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RENTENANGST

„So arbeitet die Justiz“

Erstellt von DL-Redaktion am 21. August 2014

Mollaths Verteidiger über den Prozess

FEHLURTEILE Nach dem Mollath-Prozess: Verteidiger Gerhard Strate spricht über das schwierige Verhältnis zu seinem Mandanten, den Zynismus der Richter und über Anwälte mit Pokerface

INTERVIEW LISA SCHNELL, MARTIN REEH

taz: Herr Strate, wie viele Mollaths sitzen noch in den deutschen Psychiatrien?

Gerhard Strate: Wahrscheinlich einige. Das liegt an der heutigen Vormachtstellung der Psychiatrie in der Gesellschaft. Aber das kann ich nur vermuten, konkrete Fälle kann ich nicht nennen.

Sie haben in den letzten eineinhalb Jahren mehrere Hundert Briefe von Menschen bekommen, die sich ebenfalls für unschuldig verfolgt halten …

„Bei mir ist es noch zehnmal so schlimm“, hieß es da zum Teil. Das Problem ist: Wenn man Mollath verteidigt, kann man die anderen Fälle nicht gleichzeitig bearbeiten. Der Prozess hat mich bestimmt 1.400 Arbeitsstunden und 50.000 Euro gekostet. Wir haben die Briefe aber alle sorgfältig aufbewahrt, kein einziger wurde weggeworfen.

Wie unterscheiden Sie eingebildeten Psychiatrieopfer von echten?

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Mollaths Sieg in Karlsruhe

Erstellt von DL-Redaktion am 5. September 2013

Nun hat er also doch noch Recht bekommen.

Die Verfassungsbeschwerde des jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt.

Nach Aussage des Karlsruher Verfassungsgericht verletzten die Beschlüsse Mollaths Grundrecht auf Freiheit der Person in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Dementsprechend wird die Sache  nun zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.

Im Januar 2012 legte Mollaths Anwalt, Michael Kleine-Cosack die Beschwerde für seinen Mandanten ein, da  die damalige Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr der Verhältnismäßigkeit entsprochen habe. Inzwischen wurde Mollath entlassen  und sein Gerichtsverfahren wird komplett neu aufgerollt.

Hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht:

Pressemitteilung Nr. 56/2013 vom 5. September 2013 Beschluss vom 26. August 2013 2 BvR 371/12

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
im „Fall Mollath“

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde des Gustl Ferdinand Mollath gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben. Die in den Beschlüssen des Jahres 2011 aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu rechtfertigen. Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgenden Erwägungen zugrunde:

1. Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006 wurde der Beschwerdeführer von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung sowie der Sachbeschädigung freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Gemäß der Urteilsbegründung sah das Landgericht den objektiven Tatbestand der angeklagten Straftatbestände als erfüllt an. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer zu den Tatzeitpunkten aufgrund einer paranoiden Wahnsymptomatik schuldunfähig gewesen sei. Die Unterbringung des Beschwerdeführers sei aufgrund der Erwartung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten geboten.

2. Mit Beschluss vom 9. Juni 2011 ordnete das Landgericht Bayreuth dieFortdauer der Unterbringung an, da nicht zu erwarten sei, dass der Beschwerdeführer außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen werde. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht Bamberg mit Beschluss vom 26. August 2011 als unbegründet.

3. Trotz zwischenzeitlicher Entlassung aus dem Maßregelvollzug hat der Beschwerdeführer ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an der nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung der angegriffenen Entscheidungen, denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person.

a) Entscheidungen über den Entzug der persönlichen Freiheit müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben. Insbesondere darf der Strafvollstreckungsrichter die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen. In einer Gesamtwürdigung sind die von dem Täter ausgehenden Gefahren ins Verhältnis zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs zu setzen. Dabei ist die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr hinreichend zu konkretisieren. Zu erwägen sind das frühere Verhalten des Untergebrachten und die von ihm bislang begangenen Taten. Abzuheben ist aber auch auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es zudem, die Unterbringung nur solange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel dies unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen.

