Von falschen Versprechungen und Maßnahmen-Lockdown+Impf-Krise

Die „naturwissenschaftliche Wirklichkeitskonstruktion“ des Grundgesetzes und die „Operationalisierung von Grundrechten“ nach Kersten/Rixen
Ich möchte im Zusammenhang mit der Corona-Maßnahmen-Lockdown-Impf-Krise auf die „naturwissenschaftliche Wirklichkeitskonstruktion“ des Grundgesetzes und die „Operationalisierung von Grundrechten“ nach Kersten/Rixen (2022) aufmerksam machen. Herr Rixen ist Mitglied im Deutschen Ethikrat.
- Kersten, Rixen, „Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise“, C.H. Beck, 3. Aufl., 2022
Hier insbesondere Kapitel VIII, „Impfen“.
[Anmerkung:
Für Menschen wie Jens Kersten und Stephan Rixen ist das, was hier gesagt wird, nicht zugänglich oder verständlich. Es ist nicht Teil ihrer Wirklichkeit. Es existiert in der Welt dieser Herren nicht. Genauso wie es in der Welt vieler deutscher Gerichte nicht existiert.]
I. Die falschen Versprechen des PEI
Der blanke Unsinn, den Kersten/Rixen verbreiten, ist gefährlich. Darauf wird weiter unten detailliert eingegangen. Er ist Teil dieser „selbstverständlichen Wissenschaft“, die in unerhörter Selbstanmaßung „vorher undenkbare“, beschleunigte Zulassungsverfahren (PEI) für COVID-19 Impfstoffe versprochen hat, mit fürchterlichen Folgen.
„Warum können COVID-19-Impfstoffe so schnell zugelassen werden und zugleich sicher sein?
Die Entwicklung von Impfstoffen gegen neue Erreger ist ein komplexer und langwieriger Prozess, der meist mehrere Jahre beansprucht.“
„Diese Erkenntnis hat alle an der Impfstoffentwicklung beteiligten Expertinnen und Experten bewogen, die Zusammenarbeit enger und die Prozesse effizienter zu gestalten, ohne Abstriche bei der Sorgfalt zu machen. Dies hat auch zu deutlichen Optimierungen der Verfahrensabläufe und einem Zeitgewinn bei der Entwicklung geführt.
#1 Zeitgewinn durch Wissenschaftliche Beratung
#2 Zeitgewinn durch Rolling Review
#3 Zeitgewinn durch Kombination von klinischen Prüfungsphasen
#4 Zeitgewinn durch Forschungswissen zu Coronaviren“
Die neuen Verfahren zur Zulassung von COVID-19 Impfstoffen waren auf Zeitgewinn hin optimiert, weil es schnell gehen sollte. Die Kombination von klinischen Prüfungsphasen umfasst dabei das Ineinanderschieben von Prüfungsphasen („Teleskopierung“), bei dem die nächste Phase schon anfängt, bevor die vorangehende Phase abgeschlossen ist. Das PEI verspricht, dass keine Phase ausgelassen worden ist, vgl. ebenda.
„Können einzelne Phasen der Impfstoffentwicklung ausgelassen werden?
Nein.
Die Entwicklung und Herstellung von sicheren und wirksamen Impfstoffen ist hochkomplex. In der EU und damit auch in Deutschland standen uns ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie – vorher undenkbar – bereits drei wirksame und sichere Impfstoffe gegen COVID-19 zur Verfügung. Sie alle haben den regulären Weg der Impfstoffzulassung in kurzer Zeit durchlaufen, ohne wichtige Entwicklungsphasen auszulassen – ganz zentral hierbei ist die klinische Prüfung auf Sicherheit und Wirksamkeit. Diese umfassende Prüfung ist wichtig – schließlich werden Impfstoffe gesunden Menschen verabreicht.“
Das PEI spricht von einer Entwicklungs- und Zulassungsgeschwindigkeit, die „vorher undenkbar“ war. Warum war das „vorher undenkbar“, wenn eine solche Beschleunigung der Entwicklung und Zulassung so einfach und ohne Abstriche bei der Sicherheit zu bewerkstelligen ist?
