Jürgen Habermas in den Kampfstiefeln von Carl Schmitt,
dem Kronjuristen des Dritten Reiches

Von Iwan Nikolajew
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Prolog
Seit dem 13. und 17. März 2020 ist der ”Corona-Notstand” in Kraft und seitdem wurde von Seiten der Bourgeoisie versucht, eine Diskussion über den ”Corona-Notstand” zu verhindern, indem schlichtweg bestritten wurde, dass der Ausnahmezustand ausgerufen worden ist, alles sei normal und geht seinen normalen Weg. Einen ”Corona-Notstand” gäbe es nicht. Wer dies behauptet, würde die ”Bundesrepublik Deutschland“ verunglimpfen”.
Erst seit September 2021, durch die Person von Jürgen Habermas, versucht die Bourgeoisie ganz langsam, den ”Corona-Notstand,” bzw. den Notstand überhaupt, zu legitimieren, diesen als Notstand offen anzuerkennen, denn die Massen sollen auf weitere Notstände ideologisch vorbereitet werden. Der jetzige ”Corona-Notstand” wird nicht alleine bleiben, weitere werden folgen.
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Jürgen Habermas, der Verteidiger des Ausnahmezustands
Eine Diskussion über den Ausnahmezustand, über den Notstand, zeigt an, inwieweit die Bourgeoisie verunsichert ist. Der sichere Pfad der normalen Entwicklung ist gefährdet. Die deutsche Bourgeoisie wird von der historischen Entwicklung herausgefordert. Im Jahr 2020 wurde einfach bestritten, daß vom üblichen Normalweg abgewichen wurde. Erst ab Ende 2021 bekennt die deutsche Bourgeoisie Farbe. Nun, auf einmal, gibt es doch einen Ausnahmezustand. Aber das sei nicht beunruhigend. Der Ausnahmezustand wurde ja nur deswegen verhängt, um ”uns” alle zu beschützen. Es gilt, die Massen langsam daran zu gewöhnen, daß es geschehen könnte, daß öfters der Notstand verhängt wird. Nichts anderes ist mit dem Begriff der ”neuen Normalität” gemeint.
Es kommt Jürgen Habermas die Ehre zu, die Position der hegemonialen Fraktion des Kapitals auszuformulieren zu dürfen. Kein Geringerer wäre würdig gewesen. Um den Ausnahmezustand, den ”Corona-Notstand,” zu verteidigen, bedarf es eines anerkannten staatstragenden Philosophen, damit die Verteidigung des Ausnahmestaates ihre Wirkung erzielen kann. Habermas legitimiert den Ausnahmezustand ”demokratisch” und somit verdeckt und eignet sich deshalb besser zur Legitimation des Notstands als Carl Schmitt, der offen auf einen autoritären bürgerlichen Staat und auf einen autoritären Kapitalismus hinsteuert. Habermas versucht die Quadratur des Kreises mit seiner ”demokratischen” Begründung der Beseitigung der ”Demokratie” im Ausnahmezustand. Dann ist noch der Ausnahmezustand abgeleitet ”demokratisch”. Bei Habermas ist der Ausnahmezustand sehr milde, so milde, daß man ihn nicht merkt, er ist fast ”demokratisch”. Ein „milder“ Notstand als „Demokratie-Ersatz“ und so werden die Grenzen zwischen einem parlamentarisch-demokratischen System und dem Ausnahmezustand verwischt.
Bei Habermas bedrohen nur isolierte Momente die ”Demokratie”, aber nicht die normale Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft, bzw. die normale Entwicklung der Akkumulation von Kapital, denn Habermas kennt keinen Kapitalismus mehr und auch keine kapitalistischen Krisen. Der nicht erkannte Kapitalismus ist krisenfrei und nur Katastrophen und Zufälle können ihn aus dem Gleichgewicht bringen und die ”Gesellschaft” gefährden. Das SARS-Corona-Virus und damit die SARS-Corona-Pandemie wird von Habermas als ”Naturgeschehen” eingeordnet.
”Die durch das Virus Sars-CoV-2 ausgelöste Pandemie ist, wie der Name bereits sagt, ein Naturgeschehen, das sich global ausgebreitet hat, also Leben und Gesundheit von Angehörigen der species homo sapiens überall auf dem Erdball bedroht” (Jürgen Habermas: Corona und der Schutz des Lebens. Zur Grundrechtsdebatte in der pandemischen Ausnahmesituation, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/21, S. 65-78, im folgenden abgekürzt mit Jürgen Habermas).
Ein anderer Begriff für ”Naturgeschehen” ist der Begriff Katastrophe. Das SARS-Corona-Virus kommt nach Habermas plötzlich aus dem Nichts und wird zur Pandemie. Eine Erklärung über die Genese des SARS-Corona-Virus wird nicht gegeben, wird als ”Naturgeschehen” mystifiziert und damit ist eine rationale Erklärung nicht erwünscht. Auf diese Weise wird ein Tabu aufgebaut. Es ist notwendig, die Entstehung des SARS-Corona-Virus zu hinterfragen, ob es wirklich ein ”Naturgeschehen,” eine Katastrophe, ist und damit ein plötzliches und unerwartetes Ereignis, denn davon hängt die Reaktion ab.
Im Kapitalismus stehen sich ”Gesellschaft” und ”Natur” nicht mehr gleichgültig gegenüber. Die Entwicklung der kapitalistischen Produktivkräfte durchdringt die ”Natur” und modelt sie zur kapitalistischen ”Natur” um, d.h. die ”Natur” wird auf kapitalistische Weise vergesellschaftet. Ein ”Naturgeschehen” gibt es nicht mehr, nur noch ein kapitalistisches ”Naturgeschehen”. Auch die ”Natur” wird zur Ware und reproduzierbar. Das ”Naturgeschehen” ist gleichzeitig ein ” kapitalistisch-gesellschaftliches” Geschehen. Die Natur hat im Kapitalismus einen Klassencharakter, wird zur kapitalistischen Natur. In der Mehrwertproduktion wird die ”Natur” auf kapitalistische Weise umgeformt, dient als Mittel zur Akkumulation von Kapital. Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen verdoppelt sich im Kapitalismus in der Ausbeutung der Natur durch den Menschen. Der kapitalistische Produktionsprozeß produziert notwendig auch das ”Naturgeschehen.” Somit kann im kapitalistischen Produktionprozeß unvorhergesehene oder externe Momente produziert werden, welche sich gegenüber dem Produzenten verselbständigen, eine Eigendynamit gewinnen und die kapitalistische Gesellschaft schädigen können. Auch das SARS-Corona-Virus ist ein Produkt der kapitalistischen Produktionsverhältnisse, hat einen kapitalistischen Klassencharakter. Der Kapitalismus kennt kein Vakuum und die Natur existiert auch in keinem Vakuum, sondern innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft, d.h. es gibt kein Außerhalb der kapitalistischen Produktionsverhältnisse. Die kapitalistischen Produktionsverhältnisse können nicht von den (kapitalistischen) Naturverhältnissen und umgekehrt getrennt werden. Abstrakt kann das SARS-Corona-Virus ein unbeabsichtigtes Nebenprodukt irgendeines konkreten kapitalistischen Produktionsverhältnisses sein. Geht man auf die konkrete Ebene, gerät sofort der militärisch-industrielle Komplex in den Blick. Dort werden auch biologische Waffen aller Art entworfen und produziert. Biologische, chemische und atomare Waffen sind Massenvernichtungswaffen. Die hochentwickelten kapitalistischen Staaten erforschen die kapitalistische Natur auch deshalb, um neuartige Waffen, auch biologische Waffen, zu erforschen und zu produzieren. Wie überall in der kapitalistischen Produktion geschehen Unfälle oder es treten unbeabsichtigte Nebenprodukte auf. So auch im militärisch-industriellen Komplex. Das ist ganz normaler Kapitalismus und kein Hexenwerk. Ob ein Hochsicherheitslabor, ein Atomkraftwerk oder eine Schuhfabrik oder ein Krankenhaus: Es sind alles kapitalistische Betriebe, zwischen ihnen gibt es keine qualitativen Unterschiede in der Frage der Sicherheit. Die Sicherheit des Betriebs unterliegt dem kapitalistischen Verwertungszwang. In Zeiten der internationalen Spannungen und damit der Aufrüstung vermehren sich notwendig Fehler im kapitalistischen Produktionsprozeß- auch im militärisch-industriellen Komplex.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß das SARS-Corona-Virus ein Fehler der kapitalistischen Produktion ist. Ebenso ist es wahrscheinlich, daß, es bewußt freigesetzt wurde, nicht mit dem Vernichtungswillen einer ausgereiften biologischen Waffe, sondern als politische Waffe im Rahmen der psychologischen Kriegsführung. Auf jeden Fall entspringt das SARS-Corona-Virus aus dem kapitalistischen Produktionsprozeß des militärisch-industriellen Komplexes und fällt nicht vom Himmel bzw. aus der Natur, ist kein Produkt der Natur, sondern Produkt des kapitalistischen Produktionsverhältnisses. Die kapitalistische ”Naturbeherrschung” findet in der komplex zusammengesetzten Arbeit des militärisch-industriellen Komplexes eine Krönung und ihre abstrakte Grenze an dem kapitalistischen Verwertungszusammenhang. Der militärisch-industrielle Komplex verhält sich negativ zur Akkumulation von Kapital, ist ein Abzug vom gesellschaftlichen Mehrwert, kann aber den kapitalistischen Produktionsprozeß als Produktionsprozeß zur Blüte bringen. Die Massenvernichtungswaffen, konkret die Atombombe, ist parasitär zum Kapitalismus, aber eine Krone der kapitalistischen Entwicklung und der kapitalistischen Produktivkraftentfaltung. Kollataralschäden sind im Kapitalismus unvermeidlich oder auch niedrigschwellige Erprobung am lebenden Objekt, auch zu politischen Zwecken.
Es ist unmöglich, den militärisch-industriellen Sektor zu kontrollieren, er hat sich relativ verselbständigt. Diese Dinge haben stattgefunden, finden statt und werden weiter stattfinden, solange der Kapitalismus existiert. Das ist weithin bekannt und keine Überraschung. Deshalb gibt es Sicherheitsvorschriften, gibt es auf der Ebene des bürgerlichen Staates Regularien um solche gesellschaftlichen Produktionsschäden zu minimieren und zu regulieren, sollte ein ”Großschadenereignis” einmal eintreten. Die Aufgabe des bürgerlichen Staates als ideeller Gesamtkapitalist ist es unter anderem, ”Großschadenereignisse” zu regulieren. Dabei kann er seiner Aufgabe nachkommen oder versagen, jedoch ist es seine Aufgabe, auf ”Großschadenereignisse” aller Art vorbereitet zu sein. Weder ist die Entstehung des SARS-Corona-Virus ein ”Naturgeschehen”, noch die Verbreitung des SARS-Corona-Virus, denn die weite Verbreitung des SARS-Corona-Virus erfolgte über den neoliberalen, deregulierten Weltmarkt, entlang seiner Lieferketten und traf auf bürgerliche Staaten, welche aufgrund der kurzfristigen neoliberalen Akkumulationsstrukturen keine Reserven für ”Großschadensereignisse” aufgebaut hatten. Eben diese Reserven und damit auch die Produktionsstrukturen, wurde in den letzten neoliberalen Jahrzehnten aufgelöst. Die Verbreitung und die Entstehung des SARS-Corona-Virus ist dem neoliberalen Akkumulationsmodell geschuldet und ist somit eine politische Frage und kein ”Naturgeschehen”. All das kommt nicht überraschend, sondern wurde schon lange prognostiziert, aber von der Bourgeoisie ignoriert. Die neoliberale Deregulation des Weltmarktes macht ”Großschadenereignisse” und ihre internationale Verbreitung erst möglich. Eben aus diesen politischen Defiziten griff die Bourgeoisie weltweit zum Notstand. Der Notstand ist keine Antwort auf die mäßig gefährliche SARS-Corona-Pandemie, sondern eine Antwort auf die auf- akkumulierten Defizite des bürgerlichen Staates bei der Sicherung der allgemeinen Produktionsgrundlagen. Die Gefährlichkeit von ”Großschadenereignissen” bemißt sich an der Vorbereitung des bürgerlichen Staates und kann kontrolliert und eingegrenzt werden. Ist der bürgerliche Staat gut auf ”Großschadenereignisse” vorbereitet, bedarf es keinen Notstands. Der Notstand ist immer eine politische Entscheidung und kein Ergebnis eines ”Naturgeschehens.”. Hier werden dann politische Entscheidungen als angeblich neutrale Sachentscheidungen, als ”Sachzwang” umgelogen, die politische Frage des Notstands entpolitisiert und damit verdinglicht. Auch Habermas rechtfertigt den Notstand mit dem ”Sachzwang” des ”Naturgeschehens”, der unvorhersehbaren Katastrophe. Der Notstand wird verdinglicht als ”Naturnotwendigkeit” dargestellt, ist aber ein politisches Produkt, ein Produkt des Klassenkampfes. Doch das ”Naturgeschehen” ist nicht nur plötzlich da, sondern ”bedroht” die ”Menschheit”. Die ”nationale Sicherheit” wird bedroht. ”Gefahr ist im Verzuge,” wird suggeriert. Die pseudologische Antwort ist dann: Notstand.
Habermas reicht es nicht, daß ”Naturgeschehen” der SARS-Corona-Pandemie als weltweite Gefahr für die Menschheit darzustellen, denn die ”Gefahrenabwehr” obliegt der Polizei, welche die Aufgabe hat, die ”Störung” zu beseitigen, d.h. die Polizei eines parlamentarisch-demokratischen bürgerlichen Klassenregimes reicht aus, die ”Gefahr” abzuwenden. Eine ”Gefahr” verlangt nach einem Polizeieinsatz, nicht aber nach dem Notstand, denn ein Notstand setzt eine Kriegsgefahr, ob internationaler Krieg oder Bürgerkrieg, voraus.
Um den ”Corona-Notstand” zu rechtfertigen, muß die SARS-Corona-Pandemie bzw. das SARS-Corona-Virus, bei Habermas zu einem Kriegsfall mutieren.
” Unter biologischen Gesichtspunkten lässt sich die Bekämpfung der Pandemie als eine (freilich mit ungleichen Waffen geführte) Kriegsführung von Species gegen Species verstehen. In diesem ”Krieg” gegen das Virus werden dem Gegner allerdings keine Rechte zugeschrieben; daher der ist der Vergleich mit der militärischen Auseinandersetzung zwischen Nationen nur von begrenzten Wert. Die beteiligten ”Parteien” bewegen sich nicht in einem geteilten sozialen Raum, beispielsweise dem des Völkerrechts; aber wie im Krieg besteht das strategische Ziel in der möglichst schnellen Bezwingung des Gegners bei möglichst geringen eigenen Verlusten” (Habermas: a.a.a. O)
Das SARS-Corona-Virus mit dem Krieg zu vergleichen ist irrational. Da hilft es auch nicht, diesen Vergleich zu relativieren. In der ”Natur” und zwischen ”Mensch” und ”Natur” gibt es keinen Krieg. In der Biologie gibt es keinen Krieg, es sei denn, man interpretiert die kapitalistisch formierte Natur im Sinne der Natur der kapitalistischen Produktionsverhältnisse, auf sozialdarwinistische Art. Krieg existiert nur in der Gesellschaft und zwischen der Gesellschaft. Krieg bedarf Bewußtsein, bedarf des Menschen. Die ”Natur” hat kein Bewußtsein und kann dann nicht über Krieg und Frieden entscheiden. Krieg gibt es nicht ohne Frieden und umgekehrt. Krieg und Frieden sind bewußte politische Entscheidungen. Nur der Mensch ist ein zoon politikon, wie es Aristoteles formuliert, ein soziales und politisches Wesen und kann nur deshalb über Krieg und Frieden entscheiden. Diese Grenze darf nicht verwischt werden. Der qualitative Sprung aus der ”Natur” ist der Mensch nur durch sein soziales und politisches Bewußtsein, durch Gesellschaft und Geschichte. Weder ist die SARS-Corona-Pandemie ein Krieg der Natur gegen den Menschen, noch unter biologischen Gesichtspunkten eine Kriegsführung Spezies gegen Spezies. Eine biologische Kriegsführung mit Spezies gegen Spezies ist sachlich unmöglich. Wir finden bei Habermas eine tendenzielle biologistische Betrachtung der Gesellschaft. Nur der Mensch kann einen Krieg gegen die Natur führen, nicht jedoch die Natur gegen den Menschen. Aus diesem Grunde ist die SARS-Corona-Pandemie kein Krieg gegen die Menschheit und rechtfertigt damit auch keinen Ausnahmezustand.
Indem Habermas indirekt dem SARS-Corona-Virus eine biologische Kriegsführung gegen die menschliche Spezies unterstellt, kommt er unbewusst der materiellen Genese des SARS-Corona-Virus näher, der materiellen Genese des SARS-Corona-Virus aus dem militärisch-industriellen Komplex. Ohne vernünftigen Grund verdinglicht Habermas das SARS-Corona-Virus zum ”Feind”, obwohl es nur ein kapitalistisches ”Naturgeschehen” , maximal eine Waffe, ein niedrigschwelliger biochemischer Kampfstoff, ist. Nicht die Waffe ist der ”Feind”, sondern der ”Feind” steht hinter der Waffe. Der ”Feind” hat Bewußtsein und ist kein ”kapitalistisches Naturgeschehen”, sondern kommt aus dem gesellschaftlichen Geschehen. Ein Virus kann kein ”Feind” sein, auch nicht das SARS-Corona-Virus. ”Freund” und ”Feind” sind gesellschaftliche Begriffe, sind auch politische Begriffe, aber keine biologischen Begriffe. In der Biologie gibt es keine Freundschaft und keine Feindschaft. Mit dem ”Corona-Notstand” kann die Spezies Mensch keinen ”Krieg” gegen die Spezies SARS-Corona-Virus führen, denn der SARS-Corona-Virus ist kein Feind und ohne Feind kein Krieg. Die Spezies Mensch kann nur gegen die Spezies Mensch einen Krieg führen; nur die Spezies Mensch kann zwischen Freund und Feind unterscheiden, wie zwischen Krieg und Frieden.
Der ”Corona-Notstand” richtet sich dann nicht gegen das SARS-Corona-Virus, sondern gegen einen Teil der menschlichen Spezies. Da das SARS-Corona-Virus nicht im Vakuum existiert, sondern in der menschlichen Spezies, den Menschen infiziert bzw. infizieren kann, ist dann nicht das SARS-Corona-Virus real der Feind, sondern die Menschen, welche sich mit dem SARS-Corona-Virus infizieren bzw. infizieren können, denn sie könnten dann auch andere Menschen infizieren. Nicht der SARS-Corona-Virus wird dem ”Corona-Notstand” unterworfen, wie es verdinglicht auf der Oberfläche der kapitalistischen Produktionsverhältnisse erscheinen mag, sondern konkrete Menschen, ein konkreter Teil der kapitalistischen Gesellschaft. Der bürgerliche Staat setzt im ”Corona-Notstand” eine Norm und unterteilt danach die einzelnen Gesellschaftsmitglieder in ”Freund” und Feind”. Es ist eine politische Entscheidung des Kapitals und keine ”neutrale Sachentscheidung”, welche dem SARS-Corona-Virus geschuldet ist. Die Begriffe ”Freund” und ”Feind”, ”Krieg”, ”Frieden” sind politische Begriffe und keine biologischen Begriffe, keine vermeintlich sachlich-neutralen Begriffe außerhalb des Politik. Das Auftauchen des SARS-Corona-Virus erzwingt objektiv keinen Notstand. Es gibt verschiedene Antworten auf die SARS-Corona-Pandemie. Der ”Corona-Notstand” ist nur eine Antwort auf die SARS-Corona-Pandemie, neben vielen anderen Antworten, d.h. der „Corona-Notstand“ ist nicht alternativlos. Nur dann, wenn man das SARS-Corona Virus zum ”Feind” und damit zum ”Krieg” ideologisch mutieren läßt, ist der ”Corona-Notstand alternativlos.
Habermas unterstellt de facto dem ”Naturgeschehen” ein Krieg gegen die menschliche Spezies und die menschliche Spezies verteidigt sich mit dem ”Corona-Notstand”. Nur wenn man eine solche irrationale Position bezieht, das Auftauchen des SARS-Corona-Virus als Krieg interpretiert, kann man einen militärischen oder paramilitärischen ”Corona-Notstand” rechtfertigen, anstatt mit zivilen Polizeimaßnahmen zu reagieren. Auf diesem Weg kommt Habermas zur klassischen Entscheidung: Krieg rechtfertigt den Notstand. Der Feind greift an. Wir müssen uns verteidigen. Dazu müssen alle Kräfte gebündelt werden und der Notstand, der Ausnahmezustand, bündelt dann die Kräfte zur Verteidigung.
