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Haasenburg gegen die TAZ

Erstellt von DL-Redaktion am 8. August 2013

In eigener Sache:
Jugendanstalt Haasenburg gegen die taz

Da fühlt sich die Haasenburg GmbH wohl kräftig auf den Schlips getreten wenn sie nun gegen die TAZ gerichtlich vorgehen will. Wobei, um die Pressefreiheit mach ich mir die geringste Sorge in diesen Fall, da schon sehr viele Prozesse ähnlicher Art geführt wurden, welche zumeist zu Gunsten der freien Berichterstattung endeten. Es wird auf jeden Fall interessant.

In eigener Sache:
Jugendanstalt Haasenburg gegen die taz

Die Haasenburg GmbH, gegen die die taz Misshandlungsvorwürfe erhebt, geht nun juristisch gegen die taz vor

Die taz steht wegen ihrer Berichterstattung über Misshandlungen in der geschlossene Jugendanstalt Haasenburg in juristischen Auseinandersetzungen. So wird am 8. August 2013 vor dem Landgericht Berlin der Widerspruch der taz gegen eine ohne Anhörung der taz ergangene Gegendarstellungsverfügung des Landgerichts Berlin verhandelt. Es geht dabei um einen Artikel in der Wochenendausgabe vom 15./16. Juni 2013. Die taz war trotz ausdrücklicher Aufforderung an das Landgericht Berlin zu diesem Antrag nicht gehört worden.

Am 8. August 2013 wird auch über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Haasenburg gegen die taz auf Unterlassung verschiedener Formulierungen in dem Artikel vom 15./16. Juni 2013 verhandelt werden.

Die taz hatte sich zuvor bemüht, stets und umfassend Stellungnahmen der Haasenburg zu den Vorwürfen der Misshandlung zu erhalten. Anfragen vor dem Artikel vom 15./16. Juni 2013 hat die Haasenburg nicht beantwortet mit der Begründung, sie könne „sich angesichts Ihrer bisherigen tendenziösen Berichterstattung auch keine Hoffnung auf eine ausgewogene Berichterstattung […] machen“. Zahlreiche Anfragen seither hat die Haasenburg nicht beantwortet.

Die Haasenburg GmbH ist zur Auskunft verpflichtet

Der Haasenburg werden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Kinder anvertraut. Daher ist die Haasenburg auskunftsverpflichtet nach dem Landespressegesetz. Die Haasenburg GmbH verletzt mit ihrer Weigerung, die Presseanfragen zu beantworten, ihre Auskunftspflichten aus Art. 5 GG i.V.m. § 5 PresseG Brandenburg. Diese Auskunftspflicht besteht auch, wenn eine private GmbH öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Die Heime der Haasenburg

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Aus für Haasenburg gefordert

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Die Heime der Haasenburg

Erstellt von DL-Redaktion am 20. Juni 2013

Betroffene misstrauen offizieller Hotline

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Am letzten Dienstag hatten wir über eine Recherche in der TAZ über die Firma Haasenburg GmbH berichtet welche massiv beschuldigt wird Kinder und Jugendliche in den von ihnen geführten Heimen misshandelt zu haben.

Wie in einen heutigen Artikel berichtet wird, will die brandenburgische Regierung von den berichteten Knochenbrüchen bis dahin nichts gehört haben. Es folgt dann eine bei unseren Politikern allgemein übliche Antwort das so etwas natürlich nicht vorkommen darf und geahndet werden müsse, sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten.

Auf einer inzwischen von dem Ministerium eingerichtete Hotline werden die Betroffenen um Hinweise gebeten. Wobei, wie in der Politik üblich eine „Untersuchungskommission“ (staatlich organisierte Vertuschungsinstitution) angekündigt wurde, vor der berechtigterweise unter ehemaligen Mitarbeitern und Betroffenen gewarnt wird.

Hier zeigt sich aber wieder einmal die Unfähigkeit unserer Behörden auf überraschend auftretenden Unwägbarkeiten entsprechend zu reagieren. Den Kindern müsste man es schuldig sein solcherart Institutionen sofort zu schließen und der Firma die Lizenz zu entziehen. Bei einem Führerscheinentzug reagieren die Ämter schneller, aber dort handelt es sich ja auch überwiegend um normale Bürger.

Betroffene misstrauen offizieller Hotline

Von Knochenbrüchen in den Heimen der Haasenburg GmbH will Brandenburgs Landesregierung nichts gewusst haben. Die Besetzung der geplanten Untersuchungskommission ist noch ungeklärt

BERLIN taz Die Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen der Haasenburg GmbH belasten jetzt auch das brandenburgische Bildungsministerium. „Von Knochenbrüchen hatten wir vorher noch nichts gehört – das wäre eine Körperverletzung und darf nicht geschehen“, sagte dessen Sprecher Stephan Breising dem Neuen Deutschland. Die Haasenburg GmbH habe solche Vorfälle auf Nachfrage stets bestritten.