Da es sich um eine wertende Entscheidung unter Prognosegesichtspunkten handelt, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen. Bei langdauernden Unterbringungen wirkt sich das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruchs auch auf die Anforderungen aus, die an die Begründung einer Entscheidung zu stellen sind. In diesen Fällen engt sich der Bewertungsrahmen des Strafvollstreckungsrichters ein; mit dem immer stärker werdenden Freiheitseingriff wächst die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte. Dem lässt sich dadurch Rechnung tragen, dass der Richter seine Würdigung eingehender abfasst, sich also nicht etwa mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt, sondern seine Bewertung anhand der dargestellten einfachrechtlichen Kriterien substantiiert offenlegt. Erst dadurch wird es möglich, im Rahmen verfassungsgerichtlicher Kontrolle nachzuvollziehen, ob die von dem Täter ausgehende Gefahr seinen Freiheitsanspruch gleichsam aufzuwiegen vermag. Zu verlangen ist vor allem die Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus.

b) Mit diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben sind die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 9. Juni 2011 sowie des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August 2011 nicht zu vereinbaren. Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.

aa) Es fehlt bereits an einer ausreichenden Konkretisierung der vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr künftiger rechtswidriger Taten. Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass die Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen. Vor diesem Hintergrund durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden Falles diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige Prognoseentscheidung treffen müssen. Im Rahmen einer solchen eigenständigen Bewertung hätte es darlegen müssen, welche Straftaten konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet.

Nichts anderes gilt im Ergebnis für den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 26. August 2011. Dieser nimmt im Wesentlichen auf das schriftliche Sachverständigengutachten Bezug, aus dem sich gerade keine sehr hohe Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten ergibt. Soweit das Oberlandesgericht ergänzend auf die Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth abstellt, rechtfertigt dies keine andere Einschätzung.

bb) Darüber hinaus finden den Beschwerdeführer entlastende Umstände im Rahmen der notwendigen Prognoseentscheidung keine erkennbare Berücksichtigung. Zudem wird in den angegriffenen Beschlüssen nicht ausreichend dargelegt, dass die von dem Beschwerdeführer ausgehende Gefahr das – angesichts der Dauer der Unterbringung – zunehmende Gewicht seines Freiheitsanspruchs aufzuwiegen vermag. Schließlich fehlt auch eine Befassung mit der Frage, ob dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit nicht durch den Beschwerdeführer weniger belastende Maßnahmen Rechnung hätte getragen werden können.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

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Mollath, ein Fall aus Bayern

Erstellt von DL-Redaktion am 10. August 2013

„Aus dem Fall Mollath lernen“

Politiker lernen nie  –  sie wissen schon alles und sind Unfehlbar

Aus dem Fall Mollath zu lernen empfiehlt der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller der Justiz. Eine Empfehlung welche sicher nicht nur der Justiz anzuraten wäre wenn sie denn glaubhaft bleiben möchte. So heißt es in diesem Interview an einer Stelle: „Wenn Fehler aber nicht zugegeben werden, kann man auch nicht aus ihnen lernen“. Ein Satz welchen sich auch unsere politischen Hilfsarbeiter in den Parlamenten hinter die Ohren schreiben sollten, sollte es bei ihnen je zu einer Selbsterkenntnis reichen.

„Aus dem Fall Mollath lernen“

taz: Herr Müller, am Dienstag ist Gustl Mollath nach sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassen worden und das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete eine Wiederaufnahme seines Strafverfahrens an. Wird das ein Riesenprozess?

Henning Ernst Müller: Der erste Prozess im Jahr 2006 dauerte nur einen Tag. Diesmal wird sicher gründlicher untersucht.

Was wird genau verhandelt?

Es müssen vier Fragen beantwortet werden. Hat Herr Mollath seine Frau geschlagen und die Reifen von vermeintlichen Widersachern zerstochen? Wenn ja, litt er dabei unter dem Wahn, dass seine Frau und viele andere sich gegen ihn verschworen haben, um Schwarzgeldgeschäfte zu vertuschen? Wenn ja, war dieser Wahn ursächlich für die Taten? Wenn ja, besteht eine Gefahr für die Allgemeinheit, falls Mollath in Freiheit bleibt.

Könnte es sein, dass Mollath am Ende erneut weggesperrt wird?

Ich glaube, er muss sich wenig Sorgen machen. Eine Gefängnisstrafe ist prinzipiell ausgeschlossen. Weil Herr Mollath im ersten Verfahren wegen möglicher Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde, darf er in der Wiederaufnahme nicht schlechter wegkommen. Und eine erneute Unterbringung in der Psychiatrie ist nur möglich, wenn alle vier Fragen mit ja beantwortet werden. Das halte ich angesichts der dünnen Beweislage, der lange vergangenen Zeit und des derzeit sehr besonnenen Auftretens von Herrn Mollath für äußerst unwahrscheinlich – zumal es inzwischen auch unverhältnismäßig wäre.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

Mollaths zynische Retterin

Sie ist die dienstälteste Ministerin im bayerischen Kabinett – und viele Jahre lief alles gut. Aber irgendwann geht auch die schönste Party zu Ende: Musik aus, Licht an, guten Morgen! Für Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ist die Sause wohl nach der Landtagswahl vorbei.