Der bürgerliche Staat trifft eine ”Freund-Feind” Entscheidung und dies ist eine Kriegsentscheidung. Es tritt der Ernstfall ein. Der Ernstfall beendet den ”Normalzustand”. Was der ”Normalzustand” ist, definiert die Bourgeoisie als herrschende Klasse, ebenso was der ”Ausnahmezustand” bzw. der ”Notstand” ist. Nur die Bourgeoisie entscheidet über das Ausmaß des ”Ausnahmezustandes”, seine Dauer und den Zeitpunkt, wann er eröffnet wird.
Der ”Notstand”, der ”Ausnahmezustand,” ist keine ”Theorie des kommunikativen Handelns”, ist kein ”herrschaftsfreier Diskurs,” und damit kein idealisierter Kapitalismus wie bei Habermas, sondern bezeichnet die unmittelbare politische Diktatur der Bourgeoisie über die Arbeiterklasse und zeichnet sich durch Befehl und ”bedingungslosen Gehorsam” aus und das heißt den Einsatz des Militärs im Inneren, was auch den Waffeneinsatz gegen unbewaffnete Zivilisten, Standrecht und Todesstrafe mit einschließt. Der Ausnahmezustand kann verschiedene Formen annehmen und sich auch radikalisieren. Wenn der Notstand verhängt wird, entscheidet nur die Exekutive über die Dauer des Ausnahmezustandes und die Maßnahmen, die ergriffen werden, um die ”Ruhe” und ”Ordnung” aufrechtzuerhalten.
Jürgen Habermas, der ”Erbe” der ”Frankfurter Schule,” trifft sich zustimmend in der Frage des Ausnahmezustandes mit der ”Carl-Schmitt-Schule und hier mit Carl Schmitt und Ernst Forsthoff.
Auch bei Habermas ist die parlamentarisch-demokratische Herrschaftsform der Bourgeoisie im Kapitalismus nur relativ. Nur dann, wenn die Widersprüche des Kapitalismus gering sind, hält das Kapital an der parlamentarisch-demokratischen Herrschaftsform fest. Eskalieren die immanenten Widersprüche der kapitalistischen Produktionsweise und das Proletariat unterwirft sich nicht sofort dem Kapital, sondern besteht auf seinen eroberten Rechten, stellt die Bourgeoisie die parlamentarisch-demokratische Herrschaftsform in Frage, wenn das Kräfteverhältnis zwischen den antagonistischen Klassen sich zu ihrer Seite neigt. Für die Bourgeoisie ist die ”parlamentarisch-demokratische” Form ihrer Klassenherrschaft nur eine Form unter vielen anderen. Jedoch für die Arbeiterklasse unter dem Kapitalismus ist sie existentiell. Nur in dieser ”parlamentarisch-demokratischen” Herrschaftsform der Bourgeoisie kann die Arbeiterklasse im Kapitalismus Eroberungen machen und ihr gesellschaftlich notwendiges Reproduktionsniveau erhöhen. Im Ausnahmezustand werden die Eroberungen der Arbeiterklasse im Kapitalismus zerstört und das gesellschaftlich notwendige Reproduktionsniveau drastisch herabgesenkt. Aus diesem Grunde erkämpft die Arbeiterklasse im Kapitalismus gegen die Bourgeoisie individuelle und kollektive Grundrechte, welche ihre größte Eroberung sind und verteidigt sie auch gegen die Angriffe der Bourgeoisie. Diese individuellen und kollektiven Grundrechte sind nicht von der Bourgeoisie und nicht durch den bürgerlichen Staat der Arbeiterklasse gnädig gewährt worden, sondern wurden von der Arbeiterklasse erkämpft und werden von ihr verteidigt, denn unter dem Ausnahmezustand kann die Arbeiterklasse nur verlieren. Es ist evident, daß zwischen den individuellen und kollektiven Grundrechten keine chinesische Mauer steht. Die individuellen Grundrechte und die kollektiven Grundrechte können nicht getrennt werden, sie sind in einer übergreifenden Einheit vereint. Die zivile Ordnung ist für die Arbeiterklasse zentral, für die Bourgeoisie jedoch nicht, denn sie kann auch ohne zivile Ordnung existieren, unter Umständen besser als in einer zivilen Ordnung. Nur für die Bourgeoisie besteht das „Problem“, wie sie konkret ihre soziale und politische Klassenherrschaft mit der ”parlamentarisch-demokratischen” Form ihrer Klassenherrschaft vermittelt. Dieses „Problem“ kann die Bourgeoisie auf verschiedene Weise lösen. So kann es geschehen, daß die Bourgeoisie die ”parlamentarisch-demokratische” Form ihrer Klassenherrschaft den sozialen und politischen Grundlagen ihrer Klassenherrschaft opfert. Die Staatsräson gegen ein verrechtliches-parlamentarisch-demokratisches System. Dies ist nichts außergewöhnliches für die Geschichte des Kapitalismus. Der Ausnahmezustand im Kapitalismus ist durchaus normal. Und so entscheidet man auch in der ”Corona-Krise”. Ist der ”Staat” in Gefahr, bzw. die Gesellschaft, die der ”Staat” repräsentiert, d.h. die „Nation.“ dann kennt der ”Staat“ keine Parteien mehr, sondern nur noch Staatsbürger, die zu Untertanen werden. Und Habermas steht aufrecht dabei.
” Die Aporie zwischen Rechtszwang und Solidarität ergibt sich daraus, dass in der Pandemie eine in unserer Verfassung selbst zwischen den beiden tragenden Prinzipien angelegte Spannung aufbricht-zwischen der demokratischen Selbstermächtigung der Staatsbürger zur politischen Verfolgung kollektiver Ziele einerseits und der staatlichen Gewährleistung subjektiver Freiheiten andererseits. Beide Momente ergänzen sich, solange es im Normalzustand um die innere Reproduktion der Gesellschaft geht. Sie geraten aber außer Balance, sobald die außerordentliche kollektive Anstrengung der Abwehr einer ”von außen” das Leben der Bürger bedrohenden Naturgefahr von den Bürgern Solidarleistungen erfordert, die über das üblicherweise bescheidene Maß an Gemeinwohlorientierung hinausgehen” (Habermas: a.a.O)

Konkret ausgedrückt: In Zeiten der Not hat das individuelle Interesse, aber auch das kollektive Klasseninteresse, hinter dem Interesse der Allgemeinheit, bzw. des Volkes bzw. der „Nation“ zurückzutreten. Die allgemeinen Interessen sind im Kapitalismus immer nur die besonderen Interessen der herrschenden Klasse, welche in der kapitalistischen Gesellschaft quantitativ eine Minderheit ist.
Weiter heißt es bei Habermas:
”Die asymmetrische Beanspruchung der Bürgersolidarität auf Kosten gleichmäßig gewährleisteter subjektiver Freiheiten kann durch die Herausforderungen einer Ausnahmesituation gerechtfertigt sein. Legitim ist sie somit immer nur auf Zeit. Wie diese außerordentliche Autorisierung auch ohne weitere Notstandsregelungen rechtsdogmatisch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, soll am Ende dieser Erörterung stehen” (Habermas: a.a.O.)
Doch wer entscheidet über die Ausnahmesituation und verhängt den Ausnahmezustand? Es ist die Exekutive des bürgerlichen Klassenstaates, welche die Ausnahmesituation definiert und den Ausnahmezustand verhängt. Es ist nicht das Parlament. Nicht umsonst heißt es bei Carl Schmitt:
”Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet” (Carl Schmitt: Politische Theologie, 1922, S. 9)
Der ”Souverän” im Ausnahmezustand ist in der bürgerlichen Gesellschaft der bürgerliche Staat, welcher durch die Regierung repräsentiert wird. Das Parlament ist nicht der Souverän und entscheidet damit nicht über den Ausnahmezustand, dient nur als Frühwarnsystem für die Exekutive und ist ihr untergeordnet. Der Souverän ist nur dann ein Souverän, wenn frei entscheiden kann, ohne durch Parlament und Gesetze gebunden und gefesselt zu sein. Dann entscheidet der Staat frei nach den Erfordernissen der Staatsräson, nach den Notwendigkeiten des ”Staatswohls” zur Abwehr einer ”nationalen Bedrohung” um der ”inneren und äußeren Staatssicherheit” genüge zu tun. Das Dogma des ”Staatswohls” bzw. der ”Staatssicherheit” führt zu einem staatlichen Handeln gegen die eigenen Gesetze des Staates. Der Staat steht über seinen eigenen Gesetzen und erst Recht über dem Völkerrecht. Ihm sind keine gesetzlichen Grenzen gesetzt, nur Machtgrenzen. Er ist Machtstaat. Souverän ist der Staat nur dann, wenn er der Staatsräson verpflichtet ist. Und der Ausnahmezustand ist die konkrete Staatsräson. Nur die Exekutive bestimmt alleine, ob die Situation die Ausrufung des Ausnahmezustands rechtfertigt, welche Mittel angewendet werden und die Dauer des Ausnahmezustands. Die Exekutive ist niemanden zur Rechenschaft verpflichtet außer sich selbst. Dann hat die Exekutive das ”Notrecht” jedes nationale und internationale Recht zu brechen, um die Ausnahmesituation zu bewältigen. Die Exekutive beansprucht ein ”Notrecht” für sich. Es ist kein codifiziertes Recht. Das nicht-codifizierte Notrecht suspendiert für eine unbestimmte Zeit die Verfassung und damit die gesamte Rechtsordnung. In Deutschland hat man sogar über die Notstandsgesetze das nicht-codifizierte ”Notrecht” codifiziert. Die Notstandsgesetze regeln auf juristisch-formaler Weise die Negation des juristischen Systems, bzw. die Verfassung der BRD wird mit den in der Verfassung enthaltenen Notstandsgesetzen aufgehoben, wenn es erforderlich ist, oder anders ausgedrückt: die Verfassung hebt sich juristisch-formal selbst auf. Konkret. Die Verfassung der BRD garantiert ein parlamentarisch-demokratisches System und gleichzeitig seine Aufhebung. Real entscheidet der bürgerliche Staat immer in letzter Instanz über den Ausnahmezustand, egal ob die Inkraftsetzung der Notstandsgesetze juristisch vorgeschrieben ist oder nicht. Der Notstand, der Ausnahmezustand, ist niemals juristisch kodifizierbar. Ein Notstand, ein Ausnahmezustand ist immer eine Machtfrage zwischen den beiden antagonistischen Klassen und damit eine politische Frage und niemals eine juristische Frage. Wer die Macht hat, hat das Recht, wer das Recht hat, hat die Macht. Es ist kein demokratisches Recht, was den Ausnahmezustand, den Notstand, beschließt, sondern der Ausnahmezustand ist eine Machtfrage und damit eine Gewaltfrage. Die Juristerei um den Ausnahmezustand soll dies nur verschleiern, denn auch ein Ausnahmezustand benötigt eine Massenlegitimation. Aber der Kern des Ausnahmezustandes, des Notstandes, ist schlicht und einfach die unmittelbare und nackte Gewalt der herrschenden Klasse. Im gewissen Sinne rechtfertigt sich die konzentrierte nackte Gewalt der herrschenden Klasse im Ausnahmezustand durch sich selbst.
Carl Schmitt hätte es gefallen. Habermas gefällt es heute. Der Ausnahmezustand, der Notstand, ist der materialisierte Extremismus der Bourgeoisie. Ein Ausnahmezustand muß nicht juristisch einwandfrei beschlossen werden, er brauch nur erklärt werden und noch nicht einmal das. Es reicht, wenn der bürgerliche Staat einfach nach den Notwendigkeiten des Ausnahmezustands stumm handelt. Zuletzt vor der ”Corona-Krise” wurde der unerklärte Ausnahmezustand in Hamburg im Sommer 2017 zum G-20 Gipfel realisiert. Aber vor allem muß an den Deutschen Herbst verwiesen werden, mit all seiner Repression und den Morden von Stammheim. Ein Notstand wurde nicht erklärt. Der Notstand, bzw. der Ausnahmezustand, wurde einfach stumm exekutiert. In allen Fällen wird mit der ”drohenden Gefahr im Verzuge” ein ”Notwehrrecht” des bürgerlichen Staates gegen seine Staatsbürger behauptet, obwohl dieses sich nur auf Individuen bezieht und nicht auf einen Staat. Nur die Individuen haben ein Notwehrrecht- vor allem gegen den bürgerlichen Staat. Das Notwehrrecht ist ein Abwehrrecht gegenüber dem bürgerlichen Staat. Die Taten des Ausnahmezustandes sprachen für sich und die nackte Repression des bürgerlichen Staates machte deutlich, was derjenige zu erwarten hat, der Widerstand leistet.
Auch Habermas tritt offen für einen Notstand jenseits der Verfassung ein. Der Notstand ist die Generalklausel für einen legalen Staatsstreich, einem ”coup blanco”, denn es wird für eine unbestimmte Zeit die Verfassung real suspendiert. Auch der Vorwand im Gewande eines ”Vorrangs des staatlichen Gesundheitsschutzes” reicht schon dafür aus.
”Aber das ungelöste Problem, wie der stillschweigend praktizierte Vorrang des staatlichen Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen ist, verweist auf die besondere Situation, dass in der Bundesrepublik seinerzeit das Notstandsrecht auf den Kriegsfall und die militärischen Erfordernisse begrenzt worden ist, so dass eine Pandemie von diesen Regelungen nicht erfasst wird. Für diese Fälle ist vielmehr das inzwischen novellierte und ergänzte Infektionsschutzgesetz zuständig. Ein einfaches Gesetz kann dem Staat keine Notstandsbefugnisse einräumen. Dieser muss in Deutschland angesichts einer Pandemie die außerordentlichen Herausforderungen ohne pauschale Notstandsautorisierungen bewältigen” (Habermas, a.a. O.)
Habermas legitimiert den stummen Notstand des Deutschen Herbstes und damit auch die Morde von Stammheim, wie den Notstand von Hamburg im Sommer 2017 und den „Corona-Notstand“. Erst handelt der bürgerliche Staat gegen die Verfassung, bricht die Verfassung und in einem zweiten Schritt wird unter Umständen der Verfassungsbruch nachträglich mit einem entsprechenden Gesetz legitimiert. Vor allem zeigt der stumme, nicht juristisch codifizierte Notstand, d.h. der eigentliche Notstand, denn nur er ist ein Notstand aus eigener Machtvollkommenheit, damit, daß er über der Verfassung steht, denn der Notstand, der Ausnahmezustand, ist die Negation der Verfassung selbst. Der Notstand, der Ausnahmezustand, ist der übergesetzliche Notstand, die ”staatliche Notwehr” welche keine gesetzlichen Beschränkungen anerkennt. Der ”übergesetzliche Notstand” wird nicht verkündet, er wird einfach entschieden und exekutiert. Später dann kann unter Umständen der Notstand codifziert und damit verstetigt und stabilisiert werden. Letztlich kann aus dem Ausnahmezustand ein neuer ”Normalzustand” werden, wenn der Ausnahmezustand in das reguläre Gesetzeswerk eingearbeitet wird, dann erscheint der ewige Ausnahmezustand. Dieser kann gelockert oder angezogen werden, je nach der konkreten Lage. Das ”demokratisch-parlamentarische Regime des bürgerlichen Staates findet seine abstrakte Grenze an dem Ausnahmezustand, der aus vielerlei Gründen und Vorwänden exekutiert werden kann. Natürlich wird dies immer mit ”Gefahr im Verzuge”, ”Gefahr für die nationale Sicherheit” ideologisch legitimiert werden. Ob Terrorismus, Krieg, ökologische Katastrophe, Gesundheitsgefahren- ein Vorwand wird immer gefunden-Souverän ist nur der, welcher über den Ausnahmezustand entscheidet. Der Ausnahmezustand ist immer antidemokratisch und die Entscheidung über den Ausnahmezustand ist immer eine antidemokratische Entscheidung. ”Demokratie” im Kapitalismus gibt es nur bei gutem Wetter: im Sturm entscheidet sich das Kapital für den Ausnahmezustand. Ist die ”Normallage” nicht mehr gegeben, tritt der Ernstfall ein. Was ”Normallage” und was der Ernstfall ist, entscheidet die Bourgeoisie durch ihre Exekutive. Die Legislative und die Judikative sind nur schmückendes Beiwerk. Der Notstandsstaat diktiert und entrechtet die Arbeiterklasse.
” Die Belastungen können in der Bevölkerung nicht gleichmäßig verteilt werden, widersprechen also dem Gleichbehandlungsgrundsatz und greifen vor allem so tief in die grundrechtlich gesicherten subjektiven Freiheiten ein, dass sie unter normalen Umständen-eben ohne den durch die Pandemie aufgenötigten Vorrang des staatlichen Lebensschutzes-nur als grundsätzlich freiwillig erbrachte Solidarleistungen erwartet, vielleicht sogar gefordert werden könnten, aber kaum gesetzlich verordnet werden dürften. Aber weil der Staat als der einzige kollektiv handlungsfähige Akteur die erforderlichen Maßnahmen effektiv planen muss und diese nur auf dem Wege der arbeitsteiligen Koordinierung der für einzelne Sektoren der Gesellschaft verschiedenen Verhaltensvorschriften in der Gesamtheit der Bevölkerung organisieren und durchsetzen kann, ist er schon aus funktionalen Gründen genötigt, Solidarleistungen, die sonst nur angedacht werden können, zwingend vorzuschreiben……… Die Kollision zwischen der Verpflichtung zum Lebensschutz und konkurrierenden Grundrechten, in die der Staat im aktuellen Fall eingreifen muss, resultiert für die Bürger in selektiv verteilten Zumutungen an die Bereitschaft, Beistand und Hilfe zu leisten” (Habermas, a.a.O.)
Ohne weiteres beruft sich der bürgerliche Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus) immer auf den ”Lebensschutz” und der ”Lebensschutz” ist nichts anderes als der ”Staatsschutz” bzw. der ”Schutz der Nation”, bzw. die ”Abwehr einer Bedrohung der nationalen Sicherheit”, es geht also immer um die ”Staatssicherheit“. Nach der bürgerlichen Ideologie schützt der ”Staat”, die ”Sicherheit” der Gesellschaft bzw. der ”Staat” ist ”Sicherheit” und die ”Sicherheit” ist ein ”Super-Grundrecht”. Das ”Sicherheit” ein ”Super-Grundrecht” sei, wird auch im Bundesinnenministerium vertreten. Habermas schreibt ”Lebensschutz”, meint aber ”Staatsschutz”, ”Staatssicherheit”.
Der ”Staat” bei Habermas artikuliert sich nicht in Gesetzen, sondern in Verordnungen, Notverordnungen bzw. Verordnungen des Notstandsstaates. Und diese Verordnungen beinhalten auch Verhaltensvorschriften bzw. Befehle des Notstandsstaates an seine Untertanen. Das Individuum, wie auch die Arbeiterklasse kollektiv, muß sich bindungslos seiner Volksgemeinschaft unterwerfen. Im ”Ernstfall” so auch Habermas, muß der ”Staat” seinen ”Bürgern” auch Zumutungen auferlegen, bzw. aufzwingen. Zumutungen ist ein anderer Begriff für ”Opfer”. Der ”Staat” muß also von seinen ”Bürgern” also real Untertanen, Opfer abverlangen, bzw. in letzter Konsequenz diese opfern bzw. zum Selbstopfer auch ihres eigenen Lebens zwingen. Wie auch immer der ”Ernstfall” umschrieben wird, real wird mit dem Begriff ”Ernstfall” oder ”Ausnahmesituation” etc. der Krieg bzw. der Bürgerkrieg bezeichnet. Letztlich kann nur der Kriegsfall den Notstand, den Ausnahmezustand, überhaupt tendenziell rechtfertigen. Notstand, Ausnahmezustand, ist immer auch tendenziell ”Kriegsrecht”. Aus diesem Grunde versucht Habermas die Pandemie in Richtung ”Krieg” zu rücken. Dies ist zwar irrational, aber dient dazu, den diversen oppositionellen Strömungen gegen den ”Corona-Notstand” als Kriegsgegner, als ”Feinde” zu stigmatisieren, d.h. sie sind keine ”Störer”, welche die Gesellschaft nur leicht beeinträchtigen, sondern als ”Feind” negieren sie die Gesellschaft und ihren Staat und gefährden die ”Sicherheit” der ”Nation“ und müssen vernichtet werden. ”Ernstfall” kennt nur noch ”Freund” oder ”Feind”, aber nicht mehr ”Regierung” oder ”Opposition”. Der Ausnahmezustand kennt nur alternativlos ”Freund” und ”Feind”. Verhandlungen nur dann, wenn es nicht anders geht und erst nach dem Waffengang. Jeder Ausnahmezustand bestimmt den ”inneren Feind”. Notstand ist Krieg und Krieg kennt nur ”Freund” oder ”Feind” und damit notwendig Kriegspropaganda, um die Massenlegitimation für ”Krieg” und ”Notstand” zu erlangen. Der bürgerliche Staat und auch Habermas sehen sich von vielen Feinden umringt. Bis jetzt ist der erste Feind, aber nicht der letzte Feind, für den Notstandsstaat die”Querdenkerbewegung”, eine Bewegung aus den höheren und mittleren Schichten des Kleinbürgertums, welche verzweifelt wieder in den Neoliberalismus zurückwill, da diese kleinbürgerlichen Schichten im ”Corona-Notstand” des multipolaren Weltmarktes unter die Räder gekommen ist.