Interessanterweise wird kaum noch geimpft, siehe Impfdashboard der Bundesregierung,
Aber die Variantenentwicklung von SARS-CoV2 Viren ist unverändert weitergegangen. Denn die Variantenbildung bei Viren ist das Naturgesetz. Sie ist Teil der Evolutionsmaschine Natur. Und die Katastrophe bleibt aus.
Neben der Beschleunigung der Zulassungsverfahren durch „Teleskopierung“ verkürzte man die Testdauern. Gleichzeitig, und das darf nicht vergessen werden, hat man die Studien zur Arzneimittelsicherheit frühzeitig geöffnet („unblinded“). D.h. man hat aus „ethischen Gründen“ der Placebogruppe die Impfsubstanzen angeboten. Damit gab es keine Vergleichsgruppen mehr. Langfristige Nebenwirkungen waren so nicht mehr erkennbar.
Die ungeheure Anmaßung der Wissenschaft (im wesentlichen Landesbeamte und Bundesbeamte), dass man diesen beschleunigten Prozess beherrschen würde, weil man soviel wüßte, ist zentraler Bestandteil der „naturwissenschaftsfreundlichen – Wirklichkeitskonstruktion“ des Grundgesetzes, was Kersten/Rixen vollkommen übersehen, siehe unten. Anscheinend verzeiht das Grundgesetz jede wissenschaftliche Anmaßung.
II. Ein Dokument der Zeitgeschichte
Diese jeden Zweifel erstickende „Sofort“-Wissenschaft, die so selbstverständlich scheint, kommt auch in der gemeinsamen Stellungnahme der Präsidenten der außeruniversitären Forschungsorganisationen zu COVID-19 von Oktober 2020 zum Ausdruck. Dieses Dokument der Zeitgeschichte trägt die eigenhändige Unterschrift von 6 Präsidentinnen und Präsidenten der außeruniversitären Forschungsorganisationen in Deutschland. Das ist die crème de la crème der deutschen Forschung. Das ist, wo das große Geld sitzt. Mehr Wissenschaft geht in Deutschland nicht.
- Presseerklärung zur gemeinsame Erklärung der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Präsidenten von Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Nationaler Akademie der Wissenschaften Leopoldina, „Wissenschaftsorganisationen zur Coronavirus-Pandemie: Die Situation ist ernst“ , Max Planck Gesellschaft, 27. Oktober 2020, https://www.mpg.de/15947053/stellungnahme-coronavirus-pandemie-die-situation-ist-ernst
Mit Verlinkung auf die Erklärung,
- Gemeinsame Erklärung der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Präsidenten von Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Nationaler Akademie der Wissenschaften Leopoldina, „Wissenschaftsorganisationen zur Coronavirus-Pandemie: Die Situation ist ernst“, Max Planck Gesellschaft, https://www.mpg.de/15953757/gemeinsame-erklaerung-zur-coronavirus-pandemie.pdf
Bemerkenswert ist, dass diese gemeinsame Stellungnahme auf einer mathematischen Modellierung beruht. Wer erinnert sich nicht an das weiterhin im Experiment nicht zu beobachtende Phänomen des „exponentiellen Wachstums“ der (medizinisch nicht relevanten) Testzahlen?
Auf der Webseite befindet sich auch eine Verlinkung zu der mathematischen Analyse der Datenlage von Viola Priesemann,
Objektiv betrachtet war die gemeinsame Erklärung eine reine Mutmaßung, so wie die gesamte mathematische Modellierung reine Mutmaßung war. Die prognostizierte Katastrophe ist nicht eingetreten, nicht einmal annähernd, auch nicht in 2020. Im Grund haben diese 6 Präsidenten und Präsidentinnen damals nichts gewußt, und sie wissen heute immer noch nichts. Das Nicht-Wissen wird ersetzt durch eine gemeinsame Erklärung. Jedoch eine Konsensmeinung ersetzt nicht die wissenschaftliche Erkenntnis.
Doch die deutsche Wissenschaftselite der Besoldungsstufe W2 bis W4 bescheinigt sich selbst größte Objektivität und Wissenschaftlichkeit. Dies kann man aktuell in den Wiener Thesen zur wissenschaftsbasierten Beratung von Politik und Gesellschaft der Leopoldina nachlesen. Der Präsident der Leopoldina war Mitunterzeichner der gemeinsamen Erklärung. In einer unglaublichen Selbstbeweihräucherung lobt man die eigene Leistungsfähigkeit und blendet die unzähligen falschen Hypothesen und Ansätze schamlos aus.
