verbindung mit ihren Ex-Mann.

Die Stasi-Frau an Gregor Gysis Seite

Die Geschäftsführerin der Linksfraktion war Top-Spionin in der DDR. Während die Partei auf eine rot-rot-grüne Zukunft hinarbeitet, holt sie die Geschichte ein. Sie ist tief mit der Stasi verstrickt.

Es ist ein wunderschöner Ort im Spreewald, an dem sich die Linke in der kommenden Woche mit dunklen Flecken ihrer Geschichte beschäftigen wird. Das „Van der Valk Parkhotel“, ein Viersternehaus, ist von Berlin aus gut zu erreichen. Dorthin ziehen sich die 64 Mitglieder der neu gewählten Linksfraktion des Bundestags zurück. Doch in Urlaubsstimmung dürften die Abgeordneten kaum geraten.

Den Mandatsträgern stehen am Dienstag und Mittwoch harte Auseinandersetzungen bevor. Ihre Fraktion ist zwar die drittgrößte politische Kraft im Bundestag, aber sie zerfällt in fast zwei gleich große Flügel. Da sind zum einen die „Realos“ um Gregor Gysi und zum anderen die „Fundis“ um Sahra Wagenknecht. Ob es zum Machtkampf zwischen den beiden kommen wird, ist die spannendste Frage auf der Klausur.

Die Genossen werden aber auch noch über eine andere Personalfrage diskutieren, die bereits auf einer Vorstandsklausur der Fraktion in dieser Woche für helle Aufregung sorgte. Gysis bunte Truppe, in der nach wie vor einige Stasi-Zuträger sitzen, ist mit dem bislang wohl gravierendsten Stasi-Fall ihrer Geschichte überhaupt konfrontiert. Es geht also einmal mehr um die Vergangenheit, die jedoch regelmäßig die Zukunft als seriöse politische Kraft bedroht.

Top-Agentin der SED-Geheimpolizei

Der Fall betrifft ausgerechnet Gysis rechte Hand: Nach Recherchen der „Welt“ diente die langjährige Geschäftsführerin Ruth Kampa, die von der Linksfraktion im Bundestag angestellt ist, fast zwei Jahrzehnte dem Ministerium für Staatssicherheit. Die 1951 geborene Juristin war eine Top-Agentin der SED-Geheimpolizei.

Als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) mit dem Decknamen „Sonja Richter“ spionierte sie in der Bundesrepublik und sollte Bürger aus West-Berlin für die Stasi anwerben. Später beschaffte sie als IM „Ruth Reimann“ Informationen etwa von einem Treffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), einer Tagung der UN-Menschenrechtskommission und anderen internationalen Zusammenkünften, an denen sie als offizielle Vertreterin der DDR teilnahm.*

Kampa selbst wollte sich zu ihrer Agententätigkeit nicht äußern. Sie sagte der „Welt“ am Telefon: „Das muss ich jetzt erst einmal sacken lassen.“ Sie habe bislang die von der Stasi-Unterlagen-Behörde aufbewahrten Dokumente nicht eingesehen, sagte die Juristin.

Linke soll zum Bündnispartner taugen

Die Enthüllung von Kampas Stasi-Karriere dürfte Gysi kaum ins Konzept passen. Der Fraktionschef will in dieser Legislatur endlich beweisen, dass seine Partei als Bündnispartner für SPD und Grüne taugt. Rot-Rot-Grün könnte die Republik ganz in seinem Sinn verändern. Nun aber weist die Entdeckung zurück in eine Zeit, in der das Kürzel der Linke-Vorgängerin PDS, also der Nachfolgepartei der SED, oftmals mit „Partei der Spitzel“ übersetzt wurde.

In der Fraktion gilt Kampa als Schaltzentrale. Über den Schreibtisch der Rechtsanwältin gehen fast alle wichtigen Vorgänge: Sie kümmert sich um das Personal und die Organisation, schließt Verträge und unterzeichnet mit Gysi Rechenschaftsberichte. Kampa war es auch, die 2002 die Fraktion abwickelte, als die damalige PDS bei der Wahl mit nur vier Prozent Zweitstimmen den Einzug in den Bundestag verfehlte.

Sie sitzt im Bundeswahlausschuss

Die Ex-Agentin ist aber nicht nur in der Fraktion, sondern auch in der Partei eine große Nummer. Sie war mehr als fünf Jahre Mitglied der Bundesschiedskommission der Linken, aus der sie erst kürzlich ausgeschieden ist.* Die monatliche Mitgliederzeitschrift „Disput“ erscheint in einem von ihr geführten Verlag. Besonders pikant: Kampa hat sogar für Deutschland die letzten beiden Bundestagswahlen mitorganisiert.

Sie ist Vertreterin ihrer Partei im elfköpfigen Bundeswahlausschuss. Das bis zum Ende der Wahlperiode amtierende Gremium, dem neben dem Bundeswahlleiter zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts angehören, hat Wichtiges zu entscheiden. Es stellt abschließend fest, wie viele Sitze die Landeslisten der Parteien erhalten und welche Personen gewählt worden sind.

Mehr noch, der Name Kampa steht – ebenso wie übrigens Gysi selbst – für ein besonders unappetitliches Kapitel der Parteigeschichte: den Umgang mit dem SED-Milliardenvermögen nach der Friedlichen Revolution in der DDR.

Verschachteltes Firmenimperium der SED

Rückblende: Noch Ende 1989 verfügte die SED über ein verschachteltes Firmenimperium, umfassenden Immobilienbesitz und 6,1 Milliarden DDR-Mark in bar. Es dauerte Jahre, um zumindest teilweise zu verfolgen, wohin das Milliardenvermögen in der Zeit des Niedergangs der DDR geflossen ist. Bis 2003 konnte die Unabhängige Kommission Parteivermögen knapp 1,2 Milliarden Euro sicherstellen.

„Nach menschlichem Ermessen“, konstatierte die Kommission drei Jahre später, müsse es „weiterhin eine Dunkelziffer an unentdecktem Parteivermögen“ geben. Auf bis zu eine Milliarde Euro beläuft sich nach Schätzungen von Experten das verschwundene Vermögen. Überall auf der Welt kann es deshalb noch schwarze Kassen geben.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass Kampa an der Verschiebung von SED-Vermögen beteiligt war. Sie war ab 1993 bei einer Firma beschäftigt, deren Vermögen unzweifelhaft aus der Hinterlassenschaft der Honecker-Partei stammt. Seit 1995 hatte sie dort Prokura, seit 1998 hält sie sogar Anteile. Diese Firma, die ihrerseits an weiteren Gesellschaften beteiligt ist, verwaltet nach einem 1995 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin geschlossenen Vergleich treuhänderisch Vermögenswerte für die Partei. Es handelt sich um SED-Altvermögen, das der PDS damals zugesprochen wurde. Kampa, die Geschäftsführerin der Fraktion, ist also so etwas wie eine Strohfrau der SED-Erben.

Explizit wird nichts ausgeschlossen

Gysi hat sich immer wieder gegen Vorwürfe gewehrt, er sei 1989/1990 am Verschwinden von Parteivermögen beteiligt gewesen. Jetzt von der „Welt“ zur Stasi-Vergangenheit von Kampa befragt, antwortete der Fraktionssprecher: „Eine private Mitteilung von Frau Dr. Kampa an Herrn Dr. Gysi ginge Sie erstens nichts an und hat zweitens nicht stattgefunden.“ Er schließt damit jedoch nicht explizit aus, dass Gysi möglicherweise über Dritte informiert wurde.

Wie glaubwürdig Gysi ist, überprüft derzeit die Staatsanwaltschaft Hamburg in einem anderen Zusammenhang. Sie ermittelt, ob der prominente Anwalt eine falsche eidesstattliche Versicherung über sein eigenes Zusammenwirken mit der Stasi abgegeben hat. In wenigen Wochen wollen die Strafverfolger entscheiden, ob sie Gysi anklagen. Der Beschuldigte selbst rechnet mit einer Einstellung des Verfahrens.

Die Stasi-Verstrickung von Ruth Kampa ist offenkundig. Die Tochter eines Buchhalters und einer Disponentin ließ sich laut ihrer Stasi-Akte schon als Schülerin in der Stadt Stendal anwerben: „Zur Aufklärung von Jugendlichen“. Als sie kurz darauf ihr Studium an der Martin-Luther-Universität in Halle an der Saale aufnahm, galt sie für Mielkes Ministerium bereits als großes Talent.

Ausbildungseinsatz in West-Berlin

Quelle: Die Welt online >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle   :  Denkmal mit Arbeitern und Volkspolizist in Uniform vor dem Informations- und Dokumentationszentrum der BStU (ehemaliges Archiv des MfS) in Berlin (Mitte).

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(Original text: 22:24, 2 April 2004)
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Die Linke – B S K

Erstellt von Redaktion am 24. Januar 2013

Probleme mit Demokratie und Rechtsstaat

oder die BSK

„Ene, mene, muh und raus bist du“. An diesen Abzählreim aus Kindertagen werden wir immer wieder erinnert, sobald uns Dokumente aus den Schiedskommissionen auf den Schreibtisch flattern. Bekommt doch eine jeder, welcher mit diesen Kommissionen in der Linken je in Kontakt kam den Eindruck, in einen Kindergarten gelandet zu sein.

Beginnend mit dem persönlich Erlebten vor der LSK NRW in Form eines sich wie ein Brüllaffe aufführender Professor aus Bielefeld welcher außer einem schlechten Benehmen geistig nicht in der Lage war seinen Titel entsprechend zu argumentieren. Weiterführend gab es innerhalb der BSK einen Richter welcher vielleicht als Familienrichter in Duisburg eine seinem niedrigen Niveau entsprechende Anstellung fand, in seinen privaten Leben, als Vorsitzender der BSK aber nicht einmal die Fähigkeit aufbrachte, seiner beruflichen Verpflichtung nachzukommen: Die Verteidigung unseres  Grundgesetzes.

Diese Figuren haben sich inzwischen aus dem Kindergarten der Schiedskommissionen zurückgezogen und Platz gemacht für neue Leerköpfe.

Immer noch von seinen Seilschaften gehalten wird laut Aussagen von saarländischen GenossenInnen und aus vorliegenden Dokumenten ersichtlich ein als Stalinist benannter ehemaliger Vorsitzender der dortigen LSK welcher es sich nicht nehmen ließ vor Beginn von Sitzungen der LSK, seine politische Gesinnung durch das Abspielen der ehemaligen DDR Hymne kundzugeben.

Beschäftigen wir uns heute einmal näher mit diesen Kommissionen, stellen wir fest, uns wirklich in einen Kindergarten  zu begeben wo diese Anwalt und Gendarm spielen. Nur, Kinder gehen in ihren Spielen ehrlicher zu Werk als angehende Juristen. Kinder lügen nicht vorsätzlich und betrügen nicht wissentlich.

Betrachten wir als Musterbeispiel den Fall der Frau Gilla Schillo anhand der uns vorliegenden Dokumentationen einmal  genauer, kommt automatisch die Frage nach dem demokratischen Verständnis der Partei DIE LINKE für diesen Rechtsstaat auf.

So beginnen wir mit der öffentlichen Verhandlung der LSK am 19. 02. 2011 im Gasthaus „Zur wilden Ente“ in Saarbrücken-Güdingen. Dort lesen wir, in den Antrag auf Parteiausschluss, gestellt vom Vorstand des Landesverbandes Saar neben allerlei skurril anmutenden Vorwürfen dass der Kläger durch den Gen. Heinz Bierbaum, stv. Landesvorsitzender und den Gen. Markus Schimmelpfennig  als Anwesende vertreten wird.

Wir stellen fest, dass der genannte Rechtsanwalt Schimmelpfennig als wissenschaftlicher Berater Angestellter der Fraktion des Landtages ist und Parteiinteressen bearbeitet? Hat die LSK zu konzentriert auf seine Hymne gehört oder wollte sie diesen Verstoß nicht wahrhaben?

Das Dokument ist >>> HIER <<<

Eine Aussage des ehemaligen Mitglied der LSK Saar Frau Iris Heisel legen wir als nächstes vor. Hier wird dem Vorsitzenden angelastet Auftragsarbeiten für die Partei zu erledigen.

Das Dokument vom  11. 03. 2011 haben wir  >>> HIER <<<

Der folgende Antrag auf Ausschluss gegen diverse Mitglieder der LSK wegen Befangenheit ist

>>> HIER <<< zu lesen

Die Ablehnung dieses Antrag >>> HIER <<<

Zur nächsten öffentlichen Sitzung wurde dann wieder am 12. 03. 2011 in Saarbrücken-Guedingen aufgerufen.

Dokumenteneinsicht >>> HIER <<<

Innerhalb einer Sitzung am 07. 05. 2011 in Völklingen erfolgte dann der endgültige Ausschluss von Frau Schillo aus der Partei.

Das Protokoll dieser Sitzung öffnen wir >>>HIER<<<

Selbstverständlich ging Frau Schillo in die Berufung vor die BSK in Berlin. Verändert hat dieses die Situation aber auch nicht.

Den Beschluss vom 27. 12. 2012 haben wir >>> HIER <<<

So weit so gut. Auftrag zur vollsten Zufriedenheit erfüllt, werden sich die Kläger nun freuen. Kläger war der Landesvorstand der Saar. Nur die Frage ist letztendlich wer steckt dahinter? Wenn es Vorständen nicht gelingt eine Einheit zu formen, sind diese dort wohl fehl am Platz. Die ganze Angelegenheit erinnert wieder, und hier kommen wir auf den Anfang zurück, an einen Kindergarten. Verblendete Fanatiker haben Angst um ihre Meinungshoheit innerhalb eines Rechtsstaates und erhalten Unterstützung von willigen Juristen welche wohl sonst am Hungertuch nagen müssten, da sie in ihren Beruf keine Anerkennung finden.

Die seltsamen Ausschlüsse durch die Schiedskommissionen in der LINKEN laufen alle nach einen ähnlichem Muster ab. Egal in welch einen der Westdeutschen Landesverbände auch immer. Das Ganze erinnert immer wieder an die Anweisungen des in Bayern aufgetauchten Dossier „der Analyse der Gegenkräfte im Landesverband Bayern“ in dem das Vorgehen im Detail beschrieben wurde. Diese Anleitungen haben vermutlich besonders die Schiedskommissionen verstanden da die Umsetzung perfekt durchgeführt wird. Wir haben das Dossier in den Artikel „So machen wir es mit Links“, erschienen am 27. 04. 2012, hier auf DL festgehalten.

Das seltsame an dem vorliegenden Protokoll der BSK vom 27. 12. 2012 ist, das es an diesem Tage eigentlich keine BSK mehr geben durfte, welche ein über ein Jahr altes Protokoll versenden kann. Die war bekanntlich auf den Bundesparteitag in Göttingen geschlossen zurückgetreten. Der Nachschlag für ein halbes Jahr war von dem versammelten Parteitag nicht durch eine Wahl bestätigt worden! Zurückgetretene hieven sich noch einmal bis zum 31. 12. 2012 ins Amt zurück? Eine interessante Konstellation denn egal ob vor einem halben Jahr, heute gibt es keine BSK mehr.

Noch in der letzten Woche brachten wir einen Bericht über diese Schiedskommissionen und belegten die Forderung von Frau Schillo, ihr doch endlich ein Protokoll zuzusenden, welches dann am 27. 12. 2012  verfasst oder versandt wurde? Ohne Unterschrift der Kommission Vorsitzenden, eigentlich nicht gültig, aber über die Intelligenz angehender JuristenInnen möchten wir uns hier nicht weiter auslassen. Nachzulesen, auch die durch einen Gerichtsvollzieher zugesandte Abmahnung in den Bericht „Manipulieren macht Pause“ vom 10. 01. 2012.

Als letzter Nachweis der Juristischen Unfähigkeit kam dann noch eine Mail folgenden Inhalts über:

Bundesschiedskommission DIE LINKE.
Karl-Liebknecht-Haus
Kleine Alexanderstraße 2 8
10178 Berlin
Telefon: 030/2 4 009-641
Telefax: 030/2 4 009-645
Telefonsprechzeiten:

 

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr
schiedskommission@dielinke.de
www.die-linke.de

 

A7: BSchK/ 56 /201 1 /B
LSchK/Saar/ 19 /20 10

 

Berlin, den 15.01.2013

 

Liebe Gilla Schillo.

die Bundesschiedskommission verhandelte am 03. Dezember 2011 über die Berufung gegen den Beschluss der Landesschiedskommission Saar AZ: 19/2010 zu deinem Parteiausschluss.

Im bereits zugesandten Beschluss ist auf Seite vier ein bedauerlicher Fehler unterlaufen, für den wir uns entschuldigen. Im zweiten Absatz bei den Daten ist die Jahreszahl falsch.

Den korrigierten Beschluss sende ich mit dieser Post.

Mit freundlichen Grüßen

Maritta Böttcher
Mitarbeiterin

Das ist das reale Spiegelbild der Partei DIE LINKE und keine Satire. Das ist in der Bevölkerung bekannt und findet sich so in den erreichten Wahlergebnissen wieder. Da können noch so viele Mails geschrieben werden, der Esel mit Namen DIE LINKE wird stur und stumm alles aus sitzen wollen. In Berlin beobachten Vorstände das langsame untergehen des Schiff. So zitiere ich zum Schluss aus einer uns zugestellten Mail aus dem Gedächtnis folgendes:

Gibt es einen nachvollziehbaren, juristischen Grund, warum die Bundesschiedskommission und Du als langjährige und fach kompetente Mitarbeiterin die von mir schriftlich erbetenen Vollmachten des Landesverbandes Saar bezüglich seiner Vertretung am 07.05. 2011 und 03.12.2011 meinem Rechtsvertreter nicht zugänglich gemacht werden?

Ich würde mich freuen, wenn die Antwort darauf nicht erst in 12 Monaten in meinem Briefkasten liegt.

Lassen wir uns also überraschen welche juristischen Pfuscher sich auf den nächsten Parteitag wieder zur Wahl einer neuen BSK in der LINKEN einfinden werden. Professoren, Richter und Anwälte, ran an die Tröge, es ist noch Suppe da.

Hier ein Video vom letzten Nominierungsparteitag der Linken für den Bundestag:

[youtube IaZ7hgZuRBE]

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Grafikquelle    :     DL Redaktion Foto privat

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Manipulieren macht Pause

Erstellt von Redaktion am 10. Januar 2013

Die letzte Sitzung für Narren und Närrinnen des BSK ?
Sie haben noch die alten Muster aus der DDR übertroffen

Datei:Bundesarchiv Bild 183-A1206-0011-001, Berlin, Pressekonferenz, Benjamin, Streit, Toeplitz.jpg

Da hat sich die Bundesschiedskommission ja noch einmal richtig ins Zeug gelegt und gewiss gewaltig  unter Druck setzen lassen. War doch der 31. 12. 2012 der letzte Termin, an welchen dieser juristische Schandfleck in der LINKEN, zwar nicht mehr gewählt aber scheinbar unersetzlich, noch im Amt war. Der gesamte Schummelverein war auf dem letzten Parteitag in Göttingen, vor ca. einem halben Jahr nicht mehr zur Wiederwahl angetreten, hatte aber doch noch die Möglichkeit gesehen für ein halbes Jahr diverse Gelder einzustreichen? Die Schamgrenze scheint in dieser Partei scheinbar immer noch nicht erreicht zu sein, oder wird die Latte an jeden Tag höher gelegt?

Die große Frage welche sich jetzt stellt, ist die nach den Nutznießern einer fehlenden Bundesschiedskommission. Die Mitglieder der Basis, welche die zweifelhafte Ehre hatten, sich diesen Mummenschanz zu stellen, werden die Möglichkeit der willigen Gehorsamkeit bis zur Wahl einer neuen Kommission nutzen können, um so zu versuchen den manipulierenden Teufeln deutscher Justiz noch einmal von der Schippe zu springen.