Zwar sieht es gut aus für die CSU. Merk aber dürfte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) einmal zu oft geärgert haben; was die bayerischen Bürger grämt, hat auch der „MP“ gar nicht gern. Und Merk hat in der Causa Mollath – dem größten Ärgernis des bayerischen Volkes in diesem Jahr – keine gute Figur gemacht.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle    :    Gustl Mollath (2013)

 

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Demo für Gustl Mollath

Erstellt von DL-Redaktion am 19. Juli 2013

„Mehr Demokratie statt Psychiatrie!“

Gustl Ferdinand Mollath 8463.jpg

am Freitag den 2. August – 16 Uhr

Solidaritäts-Demo für Gustl Mollath

und gegen Menschenrechtsverletzungen

vor dem Justizministerium in München

[youtube U-YtI0OcWo4]

Es sprechen:

Dr. Wilhelm Schlötterer (Autor des Ende Juli erscheinenden Buches “Wahn und Willkür” über die übergreifenden Hintergründe des Unrechts an Gustl Mollath)

Prof. Dr. Hans See (Gründer und Ehrenvorsitzender von Business Crime Control e.V. über den Zusammenhang von Wirtschaftsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen)

Andere Redner und Künstler sollen auftreten, die aber noch bekannt gegeben werden.

Erklärung von Prof. Dr. Hans See:

Es reicht: Mehr als 7 Jahre ist Gustl Mollath nun schon in der geschlossenen Psychiatrie. Die Rechtsgrundlage ist brüchig wie dünnes Eis. Der fürchterliche Verdacht steht im Raum, dass der wahre Grund in Mollaths – allerdings vergeblichen – Versuch zu finden ist, dass er Geldwäschedelikte der Bayrischen HypoVereinsbank aufzudecken drohte. Durch für viele unbegreifliche Entscheidungen von Staatsanwälten und Gerichten sowie durch existenzvernichtende psychiatrische Gutachten, die ihn als gemeingefährlich einstuften, verschwand er in die geschlossene Psychiatrie. Und mit ihm der im Raum stehende Vorwurf, die HypoVereinsbank betreibe wirtschaftskriminelle Praktiken. Der Bank selbst war bekannt, dass der Vorwurf stimmt. Sie hat ihn aber jahrelang unter Verschluss gehalten. Ein Nachfassen der Staatsanwaltschaft oder eine Selbstanzeige der Bank hätten genügt, Mollath aus den Fängen der Psychiatrie zu befreien. Mehr Demokratie in Wirtschaftsunternehmen hätte sogar diese illegalen Geschäftspraktiken und damit die Folgen verhindern können.

BCC fordert:

Freilassung Gustl Mollaths noch vor der Bayrischen Landtagswahl, volle Rehabilitation und Entschädigung dieses Mannes, eine Psychiatrie- und Rechtsreform, die solche Fälle künftig undmöglich machen, und die Benendigung der Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten.

Die 1991 zur Aufklärung über die Sozialstaats- und Demokratie- und Umweltfeindlichkeit von Wirtschaftsverbrechen gegründete Bürger- und Menschrechtsorganisation Business Crime Control e.V., hat diese Demo angemeldet, bittet aber alle Unterstützer Gustl Mollaths, diese Demo auch als die Ihre zu betrachten, über Internet zu mobilisieren und an der Demo teilzunehmen.

BCC unterstützt vorbehaltlos die für den 27. Juli 2013 angekündigte Kundgebung Am Kornmarkt in Nürnberg, die von 14:00 bis 16:30 Uhr, die unter dem Motto stattfindet:

„EMPÖRT EUCH!

RECHT UND FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH“

Es kann gar nicht genug öffentliche Kundgebungen für Gustl Mollath und gegen jene Kräfte geben, die diese menschliche und politische Katastrophe zu verantworten haben.

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Grafikquelle    :   Gustl Mollath bei der Eröffnungs-Party des 33. Münchner Filmfestes im Hotel Bayerischer Hof anlässlich des Films: „Und plötzlich bist Du verrückt“

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Politische Volksbetrüger ?