” Wegen ihres rechtsradikalen Kerns sind die scheinliberal begründeten Proteste der Corona-Leugner gegen die vermeintlich konspirativen Maßnahmen einer angeblich autoritären Regierung nicht nur ein Symptom für verdrängte Ängste, sondern Anzeichen für das wachsende Potential eines ganz neuen, in libertären Formen auftretenden Extremismus der Mitte, der uns noch länger beschäftigen wird” (Habermas, a.a. O.)
Weiter heißt es bei Habermas am Ende seines Aufsatzes:
”Die derart für den Zeitraum der Pandemie gerechtfertigten Maßnahmen können wohl nur von Corona-Leugnern als Auswuchs einer Biopolitik verteufelt werden” (Habermas: a.a.O.)
Eine Diskussion ist dann ausgeschlossen. Es geht nicht um einen Kompromiß als Produkt eines demokratischen politischen Prozesses, sondern darum, den ”Feind” zu besiegen und damit den ”Krieg” zu gewinnen. Den ”Krieg” gegen den Virus, den Habermas meint führen zu müssen, ist real ein Krieg gegen eine vielströmige Opposition gegen den ”Corona-Notstand. Habermas Feind ist nicht das SARS-Corona-Virus, sondern die buntscheckige neoliberal-kleinbürgerliche Opposition gegen den ”Corona-Notstand”, welche durch ihr Verhalten das SARS-Corona-Virus verbreitet. Der ”Krieg” gegen das SARS-Corona-Virus ist damit real ein Krieg gegen einen Teil der eigenen Bevölkerung. Das SARS-Corona-Virus verdoppelt sich dann in einen ”biologischen Virus” und einen ”politischen Virus”. Um den ”biologischen Virus” zu vernichten, ist es zuerst notwendig den ”politischen Virus” zu vernichten, d.h. konkret jede politische Opposition gegen den ”Corona-Notstandsstaat”. Wenn der SARS-Corona-Virus zum Feind erklärt wird, wird auch ein Teil der eigenen Bevölkerung zum Feind erklärt. Es findet eine Biologisierung des politischen Feindes statt und gleichzeitig wird Opposition im Allgemeinen, wenn diese gegen den ”Corona-Notstand” und gegen die ”Corona-Deflationspolitik” zielt, vom bürgerlichen Staat zum Feind erklärt und damit in letzter Konsequenz den Krieg. ”Extremismus” ist ein anderes Wort für ”Feind”. Ganz in der Tradition der Carl-Schmitt-Schule.
”Zum Staat als einer wesentlich politischen Einheit gehört das jus belli, d.h. die reale Möglichkeit, im gegebenen Fall kraft eigener Entscheidung den Feind zu bestimmen und ihn zu bekämpfen” (Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen, Berlin 1979, S. 45)
Die Ausnahmesituation erfordert den Ausnahmezustand, der sich dadurch wesentlich auszeichnet, daß er den Feind bestimmen und den Kriegszustand ausrufen kann. Es geht bei der Feindbestimmung nicht nur gegen den ”äußeren Feind”, sondern vor allem primär um den ”inneren Feind”. Denn nur wenn die innerstaatliche Befriedung garantiert ist, kann der ”Staat” die ”Nation” gegen internationale Feinde verteidigen.
” Diese Notwendigkeit innerstaatlicher Befriedung führt in kritischen Situationen dazu, daß der Staat als politische Einheit von sich aus, solange er besteht, auch den ”inneren Feind” bestimmt.” (Carl Schmitt a.a.O. S. 46)
Entscheidend ist der ”Ernstfall”, bzw. die ”kritische Situation” Vor der ”kritischen Situation“ bleibt Opposition erlaubt, jedoch in der ”kritischen Situation” muß diese Schweigen und sich der Regierung anschließen. Die ”Nation” muß nach innen geeint sein, um die die ”kritische Situaiton” zu überwinden. In der ”Ausnahmesituation” gelten die bisherigen Normen nicht mehr. Der Krieg ist die höchste Form der ”kritischen Situation”, die höchste Form der Freund-Feind-Polarisation. Eine Ausnahmesituation ist eine Kriegssituation bzw. kommt dieser Nahe.
” Der Staat als die maßgebende politische Einheit hat eine ungeheure Befugnis bei sich konzentriert: die Möglichkeit Krieg zu führen und damit offen über das Leben von Menschen zu verfügen. Denn das jus belli enthält eine solche Verfügung; es bedeutet die doppelte Möglichkeit: von Angehörigen des eigenen Volkes Todesbereitschaft und Tötungsbereitschaft zu verlangen, und auf der Feindseite stehende Menschen zu töten. Die Leistung eines normalen Staates besteht aber vor allem darin, innerhalb des Staates und seines Territoriums eine vollständige Befriedung herbeizuführen, ”Ruhe, Sicherheit und Ordnung” herzustellen und dadurch die normale Situation zu schaffen, welche die Voraussetzung dafür ist, daß Rechtsnormen überhaupt gelten können, weil jede Norm eine normale Situation voraussetzt und keine Norm für eine ihr gegenüber völlig abnorme Situation Geltung haben kann. (Carl Schmitt: a.a.O S. 46)
Zuerst muß der bürgerliche Staat sein Territorium ”befrieden” und die bürgerlichen Normen der Arbeiterklasse aufzwingen. Dies ist dann die innere und äußere kapitalistische Landnahme; die ”Normallage” ist dann selbst Produkt des Ausnahmezustandes. Diese kapitalistische ”Normung” der Arbeiterklasse begann mit der ursprünglichen Akkumulation und setzt sich bis heute fort. Notfalls setzt der bürgerliche Staat als ideeller Gesamtkapitalist sich ohne Normen im Ausnahmezustand gegen die Arbeiterklasse durch. Wenn der bürgerliche Staat in ”parlamentarisch-demokratischer” Form erscheint, kann die Arbeiterklasse auf ihre kapitalistische Normung Einfluß nehmen und diese modifizieren. Gerät die ”kapitalistische” Normung in eine tiefe Krise, kann dies den Ausnahmezustand erfordern, welcher gegen die bisherigen Normen seine eigenen Normen, das Sonderrecht, setzt, welche so lange gültig sind, wie der Ausnahmezustand existiert. Wird der Ausnahmezustand nicht mehr benötigt, ist die ”kritische Situation” überstanden, können die alten oder andere Normen gelten, aber nicht mehr die Normen des Ausnahmezustandes. Ausnahmezustand und regulärer Normalzustand in Form eines ”parlamentarisch-demokratischen” Staates liegen dicht beieinander, bzw. ineinander, d.h. es gibt keine chinesische Mauer zwischen ihnen. Im bürgerlichen Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus) liegt potentiell der ”parlamentarisch-demokratische Staat”, wie umgekehrt, im ”parlamentarisch-demokratischen” Staat potentiell der bürgerliche Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus) liegt. Beide sind nur Formen des bürgerlichen Staates.
Die Ausnahmesituation ist nach Carl Schmitt immer eine potentielle Kriegssituation, ob Bürgerkrieg oder Krieg gegen den äußeren Feind ist gleich. Im Krieg und damit im Kriegsrecht, gibt es keine individuellen Rechte mehr und auch keine kollektiven Rechte der Arbeiterklasse, da gilt Befehl und Gehorsam, d.h. im Krieg sind alle zivilen Normen vernichtet. Es gilt nur töten oder getötet werden. Der Krieg als Ausnahmesituation kann nur dann im Sieg überwunden werden, wenn eine Schützengrabengemeinschaft bzw. eine Volksgemeinschaft errichtet wird. Im Krieg, als materialisierter Ausnahmezustand, gelten keine Grundrechte, keine Menschenrechte, keine Verfassung. Der bürgerliche Staat agiert frei von allen Normen und Bindungen und erst Recht von Gesetzen, denn es gilt die ”kritische Situation”, die ”nationale Bedrohung” muß zurückzuschlagen werden. Zum Ausnahmezustand gehört Krieg, gehört Tötungsbereitschaft, gehört Todesbereitschaft. Jeder Ausnahmezustand schafft eine neue ”Normallage”. Der Wechsel von einer ”Normallage” in eine andere ”Normallage” wird über den Ausnahmezustand vermittelt. Die Staatssicherheit hat Vorrang vor den zivilen individuellen und kollektiven Rechten.
Bei Habermas heißt es in gleicher Stoßrichtung:
”Demgegenüber muss der Staat im Kriegs-oder Katastrophenfall, oder wenn es sich wie in der Pandemie um eine Herausforderung vonseiten unbeherrschter Naturprozesse handelt, gegen eine von außen kontingent einbrechende und das Kollektiv- als ganzes oder in Teilen-überwältigende Gefahr außerordentliche und gegebenfalls asymmetrisch beanspruchte solidarische Kräfte der Bürger aufbieten.” (Habermas: a.a.O.)
Carl Schmitt und Jürgen Habermas positionieren sich für die Mobilmachung, gegen den ”äußeren Feind”, gegen den” inneren Feind,” für den Kriegseinsatz im Namen des Kollektivs ”Nation”. Im ”Ernstfall” gibt es keine Parteien mehr, sondern nur noch Deutsche. Und für Habermas ist die SARS-Corona-Pandemie der ”Ernstfall”. Der ”Staat” und die ”Nation” muß den Krieg gegen den SARS-Corona-Virus gewinnen und deshalb bedarf es einer inneren Einheit unter dem Kommando des ”Staates”. Opposition und ”Rechtsstaat” haben zur Seite zu treten. Um ”uns” alle zu schützen, muß der ”Staat” durchregieren können, den vollen Zugriff auf die Arbeiterklasse und auf jedes ihrer Glieder realisieren. Es gibt dann nur ”Freund oder Feind.” Auch der Ausnahmezustand, der Notstand, hat graduelle Abstufungen. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Notstandsstaat eines Jürgen Habermas und dem Notstandsstaat eines Carl Schmitt. Jedoch ist dies nur eine quantitative Differenz, denn dem Notstandsstaat eigen ist seine Selbstradikalisierung. Notstand verlangt nach immer mehr Notstand. Erst im totalen Notstand kommt der Notstand zu sich selbst, d.h. im Laufe der Zeit verselbständigt sich notwendig der Notstand selbst. Man kann also leicht von einem partiellen Notstand eines Jürgen Habermas in den totalen Notstand eines Carl Schmitt abrutschen. Nicht die herrschende Klasse kontrolliert den Notstand, sondern der Notstand kontrolliert die herrschende Klasse. Es ist leicht den Notstand zu implementieren, schwer ist es, den Notstand zu beenden, denn seine Eigendynamiken sind sehr mächtig. Am Ende überspielt der Ausnahmezustand einen Ausnahmezustand a` la Habermas und verwirklicht sich in dem Ausnahmezustand a`la Carl Schmitt. Während Habermas den unterentwickelten Notstand repräsentiert, repräsentiert Carl Schmitt den voll entwickelten Notstand, während Habermas den Beginn des Notstandes repräsentiert, repräsentiert Carl Schmitt das notwendige Endstadium der Notstandsbewegung. Bei Habermas bleibt der Notstand inkonsequent. Nur Carl Schmitt geht in der Frage des Ausnahmezustandes bis zur letzten Konsequenz und kann die Halbheiten und Inkonsequenzen eines Habermas verlachen.
Der „innere Feind“ verlangt nach:
„ der innerstaatlichen Feinderklärung. Das ist, je nach dem Verhalten des zum Staatsfeind Erklärten, das Zeichen des Bürgerkrieges, d.h der Auflösung des Staates als einer in sich befriedeten, territorial in sich geschlossenen und für Fremde undurchdringlichen, organisierten politischen Einheit. Durch den Bürgerkrieg wird dann das weitere Schicksal dieser Einheit entschieden.“(Carl Schmitt: a.a.O. S. 47)
Der „Staatsfeind“ repräsentiert den Keim des Bürgerkrieges. Wird dem „Staatsfeind“ Raum gegeben, verbleibt nur Kapitulation oder Bürgerkrieg. Aus diesem Grunde darf der „Staat“ dem „Staatsfeind“ keinen Raum geben, sondern muß diesen mit aller Härte bekämpfen.
„Denn im „Verfassungsstaat“ ist, wie Lorenz von Stein sagt, die Verfassung „der Ausdruck der gesellschaftlichen Ordnung, die Existenz der staatsbürgerlichen Gesellschaft selber. So wie sie angegriffen wird, muß sich daher der Kampf außerhalb der Verfassung und des Rechts, also mit der Gewalt der Waffen entscheiden“ (Carl Schmitt, a.a.O. S. 47)
Der Staatsfeind befindet sich in einen mindestens unsichtbaren Krieg gegen den Staat und steht damit außerhalb der staatlichen Ordnung bzw. der Verfassung und damit des Rechts. Der „innere Feind“ ist damit dann ein „äußerer Feind, steht mit diesem auf einer Stufe, denn „Feind“ ist „Feind“, egal ob „innerer Feind“ oder „äußerer Feind“. Der „Staat“ führt dann Krieg gegen den „Staatsfeind“. Im Ausnahmezustand als ein Produkt der inneren und äußeren Spannungen eines „Staates“ bzw. im Bürgerkrieg, spricht sich dieses „Freund-Feind“ Verhältnis am deutlichsten aus. Das „Freund-Feind-Verhältnis“ ist immer latent im „Verfassungsstaat“ enthalten, spricht sich nur im Bürgerkrieg offen aus. Im Bürgerkrieg, im Ausnahmezustand, gibt es keine Norm. Der Ausnahmezustand, der Notstand, ist immer ein offener oder verdeckter Bürgerkrieg, er kennt keine Opposition mehr, sondern nur „Freund oder Feind“. Das Kriegsrecht ist sein Recht. Es geht ums töten und getötet werden, es geht um Todesbereitschaft und Tötungsbereitschaft.
Habermas sieht die Gefahren des „totalen Ausnahmezustandes, marschiert aber trotz besseren Wissens in diesen hinein, da er das Risiko und die Gefahren eines „totalen Notsandes“ geringer als die SARS-Corona-Pandemie wertet.
„Bei Betrachtung der aktuellen Ausnahmesituation ist ebenso wenig daran zu zweifeln, dass der Staat die außerordentliche kollektive Anstrengung der Bürger mit einem temporären Rückfall unter das rechtliche Niveau reifer Demokratien erkauft. Da nun das Grundgesetz für den Fall einer solchen Ausnahmesituation keine Notstandsregeln kennt, bleibt noch die Frage, ob und wie sich der zeitlich begrenzte Prima-facie-Vorrang des staatlichen Lebens- und Gesundheitsschutzes auf rechtsdogmatischen Weg begründen lässt.“ (Habermas: a.a.O.)
Für Habermas ist der „Corona-Notstand“ nur ein kleiner Schaden „reifer“ Demokratien. Der Notstand wäre ja nur zeitlich begrenzt, danach würde wieder die Normalität greifen. In der Ausnahmesituation steht jedoch die Politik über dem Recht und bricht das Recht und damit den „Rechtsstaat“. Dann, wenn man den „Rechtsstaat“ dringend benötigt, in der Ausnahmesituation, wird er suspendiert und erst dann wiedereingesetzt, wenn die Ausnahmesituation bereinigt ist. Die Exekutive bestimmt den Ausnahmezustand und beendet diesen. In der Ausnahmesituation wird die Verfassung und damit auch der „Rechtsstaat“ einseitig von der Exekutive außer Kraft gesetzt, das Prinzip der „Gewaltenteilung“ wird negiert. Es gibt keinen verfassungsmäßigen und damit rechtsstaatlichen Ausnahmezustand. Der Ausnahmezustand ist immer die Negation der Verfassung, immer eine Negation des „Rechtsstaates,“ ist immer „Unrechtsstaat“.
„In der Pandemie ist es der Vorrang des staatlichen Gesundheitsschutzes, der zum Nachdenken über das Verhältnis von Politik und Recht nötigt. Während das Recht das Medium zur Gewährleistung subjektiver Freiheiten ist, ist die Politik das Mittel der kollektiven Zielverwirklichung, das in der Ausnahmesituation Vorrang beansprucht. Dann müssen freilich die Bürger auf die Stabilität der Verfassung vertrauen dürfen-also darauf, dass die Regierung das gesundheitspolitisch begründete Regime der gesetzlich verordneten Solidarleistungen nicht über die aktuelle Gefahrensituation hinaus verstetigt;“ (Habermas: a.a.O)
Niemand kann garantieren, daß die Exekutive die Verfassung nach dem Ende der „Gefahrensituation“ wieder in Kraft setzt. Die Geschichte zeigt auf, daß das Vertrauen auf die Exekutive töricht ist. Es gilt immer noch das Lenin zugeschriebene Wort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Macht beugt sich nur Gegenmacht. Ohne Gegenmacht kann der Ausnahmezustand nicht zu den alten Bedingungen, wie sie vor dem Notstand galten, beendet werden. Der Ausnahmezustand kann also endlos verlängert oder nur teilweise aufgehoben werden d.h. der Ausnahmezustand ernährt den Ausnahmezustand. Auch nach einem Ausnahmezustand gibt es keine Rückkehr zu „alten Normalität“. Die historische Aufgabe eines Ausnahmezustandes ist es, eine „neue Normalität“ zu schaffen bzw. den historischen Bruch zu organisieren. Einen Ausnahmezustand ohne einen „Feind“ gibt es nicht. Und „Feind“ trägt den „Krieg“ in sich. Ein „wasch mit dem Pelz, aber mach mich nicht naß dabei“- gibt es nicht. Einen „demokratischen“, „sozialen“, „humanen“ Ausnahmezustand ist ein logischer Widerspruch in sich selbst. Carl Schmitt spricht es deutlich aus, während Habermas sich in die Illusionen flüchtet. Der Ausnahmezustand ist immer die direkte und unmittelbare Diktatur der Bourgeoisie über die Arbeiterklasse. Carl Schmitt zieht die Konsequenzen, Habermas nicht.
Der Ausnahmezustand kennt nur noch „Freund“ oder „Feind“. Je mehr sich die gesellschaftlichen Gegensätze verschärfen, desto mehr verwandeln sich diese in politische Gegensätze und der politische Gegensatz führt zur notwendigen „Freund-Feind“ Unterscheidung, welcher im Krieg seinen höchsten Ausdruck findet. Der Bürgerkrieg ist immer latent vorhanden. Der Ausnahmezustand ist Krieg und Krieg ist Ausnahmezustand.
„Jeder religiöse, moralische, ökonomische, ethnische oder andere Gegensatz verwandelt sich in einen politischen Gegensatz, wenn er stark genug ist, die Menschen nach Freund und Feind effektiv zu gruppieren. Das Politische liegt nicht im Kampf selbst, der wiederum seine eigenen technischen, psychologischen und militärischen Gesetze hat, sondern wie gesagt, in einem von dieser realen Möglichkeit bestimmten Verhalten, in der klaren Erkenntnis der eigenen, dadurch bestimmten Situation und in der Aufgabe, Freund und Feind richtig zu unterscheiden“ (Carl Schmitt: a.a. O. S. 37)
Schmitt erkennt klar die wesentliche Aufgabe des bürgerlichen Klassenstaates. Den Klassenkampf unter Kontrolle halten, damit der Kapitalismus bestehen bleibt. „Demokratie“ etc., nur für die normalen Zeiten, wenn die kritische Situation herankommt, wird die „Demokratie“ wieder eingezogen. Dann, wenn „Demokratie“ essentiell benötigt wird, in der Krise, wird sie beschnitten oder gar suspendiert. Damit der Klassekampf nicht eskaliert, zum Kampf um die Macht wird, muß der bürgerliche Staat verhindern, daß sich die „Gegensätze“ zuspitzen, „politisch“ werden und der Arbeiterklasse durch den Ausnahmezustand den Krieg erklären. Bevor die gesellschaftlichen „Gegensätze“ eskalieren, der „Freund-Feind“ Gegensatz ausbricht, welcher sich im Bürgerkrieg vergegenständlichen kann, muß der bürgerliche Staat möglichst rechtzeitig zwischen „Freund und Feind“ differenzieren und präventiv die Arbeiterklasse angreifen, d.h. über den Ausnahmezustand einem Bürgerkrieg zuvorkommen. Der bürgerliche Staat kennt immer seinen Feind, die Arbeiterklasse, schützt die Bourgeoisie vor der Arbeiterklasse. Der Ausnahmezustand ist der präventive Bürgerkrieg der Bourgeoisie gegen die Arbeiterklasse. Politik ist bei Carl Schmitt vor allem Staatshandeln- gegen die Arbeiterklasse. Politik beinhaltet immer die Möglichkeit des Krieges und des Bürgerkrieges, ist immer eine Politik am Randes des Krieges und der Krieg/Bürgerkrieg ist die höchste Form der Politik. Eine Politik ist immer auf eine „Freund-Feind-Beziehung“ aufgebaut. Der Ausnahmezustand ist der präventive Bürgerkrieg, denn der Ausnahmezustand kennt keine Gesetze und Verfassungen, keine Norm und keine Moral mehr, sondern nur den Sieger, der notfalls in einem Bürgerkrieg siegen muss. Politik ist also in letzter Konsequenz Krieg, Bürgerkrieg, Ausnahmezustand. In der „Normallage“ jedoch gibt es bei Carl Schmitt keine Politik, sondern nur Verwaltung der Klassengesellschaft, dort ist die Arbeiterklasse deutlich unter das Kapitalverhältnis subsumiert, d.h. bei Carl Schmitt bezeichnet der Begriff „Politik“ die Unterwerfung einer aktiv-oder passiven renitenten Arbeiterklasse und dazu wird der Ausnahmezustand benötigt.