Die Verlierer scheinen aber sehr wahrscheinlich in den Führungsetagen der Partei zu sitzen, da ihnen nun die willigen Eiferer des vorauseilenden Gehorsams abhanden gekommen sind. Es fehlen schlicht die juristischen Fallbeile zum Aussortieren.

Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Was führte zu dieser Eskalation der geschlossen nicht mehr Antretenden? Doch vielleicht ein wenig Scham, die Sorge den Bogen der Machbarkeit überspannt zu haben? Die verbreitete Erklärung zu sehr attackiert worden zu sein, kann es alleine nicht gewesen sein. Es muss schon mehr gewesen sein und dazu mag auch gehören, durch die Neuwahlen der Vorstände einige zahlende Spannmänner/frauen verloren zu haben.

Ansonsten, den irgendwann vielleicht vorhandenen guten Ruf zerstörte man sich selber. Um zu dieser Feststellung zu kommen, brauchte man nur bei den Personen hinterfragen, welchen das Unglück beschieden war, mit den das Recht verdrehenden Leuchten in Kontakt zu kommen. In völliger Unkenntnis der zivilen Gerichtsbarkeit wurde von Richtern und Anwälten genau das beschädigt, welches man aufgrund der herrschenden Gesetzgebung zu schützen verpflichtet gewesen wären. Geltende Gesetze und hier im Besonderen das Grundgesetz!

Die Unfähigkeit dieser Kommission beweist sich allein schon durch die folgenden  Unterlagen:

So erinnerte Frau Schillo am 20. 12. 2012 die BSK an die immer noch ausstehende Begründung ihres Ausschlussurteil. Das Urteil, die Zurückweisung des Einspruchs wurde am 02. 02. 2012 gesprochen. Nur dilettantische  Juristen brauchen zur Zustellung dieses Vorgangs 10 Monate. Das ist gegen die geltende Gesetzgebung und die geltende Satzung der Partei, das ist nachgewiesene Unfähigkeit ein Amt verantwortungsvoll auszuführen. Das ist DIE LINKE.

Das Schreiben welches durch einen Gerichtsvollzieher unter dem Aktenzeichen DRI-0363/12 in Berlin zugestellt wurde liegt DL in vollen Umfang vor.

Das Schreiben von Frau Schillo an die BSK >>>>> HIER <<<<<

 

Das mündlichen Verhandlungsprotokoll  vom 03. 12. 2011 >>>>> HIER <<<<<

Dieses Protokoll bescheinigt auch, dass der wissenschaftl. Mitarbeiter der Saar Fraktion Marc Schimmelpfennig nebenbei für die Partei tätig ist, wie es aus Kreisen der Kritiker immer behauptet wurde. Die Vermischung von Partei und Fraktion wurde von Seiten der Führung immer vehement in Abrede gestellt. Das eine zur Neutralität verpflichtete BSK dergleichen unbestraft durchgehen lässt mag als weiterer Nachweis für die überhebliche Arroganz gegenüber unserer geltenden Gesetzgebung stehen.

Weitere Schriftstücke wie die ausführliche Begründung des Ausschlusses und anderes mehr liegen uns bereits vor. Wir werden in der nächsten Woche speziell darüber berichten. Da uns Teile der Schriftstücke von dritter Stelle zugingen, benötigen wir dazu noch das erweiterte Einverständnis von Frau Schillo zur Veröffentlichung.

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 Grafikquelle  :

Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ lizenziert.
Flag of Germany.svg
Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 183-A1206-0011-001 / Junge, Peter Heinz / CC-BY-SA 3.0
Abgebildete Personen
  • Benjamin, Hilde: Ministerin für Justiz, Mitglied des ZK der SED, DDR (GND 11885058X)
  • Streit, Josef Dr.: Generalstaatsanwalt, Volkskammerabgeordneter, ZK der SED, DDR
  • Toeplitz, Heinrich Dr.: Staatssekretär für Justiz, Präsident des Obersten Gerichts, CDU, Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft (DSF), DDR
Abgebildeter Ort Berlin
Datum
Fotograf Junge, Peter Heinz

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Das Landgericht Urteil !

Erstellt von Redaktion am 3. August 2012

Kallenborn gegen Lutze

Datei:OLG und LG Saarbrücken.jpg

In einen demokratischen Rechtsstaat ist das Anrufen von Schieds- oder Zivil- Gerichten ein ganz normaler demokratischer Vorgang. Das Recht wird einem jedem Bürger durch die Verfassung garantiert. Das diese Rechte ausgerechnet von einer Partei welche sich die „Partei der Sozialen Gerechtigkeit“ nennt, in Frage gestellt wird ist absolut unverständlich und ein Skandal in einem freien Land.

So erfolgte am 21.3.2010  im Wahlkreis von Oskar Lafontaine, 66740 Saarlouis, die nach Ansicht vieler schlimmste und bis heute nicht aufgeklärte Wahlfälschung der Linkspartei bundesweit; unter den Augen der Verantwortlichen aus Kreis- und Landes- Verband. Bei dieser, unter den Namen „Pappschachtelwahl von Ensdorf“ bekannt gewordenen Wahl verschwanden über 1000 Stimmzettel und sämtliche weitere Wahlunterlagen, welche laut Parteisatzung für zwei Jahre versiegelt aufzubewahren sind.

Auch wurde an diesen Tag eine ordentliche Kandidatenvorstellung verhindert und auch Stimmzettel in unterschiedlicher Größe mit verschiedenen Namensschriftzügen ausgegeben. Es wurde weder ein Kassenbericht erstattet noch eine Entlastung verabschiedet. Die Finanzdaten wurden kurz auf eine Leinwand projiziert !

Da Kallenborn als Landesdelegierter gewählt wurde, focht er so seine eigene Kandidatur an. Selbst Lafontaine erreichte in seinen Heimatwahlkreis nur 68 % der Stimmen. Mit der Durchführung solch einer Wahl wurde schon dort darauf hingewiesen das in der LINKEN Partei der Machterhalt und die Gier nach Posten wichtiger als eine faire Auseinandersetzungen ist. Es wurde nicht einmal versucht die eigene Wahlordnung samt Satzung einzuhalten.

Diese Wahl wurde am 24.3.2010 angefochten und bereits am 26.3.2010 entzog der MdB Thomas Lutze Kallenborn bei der Vorstandswahl des GV 66798 Wallerfangen das Wahlrecht mit dem O-Ton: „Kallenborn hat die Wahl von Ensdorf angefochten und obendrein steht das noch in der Saarbrücker-Zeitung! Kallenborn muss weg, er darf weder wählen noch gewählt werden!“

Lutze wird damit wohl der einzige Abgeordnete im Deutschen Bundestag sein, dem ein Landgericht rechtskräftig bescheinigt, dass er das freie Wahlrecht, ein Recht welches er per Eid zu schützen verpflichtet ist, mit Füßen getreten hat. Er hat sich damit als politisch untauglich erwiesen.

Das interne linke Schiedsverfahren zog sich über 14 Monate hin und ist damit Beweis, dass die Anrufung staatlicher Gerichte im begründeten Einzelfall erfolgreicher ist, als auf die Sprüche der meist von der Obrigkeit abhängigen Schiedskommissionen zu warten. Obwohl die Bundesschiedskommission die Ensdorf Wahl mit weitgehenden Gründen als Verstoß gegen die Satzung und wegen Wahlfälschung aufhob wurden die entsprechenden Konsequenzen gegen die Führung des Saarlandes nicht durchgezogen.

Der LG-Beschluss 5 T 156 /10 ließ ihr gar keine andere Wahl, denn sonst wäre auch dazu das staatliche Gericht angerufen worden und die Blamage in Sachen Demokratiemissbrauch noch auffälliger geworden. Es ist gewiss keine Werbung für eine LINKE Partei ihre eigene Satzung oder Wahlordnung derart zu missachten, so dass staatliche Gerichte eingeschaltet werden müssen und für das Recht eines Klägers Sorge tragen müssen. Das alles nur da Schiedskommissionen sich vielfach als unfähig und manipulierend erweisen.

Wenn dem so ist, ist weder eine Wahlordnung noch die Satzung einer Partei das Papier wert auf der sie geschrieben werden. Wenn dann die eigenen Genossen dergleichen Vorkommnisse in der Presse als Stalinismus werten, braucht sich niemand mehr über den Niedergang der Partei zu wundern. Solcherart Vorkommnisse erinnern mehr an die einer kriminellen Vereinigung denn an eine  demokratische Partei innerhalb eines Rechtsstaat.

Aufgrund des nun vorliegenden Urteils ist die Anrufung des Amtsgericht gem.§§ 935-940 ZPO,823 BGB, mit Berufung auf das Legleitner-Urteil des 20.April 2010, LG 66119 Saarbrücken ohne Zuwarten auf eine untätige oder verschleppende Linke Schiedskommission jederzeit möglich und legal. Das Urteil ist also Richtungweisend und von allen durch die Parteien drangsalierten Mitgliedern anwendbar.

Az. 5 T 156 /10 Urtei des Landgericht-Saarbrücken     >>> HIER<<<

Fotoquelle: Wikipedia / gemeinfrei

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Hier noch die Abschrift eines  Beschluss der LSK welches uns unter den Namen „Cönens Meisterstück“ zugesandt wurde. Wahrlich ein Meisterstück sogar ohne Datum. Also Schrott !

DIE LINKE
LANDESVERBAND SAAR
Landesschiedskommission

Beschluss

In dem Schiedsverfahren

hat die Landesschiedskommission durch ihre Mitglieder Katja Cönen (amtierende Vorsitzende), Ute Cordes und Christoph Pütz beschlossen:

Die von der Antragsgegnerin gegen die Mitglieder der Landesschiedskommission Gen. Wolfgang Fieg und Gen. Martina Kien vorgebrachten Ablehnungsgesuche wegen der Besorgnis der Befangenheit werden als unbegründet zurückgewiesen.

Gründe:

Ein Mitglied der Schiedskommission kann von einem Verfahrensbeteiligten wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Begründet ist die Besorgnis nur, wenn ein Verfahrensbeteiligter befürchten muss, ein Mitglied der Schiedskommission stehe der Streitsache nicht objektiv und unvoreingenommen gegenüber, es sei parteilich, bei dem Mitglied liege eine unsachliche innere Einstellung zu den Beteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens vor.

Über das Ablehnungsgesuch entscheiden – grundsätzlich – die übrigen (nicht abgelehnten) Mitglieder der Schiedskommission in Abwesenheit des abgelehnten Mitglieds (S 12 Abs. 3 Satz 1 SchO).

Die Antragsgegner begründet ihre Besorgnis der Befangenheit damit, dass die Genossen Fieg und Kien als Mitglieder der Landesschiedskommission hätten als Mitglieder der Landesschiedskommission an der in dieser Sache durchgeführten mündlichen Verhandlung am 23. 10. 2010 mitgewirkt. Obwohl sich in dieser Verhandlung die gegen die Antragsgegnerin erhobenen Vorwürfe als nicht erwiesen herausgestellt hätten, sei nach Schluss dieser mündlichen Verhandlung keine Entscheidung getroffen und verkündet worden. Die
Antragsgegnerin gehe davon aus, dass eine Entscheidung bewusst von den abgelehnten Mitgliedern der Schiedskommission verzögert worden sei, um dem Antragsteller Zeit und Gelegenheit zu, Nachtragsanschuldigungen“ zugeben.

Der Gen. Wolfgang Fieg äußerte sich zu dem vorgebrachten Ablehnungsgesuch in der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2011 und führt aus, dass „Im Anschluss an die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 23.10.2010 wurde bis zum Landesparteitag am 14.11.2010 kein Schiedsspruch beschlossen. Über die Gründe kann ich im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis keine Angaben machen.

Nach dem Landesparteitag am 14.11.2010 gehörte der Genosse Stefan Schorr, der an der mündliche Verhandlung am 23.10.2010 neben mir und der Gen. Kien teilgenommen hat, der Landesschiedskommission nicht mehr an. Eine Beschlussfassung über einen Schiedsspruch war danach in der Besetzung der mündlichen Verhandlung am 23.10.2010 nicht mehr möglich.“

Wenige Zeit nach der mündlichen Verhandlung am 23.10.2010 wurden am 14.11.2010 die Mitglieder der Landesschiedskommission neu gewählt. An der mündlichen Verhandlung nahmen neben den Gen. Fieg und Kien der Gen. Schorr teil, welcher nach der Neuwahl der Landesschiedskommission am 14.11.2010 dieser nicht mehr angehört. Da die Schiedskommission somit neu besetzt wurde und von den Mitgliedern, die an der mündlichen Verhandlung am 23.10.2010 teilnahmen, damit nur noch zwei Mitglieder der gegenwärtigen Schiedskommission angehören, musste die mündliche Verhandlung erneut anberaumt werden.

Allein aus der Tatsache, dass nach der mündlichen Verhandlung vom 23.10.2010 in der Sache kein Beschluss gefasst wurde, kann aus Sicht der Landesschiedskommission aber keine Besorgnis der Befangenheit gegenüber den an der mündlichen Verhandlung am 23.10.2010 teilnehmenden Mitgliedern resultieren.

Sicherlich ist es richtig, dass die Schiedskommission bemüht ist, unmittelbar nach einer mündlichen Verhandlung einen Beschluss zu fassen. In Einzelfällen mag es aber notwendig sein, dass die Bewertung der mündlichen Verhandlung und des bisherigen Vorbringens der Beteiligten eine intensivere Auseinandersetzung und möglicherweise längere Befassung mit dem verhandelten Sachverhalt erfordert. Am Ende einer solchen Befassung kann als Ergebnis die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung, die Anberaumung einer weiteren Beweisaufnahme ober die Verkündung eines Schiedsspruches stehen. Ziel der zeitlich nichtunmittelbaren Verkündung des Ergebnisses muss selbstverständlich der Anspruch sein, ein gerechtes und alle Tatsachen und Umstände berücksichtigendes, tragfähiges Ergebnis zu finden.

Anhaltspunkte dafür, dass mit der nicht unmittelbar an die mündliche Verhandlung vom 23.10.2010 anschließenden Verkündung ein anderes Ziel als das der gründlichen Aufarbeitung des verhandelten Sachverhaltes verfolgt worden wäre, sind vorliegend nicht erkennbar.

Zwar deutete der Vorsitzende unmittelbar nach der Beweisaufnahme am 23.10.2010 möglicherweise an, dass er den zu beweisenden Sachverhalt durch den vernommenen Zeugen nicht als erwiesen betrachtet. Diesen Ausführungen wäre aber zum Einen keine abschließende Bewertung zu entnehmen. Zum Anderen gab es aus Sicht der Schiedskommission möglichenrweise weitere zu verhandelnde oder beweiserhebliche Tatsachen, die eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung einer weiteren Beweisaufnahme erforderten. Die Beweiswürdigung und die Beurteilung der Frage, ob weitere Beweiserhebungen oder die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung erforderlich sind, obliegen der Schiedskommission.

Es gilt außerdem folgendes zu berücksichtigen: selbst fehlerhafte Entscheidungen Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung begründen grundsätzlich Ablehnungsgesuch. (in Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, $ 42, Rn 28 mit weiteren Nachweisen)

Anhaltspunkte dafür, dass die nicht unmittelbar an die mündliche Verhandlung anschließende Beschlussfassung und die Verfahrensleitung und -gestaltung vorliegend willkürlich oder rechtswidrig in der Absicht, der Antragstellerin zu schaden, ausgeübt worden wären, sind nicht ersichtlich.

Die Vezögerung der Beschlussfassung lässt sich mithin auch damit erklären, dass die mündliche Verhandlung kuz vor dem Landesparteitag am 14. November 2010 stattfand und zu diesem Zeitpunkt vermehrt Anträge bei der Schiedskommission eingingen, die ebenfalls zu bearbeiten waren.

Eine unsachliche innere Einstellung zur Antragstellerin oder zum Gegenstand des Verfahrens ist nicht dargetan; die Besorgnis der Befangenheit betreffend die Genossen Fieg und Kien ist unbegründet.

Die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 12 Abs. 3 S. 2 SchO).

Katja Cönen

Vorsitzende

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Grafikquelle  :

Quelle Eigenes Werk
Urheber Anna16

Lizenz

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
Das Gebäude des Saarländischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Saarbrücken in der Franz-Josef-Röderstr. 15, Saarbrücken.
Datum

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Handlanger fürs Kungeln

Erstellt von Redaktion am 28. Mai 2012

Die Bundesschiedskommission die Linke
lässt Hilde Benjamin regelmäßig auferstehen

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Das der Bundesparteitag seine Schatten vorauswirft sieht man auch an den Aktivitäten der Bundesschiedskommission welche sich damit natürlich für eine Wiederwahl ins Zeug wirft. Ein Sitz in solch einer Kommission muss also schon sehr Ertragreich sein, ansonsten wäre das Bestreben seinen Posten zu behalten kaum so groß. Oder wie sonst ließe sich erklären das selbst alte Schlammtreter krampfhaft an ihren Positionen festhalten, um aus dem Hintergrund weiter kräftig mit mauscheln zu können ? Übersehen werden darf hier auch nicht, dass sich auch durch die BSchk die Richtung in einer Partei beeinflussen läßt.

Gehört nicht schon eine besondere Chuzpe dazu in seiner Freizeit wildfremde Menschen für einseitig vorgebrachte „Vergehen“ Maßregeln zu wollen, welche niemand aus der Distanz fair beurteilen kann? Man stelle sich vor dass das Amtsgericht aus München über Recht oder Unrecht in Schleswig-Holstein entscheiden solle. Wie heißt es doch in der bürgerlichen Rechtsprechung: „Im Zweifel für den Angeklagten.

So liest sich der erstellte Rechenschaftsbericht schon wie eine einzige Huldigung auf die eigene Arbeit. Ein neutraler Arbeitsbericht würde dagegen schon eine ganz andere Wertung an den Tag legen. So lesen wir denn unter 2 folgendes:

„In der Wahlperiode sind insgesamt 314 Verfahren bei der Schiedskommission eingegangen.In 131 Fällen wurden mündliche Verhandlungen durchgeführt. Meist erging eine Entscheidung durch Beschluss. In 21 Fällen konnte eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden. Einzelheiten über die Verteilung der Verfahren nach Jahren, Streitgegenstand, Verfahrensablauf und Erledigung können der zum Parteitag in Göttingen vorliegenden Statistik entnommen werden. Die Verfahren kamen aus allen Landesverbänden, schwerpunktmäßig aus Bayern (82 Verfahren), dem Saarland (74 Verfahren) und Nordrhein-Westfalen (50 Verfahren)“.

Die hier getätigten Aussagen sagen nichts über die Qualität der geleisteten Arbeit der Kommission aus. Der Versuch eine eingehende Analyse über das warum und wieso zu erarbeiten wird erst gar nicht ins Auge gefasst. Die erste Frage welche hier gestellt werden muss: Wie viele Verfahren entfallen auf dem Osten? Augenscheinlich wurden fast 90 % der Verfahren in den Westländern eingeleitet. Wenn das bekannt ist erübrigt sich an und für sich jede weitere Frage.