Erstellt von DL-Redaktion am 10. Juli 2013

Ruhestand mit 37
Der Fall Peter Zimme:
Wenn Politik in Deutschland zum Selbstbedienungsladen wird

Tolle Schlagzeilen lesen wir in den letzten Wochen wenn wir die Seiten für Politik in den Zeitungen aufschlagen. So erfahren wir zum Beispiel über „US-Geheimdienste spionierten Deutschland aus – Merkel ahnungslos“, „Gustl Mollath, ein Fall – Merkel ahnungslos,  „Euro Hawk, Drohnen und Eurofighter“ –  de Mazizière ahnungslos, des weiteren einen Helmut Schmidt welcher Mentholzigaretten hortet und Steinbrück der Glühbirnen sammelt.

Was ist los in diesem Land, gibt der Bürger sein Steuergeld überwiegend für politisch ahnungslose Zwirnträger  aus? Für affenähnliche Wesen aus der japanischen Mythologie? Für elitäre politische  Spinner und Idioten. Liebe Leute dabei habe ich die Linken Vollpfosten ja noch gar nicht erwähnt.

So vernehmen wir die Worte des Kabarettisten Arnulf Rating mit besonderer Aufmerksamkeit welcher mit folgenden Satz aufhorchen ließ: „Ich schwöre, am deutschen Volk zu verdienen, so bar mir Geld helfe.“. Ein Satz fast noch schöner als der Schlachtruf von Stuttgart 21, „Lügenpack“.

Ist es nicht mehr als Skandalös wenn wir lesen wie politische Abzocker und selbsternannte Ehrenleute sich hier fett machen und schmarotzend über Land ziehen, welche wir zuvor als Politiker gewählt haben um uns das Volk zu vertreten? Ist es normal mit ansehen zu müssen wie menschliche Schweine sich selber an den Trögen der Nation bedienen und genau das für sich nehmen was sie dem Sozialstaat zuvor gestohlen haben.

Genau dieses Pack fordert die dummen Bürger jetzt wieder zu Wahlen auf. Regelmäßig, alle vier Jahre fordern sie die Erneuerung ihres Jagdschein ein. Das Wort Wahl beinhaltet aber auch ein, zumindest zwischen zwei Unterschiedlichen wählen zu können. Genau das ist seit Jahren in diesem Land nicht mehr gegeben, denn die Parteien haben eine „Wahl“ praktisch unmöglich gemacht. Darum wird auch dieses mal die Partei der Nichtwähler enorme Zugänge verzeichnen und bald hier das Ruder übernehmen? Es wäre zu hoffen!

Ruhestand mit 37
Der Fall Peter Zimme:
Wenn Politik in Deutschland zum Selbstbedienungsladen wird

Längst nicht nur in Südeuropa hat sich der Staat zum Totalversorger entwickelt. Das zeigt der Fall des ehemaligen thüringischen Regierungssprechers Peter Zimmermann, der mit 37 in die Privatwirtschaft wechselt. Seinen persönlichen Rettungsschirm spannt der Staat über ihm auf.

Ein sicherer Lacherfolg im Programm des Kabarettisten Arnulf Rating ist der Satz: Die bittere Persiflage auf den Amtseid deutscher Minister hat mehr als nur ein Körnchen Wahrheit. Natürlich wird man damit nicht der berühmten breiten Masse gerecht, den Amts- und Mandatsträgern vor allem auf regionaler oder kommunaler Ebene, die für karge Aufwandsentschädigungen sich Wochenende für Wochenende zur öffentlichen Person entstellen lassen. Sie sind das Wurzelgeflecht unserer Demokratie.
3500 Euro Rente ab 42. Lebensjahr?

Wohl aber hat die Größe der Tröge, die locken, einen dämpfenden Einfluss auf das Gewissen. Vom Stamme Nimm sind längst nicht nur die so gerne belächelten Staatsdiener südeuropäischer Provenienz. Nein, wo immer der Staat mit Pfründen und Rundum-Sorglos-Paketen wedelt, ist die Nachfrage größer als das Angebot. Unlängst war dieser trübe Zusammenhang am Beispiel eines ehemaligen thüringischen Regierungssprechers zu besichtigen. Der Mann von 37 Jahren, Peter Zimmermann mit Namen, wird aus der harten Landespolitik in die noch härtere freie Wirtschaft wechseln, als Geschäftsführer zu einer Internet-Firma.. Statt aber augenblicklich mit den Chancen auch die Risiken der Selbstverwirklichung anzunehmen, darf der glückliche Mann offenbar mit dem Besten zweier Welten rechnen: mit tendenziell unbegrenzten Einkommensmöglichkeiten auf freier Wildbahn – und mit einem lebenslang gemütlich schaukelnden finanziellen Rettungsanker aus dem thüringischen Staatssäckel.

Quelle: Focus >>>>> weiterlesen

Fotoquelle: Wikipedia

Author Jakub Hałun

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