„Wenn innerhalb eines Staates die parteipolitischen Gegensätze restlos „die“ politischen Gegensätze geworden sind, so ist der äußerste Grad der „innenpolitischen“ Reihe erreicht, d.h. die innerstaatlichen, nicht die außenpolitischen Freund-und Feindgruppierungen sind für die bewaffnete Auseinandersetzung maßgebend. Die reale Möglichkeit des Kampfes, die immer vorhanden sein muß, damit von Politik gesprochen werden kann, bezieht sich bei einem derartigen „Primat der Innenpolitik“ konsequenterweise nicht mehr auf den Krieg zwischen organisierten Völkereinheiten (Staaten oder Imperien), sondern auf den Bürgerkrieg“ (Carl Schmitt: a.a.O. S. 32)
Der „Staat“ bei Carl Schmitt ist ein Kriegerstaat, ein Kriegsstaat, ein Notstandsstaat, wird erst im „Ernstfall“ zum vollausgebildeten „Staat“, während bei Habermas der Staat ein Garant des Rechts ist, sogar dann noch, wenn die Herrschaft des Gesetzes in der Ausnahmesituation aufgehoben ist. Aber ein Notstandsstaat ist immer offen oder verdeckt ein Kriegsstaat. Der Ausnahmestaat ist immer die Negation eines verfassungsmäßigen Staates und nur dieser ist ein Garant des Rechts. Es gibt kein Recht im Notstandstaat, nur die Staatsräson und das heißt präventiver Bürgerkrieg. Der Begriff Ausnahmezustand ist ein Synonym für Bürgerkrieg.
Carl Schmitt wird ganz deutlich:
„Die Begriffe Freund, Feind und Kampf erhalten einen realen Sinn dadurch, daß sie insbesondere auf die reale Möglichkeit der physischen Tötung Bezug haben und behalten. Der Krieg folgt aus der Feindschaft, denn diese ist seinsmäßige Negierung eines anderen Seins. Krieg ist nur die äußerste Realisierung der Feindschaft“ (Carl Schmitt: a.a.O. S. 33)
Carl Schmitt faßt den Ausnahmezustand korrekt auf, als präventiver Bürgerkrieg, während Habermas aus dem Ausnahmezustand eine Cocktail-Party macht, denn wie wir oben gesehen haben, sollen die Bürger auf die Regierung vertrauen, daß die Ausnahmesituation wieder zurückgenommen und der „Normalzustand“ wieder restauriert wird. Der „Normalzustand“ kann nur von der Arbeiterklasse erkämpft und verteidigt werden. Ohne den Klassenkampf gibt es eine Rückkehr zum vorherigen „Normalzustand“.
Habermas verkennt den Sinn der „Grundrechte.“ Die individuellen und kollektiven „Grundrechte“ wurden von der Arbeiterklasse erkämpft und nicht „gewährt.“ Die individuellen und kollektiven Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den bürgerlichen Staat und können nur durch die Arbeiterklasse selbst verteidigt und erweitert werden, d.h. der bürgerliche Staat schützt und gewährleistet nicht die individuellen Grundrechte, sondern nur die kollektive Aktion der Arbeiterklasse gegen das Kapital und den bürgerlichen Staat, der Klassenkampf, ist die einzige Garantie für die Existenz der individuellen und kollektiven Grundrechte. Den bürgerlichen Staat zum Hüter der individuellen und kollektiven „Grundrechte“ zu machen würde bedeuten, den Bock zum Gärtner des Gartens zu ernennen.
„Denn die Pflicht des Staates, das von dritter Seite bedrohte Recht einer Person auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten, bezieht sich wie bei fast allen anderen Grundrechten auf die Rolle des Staates, die Individualrechte seiner Bürger zu schützen. (Habermas: a.a.O.)
Die Aufgabe des bürgerlichen Staates ist es, das Privateigentum an Produktionsmitteln zu garantieren, nicht aber „Leib und Leben“ seiner Bürger zu schützen. Im Gegenteil, die individuellen und kollektiven Rechte der Arbeiterklasse können nur durch sie selbst geschützt werden und zwar gegen den bürgerlichen Staat und dem Kapital. Der bürgerliche Staat ist die größte Gefahr für die individuellen und kollektiven Rechte der Arbeiterklasse und damit auch für die „Grundrechte“. Wer sich bei der Verteidigung der individuellen und kollektiven „Grundrechte“ auf den bürgerlichen Klassenstaat verläßt, ist von allen verlassen. Habermas kommt damit Carl Schmitt ziemlich nahe:
„Die systematische Theorie des Liberalismus betrifft fast nur den innenpolitischen Kampf gegen die Staatsgewalt und liefert eine Reihe von Methoden, um diese Staatsgewalt zum Schutz der individuellen Freiheit und des Privateigentums zu hemmen und zu kontrollieren…“ (Carl Schmitt: a.a.O. S. 69)
Für Carl Schmitt ist der Ausnahmezustand der gesellschaftliche Zustand, wo das Privateigentum an Produktionsmitteln und nur dies ist die materialisierte Entäußerung der „individuellen Freiheit“, am besten vor der Arbeiterklasse geschützt ist. Der Liberalismus ist für Carl Schmitt der erste Schritt hin zu den historischen Interessen der Arbeiterklasse. Der Ausnahmezustand schlägt den Liberalismus und erst Recht die proletarischen Massenorganisationen nieder, welche potentiell das Privateigentum an Produktionsmitteln bedrohen. Ein Ausnahmezustand ist immer ein Ausnahmezustand der herrschenden Klasse gegen die ausgebeutete Klasse. Der bürgerliche Staat schützt eben nicht die individuellen und kollektiven Grundrechte der Arbeiterklasse, sondern bedroht diese. Für die Bourgeoisie reduzieren sich die „Grundrechte“ auf die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel. Alles andere kann zur Disposition gestellt werden. Während Habermas in den Illusionen eines „demokratischen“ Ausnahmestaates verfangen ist, zieht Carl Schmitt die materielle Konsequenz des Ausnahmezustandes. Der Ausnahmezustand richtet sich zentral gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Doch bei Habermas wird diese Klassenrealität von den Füßen auf den Kopf gestellt, denn bei ihm ist der Ausnahmezustand ein Bollwerk für das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ So wäre dann auch der Krieg dann gerechtfertigt, wenn er dem „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ gewidmet ist. Jedoch ist jeder Krieg das genaue Gegenteil, d.h. die Negation von dem „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Der Krieg kann nicht von dem Ausnahmezustand getrennt werden, wie umgekehrt. Bei Habermas mutiert der Ausnahmezustand zu einem „Fest der Humanität“. Habermas befleißigt sich eines orwell´schen „Neusprech“, indem Krieg zu Frieden wird und Frieden zu Krieg, während der Ausnahmezustand zu Frieden wird und der zivile „Normalzustand“ zum Krieg.

„Diese strenge Zielbestimmung (die Verpflichtung des Staates auf das Ziel hin, die Zahl der an Corona- Verstorbenen so niedrig wie möglich zu halten, I.N) würde für die Corona-Rechtsprechung auf einen Prima-facie-Vorrang des Rechts auf Leben und Gesundheit vor allen übrigen Grundrechten hinauslaufen- auf einen Vorrang, den die Abwägungspraxis der Gerichte in normalen Zeiten nicht kennt.“ (Habermas: a.a.O.)
Bei Habermas werden die einzelnen individuellen und kollektiven Grundrechte gegeneinander ausgespielt und ein „Super-Grundrecht“ auf „Sicherheit“ postuliert, aber es ist nicht einsehbar, warum die strenge Zielbestimmung nur auf das Ziel hin gelten soll, die Zahl der Corona-Verstorbenen zu reduzieren. Alle anderen gefährlichen Krankheiten, die ebenfalls ein Produkt der kapitalistischen Produktionsweise sind, müssen dann ebeno energisch vom bürgerlichen Staat bekämpft werden. Die Privilegierung der SARS-Corona-Pandemie vor allen anderen Gefährdungen der nationalen Gesundheit hat keine medizinischen, sondern nur politische Gründe. Den Einen wird geholfen, aber anderen nicht. Das unterfinanzierte Gesundheitssystem wird nicht angetastet. Es gibt keinen Versuch, das Gesundheitssystem wieder stabiler zu organisieren. Um das Leben der „Corona-Patienten wird gekämpft, während um das Leben von Menschen, die an anderen Krankheiten erkrankt sind, nicht gekämpft wird. Sie werden bewußt geopfert. Im Ausnahmezustand entscheidet der bürgerliche Notstandsstaat, wer würdig ist zu leben und wer unwürdig zu Leben ist und sterben muß. Nur weil der bürgerliche Staat die SARS-Corona-Pandemie als eine „nationale Bedrohung“ kategorisiert, gelten Privilegien für Personen, die an SARS-Corona erkrankt sind. Nicht jedes Leben zählt gleich. Es werden nicht alle gerettet. Es werden nur einige gerettet und der Preis dafür ist auch der Tod von anderen Menschen. Nur wenn man die innere Einheit der individuellen und kollektiven Grundrechte, die von der Arbeiterklasse erkämpft worden sind, zerreißt, kann man auf das „Super-Grundrecht Sicherheit“ kommen und dieses „Super-Grundrecht-Sicherheit“ tarnt sich heute in dem „Super-Grundrecht-Gesundheit“.
Die neoliberale Politik der Unterfinanzierung des Gesundheitswesens führt natürwüchsig zu einer Selektion und der „Corona-Notstand“ rettet kein Leben, sondern exekutiert stumm und verdeckt eine Politik der Euthanasie. Damit ist der „Corona-Notstand“ nicht die Lösung, sondern ein Teil des Problems. Unter einem Deckmantel der „Lebensrettung“ wird Leben vernichtet. Die politische Entscheidung der Unterfinanzierung des Gesundheitswesens ist das Fallbeil, was Leben auslöscht. Bis jetzt hat sich an der Unterfinanzierung des Gesundheitswesens nichts geändert, trotz „Corona-Notstand“ seit dem 13. und 17. März 2020. Nicht die SARS-Corona-Pandemie ist in erster Linie für die Toten verantwortlich, sondern das unterfinanzierte Gesundheitswesen. Erst ein unterfinanziertes Gesundheitswesen bricht der SARS-Corona-Pandemie die Bahn. Die SARS-Corona-Pandemie ist kein Schicksal, sondern eine politische Konsequenz aus der Deregulierung von Klassenverhältnissen im neoliberalen Kapitalismus und schlägt auch auf diesen zurück. Doch nicht nur das unterfinanzierte Gesundheitssystem treibt die SARS-Corona-Pandemie, sondern die sozioökonomischen Bedingungen, wie beengte Wohnverhältnisse in den Armutsquartieren. Mindestens 8,5 Millionen Menschen, ca. 10 Prozent der Bevölkerung, lebt in überbelegten Wohnungen. Dort findet nicht nur das SARS-Corona-Virus optimale Bedingungen vor, sich auszubreiten. Besonders negativ sind die Wohnverhältnisse in den Senioren- und Pflegeheimen. Eine konsequente Anti-Corona-Politik, eine proletarische Anti-Corona-Politik, stellt die realen kapitalistischen Bedingungen in den Mittelpunkt und die Notwendigkeit der Aufhebung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse. Mit einer Umverteilung von Wohnraum kann sofort begonnen werden. Aber gerade die Immobilienbranche erhält in der „Corona-Krise“ einen deutlichen Machtzuwachs. Die soziale Wohnsituation verschärft sich in den Armutsquartieren immer mehr und die SARS-Corona-Pandemie findet dort immer mehr Nahrung. Dies kann auch der „Corona-Notstand“ nicht ändern und so scheitert er notwendig in der Frage der Bekämpfung der SARS-Corona-Pandemie. Das Ziel der Repression des „Corona-Notstandes ist nicht so sehr die Bekämpfung der SARS-Corona-Pandemie, sondern die Bekämpfung der Arbeiterklasse. Die SARS-Corona-Pandemie läßt sich nur mit den Methoden der zivilen Sozialmedizin bekämpfen, nicht aber mit den militärischen Methoden des „Corona-Notstands“. Eine Pandemie ist im Kapitalismus das Produkt eines unterfinanzierten Gesundheitswesens und ist konkret das Erbe des Neoliberalismus mit seiner Politik der Deregulierung der Klassenbeziehungen und der Privatisierung. Vor dem Siegeszug des Neoliberalismus, der mit dem Zusammenbruch der bürokratisch entarteten Arbeiterstaaten in Osteuropa ab 1989/1991 begann, lag das gesellschaftliche Niveau höher, bei dem eine Pandemie ausgerufen werden mußte. Nun gefährdet die Unterfinanzierung des Gesundheitssystems die Akkumulation von Kapital, eben durch die Gefährdung der Gesundheit der Ware Arbeitskraft, und langfristig ist das Kapital gezwungen, das Gesundheitssystem pandemiefest neu zu organisieren.
Und eben dies versucht die Bourgeoisie zu verhindern. Eine Impfung gegen das SARS-Corona-Virus ist für das Kapital wohlfeiler, als tendenziell das Gesundheitssystem auszubauen oder tendenziell die sozioökonomischen Bedingungen zu ändern, denn die Kosten für die Impfung sind sehr gering. Jedoch schlug bisher die Impfstoffentwicklung bei den SARS-Viren nicht an, denn die SARS-Viren mutieren zu schnell, so daß eine Herdenimmunität nicht erreichbar ist. Dazu bräuchte man einen Totimpfstoff, der sich wegen der Mutation der SARS-Viren nicht herstellen läßt. Das SARS-Corona-Virus kann nicht über die Impfung bekämpft werden, sondern nur durch den Bruch mit den kapitalistischen Produktionsverhältnissen; eine relativ ausgereifte Impfung mit ebensolchen Medikamenten, können den politischen Bruch mit den kapitalistischen Produktionsverhältnissen begleiten, aber nicht ersetzten.
Die SARS-Corona-Pandemie mit den militärischen Methoden des Notstands zu bekämpfen führt naturwüchsig und objektiv zur Bekämpfung der Arbeiterklasse, vor allem im Massenarbeiter, der sich im Grenzbereich des gesellschaftlich-notwendigen Reproduktionsniveaus befindet, was dazu führt, das sich dort das SARS-Corona-Virus leicht ausbreiten kann. Da eine Impfung nicht vor Erkrankung, Ausbreitung und schwerem Krankheitsverlauf schützt, schlagen die sozioökonomischen Bedingungen ungehindert auf den Massenarbeiter durch. Für den bürgerlichen Staat wird dann der Massenarbeiter zum „kollektiven Gefährder“, weil sich dort das SARS-Corona-Virus ausbreiten kann. Der „Corona-Notstand“ bekämpft nicht das SARS-Corona-Virus, sondern den unfreiwilligen Träger des SARS-Corona-Virus, den multinational zusammengesetzten Massenarbeiter. Für die Bourgeoisie ist der Massenarbeiter der Schuldige und der „Gefährder“, dessen „wildes“ Verhalten“ die SARS-Corona-Pandemie verbreitet und nur ein Notstand kann diesem Treiben Einhalt gebieten. Es findet somit eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Die „Corona-Maßnahmen“ des „Corona-Notstandes“ treffen nicht zentral die Bourgeosie, sie kann gut mit diesem Notstand leben, diese Notstandsmaßnahmen treffen die Arbeiterklasse und vor allem den Massenarbeiter und damit die untersten Schichten der Arbeiterklasse. Diese Maßnahmen des „Corona-Notstandes“ zielen darauf ab, den Massenarbeiter gesellschaftlich zu isolieren, auch in der Fabrik, damit die SARS-Corona-Pandemie nicht auf den Rest der Arbeiterklasse übergeht, denn die Facharbeiterschaft kann nicht so leicht ersetzt werden, wie der Massenarbeiter. So sind die Todeszahlen im Massenarbeiter weitaus höher als in der Facharbeiterschaft, dem Kleinbürgertum und erst Recht in der Bourgeoisie. Nicht das Leben der Arbeiterklasse wird geschützt, sondern das Leben der Bourgeoisie. Damit die Bourgeoisie leben kann, wird die Arbeiterklasse, vor allen der Massenarbeiter, dem Profit geopfert. Das ist die gelebte Solidarität der Bourgeoisie, die gelebte Solidarität im Kapitalismus. Eine andere Solidarität ist im Kapitalismus nicht möglich. Eine andere Solidarität ist nur gegen den Kapitalismus möglich.
Es ist der übergesetzliche Notstand des „Deutschen Herbstes“, den Habermas exekutiert. Dort findet sich das „Freund-Feind“-Schema eines Carl Schmitt wieder. Der bürgerliche Staat selektiert in seinem Handeln nach „Freund und Feind“. Im „Deutschen Herbst“ visierte der bürgerliche Staat der BRD zentral die RAF, aber auch andere bewaffnete linkskleinbürgerliche Gruppen als „Feind“ an, um seine wesentlichen „Feinde“ aus der „extremen Linken“ besser bekämpfen zu können. Eine zugelassene bewaffnete Provokation der RAF, die Entführung und Ermordung des Präsidenten des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) und gleichzeitig Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Hans-Martin Schleyer, führte durch die Methoden der Counterinsurgency zur Zerschlagung des politischen Gesamtzusammenhanges innerhalb der extremen Linken und leitete den Prozeß ihrer eigenen Selbstabwicklung ein. Die Morde von Stammheim sind nur ein Moment in diesem gesellschaftlichen Prozess. Die „Fehler“ des bürgerlichen Staates bei der Ermittlung des Aufenthaltsorts des Entführten Hans –Martin-Schleyer und die provokative Verweigerung eines Austausches mit den politischen Gefangenen in Stammheim führte zur Ermordung von Hans-Martin-Schleyer durch die RAF. Der „Deutsche Herbst“ war eine Strategie der Spannung. Dieser deutsche Spitzenmanager und Präsident von BDI und BDA Hans-Martin Schleyer versuchte den deutschen Imperialismus neue Handlungsfelder jenseits der engen transatlantischen Anbindung an den US-Imperialismus zu erschließen. Aus diesem Grunde geriet die Person Hans-Martin Schleyer ins Visier des US-Imperialismus. Mit seiner Ermordung durch die RAF wurde das Problem für den US-Imperialismus gelöst. Der Fall Hans-Martin-Schleyer beginnt vor seiner Entführung und vor seiner Ermordung durch die RAF. Das Todesurteil über Hans-Martin Schleyer wurde schon vor seiner Entführung gefällt. Nach der Entführung von Hans-Martin Schleyer war die Verweigerung der Austauschlösung Hans-Martin Schleyer gegen die politischen Gefangenen aus Stammheim von Seiten des bürgerlichen Staates das objektive Signal für die physische Liquidierung des Hans-Martin Schleyer durch die RAF. Der BRD-Staat wollte schon von Beginn an nicht verhandeln. Der Fall Hans-Martin Schleyer und der Deutsche Herbst waren ein Modell der Strategie der Spannung. Ein Jahr später wiederholte sich alles in Italien mit der Entführung von Aldo Moro.