Über die Qualität dieser Kommission zu urteilen hieße sicherlich Eulen nach Athen zu tragen.  Erinnern wir uns an Paul Becker einen ehemaligen Leiter der LSK Saarland. Dem wurde einmal auf seinen Vorwurf über die Obrigkeitshörigkeit der BSchk von der BSchk angeraten doch besser die LSK zu verlassen und stattdessen ein Buch zu schreiben. Eine ungeheure Endwürdigung und Entgleisung vor Zeugen welche dieses Vorkommen heute sicher bestätigen würden. Oder mein eigenes Erleben: Der damalige ca. 50 Jahre alte Leiter dieser BSchk versuchte mir, einem 65 Jahre alten Mann zu erzählen ich sei so wie so nicht bereit mein Verhalten zu verändern. Ja warum denn auch, wo doch nachweislich alles lange im voraus abgesprochen war. Diese Type sollte erst einmal gutes Benehmen und Anstand lernen bevor er als Dummschwätzer auftritt. Eine Ruth Kampa und auch Dieter Müller gehörten damals schon der BSchk an.

Weiter lesen wir folgendes:

„Die Mitglieder der Bundesschiedskommission nehmen allerdings für sich in Anspruch, dass sie im Berichtszeitraum trotz bestehender Sympathien für bestimmte Strömungen und/oder Personen in der Partei stets die nötige Distanz zu allen Verfahrensbeteiligten gewahrt haben – auch wenn es sich um Landesvorstände oder den Parteivorstand handelte. Umso unverständlicher ist es, dass die Kommission bzw. einige ihrer Mitglieder nach ,,unpopulären“ Entscheidungen wiederholt im Internet und in den Medien angegriffen und beschimpft wurden“.

Diese Passage alleine ist ein Witz ! Verantwortliche, in einer politischen Institution arbeitend beschweren sich,  in der Öffentlichkeit kritisiert zu werden. Welch eine Arroganz und gleichzeitige Verdummung der Basis. Das ist typisch und ein Hinweis darauf warum sich z.B. im Saarland nichts ändert. Wenn schon festgestellt wird das verschiedene Mitglieder der LS Kommissionen nicht unabhängig sind ist es Aufgabe der BSchk dafür Sorge zu tragen das diese Machenschaften abgestellt werden. Wenn sie dem durch eigene Abhängigkeit nicht nachkommen kann sollten sie Ross und Reiter nennen und zurücktreten.

„Solche Reaktionen sind mit dem Anspruch der Partei an ein solidarisches Miteinander nicht vereinbar. Gleichwohl haben sowohl die Kommission als auch ihre Mitglieder sich nicht provozieren lassen und die nötige Zurückhaltung gewahrt“.

Wäre es nicht anzuraten sich bei solch einer Einstellung gleich einem Kegel- oder Schrebergarten -Verein anzuschließen? Aber dort kann sicher nicht entsprechend verdient werden. Die Unfähigkeit und manipulierende Arbeitsweise vieler Schiedskommissionen sind mit Ursache für die marode Außendarstellung dieser Partei. Wohin, wenn nicht an die Öffentlichkeit sollen sich die zuvor maßlos Entwürdigten wenden? Ein „mea culpa, mea culpa wäre hier wohl angebrachter als falsches Selbstmitleid.

>>> Hier <<< ist der komplette Bericht der Bundesschiedskommission

Neutralität ein sicherlich großes Wort, wovon auch im folgenden die Rede ist::

Postanschrift
Ortsverband
Postfach 1849
66368 St. Ingbert

Partei DIE LINKE
Bundesschiedskommission
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin

24.Juni2011
BSchK /25/2011/B  / Ortsverbandsvorstand ./. KV SPK
Einlassung Kreisvorstand vom 31.05.2011

Liebe Mitglieder der Bundesschiedskommission,
in der vorgezeichneten Sache habt ihr uns das schreiben der Kreisvorsitzenden vom 31.05.2011 zukommen lassen, Eingang heute 24.06.2011

Die Stellungnahme ist mit der stellv. Vorsitzenden abgestimmt. Zu den vorgebrachten Argumenten wird wie folgt Stellung genommen:

Die Ausführungen der Kreisvorsitzenden Spaniol sind unrichtig und unwahr. Es handelt sich nicht um die Beschwerde von G. Schillo, sondern um die Beschwerde des Ortsverbandsvorstandes. Dies ist zweifelsfrei der  Beschwerde vom 06.04.2011 zu entnehmen. Falsch ist, dass xxxxx am 08.03.2010 in die Partei DIE LINKE eingetreten ist. Richtig ist, der Eintritt von xxxxx erfolgte am10.09.2008.

In einer Liste ,,beitragssäumiger Mitglieder“ vom KV SPK erstellt und am 05.03.2010 überlassen ist ersichtlich, dass xxxxx als Mitglied geführt wird: eingetreten am 15.12.2008. Das unrichtige Eintrittsdatum 15.12.08  wurde seinerzeit mehrfach von der stellv. Vorsitzenden Meydanci moniert, die zum damaligen Zeitpunkt für die Mitgliederpflege verantwortlich zeichnete.

Liste beitragssäumiger Mitglieder Stand 01.09.2009)
Beweis:  Seite 1 von 2

Weiterer Beweis für den unwahren und unrichtigen Vortrag der Kreisvorsitzenden: Mandatsprüfungsliste für die MV am 21.02.2010, Seite 2 (erstellt vom Kreisvorstand Saarpfalz)

Zur Mitgliederversammlung am 21.02.2010 hatte der KV SPK / LV eingeladen. Vorausgesetzt, die Behauptung der Kreisvorsitzenden Spaniol betreffend Eintrittsdatum ist zutreffend, müsste der Beschwerdeführer auf Grund des jetzigen Sachvortrages von einer Manipulation der Mandatsprüfungsliste durch den KV SPK ausgehen (die vom Kreisvorstand SPK bei der MV in St Ingbert ,,eingesetzten Mandatsprüfer“ hatten am 2I.02.2010 dem angeblichen NICHTMITGLIED xxxxxx eine Stimmkarte ausgehändigt.)

Der Hinweis des Kreisvorstandes SPK auf die Bundesfinanz O wird diesseitig zum Anlass genommen.

Antrag

auf Feststellung zu treffen, dass es zu den Aufgaben eines Kreisvorstandes gehört! in regelmäßigen Abständen – insbesondere vor Wahlen – die Mitglieder auf ihre Beitragspflicht hin zu kontrollieren – im Interesse einer Gleichbehandlung aller Mitglieder – dieser Aufgabe kommt der KV SPK nämlich nicht nach.

Wenn Nichtzahler/Nichtmitglieder aus welchen Gründen auch immer, dann aber auch vielleicht über Jahre hinweg – wie z.B. im KV SPK- vielleicht auch noch in parteiinterne Positionen oder sogar als Kandidaten gewählt wurden und auch andere Mitglieder wählen durften, dann dürfte das eindeutig Satzungsverstöße beinhalten.

Die stellv. Vorsitzende bat eindringlich darum, das beigefügte Schreiben der BSchK zur Kenntnis zu bringen. Das Negieren dieses Schreibens verdeutlicht, dass der KV SPK kein Interesse hat, finanzielle und sonstige Dinge ordnungsgemäß abzuwickeln. Das Negieren weiterer Schreiben durch den KV SPK hat den OV – Vorstand veranlasst, die in Empfang genommenen Mitgliedsbeiträge an die Bundespartei zu überweisen.

Der Schiedsspruch vom 29.01.2011 ist aufzuheben.

Seit dem Juli 2011 ruht dieses im Brief behandelte Verfahren des Ortverband St. Ingbert gegen den Kreisvorstand und gegen das Mitglied M. G. . Hier wird der BSchk aus dem Ortsverband vorgeworfen „Tomaten“ auf den Augen zu haben und die Beschlussbegründung samt Zurückweisung der Berufung „als an den Haaren herbeigezogen“ gewürdigt.

Die Antrags Zurückweisung der BSchk >>> HIER <<<

In der Sache geht es um das Mitglied M.G. Welches laut Spaniol erst am 08.03.2010 in die Partei eingetreten ist. Nachweislich hat M.G. Jedoch aufgrund seiner Mitgliedschaft bereits im Oktober 2008 an der  Listenaufstellung für den Stadtrat St. Ingbert im Januar 2009 mitgewirkt.

Von Spaniol oder dem damaligen Landesgeschäftsführer wurde zur Mitgliederversammlung am 20.02.2010 in St. Ingbert eingeladen auf deren Mandatsprüfungsliste das Mitglied M. G. !! Ordnungsgemäß aufgeführt wurde.

Auf der Grundlage dieser nachweisbaren Tatsachen muss man sagen, dass die Zurückweisung der Berufungsbegründung eine absolute Fehlentscheidung der BSchK ist. Unübersehbar auch hier eine allzu offensichtliche Parteinahme der BSchk zugunsten von Spaniol, einer Person aus dem engsten Dunst – Kreis von Lafontaine. Eine BSchk die sich hier der Unbefangenheit rühmt ? Na, passt doch immer. „Eigenlob stinkt“.

Die Eintrittsmeldung des OV St. Ingbert nach Berlin >>> HIER <<<

Ist es Verwunderlich wenn aufgrund solcher Vorkommnisse mehr und mehr Mitglieder die Partei verlassen? Das sich Anbetracht vorliegender Tatsachen Mitglieder einer BSchk darüber beschweren, in der Presse aufzutauchen ist schon an sich ein Skandal. Der Missbrauch der Basis als Stimm- und Zahl -vieh ist in der Partei nur allzu offensichtlich. Wenn schon in einer mit Juristen besetzten Kommission geltendes Bürgerrecht mit Füssen getreten wird, ist es nur gerechtfertigt hier von einer kriminellen Vereinigung zu sprechen.

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Grafikquelle   :    Fotothek df pk 0000213 002

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Neues von der LSK Saar

Erstellt von Redaktion am 8. Mai 2012

Da kamen sie dann am 28. 04. 2012 um 16:45 Uhr wieder zusammen.

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Die Linke Bundesschiedskommission

In einem Nebenraum der Gaststätte „Zum schwarzen Diamanten“ in Püttlingen, die schwarzen Robenträger des LV. Die Schiedskommission des Saarlandes verhandelte über den Parteiausschluss von Schumacher / KV Saarlouis und die Vorwürfe auf Verdacht von kriminellen Handlungen in Beziehung auf die Kasse des KV Saarlouis.

Wie auch wir von der DL-Redaktion schon erwürfelt hatten, wurde der Antrag auf Parteiausschluss natürlich folgend dem Spruch mit den Krähen prompt abgewiesen. Hier wird der Pate wohl seine klaren Direktiven ausgegeben haben. Bei den Vorwürfen um die Finanzen des Kreis-Verbandes sieht die Angelegenheit dagegen schon anders aus, da dort auch Zivilgerichte ihre Hände im Spiel haben. Geht es doch immerhin um den Vorwurf der Unterschlagung und Veruntreuung von Mitgliedergeldern. Hier könnte es für die politische Kragenträger schnell sehr eng am Hals werden.

So soll nach Auskunft der Kläger alleine für das Jahr 2009 die Summe in Höhe von  9.974,18 Euro nicht ausreichend belegt sein. Das Geld soll an die Orts-Verbände angewiesen sein, welche den Erhalt aber nicht bestätigen können, wobei die Betonung auf dem Wörtchen „können“ liegt, denn auch diese müssten dann bei Erhalt Rechenschaft über den Verbleib abgeben. Auch müssen die Finanzverwalter der Länder in regelmäßigen Abständen ihre Abschlüsse dem Bund, ohne Überprüfung vorlegen? Also auch eine Frage der Haftung !

Eine kritische Situation für eine Landes-Schiedskommission, welchen in ihrer Summe länderübergreifend in Westdeutschland der Ruf der Abhängigkeit von ihren Vorständen vorauseilt.  So werden wir weiterhin die Vorgänge mit Argusaugen beobachten. Lassen wir uns überraschen, was einer kleinen Maus beim Aufstieg an die immer größer werdenden Futtertröge noch alles so einfallen könnte, um weiterhin erfolgreich an den Satzungen und Gesetzen zu nagen, um so den vorgegebenen politischen Anforderungen der Obrigkeit entsprechend Rechnung zu tragen. Hoffentlich gerät sie nicht in ein Hamsterrad!

Nicht beantwortet wurde die Frage ob denn zu Ehren des Genossen Fieg, als einer der letzten seiner Art, die Becher-Hymne als Abschluss dieser Linken Versammlung gespielt wurde. Vielleicht sang er folgenden Eingangstext:

Eingesperrt und hinter Gittern
sitzen wir und blasen trüb.
Lasst uns denken und erinnern
wer die Kohlen hat verglüht.
Tratatratatratatra. …….

2012 Ingo Engbert

[youtube eWdmne9TarI]

Der der Bericht der LSK  >>HIER<<

Am Sonntag trat auch die Bundesschiedskommission in Berlin zusammen, um über den Antrag zwecks  Mitbestimmung der Parteibasis über die neue Parteispitze zu beschließen. Wir erinnern uns? Noch vor einigen Wochen wurde ein Antrag des Landesverband Mecklenburg-Vorpommern auf Durchführung eines Mitgliederentscheid auch mit Hinweise auf ein Gutachten des Parteienrechtlers Morlok abgelehnt.

Das oberste Parteigericht stellte nun fest, dass der geschäftsführende Vorstand diesen Entscheid hätte zulassen müssen! Der Anspruch der Basis auf Mitbestimmung über die Parteiführung sei rechtens.

Ebenfalls am Sonntag wurden im Kreisverband Saarlouis alte Köpfe neu als Bundesdelegierte gewählt. Laut Informationen aus der Versammlung war die Stimmung sehr verhalten. Ein neuer Schrift- und Geschäftsführer wurde an diesem Tage nicht gefunden, da die Stühle mittlerweile als zu heiß erscheinen.

Einige von den jüngeren Anwesenden sollen an Oskar nicht gerade angenehme Fragen gestellt haben und daraufhin barsch zurückgewiesen worden sein. Vielleicht ist es das, was viele festgestellt haben: eine übergroße Hektik und Nervosität ob des Rückgangs der Mitglieder und der weiterhin zu erwartenden schlechten Wahlergebnisse. Ob denn nach den Bundes-Vorsitzenden-Wahlen im Juni die Bürgersteige an der Saar zur Feier des Tages wieder mit Rotlicht ausgeleuchtet werden, scheint uns  zumindest im Moment als mehr als fraglich.

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Grafikquelle  :  Bundesarchiv, Bild 183-15600-0005 / Köhler, Gustav / CC-BY-SA 3.0

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Die BSchK beseitigt Zensur

Erstellt von Redaktion am 17. August 2011

Das Problem zwischen den LSK und der BSK
Es sind zwei Krähen welchen sich einander gleichen –
Pack schlägt sich –  Pack verträgt sich

Gestern wurde uns von Chris, einem entsorgten Linke-Mitglied der AG Basisdemokratie, der Beschluss der BSchK zur Änderung der Landessatzung des Landesverband DIE LINKE Saarland zugestellt. Wie nicht anders zu erwarten war wurden die Satzungsänderungen im Großen und Ganzen für null und nichtig erklärt und letztendlich auf die Gültigkeit der Bundessatzung hingewiesen.

Der Versuch, die Saar Satzung im Sinne der Landesführung zu verändern wurde seinerzeit  Bundesweit von  der Presse als die Einführung „Stalinistischer Machenschaften“ gebrandmarkt.

Die Beiden, welche hierfür die politische Verantwortung tragen sind der Landesvorsitzende Rolf Linsler, und sein Spannmann Prof. Heinz Bierbaum. Beides politische Wünschelrutengänger welche sich einmal mehr in Berlin vor ihren Basis-Mitgliedern bis auf die Knochen blamiert haben, und so durch die BSchK ihre politische Unfähigkeit Eindrucksvoll bescheinigt bekamen.

Die zahlenden Mitglieder sollten sich schon einmal fragen, wie viele dieser Unfähigkeitszeugnisse  ihrer Führungskräfte sie noch mit ihren Beiträgen finanzieren sollen. Das Sitzfleisch der Versager in der Linken übertrifft die eines Helmut Kohl mittlerweile bei weiten.

Anstatt sich mit Politik zu befassen, so wie es sich für einen hochbezahlten Mandatsträger gehört, macht sich Prof. Bierbaum als Auftragsnehmer der Bertelsmänner einen Namen bei einem der größten politischen Widersachern seiner eigenen Partei.

Die BSchK hat damit die Würde der Mitglieder, welche durch die Landesschiedskommissionen wieder und immer wieder sprichwörtlich in die Tonne getreten wurde, wiederhergestellt.  Sie demonstriert damit eine demokratische Grundordnung, welche die Hoffnung lässt, das dieser Grundgedanke sich auch in den West-Ländern durchsetzen wird um so die Manipulationen und Mauscheleien um Mandate und Posten zu beenden.

Dieser Beschluss ist ein Manifest gegen Willkür, eine Fortschreibung des Rechts der „kleinen“ Genossen gegen Diktat und Willkür von Oben.

Wie sagt man so schön:

Am Ende steht die Mauer, doch mancher Kopf ist schlauer !

Hier der Beschluss. Die ausführliche Datei braucht zum Öffnen ein wenig  Zeit.

IE

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Grafikquelle   :   Die beiden Leichtgewicht-Boxer Ricardo „Pelón“ Dominguez (links) und Rafael Ortiz während eines Kampfes am 9. August 2005

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Die Wachstumsträumer

Erstellt von Redaktion am 4. August 2011

Auch Merkel möchte noch Wachsen

Datei:Angela Merkel - World Economic Forum Annual Meeting 2011.jpg

Der Glaube an ein unendliches Wachstum, mit diesen Träumereien möchte der nachstehende Artikel aufräumen. Wer glaubt denn heute noch an diese These.

Vielleicht die Millionäre welche in ihrer immer größer werdenden Gier nach den nächsten Millionen schielen? Der Nachbar welcher einen Mercedes neidvoll ansieht und versucht beim nächsten Kauf diesen zu übertrumpfen. Wachstum ist aber nicht einseitig nur im Profit zu sehen. Auch im anhäufen von Schulden sieht man das System. So steigen Jahr für Jahr die Einnahmen des Staates und im gleichen Umfang steigen auch die Schulden. Eine Opposition sollte sich also vielmehr um die versteckten, falsch etikettierten Ausgaben kümmern.

Ist es nicht auffällig das im Dunstkreis der ARGEN immer mehr Bildungsinstitute aus den Boden schießen? Alte Industriebrachen werden zu Bildungsinstituten umfunktioniert, bei gleichzeitig offizieller Abnahme der Arbeitslosenzahlen. Jeder der heute bis fünf zählen kann eröffnet ein Bildungsinstitut oder eine Firma für Leiharbeiter. Das sind dann z.B. Gelder welche von den ARGEN bezahlt werden und unter Sozialausgaben verbucht werden. Das ist unter anderen ein Grund die Keule für steigende Sozialausgaben des Staates wiederspruchlos zu schwingen. Dieses hier soll nur als ein Beispiel für viele weitere gelten.

Tausendundeine Differenz

Biologisch gesehen besteht kein Zweifel: Wachsen, immer wieder und weiter wachsen, das geht nicht; Leben vollzieht sich als Entstehen und Vergehen.

Wenn endloses Wachstum eine logische und biologische Unmöglichkeit ist, warum verfallen dann trotzdem die führenden Köpfe der gesamten westlichen Welt seit mehr als 200 Jahren der Idee, dass Wirtschaft und Wissen stetig wachsen müssten? Weshalb kommt keine Regierungserklärung ohne Hinweise auf die Notwendigkeit des Wachstums aus? Was muss diese moderne westliche Welt, die Rationalität als ihr Markenzeichen hochhält und die sich als klügste und erfolgreichste der Menschheitsgeschichte fühlt, alles verdrängen, um das Unmögliche zum Programm erheben zu können.

