Cum – Ex:
Erstellt von Redaktion am Samstag 8. Dezember 2018
Der unerhörte Skandal
Von Gerhard Schick
Der größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik erreicht nur sehr langsam die öffentliche Aufmerksamkeit, die er eigentlich verdient. Während Deutschland Runde um Runde über Flüchtlinge diskutiert und wegen vereinzelten Asylsuchenden, die an der bayerischen Grenze zurückgewiesen werden sollen, fast die Regierung zerbricht, schaffte es der Cum-Ex-Skandal bislang nicht einmal in eine nationale Talkshow. Dabei zerstören solche Skandale zunehmend das Vertrauen in die Finanzwirtschaft. Der Skandal ist unangenehm, weil er zwingt, sich mit der Kriminalität am Finanzmarkt auseinanderzusetzen, aber auch mit staatlichen Institutionen, die dieser Kriminalität nicht gewachsen sind, sowie mit schweren politischen Fehlern und Versäumnissen.
Zugegeben, die Begriffe Cum-Ex und Cum-Cum sind sperrig, die Geschäfte dahinter sind kompliziert. Aber im Prinzip ist Cum-Ex ganz einfach zu verstehen: Finanzprofis, ihre Geldgeber und ihre Handlanger haben den Steuerzahler betrogen, indem sie sich durch geschickte Tricks beim Aktienhandel die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach aus der Steuerkasse zurückerstatten ließen. Dazu wurden Aktien um den Dividendenstichtag zwischen verschiedenen Akteuren mehrfach hin- und hergeschoben, bis zu dem Zeitpunkt, wo es um die Bescheinigungen gezahlter Kapitalertragssteuer ging, unklar war, wem diese eigentlich gehören.
Wie genau die Trades abgelaufen sind, ist allerdings für das Verständnis des Skandals ebenso unwichtig, wie die Kenntnis des genauen Algorithmus der Schummel-Software für das Verständnis des Dieselskandals. Entscheidend ist das Ergebnis, das diese Trades bewirkten. Und das ist in etwa so, als wenn Vater und Mutter beide separat Kindergeld für ein Kind beantragen und kassieren. Der Ertrag wurde zwischen den verschiedenen Beteiligten aufgeteilt, dazu gehörten Banken, extra für den Zweck gegründete Fondsgesellschaften sowie Steuerberater und Kanzleien, die das Ganze eingefädelt hatten oder rechtlich absicherten. Auf diese Weise bereicherten sich einige tausend Menschen auf Kosten von uns allen. Denn wir haben Steuern gezahlt, beispielsweise für den Bau von Kindergärten, bezahlbarem Wohnraum oder einer angemessenen Pflege von Älteren, aber sicher nicht dafür, dass einige Millionäre zweistellige Renditen in einem einzigen Quartal erzielen oder Berater zehntausende Euro für rechtlich zweifelhafte Gutachten oder Bescheinigungen kassieren.
Schaden in Milliardenhöhe – auf Kosten der Steuerzahler
Der durch die Cum-Ex-Geschäfte entstandene Schaden ist enorm. Das Bundesfinanzministerium hat Fälle im Volumen von 5,7 Mrd. Euro erfasst, die derzeit durch die Justizbehörden aufgearbeitet werden. Das ist aber vermutlich nur die Spitze des Eisbergs, weil viele Cum-Ex-Geschäfte bereits verjährt sind und gar nicht mehr aufgeklärt werden. Der Wirtschaftswissenschaftler Christoph Spengel von der Universität Mannheim beziffert den durch Cum-Ex-Geschäfte zwischen 2001 und 2011 alleine in Deutschland entstandenen Schaden auf 7,2 Mrd. Euro.Im Untersuchungsausschuss haben wir versucht, die Schadenssumme für den gesamten bekannten Zeitraum ab 1992 zu schätzen. Ich gehe daher von einem Gesamtschaden von mindestens 10 Mrd. Euro aus. Durch behördliches Aufarbeiten konnten zwischenzeitlich 2,4 Mrd. Euro davon gerettet werden.