Nach Entführung und Ermordung von Hans-Martin Schleyer schaltete der BRD-Staat in den übergesetzlichen Notstand, um die damalige „extreme Linke“ zu zerschlagen. Die Verweigerung des Austausches von Hans-Martin Schleyer mit den politischen Gefangenen im Stammheim ist nur dann zu verstehen, wenn man dieses vereinzelte Moment mit der Strategie der Spannung, den übergesetzlichen Notstand mit seiner konzentrierten Repression gegen die extreme Linke und den internen Differenzen im transatlantischen Verhältnis zwischen dem deutschen und dem US-Imperialismus ins Verhältnis setzt, d.h. es war eine politische und keine juristische Entscheidung gewesen, Hans-Martin Schleyer nicht gegen die politischen Gefangenen aus Stammheim auszutauschen. Eine Entscheidung aus Staatsräson, die notwendig auch gleichzeitig das Todesurteil für Hans-Martin Schleyer war. Hans-Martin Schleyer wurde geopfert; die herrschende Klasse opferte einen der ihren, weil er in der Tendenz das Jalta-Abkommen in Frage stellte. Im Namen der Staatsräson, im Namen der transatlantischen Einheit, wurde Hans-Martin Schleyer geopfert. Der individuelle Terrorismus kann dem kapitalistischen System nichts anhaben, stabilisiert objektiv jedoch das kapitalistische System, indem er der Strategie der Spannung die Tore öffnet und damit den Geheimdiensten ermöglicht, objektiv den individuellen Terrorismus zur Stabilisierung des kapitalistischen Systems umzuschmieden. Im Gegensatz dazu der kollektive rote Terror des Proletariats im revolutionären Bürgerkrieg als letztes Mittel des Proletariats die Bourgeoise zu stürzen, wenn sie nicht kapituliert.
Auch bürgerliche Ideologen erkennen an, daß der bürgerliche Staat Hans-Martin Schleyer der Staatsräson opferte; nicht das Leben jedes Einzelnen schonte, was Habermas zu einem Einwurf herausforderte.
„So soll etwa die Bundesregierung im Falle der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hans Martin Schleyer durch die RAF bewusst in Kauf genommen haben, „dass Menschen aufgrund staatlicher Entscheidung von fremder Hand sterben“. Zwar mag die Zurückweisung der erpresserischen Forderungen nach einem Austausch der RAF-Gefangenen für die Terroristen ein Grund dafür gewesen sein, so zu handeln, wie sie gehandelt haben; aber die Regierung hat die Terroristen durch ihre Ablehnung keinesfalls zu dieser Konsequenz genötigt. In diesem Fall lag kein ursächlicher Zusammenhang vor, wie er dann vorlege, wenn die Regierung als voraussehbare Folge ihrer eigenen politischen Entscheidungen eine vermeidbare Anzahl individuell unbestimmter Erkrankungen und Todesfälle in Kauf nähme“ (Habermas: a.a.O)
Habermas argumentiert juristisch, wo er politisch argumentieren müßte. Die Staatsräson bzw. der Ausnahmezustand bzw. der Deutsche Herbst war ein übergesetzlicher Notstand, handelt notwendig gegen Gesetz und Verfassung, gegen das Grundgesetz und ist eine politische und keine juristische Entscheidung. Mit der Entscheidung gegen den Austausch war das Todesurteil gegen Hans-Martin Schleyer vom BRD-Staat gesprochen. Nicht im juristischen Sinn, wohl aber im politischen Sinn. Im Ausnahmezustand werden erst Recht Menschenleben im Namen der Staatsräson geopfert, das ist gerade der Sinn des Ausnahmezustandes. Der Ausnahmezustand soll die herrschende Klasse und ihren Staat schützten, nicht aber die „Staatsbürger“, konkreter: der Ausnahmezustand soll die herrschende Klasse und ihren Staat vor „ihren Staatsbürgern“ bzw. vor den potentiell oder aktuell revoltierenden Massen, schützen, was auch Opfer, Menschenopfer, in den Reihen der herrschenden Klasse notwendig machen kann. Ein Ausnahmezustand schützt kein Leben, er vernichtet Leben, das ist der Sinn des Ausnahmezustandes. Auf der einen Seite plädiert Habermas für den Ausnahmezustand, konkret für den übergesetzlichen Notstand des Deutschen Herbstes, wie auch für den „Corona-Ausnahmezustand“, auf der anderen Seite will er die Konsequenzen nicht ziehen. Einen gesetzlichen Ausnahmezustand gibt es nicht und kann es nicht geben. Der Ausnahmezustand ist immer ein Zustand der Gesetzlosigkeit, wo sich das Gesetz der Tyrannei der Notverordnungen des bürgerlichen Staates die Arbeiterklasse beugt. Ein Ausnahmezustand, für den Habermas plädiert, ist immer eine Negation von Gesetz und Verfassung und immer eine Negation von „Schutz des Lebens und der Gesundheit“ der Staatsbürger. Einen gesetzlichen Ausnahmezustand zu fordern ist genauso irrational, wie einen geraden Kreis zu fordern. Carl Schmitt zumindest zieht die Konsequenzen, Habermas versteckt sich hinter Halbheiten.
Deutlich wird auch, daß Habermas einen Ausnahmezustand nicht nur bei einer Pandemie in Erwägung zieht, sondern auch schon bei einer „Bedrohung des Staates“ durch ungefähr fünf bis zwanzig Personen, die maximal zum Zeitpunkt des Deutschen Herbstes die RAF bildeten, d.h. fünf bis zwanzig Personen die bewaffnet waren stellten angeblich die Sicherheit des BRD-Staates in Frage. Diesen Personen entgegen stand die ganze Staatsmaschinerie, ein Millionenheer der Bundeswehr, zehntausende Angehörige der Geheimdienste und über hunderttausend Polizisten und diese konnten angeblich nicht mit einer kleinen Gruppe wie die RAF fertig werden und brauchten erst den übergesetzlichen Notstand, um mit der RAF in die Defensive zu drängen. Mit Rationalität hat dies nicht mehr zu tun, aber umso mehr mit einer Strategie der Spannung und mit dem Ausnahmezustand. Der Ausnahmezustand des Deutschen Herbstes war ein Verbrechen an der Arbeiterklasse. Um „Terroristen“ zu bekämpfen, bedarf es keines Ausnahmezustandes.
Doch Habermas lebt in seiner „Welt der Ideen“:
„Das Verbot der Rettungsfolter verrät vielmehr die Logik, wonach es dem Staat versagt ist, die Gefährdung von Gesundheit und Leben eines Bürgers als Folge eigenen politischen Handelns in Kauf zu nehmen. Wenn der Staat im Falle eines Bankraubes das Leben von Geiseln nicht ohne die Gefährdung des Lebens eines Geiselnehmers retten kann, greift er ein, um seiner Pflicht zu genügen, das Leben eines unschuldigen und aktuell schutzbedürftigen Bürgers zu gewährleisten. (Habermas: a.a.O)
Habermas „vergißt“, daß die Ausnahmesituation dem bürgerlichen Staat die Freiheit gibt, seine Verfassung und Gesetze rechtmäßig zu brechen und somit ist der bürgerliche Staat nicht mehr gehalten „Leben zu retten, d.h. die Gesundheit und das Leben der Bürger zu schützen. Im Gegenteil, im Ausnahmezustand darf der bürgerliche Staat ohne weiteres auch „Leben und Gesundheit“ seiner Bürger opfern, wenn es der Staatsräson dient. Auch Folter ist dann möglich. Der Ausnahmezustand kann an kein Gesetz und keine Verfassung gebunden werden, denn er ist schrankenlos. Habermas plädiert in der „Corona-Krise“ für den Ausnahmezustand in einer Ausnahmesituation, d.h. die Suspendierung der Verfassung und der Gesetze, dies noch dazu angeblich aus der Verfassung hergeleitet und gleichzeitig soll die Einhaltung der Gesetze und der Verfassung durch den Staat in einem Ausnahmezustand gewährleistet sein. Dies ist jedoch eine logische Unmöglichkeit. Schon im Deutschen Herbst wurde Folter angewendet, auch Isolationsfolter. Der Ausnahmezustand gegen den „inneren Feind“ RAF machte es möglich. Ausnahmezustand geht immer mit Rechtlosigkeit und Entrechtung einher und jede Opposition wird dann zum „inneren Feind“. Und auch Habermas marschiert gegen den „inneren Feind,“ im Deutschen Herbst“ und jetzt in der „Corona-Krise“. Während Carl Schmitt den Terror des Ausnahmezustandes, den Staatsterror des Ausnahmezustandes, offen ausspricht, versucht Habermas den Staatsterror des Ausnahmezustandes zu verschleiern, indem er ihn „demokratisch“ legitimiert. Ein Ausnahmezustand, eine Ausnahmesituation, ist niemals „demokratisch“ und niemals „sozial“.
Wie normal für Habermas der Ausnahmezustand ist, zeigt auch seine Position zur „übergesetzlichen Todesstrafe“, der von ihm als „finaler Rettungsschuß“ verharmlost wird.
„Dementsprechend greift der Staat im Falle des „finalen Rettungsschusses“ als der neutrale Hüter des Rechts in einen lebensgefährlichen Streit zwischen einzelnen Personen ein, während er heute in der Rolle eines politischen Akteurs bei der Verfolgung kollektiver Ziele die Verantwortung für mögliche Nebenfolgen des eigenen Handelns trägt; in dieser Rolle hat er die Pflicht, nach Möglichkeit alles zu vermeiden, was das Leben von Bürgern aufs Spiel setzt“ (Habermas: a.a.O.)
Der „finale Rettungsschuß“ von Habermas ist nichts anderes als der „finale Todesschuß,“ der nur dem bürgerlichen Staat vorbehalten ist und keinem anderen. Auch eine Notwehrsituation rechtfertigt keinen „finalen Todesschuß.“ Im „finalen Todesschuß“ versucht der bürgerliche Staat nicht, den Störer zu überwältigen, sondern den „Feind“ zu töten. Der „finale Todesschuß“ ist ein Produkt des deutschen Herbstes und der Strategie der Spannung und keine Reaktion auf eine ansteigende Kriminalitätsrate, er richtet sich konkret gegen die „extreme Linke“ und ist eine Methode des präventiven Bürgerkrieges gegen den „inneren Feind“. Mit „Demokratie“ und „Rechtsstaat“, mit einem Staat als „neutraler Hüter“ und Beschützer der Staatsbürger in Fragen des Lebens und der Gesundheit, gar als „Lebensschützer,“ hat das wirklich nichts zu tun. Eher mit politischer Diktatur, Ausnahmezustand, Notstand, Kriegsrecht, Todesstrafe. Der „finale Todesschuß,“ den Habermas als „finalen Rettungsschuß“ verharmlost und damit legitimiert, ist nichts anderes als eine extralegale Hinrichtung, eine Methode der Counterinsurgency. Wenn Methoden der Counterinsurgency mit dem Grundgesetz der BRD abgedeckt werden können, stellt sich die Frage, worin die „Demokratie“ besteht, denn Counterinsurgency und ein parlamentarisch-demokratisches politisches System schließen sich aus. Counterinsurgency verlangt nach einem offenen oder verdeckten Notstand. Der „finale Todesschuß“ ist ein Moment des Ausnahmezustandes innerhalb der parlamentarisch-demokratischen Form des bürgerlichen Staates.
Da Habermas den Deutschen Herbst verteidigt, wundert es nicht, daß er auch den „Corona-Notstand“ verteidigt. Der „finale Todesschuß“ des deutschen Herbstes führt direkt in den „Corona-Notstand“, denn „Gefahr ist in Verzug“, die „nationale Sicherheit“ wird in beiden Fällen ebenfalls bedroht. Wenn „Gefahr“ in Verzug ist, wenn die „nationale Sicherheit“ bedroht ist, wird die demokratische Regierungsform außer Kraft gesetzt bzw. konkret: In schweren Krisenzeiten wird die parlamentarisch-demokratische Regierungsform der Bourgeoisie durch einen offenen oder verdeckten Notstand ersetzt, also dann, wenn sie wirklich gebraucht wird. Ebenso werden die sozialen Sicherungssysteme dann vom Kapital angegriffen und drastisch reduziert, wenn sie in einer schweren Krise dringend benötigt werden. Die privaten Versicherungen versagen ebenfalls in einer schweren Krise, also dann, wenn sie schlagend notwendig werden. Alle Eroberungen der Arbeiterklasse im Kapitalismus sind prekär und können in schweren kapitalistischen Krisen zerstört werden; sie müssen permanent verteidigt werden, wenn sie zumindest als Kern weiterbestehen sollen, denn auch die Eroberungen der Arbeiterklasse sind an die „Normallage“ angebunden. In „Normallagen“ aber sind die Eroberungen der Arbeiterklasse im Kapitalismus hilfreich, aber nicht existentiell. Jedoch in schweren Krisen werden die Eroberungen der Arbeiterklasse im Kapitalismus für die Arbeiterklasse existentiell wichtig, dann droht jedoch die Zerschlagung durch den bürgerlichen Staat. Der offene Zynismus von Carl Schmitt faßt die Lage klarer, als der „demokratisch-soziale“ Parteigänger des Notstandsstaates Habermas. Carl Schmitt spricht das aus, was Habermas zudecken will. Habermas ist der weichgespülte Carl Schmitt mit seinem „Ausnahmezustand mit menschlichen Antlitz“. Statt die qualitativen Grenzen zwischen dem parlamentarisch-demokratischen bürgerlichen Staat und dem bürgerlichen Ausnahmestaat zu bestimmen, trachtet Habermas danach, die schon verwirrten Verhältnisse durch seine Apologetik und Anrufung des Ausnahmezustandes noch weiter zu verwirren. Habermas „halber Ausnahmezustand“ führt notwendig zum „ganzen Ausnahmezustand“ eines Carl Schmitt und somit ist Habermas der Wegbereiter für den „totalen Ausnahmezustand“ dessen Fürsprecher Carl Schmitt ist. Hinter einem Habermas steht immer Carl Schmitt; Habermas ist der Steigbügelhalter für Carl Schmitt und damit auch für die Reaktion in ihren härtesten Formen.
Bei Carl Schmitt ist die Normallage einer Gesellschaft eine technokratische Verwaltung. Politik bezieht sich wesentlich auf Krisenzeiten, auf Ausnahmezeiten, auf den Ernstfall. Dann ist die Normallage beseitigt. Politik bei Carl Schmitt bezeichnet immer eine Freund-Feind-Unterscheidung und baut immer auf den Ernstfall auf, d.h. die Politik trägt immer den Keim des Krieges bzw. Bürgerkrieges in sich, er ist immer potentiell möglich. Der Krieg ist die höchste Form der Politik. Frieden ist dann bei Carl Schmitt immer ein Kräftevergleich, eine Politik der Abschreckung. Damit formuliert Carl Schmitt nur deutlich die Klassenherrschaft der Bourgeoisie, während Habermas alles versucht, um den Ausnahmezustand „demokratisch, sozial und human“ zu rechtfertigen, denn ein solcher Ausnahmezustand läßt sich besser der Arbeiterklasse verkaufen, denn er sieht ja nicht wie Ausnahmezustand aus, erweckt gefährliche Illusionen in der Arbeiterklasse und schläfert diese ein. Wenn sie aus ihrem Schlaf aufwacht, ist es schon zu spät und Carl Schmitt triumphiert.
Im November 2021 wurde der „Corona-Notstand“ drastisch verschärft. Nun muß der Impfstatus sogar im öffentlichen Nahverkehr und der Eisenbahn offengelegt werden, wie auch am Arbeitsplatz. Dann. wenn man den Datenschutz wirklich braucht, wird er zerstört. Der Druck auf den im „Corona-Notstand vereinzelten und atomisierten Lohnarbeiter wächst weiter. Den Impfstatus kann sich das Kapitalkommando und auch der bürgerliche Staat aus den privaten Datenbanken des Kapitals und aus den Datenbanken des bürgerlichen Staatsapparates holen, dazu muß niemand seinen individuellen Impfstatus offenlegen. Die Offenlegung des Impfstatus durch den Lohnarbeiter ist nichts anderes als der Loyalitätstest, den Zwang zur Unterwerfung, der Zwang zum Gehorsam gegenüber dem individuellen Kapitalkommando und dem gesellschaftlichen Kapitalkommando des bürgerlichen Staates. Indem der bürgerliche Staat dem individuellen Kapitalkommando die Kontrolle über die hoheitliche Aufgabe der Erfassung des Impfstatus überträgt, als Recht und als Pflicht, beweist der Lohnarbeiter gleichzeitig seine Loyalität und seinen Gehorsam gegenüber dem bürgerlichen Staat und dem individuellen Kapitalkommando, wenn er seinen Impfstatus offenbart. Es ist eine doppelte Unterwerfung. Wird diese verweigert, wird das individuelle Kapitalkommando gegen den Verweigerer repressiv vorgehen und versuchen, den Lohnarbeiter zu entlassen, im Namen des bürgerlichen Staates und im Namen des individuellen Kapitalkommandos. Treue zum bürgerlichen Staat ist heute auch gleichzeitig Treue zum individuellen Kapitalkommando und Treue zum individuellen Kapitalkommando ist heute gleichzeitig Treue zum bürgerlichen Staat. Es findet eine Durchstaatlichung des Einzelkapitals statt, wie auch gleichzeitig eine Durchkapitalisierung der Repression des bürgerlichen Staates.
Wer nicht gegen das SARS-Corona -Virus geimpft ist, muß einen negativen Test beibringen, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen bzw. bei einer weiteren Verschärfung des Corona-Notstandes sind auch keine Antigentests mehr zugelassen, dann darf der Arbeitsplatz nicht mehr betreten werden. Eine Entlohnung gibt es dann auch nicht und es steht die Frage der Entlassung im Raum. Die repressiven Maßnahmen, darunter auch die Abfrage des Impfstatus, durch den bürgerlichen Staat, führen zu einer realen Zwangsimfpung. Wer diese Anti-Corona-Impfung ablehnt oder nur die Feststellung seines Impfstatus, verweigert gleichzeitig gegenüber dem bürgerlichen Staat und dem individuellen Kapitalkommando den Gehorsam und wird aus dem Betrieb gesäubert. Der Datenschutz im Betrieb über die individuellen Gesundheitsdaten ist damit in einem wesentlichen Bereich durchbrochen. Ein erster großer Erfolg für das Kapital. Das Kapital wird versuchen, nun den gesamten Datenschutz im Betrieb zu schleifen. Wenn der Datenschutz dringend benötigt wird, in einer schweren Krise, wird er vom Kapital zerstört. Der Datenschutz ist nur dann gesichert, wenn er kaum benötigt wird.
Die Gewerkschaften lehnen formal die Aufhebung des Datenschutzes ab, real jedoch unterwerfen sie sich dem Notstandsstaat, indem sie ihre Mitglieder auffordern, „freiwillig“ ihren Impfstatus offenzulegen. Ein Widerstand des gegen die partielle Aufhebung des Gesundheitsdatenschutzes im Betrieb wird nicht organisiert. Noch nicht einmal wird individueller juristischer Widerstand in Erwägung gezogen. Die DGB-Bürokratie unterwirft sich dem Diktat des „Corona-Notstandsstaates“. Der Datenschutz der Arbeiterklasse wird mit Zustimmung und Akzeptanz der Gewerkschaftsbürokratie zerstört. Zentral ist der proletarische Widerstand, wenn er sich gegen indirekte Abfragen des Impfstatus über die Datenbanken hinter den Rücken der Lohnarbeiter richtet und auch gleichzeitig gegen die direkte Abfrage des Impfstatus am Arbeitsplatz. Bis jetzt vermeidet die Gewerkschaftsbürokratie eine offene Zustimmung zu einer Impfpflicht, während die Linkspartei offen eine Impfpflicht einfordert. In anderen Staaten, auch EU-Staaten gibt es proletarische Massenproteste gegen eine Impfpflicht, rufen auch Gewerkschaften zum Widerstand auf. Aber nicht der DGB und seine Einzelgewerkschaften.
Immer deutlicher sind die Gewerkschaften gleichgeschaltet. Die „Corona-Deflationspolitik wird von der Gewerkschaftsbürokratie mitgetragen. Während die inflationären Tendenzen die Reallöhne um ca. 5 bis 6 Prozent fallen lassen, wird dieser Reallohnverlust in den Tarifkämpfen nicht kompensiert, sondern in den Tarifverträgen nur reduziert und festgeschrieben. Reallohnverlust bleibt Reallohnverlust, auch wenn er reduziert wird. Mit diesen Verzichts-Tarifverträgen wird die Arbeiterklasse eher im Sinne einer Arbeitsfront diszipliniert und ist ein Moment in der Neuzusammensetzung des Kapitals bzw. der Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse. Die DGB-Bürokratie ist sehr eng an der neuen „Ampel-Regierung“ aus SPD, FDP und Grüne beteiligt, hat ebenfalls durch ihre enge Anbindung an die SPD an den Koalitionsverhandlungen teilgenommen und an der Bildung dieser neuen „Ampel-Regierung“ mitgewirkt, trägt also diese „Ampel-Regierung“ mit und damit explizit auch die Deflationspolitik dieser neuen Regierung.
