Gustl Mollath ist in Freiheit
Erstellt von DL-Redaktion am 7. August 2013
Die im Dunkeln sieht man nicht
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Nun hat er seine Freiheit zurück. Nach siebenjährigen Freiheitsentzug der gestern Nachmittag endete konnte Gustl Mollath endlich die Psychiatrie verlassen. Das natürlich rechtzeitig vor der Landtagswahl in Bayern. Damit wurde mit Hilfe des Gerichtes der CSU-Mafia ein wichtiges Wahlhindernis aus dem Weg geräumt. Alles kann so weiter gehen wie immer.
Eine Wahnsinnsohrfeige
Gustl Mollath kommt frei. Deutschlands bekanntester Psychiatrieinsasse durfte die Station FP4 des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth am Dienstagnachmittag verlassen. Auch das Strafverfahren gegen ihn wird wieder aufgenommen. Der 56-Jährige sei unverzüglich aus der Unterbringung in der Bayreuther Psychiatrie zu entlassen, so die Anordnung des Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg .
„Eine schallende Ohrfeige“ sei das für die drei Richter, die beide Wiederaufnahmegesuche jüngst abgelehnt hatten, urteilte Mollaths Verteidiger, Rechtsanwalt Gerhard Strate, gegenüber der taz. Diese Richter werden nun explizit nicht mehr für das neue Verfahren zuständig sein.
Sieben Jahre, sieben Monate und sechs Tage saß der Oldtimer-Restaurator aus Nürnberg gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Seine Unterstützer haben auf der Webseite einen Zähler eingerichtet. Genau 2717 „gestohlene Lebenstage“ listen sie dort auf. Ebenso den Betrag, den Mollaths Unterbringung in geschlossenen Anstalten den Steuerzahler kostete. Die Unterstützer kommen auf bis dato 760.904 Euro. Wie sich dieser Betrag errechnet, geht aus der Seite nicht hervor.
Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen
Ein Kommentar von Heribert Prantl:
Die im Dunkeln sieht man nicht
Der Fall des Gustl Mollath gilt vielen Bürgern als Beispiel für die Verkommenheit der deutschen Justiz. Doch jetzt zeigt das Oberlandesgericht Nürnberg mit seiner Entscheidung, dass genau diese Justiz zur Selbstkorrektur in der Lage ist. Allerdings bleibt festzuhalten, dass Mollath wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit auch nach sieben Jahren weiterhin in der Psychiatrie sitzen würde, wenn der öffentliche Druck nicht so gewaltig gewesen wäre.
Der Zustand des deutschen Strafverfahrens ist bei Weitem nicht so gut, wie er sein müsste; er ist aber auch nicht so unglaublich schlecht, wie es viele Bürger befürchten.
Der Fall Mollath galt ihnen als das Exempel für die vermeintliche Verkommenheit der Justiz. Nun zeigt sich in diesem Fall, dass diese Justiz doch noch zur Selbstkorrektur in der Lage ist. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat aus dem Untergebrachten Mollath, den die Justizmaschinerie zum Paragrafenobjekt degradiert hatte, endlich wieder den Menschen Mollath gemacht. Das verdient Respekt.
Quelle: Sueddeutsche >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle : Gustl Mollath bei der Eröffnungs-Party des 33. Münchner Filmfestes im Hotel Bayerischer Hof anlässlich des Films: „Und plötzlich bist Du verrückt“
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Author | Harald Bischoff |
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