Die Falle: Gier versus Neid

Der Ruf nach mehr ist sinnvoll, wenn die Diagnose „zu wenig“ lautet. Warum glauben auch diejenigen, die vergleichsweise sehr viel haben, dass es noch zu wenig ist? Weil sie gierig sind, sagen diejenigen, die wenig oder nichts haben. Die sind nur neidisch, antworten empört die Reichen und Erfolgreichen. Neid gegen Gier – das ist der Höhepunkt einer politischen Dumpfbackenrhetorik, die soziale Strukturen in menschliche Eigenschaften umdichtet: So sind Politiker machthungrig, Wissenschaftler wissensdurstig, Sportler siegestrunken, Journalisten sensationsgeil und Manager geldgierig; und umgekehrt ist die Kritik an Ungerechtigkeiten nur Sozialneid.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

IE

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Grafikquelle    :

Quelle Flickr: Angela Merkel – World Economic Forum Annual Meeting 2011
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Saar LSK Kommissionäre

Erstellt von Redaktion am 3. Juli 2011

Rücktritt von zwei Mitglieder der Saar LSK

Datei:Bundesarchiv Bild 183-A1206-0011-001, Berlin, Pressekonferenz, Benjamin, Streit, Toeplitz.jpg

Anträge oder auch Beschlüsse, in der Arbeit mit den Schiedskommissionen sagen für gewöhnlich viel mehr über den inneren Zustand einer Partei oder einer öffentlichen Institution aus als es die meisten wahrhaben wollen. Nun haben wir uns gerade auf DL aus der eigenen Erfahrung heraus regelmäßig mit den Schiedskommissionen in der Partei DIE LINKE aus einander gesetzt, und unsere Erfahrungen in dem Kapitel „Das Ausschlussverfahren“ lückenlos dokumentiert.

Schon von Gründung der Partei an wurde die Arbeit vieler Landes-Schiedskommissionen dazu benutzt den Willen der Landesführung auf brutalst mögliche Art und Weise durch zu boxen.  Aus diesen Gründen sind die Vorgehens- und auch Verfahrens-weisen ziemlich gleich. Kommissionen  machten sich zu willigen Erfüllungsgehilfen von Vorständen um die Partei von ungeliebten Kritikern, Mitkonkurrenten bei der Bewerbung von Mandaten und in den Vorständen, zu bereinigen.  Je nach Landesverband fand hier eine Selektierung durch eine jeweils entsprechenden Gruppierung um die Meinungshoheit statt. Unterstützung bekamen sie auch durch die BSK, in der über einen langen Zeitraum der hauptamtliche Richter Henrik Thomé aus Duisburg ungestört ein manipulierendes Unwesen treiben konnte.

Heute möchten wir uns mit der Schiedskommission des Saarlandes beschäftigen, da sich auch in deren Arbeit ein Großteil der Parteimisere widerspiegelt.  Über die dortigen Machenschaften der Schiedskommission  erhielten wir folgendes Rücktrittschreiben von zwei Personen, welche als gestandene Juristen nicht länger gewillt waren die Machenschaften in derselben mitzutragen. Auffällig auch, dass heute immer noch Personen aus damaliger Zeit in dieser Kommission tätig sind.

Rücktritt aus der Landesschiedskommission zum 3l. 12. 2007

Liebe Genossinnen und Genossen,

aufgrund von mehreren Vorkommnissen erklären wir hiermit unseren Rücktritt aus der Landeschiedskommission. Maßgeblich für die Entscheidung ist die Art und Weise der nicht ordnungsgemäßen Verfahrensführung. Insbesondere sind dabei folgende Punkte zu erwähnen:

– seit über 3 Monaten verfügt die Landesschiedskommission über keine eigene postalische Adresse,
– bis heute werden die Eingangsschreiben nicht erfasst, somit besteht keine Möglichkeit der Fristberechnung,
– eine systematische Aktenführung findet durch den Vorsitzenden nicht statt, Unterlagen werden ungeordnet im gefüllten Wäschekorb gesammelt,
– nicht alle Mitglieder der Landesschiedskommission werden über Eingänge und Entscheidungen informiert,
– bis heute erfolgt keine Vergabe von Aktenzeichen, was für eine einwandfreie Zuordnung der Fälle notwendig wäre,
– Verfahrens beteiligte werden nicht angehört,
– keine systematische Durchführung von mündlichen Anhörungen, Unterlagen wurden erst nach Aufforderung zur Herausgabe während der Verhandlung ausgehändigt,
– Beweismittel zum fairen Verfahren werden nicht erhoben,
– Etliche unbearbeitete Verfahren, auch Eilanträge, liegen noch vor, werden jedoch Mitgliedern der Landesschiedskommission nicht zur Kenntnis gebracht,
– Verfahren werden in Privatwohnungen durchgeführt, was faktisch den Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet,
– Mitglieder der Landesschiedskommission werden zu den Sitzungen nicht ordnungsgemäß geladen bzw. nicht über die Termine informiert

Diese Gründe zwingen uns dazu, das Amt in der Landesschiedskommission niederzulegen. Diese Art und Weise der Bearbeitung der Verfahren können wir nicht mittragen.

Mitglieder der Landesschiedskommission sind zum 01. 01. 2008 somit:

– Sebastian Kiefer (Vorsitzender)
– Martina Kien (Stellvertretende Vorsitzende)
– Andreas Kirsch
– Gaby Klette

Wir bitten den Landesvorsitzenden Rolf Linsler sowie die Landesgeschäftsführerin Pia Döring dieses Schreiben zur Kenntnis zu nehmen.

Des weiteren werden hiermit die Vorsitzende(n) der Kreisverbände über die geänderte Zusammenstellung der Landesschiedskommission informiert. Bitte teilen sie dies auch lhren Mitgliedem innerhalb lhrer Verbände mit.

Mit freundlichen Grüßen

2 Unterschriften

Original liegt DL vor. Es hat auch weiterhin Rücktritte gegeben welche ebenfalls namentlich benannt werden können.

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Da sich an diesen Machenschaften bis zum heutigen Tage nichts geändert hat sah sich ein Mitglied des Landesverbandes Saarland genötigt eine Parteiausschlussklage gegen einige Mitglieder der Schiedskommission anzustreben. Die Klageschrift vom 23. 06. 2010 haben wir  mit Nachtrag vom 24.06. 2010 hier verlinkt.

In dieser Klageschrift finden wir einen Großteil der Vorwürfe wieder welche zu dem Rücktritt der oben unbenannten Anwälte führte. So ist anzumerken das Befangenheitsanträge überwiegend mit Missachtung behandelt und ignoriert werden. Das schöne Wort der „Rechtsmissbräuchlichkeit“ wird in diesen Zusammenhang gerne benutzt. In einem Fall soll den Kommissions-Mitgliedern Frau Sabine Neu-Spreuer und Thomas Müller Befangenheitsgesuche per Fax übermittelt worden sein, obwohl Herr Müller kein Faxgerät in seinem Haus hat. Auch wurde laut Info ein Verhandlungsprotokoll angefertigt obwohl dieselbe nicht stattfand.

So wurden, wie im Rücktrittschreiben oben erwähnt, schon im Jahre 2007 in der Wohnung von Frau Kien, Sitzungen der LSK Saar, unter der Leitung von Sebastian Kiefer durchgeführt und damit die Vorschriften in der SchiedsO nicht eingehalten.

Eine besonders skurrile  Figur in dieser LINKEN ?? Kommission scheint hier besonders der ehemalige Vorsitzende Wolfgang Fieg einzunehmen. Wie weit muss man dem irdischen eigentlich schon entrückt sein, wenn man den Anwesenden vor Beginn einer Sitzung die ehemalige National Hymne  zur persönlichen Erbauung vorspielen muss. Ist dieses als Protest gegen die Handlungsanweisungen von „Oben“ zu sehen? Nachlesbar HIER !

Überraschenderweise hat sich die  Bundes-Schiedskommission in diesen Fall überwiegend der Rechtsauffassung des Saarlandes angeschlossen. Ob dieses so als letzte Entscheidung stehen bleibt, steht noch aus. Wäre es nicht die Aufgabe einer solchen Kommission weiteren Schaden von einer Partei fernzuhalten?

IE

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Grafikquelle  :

Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ lizenziert.
Flag of Germany.svg
Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 183-A1206-0011-001 / Junge, Peter Heinz / CC-BY-SA 3.0
Abgebildete Personen
  • Benjamin, Hilde: Ministerin für Justiz, Mitglied des ZK der SED, DDR (GND 11885058X)
  • Streit, Josef Dr.: Generalstaatsanwalt, Volkskammerabgeordneter, ZK der SED, DDR
  • Toeplitz, Heinrich Dr.: Staatssekretär für Justiz, Präsident des Obersten Gerichts, CDU, Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft (DSF), DDR
Abgebildeter Ort Berlin
Datum
Fotograf Junge, Peter Heinz

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Beschluss der BSchK

Erstellt von Redaktion am 17. Juni 2011

 Anträge auf Parteiausschlauss abgewiesen

Nachdem wir schon am 04. 06. und 06. 06 über den Beschluss der BschK, pro Gilbert Kallenborn berichteten wurde uns heute von Freunden der freien Berichterstattung, der schriftliche Beschluss der BschK zugesandt. Wie erwartet ist dieser Beschluss ohne Auflagen für Kallenborn ergangen.

Wie uns mitgeteilt wurde hat selbst das Schreiben von rund 200 Mails, das sammeln von Presse- und Rundfunk-berichte sowie geschriebene Kommentare auf DL und Rodena die BschK nicht davon überzeugen können, den SED ähnlichen Entscheid der Landes- SchK Saarland zu bestätigen.

Es ist dieses im Übrigen nicht das einzige Ausschlussverfahren welches uns aus dem Dunstkreis der Schumacher Seilschaft bekannt ist. Auch Dr. Andreas Neumann wurde zwecks Kritik an der Saarlinken mit einem Ausschlussverfahren beglückt. Im Gegensatz zu dem Kallenborn Ausschlussantrag trat hier aber nicht der LaVo mit seinen vermutlichen Dummy Rolf Linsler in Aktion, sondern hier wurde ein S. S. als Antragsteller vorgeschoben.

Dieser Herr machte schon einmal in der Öffentlichkeit auf  sich aufmerksam, traten doch wie in der Presse gemeldet sechs Kandidaten vor der Gemeinderatswahl in Wadgassen aus der Partei aus. So zitiere ich aus dem Artikel:

„Sie sind aus der Partei ausgetreten und haben erklärt, keine Ratsmandate annehmen zu wollen. Die Sechs begründen dies mit der – erst nach der Listenaufstellung erworbenen – Kenntnis über eine Passion des Spitzenkandidaten Stephan Schneider. Schneider spielt Paintball; das ist ein Wettkampf, bei dem Gegner mit Farbkugeln aus Druckluft-Waffen beschossen werden. Für Schneider ein Hobby wie jedes andere, für die Sechs unvereinbar mit dem Bekenntnis der Linken zum Pazifismus. red“

Quelle: Saarbrücker-Zeitung >>>>> weiterlesen

So ist denn im Ergebnis unverständlich das S. S. sehr wohl über die Liste der Linken gewählt, trotzdem nicht der Linksfraktion angehört und es laut Presse in Kauf genommen wurde dafür sechs Mitglieder der Partei zu opfern??  Ist das Teil der politischen Logik in der Partei DIE LINKE?

Siehe:  DIE LINKE SAAR

In der Partei für „soziale Gerechtigkeit“ wurde der Hauptantrag gegen den Ausschluss Kallenborns vom Landesvorstand, angeblich im Oktober 2010 gestellt. Nach Hören sagen sollen dort 10 Stimmen für den Ausschluss bei 4 Enthaltungen abgegeben worden sein. Natürlich wurden die Namen der Abstimmenden, da geheim als Femegericht betitelt, nicht benannt. So ist denn davon auszugehen dass auch Mitglieder mitgestimmt haben welche am 14. 11. 2010 die Bundessatzung brachen.

Es ist nicht verständlich warum eine Gruppe welche einer Person die Mitgliedschaft entziehen möchte diesen getätigten Beschluss nicht offen vorlegen kann. Ein versuchter Entzug der Grundrechte sowie der freien Meinungsäußerung begründet man offen und zieht sich nicht in die Hinterzimmer zurück.

Es gleicht schon einer Posse und ist ein Spiegelbild des Landesverband wenn ein LaVo Beschluss vor der BschK nur mit einem Blatt Papier, welches zudem ausschließlich die Unterschrift von Linsler trug, belegt werden konnte. Die Unterschrift der Protokollantin Tatjana Heffinger soll auch gefehlt haben.

So können wir uns denn nach dem Beschluss der BSchK den Genossen anschließen welche einen  großen Unterschied zwischen der Alten und der Neuen Bundesschiedskommission festgestellt haben wollen.

Manche Genossen beschimpfen den Ex-Vorsitzenden Henrik Thomé als den “Parteihenker”. Dass dieser nun ganz spurlos verschwand, wird wohl seine Gründe haben. Sicherlich wird der Stil einer BSchK von dem /der Vorsitzenden hauptsächlich geprägt und wir werden den weiteren Werdegang dieser Kommission aufmerksam im Auge behalten.

Der Beschluss der BschK: Hier

IE

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Grafikquelle  :  Wahlkampf in Bremen, 2007

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Die Partei, die Partei..

Erstellt von Redaktion am 22. Mai 2011

….die hat immer Recht ?

Datei:Bundesarchiv Bild 183-A1206-0011-001, Berlin, Pressekonferenz, Benjamin, Streit, Toeplitz.jpg

SED war Früher – LINKE ist heute – Die Henker sind gleich

Heute erhielten wir die Unterlagen über den erfolgten Parteiausschluss des Genossen Hermann-Josef Baltes und stellen fest, dass eine Bundesschiedskommission, welche vier Monate benötigt, einen getätigten Beschluss den Verfahrensbeteiligten zuzusenden, jegliches Recht verwirkt hat, als oberste „Rechtsauslegung“ einer Partei respektiert zu werden. Die Satzung schreibt vor:

„Beschluss und Begründung sollen innerhalb von zwei Wochen schriftlich abgefasst und unverzüglich den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden„

– so steht es schwarz auf weiß in § 10 (8) der Schiedsordnung. Eine Kommission, welche nicht in der Lage ist, den ihnen auferlegten Pflichten nachzukommen, hat das Recht verwirkt über Andere zu urteilen, sondern handelt selber grob parteischädigend und gehört aufgelöst.

 Aber überlassen wir die weitere Beurteilung dem Genossen Baltes und geben seinen Äußerungen Raum:

Vielen Genossinnen und Genossen dürfte noch der Vorwurf der Wahlfälschung beim Landesparteitag im März 2006 in Erinnerung sein oder die vielen Anfechtungen im Jahr 2009 nach der Fusion. Dass die Anfechtungen des Landesparteitages im September 2007 nie bearbeitet wurden, macht deutlich, dass den Verantwortlichen im Landesvorstand an ordnungsgemäßen Abläufen nicht gelegen war, wenn es der eigenen Macht diente.

Die Bundesschiedskommission billigt gravierende formale Fehler der Schiedskommission Saarland. Das an und für sich ist schon schlimm!

Noch schlimmer ist jedoch: Die Bundesschiedskommission billigt Verstöße gegen elementare demokratische Regeln und verdeutlicht:

Parteiinteressen haben – wenigstens in Wahlzeiten – absoluten Vorrang vor dem öffentlichen Recht.

Diese Sichtweise deckt sich mit der Auffassung verschiedener LSK-Mitglieder Saarland und der sinngemäßen  Aussage des LKS-Mitgliedes B. „Zum Wohle der Partei hat Mitglied auch Straftaten zu dulden“.

Für mich ist diese Rechtsauffassung kriminell.

Haben Mitglieder und Kommission wirklich kriminelle Aktivitäten zu decken, wenn es die Parteiinteressen erfordern?

Man denke an die Rechtsnormen „Strafvereitlung“, Mitwissenschaft, Mittäterschaft, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung etc.

Es ist auch völlig unklar, wo hier die Grenze liegt, an der die Loyalitätspflicht endet.

Dieser Beschluss, nach 4 Monaten zugegangen, ist meines Erachtens ein Schiedsspruch der Schande zugunsten der Parteiräson. „Die Partei hat immer recht“.

In der DIE LINKE werden die demokratischen und rechtsstaatlichen  Rechte der Mitglieder mit Füßen getreten, während die Parteiobrigkeit sich alles erlauben kann und darf (siehe Kommunismusdebatte oder die Maulkorbbeschlüsse des Landesvorsitzenden Linsler) und nicht  als parteischädigend gewertet wird.

Mit anderen Worten: Einfaches Mitglied hat nur seinen Beitrag zu zahlen, ansonsten die Klappe zu halten und die „kriminellen“ Machenschaften zu billigen?

Als Nichtmitglied kann und werde ich jetzt Tacheles reden.

Fakt und nachweisbar ist, dass sich die Anfechter der Landtagswahl 2009 mehrfach um Klärung bemühten.

Fakt und nachweisbar ist ebenso, dass der Landesvorstand  Saar sich bewusst einer Klärung verschlossen hat und die Anfechtung vom März 2009 hat unter den Tisch fallen lassen so wie es auch mit den drei Anfechtungen zum Landesparteitag 2007 geschehen ist.

Zur Information sei daher angemerkt, die „Akteure“, was zur Anfechtung Landtagswahl 2009 geführt hat, sind:

Prof. Dr. Heinz Bierbaum, Versammlungsleiter
Rolf Linsler, Landesvorsitzender
Wolfang Fieg, ehem. Vorsitzender der Landeschiedskommission Saar
Reiner Bierth, ehem. und jetziger stellv. Vorsitzender der Landesschiedskommission Saar
Pia Döring, ehem. Landesgeschäftsführerin
Corinna Hoffmann-Becker, Protokollführerin am 08.03.09
Udo Nonnengardt

Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, dass die Machenschaften der Vorgenannten von der Parteispitze geduldet und gebilligt werden.

Was die Parteispitze zum Zwecke des Vertuschen ihrer Machenschaften und zur Wahrung privater Pfründe hier abzieht, ist zivilrechtlich gesehen – nur noch mit Abscheu zu betrachten.

Es gehört zu den Pflichten eines jeden verantwortungsbewussten Bürgers, die Öffentlichkeit auf Verletzung von Recht und Ordnung  hinzuweisen. Den Mitgliedern der Schiedskommissionen wäre mehr Demokratie- und Rechtsbewusstsein zu wünschen.

Hermann-Josef Baltes

Mitglied der Arbeitsgruppe „Wahlanfechtung 2009“

Der Entscheid der Bundesschiedskommission befindet sich

HIER

(große Datei – bitte Geduld)

IE

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Grafikquelle  :

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Abgebildete Personen
  • Benjamin, Hilde: Ministerin für Justiz, Mitglied des ZK der SED, DDR (GND 11885058X)
  • Streit, Josef Dr.: Generalstaatsanwalt, Volkskammerabgeordneter, ZK der SED, DDR
  • Toeplitz, Heinrich Dr.: Staatssekretär für Justiz, Präsident des Obersten Gerichts, CDU, Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft (DSF), DDR
Abgebildeter Ort Berlin
Datum
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SAAR – EXTRABLATT

Erstellt von Redaktion am 19. Mai 2011

Polit-Klatsche für Lafontaine & Co

Datei:Oskar Lafontaine 2011-03-21.jpg

Dem in der Nacht von Samstag auf Sonntag 14./15. Mai 2011 eingereichten Widerspruch an die BSK in Berlin gegen die Ansetzung eines Kreis-Parteitages am 12. 06. 2011 wurde per Blitzentscheid postwendend statt gegeben. DL berichtete am Sonntag den 15. Mai 2011 unter dem Titel „Linke Saar negiert BSK“ ausführlich gegen diesen groben Satzungsverstoss.