Der taz liegen Dokumente vor, die Knochenfrakturen bei drei weiblichen Insassen belegen. In einem Leitungsgruppenprotokoll vom 26. Mai 2010 heißt es, „N. zeigte starkes provozierendes Verhalten und musste begrenzt werden, hierbei fügte sie sich eine Fraktur zu“. In einem Teamgruppenprotokoll vom 16. Dezember 2009 heißt es von einem anderen Mädchen nach ihrem ersten Tag im Heim, „es hat auch eine AA-Maßnahme stattgefunden, worauf sie sich so stark wehrte, dass sie sich den Arm brach“. „AA“ bedeutet „Anti-Aggression“. In einem weiteren Teamberatungsprotokoll vom 25. März 2009 heißt es über Insassin T.: „während einer Situation am 16. 2. Arm gebrochen, war bis zum 20. 2. im Krankenhaus“.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

Weiterer Artikel zum Thema: Die Firma am Waldrand

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Ein Heim der Haasenburg

Erstellt von DL-Redaktion am 18. Juni 2013

Die Skandal Firma am Waldrand

[youtube pNpOe4Kvck4]

Hier wird Erziehungshilfe zum Verbrechen sagt Christa Goetsch, eine ehemalige Schulsenatorin aus Hamburg, zu den Vorkommnissen in den Heimen der Firma Haasenburg GmbH. Am letzten Wochenende berichtete die TAZ in einen ausführlichen Bericht über diese Firma.

Professor Michael Lindenberg, designierter Vorsitzender einer Hamburger Aufsichtskommission für geschlossene Heime, erklärte nach Lektüre des taz-Berichts, er stehe für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung. Eine solche Kommission sei „bestenfalls von Alibi- Nutzen für die Einrichtung selbst, aber kaum für die dort Untergebrachten“, schreibt der Professor der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit.

AUFSICHT Der Staat schickt Kinder und Jugendliche in Heime der Haasenburg GmbH, in denen brutaler Drill herrscht. Obwohl die Behörden von Missständen erfuhren, dürfen die Betreiber weitermachen

Am Abend des 3. November 2008 beginnen die Erzieher in dem Heim am Waldrand die sogenannte Antiaggressionsmaßnahme mit der 17 Jahre alten Hanna*.

Das Protokoll:

19.30 Uhr: Verweigerung von Nahrung und Medikamenten.

20.05 Uhr: Wehrt sich. Kopf wird festgehalten.

20.07 Uhr: Wehrt sich weiter. Hanna werden beide Hände verbunden, da sie an den Fingern pult. Kopf wird weiter festgehalten.

20.10 Uhr: Halsgurt wird gelöst, da sie sich aufreibt. Hanna fängt an, Kopf auf Unterlage zu hauen, summt lauter.

20.27 Uhr: Versucht Hand aus Fixierung zu lösen. Erzieher hält weiterhin Kopf fest.

20.39 Uhr: Hanna bewegt Kopf wieder heftiger hin und her. Erzieher hält Kopf wieder fest.

20.47 Uhr: Schlägt Kopf heftig auf Liege. Erzieher hält Kopf wieder fest.

21.25 Uhr: Stellt sich in die Mitte des Raumes, verschränkt ihre Arme.

21.28 Uhr: Gesprächsangebot. Ignoriert dieses Angebot.

21.33 Uhr: Pult noch immer an ihren Fingern herum. Erzieher fordert sie auf, das zu unterlassen.

21.50 Uhr: Erzieher müssen ihre Hände hinter den Rücken verschränken.

21.54 Uhr: Wird fixiert. Klopft mit Fußspitze auf den Boden.

Dem Protokoll zufolge dauert die Prozedur bis 1 Uhr nachts. Als Grund für die Behandlung ist in der Rubrik „Auslösende Situation“ vermerkt: „Befolgte Anweisung nicht, ging selbständig auf den Flur.“

Das Heim der Haasenburg GmbH liegt von Bäumen umgeben am Schwielochsee im Osten Brandenburgs in einem Ort namens Jessern. Wenn die Junisonne scheint, wirkt alles fast wie eine beschauliche Ferienanlage. Und wenn man dort fotografiert, kann es sein, dass ein muskulöser Mann kommt und fragt, was man denn hier tue.

Jugendliche sind draußen keine zu sehen.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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