„Ohne Wissenschaft wüssten wir nicht, was die „seltsame Lungenkrankheit“ verursacht, hätten wir nicht in kurzer Zeit Impfstoffe und wirkungsvolle Medikamente entwickelt. Ohne Bezug auf wissenschaftliche Erkenntnisse gäbe es auch keine zielgerichtete öffentliche Diskussion über notwendige Maßnahmen und für die Politik keine Möglichkeit, evidenzbasiert zu entscheiden.
Die Pandemie hat die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“

Von dieser Seite ist keine kritische Auseinandersetzung mit den „vorher undenkbaren“, beschleunigten Zulassungsverfahren für neuartige Impfstoffe und Medikamente zu erwarten. In diesen Thesen geht es unverhohlen um einen Machtanspruch, nämlich entscheiden zu dürfen, wer Expertise hat und in den Beratungsgremien der Politik sitzen darf, wer zu einem aktuellen Problem gehört wird und wer nicht. Vgl. ebenda,
„Wissenschaftsakademien wissen, wer wirklich Expertise hat
Wissenschaftsakademien versammeln als Gelehrtengesellschaften die „klügsten Köpfe“ aus Wissenschaft und Forschung und haben Zugriff auf das aktuellste und bestgesicherte Wissen. Sie sind daher eine glaubwürdige Informationsquelle, gerade auch dann, wenn es um die Einrichtung und Besetzung von Beratungsgremien geht. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit und ihres fachlichen Überblicks können Akademien rasch und zuverlässig erklären, wer die maßgeblichen Personen mit entsprechender Kompetenz in einem bestimmten Themenfeld sind.“
Nicht die Daten sind entscheidend, nicht das Experiment, sondern die „maßgeblichen Personen“. Dieses falsche Grundverständnis von Wissenschaft entzieht einer rationalen, am wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn orientierten Diskussion jeden Boden. Denn, wer die falsche Auffassung vertritt, der wird nicht zur Diskussion zugelassen.
Dieses falsche Verständnis von Wissenschaft überträgt sich auf den Rest der Gesellschaft und damit auch auf die Rechtswissenschaft und in die Gerichtssäle. Dort operiert man leichtfertig und sorglos mit „abstrakt-generellen Nutzen-Risiko Abwägungen“ von hier „maßgeblichen“ Organisationen. Was soll schon passieren, die „maßgeblichen Personen“ sagen es ja.
Die deutsche Wissenschaftselite hat sich eine eigene Wirklichkeit geschaffen. Die Worte stehen nicht mehr für tatsächliche Ereignisse oder physikalische Objekte, sondern sie stehen für sich selbst tragende Wirklichkeitskonstrukte, ohne Bezug zur Realität. Die wissenschaftliche Hypothese wird zur Wirklichkeit, auch wenn man keinerlei Belege hat. Wichtig ist nur, dass man sie häufig genug behauptet, dass genügend viele sie wiederholen und dass alle kritischen Stimmen unterdrückt sind.
Wenn alle kritischen Stimmen verstummt sind, dann muß doch die einzige im Raum verbleibende Behauptung die richtige sein, so die Annahme.
III. Die wirren Ideen der Herren Kersten und Rixen
Kommen wir damit zu den wirren Ideen von Jens Kersten und Stephan Rixen, die von vielen anderen Juristen geteilt werden. In vollkommener Verkennung, was Naturwissenschaft bedeutet, und in nahezu einmaliger Naivität hat man sich den Bären von der „allwissenden Wissenschaft“ aufbinden lassen, die sich nur noch um einige wenige, offene Detailfragen zu kümmern hätte.