Bereits heute erhielten die Antragssteller den Beschluss „per Einschreiben“ zugestellt. Der Beschluss wurde einstimmig entschieden; wir zitieren:

„Der Antragsgegner wird verpflichtet, spätestens am 31. Mai 2011 eine Mitgliederversammlung zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesschiedskommission vom 12. Feb. 2011 abzuhalten und zu dieser Mitgliederversammlung mit einer Frist von mindestens einer Woche einzuladen.“

Dass die BSK in ihrer ausführlichen Begründung sich eindeutig auf die Seite der Antragsteller stellt, ist als eine schallende Ohrfeige für den Heimatkreisverband von Oskar Lafontaine anzusehen. Er ist durch diesen eindeutigen Beschluss erneut stark beschädigt worden und wird nun einsehen müssen, sich auf Versager verlassen zu haben, welche die Partei Stück für Stück kontinuierlich demontieren.

Wie gut informierte Mitglieder aus dem Kreis berichteten, war bereits die Wahl von Schumacher eine voll manipulierte Angelegenheit. Die Wahl wurde unter anderem erst ermöglicht, indem man den Kandidaten Schumacher auf einen ‚Frauenplatz‘ platzierte. Man spricht hinter vorgehaltener Hand von dem Einkauf eines willigen Abnickers, welcher sich seine Dienste sehr gut auf Kosten der Steuerzahler bezahlen lässt.

Dieser fünfte in Serie einstimmige positiv Entscheid in Berlin gegen die LSK Saar weist auf die nachlassende Glaubwürdigkeit der Saar-Manipulierer hin, welche sich immer wieder zum Erhalt persönlichen Macht und Pfründe über die Bundessatzung hinwegsetzen. Die immer wieder gezeigte Unfähigkeit der Vorstände und ihrer juristischen Dilettanten hätte längst mit entsprechenden Rücktritten beantwortet werden müssen. Nur setzen solche Entscheidungen Einsicht und einen entsprechenden Charakter voraus, welcher innerhalb dieser Partei nicht gegeben scheint. Einer solchen Einsicht steht wohl an erster Stelle ein zu sattes Einkommen für wenig Aufwand im Weg.

Wir werden weiter beobachten und berichten, wie sich eine Partei langsam aber sicher auflöst.

IE

Das Blitz-Urteil der Bundesschiedskommission finden Sie

 

(grosse Datei – bitte Geduld)
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Quelle Eigenes Werk
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Saar Linke schließt aus

Erstellt von Redaktion am 9. Mai 2011

Ein „unsolidarisches Verhalten“ als Ausschlussgrund

Datei:Bundesarchiv Bild 183-A1206-0011-001, Berlin, Pressekonferenz, Benjamin, Streit, Toeplitz.jpg

So geschah denn am Samstag genau dass, was auch von den Antragsgegnern im Saarland erwartet wurde: Die Schiedskommission packte ihren stalinistischen Hammer aus und schloss die zwei Parteimitglieder G.S. und H.L. aus der Partei aus.

Die Anfechtung der Landtagswahl durch G.S. wurde von der LSK als Begründung für den Ausschluss angegeben. Dem Genossen H.L. wurde aus Kreisen der Kommission „unsolidarisches Verhalten“ gegenüber anderen Mitgliedern vorgeworfen. Der Chef Manipulierer der Linken im Saarland Rolf Linsler sagte der Saarbrücker-Zeitung dass er mit dem Ergebnis zufrieden sei: „Beide haben Unruhe in die Partei gebracht“.

Auch die Hörfunknachrichten von SR berichteten heute, am Montag den 09. 05. 2011 über diesen Ausschluss.

Bereits am Samstagabend erreichten uns die ersten Meldungen über den Ausgang der Sitzung der Schiedskommission, welche uns dann am Sonntag nach Rücksprache, mit einigen an dieser Versammlung  teilnehmenden Personen bestätigt wurde. Aus diesen Gesprächen konnte man auch eine gewisse Unzufriedenheit von an und für sich sonst obrigkeitsgläubigen Mitgliedern heraushören, da diese ein stetiges, aber sicheres zerschlagen der Partei durch ihre Führer befürchten. So sagte denn einer wörtlich und ich zitiere: „ Das Ganze artet allmählich aus. Ich weiß doch gar nicht mehr was ich meinen Mitbürgern auf der Straße erzählen soll. Wenn die den Namen DIE LINKE hören werde ich doch nur noch ausgelacht“.

Auffällig auch der angeblich Ausspruch des Rechtsanwalt Warken dass er noch nie ein so rechtsstaatswidriges Verfahren gesehen habe wie hier! Der Anwalt war am Samstag verhindert und hatte an der Sitzung nicht teilgenommen.

Das Befangenheitsgesuch der Gegnerin, gestellt gegen die Mitglieder der LSK Cönen, Cordes und Kien, welche zuvor als BefürworterInnen der Satzungsänderung zugestimmt hatten wurde als unzulässig und rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen. Die stellvertretende Vorsitzende Katja Cönen musste in der Verhandlung nachfragen was denn die Abkürzung BverfGE bedeute sowie auch der § 101 GG nicht geläufig war (siehe Befangenheitsgesuch zum materiellen Gewährleistungsanspruch). Sollte dieses auf die geistige Befähigung der „zu Gericht“ sitzenden, oder auf mangelnde juristische Kenntnisse hinweisen?

Die Passage aus der Bundessatzung (Schiedsverfahren – Gewährung gerechtes Verfahren) gerät bei solch dilettantischen Sitzungen zur  Farce.

Erzählt wurde auch, dass schon im vergangenen Jahr in der mündlichen. Verhandlung am 27.03.2010 von einem Mitglied der LSK, einem angehenden Juristen sinngemäß geäußert wurde: dass zum Wohle der Partei ein  Mitglied auch Straftaten decken …In dem Schiedsspruch hieß es daraufhin ja auch, dass es schäbig ist, Mitglieder bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Von den so Ausgeschlossenen wurde schon der Gang zur Bundesschiedskommission nach Berlin in die Revision angekündigt. Von dort wurde in letzter Zeit des öfteren dieser Schiedskommission der Saar-Linken die Unfähigkeit bescheinigt. Das gestrige Urteil war ein Beitrag die Unruhe  in der Partei zu verstärken.

IE

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Geständnis an der Saar

Erstellt von Redaktion am 11. April 2011

Tagung der BSK vom 09. 04. 2011 in Berlin.

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Die Linke Bundesschiedskommission

Gleich in mehrfacher Ausführung erhielt ich heute Morgen einen Bericht über die Tagung der BSK vom 09. 04. 2011 in Berlin.

Innerhalb dieser Sitzung erklärte das MdB und der gleichzeitige Landesgeschäftsführer Thomas Lutze zum ersten Male öffentlich: “ Mein Vater war hauptamtlicher Angestellter der Stasi in der DDR, ja, ich bin in einer SED-Stasi Familie aufgewachsen.“ Damit bestätigte er genau den Vortrag, für den Gilbert Kallenborn seit Monaten von der Parteiführung ausgegrenzt und verfolgt wird!

Laut Mitteilung sah sich die BSK nicht in der Lage den Parteiausschluss der LSK Saar für Gilbert Kallenborn zu bestätigen. (AZ& LSK Saar Reg. 16/10 -BSchK 18/20011 B)

Als letzter Verfahrensteil wurde der Artikel von Norbert Freund aus der Saarbrücker-Zeitung auf den Tisch der Vorsitzenden Sybille Wankel legt: „Linke berät auf kleinem Parteitag über ihre Finanzen“ vom 9/10 April 2011 „um damit zum x-ten Male die Aussschlusschiene „wegen Kontakten zur bürgerlichen Presse“ zu befahren, hat damit möglicherweise ein schweres Eigentor geschossen:

Die Vorsitzende Sibylle Wankel antwortete Thomas Lutze, sowie allen Anwesenden, wörtlich:

„Wieso schon wieder Kallenborn? Sein Name steht gar nicht in dem Artikel“ zudem war die anstehende Prüfung der bfrk -Bundesfinanzrevisionskommission- der Linken längst bekannt, sie ist im Rahmen Finanzen genauso das hohe Bundesorgan der Linkspartei, wie die Bundesschiedskommission selber.

Die Vorsitzende schloss die öffentliche mündliche Verhandlung, an der Kallenborn, wegen seines in der Anreise verhinderten Rechtsanwalt M. J. Schmitt nicht Anwaltlich vertreten war.

So hatte er alleine gegen:

MdB Thomas Lutze, MdL Wolfgang Schumacher so wie den Kreisschatzmeister Erik Lenhard zu streiten um erkennen zu lassen, das ein nach schieben von Gründen innerhalb einer Revision unzulässig ist. Dieses lässt vermuten dass der Artikel aus der SZ von Norbert Freund, ein von Lutze gezielt rechtswidrig nachgeschobener Versuch war, das Gericht für sich zu beeinflussen. Dies Procedere ist rechtsstaatlich unzulässig, und es ist um so mehr verwunderlich, dass ein MdB, als Organ der Gesetzgebung, gegen klare Rechtsnormen verstößt. Dieses weist aber auch auf eine gewisse Hilflosigkeit des Handelnden hin welcher in Panik geraten versuchte durch Diffamierungen, Gilbert Kallenborn für das Versagen der Landespartei, verantwortlich zu machen.

Als Ergebnis der Verhandlung bleibt:

1.) Entscheid wird vertagt auf den 5.Juni 2011. So lange mögen sich Freund wie Feind gedulden (und Zähne knirschen)

2.)  Lutze gibt erstmals öffentlich Stasi-Vergangenheit, hauptamtlich zu.

3.) Schumacher erklärt, er habe ein Wahlergebnis von 95 % in dem immer noch nicht ausgehändigten Hülzweiler – Protokoll vom 31.10.2010 unter Mitarbeit von Wolfgang Trapp,
ARGE Abteilungsleiter „Verwaltungsjurist“, erreicht.

4.)Weiter erklären Schumacher und Kreisschatzmeister Erik Lenahrd, die verschwundenen 1240 Euro durch eine Totalräumung des Konto der WASG 2007 durch Christian Bonner, seien bei  Einkäufe durch Christian Bonner  gemeinsam mit Tatjana Heffinger, stellv. Landesvorsitzende die Linke Saar, verbraucht worden.

Nach Ansicht von Kallenborn ist dieses als eine gezielte Täuschung im Rechtsverkehr vor höchsten Organen (BSchK.) der Partei zu werten.

So sei ihm bekannt, das Tatjana Heffinger sich von 2007-2008 weigerte, das Finanzgebaren von Bonner, auch und gerade was Kontoführung der WASG und später Die Linke betrifft, (2007 war das Fusionsjahr WASG/PDS) mitzutragen

Da die Genossin Heffinger seit Jahren Protokolle führt und auch von der Partei selber, bzw. dem Bürgerbüro Oskar Lafontaine, Name ist geblieben obwohl Lafontaine natürlich nicht mehr MdB ist, abhängig beschäftigt ist, bzw vom Steuerzahler bezahlt wird, wird sie sich gewiss nicht wie durch Wolfgang Schumacher und Erik Lenahrd am 9.4.2011 vor der BSchK geschehen, öffentlich wie überhaupt, nachsagen lassen sie hebe keine Quittungen auf.

Tatjana Heffinger möge dann zum 16.4.2011 zur Prüfung der Finanzen,die Kallenborn  herbeigführt hat, und nicht wie behauptet von Rolf Linsler, als Zeugin erscheinen, um den Schumacher/Lenhard Vortrag entweder zu bestätigen oder zu widerlegen.

Urplötzlich -!!!!- nachdem der Skandal seit 2007 unter den Teppich gekehrt wird, fällt sogar ein „kleiner Parteitag Finanzen“ der Linkspartei vom Himmel. Rolf Linsler will damit gezielt den Eindruck erwecken, solche Bundes – Revisionen fänden „alljährlich“ statt. Das ist eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit unter Missbrauch der „Saarbrücker Zeitung“ durch  entweder Linsler selbst oder seine Pressesprecherin Birgit Huonker. So die Aussage von Kallenborn. Es wäre bei dem Parteitag auch zu berücksichtigen das dieser mit Delegierte abgehalten wurde! Zu einem Finanz-Parteitag werden normal die Kreisschatzmeister geladen!

Fakt ist,dass die SLS -Schatzmeister, hauptamtliche oder stellvertretende

1. Norbert Brutty, Kreisschatzmeister  2007

2. Helmut Kokoschka, stellv. Schatzmeister Linke 66740 Saarlouis ebenfalls 2007

3. Helmut Ludwig, Schatzmeister im Heimat-GV v.Oskar Lafontaine, 66798 Wallerfangen von 2007 -2010

während ihrer gesamten Amtszeit niemals eine Bundes-Revision erlebten und alle diese Schatzmeister die Befürchtung mit Verdacht auf Unterschlagung mit Kallenborn teilen und seit der Zeit eine SOFORTIGE AUFKLÄRUNG verlangten.

Deswegen, kommt die Bundes-Revison gezielt nach Saarbrücken und nicht weil sie das sowieso jedes Jahr so mache.

Der Parteiführer -Linsler- hat die Pflicht, die Öffentlichkeit klar und wahr zu informieren, nicht der Öffentlichkeit die Augen zu zuschmieren, mit der Begründung hier laufe „Dienst nach Vorschrift“.

So wurden hier die Finanzen der Linkspartei unter Verantwortung der Parteiführung jahrelang überhaupt nicht offen gelegt, weder geprüft noch verschwundenen Geldern nachgeforscht. Wer dann das Maul aufmacht, der bekommt Parteiausschluss!

Insofern erwies MdB Lutze Kallenborn einen Gefallen, in dem er den „Norbert-Freund“ Artikel der BSchK vorlegte.

Nicht das Übel wird verfolgt, sondern der Offenleger des Übels und das sind nach Ansicht Vieler DDR-Methoden in Verbund mit einem gestörtem Verhältnis zur Presse.

Die Presse, Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist für die Seilschaft Schumacher-Lutze-Linsler nur dann gut, wenn gut über die Linke berichtet wird.

Daß genau diese Seilschaft es aber, wegen niemals eingestandener eigener Fehler, es der „Bürgerlichen Presse“ schier unmöglich macht  „nur Gutes zu berichten“, das sehen die Postenjäger und Postenklammerer niemals. Sie halten an ihren Posten, nicht der Wahrheit, solange fest, bis eine verbitterte Basis sie endlich abwählt, damit an der Saar nicht genau das passiert, was in RLP und BW passierte: Ein Total-Absturz unter die 5 %. Ja, genau unter jämmerliche 3 % sogar!

Am 16.4.2011 wird, erneute Desinformation aus dem Hause Linsler/Huonker,  nicht „nur“ das totale Leerräumen des WASG-Konto von 1240 Euro geprüft. Sondern ebenso der „Sonderposten Wahlkampf Schumacher 2009“  und die geschminkten Finanzdaten am 21.3.2010 bei der Pappschachtelwahl von Ensdorf- die längst berühmt-berüchtigt ist.

Damals hat Schumacher zusammen mit Lenhard und A. Pfannebecker. die dubiosen Finanz-Daten des Kreis 66740 Saarlouis nur wenige Minuten auf eine Leinwand projiziert und weg waren sie!

Kein Memsch erhielt einen von Schumacher/Lenhard unterschriebenen Finanzbericht. Bei Schumacher verschwinden Protokolle genauso wie die kompletten Wahlunterlagen und Stimmzettel von über 100 Wahlberechigten Genossinnen/Genossen der Ensdorf-Pappschachtelwahl.

IE

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Die LSK Saar hat ..

Erstellt von Redaktion am 18. März 2011

immer noch nicht verstanden

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Eine alte Volksweiheit : Stell dich dumm – dann passiert nichts

Hatten wir schon am 13. 03. 2011 mit dem Bericht: „Die LSK Saar hört aber versteht sie auch?“  berechtigte Zweifel angemeldet, erreichte uns heute wie zur  Bestätigung der damaligen Aussage, folgende erneute Stellungnahme zur der am 12. 03. 2011 stattgefundenen mündlichen Verhandlung gegen die Anfechterin der Landtagswahl von 2009, mit der Bitte um Veröffentlichung:

Unter den „Juristen“ Maus, Pütz und dem Halb-Juristen Fieg können die KritikerINNEN der Partei DIE LINKE kein faires rechtsstaatliches Verfahren erwarten.

Ein Trauerspiel was die Vorsitzende Cönen von sich gibt… bügelt Begründung für ein Befangenheitsgesuch mit den Worten ab: Dient nicht der Sache. !

Ebenso der „Halbjurist“ Fieg, dem RA Warken für das Protokoll alles zwei x sagen musste, in einem Fall sogar drei mal.

Offensichtlich scheint RA Marc Schimmelpfennig gern das Recht zu verdrehen.

Abgelehnte Richter haben sich ab Kenntnis der Ablehnung bis zur Erledigung des Ablehnungsverfahrens jeglicher Tätigkeit zu enthalten.

Sollte ein Richter gegen das Enthaltungsgebot verstoßen, so setzt er damit einen neuen Ablehnungsgrund.

Richter müssen zu Ablehnungsgesuchen eine dienstl. Erklärung abgeben.

Die dienstliche  Äußerung haben die abgelehnten Richter selbst abzugeben. Sie können sich nicht auf Äußerungen anderer Richter beziehen.

Man kann auch nicht Sätze verwenden wie „ich fühle mich nicht befangen“.

Genau das hat aber Fr. Cordes getan.

Ein Verstoß.

Auch die Aussagen der Vorsitzenden Cönen am 12.03.2011 sind geeignet, ein neues Ablehnungsgesuch einzureichen. Das ist nicht rechtsmissbräuchlich.

Bei der Gesamtwürdigung können auch Verfahrensverstöße des abgelehnten Richters im Rahmen eines anderen Prozesses eine Rolle spielen.

Auch Verfahrensverstöße, die im Rahmen eines Verfahrens schon zu  einem wenn auch als unbegründet angesehenem – Ablehnungsgesuch geführt haben, sind in die Gesamtwürdigung einzubeziehen.

Hier ist der „Summationseffekt“ zu beachten.

Das ist bei dem Genossen Fieg gegeben.

Für den Betrachter bleibt festzuhalten: Die Vorsitzende Cönen ist mit dem Verfahren überfordert.

Eine Empfehlung an alle, die sich Verfahren ausgesetzt sehen: möglichst viele Prozessbeobachter mitbringen

IE

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Grafikquelle : Bundesarchiv, Bild 183-15600-0005 / Köhler, Gustav / CC-BY-SA 3.0

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Der Entscheid der BSchK

Erstellt von Redaktion am 11. März 2011

Parteiausschluss

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Linke Saar Gilbert Kallenborn

Hier ist der von mir in Berlin am 20.11.2010 in mündlicher Verhandlung erreichte Entscheid vor der BSchk in Berlin unter AZ: BSchK/79/2010/B

Weder der Gegner Gen.S. noch sein Vertreter vor der LSK Saar, der MdB und Landesgeschäftsführer der DIE LINKE Saar Thomas Lutze  hielten es für nötig,in Berlin zu erscheinen, bzw. Lutze ließ Schulgen einfach fallen.

Die BSchK stärkte mit seinen Entscheid die Rechte der Genossen in den Stadtratsfraktionen Bundesweit. So ist dieses als ein wichtiger Grundsatzentscheid anzusehen ist.

Aufgrund dieser und anderer Beschwerden werde ich von Rolf Linsler öffentlich in den Medien als Querulant bezeichnet, was dann im Endergebniss hiesse, dass die Bundesschiedskommission für ihn eine Querulantenbegünstigunskammer ist. Eher ist Linsler ein Stalinist, nur in der DDR stand „Die Partei“ über dem Staat, genauso  rechtswidrig hat hier die Fieg-Kommission entschieden.