Die Politik der Lohnzurückhaltung durch die Gewerkschaften ist ein zentrales Moment des Modell Deutschland (Hegemonie der Weltmarktsektoren des Kapitals gegenüber den Binnensektoren des Kapitals) und ist eine scharfe Waffe gegen die Weltmarktkonkurrenz: ist die materielle Grundlage für die deutsche Exportoffensive, welche die Akkumulation des deutschen Kapitals trägt. Das Modell Deutschland ist verantwortlich für die Außenhandelsungleichgewichte innerhalb der EU und auch in der Welt. Die Exportüberschüsse des Modell Deutschland stehen notwendig die Defizite der Weltmarktkonkurrenten gegenüber. Besonders davon ist die Eurozone innerhalb der EU von der deutschen Exportoffensive betroffen, da durch die einheitliche Währung EURO der relative Schutzmechanismus der Wechselkurse nicht existent ist, so daß über eine Abwertung der eigenen nationalen Währung nicht mehr der Druck der deutschen Exportoffensive vermindert werden kann. Dann kann nur über eine Lohnkonkurrenz, d.h. durch das Absinken der Löhne, die Kapitalverwertung des „eigenen“ nationalen Gesamtkapitals verbessert werden, um die deutsche Exportoffensive zu schwächen. Während die Exportüberschüsse des deutschen Imperialismus wachsen, wachsen in den anderen Staaten der EURO-Zone die Defizite und die Reallöhne fallen deutlich ab. Die „Corona-Krise“ verschärft diese Situation erheblich. Die ökonomischen Ungleichgewichte transformieren sich immer deutlicher in politische Ungleichgewichte und die „Corona-Krise“ beschleunigt diese Entwicklung. Die neue „Ampel-Regierung“ droht für Deutschland die „Schuldenbremse“, welche durch die „Corona-Krise“ ausgesetzt war, wiedereinzusetzen und ebenfalls die EU-Schuldenbremse. Vor allem die südlichen EU-und Eurozonen-Staaten haben mehr durch die „Corona-Krise“ gelitten als der deutsche Imperialismus. Die Wiedereinsetzung der EU-Schuldenbremse ist für diese Staaten eine große Bedrohung. Aus diesem Grunde hat der französische und der italienische Imperialismus einen „Freundschaftsvertrag“, den „Quirinal-Vertrag,“ im November 2021 abgeschlossen, dessen Stoßrichtung sich gegen den deutschen Imperialismus richtet. Das Ziel ist es, die Aktivierung der Schuldenbremse in der EU durch den deutschen Imperialismus zu verhindern. Die EU und die Euro-Zone driftet seit der „Corona-Krise“ tendenziell vermehrt auseinander, deutlicher und schneller vor der „Corona-Krise“, der deutschen „Corona-Deflationspolitik“ sei Dank, welche über den „Corona-Notstand“ abgestützt wird. Der Schutzschirm des „Corona-Notstandes“ ermöglicht auch die Verschärfung des Hartz IV-Systems und dies droht bei einer Radikalisierung der Deflationspolitik, denn die Deflationspolitik weiß den „Corona-Notstand“ bei sich. Die „Ampel-Regierung“ droht den Hartz IV-Beziehern mit einem „begleiteten Coaching und aufsuchender Sozialarbeit“. Dies läßt sich gut im „Corona-Notstand“ realisieren.
Das Modell Deutschland bezieht sich nicht nur auf die Hegemonie der Weltmarktsektoren über die Binnenmarktsektoren des Kapitals, sondern auch auf präventive repressive Widerstandsbekämpfung des bürgerlichen Staates, auf die enge korporatistische Klassenzusammenarbeit zwischen Kapital, bürgerlichen Staat und Gewerkschaftsbürokratie, die sich derzeit in der Form des „Corona-Notstands“ kristallisiert. Dieser korporatistsiche Block setzt derzeit auf eine innere Militarisierung, indem neben Regierung und Parlament ein Krisenstab eingerichtet wird, dessen Vorsitz die Bundeswehr in Gestalt eines Generals innehat. Dieser General ist auch für den Inlandseinsatz der Bundeswehr zuständig. Konkret heißt dies, daß die Bundeswehr politisch freies Schußfeld erhält und die zivilen Staatsapparate unter den repressiven Staatsapparaten, der von der Bundeswehr geführt wird, subsumiert werden. Das übliche Prozedere eines Ausnahmezustands. Das Bundesverfassungsgericht hat dann auch ordnungsgemäß den „Corona-Notstand“ seit dem 13. und 17. März 2020 gebilligt. Kein Verfassungsgericht wird sich dem Ausnahmezustand in den Weg stellen. Der Ausnahmezustand ist die Stunde der Exekutive und erst Recht nicht der Judikative. Die Aufgabe der Judikative ist es, den Ausnahmezustand zu legitimieren. Das Bundesverfassungsgericht hat den Deutschen Herbst akzeptiert und legitimiert, ebenso den Hamburger G-20 Notstand im Sommer 2017. Es gibt keinen Grund anzunehmen, daß der „Corona-Notstand“, der weit über den Deutschen Herbst und den G-20 Notstand in Hamburg hinausgeht, als verfassungswidrig bezeichnet wird. Der „Corona-Notstand“ ist nichts anderes als der Deutsche Winter.
Auf diese Weise rückt der Ausnahmezustand immer deutlicher gegen die Arbeiterklasse vor, dringt immer tiefer in alle Poren der bürgerlichen Gesellschaft ein und vor allem in dem proletarischen Klassenalltag. Der Impfstatus ist heute der Punkt, wo sich Freund vom Feind unterscheidet, bzw. der Impfstatus als Freund-Feind-Erkennung ist das Produkt des bürgerlichen Staates und seiner Notstandspolitik-ganz im Sinne von Carl Schmitt. Es geht eben nicht nur um den medizinischen Vorgang der Impfung. Die Anti-Corona-Impfung, welche sich noch in der experimentellen Phase befindet und schon massenhaft verabreicht wird, ist mehr als ein medizinischer Akt, d.h. sie ist gleichzeitig auch ein politischer Akt an dem sich „Freund“ und „Feind“ scheidet. Es geht auch um die politische Kontrolle des Körpers und des Verhaltens der Arbeiterklasse, heute würde man nach Foucault sagen, es geht um „Biopolitik“. Diese „Biopolitik“ ist eine kapitalistische „Biopolitik“ der Abrichtung und Zurichtung der Ware Arbeitskraft für einen neuen historischen Ausbeutungszyklus. Diese „Anti-Corona-Impfung“ hat noch eine zusätzliche politische Dimension, sie ist eine Waffe in der Neuzusammensetzung des Kapitals gegen die Arbeiterklasse und leitet die Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse durch das Kapital ein. An der „Impffrage“ misst der bürgerliche Staat und auch das individuelle Kapitalkommando die Treue zu jeweiligen Einzelkapital und zum bürgerlichen Staat ab. Wer sich nicht einer Anti-Corona-Impfung unterzieht, wird dann zum „Feind“ der mit allen Mitteln bekämpft werden muß. Immer mehr richtet sich der „Corona-Notstand“ gegen den Teil der Bevölkerung, der sich keiner „Corona-Impfung“ unterziehen will. Die Repression des bürgerlichen Staates gegen den impfunwilligen Teil der Bevölkerung vermittels des „Corona-Notstandes“ trifft nicht nur diesen, sondern die gesamte bürgerliche Gesellschaft, die gesamte Arbeiterklasse. Dies ist nicht zufällig, sondern das politische Ziel. Die SARS-Corona-Pandemie als eine normale kapitalistische Pandemie wird dafür ausgenutzt, über eine stumme Impfpflicht den Einstieg in die Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse zu legitimieren, denn mit der Offenlegung des Impfstatus wird nicht nur die Person erfaßt, die nicht geimpft ist, sondern auch die Person, welche geimpft ist, es werden „Freund“ und „Feind“ gleichzeitig erfaßt. Mit dem „Freund“ wird auch der „Feind“ erkannt und umgekehrt. Die Disziplinierung und Produktion des „Feindes“ durch den bürgerlichen Staat führt auch zur Disziplinierung des „Freundes“ bzw. produziert ihn erst als „Freund“.
Die stumme Impfpflicht als Loyalitätstest für das individuelle Kapitalkommando und der Loyalität dem bürgerlichen Staat gegenüber ist nur der Anfang. Die Loyalitätsforderungen werden sich vermehren. Es droht eine „Sicherheitsüberprüfung“ aller Lohnarbeiter. Dies kann eine offizielle oder eine private „Sicherheitsüberprüfung“ sein bzw. eine Mischung aus beiden Formen. Wer als „Sicherheitsrisiko“ oder gar als „Hochsicherheitsrisiko“ klassifiziert wurde, wird der Repression des bürgerlichen Staates und des individuellen Kapitalkommandos ausgesetzt und damit der drohenden Arbeitslosigkeit, die nur schwer wieder aufzuheben ist. Ein Berufsverbot droht. Es geht um die Säuberung der Betriebe von proletarischen Widerstandskernen, denn diese behindern die Neuzusammensetzung des Kapitals bzw. die Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse durch das Kapital. Der Feind, auf den das Kapital als Ganzes zielt, ist die Arbeiterklasse, welche derzeit weiter gespalten wird in die Kategorien „Geimpft“ und „Ungeimpft“. Teile und herrsche im Sinne bürgerlicher Klassenherrschaft. Das Kapital kann stumm hinter dem Rücken der Arbeiterklasse indirekt die Loyalität jedes einzelnen Lohnarbeiters erfassen, doch es kann zur besonderen Repression auch die Lohnarbeiter auffordern, eigene Anträge auf „Sicherheitsüberprüfung“ zu stellen, genau wie in der „Corona-Impffrage, denn dann ist der Disziplinierungseffekt und die Abschreckung noch größer.
Die drohenden „Sicherheitsüberprüfungen“ sind ein Moment im Kampf gegen den „Extremismus“ und die neue Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP legt ein besonderes Schwergewicht auf den „Linksextremismus“. Hier liegt der eigentliche Feind, den es aus Sicht der Bourgeoisie zu bekämpfen gilt. Und „linksextremistisch“ kann jede noch so harmlose Äußerung sein, die bisher eine ganz normale Äußerung und ganz normales Verhalten war. Nur der Blick der Bourgeoisie, erzwungen durch die Notwendigkeiten der Akkumulation von Kapital, ändert sich.
Die Frage der „Corona-Impfung“ dient nur dem allgemeienen Feindbildaufbau. Ein äußerer und innerer Feind verschafft dem Kapital große Freiheiten im Innenverhältnis, wie im Außenverhältnis, denn es versucht die Arbeiterklasse in einen Burgfrieden einzusperren. Der „Feind“ kann beliebig gewechselt werden, je nach den Notwendigkeiten der Akkumulation.
Immer mehr werden die „Ungeimpften“ zum Feind erklärt. Ohne Umschweife werden immer mehr die „Ungeimpften“ zu den „Querdenkern“ und ihren Protesten gezählt. Die „Querdenker“ mit ihren Protesten sind eine kleinbürgerliche Protestbewegung, welche sich zentral aus dem alten Kleinbürgertum speist. Um das alte Kleinbürgertum herum gruppiert sich dann das neue Kleinbürgertum. Dieser Protestbewegung geht es um die Restauration des zusammengebrochenen neoliberalen Kapitalismus und scheitert damit an der neuen Form des multipolaren Kapitalismus. Ein Zurück in den neoliberalen Kapitalismus ist nicht mehr möglich. Diese „Anti-Corona-Proteste“ sind elitär, statt egalitär und beziehen sich nicht auf die Arbeiterklasse, sondern stehen den egalitären Interessen der Arbeiterklasse entgegen. Jedoch stören sie dennoch die Neuzusammensetzung des Kapitals und werden deshalb von der Bourgeoisie immer mehr bekämpft. Der bürgerliche Staat erklärt sie zum Feind, wenn die „Querdenker-Proteste“ als extremistisch eingestuft werden. Nun geht der bürgerliche Staat langsam darüber hinaus, indem schlicht und einfach immer mehr die „Ungeimpften“ zu „Querdenkern“ und damit zu „Extremisten“ erklärt werden. Die Maßnahmen des „Corona-Notstandsstaates“ gegen die „Ungeimpften“ radikalisieren sich immer weiter, je mehr die SARS-Corona-Pandemie sich ausdehnt. Der indirekte Impfzwang wird immer weitergetrieben und endet in einen „Lockdown“ für „Ungeimpfte“. Die „Ungeimpften“ werden entrechtet, denn sie sind jetzt „Gefährder“, Feinde, und keine Opposition mehr, sondern Aussätzige, die aus der „Gesellschaft“ ausgestoßen werden. Die „Ungeimpften“ und die „Querdenker“ werden nicht der letzte „Feind“ sein. Dieses Muster der „Feinderklärung“ wird sich gegen die Arbeiterklasse fortsetzten, wenn aus ihrer Mitte heraus Widerstand gegen die „Corona-Deflationspolitik“ geleistet wird. Die „Gefährder“ sind immer „Feinde“, bzw. der Begriff „Gefährder“ ist ein anderer Begriff für „Feind.“ Der „Feind“ ist nicht der Straftäter, denn der „Feind“ muß keine Straftaten begehen, um „Feind“ zu sein: es reicht die Potentialität dazu. Der bürgerliche Staat schafft sich sein Feindrecht, welches weit über das Feindstrafrecht hinausgeht. Das Passierscheinsystem des „Corona-Ausweises“ dient der Gewöhnung an die Überwachung, Kontrolle und Disziplinierung und kann flexibel an neue Bedingungen und Notwendigkeiten angepaßt werden. Wer weiß, daß er konkret überwacht wird, baut eine innere Zensur auf und ordent sich dem individuellen und kollektiven Kapitalkommando unter. Am Horizont steht eine Impfpflicht. Wer sich dieser Impfpflicht entzieht wird mit der ganzen Repression des bürgerlichen Staates konfrontiert. Mit dem „Corona-Notstand“ und der „Corona-Impfpflicht“ werden deutliche Zeichen gesetzt, Zeichen über die SARS-Corona-Pandemie hinaus. Das Kapital strebt die restlose Erfassung der Arbeiterklasse an und damit jedes einzelnen Gliedes der Arbeiterklasse und will durchregieren, bis in jedes einzelne Glied der Arbeiterklasse, denn es gilt den gegenwärtigen proletarischen Eigensinn zu vernichten. Der gegenwärtige proletarische Eigensinn ist die eigentliche Pandemie, welche für das Kapital ein Problem darstellt und reproduziert sich in der SARS-Corona-Pandemie und im „Corona-Notstand“. Nur aus diesem Grund entscheidet das Kapital, daß die Pandemie eine Pandemie ist und mit militärischen Mitteln bekämpft werden muß. Eine Pandemie kann eine Pandemie sein ohne formal vom bürgerlichen Staat als Pandemie definiert zu werden. Erst wenn der bürgerliche Staat entscheidet, die Pandemie als Pandemie anzuerkennen wird sie offiziell zur Pandemie, ansonsten läuft die reale Pandemie inoffiziell weiter. Erst Recht wird in der Großen Krise nur dann eine Pandemie zur Pandemie, wenn eine Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse notwendig wird, um die Verwertungsbedingungen des Kapitals zu rekonstruieren. Eine Pandemie alleine kann dem Kapitalismus nichts anhaben, wohl aber eine Pandemie des proletarischen Eigensinns. Wegen einer normalen Pandemie wird das Kapital niemals einen Notstand verhängen, anders jedoch bei einer Pandemie des proletarischen Eigensinns, des proletarischen stillen Widerstands, der im Laufe des Jahres 2019 immer lauter wurde und sich in proletarischen Revolten darstellte. Die Bourgeoisie fürchtet den „rasenden Orc“. Ein Notstand wurde notwendig. Aus diesem Grunde wurde die reale SARS-Corona-Pandemie zur offiziellen, staatlich-anerkannten, Pandemie aufgewertet und der „Corona-Notstand“ verkündet. Der „Corona-Notstand“ ist die kapitalistische Impfung gegen den proletarischen Eigensinn, eine spezielle Medizin gegen den Klassenkampf des Proletariats im Sinne der Kapitalverwertung. Mit der Medizin des „Corona-Notstandes“ soll das stille subversive Verhalten der Arbeiterklasse unterbunden werden. Für das Kapital ist vor allem der proletarische Eigensinn und damit die Aufsässigkeit gegenüber dem gegenwärtigen individuellen und gesellschaftlichen Kapitalkommando, materialisiert in den weltweiten Revolten des Jahres 2019, bzw. der proletarische Klassenkampf, eine gefährliche Pandemie, weit gefährlicher als die SARS-Corona-Pandemie. Der „Corona-Notstand“ ist dann die präventive Antwort des Kapitals auf die Pandemie des proletarischen Klassenkampfes und die aktuelle Antwort auf die SARS-Corona-Pandemie. Es gelang zwar im Jahr 2020 die proletarischen Revolten in die Defensive zu drängen, doch 2021 leben sie stärker als je zuvor wieder auf. Die USA erleben eine Streikwelle, wie seit Jahrzehnten nicht mehr, gleichzeitig eine Flucht aus bestimmte prekäre Arbeitsverhältnisse. Die inflationären Tendenzen zwingen die Arbeiterklasse zum Handeln und das bisherige Niveau des „Corona-Notstandes“ ist zu schwach, die Arbeiterklasse zu disziplinieren. Es ist also mit einer Ausdehnung des „Corona-Notstandes“ durch das Kapital zu rechnen, denn die Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse als Moment der Neuzusammensetzung des Kapitals zur Rekonstruktion der Verwertungsbedingungen läßt sich so nicht realisieren. Aus diesem Grunde sieht sich das Kapital das SARS-Corona-Virus noch einmal genauer an und entdeckt eine neue Mutation, die den Namen Omikron erhält. Die Ausbreitung des Omikron-Virus zwingt das Kapital dann wieder erneut repressiv tätig zu werden, den „Corona-Notstand“ auszudehnen. Nun ist in den Metropolen oftmals der Impfstatus zentral, um an den Arbeitsplatz zu kommen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, um sich gesellschaftlich notwendig reproduzieren zu können, denn auch viele Geschäfte verlangen den Impfstatus, der im Impfausweis niedergelegt ist. Dieser ist nur gültig, mit Abgleich von staatlichen Identitätsausweisen. Es droht eine Grenzkontrolle an jedem Arbeitsplatz, an jedem Geschäft oder im öffentlichen Nahverkehr/Eisenbahn. Das Kapital zielt darauf ab, die räumliche Mobilität zu kontrollieren und kann über das Corona-Passierscheinsystem eine Kontaktverfolgung realisieren. Auf diese Weise verschärft sich der „Corona-Notstand“. Die SARS-Corona-Pandemie ist die Generallegitimation für die konkrete Notstandspolitik gegen die Arbeiterklasse. Immer deutlicher wird auch, wer die „Corona-Notstandspolitik“ kritisiert, wird immer mehr als „Feind“ angesehen. Der Begriff „Feind“ wird nicht gebraucht, wohl aber der Begriff „Extremist“, was politisch ein Synonym für den Begriff „Feind“ ist. Der Begriff „Feind“ zielt nach innen und außen. Die Neuzusammensetzung des Kapitals muß gegen die Arbeiterklasse und gegen die Weltmarktkonkurrenz realisiert werden; der „Corona-Notstand“ richtet sich damit gleichzeitig gegen Arbeiterklasse und Weltmarktkonkurrenz. Der multipolareWeltmarkt ist die Form und die Arena, wo sich die Neuzusammensetzung des Kapitals verwirklichen muß, was zu den internationalen und geopolitischen Spannungen führt, wobei der „Corona-Notstand“ eine Waffe gleichzeitig gegen die Arbeiterklasse und gegen die internationale Weltmarktkonkurrenz ist. Die Neuzusammensetzung des Kapitals- die Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse- kann sich nur international realisieren und fällt jetzt tendenziell mit der Frage der Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette zusammen. Der multipolare Weltmarkt ist nur ein Durchgangsstadium zu einem neuen Hegemon, der die imperialistische Kette organisiert. Dieser neue Hegemon der imperialistischen Kette muß in einem Dritten Weltkrieg oder in einer Reihe von imperialistischen Kriegen ausgekämpft werden, ohne Gewalt, ohne Krieg und damit auch ohne Ausnahmezustand, kann die Frage der Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette nicht geklärt werden. Die notwendigen imperialistischen Kriege können in offenen oder verdeckten Kriegen ausgefochten werden. Einen Kapitalismus ohne Krieg, ohne Ausnahmezustand, ist gegenwärtig nicht zu haben. Nur aus diesem Grund forciert die SARS-Corona-Pandemie die internationalen geopolitischen Spannungen. Hinter dem Nebelschleier der SARS-Corona-Pandemie verbirgt sich nur der sich in einer Großen Krise befindliche Kapitalismus und die SARS-Corona-Pandemie ist nur der Anlaß für die finale Phase der Neuzusammensetzung des Kapitals bzw. der Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse, nicht aber der Grund. Jeder Grund findet notwendig- zufällig seinen Anlaß, denn der Anlaß ist beliebig und gegenwärtig ist die SARS-Corona-Pandemie der notwendig- zufällige Anlaß für die Neuzusammensetzung des Kapitals, welche dem Kapital durch das Wertgesetz aufgeherrscht wird. Die SARS-Corona-Pandemie ist vom Kapitalismus in multipolarer Form nicht zu trennen und konnte nur in einem verwesenden und verfaulten neoliberalen Kapitalismus auftreten und ihn zu Grabe tragen und gleichzeitig der Geburtshelfer eines multipolaren Kapitalismus werden, d.h. die SARS-Corona-Pandemie scheidet den multipolaren Kapitalismus vom neoliberalen Kapitalismus, ist der Grenzwächter zwischen zwei kapitalistischen Epochen. Damit ist die SARS-Corona-Pandemie ein Moment in der Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse und leitet die finale Phase dieses historischen Prozesses ein. Erst die Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse erschafft die materielle Basis für die notwendig-zufällige SARS-Corona-Pandemie und für andere zufällige Ereignisse. Ob die SARS-Corona-Pandemie bleibt oder vergeht, ist nicht relevant. Die Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse- wird weitergehen, mit oder ohne SARS-Corona-Pandemie und so wird auch der Ausnahmezustand weiterhin offen oder verdeckt präsent sein, solange bis die Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse in einem neuen Hegemon der imperialistischen Kette abgeschlossen ist. Es gilt, den Ausnahmezustand und die SARS-Corona-Pandemie vom Kopf auf die Füße zu stellen. Der Ausnahmezustand ist kein Produkt der SARS-Corona-Pandemie, sondern die SARS-Corona-Pandemie ist ein Produkt des Ausnahmezustandes. Der Ausnahmezustand benötigt wesentlich keine SARS-Corona-Pandemie, wohl aber benötigt die SARS-Corona-Pandemie den Ausnahmezustand. Der Ausnahmezustand, mit welcher Begründung auch immer, wird zum Hebel die kapitalistische Gesellschaft in die Form des multipolaren Kapitalismus umzugestalten. In der Nacht des Ausnahmezustandes dämmert die Unterscheidung in „Freund“ und „Feind“ auf.
