Zweckentfremdung – Polizei
Erstellt von DL-Redaktion am Dienstag 4. August 2020
Die Bundesregierung muss die Corona-Kontaktlisten schützen
Quelle : Netzpolitik ORG.
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Die Bundesregierung hat die Corona-Listen, die in Bars und Restaurants ausliegen, nicht vor dem Zugriff der Polizei geschützt. Damit die Menschen den Corona-Maßnahmen auch vertrauen können, braucht es dringend ein Begleitgesetz. Ein Kommentar.
Die Bundesregierung muss sich entscheiden, ob sie in der Bekämpfung der Corona-Pandemie effektive und nachvollziehbare Kontaktlisten aus Restaurants und Bars für die Gesundheitsämter haben will – oder solche, in denen jede Menge Quatsch- und Fantasiedaten stehen, weil die Menschen dem System nicht vertrauen können. Derzeit entscheidet sie sich für letzteres.
Seit Wochen ist klar, dass Länderpolizeien diese Vorratsdatenspeicherung aller Gastronomiebesucher:innen für Ermittlungen nutzen. Am Anfang hieß es, nur für schwere Verbrechen, mittlerweile ist klar, dass die Listen für alles mögliche abgefragt werden, wenn es denn der Strafverfolgung dienen könnte.
Das schafft Misstrauen bei den Barbesucher:innen und Ratlosigkeit für die Gastronomie, die das umsetzen muss, wenn sie keine Strafen riskieren will.
Nutzung per Begleitgesetz einschränken
Dabei trifft die Polizei ausnahmsweise mal keine Schuld. Sie muss sogar auf diese bequemen Listen zugreifen, die womöglich Ermittlungsansätze liefern können. Sie ist dazu verpflichtet und wird es weiter tun, solange es ihr nicht ausdrücklich verboten wird.
Bis dahin werden verantwortungs- und datenschutzbewusste Menschen falsche Angaben – aber eine funktionierende Mailadresse – in den Listen hinterlassen. Doch dieser kleine Hack kann nicht die Lösung für Versäumnisse der Bundesregierung sein.
Deswegen ist die große Koalition jetzt gefragt: Wenn Sie es ernst meint mit der Kontaktverfolgung, dann verabschiedet sie endlich ein Begleitgesetz zur Pandemie, das Bürger:innen schützt und die Pandemie bekämpft. Das wäre schon bei der Corona-Warn-App nötig gewesen. Aber die Kontaktlisten zeigen noch anschaulicher, dass eine Vorratsdatenspeicherung aller Restaurantgäste eben eine harte Auflage ist, die zeitlich beschränkt und ausschließlich zur Bekämpfung der Pandemie eingesetzt werden darf.
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Grafikquellen :
Oben — De stationsrestauratie in het station van Deventer
Author | Anna Saini |
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