-Schalom! –

Gilbert Kallenborn
GV Die Linke 66798 Wallerfangen  10.März 2011

am 19.2.2011 von Rolf Linslers LSK aus der Partei ausgeschlossen -Berufung läuft.

***********************************************************************

Bundesschiedskommission

DIE LINKE.

Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Tel.: 030 – 24 009 641
Fax: 030 – 24 009 645
schiedskommission@die-linke.de

Telefonsprechzeiten:
Dienstag         9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag      13.00 – 16.00 Uhr

Gilbert Kallenborn
E. Straße
66798 Wallerfangen

AZ: BSchK/79/2010/B

Lieber Genösse Kallenborn,

die Bundesschiedskommission hat in ihrer Sitzung am 20.11.2010 im o.g. Verfahren entschieden. Den Beschluss mit ausführlicher Begründung sowie das Protokoll der Verhandlung sende ich mit dieser Post.

Mit freundlichen Grüßen

Maritta Böttcher

Mitarbeiterin
Berlin, 2. März 2011

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DIE LiNKE.

Öffentliche Sitzung der Bundesschiedskommission am 20.11.2010

Protokoll der mündlichen Verhandlung

K./S.                                  AZ: BSchK/79/2010/B

Anwesende Mitglieder der Kommission:

Sibylle              Wankel(Vorsitz)
Arnd                 Hellinger
Ruth                 Kampa
Dieter               Müller
Frank                Nieswandt
Anke                 Schwarzenberg
Birgit                Stenzel
Kay                   Werner
Sandra              Wünsch

Beginn der Verhandlung:      15.45 Uhr

Die Kommissionsmitglieder wurden vorgestellt.

Einwände gegen die Besetzung der Kommission wurden nicht erhoben.

Für die Berufungsführer erscheint:            Gilbert Kallenborn als Bevollmächtigter von Helmut K

Für die Berufungsgegner-Seite erscheint:      niemand,  Joachim S fehlt unentschuldigt

Die Berichterstatterin (Sibylle Wankel) führte allgemein in die Verhandlung ein.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten das letzte Wort.

Antrag von Helmut K an die LSchK wird zur Akte genommen.

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

Auf die Berufung wird die Entscheidung der LSchK vom 1.10.2010, (26/10) aufgehoben und der Antrag des Genossen S als unzulässig zurück gewiesen.

Der Beschluss erging einstimmig.

Sitzungsende: 16.05 Uhr

Unterschrift Vorsitzende:  gez. Sibylle Wankel

Unterschrift Protokollführerin:        Maritta Böttcher

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Bundesschiedskommission

DIE LiNKE.

Kleine Alexanderstr. 28
10178 Berlin Tel.:030-24009641 Fax: 030 – 24 009 645

schiedskommission@die-linke.de

Aktenzeichen: BSchK/79/2010/B
LSchK Saar 26/2010

Beschluss

In dem Verfahren
des Genossen Helmut K, L Straße, 66740 Saarlouis

– Antragsgegner und Berufungsführer –

gegen

den Genossen Joachim S, S Straße, 66740 Saarlouis

– Antragsteller und Berufungsgegner –

hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE durch die Mitglieder Sibylle Wankel (Vorsitz), Arnd Hellinger, Ruth Kampa, Dieter Müller, Frank Nieswandt, Anke Schwarzenberg, Birgit Stenzel, Kay Werner und Sandra Wünsch aufgrund mündlicher Verhandlung am 20.11.2010 beschlossen:

Auf die Berufung wird die Entscheidung der LSchK Saar vom 01.10.2010 (Reg. 26/10) aufgehoben und der Antrag des Genossen S als unzulässig zurückgewiesen.

Begründung:

I.

Mit seiner Berufung vom 05.10.2010, eingegangen am 11.10.2010, wendet sich der Berufungsführer gegen eine Entscheidung der LSchK Saar vom 01.10.2010 (Reg. 26/10, zugestellt am 05.10.2010), mit der diese festgestellt hat, dass der Ausschluss des Antragstellers aus der Fraktion der Partei DIE LINKE im Stadtrat der Kreisstadt Saarlouis unwirksam sei.

Zur Begründung macht der Berufungsführer neben formalen Mängeln des Beschlusses der LSchK geltend, dass der Beschluss gegen das Kommunalrecht verstoße.

Mit Schreiben vom 11.10.2010, eingegangen am 14.10.2010, hat zudem die gesamte Fraktion „Widerspruch“ gegen den Beschluss der LSchK erhoben und zur Begründung für den Ausschluss auf die fehlende Mitarbeit des Berufungsgegners über 4 Monate hinweg hingewiesen. Das Verfahren wurde sodann jedoch nur noch durch den Berufungsführer weiter betrieben, der sich in der mündlichen Verhandlung vor der BSchK am 20.11.2010 durch den Genossen Gilbert Kallenborn vertreten ließ. Die BSchK ist somit bei ihrer Entscheidung davon ausgegangen, dass mangels weiteren Betreibens des Verfahrens durch die Fraktion nur noch über die Berufung des Genossen Kokoschka zu entscheiden war.

II.

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist begründet.

Die LSchK hätte den Antrag als unzulässig zurückweisen müssen, da das Antragsbegehren nicht von der Entscheidungskompetenz der Schiedsgerichte der Partei DIE LINKE gedeckt ist.

Eine Zuständigkeit der Schiedskommissionen der Partei kann sich letztlich nur aus in § 37 Abs. (1) Satz 1 Bundessatzung ergeben, wo es heißt, dass die Schiedskommissionen „Zur […] Entscheidung von Streitigkeiten in der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung dieser Satzung und nachgeordneter Ordnungen und zur Entscheidung über Wahlanfechtungen […]“ zuständig seien.

Vorliegend handelt es sich jedoch gerade nicht um eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedern der Partei oder um eine Streitigkeit zwischen einer Untergliederung der Partei, einem „Gebietsverband“ wie z.B. dem Kreisverband Saarlouis, und einem Mitglied der Partei. Vielmehr geht es um die Rechtmäßigkeit bzw. die Konsequenzen der Entscheidung einer Fraktion der Partei DIE LINKE, die im parlamentarischen Vertretungsorgan einer kommunalen Gebietskörperschaft von Mitgliedern der Partei gebildet wurde, bzw. um eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedern der Partei in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Mitglieder einer Stadtrats-Fraktion der Partei DIE LINKE. Solche Streitigkeiten sind nach der Bundessatzung offensichtlich nicht den Schiedskommissionen der Partei übertragen. Da es sich bei der Frage nach den Rechten und Pflichten einer Fraktion um die Rechte und Pflichten eines verfassungsrechtlich geschützten Teils eines kommunalen Verfassungsorgans handelt, geht es insbesondere auch nicht um eine „Streitigkeit in der Partei“, sondern um die der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragenen Feststellung des Umfangs der Rechte und Pflichten von parlamentarisch gewählten Abgeordneten und den von ihnen gebildeten Fraktionen innerhalb eines kommunalen Parlaments, hier des Stadtrats der Kreisstadt Saarlouis.

Mangels Entscheidungskompetenz der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit war der Berufung deshalb ohne weiteres stattzugeben und der Antrag als unzulässig abzuweisen.

Für künftige Verfahren sei darauf hingewiesen, dass eine Fraktion, deren Mitglieder oder einzelne Abgeordnete der Partei DIE LINKE in ihrer Eigenschaft als Mitglieder eines parlamentarischen Vertretungsorgans in einem Verfahren vor den Schiedskommissionen der Partei nicht antragsberechtigt wären.

Die Entscheidung erging einstimmig.

gez. Sibylle Wankel Vorsitzende

f. d. R. Maritta Böttcher

Anmerkung Redaktion: Im Beschluss fehlt das Datum ! Von der mündl. Verhandlung bis zur Zusendung des Urteils vergingen runde rund 120 Tage !

IE

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Berlin rüffelt Saar LSK

Erstellt von Redaktion am 9. März 2011

Parteigericht griff in Zuständigkeit
staatlicher Gerichte ein

Normal nur eine Notiz am Rande, wenn sie nicht als Zeichen für die Institution Schiedskommission und Landesführung innerhalb der Linken im Saarland stünde. Eine kleine Gruppe von Politspinnern welche glauben ihre juristischen Unkenntnisse innerhalb einer Partei ausspielen zu können stehen plötzlich ohne Hemd da. Ausgezogen von einem von ihnen beschimpften „Prozesshansel“ welcher aber in der Juristerei weitaus besser bewandert scheint als alle sogenannten politischen  Fachidioten aus der Partei.

Das alle unter einen Landesvorsitzenden Linsler welcher sich mit seiner Stellungnahme, zu den Änderungen der Satzung an der Saar im „Neuen Deutschland“ über das ganze Land furchtbar blamiert hat, da seine Auslegungen vor keinem Zivilgericht haltbar sind.

Die Landesschiedskommission ist hier von der BSchk hart gestoppt worden. Diese hat wohl die Gefahr erkannt vor die zivilen Gerichte gezogen zu werden. Dafür ist hier ein Lob fällig. Das dieses aber schon so kurz nach dem Ausstieg des ehemals manipulierenden Vorsitzenden Henryk Thomé möglich ist, weißt  sowohl auf die Macht der Vorsitzenden als auch die allgemein große Unterwürfigkeit der Basis hin.

Hier der Bericht der Saarbrücker-Zeitung

Bundesschiedskommission rüffelt Landesschiedskommission der Linken wegen Entscheid zu Saarlouiser Ratsfraktion.

Die Bundesschiedskommission der Linken hat der saarländischen Schiedskommission der Partei angekreidet, sie habe unzulässig in die Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit eingegriffen. Die Landesschiedskommission (LSK) hatte einen Widerspruch von Joachim Schulgen, Mitglied des Stadtrates Saarlouis, angenommen und darüber entschieden. Schulgen war von der Fraktion Die Linke im Stadtrat ausgeschlossen worden. Schulgen legte Widerspruch bei der LSK ein. Die LSK gab ihm Recht.

Doch die BSK befand nun einstimmig: Die LSK hätte das weder annehmen noch entscheiden dürfen. Denn es gehe um die Frage von Rechten und Pflichten einer Fraktion als „eines verfassungsrechtlich geschützten Teils eines kommunalen Verfassungsorgans.“ Die Feststellung der Rechte und Pflichten einer Fraktion aus gewählten Mitgliedern sei der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen. Die Partei-Kommission sei lediglich für parteiinterne Streitigkeiten zuständig. Deswegen dürfe künftig keine Schiedskommission Anträge annehmen, die aus einer Fraktion kommen und die Fraktion betreffen.
Den erfolgreichen Widerspruch vor der BSK in Berlin hatte Helmut Kokoschka, Mitglied der Fraktion der Linken im Saarlouiser Rat, eingelegt. Er hatte sich in Berlin von dem Wallerfanger Linken Gilbert Kallenborn vertreten lassen.
Schulgen hat sich inzwischen mit Ralf Erbe (früher FWG) zusammengetan. Sie wollen gemeinsam eine Fraktion im Saarlouiser Stadtrat bilden. we

Quelle: Saarbrücker-Zeitung

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Grafikquelle  :Fotoquelle: Wikipedia – Urheber Deval Kulshrestha

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Die BSchK spricht „Recht“

Erstellt von Redaktion am 13. Februar 2011

KV Saarlouis vernichtet Bundesmandat Oskar Lafontains.

Von der Verhandlung Kallenborn – Landesverband Saarland wurden bislang folgende Ergebnisse bekannt gegeben:

Schumacher- Wahlen komplett aufgehoben – Bundesschiedskommission spricht von rechtswidrig

Die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE. Berlin verkündete am 13.2.2011 um 11.oo in öffentlicher Sitzung:

1.)
Dem Antrag Kallenborn LSK/Saar Reg 102/2010 Wahlanfechtung der Schumacher-Pappschachtewahl Ensdorf des 21.3.2011 u. Folgewahl in Hülsweiler vom 31.10.2010 wird stattgegeben. Sie sind rechtswidrig, sie werden aufgehoben.

Die Kreis- und Bundesdelegierten müssen neu gewaehlt werden – damit hat MdL Wolfgang Schumacher das Mandat von Oskar Lafontaine durch Wahlverstöße vernichtet, Schumacher ist verantwortlich. Der Kreisvorsitzende des Lafontaine-Kreises hat Oskar Lafontaine schwer beschädigt, wie es so – nach Kenntnisstand – noch nie in dessen Laufbahn geschehen ist.

2.)
Der Antrag LSK Reg. Nr. 112/2010 von Kallenborn auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bruches der Bundessatzung durch den LPT Saar des 14.11.2010 obsiegt ebenfalls.

Die Beschlüsse der Saar-Delegierten und Vorgabe Linsler, Bierbaum und Lafontaine sind rechtswidrig gewesen.

3.)
Die schrifltiche Begründung wird postalisch übersandt.

4.)
Eigens rügte die BschK dass kein einziger der Verantworlichen Linsler, Bierbaum und Lafontaine erschienen waren.

Schalom

Gilbert Kallenborn GV Wallerfangen DIE LINKE.
z.Zt. Berlin, 13.2.2011
Karrikatur: km29sls; es gilt die AW Documentation Licence.
Quelle: iursaar

****************************************************************************************************

Von der Eilsache Kallenborn gegen RA xxxx vor dem Amtsgericht Saarbrücken liegt folgende Information vor:

Die Gesprächsanteile in der Verhandlung vor dem Amtsrichter Ackermann des Amtsgericht Saarbrücken lagen ca. bei Kallenborn und Richter Ackermann 95%, Anwalt 5%.

Die Frage: braucht man Wolfgang Schumacher war schnell beantwortet: nein!

Am Freitag, den 11.02.2011, fand am Amtsgericht Saarbrücken die Fortsetzung der Eilsache Kallenborn gegen RA xxxx – als Vertreter DIE LINKE./Rolf Linsler – statt. Es war eine überwiegende, angeregte Diskussion zwischen dem Richter Ackermann und Herrn Gilbert Kallenborn. Einige sachliche Einwürfe kamen auch durch RA xxxx. Sein Beweis der Zustellung des Paragraf 10 an Herrn Kallenborn vor der in Hülzweiler stattgefundenen Wahl (Kreisparteitag) scheiterte am fehlenden Zustellschein, der sich trotz vehementen Suchens nicht finden ließ.

Der Kommentar von Herr Kallenborn war ausgesprochen kurz: „Was suchen Sie Dinge, die nicht existieren?“

Wofür RA xxxx Wolfgang Schumacher als Zeuge mitbrachte, verstand eigentlich keiner der Anwesenden wirklich. So ließ man ihn einfach vor der Tür, wo er nach Aussage einiger Anwesenden eigentlich auch hingehört. Ein durchweg kritischer Kommentar – mit tadelndem Blick geahndet.

Da es sich um ein Eilverfahren handelt – 3 Punkte, davon einer, der wichtigste, von Kallenborn schon gewonnen, zwei durch die jeweils andere Partei angegriffen – kann auch bei der Fortsetzung dieses Termins wohl nur dazu führen, daß der Rechtsstreit in die Hauptsache gehen wird. Die Entscheidung der Bundes-Schiedskommission der Partei DIE LINKE. bzgl. Satzungsänderungen dürfte wohl auch Einfluß auf den weiteren Verlauf zeitigen.

Hinweis:
Die Daten zu diesem Kurzartikel stammen von drei Augenzeugen der Verhandlung.

Quelle: iursaar

IE

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Grafikquelle : Wolfgang Schumacher mit Oskar Lafontaine, LMV 2012

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BSK entmündigt SaarLSK

Erstellt von Redaktion am 10. Februar 2011

Bundesschiedskommission

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Die Linke Bundesschiedskommission

Die Landesschiedskommission Saar darf nicht über die Änderungen zur Landessatzung verhandeln. IE

Kleine Alexanderstr. 28
10178 Berlin

_________________________________________________________________________________________
Tel.: 030 – 24 009 641
Fax: 030 – 24 009 645
schiedskommission@die-linke.de
Telefonsprechzeiten:
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag  13.00 – 16.00 Uhr

Aktenzeichen:     BSchK/109/2010
BSchK/110/2010
BSchK/111/2010
BSchK/112/2010

Neu:        BSchK/109-112/2010

Beschluss

In den Verfahren

der Genossen
xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx, 66xxxxxxxxxx
xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx, 66xxxxxxxxxx
xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx, 66xxxxxxxxxx
xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx, 66xxxxxxxxxx

–  Antragsteller –

jeweils gegen

DIE LINKE, Landesverband Saar, vertreten durch den Landesvorstand, Dudweiler Straße 51, 66111 Saarbrücken

–  Antragsgegner –

hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE durch die Mitglieder Sibylle Wankel (Vorsitz), Arnd Hellinger, Ruth Kampa, Dieter Müller, Frank Nieswandt, Anke Schwarzenberg, Birgit Stenzel, Kay Werner und Sandra Wünsch am 08.02.2011 beschlossen:

1. Die Verfahren werden wegen identischer Antragsgegenstände zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen BSchK/109-112/2010 geführt.
2. Es wird festgestellt, dass die Landesschiedskommission Saar zur Entscheidung über die Anfechtung von am 14.11.2010 beschlossenen Änderungen der Landessatzung Saar nicht beschlussfähig ist.

Begründung:

Sämtliche Antragsteller begehren in ihren Verfahren die Aufhebung von auf dem Landesparteitag (LPT) Saar am 14.11.2010 beschlossenen Änderungen der Landessatzung Saar.

Laut § 37 Abs. (4) und (5) Bundessatzung und §§ 3 und 4 Schiedsordnung (BSchO) ist für die Anfechtung bzw. Beurteilung von Landessatzungen in erster Instanz die jeweilige Landesschiedskommission (LSchK), hier die LSchK Saar, zuständig. Sämtliche Antragsteller haben sich jedoch mit ihren Anträgen direkt an die BSchK gewandt mit der Begründung, dass die LSchK in der Sache nicht beschlussfähig bzw. mehrheitlich befangen sei. Von allen Antragstellern, d.h. zwischenzeitlich auch von der Antragstellerin in dem bisherigen Verfahren BSchK/110/2010, wurden dabei Befangenheitsanträge gegen praktisch alle Mitglieder der LSchK Saar gestellt, deren Begründetheit zur Beschlussunfähigkeit der LSchK Saar in der Sache führen müsste. Deshalb entscheidet die BSchK vorliegend vorab über die Frage der Beschlussfähigkeit der LSchK Saar.

Seitens der LSchK Saar liegt mittlerweile eine Erklärung zu den Verfahren (ex) 109, 111, und 112/2010 vor, dass fünf Mitglieder der LSchK am LPT als Delegierte teilgenommen hätten und dass eine dieser Delegierten sowie ein weiteres Mitglied außerdem Mitglieder der Satzungskommission des LPT gewesen seien. Somit seien nur zwei Mitglieder der LSchK weder Delegierte noch Mitglied der Satzungskommission gewesen. Die LSchK regt deshalb selbst an, die Verfahren zu den angefochtenen Satzungsänderungen vor der BSchK zu führen.

Nach Abwägung der zur Befangenheit und Beschlussfähigkeit vorgetragenen Gründe und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der LSchK ist die BSchK zur Auffassung gelangt, dass die LSchK zur Entscheidung hinsichtlich der angefochtenen Änderungen der Landessatzung Saar nicht beschlussfähig ist.