- Kersten, Rixen, „Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise“, C.H. Beck, 3. Aufl., 2022
Schauen wir hier insbesondere auf Kapitel VIII.3, zu der „Impfverweigerung“. Dort lesen wir eingangs,
„Wer das Vorhandensein virologischer Bedingungszusammenhänge in Abrede stellt oder die Wirksamkeit des Impfens prinzipiell leugnet, stellt die naturwissenschaftsfreundliche Wirklichkeitskonstruktion in Frage, die dem Grundgesetz zugrunde liegt.“
Dem Grundgesetz liegt sicherlich eine „naturwissenschaftsfreundliche Wirklichkeitskonstruktion“ zugrunde. Die Erkenntnis des Menschen ist begrenzt und ganz offensichtlich kann sich der Mensch der Wirklichkeit in seiner Erkenntnis nur annähern. Aber sollte das den kritisch denkenden Juristen nicht zur Vorsicht mahnen, gerade wenn die deutsche Wissenschaftselite sich selbst so über den grünen Klee lobt?

Es ist eine objektive Tatsache, dass es Jahre gegeben hat, in denen die Effektivität der Grippeschutzimpfung negativ gewesen ist, d.h. die Geimpften erkrankten häufiger an der Grippe als die Ungeimpften. Wo findet diese Tatsache Platz in der Wirklichkeitskonstruktion von Kersten/Rixen?
„Dagegen bestand gegen eine Infektion mit Influenza-A(H3N2) gar kein Schutz. Die Effektivität fiel mit -28 Prozent sogar negativ aus, was ein tendenziell höheres Erkrankungsrisiko für Geimpfte vermuten lässt.“
Und bei der Grippe sprechen wir von bekannten Impfstoffen, die seit Jahrzehnten untersucht sind, und nicht von neuartigen Gen-Impfstoffen, zu deren Wirkmechanismus nur Mutmaßungen existieren.
Es folgt dann bei Kersten/Rixen eine Aufzählung von Themenbereiche, die gemäß Grundgesetz der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes zugewiesen sind, z.B. die Flugsicherung oder die Atomkraft, in der irrigen Annahme, dass damit per se eine grundgesetzliche Wertung zu dem naturwissenschaftlichen Inhalt dieser Themen verbunden sei. Dabei werden Kritiker von Kersten/Rixen ganz nebenbei als „Schwerkraftleugner“ gekennzeichnet.
Vgl. ebenda,
„Wer den Flugverkehr regelt, sollte nicht an der Schwerkraft zweifeln. Ein Gesetz, das anordnet „Die Schwerkraft ist verboten“ wäre in etwa so sinnvoll wie ein Gesetz, das der Sonne verbietet, Licht zu spenden.“.
Auf dieser Ebene wird sicherlich jeder zustimmen, aber nehmen wir das Beispiel Atomkraft von Kersten/Rixen. Jeder der Zeitung liest weiß, dass derzeit in Deutschland die Atomkraftwerke abgeschaltet werden, während in Frankreich, indirekt über die EU auch von Deutschland finanziert, neue Atomkraftwerke gebaut werden. Ist die Wirklichkeitskonstruktion in Frankreich eine andere als in Deutschland?
Weiter heißt es bei Kersten/Rixen zu den Kritikern des Corona-Wahns,
„Niemandem kann z.B. verboten werden zu glauben, die Erde sei eine Scheibe. Allerdings gibt es keinen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass Staat und Gesellschaft den eigenen, naturwissenschaftsskeptischen Blick auf die Welt zum allein maßgeblichen Blick erklären.“
Es gibt Schwerkraft und die Erde ist keine Scheibe. Welche molekularbiologische Theorie oder Hypothese wäre damit bewiesen? Oder soll man es so lesen, dass sich der Kenntnisstand in der Virologie auf dem Stand der Wissenschaft im antiken Griechenland befindet, als Aristoteles beobachtete, dass die Erde einen kreisförmigen Schatten auf den Mond wirft und daraus schloß, dass die Erde eine Kugel sei?
Dass es berechtigte, sogar zwingende Kritik z.B. an der Maskenpflicht oder an den neuartigen Impfstoffen gibt, ist in der Welt der Herren Kersten und Rixen schlicht nicht vorstellbar. Sie teilen diese augenscheinliche Unfähigkeit mit dem größeren Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Auf diesem Niveau ist jede inhaltliche Diskussion von vornherein ausgeschlossen. Und das ist wohl auch der tatsächliche Zweck dieser Diffamierung. Die Verweigerung der inhaltlichen Auseinandersetzung ist das Machtinstrument. Es kann(!) nichts Vernünftiges gegen eine Maskenflicht gesagt werden, so der Trick, deshalb muß dazu auch nicht gesprochen werden. Die Verabsolutierung einzelner Wahrheiten und die Verweigerung der Diskussion dazu ist der Kern dieses diktatorischen Gedankengutes.
