So macht es DIE LINKE
Erstellt von DL-Redaktion am 24. März 2014
So macht es DIE LINKE und sollte es besser anders machen
Linke Flaschen ??
Es ist immer wieder interessant auf der Webseite von Halina Wawzyniak zu lesen. Für jemanden welcher sich wirklich über linke Politik informieren möchte, welche über ein Wir wollen und Wir fordern hinausgeht, wirklich empfehlenswert.
Für sehr unterstützenswert halte ich den Antrag zur Änderung des Wahlrecht da dieser sehr gute Ansätze beinhaltet welche auch ich ohne Vorbehalte unterstützen würde. Dieses Land muss sich von der zur Zeit vorgegebenen „Parteiendiktatur“ lösen. Hier einmal ein kleiner Auszug aus diesen Antrag:
Wir lassen uns dabei leiten von dem Grundsatz, dass alle, die von Entscheidungen betroffen sind, in diese einbezogen werden sollten. Die Stimme der Einzelnen darf keiner wie auch immer gearteten Eignungs- oder Gesinnungsprüfung unterliegen, muss gleichwertig sein und der Ausschluss vom Wahlrecht muss massiv eingeschränkt werden. Der Souverän ist die Bevölkerung. Sie allein entscheidet, wer genügend Stimmen erhält, um im Parlament vertreten zu sein.
Das Zweistimmenwahlrecht mit Erst- und Zweitstimme führt zu erheblichen verfassungsrechtlichen Problemen mit den Wahlrechtsgrundsätzen. Wir sehen die Notwendigkeit der Verankerung der Parlamentarier/innen in der Bevölkerung, wie sie derzeit durch die Wahlkreisgewinner/innen zum Ausdruck kommen soll. Deshalb wollen wir Wählenden nach wie vor die Möglichkeit geben, Wahlbewerber/innen auf den Parteilisten, ebenso wie Einzelbewerber/innen, präferieren zu können. Wir wollen eine Vereinfachung des Wahlrechts und die Beseitigung verfassungsrechtlicher Probleme durch ein Einstimmenverhältniswahlrecht mit Einfluss der Wählenden auf die Reihung der Listen.
• Streichung des Parteienmonopols bei der Zulassung von Listen zur Bundestagswahl und rein formale Zulassungsprüfung
Quelle: Antrag >>>>> weiterlesen
Quelle: Parteivorstandssitzung Nr. 16 >>>>> weiterlesen
Nur wie eine solche Wahlgesetzgebung von einer Partei glaubwürdig vorgetragen werden kann, welche selber jeder beliebigen Person die Möglichkeit eröffnet einen unliebsamen Nachbarn aus der Partei auszuschließen, bleibt mit rätselhaft. Wobei der Ausschluss letztendlich nur erfolgreich ist, da der Rest der Partei dieses in stoischer Gleichgültigkeit hinnimmt.
So ist zum Beispiel erst in der letzten Woche ein Urteil vor dem Landgericht in Köln gesprochen worden welches sich wohl zum ersten Mal mit den ungesetzlichen Machenschaften in dieser Partei auseinandersetzt. Es könnte fast schon als ein Grundsatzurteil bezeichnet werden, welches sicher weitere Klagen nach sich ziehen wird. Ankündigungen dieser Art liegen bereits vor.
Der Kläger (Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Landtagsfraktion DIE LINKE im saarländischen Landtag) vertrat vor der Landes- und BSK die Partei in Parteiausschlussverfahren gegen die Anfechtung von Beschlüssen zur Änderung der Landessatzung. (Maulkorbbeschlüsse) Nun sieht er sich auf Demokratisch – Links durch die namentliche Erwähnung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Zitat:
(…) Aus den Beiträgen ergebe sich, dass die Verfasser die Parteiausschlussverfahren als Mittel im parteiinternen Flügelkampf ansähen, durch die kritische Parteimitglieder „mundtot“ gemacht werden sollen. Das Verhalten der Parteiorgane und Funktionsträger werde als rechts- und satzungswidrig , undemokratisch und diktatorisch dargestellt und es würden Vergleiche mit dem Herrschaftssystem der DDR angestellt. Der Kläger werde als Handlanger des beteiligten Landesvorstandes dargestellt, der sich an den rechts- und satzungswidrigen Verfahren beteilige.(…)
Der Antrag des Klägers wurde zurückgewiesen und die Namensnennung nicht als rechtswidriger Eingriff erkannt.
Auszüge aus der Urteilsbegründung:
(…) Bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich vielmehr um einen sogenannten offenen Tatbestand, d.h. Die Rechtswidrigkeit ist im Rahmen einer Gesamtabwägung der widerstreitenden Interessen unter sorgfältiger Würdigung positiv festzustellen.
(….) Die Abwägung fällt vorliegend zu Lasten des Klägers aus, denn es handelt sich um eine wahre Berichterstattung über Vorgänge im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers, an denen ein öffentliches Interesse besteht, welches auch die Person des Klägers umfasst. (….)
(….)Denn das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch drauf , in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist.(…) Die Grenzen zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen, nicht überschritten.
(…) Die Öffentlichkeit hat vorliegend ein legitimes Interesse daran zu erfahren, welche Personen bestimmte kritisierte Verfahren (mit-) betreiben.
Solange es „wissenschaftlichen?? Beratern“ einer Fraktion/Partei ermöglicht wird dergleichen unqualifizierte Ungereimtheiten innerhalb seiner Klageschriften zu verbreiten darf sich niemand wundern in der politischen Arbeit nur als kleine, unliebsame Minderheit wahrgenommen zu werden. Diffamierungen und Rufmord sollte nicht Bestand politischer Arbeit sein. Solch geistigen Dünnpfiff zu widerlegen und dem Schmierfinken ein Kindlich naives Gemüt zu unterstellen würde wahrlich keine Schwierigkeiten bereiten.
Auf Wunsch der Partei bin ich natürlich gerne bereit Dieser die besagten Schriftstücke zukommen zu lassen. Vielleicht bekäme so der Ausdruck „Parteischädigendes Verhalten“ eine vollkommen neue Dimension?
Zitate:
(……)
dass mittels der Internetseite www.demokratisch-links.de und den dortigen gezielten Diffamierungen von Personen nicht etwa eine sachliche Diskussion betrieben werden soll, sondern eine „konkurrierende“ Partei in ihren Strukturen dadurch bekämpft werden soll, dass Parteimitglieder aus Angst vor öffentlicher Diffamierung keinerlei Aktivität mehr innerhalb der Partei entfalten oder gar zu einem Austritt bewogen werden bzw. potentielle Neumitglieder von einem Eintritt abgehalten werden sollen.
(…..)und mithin zu vermuten ist, dass die Internetseite www.demokratisch-links.de seitens der NPD für parteipolitische Aktivitäten genutzt wird.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass jüngst in einem Bericht der Saarbrücker Zeitung unter dem Titel „Bunter Nachmittag gegen Rechts“, der den von der NPD ursprünglich an avisierten Bundesparteitag in Saarbrücken zum Gegenstand hat, über die NPD u.a. nachzulesen ist:
„Außerdem habe die Partei Saarbrücken in den letzten Jahren als Rückzugs- und Strategiezentrum genutzt“. (…..)
Weiteres über das Urteil:
Keine Maulkorbbeschlüsse durch die Linke für DL
Fotoquelle: Wikipedia – Author Cherubino
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