Zunächst kann die Erklärung der LSchK vom 26.01.2011 bereits in der Weise gewertet werden, dass sich die LSchK zumindest bezogen auf sechs ihrer Mitglieder selbst für befangen erklärt hat. Mit lediglich zwei verbleibenden, nicht befangenen Mitgliedern wäre sie daher nicht mehr beschlussfähig (vgl. § 11 Abs. (2) BSchO). Diese Erklärung käme wegen der inhaltlichen Identität entsprechend auch in dem einbezogenen Verfahren (ex) 110/2010 zum Tragen.

Unabhängig davon ergibt sich die Beschlussunfähigkeit der LSchK jedoch noch aus anderen Gründen.

Die von den Antragstellern vorgebrachten Umstände des LPT und die der BSchK aus diversen Verfahren aus dem Landesverband Saar bekannte Vorgeschichte der Satzungsänderungen legen den Eindruck nahe, dass alle Mitglieder der Partei, die im Vorfeld des LPT bzw. am LPT selbst am Zustandekommen dieser Satzungsänderungen inhaltlich beteiligt waren, zumindest hinsichtlich einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit dieser Satzungsänderungen nicht völlig unvoreingenommen urteilen könnten. Das schließt nicht aus, dass jedes Mitglied der LSchK Saar durchaus persönlich für sich in Anspruch nehmen kann, auch in dieser Frage unparteiisch und ohne Ansehen der Antragsteller entscheiden zu können. Eine Befangenheit nach § 12 Abs. (2) BSchO setzt jedoch nicht voraus, dass die Befangenheit tatsächlich vorhanden ist, sondern dass Umstände bekannt geworden und vorgetragen worden sind, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit ergeben kann.

Eine solche Besorgnis der Befangenheit ist zunächst hinsichtlich der Mitglieder der LSchK Julia Maus und Sebastian Beining in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Satzungskommission des LPT gegeben. Denn unabhängig davon, wie sie sich in der konkreten Beratung bzw. in einer Abstimmung in der Satzungskommission verhalten haben, mussten sie sich nicht nur aufgrund ihrer Funktion intensiv mit den beantragten Satzungsänderungen auseinandersetzen, sondern agierten als Mitglieder des Gremiums, das die angefochtenen Satzungsänderungen erarbeitet und vorgeschlagen hat und somit maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass diese Satzungsänderungen auf dem LPT zur Abstimmung gestellt werden konnten. Nach Auffassung der BSchK schließt eine derart intensive Behandlung mit einer Materie im Vorfeld eines Parteitagsbeschlusses von vornherein aus, dass die Genossin Maus und der Genosse Beining bei einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der auch von ihnen vorgeschlagenen Satzungsänderungen noch mit der notwendigen und nach § 37 Abs. (2) Bundessatzung für Mitglieder von Schiedskommissionen erforderlichen Unabhängigkeit handeln könnten.

Dasselbe gilt für die übrigen vier Mitglieder, die als Delegierte des LPT und damit als Teil des durch die Satzung bestimmten „Gesetzgebers“ des Landesverbandes Saar die angefochtenen Satzungsänderungen mit ins Leben gerufen haben. Auch hier kann es nicht auf das jeweilige Abstimmungsverhalten ankommen, sondern allein darauf, dass sich die Mitglieder der LSchK Rainer Bierth, Ute Cordes, Katja Cönen und Martina Kien als Delegierte des LPT allein aufgrund ihres Status als Delegierte mit der Frage der Satzungsänderungen auseinandersetzen und sich u.a. über deren Rechtmäßigkeit eine eigene Meinung bilden mussten, unabhängig von den Vorschlägen einer Satzungskommission oder den Empfehlungen einer Antragsberatungskommission. Nach einer solchen inhaltlichen Auseinandersetzung ist nicht mehr zu erwarten, dass die nachträgliche Bewertung der Rechtmäßigkeit der Satzungsänderungen im Rahmen eines Schiedsverfahrens mit der erforderlichen Unvoreingenommenheit stattfinden kann. Die BSchK weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei ihrer Entscheidung unerheblich war, ob die betreffenden Mitglieder der LSchK sich überhaupt inhaltlich mit der Materie der zur Abstimmung stehenden Satzungsänderungen befasst haben oder nicht. Denn allein die Möglichkeit der intensiven Auseinandersetzung mit dieser Frage im Rahmen der Delegierteneigenschaft reicht für eine Besorgnis der Befangenheit aus.

Nach allem verbleiben nur zwei Mitglieder der LSchK Saar, die Genossen Wolfgang Fieg und Christoph Pütz, die nicht von vornherein als befangen gelten müssen. Damit liegt eine Beschlussunfähigkeit der LSchK vor, ohne dass es noch auf eine Erörterung der von den Antragstellern im Übrigen vorgetragenen Befangenheitsgründe ankäme.

Die BSchK nimmt die vorliegende Entscheidung jedoch zum Anlass, mit Blick auf künftige Verfahren einige Grundsätze zur Besorgnis der Befangenheit klarzustellen. Der Umstand, dass Mitglieder von Schiedskommissionen wissenschaftliche oder sonstige Mitarbeiter der Landtags- oder Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE bzw. von Abgeordneten sind, begründet für sich gesehen noch keine Besorgnis der Befangenheit in allen Verfahren, die sich gegen eine Gliederung der Partei auf Landes- oder Bundesebene richten. Denn insbesondere die Fraktionen und die Abgeordneten sind keine Gliederungen der Partei, sondern Verfassungsorgane. Der Angestelltenstatus schließt eine unvoreingenommene Entscheidung nicht von vorneherein aus. Etwas anderes könnte nur der Fall sein, wenn der jeweilige Abgeordnete persönlich (z.B. im Rahmen eines Parteiausschlusses) oder die betreffende Fraktion von einem Schiedsverfahren betroffen wären. Vorliegend geht es jedoch um die abstrakt rechtliche Frage der Rechtmäßigkeit bestimmter Satzungsänderungen, die allgemein gelten sollen. In einem solchen Verfahren ist nicht erkennbar, dass ein Mitglied der LSchK allein aufgrund eines bestehenden Anstellungsverhältnisses befangen sein sollte. Etwas anderes kann bei bestehenden Verwandtschaftsverhältnissen oder Lebensbeziehungen gelten, denn die dadurch bestehenden persönlichen Bindungen können im Einzelfall durchaus eine Besorgnis der Befangenheit begründen. Ob dies bei Rainer Bierth der Fall ist, kann jedoch unentschieden bleiben, weil er bereits aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Satzungskommission als befangen gelten muss (s.o.).

Das Verfahren hinsichtlich der Anfechtung der auf dem Landesparteitag Saar am 14.11.2010 beschlossenen Satzungsänderungen ist somit erstinstanzlich vor der BSchK zu führen.

Die Entscheidung erging einstimmig.

gez. Sibylle Wankel
Vorsitzende

f.d.R.: Maritta Böttcher                                9. Februar 2011

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Grafikquelle  :

Grafikquelle : Bundesarchiv, Bild 183-15600-0005 / Köhler, Gustav / CC-BY-SA 3.0

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Ausschluss in Oberberg

Erstellt von Redaktion am 9. Oktober 2010

Partei Ausschluss im KV Oberberg DIE LINKE

Foto © Reinhold Fahlbusch. CC BY-SA Wikimedia Commons

Wie aus dem Umkreis des Kreis-Verband Obernberg verlautet, wurde der Ratsherr aus Radeformwald, Fritz Ullmann von der NRW Landesschiedskommission per Schiedsspruch der Partei DIE LINKE. verwiesen. So wurde es auch auf der Internetseite von Radio Berg gemeldet.

Schon Anfang des Jahres wurde über einen Eklat beim Kreisparteitag der LINKEN in Gummersbach in der Presse berichtet. Die Zeitung Oberberg-Aktuell berichtete ausführlich darüber.

Ullmann hatte man im April dieses Jahres vorgeworfen, mehrfach in seiner Ehe handgreiflich geworden zu sein. Auch wurden in dieser Zeit Fotos seiner verprügelten  Frau im Internet veröffentlicht.

Daher wurde Fritz Ullmann in einem Schreiben vom 26.03.2010 aufgefordert, sein Mandat und seine Parteimitgliedschaft ruhen zu lassen, bis die Sache geklärt ist. Bisher erfolgte jedoch keine Reaktion auf die Vorwürfe der Radevormwalder Mitgliedschaft.

Auf der Sitzung der Radevormwalder Linken, auf der Herr Sascha Scharf zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde, hat man ferner nach langer Debatte beschlossen, sich von Fritz Ullmann öffentlich zu distanzieren und ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Im Anschluß an die Sitzung kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern und Fritz Ullmann, die erst durch die hinzugezogen Polizei geschlichtet werden konnte.

Wie verlautet wird Fritz Ullmann gegen seinen Ausschluss Einspruch bei der Bundesschiedskommission in Berlin einlegen.

Nachtrag am Sonntag den 10. 10. 2010: Die Auschlussbegründung der LSK

IE

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Grafikquelle : Auf einer „Bunt statt Braun“-Demo gegen Pegida in Deutschland. This message on a german protest march against the xenophobe „Pegida“ says „diversity instead of simplemindedness“.

© 2015 Reinhold Fahlbusch. CC BY-SA Wikimedia Commons

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LSK richtet in Herne

Erstellt von Redaktion am 7. Oktober 2010

Natürliche Reaktion der abhängigen Landesschiesskommission von ihren Parteibütteln

Mit Geld wird vieles geregelt.

Wie wir aus dem Umkreis des Kreisverband Herne, sowie aus der WAZ erfahren konnten, wurde der Antrag des Vorstands auf Parteiausschluss der Stadtverordneten Günter Nierstenhöfer, Gabriele Bitzer und Reiner Kielholz von der Landesschiedskommission abgelehnt.

Nach erfolgloser Schlichtung wurde die Ablehnung des Ausschlussantrages am 4. September 2010 beschlossen und am 07. Oktober den Beteiligten postalisch zugestellt. Laut vorliegenden Beschluss hatten die drei Genossen um Reiner Kielholz nach diversen Streitereien die fünfköpfige Fraktion zum 31. Januar verlassen um eine Eigene unter den Namen Linksfraktion zu gründen. Die Drei dürfen nun das was sie immer gewollt hatten: In der Partei bleiben mit einer eigenen Fraktion.

So ist denn nun die Partei DIE LINKE im Herner Stadtrat mit einer Fraktion und einer Zweier Gruppe bestehend aus  Bärbel Beuermann und Veronika Buszewski vertreten, welche auch als die großen Verlierer des erfolglosen Ausschlussantrages ihres Kreisverbandes gesehen werden müssen.

Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Bundessatzung war den Angeklagten nicht mit der notwendigen Sicherheit nachzuweisen. Negativ wurde hervorgehoben das eine Minderheit nicht in der Lage ist, die demokratischen Richtlinien der Mehrheitsanerkennung zu akzeptieren.

Zum Wohle der Partei dient keine der Seiten. Parteischädigend verhalten sich nach Überzeugung der LSK alle Beteiligten, also die fünf Ratsmitglieder als auch der Kreisvorstand, welcher sich nun, laut erhaltenen Informationen, mit einem Misstrauensvotum aus der Mitgliedsschaft auseinander zusetzen hat.

Der Ablauf dieser ganzen Auseinandersetzungen führt wieder einmal einem jeden die Unfähigkeit der handelnden Personen innerhalb der Partei  DIE LINKE NRW vor Augen. Auch selbst ernannte Parteikorophäen wie der Europäische Friedenspfarrer Klute aus dem KV Vorstand oder die MdL  Beuermann zeigten auf, dass überlegtes Handeln nicht gerade ihre Stärke ist. Dieses politische Unverständnis wird auch daraus ersichtlich, dass bedingt durch die  argumentative Unfähigkeit handelnder Personen immer wieder nur die Flucht in einen Ausschluss gesucht wird.

Für die Partei wäre es schon wichtig wenn eine Landes Schiedskommission gelernt hätte, dass die Probleme mit den aus der Partei ausgeschlossenen Personen nach deren Ausschluss erst richtig beginnen. So werden wir mit Argusaugen beobachten wie die ausstehenden Verhandlungen in den Kreisverbänden Obernberg oder auch Kleve,  um hier einmal zwei Verbände namentlich zu erwähnen, ablaufen werden. Ja richtig Günter, Demokratie ist schon eine komplizierte Angelegenheit, aber ich bin mir sicher: Wer den Willen hat, kann auch noch lernen.

IE

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Grafikquelle :

Beschreibung Mga salaping-papel ng euro sa disenyo ni Robert Kalina
Datum 10. Oktober 2004
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Euro-1_neu2.jpg
Urheber Friedrich.Kromberg
Potograpo: W.J.Pilsak
Andere Versionen Abgeleitete Werke dieser Datei:

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Das „östliche“ Saarland

Erstellt von Redaktion am 6. August 2010

Fieg spielt in einer Sitzung der LSK die Hymne „Auferstanden aus Ruinen“

Großes politisches Casino – vom Bettelmönch zum Millionär !!

Heute erreichten uns mehrere Emails aus dem Saarland, die auf einen fast nicht zu glaubenden Vorfall verweisen. (wir berichteten bereits davon- die RED.). Wenn ein Landesschiedsgericht, bzw. deren Vorsitzender, sich mit „sichtbarem Genuss“ die erste Strophe der DDR-Hymne „Auferstanden aus Ruinen“ anhört und nach ehrfürchtigem Zuhören dann bundesdeutsches Parteienrecht sprechen soll, scheint der „Spaß“ vorbei zu sein.

Zu den Saar-Zuständen der Linken passen dann auch gut die heutigen Pressemeldungen über „neue sichtlich geschrumpfte Mitgliederzahlen“ ins Bild. Ähnliches deuteten wir bereits am 18.5.2010 für den Landesverband NRW in unserem Artikel „Der Delegierten-Skandal“ an. Falsche Zahlen haben scheinbar Methode bei den West-Linken.

Hier nun der Aufruf des „Clubs der Ungehorsamen“ aus dem Saarland:

„Auferstanden aus Ruinen – und der Vergangenheit zugewandt, lasst uns errichten die SED an der Saar!

Es war erschütternd mit verfolgen zu müssen, wie der Vorsitzende der Schiedskommission Saar einen Anruf erhielt und laut, deutlich vernehmlich, als Klingelton die DDR-Hymne erklang!

Dies hätte man ja noch hinnehmen können – es gibt ja teils die seltsamsten Klingeltöne. Wenn aber der Vorsitzende der LSK Saar, der die demokratischen Grundrechte der BRD einhalten und schützen soll, der Recht im Rahmen der BRD sprechen soll, nicht sofort abhebt, sondern gleich die ganze erste Strophe mit sichtbarem Genuss sich anhört, mit leicht verklärtem Blick den Kopf zur Musik hin- und her bewegt und mit dem Finger den Takt schlägt, dann wird es grenzwertig.So geschehen am 10.07.2010 in Völklingen.

Selbst der angehende Jurist in der LSK – Genosse B. der den Bundessatzungsbegriff „öffentlich“ zu „parteiöffentlich“ neu erdachte und später seltsamer Weise gar nicht als LSK-Mitglied im Protokoll auftauchte, fand nur wenige Worte zu dem Verhalten des Genossen F.: „Das glaub ich ja jetzt nicht!“.

Wenn neben der Musik der Vorsitzende, mit dem offensichtlichen Hang zur DDR-Hymne, Mitgliederrechte beschneidet, öffentliche Presse ausschließt, die Bundessatzung neu erfindet, seine eigenen Rechtskonstrukte erdichtet, dann wird es -ja wie nur- SED-lastig?!?

Genosse F., er steht auch noch für ein anderes Lied, dessen Text, leicht neu interpretiert wohl lauten müsste: Die Partei, die Partei, die hat immer Recht! Und passt nicht – dann macht es DIR deine LSK schon zu Recht! Die Urteile werden immer wesensfremder und haben mit Solidarität und vor allem mit Recht nur noch wenig zu tun. Es ist erschreckend, wie ein -objektiv für jeden Saarländer erkennbarer- DDR-lastiger LSK-Vorsitzender, seinen Traum einer zweiten DDR an der Saar (ach stimmt: da kam ja Honecker schon her) mit einer der vom Rechtsstaat unabhängigen LSK (Zitat „die Partei muss Urteil des Landgerichtes nicht berücksichtigen“) auszuleben beabsichtigt.

Genosse F. dürfte bei folgendem Zitat aus der Wikipedia höchstwahrscheinlich ein schaurig-wohlig Gribbeln verspüren: „Neben ihrem vorherrschenden Einfluss auf Gerichte nutzte die SED interne Parteiverfahren (u. a. PaulMerker) zur Sanktionierung ihrer Mitglieder. Diese wurden nicht durch Gerichte sondern durch die Zentrale Parteikontrollkommission durchgeführt.“

Extatisch wird es aber wohl erst dann für ihn, wenn die DDR-Hymne läuft und er bei dem Eintrag der Partei DIE LINKE 2020 in der Wikipedia liest: „Neben ihrem vorherrschenden Einfluss auf Gerichte nutzte DIE LINKE. interne Parteiverfahren (u. a. Helmut Ludwig) zur Sanktionierung ihrer Mitglieder. Diese wurden nicht durch Gerichte sondern durch die Zentrale Landeskontrollkommission (Pre-Ära F.: LSK) durchgeführt.“

GENOSSEN SPRECHT EUCH HEUTE GEGEN DIE SED AN DER SAAR AUS.

SCHIEBT DER SAAR-DDR DEN RIEGEL HEUTE VOR!

F. SOLL ZURÜCKTRETEN UND OFFENLEGEN, VON WANN BIS WANN ER IN WELCHER FORM

ER IN DER DDR LEBTE!

ES IST JETZT DIE ZEIT DIE DEMOKRATIE UNSERES LANDES ZU SCHÜTZEN!

Club der Ungehorsamen“

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Fotoquelle: Wikipedia – Urheber blu-news.org

Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 generisch“ (US-amerikanisch) lizenziert.

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Karl-Stephan Schulte II

Erstellt von Redaktion am 6. Mai 2010

Der Flüchtling aus RLP- Wer sind die Schleuser ?

Arbeiten mag er nicht – aber reden, schmieren und wieder reden

Im Laufe der vergangenen Monate haben wir immer mal wieder über den ehemaligen Landesschatzmeister der Linkspartei und vorm. WASG, Karl-Stephan Schulte aus Rheinland-Pfalz berichtet.

Schulte, der seit Ende 2008 und zunehmend im Jahre 2009, eine wichtige Rolle im Kreisverband der Linken in Warendorf spielt und auch dort zusammen mit der ehemaligen DKP-Funktionärin Ute Müller eine Fraktion im Kreistag bildet, scheint eine Person zu sein, die mit vielen unbeantworteten Fragen und Unklarheiten behaftet ist. Ständig erreichen uns Informationen aus seinem ehemaligen Landesverband Rheinland-Pfalz, werden uns Sitzungsprotokolle übermittelt und sonstige Informationen zugespielt. Mit vielen, auch heute noch in Ämtern befindlichen Linksmitgliedern, gibt es telefonischen und vertraulichen Kontakt.

