Lutze Kritiker bekommen Recht
Erstellt von DL-Redaktion am 1. August 2014
Parteigericht gibt Lutze-Kritiker recht
Jetzt möchte sich die Partei DIE LINKE also doch noch so ein bisschen „Demokratisch“ nennen? Vielleicht da in Kürze wieder einmal Wahlen anstehen? Na, egal, die Bundesschiedskommission hat dem Lutze Kritiker recht gegeben. Die Landesschiedskommission des Saarlandes darf das Verhalten des Ex Pfarrer Karl Lambert nicht parteischädigend nennen.
Das hat dann auch entsprechend lange gedauert bis diese Entscheidung bekannt gegeben wurde, vielleicht bewusst bis vor den Wahlen zwecks Aufpolierung des Images? Sozusagen als Gedächtnisstütze für die WählerInnen im Osten des Landes. So stellt sich nun die große Frage, ob er denn wohl verstanden wurde, der Beschluss, von dem Alt – Stalinisten Fieg in der LSK im Saarland?
Auch fragen wir uns, ob dieses denn nun einen neuen „Demokratischen“ Stil in der Partei andeuten soll. Wenn ja, was geschieht dann mit den vorausgegangenen Alten, dem Beschluss folgend -nun Stilbrüchen? War die Partei zum vorherigen Zeitpunkt vielleicht so, wir wir es immer behauptet haben, – nicht „Demokratisch“? Oder wie werden alle die in der Vergangenheit getätigten Partei Ausschlüsse in Angesicht des neuen Beschlusses beurteilt? „Vor den Gerichten (Kommissionen) sind alle Menschen gleich, oder gelten innerhalb der Partei doch andere Maßstäbe?
Waren vorausgehende Entscheidungen der Schiedskommissionen vielleicht den zu dem entsprechenden Zeitpunkt bei sitzenden Vertretern dieser Kommissionen geschuldet ? Genau ein Punkt, welchen wir immer entsprechend kritisiert haben. Wenn sich im Nachhinein herausstellt dass eine der Vorsitzenden, Ruth Kampa zuvor 20 Jahre mit der Stasi liiert war, hat Sie in einen solchen Ordnungs- Organ nichts, aber auch gar nicht verloren. Sie ist in einer solchen Position untragbar.
Was anderes als Karl Lambert haben die meisten Parteikritiker, welche zuvor ausgeschlossen wurden auch nicht gemacht, wie es hier auf DL in den Originalbeschlüssen der Partei nachlesbar ist. Verstärkt sich nicht der Verdacht von Manipulationen, welche hier den Kommissionen immer wieder vorgeworfen wurden, welche nach diesem Urteil als wahrscheinlicher den je gelten? Die Annahme das unter den ehemaligen Kommissions- Vorsitzenden, dem Duisburger Familienrichter Hendrik Thome und der Anwältin Ruth Kampa Gefälligkeitsbeschlüsse getätigt wurden ist doch gar nicht mehr von der Hand zu weisen.
Wir stellen diese Behauptungen im übrigen schon seit Jahren auf was an der Partei scheinbar wie Wasser ohne Reinigungskraft herunterläuft. In den Zivilprozessen ist die Partei bislang immer unterlegen gewesen und arbeitet mit immer neuen Einsprüchen auf Zeitgewinn, welche die Mitglieder mit ihren Beiträgen oder vom Steuerzahler beglichen werden muss. So ein Beschluss nun, ist natürlich Wasser auf die Mühlen eines jeden Kritiker.
Parteigericht gibt Lutze-Kritiker recht
Landesschiedskommission darf Karl Lambert nicht parteischädigend nennen
Mit Postkarten machte der Linke Karl Lambert Stimmung gegen den Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze. Parteischädigend aus Sicht der Landesschiedskommission. Dagegen erhob Lambert in Berlin Einspruch – und gewann. (Veröffentlicht am 01.08.2014)
Mit Erfolg hat sich das Linken-Mitglied Karl Lambert aus Spiesen-Elversberg gegen den Beschluss der Landesschiedskommission seiner Partei gewehrt, die ihm Ende Februar parteischädigendes Verhalten attestiert hatte. Das Bundes-Parteigericht der Linken, bei der der pensionierte Pfarrer Beschwerde eingereicht hatte, ordnete jetzt an, dass dieser Passus gestrichen werden muss.
Die Landesschiedskommission hatte damals den Antrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze und des Linken-Politikers Jürgen Trenz abgewiesen, die gefordert hatten, Lambert aus der Partei auszuschließen. Sie sahen sich durch Lambert verunglimpft und die Linkspartei geschädigt. Lambert hatte im August 2013 im Bundestagswahlkampf selbstgestaltete Postkarten in Umlauf gebracht, auf denen ihnen Wahlfälschung bei der Listenaufstellung vorgeworfen wird. Die Kommission hatte dieses Verhalten als parteischädigend erachtet, aber als nicht gravierend genug für einen Ausschluss gewertet.
Quelle: Saarbrücker Zeitung >>>>> weiterlesen
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Fotoquelle:
Screenshot: von TAZ / durch DL – Foto Jens Jeske
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