Es besteht nun die Pflicht, die bürgerliche Gesellschaft und den bürgerlichen Staat gegen die „Gefährder“ und damit gegen die „Feinde“ zu verteidigen, so wie der bürgerliche Staat und die bürgerliche Gesellschaft jedes einzelne Individuum gegen den „Feind“ verteidigt. Das Ziel ist eine „Volksgemeinschaft“, wo das „Volk“ einig gegen den äußeren und inneren Feind zusammensteht und diese „Nation“ wird durch den bürgerlichen Staat repräsentiert. Eine andere Organisierung als durch den bürgerlichen Staat wird nicht zugelassen. Autonome proletarische Massenorganisationen, Gewerkschaften auch, werden nicht akzeptiert. Die proletarischen Massenorganisationen werden in den bürgerlichen Staat eingebaut oder zerschlagen. Jede autonome Organisation der Arbeiterklasse wird als feindlichen Akt betrachtet, bzw. als den „inneren Feind“, der objektiv ein Verbündeter des „äußeren Feindes“ ist. Es kann nur einen „inneren Feind“ geben, wenn es auch ein „äußerer Feind“ existiert und ungekehrt. Der Verweis auf einen „äußeren Feind“ ist notwendig, wenn eine Opposition zum „inneren Feind“ erklärt werden soll, denn es wird damit suggeriert, daß der „innere Feind“ dem „äußeren Feind“ die Tore öffnet, indem der „innere Feind“ die „Volksgemeinschaft“ „gefährdet“ bzw. von hinten erdolcht. Der „äußere Feind“ kann nur deshalb siegen, weil der „innere Feind“ mit ihm ist. Und einen „Feind“ gibt es nur im Krieg oder Bürgerkrieg. Derzeit wird der „innere Feind“ als „Impfgegner“ identifiziert, konkret als „nicht geimpfte Person,“ während als „äußerer Feind“ nun Rußland und China gelten. Daraus fabriziert die herrschende Klasse dann ihre Verschwörungstheorie, daß Rußland und China die „Impfgegner“ unterstützen und setzten so ihre Feindkonstruktionen miteinander ins Verhältnis.
Die Repression des deutschen Imperialismus gegen die „Impfgegner“ findet ihre Entsprechung in der Aggression gegen China und Rußland. Konkret ist man gegenwärtig bemüht, die Spannungen zwischen dem NATO-Pakt und Rußland anwachsen zu lassen. Dieser Konflikt konkretisiert sich in der Ukraine-Frage. Dort zieht die Ukraine massiv ihre Truppen gegen die abtrünnigen Donbass-Republiken zusammen und zwar mit Unterstützung des NATO-Paktes. Gleichzeitig wird aggressiv gegen China vorgegangen, indem „Taiwan“ gegen China aufgewertet wird und auch militärische Kräfte im Südchinesischen Meer zusammengezogen werden. Unter dem Schirm des „Corona-Notstandes“ ist dies ohne große Diskussion möglich, denn der Schwerpunkt der tendenziell gleichgeschalteten Medien liegt auf der SARS-Corona-Pandemie. Hinter dem „Corona-Schleier“ verschwindet tendenziell dann die „Corona-Deflationspolitik“, wie auch die immer deutlichere Aggressionspolitik des deutschen Imperialismus aus der Öffentlichkeit und die Tendenzen in Richtung Dritter Weltkrieg nehmen zu. Die „Corona-Krise“ richtet mit ihrer inneren Militarisierung die Arbeiterklasse immer mehr in Richtung Kriegswirtschaft/Dritter Weltkrieg aus. Der „Corona-Notstand“ oder der „pandemische Ausnahmezustand“ eines Habermas weist mehr Dimensionen auf, als auf den ersten Blick zu sehen ist, wobei die Dimension, welche sich auf die Bekämpfung der SARS-Corona-Pandemie bezieht, die nachrangigste ist. Der „pandemische Blick“ versperrt Habermas den freien Blick auf die kapitalistischen Produktionsverhältnisse, die deflationäre Politik wie die internationale Kriegsgefahr. Wenn man den Corona-Nebel beiseiteschiebt, offenbart die internationale Lage einen Drahtseilakt. Rußland sieht sich bedroht und zieht seine roten Linien. Für den russischen Imperialismus die Ukraine-Lage eine umgekehrte Kuba-Krise. Der US-Imperialismus hingegen ist notorisch in sich zerstritten und ist nicht in der Lage eine kohärente Außenpolitik zu formulieren, ist damit unberechenbar. Eine Fraktion des US-Kapitals signalisiert dem russischen Imperialismus entgegenkommen, um damit das russisch-chinesische Bündnis zu schwächen (ein Ausgleich mit Rußland, damit sich die USA mit aller Macht gegen China positionieren können), eine andere Fraktion des US-Kapitals sucht die Konfrontation mit Rußland und China. Aus diesem Grunde wird Rußland das russisch-chinesische Bündnis nicht aufgeben, denn die USA sind zu unberechenbar. Auch die EU ist deutlich irritiert, denn es zeigt, daß der US-Imperialismus seinen Weg ohne seine transatlantischen Verbündeten zu gehen bereit ist. Der US-Imperialismus nimmt keine Rücksicht auf seine Verbündeten, diese sollen sich fügen. Nun beabsichtigt der US-Imperialismus auch an der Normandie-Gruppe teilzunehmen und dort den deutschen und den französischen Imperialismus in die zweite Reihe abzudrängen, welche bisher mit dem russischen Imperialismus über die Regelung der Ukraine-Krise verhandelt haben. Welche Politik die USA in der Normandie-Gruppe verfolgen wollen, bleibt unklar. Die EU ist ebenfalls nicht in der Lage, eine einheitliche Politik bezüglich den USA, Rußland und China zu entwickeln und muß derzeit die Entscheidungen dieser drei Mächte akzeptieren. Diese ganze pseudo Ukraine-Krise ist das Ergebnis der engen russischen und chinesischen Beziehungen, die perspektivisch ein Militärbündnis zwischen Rußland und China anstreben. Mit der Aufrüstung der Ukraine wird versucht, Rußland unter Druck zu setzten. Ein russisch-chinesisches Militärbündnis bedeutet dann defacto eine NATO-Ukraine. Wenn Rußland dann der USA entgegenkommt, einen gewissen Abstand zu China einhält, dann wird man die Ukraine nicht im NATO-Standard aufrüsten. Alles nach der Methode: guter Polizist-böser Polizist. Der russische Imperialismus jedoch zieht seine roten Linien und droht damit, den gescheiterten Staat Ukraine implodieren zu lassen und läßt sich auf keinen Handel mit den USA ein. Im Moment spielt der US-Imperialismus den Part des „guten Polizisten“, während die EU-Verbündeten, allen voran der britische und deutsche Imperialismus, den Part des „bösen Polizisten“ übernehmen. Diese Rollenverteilung kann subjektiv abgestimmt sein, kann aber auch objektiv-naturwüchsig erfolgen. Die transatlantischen Verbündeten des US-Imperialismus in Westeuropa sind natürlich von einem eurasischen Bündnis zwischen Rußland und China mehr betroffen, als der US-Imperialismus.
Die „Corona-Krise“ ist nur der konkrete Ausdruck der gegenwärtigen Entwicklungsphase der Großen Krise und ein Katalysator für die kapitalistischen Widersprüche, sie zeigt den gegenwärtigen zerrütteten Zustand der imperialistischen Kette an, welche sich immer mehr auf imperialistische Großkonflikte/Großkriege vorbereitet. Die Niederlage des US-Imperialismus in Afghanistan zeigt das Ende der US-Hegemonie auf und führt gleichzeitig zur Radikalisierung des US-Imperialismus, denn nun muß der US-Imperialismus beweisen, daß man mit ihm immer noch rechnen muß, daß er trotz Verlust der US Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette, noch der bedeutendste Imperialismus ist und ein zweiten Griff zur Hegemonie nicht ausgeschlossen ist. Weltmächte sterben in der Regel auf den Schlachtfeldern und reißen notfalls die Welt mit dem Abgrund. Im multipolaren Weltmarkt wird der Weltmarkt neu aufgeteilt, wird die Welt neu aufgeteilt und die SARS-Corona-Pandemie ist nur ein Symptom für diesen historischen Epochenbruch. Der US-Imperialismus ist gezwungen, sich tendenziell aus dem Mittleren Osten zurückzuziehen (nun steht der Rückzug aus dem Irak an und damit eine Regelung mit dem Iran), um seine Kräfte gegen China zu konzentrieren und gefährdet somit den US-Dollar, der vormals die Funktion des Weltgeldes ausfüllte, denn der US-Dollar ist bisher an das Öl gebunden, d.h. das Öl wird in der Regel nur in US-Dollar fakturiert und ermöglicht so die Verschuldung der USA in eigener Währung, was dann dazu führt, daß der US-Imperialismus zu Importeuer der letzten Instanz wird und dadurch den neoliberalen Weltmarkt stabilisierte. Eine Neupositionierung des US-Imperialismus ist notwendig. Die imperialistische Kette zieht sich ebenfalls mit dem US-Imperialismus aus dem Mittleren Osten zurück, versucht die Energieversorgung über regenerative Energien zu organisieren. Diese regenerativen Energien können die fossilen Energieträger wie Öl und Gas nicht ersetzten, sondern nur ergänzen; doch auf jeden Fall soll die Abhängigkeit von Öl und Gas reduziert werden. Der Umstieg auf eine „ökologische“ Stromproduktion schafft Nachfrage nach Rohstoffen für die Batterieproduktion und führt damit zu einer Verschärfung der internationalen Weltmarktkonkurrenz des Kapitals bezüglich dieser Rohstoffe. Damit dehnen sich die imperialistischen Konfliktfelder aus. Unter dem Schutzschirm des „Corona-Notstandes“ wird die Energieversorgung diversifiziert. Die Modernisierung der Akkumulation kann, auch gegen fraktionelle Widerstände auch in der herrschenden Klasse selbst, vermittels des „Corona-Notstandes“ nun schneller umgesetzt werden, als ohne einen Notstand. Der „Corona-Notstand“ trägt den „Klima-Notstand“ in sich. Der Verzicht und das heißt konkret der Verzicht der Arbeiterklasse, wird autoritär gegen die Arbeiterklasse durchgesetzt. Der „Corona-Notstand“ ist nur der Beginn eines autoritären Kapitalismus, der sich direkt auf einen Notstand stützt oder aber mit diesem droht, ob es nun ein „Corona-Notstand“ oder ein „Klima-Notstand“ ist, bleibt sekundär. Es wird der Arbeiterklasse auf diese Weise nahegelegt „freiwillig“ zu verzichten, wenn nicht, dann droht Notstand und damit Zwangsverzicht und damit einen noch härteren Verzicht. Die „neue Normalität“ ist der Befehl auf zum bedingungslosen Verzicht. Eine demokratische Diskussion und eine parlamentarisch-demokratische Entscheidungsfindung wird von der Bourgeoisie tendenziell verworfen. Vor allem die Meinungsfreiheit steht unter dem Beschuß. Es gibt klare Befehle und die sind auszuführen. Widerstand ist „Extremismus“ und wird tendenziell mit Terrorismus gleichgesetzt, wird also kriminalisiert. Wer den Befehl verweigert, wird vom Kapital zum „Feind“ erklärt. Dies betrifft auch das Personal der Bourgeoisie selbst. Wer jetzt nicht wendig ist und sich schnell den neuen Bedingungen anpaßt, kann schnell vom „Freund“ zum „Feind“ werden. Die alten Leistungen für die Aufrechterhaltung der Ausbeutung der Arbeiterklasse zählen dann auch nicht mehr, es gilt und zählt nur die „neue Normalität“. Wer sich der „neuen Normalität“ verweigert, wird zum „Feind“. Dies gilt für Personen, wie auch für Organisationen. Wer „Feind“ ist, steht im Visier der Repression des bürgerlichen Staates. Wer „Feind“ ist, gehört nicht mehr zur „Volksgemeinschaft,“ ist real ausgebürgert. Der britische Imperialismus geht derzeit noch weiter. Dort kann ein „Feind“ auch in einem Geheimprozess ausgebürgert werden, dann ist der „Feind“ staatenlos und damit automatisch kaum noch Rechte und eigentlich nur noch ein Gnadenrecht. In dem Status „staatenlos“ sind alle Rechte vernichtet, die vollständige Entrechtung ist dann realisiert.
Der bürgerliche Staat in parlamentarisch-demokratischer Form ist zwar noch vorhanden, wird aber mit dem Notstand überspielt und kann auch dann vom Notstand überspielt werden, wenn die Drohung mit dem Notstand über ihn liegt, denn dann ist die Drohung mit dem Notstand zentral für das Verhalten des bürgerlichen Staates und der Arbeiterklasse. Eine parlamentarisch-demokratische Form des bürgerlichen Staates unter dem Vorbehalt eines Notstandes ist keine parlamentarisch-demokratische Form bürgerlicher Klassenherrschaft, sondern steht unter dem Vormund eines Notstandsstaates, der im Schatten die Hegemonie ausübt. Unter dem Druck von Repression und Nachteilen ist eine offene Meinungsbildung, ist Meinungsfreiheit, nicht existent, es dominiert dann die Selbstzensur, die individuelle und organisatorische Selbstzensur. Es dominiert der Notstandsstaat, der eine parlamentarisch-demokratische Form des bürgerlichen Staates imitiert und als „humanes Antlitz“ nutzt. Hinter dem „humanen Antlitz“ der parlamentarisch-demokratischen Form des bürgerlichen Staates marschiert der bürgerliche Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus) gegen die Arbeiterklasse. Die Regierungen mögen wechseln, aber der Notstandsstaat, in welcher Form auch immer, wird solange bleiben, solange es notwendig ist, solange die Akkumulation prekär ist, was in letzter Instanz erst dann beendet ist, wenn einer neuer Hegemon die imperialistische Kette organisiert.
Der multipolare Weltmarkt zwingt dem Kapital objektiv und naturwüchsig seine Herrschaft auf und damit auch den die Tendenz zum bürgerlichen Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus). In letzter Instanz bestimmen die Gesetzmäßigkeiten der Akkumulation von Kapital die Herrschaftsformen der Bourgeoisie und damit der Klassenkampf, denn der Klassenkampf steht im Zentrum der Akkumulation von Kapital. Der Angriff des Kapitals vermittels des bürgerlichen Ausnahmestaates (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus) ist ein Zeichen der Defensive des Proletariats, denn das Kleinbürgertum konzentriert sich um die Bourgeoisie, während bei einer proletarischen Offensive das Kleinbürgertum sich um die Arbeiterklasse sammelt. Dann verteidigt sich die Bourgeoisie mit der Volksfront gegen die Arbeiterklasse; sie ist das Grenzregime kurz vor der proletarischen Revolution. Die gegenwärtige Defensive des Proletariats provoziert immer weitergehende Forderungen des Kapitals. Die Kapitulation der reformistischen proletarischen Massenorganisationen vor dem „Corona-Notstand“ im März 2020 führt dazu, daß das Kapital „durchregieren“ kann auf die Belange der Arbeiterklasse muß nun das Kapital keine Rücksicht mehr nehmen. Diese Selbstgleichschaltung der proletarischen Massenorganisationen führt zu Gleichschaltung durch das Kapital und zum drohenden Einbau in den bürgerlichen Klassenstaat. Alles unter dem Paradigma der „nationalen Sicherheit“. Unter dem Label der Pandemiebekämpfung bekämpft real der „nationale Sicherheitsstaat“ die Arbeiterklasse und will sie zum Verzicht zwingen, alles zum „Staatswohl“, zum Wohl und Heil der „nationalen Sicherheit“. Das Kapital fürchtet nicht die SARS-Corona-Pandemie, sondern die Revolten des Proletariats, versucht deshalb über den Notstandsstaat die Körper und Köpfe der Arbeiterklasse zu kontrollieren, den pandemischen proletarischen Eigensinn der Arbeiterklasse zu disziplinieren und präventiv zu zerstören. In den Augen der Bourgeoisie bedroht die Arbeiterklasse die „nationale Sicherheit,“ wenn die Arbeiterklasse sich nicht in den multipolaren Weltmarkt einfügt.