Wenn man den Sachverhalt auf der Ebene von „die Erde ist keine Scheibe“ oder „es gibt Schwerkraft“ beschreibt, dann macht eine juristische Bewertung des Sachverhaltes gar keinen Sinn. Es ist in höchstem Maße erstaunlich, dass deutschen Vorzeige-Staatsrechtlern dies nicht auffällt.
Die weiteren Ausführungen von Kersten/Rixen zur „Impfverweigerung“ hängen so, wie schon die einleitende „naturwissenschaftliche Wirklichkeitskonstruktion“ des Grundgesetzes vollkommen in der Luft. Denn die ernsthafte Überprüfung dieser Wirklichkeitskonstruktion wird verweigert.
Fragen, z.B. nach der Sicherheit der Impfstoffe, werden von den beiden Juristen, trotz „vorher undenkbarer“ Teleskopverfahren bei der Zulassung, zur „Identitätsfrage“ erklärt, bei der sich eine unsachliche und irrationale Minderheit der „Vernunft der Mehrheit“ verschließt. Vgl. ebenda,
„Es geht um eine Identitätsfrage, die das Selbstverständnis der Person in einem politischen Gemeinwesen fundamental berührt. Ein um die Menschenrechte – die im Kern Minderheitenschutz sind – angeordneter Verfassungsstaat muss sich zu dem Faktum verhalten, dass es Minderheiten gibt, die sich der Vernunft der Mehrheit verschließen, und zwar auch bei Gesundheitsfragen.“
Die Mehrheit, zu der zufällig die Herren Kersten und Rixen gehören, ist vernünftig, und für die unvernünftige Minderheit bedarf es keines Minderheitenschutzes, denn wenn sie „vernünftig“ wäre, wäre sie nicht die Minderheit. Es ist bemerkenswert mit welch Simpelton-Argumenten die deutsche Juristenelite aufwartet.
Hier zeichnet sich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft ab, die sich in „Vernünftige“ und „Unvernünftige“ teilt, was nicht zu diskutieren ist, denn mit „Unvernünftigen“ kann man nicht reden. Gerade vor dem Hintergrund der jüngeren deutschen Geschichte mahnen solche Einteilungen zu äußerster Vorsicht.
Es ist noch nicht so lange her, dass deutsche Staatsanwälte für den Diebstahl von zwei Scheiben Brot die Todesstrafe gefordert und auch bekommen haben, teilweise in der von der Staatsanwaltschaft dazu eingelegten Revision.
Wie weit sind einzelne Mitglieder der deutschen Juristerei von den Kommentatoren der Nürnberger Rassegesetze entfernt? Hat man seinerzeit den Kritikern der Nürnberger Rassegesetze vorgeworfen, die Erde für eine Scheibe zu halten und die Wissenschaft des Instituts für Rassekunde der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zu leugnen? Waren diese Kritiker Rassegesetz-Leugner?
Wer fühlt sich bei einigen juristischen Ausführungen aus den letzten 3 Jahren nicht an Karl Larenz erinnert, der dem Nicht-Deutschen die Rechtsfähigkeit absprach?
„Larenz befürwortete die umfassende Einflussnahme der Staatsführung auf privatrechtliche Vereinbarungen. Bezeichnend in diesem Sinne ist seine Neudefinition der Rechtsfähigkeit: „Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist. Dieser Satz könnte an Stelle des die Rechtsfähigkeit ‚jedes Menschen‘ aussprechenden § 1 BGB an die Spitze unserer Rechtsordnung gestellt werden.““
Wie übersetzt man das in juristischen Neusprech, „Rechtsgenosse ist nur, wer geimpften Blutes ist“?

Nicht nur Kersten und Rixen ziehen extremste Positionen, z.B. die Erde sei eine Scheibe oder es gäbe keine Schwerkraft, heran, um einen Kontext zu schaffen, der valide Argumente diskreditiert. Das ist analog dem Vorgehen von Spiegel TV, die seit 3 Jahren in kurzen Ausschnitten scheinbare Sonderlinge auf Demonstrationen zeigen, um implizit den Teilnehmern der Demonstration den Status von Sonderlingen und Aluhutträgern zuschreiben zu können.