Herr Schulte war, wie allgemein bekannt, für die Finanzen des linken Landesverbandes RLP massgeblich zuständig. Aus dieser Zeit heraus gab es im letzten Jahr die Nachricht, dass dem Landesverband ein Spendenskandal vorgeworfen wird. Dieses Verfahren wurde von der Bundestagsverwaltung betrieben und führte zu einer Strafgeldzahlung in doppelter Höhe der dubiosen Summe von nunmehr insgesamt ca. 300.000 Euro. Dies stellt einen beträchtlichen finanziellen Schaden nicht nur für den Landesverband in RLP, auch für die Bundespartei dar. Umstände wurden scheinbar bis zum jetzigen Tage nicht geklärt. Auf unsere redaktionellen Anfragen und Berichte hin reagiert Herr Schulte nicht. Vielmehr versandte er am 6. Januar 2010 eine Rundmail, die auch an die Presse gerichtet war mit folgendem Inhalt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit von der Tatsache in Kenntnis setzen, dass ich in Reaktion auf die auch an Sie gerichtete E-Mail von Herrn Ingo Engbert vom 30.10.2009 gestern gegen Herrn Engbert Strafantrag wegen übler Nachrede etc. (§§ 186f StGB) bei der Kreispolizeibehörde Warendorf gestellt habe.
Herr Engbert hatte in dieser E-Mail die Behauptung verbreitet, ich sei als Landesschatzmeister der Partei Die Linke.Rheinland-Pfalz nicht entlastet worden. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Im nachstehenden Link steht ihnen zum Beweis das Protokoll des Landesparteitags 2008 als Download zur Verfügung.
http://www.linksarchiv.de/?id=728

Selbstverständlich beantworte ich Ihnen gern alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr
Karl Stephan Schulte“

Ingo Engbert reagierte in einer Mail vom 11.1.2010, die auch an die Presse ging, folgendermassen:

„Werte Damen und Herren,hiermit nehme ich noch einmal Bezug auf meine Hinweismail vom 30. 12. 09 bezüglich der  Freischaltung eines Kommentars in der Internetzeitung DL in Betreff auf das Mitglied der Partei DIE LINKE, Herrn Karl Stephan Schulte.Dieser verkündeten der Presse und mir in einer Mail vom 06. 01. 10 einen Strafantrag wegen übler Nachrede bei der Kreispolizeibehörde in Warendorf gestellt zu haben. Zu dieser Aussage möchte ich wie folgt Stellung beziehen:

Ich hatte in meiner Rundmail vom 30. 12. 09 nur die Freischaltung einer Mail angekündigt. Ich hatte zum damaligem Zeitpunkt nie behauptet, dass der Herr Schulte nicht entlastet wurde. Nach dem Erhalt des als Anhang beigefügten Protokolls der Bundesschiedskommission vom 10. 10. 2010 stelle ich nun fest, dass Herr Schulte in seiner Mail wissentlich falsche Behauptungen aufstellte. Das Berufungsprotokoll der BSK hat die Entlastung des Landesschatzmeisters von RLP für unwirksam erklärt. Sie weist in ihrem Schiedsspruch ausdrücklich auf folgendes hin: Ich zitiere:

Die Entlastung eines Schatzmeisters bzw. Kassierers hat allgemein vereinsrechtlich die Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses (vgl. & 27 Abs. 3 GGB). Die Versammlung erkennt damit an, dass gegen den Kassierer keine Ansprüche aus Schadensersatz oder ungerechtfertigter Bereicherung bestehen. Auf jeden Fall ist es danach so, dass nach Ausspruch einer Entlastung etwaige Ansprüche schwerer durchzusetzen sind, dies gilt auch für Auskunftspflichten und die Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen, weil mit den Entlastungsbeschluss grundsätzlich gesagt wird, dass der Schatzmeister seine Verpflichtungen ja erfüllt hat“.

Herrn Schulte wird dieses Urteil der BundesSchiedsKommission bekannt sein. Dass er trotzdem falsche Behauptungen aufstellt, ist an Frechheit und Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.

Er macht sich schlechthin mit seinem Verhalten über Wähler lustig und fügt damit seiner Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zu. Unterstützung bekommt er hierbei vom Landesgeschäftsführer der Partei Günter Blocks, welcher Schulte im Herbst letzten Jahres hier im KV als neuen Leuchtturm einführte. Von Seiten der Mitglieder sollte man Schulte aufgrund seiner Tricksereien nahelegen, schnellst möglich von seinem Mandat zurückzutreten, um so weiteren Schaden von der Partei abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen Ingo Engbert „

Bis zum heutigen Tage habe ich keine Strafanzeige erhalten. Hier ist davon auszugehen, dass Herr Schulte mal wieder einer seiner Nebelkerzen geworfen hat, die damals dazu dienen sollte, ihn im Kreisverband Warendorf als „starken Mann“ darzustellen. Herr Schulte reagiert meistens auf Kritik oder kritsche Fragen mit so einer Aktion. Hierzu gibt es auch entsprechende Presseberichte aus Rh-Pfalz. Dort wird ihm bis heute ein rigider, autokratischer Umgangsstil vorgeworfen, den er meist zusammen mit seinem Spiritus rector Dr. Wilhelm Vollmann, pflegte, um missliebige Kritiker mundtot zu machen. Ähnliches finden wir auch direkt im Verhalten der NRW-Landesführung wieder. Einige von denen sind Schulte als Mitglied der linksextremen „Sozialistischen Linke“ bestens bekannt, neben Günter Blocks, Ingrid Remmers u.a. auch sicherlich Ralf Michalowsky, dem umstrittenen NRW-LINKS-Pressesprecher.

Herr Schulte scheint in seiner aktiven Zeit bei der Linke immer gern die Nähe zum Geld, zu den Finanzen und auch zu Ausschüssen, welche kapitalistisch ausgerichtet sind, zu suchen und zu pflegen. Auffallend auch seine Mitgliedsschaften als Ratsmitglied der Linken im Kreis Warendorf, die HIER einzusehen sind. Bemerkenswert auch, das der Kreisverband Warendorf im Jahre 2009 eine Kassenprüfung der parteiinternen Revisionsabteilung im Hause hatte, die Mängel und Unstimmigkeiten in der Kassenführung dieses Verbandes feststellten. Diese Revision erfolgte auf Anzeige eines ehemaligen Mitgliedes der Linkspartei Warendorf. Hierfür in erster Linie verantwortlich, der Schulte-Spezi Wigand Busse aus Ahlen. (Unterlagen liegen vor). Auffällig war seinerzeit auch, dass Schulte zusammen mit der ehemal. DKP-Funktionärin Ute Müller bereits im Januar 2009 den gesamten Kreisverband „übernahm“ und beide auch umgehend mit Unterstützung des Landesvorstandes, Günter Blocks und MdB Ingrid Remmers, für das interne Kassenwesen zuständig waren. Aus dieser Zeit ergaben und ergeben sich bis dato Fragen, die bisher nicht beantwortet wurden.

Schulte, den vor 2009 niemand im Kreisverband Warendorf kannte (Ausnahme mag die in allem involvierte Ute Müller sein), der in kürzester Zeit sich Posten und Mandate sicherte unter direkter manipulativer Zuhilfenahme von Ute Müller und den o.g. Lavo-Mitgliedern, tritt sonst aber nicht in Erscheinung. Politisch ist von diesem Mann nichts zu vernehmen. Die einzige Glanzleistung auf politischem Parkett war seine Zustimmung zum Kreishaushalt zusammen mit der CDU und der FDP. Hierbei durch willige Unterstützung der Müller.

Karl-Stephan Schulte sitzt bis zum heutigen Tage alle Anfragen aus. Aber die Fragen, gerade auch die, die aus Rheinland-Pfalz kommen, werden aber zunehmend lauter und erreichen mittlerweile auch die Presse.

Sehr gern geben wir Herrn Schulte die Möglichkeit, seine Rolle im Landesverband RH-PF, unter Bezugnahme der Finanzen dort und der ungeklärten Zustände diesbezüglich, und seine Rolle im Kreisverband Warendorf, hier darzustellen. Auf Fragen an ihn so zu reagieren, das sie plausibel und nachvollziehbar beantwortet werden. Gleiches gilt für seine Genossin Ute Müller, die mittlerweile in vielen oben genannten Themen und Fragen ebenfalls eine Schlüsselrolle spielt. Wir werden jede Zuschrift von Schulte oder Müller gern hier veröffentlichen, auch wenn es eine Scheindrohung für diverse Strafanzeigen sein sollte. Allerdings gehen wir davon aus, das sich Herr Schulte mit seinen dubiosen Strafanzeigen nicht weiter in der Öffentlichkeit blamieren und die Partei beschädigen will. Desgleichen gilt für Ute Müller, die auch schon mal den Weg einschlägt, Kritiker mit einem Prozess zu überziehen, aber dann ebenfalls kläglich damit scheiterte. Beide, Schulte und Müller, sind von einem Schrot und Korn, beide sitzen alles aus und beide tragen für den desolaten Zustand des Kreisverbandes Warendorf massgeblich die Verantwortung.

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Fotoquelle: Urheber: DL – licensed under a C C Attribution-ShareAlike 3.0 Unported License.

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Linker – Parteiausschluss

Erstellt von Redaktion am 25. März 2010

Linker – Parteiausschluss

Bildergebnis für Wikimedia Commons Linker Parteiausschluss

Ein Werk der Kommunistin Ute Müller :

Verehrte Leserinnen und Leser!

Durch Beschluss der Bundesschiedskommission der Partei wurde ich am 18.04.2009 aus der Partei DIE LINKE ausgeschlossen. Weil dieser Ausschluss unter recht merkwürdigen Umständen zustande kam, habe ich mir die Mühe gemacht, die komplette Sachlage dokumentarisch aufzuarbeiten. Die im unteren Teil des Berichtes eingefügten Dateien geben den genauen Ablauf dieses doch sehr eigentümlichen Ausschlussverfahrens wieder. Diese Dateien stelle ich jedem Interessierten zur freien Verfügung. Ich erlaube ausdrücklich den freien Gebrauch – auch für die Presse – unter Nennung meines vollen Namens. Erklärend möchte ich einige Sätze zum besseren Verständnis vorausschicken: Als eines der bundesweit ersten Mitglieder (M.Nr. 807) der ASG gründete ich nach dem Übergang von einem Verein in eine Partei nach der Namensänderung in WASG im Kreis Warendorf einen Kreisverband dieser Partei und wurde zum ersten Vorsitzenden gewählt. Nach der Gründung der LINKEN war ich ebenfalls der erste Vorsitzende in diesem Verband.

Die Probleme in diesem Kreisverband als einem unter vielen begannen durch Verhaltensweisen und daraus resultierenden subversiven Tätigkeiten der „Genossin“ Ute Müller, die allesamt gegen mich und die demokratischen Kräfte des Kreisverbandes gerichtet waren. Sie hatte sich eigentlich aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen, aber um der Macht willen und geleitet von Teilen des Landesverbandes NRW wendete sie die in Ostberlin unter ihrem „Paten“ Manfred Kapluck( ehem. KPD) gelernten Agit-Prop – Methoden an, den Kreisverband in ihrem Sinne zu unterwandern.

Das gesamte Trauerspiel begann mit einem ‚Offenen Brief‘ an mich, der nichts als Unwahrheiten und Polemik enthielt. Leider spielte die eigentlich konservative lokale Presse mit – wohl ein wenig unter dem Eindruck eines Landesverbandes einer scheinbar basisdemokratischen Partei.

Müller hatte sich als ehemaliges DKP und später PDS Mitglied vorgenommen, mich aus der Partei ausschliessen zu lassen. Helfershelfer dieser Aktion waren die heutige MdB Ingrid Remmers, der Gf des Landesverbandes Günter Blocks und den Schiedskommissionen unter dem Vorsitz von Hendrik Thomé. Durch Manipulationen, Rufmord und der Vorspiegelung falscher Tatsachen gelang es ihnen meinen Ausschluss aus der Partei durchzuziehen. In diesem Zusammenhang bitte ich besonderes Augenmerk auf die Klagebegründung und die Urteilsbegründung zu richten. Alle Vorwürfe der ‚Anklage‘ waren im Nachhinein nicht haltbar, und wurden daher von den Kommissionen mit der Unterstützung von Teilen des LAVO so gewandelt, dass letztendlich die Bundesschiedskommission meinen Parteiauschluss glaubte, vertreten zu können. Die ganze Aktion war eine grosse einzigartige Vorstellung von Lug und Trug und einzigartiger Manipulation.

Im Spruch der Bundesschiedskommission wird bspw. ein Urteil des Amtsgerichtes Ahlen zitiert. Ein Prozess in diesem Sinne hat allerdings nie stattgefunden; es gab nur den Antrag auf eine „Einstweilige Verfügung“ gegen mich, welche vom Amtsgericht Ahlen zu Lasten der Antragstellerin Ute Müller abgelehnt wurde.    Mit dem Spruch der Bundesschiedskommission unter Vorsitz des hauptberuflichen Richters des Familiengerichtes Duisburg, Hendrik Thomé, wurden verfassungsrechtliche Grundsätze schlicht mit Füßen getreten. Persönliche Rechte wie auch die Freiheit der Presse wurden total ausgehebelt. Auch setze ich Voraus dass dieser über den Unterschied zwischen Prozess und „Einstweiliger Verfügung“ Informiert ist und lege seine Auslegung als vorsätzliche Manipulation aus.

Alle in den Sprüchen der Kommissionen sich niederschlagenden Satiren finden sich in unserem Blog wieder. Erst nach Lesen und Verstehen dieser Zusammenhänge wird jeder in der Lage sein, sich über diese Partei und über das Vorgehen und Manipulieren der Erfüllungsgehilfen ein eigenes Urteil zu bilden. Zum Schluss muss ich hier noch hervorheben, dass die Antragsteller meines Ausschlusses durch ihr Vorhaben große persönliche Vorteile erhalten haben. Frau Ute Müller hat sich so in den Kreistag manipuliert und Herr Sigi Darga gelang es auf diesen Weg den Ortsband Ennigerloh zu schließen, um so ohne die Konkurenz der LINKEN bei den Kommunalwahlen in Ennigerloh zwei Ratsmandate für seine GAL zu erreichen. IE

01. Offener Brief von Müller

02. Direkte Antwort

03. Erweiterte Antwort

04. Vorladung LSchK

05. Änderung Vorladung LSchK

06. Klageschrift

07. Nachtrag Klageschrift

08. Urteil LSchK

09. Berufung

10. Urteil BSchK

11. Beschluss “Einstweilige Verfügung”

12. Beschlussprotokoll ” Einstweilige Verfügung”

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Fotoquelle : Wikipedia – Urheber Carlos Latuff

Dieses Werk wurde von seinem Urheber Carlos Latuff als gemeinfrei veröffentlicht. Dies gilt weltweit.

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Der Auschluss I. Engbert

Erstellt von Redaktion am 30. April 2009

Das Ausschlussverfahren von Ingo Engbert

Eine Dokumentation

als besagtes stellvertretendes Beispiel für die Farce der

‚begnadeten‘ Landesschiedskommission NRW

Verehrte Leserinnen und Leser!

Durch Beschluss der Bundesschiedskommission der Partei wurde ich am 18.04.2009 aus der Partei DIE LINKE ausgeschlossen. Weil dieser Ausschluss unter recht merkwürdigen Umständen zustande kam, habe ich mir die Mühe gemacht, die komplette Sachlage dokumentarisch aufzuarbeiten. Die im unteren Teil des Berichtes eingefügten Dateien geben den genauen Ablauf dieses doch sehr eigentümlichen Ausschlussverfahrens wieder. Diese Dateien stelle ich jedem Interessierten zur freien Verfügung. Ich erlaube ausdrücklich den freien Gebrauch – auch für die Presse – unter Nennung meines vollen Namens. Erklärend möchte ich einige Sätze zum besseren Verständnis vorausschicken: Als eines der bundesweit ersten Mitglieder (M.Nr. 807) der ASG gründete ich nach dem Übergang von einem Verein in eine Partei nach der Namensänderung in WASG im Kreis Warendorf einen Kreisverband dieser Partei und wurde zum ersten Vorsitzenden gewählt. Nach der Gründung der LINKEN war ich ebenfalls der erste Vorsitzende in diesem Verband.

Die Probleme in diesem Kreisverband als einem unter vielen begannen durch Verhaltensweisen und daraus resultierenden subversiven Tätigkeiten der „Genossin“ Ute Müller, die allesamt gegen mich und die demokratischen Kräfte des Kreisverbandes gerichtet waren. Sie hatte sich eigentlich aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen, aber um der Macht willen und geleitet von Teilen des Landesverbandes NRW wendete sie die in Ostberlin unter ihrem „Paten“ Manfred Kapluck( ehem. KPD) gelernten Agit-Prop – Methoden an, den Kreisverband in ihrem Sinne zu unterwandern.

Das gesamte Trauerspiel begann mit einem ‚Offenen Brief‘ an mich, der nichts als Unwahrheiten und Polemik enthielt. Leider spielte die eigentlich konservative lokale Presse mit – wohl ein wenig unter dem Eindruck eines Landesverbandes einer scheinbar basisdemokratischen Partei.

Müller hatte sich als ehemaliges DKP und später PDS Mitglied vorgenommen, mich aus der Partei ausschliessen zu lassen. Helfershelfer dieser Aktion waren die heutige MdB Ingrid Remmers, der Gf des Landesverbandes Günter Blocks und den Schiedskommissionen unter dem Vorsitz von Hendrik Thomé. Durch Manipulationen, Rufmord und der Vorspiegelung falscher Tatsachen gelang es ihnen meinen Ausschluss aus der Partei durchzuziehen. In diesem Zusammenhang bitte ich besonderes Augenmerk auf die Klagebegründung und die Urteilsbegründung zu richten. Alle Vorwürfe der ‚Anklage‘ waren im Nachhinein nicht haltbar, und wurden daher von den Kommissionen mit der Unterstützung von Teilen des LAVO so gewandelt, dass letztendlich die Bundesschiedskommission meinen Parteiauschluss glaubte, vertreten zu können. Die ganze Aktion war eine grosse einzigartige Vorstellung von Lug und Trug und einzigartiger Manipulation.

Im Spruch der Bundesschiedskommission wird bspw. ein Urteil des Amtsgerichtes Ahlen zitiert. Ein Prozess in diesem Sinne hat allerdings nie stattgefunden; es gab nur den Antrag auf eine „Einstweilige Verfügung“ gegen mich, welche vom Amtsgericht Ahlen zu Lasten der Antragstellerin Ute Müller abgelehnt wurde. Mit dem Spruch der Bundesschiedskommission unter Vorsitz des hauptberuflichen Richters des Familiengerichtes Duisburg, Hendrik Thomé, wurden verfassungsrechtliche Grundsätze schlicht mit Füßen getreten. Persönliche Rechte wie auch die Freiheit der Presse wurden total ausgehebelt. Auch setze ich Voraus dass dieser über den Unterschied zwischen Prozess und „Einstweiliger Verfügung“ Informiert ist und lege seine Auslegung als vorsätzliche Manipulation aus. Alle in den Sprüchen der Kommissionen sich niederschlagenden Satiren finden sich in unserem Blog wieder. Erst nach Lesen und Verstehen dieser Zusammenhänge wird jeder in der Lage sein, sich über diese Partei und über das Vorgehen und Manipulieren der Erfüllungsgehilfen ein eigenes Urteil zu bilden. Zum Schluss muss ich hier noch hervorheben, dass die Antragsteller meines Ausschlusses durch ihr Vorhaben große persönliche Vorteile erhalten haben. Frau Ute Müller hat sich so in den Kreistag manipuliert und Herr Sigi Darga gelang es auf diesen Weg den Ortsband Ennigerloh zu schließen, um so ohne die Konkurenz der LINKEN bei den Kommunalwahlen in Ennigerloh zwei Ratsmandate für seine GAL zu erreichen.
IE

01. Offener Brief von Müller

02. Direkte Antwort

03. Erweiterte Antwort

04. Vorladung LSchK

05. Änderung Vorladung LSchK

06. Klageschrift

07. Nachtrag Klageschrift

08. Urteil LSchK

09. Berufung

10. Urteil BSchK

11. Beschluss “Einstweilige Verfügung”

12. Beschlussprotokoll ” Einstweilige Verfügung”

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