Die Impfbereitschaft gegen das SARS-Corona-Virus ist hoch, aber für die Bourgeoisie nicht hoch genug. Auch die Arbeiterklasse mißtraut der hysterischen Corona-Politik des Kapitals und verweigert sich den Impfvorgaben durch die Bourgeoisie. Die Bourgeoisie ist grundsätzlich bereit mit einer Pflichtimpfung, unter Umständen gar Zwangsimpfung, die Verweigerungshaltung des Proletariats in der Impffrage zu brechen. Mißtrauen gegenüber dem bürgerlichen Staat wird nicht geduldet und die Impfzurückhaltung der Arbeiterklasse zeigt das Mißtrauen gegen das Kapital auf. Eine Pflichtimpfung ist dann der potentielle Einstieg in andere Zwangsdienste, dessen zentraler Pflichtdienst/Zwangsdienst die Aktivierung der Wehrpflicht und des Zivilersatzdienstes wäre. Alles im Namen der „nationalen Sicherheit“. Die relativ geringe Impfrate gegen den SARS-Corona-Virus zeigt den stillen Widerstand der Arbeiterklasse gegen das Kapital auf. Es ist für das Kapital schwer unter den gegebenen Umständen eine Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse zu realisieren. Der stumme Widerstand der Arbeiterklasse gegen die vermeintliche Anti-Corona-Impfung ist gleichzeitig der Gradmesser für das Niveau des stillen Widerstandes der Arbeiterklasse gegen eine Neuzusammensetzung des Kapitals- Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse durch das Kapital, der stumme Widerstand gegen die „Corona-Notstandspolitik“, der stumme Widerstand, der die „nationale Sicherheit“ des deutschen Imperialismus unterhöhlt und steht einer politischen oder gar militärischen Mobilisierung, auch Generalmobilmachung, der „Nation“ entgegen. Um zum dritten Mal den Griff nach der Weltmacht, d.h. den Griff zur Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette, zu wagen bedarf es einer totalen Mobilmachung, auch durch den totalen Notstandsstaat, da gibt es dann kein neutral danebenstehen. Dann heißt es im Notstand konkret: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“ oder anders ausgedrückt: Wer nicht für uns ist, ist der „Feind“. So würde es Carl Schmitt ausdrücken. Der „Feind“ kann damit rechnen, in „Schutzhaft“ genommen zu werden, zu seinem „eigenen Schutz“ und zum „Fremdschutz.“ Die Quarantäne ist mit der „Schutzhaft“ eng verwandt. Der „Feind“ kann dann in der „Schutzhaft“ abgesondert werden. Und der „Feind“ ist derzeit konkret ein an SARS-Corona-Erkrankter bzw. ein möglicherweise an SARS-Corona-Erkrankter an dem die Aufforderung ergeht, sich freiwillig „abzusondern“ bzw. sich Quarantäne zu begeben, ansonsten greift der bürgerliche Staat und erzwingt die Absonderung. Es ist möglich, daß in Zukunft auch jemand als „Feind“ betrachtet wird, der dem „Corona-Notstand“ kritisch gegenübersteht. Der Staatsapparat benutzt in seinem Schriftwechsel offen den Begriff der „Absonderung“, ganz in der Tradition des wilhelminischen Obrigkeitsstaates und des deutschen Faschismus. Mit der Drohung der „Absonderung“ aus der „Volksgemeinschaft“, sollen „feindliche“ Einstellungen in den Massen bekämpft und „korrigiert“ werden. Auch wenn der Notstand aufgehoben ist, werden viele Maßnahmen bleiben und auch wenn diese verschwinden würden, würde immer noch die Disziplinierungswirkung des Notstandes erst einmal bleiben. Es wurde der Arbeiterklasse und dem Kleinbürgertum ein Exempel statuiert, was passiert, wenn man der Bourgeoisie den Gehorsam verweigert, gar revoltiert. Ein erhöhter Konformitätsdruck ist auf jeden Fall das Erbe des „Corona-Notstandes“ und damit ein tendenziell passives Verhalten auf allen politischen Ebenen, was dem Kapital erlaubt, nach seinen Verwertungsbedürfnissen die Arbeiterklasse neu zusammenzusetzten. Der „Corona-Notstand“ führt zu einer Entpolitisierung der Arbeiterklasse und des Kleinbürgertums und erscheint dann als „alternativlos“. Politik ist dann nur noch Verwaltung des Notstandes, Verwaltung des Ausnahmezustandes gegen die Arbeiterklasse. Der Tunnelblick auf die SARS-Corona-Pandemie, auf das SARS-Corona-Virus als eine „Naturkatastrophe“ ist eindimensional und verdinglicht das SARS-Corona-Virus, wie die SARS-Corona-Pandemie, führt zu einer scheinbaren Herrschaft der Sachen über die unmittelbaren Produzenten, deren materielle Ausdruck dann der Notstand ist, nicht als politische Entscheidung und damit als eine alternative Entscheidung, sondern erscheint als „Sachzwang“ als „neutrales“ Moment einer „Verwaltung eines Sachzwangs“. Nur dann kommt man zu einem „Krieg gegen das Virus“ (vorher was es der Krieg gegen den Terror) als „unpolitische Entscheidung,“ als technokratische „Sachentscheidung“. Der soziale und politische Herrschafts- und Knechtschaftszusammenhang verbirgt sich dann hinter vermeintlich neutralen Sachzusammenhängen. Der „Krieg gegen das Virus“ ersetzt den „Krieg gegen den Terror“ und beide Formen sind der Klassenkrieg des Kapitals gegen die Arbeiterklasse. Und die SARS-Corona-Pandemie wird nicht die letzte „Katastrophe“, gar „Naturkatastrophe,“ gewesen sein. Ein „Katastrophen-Kapitalismus“ ist gut zuträglich für die Stabilität bürgerlicher Klassenherrschaft. Die Krisen des Kapitalismus wären dann nicht in ihm verwurzelt, sondern einfach Zufälle, Katstrophen, zufällige Katastrophen und alle müssen zusammenstehen, um diese Katastrophen zu überwinden. Dabei muß dann die Arbeiterklasse zu Gunsten des Kapitals verzichten. Der „Katastrophen-Notstand“ wacht darüber, daß die Arbeiterklasse auch verzichtet und keinen Widerstand leistet. Mit dem Begriff „Katastrophe“ wird die Bourgeoisie von jedweder Schuld freigesprochen, wird der Kapitalismus freigesprochen. Niemand wird beschuldigt in diesem Fall. Bei jedem kleinen Alltagsfall wird nach dem Schuldigen gesucht, doch je größer der Fall, desto weniger wird nach dem Schuldigen gesucht. Dann sind eben alle schuldig oder unschuldig. Die Schuldfrage bleibt dann ungeklärt. Der „Katastrophen-Kapitalismus“ hat den gesellschaftlichen Schock in sich. Die Ausrufung des „Katastrophen-Falls“ ermöglicht dann eine „Schockbehandlung“ der Arbeiterklasse. Statt der „Salamitaktik“ von schrittweisen Angriffen, die sogar abgewehrt oder aber von der Arbeiterklasse modifiziert, d.h. abgemildert, werden können und zusätzlich im Verhältnis zu den anderen Weltmarktkonkurrenten in der gegenwärtigen Phase des multipolaren Weltmarktes zu langsam sind, ist die „Schockbehandlung“ der politische und notfalls auch der militärische Blitzkrieg gegen die Arbeiterklasse, ein politischer und/oder politischer Enthauptungsschlag. Tabula rasa im Sinne von Carl Schmitt. Bevor die Arbeiterklasse reagieren kann, sind die proletarischen Massenorganisationen gelähmt, paralysiert und werden dann vom Kapital auf konkret-differenzierter Weise zerstört. Eine „Schockbehandlung“ ist eine radikale Deflationspolitik und bedarf eines offenen oder verdeckten Notstandes, damit jeder proletarische Widerstand schon präventiv zerbrochen werden kann. Der Ausnahmezustand beseitigt die „Normallage“ und wirkt besonders negativ auf die Arbeiterklasse, wenn er plötzlich eingeführt wird. Der Ausnahmezustand ist immer ein Staatsstreich, ein Putsch, gegen die „Normallage“, d.h. konkret gegen den parlamentarisch-demokratischen bürgerlichen Staat zu Gunsten des bürgerlichen Ausnahmestaates (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus). Unter dem Begriff der „wehrhaften Demokratie“ verbirgt sich seit dem Deutschen Herbst potentiell der übergesetzliche Notstand bzw. Ausnahmezustand. Eine sozioökonomische „Schockbehandlung“ ruft nach einer politischen Schockbehandlung; eine „Katastrophe“ ruft nach einer sozioökonomischen Schockbehandlung und ebenso nach einer politischen Schockbehandlung. In dem „gesellschaftlichen“ Schock werden die existenten Kräfteverhältnisse zwischen den beiden antagonistischen Klassen, das relative Klassengleichgewicht, schlagartig zu Gunsten des Kapitals verschoben. Eben dies geschieht in der „Corona-Krise“ indem die „Corona-Krise“ als Katastrophe dargestellt wird, als Einbruch und Abbruch der „Normallage,“ als pandemische Ausnahmesituation, die keine zivile Normalität mehr zuläßt, sondern nur noch den Ausnahmezustand. Erst wenn das politische Schockprogramm abgeschlossen ist, kann die zivile Normalität wieder ihren Platz einnehmen, jedoch unterscheidet sich die alte zivile Normalität deutlich von der neuen zivilen Normalität zu Lasten der Arbeiterklasse. Das Kapital organisiert die Bekämpfung der SARS-Corona-Pandemie als „gesellschaftlichen Schock“ mit Stoßrichtung gegen die Arbeiterklasse, nicht aber als ein ziviles und demokratisches Projekt, sondern ausdrücklich als ein autoritäres und paramilitärisches Projekt gegen die Arbeiterklasse. Die Bourgeoisie hat die Wahl, wie die Bekämpfung der SARS-Corona-Pandemie organisiert werden kann und sie entscheidet sich für ein autoritäres Projekt, daß sich derzeit weiter radikalisiert. Dieses autoritäre Projekt der Bourgeoisie ist eben nicht alternativlos, sondern die freie Wahl der Bourgeoisie, die freie Entscheidung der Bourgeoisie, die freie Entscheidung des ideellen Gesamtkapitalisten, aber keine alternativlose Sachentscheidung, kein Sachzwang, sondern eine freie politische Entscheidung der Bourgeoisie. Dann muß sich die Arbeiterklasse entscheiden, dann gilt: soziale Emanzipation oder Unterwerfung unter ein neues Ausbeutungsregime.
Erst wenn der Kapitalismus im revolutionären Prozeß beseitigt wird, ist die Arbeiterklasse offener für eine Anti-Corona-Impfung, dann wächst das Vertrauen in der Arbeiterklasse in die Anti-Corona-Impfung, denn dann gehören die Betriebe, auch die Betriebe, welche die Impfstoffe produzieren, der Arbeiterklasse selbst, dann wird man sehen, wenn es keine Geschäfts-Forschungs-, Betriebs- und Staatsgeheimnisse mehr gibt, wie es wirklich um die Impfstoffe und das SARS-Corona-Virus bestellt ist. Die Arbeiterkontrolle ist ein zentraler Schritt auch in dieser Entwicklung. Mit der Zerschlagung des bürgerlichen Klassenstaates und die Aufrichtung eines Rätestaates gibt es auch keinen Grund mehr, dem „Staat“ zu mißtrauen, denn der „Staat“ ist nun ein proletarischer Staat. Nur in der proletarischen Revolution kann die Arbeiterklasse das Mißtrauen in die Anti-Corona-Impfstoffe überwinden. Das alte Lenin zugeschriebene Wort gilt noch immer: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die beste Anti-Corona-Politik, der beste Anti-Corona-Impfstoff, ist die proletarische Weltrevolution.
Für die Bourgeoisie ist die Anti-Corona-Politik nur ein Gradmesser für ihre eigene imperialistische Politik, inwieweit sie die ideologische Kontrolle, die ideologische Hegemonie über die Massen ausübt, inwieweit eine ideologische Mobilmachung gegen den „inneren und äußeren Feind“ rasch durchzuführen ist. Wenn man die Impfqoute in Deutschland als Gradmesser für die ideologische Kontrolle über die Arbeiterklasse und dem Kleinbürgertum nimmt, ist sie mit ca. 68 Prozent gut, aber nicht sehr gut. Für einen dritten Griff zur Weltmacht reicht es nicht. Aus diesem Grunde die ideologische und bürokratische Offensive vermittels der Vorbereitung einer Impfpflicht, als Druckmittel aber auch als reale Durchführung. Wer sich nicht mit den üblichen Anti-Corona-Impfstoffen impfen läßt, wird zum Feind erklärt. Diese Methode ist die Blaupause für weitere Aufgabengebiete kapitalistischer Restrukturierung, wo passiver Widerstand der Arbeiterklasse und des Kleinbürgertums konzentriert ist. Es reicht auch nicht sich unter Zwang impfen zu lassen, es geht um die Bereitschaft sich proaktiv impfen zu lassen, proaktiv die Befehle zu antizipieren. Aber die materielle Basis für die ideologische Abrichtung im Sinne des Kapitals bleibt die Repression des bürgerlichen Klassenstaates und damit auch die Implantierung von Pflicht- und Zwangsdiensten. Eine mögliche Abstufung der Pandemie zur Endemie ist nur Wortgeklingel. Dabei muß sich nichts ändern; die Notstandspolitik läßt sich auch in einer Endemie fortsetzten.
Die eskalierenden internationalen Spannungen haben die „Corona-Krise“ erst geschaffen und die „Corona-Krise“ treibt die internationalen Spannungen weiter und auf ein höheres Niveau hinauf. Nicht die SARS-Corona-Pandemie schuf die „Corona-Krise“, sondern die Große Krise ab den Jahren 2007/2008 schuf die „Corona-Krise“, indem sie die materiellen Grundlagen für diese Pandemie legte. Mit dem graduellen Zerfall des neoliberalen Weltmarktes in der Großen Krise zerfällt auch die neoliberale Weltordnung und es kommt tendenziell zu einer imperialistischen Blockbildung als Produkt des naturwüchsigen Durchbruchs des multipolaren Weltmarktes ab dem Jahr 2017. Die SARS-Corona-Pandemie ist damit nur ein Resultat des offenen Zusammenbruchs des neoliberalen Weltmarktes, ist die Erscheinungsweise in welcher der neoliberale Weltmarkt offen naturwüchsig zusammenbricht und dem multipolaren Weltmarkt Platz macht. Der Zusammenbruch des neoliberalen Kapitalismus ist der Entmachtung des US-Imperialismus als hegemonialer Imperialismus geschuldet, denn dieser war der zentrale Pfeiler für den neoliberalen Weltmarkt. Die Phase des multipolaren Weltmarktes ist eine Epoche des Kapitalismus, in der um die Hegemonie der imperialistischen Kette gekämpft wird, solange, bis ein neuer Hegemon sich durchgesetzt hat und gerade die erste Phase des multipolaren Weltmarktes nach der direkten Ablösung des neoliberalen Kapitalismus ist eine sehr gefährliche Phase und schafft damit auch die Potentialität für das Auftreten der SARS-Corona-Pandemie. Der Zusammenbruch der internationalen Zusammenarbeit fand schon vor dem Auftreten der SARS-Corona-Pandemie statt und verallgemeinerte sich mit dem Auftreten der SARS-Corona-Pandemie. Das Auftreten der SARS-Corona-Pandemie fällt mit dem offenen Zusammenbruch des neoliberalen Weltmarktes zusammen, wobei hier das materielle Primat bei dem Zusammenbruch des neoliberalen Weltmarktes liegt und somit die materielle Basis für die SARS-Corona-Pandemie schafft. Doch der zusammengebrochene neoliberale Weltmarkt kann noch weitere Probleme schaffen, z.B. eine „Pandemie“ der Computerviren, welche die digitale Infrastruktur neutralisieren und ein noch größeres Chaos auslösen können, als die SARS-Corona-Pandemie. Dies wird in den herrschenden Klassen derzeit unter dem Codenamen „Concept 2021“ bereits diskutiert. Konkret werden diese Tendenzen mit der gerade erkannten Log4J Schwachstelle in der digitalen Infrastruktur der Rechner, die Cyberangriffe auf die „kritische Infrastruktur“ ermöglicht. Es gibt damit genügend Gründe für das Kapital, den Ausnahmezustand nicht vorzeitig zu beenden. Diese Krisen, diese angeblichen „Katastrophen“, sind das Resultat der Großen Krise seit 2007/2008 und damit des Zusammenbruchs des neoliberalen Weltmarktes und dem gleichzeitigen naturwüchsigen Aufstieg des multipolaren Weltmarktes. In diesem Zwielicht aus vergehendem neoliberalen Kapitalismus und dem Werden des multipolaren Kapitalismus sind viele Gefahren (unter anderem die SARS-Corona-Pandemie) verborgen und können nur dann gebannt werden, wenn der Kapitalismus in die Geschichte verbannt wird. Geschieht dies nicht, haben die Gefahren freie Bahn und die Bourgeoisie versucht über einen autoritären Kapitalismus die Gefahren zu begrenzen. Die SARS-Corona-Pandemie ist nur der Anfang.
Wenn dem „Corona-Virus“ der Krieg erklärt wird, wird der politische „Feind“ im Innen- und Außenverhältnis mit dem „Corona-Notstand“ bekämpft, dann ist jede Kritik an dem „Corona-Notstand“ Verrat, Verrat an der Volksgemeinschaft, Verrat an der Nation. In einem Krieg gibt es nach bürgerlichen Maßstäben keine Opposition und der Notstand, der Ausnahmezustand, das Kriegsrecht, sind normalen Maßnahmen. Im kapitalistischen Krieg wird oppositionelle Kritik zur Feindaktion, die Opposition, sei sie noch so gemäßigt, zum „Feind“. Es gibt nur Befehl und Gehorsam. Wer sich dem Befehl und Gehorsam verweigert, ist ein „Feind“ und muß bezwungen werden. Wenn die herrschende Klasse den Krieg erklärt, ist dies immer auch eine Kriegserklärung an die Arbeiterklasse. Die Arbeiterklasse muß den Klassenkrieg des Kapitals erwidern, will sie ihr gesellschaftlich notwendiges Reproduktionsniveau verteidigen. Wenn das Kapital die proletarischen Eroberungen im Kapitalismus in Frage stellt, muß das Proletariat die kapitalistischen Produktionsverhältnisse in Frage stellen. Dann geht es um die Frage der proletarischen Weltrevolution, dann geht es konkret um die Frage der offenen Zerschlagung des bürgerlichen Staates durch die Arbeiterklasse und der Errichtung proletarischer Doppelherrschaftsorgane mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats, konkret um die Negation der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD. Es werden die Eroberungen des Proletariats im Kapitalismus gegen den Notstandsstaat mit revolutionären Methoden verteidigt, nicht mit dem Ruf nach dem Bundesverfassungsgericht, sondern mit Massenstreiks bis hin zum Generalstreik und dem Aufbau von proletarischen Doppelherrschaftsorganen. Die Verfassung der BRD kann nur mit revolutionären Mitteln verteidigt werden, die weit über die Verfassung hinausgehen und diese BRD-Verfassung für obsolet erklären.
Während Carl Schmitt und Habermas die „Normallage“ beseitigen wollen, um die Klassenherrschaft der Bourgeoisie über die Arbeiterklasse zu festigen, damit die Ausbeutung der Arbeiterklasse verschärft neu reorganisiert werden kann, zielt die proletarische Revolution auf die Diktatur des Proletariats, auf die Klassenherrschaft der Arbeiterklasse über die Bourgeoisie, auf die soziale Klassenherrschaft der Mehrheit der Ausgebeuteten über die Minderheit der Ausbeuter mit dem Ziel, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beenden. Die Bourgeoisie und ihre intellektuellen Wortführer wie Carl Schmitt oder Jürgen Habermas streben die Zerstörung der „Normallage“ an, damit die Ausbeutung der Arbeiterklasse verschärft werden kann, während die Arbeiterklasse anstrebt die „Normallage“ der Ausbeutung zu zerstören. Die Klassengewalt der Sklavenhalter gegenüber den Sklaven will die Ausbeutung und die Herrschafts-und Knechtschaftsverhältnisse verewigen, während die Klassengewalt der Sklaven gegenüber ihren Sklavenhaltern zum Ziel hat, mit der Ausbeutung und den Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnisse zu brechen. Beide Seiten wollen sie „Normallage“ beseitigen, die herrschende Klasse, um weiter die herrschende Klasse zu bleiben, um die Arbeiterklasse als ausgebeutete Klasse, zu beherrschen und die Arbeiterklasse, welche sich von der Ausbeutung kollektiv emanzipieren möchte, denn auch die „Normallage“ bedeutet für die Arbeiterklasse Ausbeutung. Eben dies ist konkret der Klassenkampf. Die „Normallage“ ist immer nur ein prekärer Waffenstillstand im Klassenkampf und damit alles andere als „normal“. Aus der „Normallage“ entsteht notwendig immer der Ausnahmezustand und damit ist auch er ein Produkt es Klassenkampfes, d.h. Ausnahmezustand auf Seiten der Bourgeoisie, Revolution auf Seiten des Proletariats, konkret: Ausnahmezustand gegen die Revolution; die Revolution gegen den Ausnahmezustand. Die Revolution ist die Negation des Ausnahmezustandes und der Ausnahmezustand ist die Negation der Revolution. Der Ausnahmezustand steht für die bürgerliche Klassenherrschaft in zugespitzter Form, während die Revolution für die soziale und politische Emanzipation des Proletariats im Sozialismus steht.
Und nur auf diesem Wege, können auch die materiellen Bedingungen geschaffen werden, welche für die Bekämpfung der SARS-Corona-Pandemie notwendig sind, denn die SARS-Corona-Pandemie ist in letzter Instanz ein politisches Problem und kann nur mit politischen Mitteln gelöst werden. Es ist die Machtfrage zwischen den beiden antagonistischen Klassen, welche eine Verfassung bestimmen, es ist der Klassenkampf, der in letzter Instanz über „Normallage“ und Ausnahmezustand entscheidet. Wenn die Bourgeoisie den konterrevolutionären Bürgerkrieg vorbereitet, dann muß die Arbeiterklasse sich auf den revolutionären Bürgerkrieg vorbereiten. Dann wird sich die Bourgeoisie einen Bürgerkrieg zweimal überlegen. Der revolutionäre Bürgerkrieg und schon seine Vorbereitung ist die beste Impfung gegen die SARS-Corona-Pandemie und auch die beste Medizin gegen das SARS-Corona-Virus. Wenn der Kapitalismus das zentrale Hindernis ist, die SARS-Corona-Pandemie zu bekämpfen, dann ist erst Recht der „Corona-Notstand“ dafür ein Hindernis. Die SARS-Corona-Pandemie kann nur proletarisch-revolutionär, d.h. demokratisch überwunden werden, aber nicht im Kapitalismus und erst Recht nicht im autoritären Kapitalismus. Impfstoffe und gesellschaftliche Isolation allein können der SARS-Corona-Pandemie nichts anhaben und fördern objektiv die Ausbreitung der SARS-Corona-Pandemie. Nur der proletarische Angriff auf die kapitalistischen Produktionsverhältnisse kann die SARS-Corona-Pandemie erfolgreich bekämpfen.
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Der proletarische Weg
-Radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, ansetzend an der alltäglichen Sabotage der Ausbeutung
-Arbeiterkontrolle über die Produktion
-Aufbau proletarischer Hundertschaften gegen die Repression des bürgerlichen Klassenstaates und seiner neofaschistischen Organisationen
Iwan Nikolajew Maulwurf/RS Hamburg im Januar 2022
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Grafikquellen :
Oben — Juergen Habermas at a discussion in Munich, 2007