Es fehlt nicht nur an jeder Bereitschaft, sich ernsthaft mit den vielen offenen Fragen der Virologie auseinanderzusetzen. Es ist auch die Frage zu beantworten, wo sich diese Zurschaustellung von Menschen von der fürchterlichen Propaganda zur „Gefährdung der Volksgesundheit“ in der jüngeren deutschen Geschichte unterscheidet?
Sollte man Kersten, Rixen und den viele andere Infektionsschutzrechtsexperten ihren Tunnelblick auf die Wissenschaft nachsehen, weil sie ihr Unwissen nicht zu vertreten haben? Auch wenn es naiv anmutet, zu unterstellen, man könne die 10 – 15 Jahre Entwicklungszeit für Impfstoffe ohne weiteres auf 6 Monate teleskopieren, oder die Maskenpflicht hätte selektiv zum Ausfall nur der Grippewellen geführt. Die hier gestellten Fragen existieren in der Welt der meisten Juristen nicht. Sie leben in einem „naturwissenschaftlichen Wirklichkeitskonstrukt“, in dem die Wissenschaft alles weiß und sich daher jede kritische Frage verbietet. Sie können, genau wie die deutsche ordentliche Gerichtsbarkeit das nicht erkennen, was es in ihrer Welt nicht gibt. Die „maßgeblichen Personen“ der Leopoldina, siehe oben, haben doch gesagt, dass alles richtig ist.
Aber, die selektive Wahrnehmung in diesen Kreisen umfasst bemerkenswerterweise nicht nur naturwissenschaftliche Fragen, sondern auch Fragen der Rechtswissenschaft, die um einige dieser Fragen einen allzu offensichtlichen Bogen macht.
So stellt in einem Buch zum Infektionsschutzrecht, an dem Herr Rixen mitgearbeitet hat, ein illustrer Kreis von mutmaßlich Rechtskundigen zwar fest, dass die Bundesregierung schon im April 2020 das Haftungsrisiko der Impfstoffhersteller per Rechtsverordnung verringert hat, siehe,
- Kluckert (Hrsg.), „Das neue Infektionsschutzrecht“, Nomos, 2. Auflage. 2021
Und dort, §7 Medizinprodukte und die epidemische Lage von nationaler Tragweite Rn. 51
„Eine erste Maßnahme ist auf Grundlage von § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. a und lit. b IfSG bereits getroffen worden: Das BMG erließ am 8.4.2020 die „Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie.“ Durch diese Verordnung befreite die Bundesregierung deutsche Unternehmen, die auf internationalen Märkten tätig sind und als Vertragspartner der Bundesregierung die aktuell dringend benötigte persönliche Schutzausrüstung und Medizinprodukte beschaffen, von dem damit normalerweise verbundenen Haftungsrisiko.“
Aber niemand aus dem Kreis dieser Rechtsexperten, unter anderem Rechtsanwälte des Deutschen Hausärzteverbandes und des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), kann die Frage beantworten, warum eine Verminderung des Haftungsrisikos die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellt?
Was ist denn hier die innere Logik? Es soll schnell gehen, deshalb kann es Probleme geben. Wenn es aber Probleme gibt, dann wollen wir keine Haftung haben?
Es ist sehr plausibel, gerade im Hinblick auf die normalerweise 10 -15 Jahre Entwicklungszeit für Impfstoffe, die man in 6 Monate „teleskopiert“ hat, dass man sich der Risiken bewußt gewesen ist und gerade deshalb das Haftungsrisiko der Hersteller vermindert hat. An dem Risiko des Bürgers, schwere Impfnebenwirkungen zu erleiden, hat das nichts geändert.
Der illustre Kreis von Infektionsschutzrechtexperten umfasst neben Prof. Dr. Sebastian Kluckert von der Universität Wuppertal,
Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München
Nicole Böck, Rechtsanwältin, München
Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln
Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur., Universität Augsburg
Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin
Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz
Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin
Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin
Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin
Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth
Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München
Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim
Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin
Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln
Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover
Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Köln
Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.