In den Medien kursieren weit höhere Summen von 32 Mrd. Euro für Deutschland bzw. 55 Mrd. Euro für Europa. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Cum-Cum-Geschäfte hinzuaddiert werden. Das ist insofern legitim, als dass es sich bei Cum-Cum-Geschäften wirtschaftlich um sehr ähnliche Vorgänge handelt: Ebenfalls kommt die Rendite ausschließlich aus Steuervorteilen. Wieder geht es um Aktientransaktionen zwischen mehreren Teilnehmern um den Dividendenstichtag herum. Bei Betriebsprüfungen, die sich nur das Handeln einer einzelnen Bank anschauen können, sind beide Arten von Steuertricks zunächst nicht voneinander zu unterscheiden. Rechtlich allerdings sind Cum-Cum-Geschäfte anders zu bewerten als Cum-Ex-Geschäfte. Sie gelten in der Regel nicht als kriminell, sondern lediglich als missbräuchliche Steuergestaltung.
Der jahrelange Betrug
Die genaue Schadenssumme wird nie zu ermitteln sein. Doch schon nach dem, was wir heute wissen, sind Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte der größte Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Gleichzeitig bestätigen sie das Bild eines Finanzsektors, in dem der eigene Profit zum einzigen Maßstab für das Handeln wird.
Ein Blick in die Historie zeigt, was schiefläuft: Bereits im Jahr 1992 warnt August Schäfer, damals Beamter im hessischen Wirtschaftsministerium, den Staat erstmals vor Geschäften dieser Natur. Ihm war aufgefallen, dass viele Makler um den Dividendenstichtag riesige Aktienpakete deutscher DAX-Konzerne kaufen. Kurz darauf veräußerten sie diese wieder an den bisherigen Besitzer und ließen sich mehrfach im großen Maßstab die Kapitalertragssteuer zurückerstatten. Auf diese Weise erzielten sie Millionengewinne. Schäfer verfasste einen vertraulichen Bericht, über den laut seiner Aussage auch der damalige hessische Ministerpräsident und spätere Finanzminister Hans Eichel informiert worden sei. Dennoch passierte zunächst nichts.
Im Jahr 2001 weist nach jahrelangen internen Beratungen der Bundesverband deutscher Banken das Bundesfinanzministerium auf die doppelte Erstattung der Kapitalertragssteuer hin. Ein Jahr später folgt ein konkreter Gesetzesvorschlag, wie der Staat reagieren sollte. Spätestens jetzt müsste den zuständigen politischen Akteuren die Problematik bewusst gewesen sein.
Der Brief des Bankenverbands ist allerdings keine staatsbürgerliche Heldentat zur Verhinderung von Steuerbetrug, sondern der Versuch, Risiken für die deutschen Banken aufgrund solcher Geschäfte zu vermeiden. Tatsächlich führt der Vorschlag der Banken, der ursprünglich von Experten der Deutschen Bank formuliert wurde, den Staat auf eine falsche Fährte: Statt die kriminellen Geschäfte direkt mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen – wie es eine Mitarbeiterin des NRW-Finanzministeriums richtigerweise vorschlug –, also Auszahlungen zu stoppen und die Finanzaufsicht zur Sicherstellung von Beweismitteln anzuhalten, versucht das Bundesfinanzministerium nun über mehrere Runden, steuerrechtlich mit einer neuen Gesetzgebung zu reagieren.
Der Vorschlag des Bankenverbands wird mit dem Jahressteuergesetz 2007 unverändert übernommen. Damit trat ein Gesetz in Kraft, welches Cum-Ex-Geschäfte eigentlich beenden sollte, tatsächlich aber die Ausgangsbasis dafür legte, dass sie noch schwungvoller betrieben wurden. Denn die Cum-Ex-Akteure verstanden das Gesetz als rechtliche Absicherung für eine neue Variante von Cum-Ex.
Hier und in den Folgejahren werden verschiedene Dimensionen des Skandals sichtbar: Erstens die Gier einiger Finanzprofis, die auch vor kriminellen Geschäften nicht zurückschrecken, solange sie die Hoffnung haben, ohne Gefängnisstrafe davonzukommen. Ich habe dies im Untersuchungsausschuss in einigen Befragungen erlebt, wie dreist auf den Normalbürger und den Staat herabgeschaut wird, der sich mit diesen Geschäften austricksen ließ. Das ist eine unangenehme Realität für unsere Gesellschaft: Kriminalität findet eben nicht nur in dunklen Ecken und durch Migranten aus bestimmten Ländern statt – nein, unter den Profiteuren von Cum-Ex sind bis dato sehr geachtete Menschen aus den oberen Etagen unserer Republik: gefragte Mäzene, kluge Berater, geachtete Anwälte, bekannte Millionäre.
Quelle : Blätter >>>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Gerhard Schick bei der Heinrich-Böll-Stiftung, 2010…