Wenn die neuen, „vorher undenkbaren“ Zulassungsverfahren doch sicher waren, wie das PEI versprochen hat, was hatten die Hersteller dann zu befürchten? Warum sollte dann ein über das normale Maß hinausgehendes Haftungsrisiko bestanden haben?
Die Mehrheit der deutschen Rechtstechniker verschließt sich weiterhin der ganz zentralen Frage, wie eine Verminderung des Haftungsrisikos (u.a. durch Aufhebung der Beweislastumkehr des §84 Abs. 2 S. 1 AMG) zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung beiträgt? Kein einziger der deutschen Vorzeige-Staatsrechtler hat sich bislang öffentlich dieser Frage gestellt.
Und diese Leute wollen den Bürger belehren, was der Stand der Wissenschaft sei? Indem die entscheidenden Fragestellungen ausgespart werden?
In der irrigen und verqueren Welt von Kersten, Rixen & Co bilden die Grundrechte nicht mehr die Grenzmarken innerhalb derer sich die Staatsgewalt bewegen darf. Sondern, es ist die Staatsgewalt, die die Grundrechte nach Bedarf „operationalisiert“. Vgl. Kersten/Rixen (2022),
„Hierin zeigt sich ein spezifisch juristischer Umgang mit Grundrechten, ein spezifisch juristischer Denkstil der Operationalisierung, der prinzipienhaft-offen angelegte, ja bekenntnishaft-vage formulierte Grundrechtstexte in alltagstauglich-konkrete Handlungsdirektiven für den Staat umformuliert.“
Damit stellt man die Grundrechte effektiv zur Disposition, während man gleichzeitig jeden Kritiker der Exekutivorgane RKI und PEI als “unvernünftig“ diffamiert, und dem Kritiker aufgrund seiner „Unvernunft“ den Minderheitenschutz abspricht.
Grundrechte werden bewußt vage gehalten, damit sie der Staat bedarfsgerecht operationalisieren kann. Ist die Aufhebung des §84 Arzneimittelgesetz (AMG) und damit der Wegfall der Beweislastumkehr für den Geschädigten zur Verminderung des Haftungsrisikos der Arzneimittelhersteller, eine solche Operationalisierung des Art 2. Abs. 2 Grundgesetz (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)?
Gleichzeitig sprechen Kersten/Rixen erfahrenen Ärzte, Molekularbiologen, Epidemiologen und Statistikern die Kompetenz ab und degradieren nach wissenschaftliche Standards verfasste, aber eben der verordneten Einheitsmeinung widersprechende Untersuchungen zu Google-Recherchen und Facebook-Posts, vgl. ebenda,
„Eine Gesellschaft, die dem Grunde nach völlig zu Recht um die Idee der Selbstbestimmung zentriert ist, muss damit fertig werden, dass nicht wenige Menschen Selbstbestimmung als Lizenz zum rechtfertigungsfreien Eigensinn missverstehen. Sie halten deshalb ihre per Google-Recherche und Facebook-Posts gebildete Meinung für Fachkompetenz und wehren tatsächliche Fachkompetenz beleidigt als expertokratische Übergriffigkeit ab, […]“
Nachdem wir im Bundestag gelernt haben, dass es ein “vulgäres Verständnis von Freiheit“ gibt (Helge Lindh (SPD) am 26. Januar 2022 im Deutschen Bundestag), lernen wir jetzt, dass es sich bei dem grundgesetzlich verbürgten Recht auf Selbstbestimmung tatsächlich um „rechtfertigungsfreien Eigensinn“ handelt.
Kersten/Rixen betrachten ihre Ausführungen als gerechtfertigte Kritik. Und sie fühlen sich mißverstanden, wenn ihr Diktum, was das „maßgebliche Wissen“ sei, als „Abwertung des Subjektes“ mißdeutet wird. Vgl. ebenda,
„Angetrieben von einer Art Recht auf epistemische Selbstbestimmung, […], verwandelt sich die wissenssoziologisch zentrale Frage, was warum maßgebliches Wissen ist, in ein Wertschätzungsproblem, denn die Ablehnung von Thesen, die mit gängigen Rationalitäts- und Realitätsvorstellungen nicht vereinbar sind, gilt schnell als Abwertung des Subjekts, das sie vertritt.“
Ja, liebe Kritiker, ihr habt alle keine Ahnung, aber nein, nehmt das doch bitte nicht persönlich. Eure Beiträge kollidieren leider mit „gängigen Rationalitäts- und Realitätsvorstellungen“ und wir, die Profis, erklären auch, was die Realität ist. Die schweren Impfschäden, bis zum Tod, über die sogar im ÖRR berichtet wurde, sind wohl nicht Teil dieser „gängigen Rationalitäts- und Realitätsvorstellungen“.
Den Kritikern werfen Kersten/Rixen vor, dass sie lediglich den „Sound akademischer Kritik“ imitierten.
„Aber der kritische Gehalt von Äußerungen, die sich in Verdächtigungen und Verschwörungen ergehen und dafür die subjektive Evidenz des völlig entsicherten Vorurteils genügen lassen, ist ersichtlich nur vorgeschoben. Wut, Hass und Ressentiment werden nicht dadurch satisfaktionsfähig, dass Wissenschaftler/innen sie im Sound akademischer Kritik präsentieren.“
Dabei zitieren sie Hannah Arendt für ihre Zwecke. Dem wohnt schon eine gewisse Perfidie inne.
Zwar haben Kersten/Rixen verstanden, wie der Mechanismus der „alternativlosen“ Politik auf Basis „wissenschaftlicher“ Mutmaßungen funktioniert. Aber sie übersehen, dass das nur deshalb möglich war, weil die Politik, medial verstärkt, jede Alternative ausgeblendet hat.
„Kritisch ist aber schon zu fragen, ob der politische Betrieb, der sich so sehr auf die naturwissenschaftliche Beratung bezogen hat, die Deutungsanfälligkeit vieler (natur)wissenschaftlicher Thesen womöglich aus taktischen Gründen zu sehr nach dem Motto vereinfacht hat „Die Wissenschaft hat festgestellt“ (neudeutsch: „follow the science“), um die eigenen politischen Wertungen als alternativlosen Sachzwang auszugeben.“

Auch aufgrund von Pseudo-Argumenten wie die von Kersten/Rixen waren die deutschen Gerichte bislang nicht in der Lage, der Ausblendung von Alternativen, wie z.B. des schwedischen Weges, durch die Exekutive Paroli zu bieten. Im Gegenteil, die Judikative gefällt sich als verlängerte Werkbank der Exekutive. Zu groß scheint die Angst, die sorgsam gepflegten „Wirklichkeitskonstruktionen“ zu beschädigen. Was bliebe denn noch übrig, wenn man den Anmaßungen der Leopoldina nicht mehr glauben kann?
Das irrige Gedankengut à la Kersten/Rixen gedeiht im Schatten einer unterstellten Mehrheit. Tatsächlich schlägt man sich auf die Seite der Mächtigen, anstatt die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit dafür zu nutzen, das Tun der Mächtigen zu hinterfragen.
Dabei übersehen Fachfremde wie Kersten und Rixen, dass es in der Virologie vor allem um eine Verwaltung des Nicht-Wissens geht. Bis heute kann man nicht einmal zwischen einem Laborunfall und einer Zoonose in Wuhan unterscheiden (soweit man einen Laborunfall für plausibel hält). Hängt man der Zoonose-Hypothese an, wie Herr Drosten, so weiß man bis heute nicht, ob es der Marderhund, das Gürteltier oder eine Fledermaus war. Genauso wenig können die Virologen für die vorangegangenen, mutmaßlichen Pandemien durch unterstellte, neuartige Erreger aus einer Zoonose, wie MERS, SARS(1), diverse Scheine- und Vogelgrippen, BSE oder die inzwischen wieder verschwundenen Affenpocken, explizite Beweise für eine Zoonose liefern. Es bleibt weiterhin bei der unbewiesenen Hypothese.
Um dieses Unvermögen der Virologie denken Kersten und Rixen herum und blenden es aus. Denn wenn die verabsolutierten Wahrheiten der Virologie fallen, bleibt von der naturwissenschaftlichen Wirklichkeitskonstruktion der Herren Kersten und Rixen nichts mehr übrig.
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Grafikquellen :
Oben — Eine grafische Darstellung von Lock-down während Covid-19
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2.) von Oben — Aufkleber eines Impfkritikers an einer Müllbox in Heikendorf.