– Vorratsdatenspeicherung
Erstellt von Redaktion am Freitag 23. September 2022
Mehr Nein geht nicht
Nichts ist unmöglich – mit sozial Sozialisten-innen
Eine Kolumne von Sascha Lobo
Die von jedem Urteil unbeirrte Forderung nach Vorratsdatenspeicherung kommt stets aus demselben Haus: dem Innenministerium. Als ob es um Sicherheit ginge.
Ein vermutlich hervorragend funktionierendes Instrument gegen viele Formen der Kriminalität wäre eine rigide durchgesetzte Ausgangssperre für Männer zwischen 19 Uhr und 6 Uhr morgens. Jeden Tag, alle Männer, überall in Deutschland.
Nach ernsthaftem Überlegen dürften die meisten zivilisierten Menschen zum Schluss kommen, dass das eigentlich kein sinnvoller Weg ist, um Kriminalität zu bekämpfen. Verfassungskonform wäre er ohnehin nicht, und zwar sehr nicht. Damit wäre geklärt, dass nicht alle Methoden, die nachweislich oder wahrscheinlich der Kriminalitätsbekämpfung dienen, auch sinnvoll sind oder auch nur durchführbar.
Dieses Beispiel mag sich drastisch anhören, aber manche Leute brauchen ja drastische Argumente, um zu begreifen, sogar bei Grundrechten. Und manche erreicht nicht einmal das. Womit wir bei einem bizarren politischen Ritual wären: Wenn Menschen aus Union oder SPD Innenminister:innen werden, fordern sie die Vorratsdatenspeicherung, meistens im Einklang mit den ihnen unterstellten Behörden wie Landes- oder Bundeskriminalämtern. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein Zombie der Digitalpolitik, sie kommt immer und immer und immer und immer wieder.
Dabei ist sie juristisch schon toter als tot – denn der Europäische Gerichtshof hat sie für unzulässig erklärt. Mehrfach. Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht. Manchmal in Bausch und Bogen, manchmal in maßgeblichen Details. Aber immer wurde sie abgelehnt. Auch die aktuelle deutsche Variante der Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Gesetze, konfligiert mit Grundrechten, ist mit den Werten der liberalen Demokratie nicht vereinbar, solange es nicht um die nationale Sicherheit geht.
Mehr Nein geht nicht, noch neiner würde die Welt zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nur sagen, wenn sie vorsorglich explodieren würde. Aber vermutlich würde Innenministerin Nancy Faeser auch im Fall der Detonation des Planeten noch ein- oder zweimal versuchen, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
Grundrechtliche Zumutungslandschaft
Moment, mögen jetzt einige Leute rufen, die sich nur wenig für die gesellschaftlichen Unwägbarkeiten der vernetzten Technologie interessieren – die Vorratsdatenwas? Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung könnte man auch vorauseilende Generalüberwachung nennen, denn faktisch ist sie genau das: Der Staat lässt mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zwar keine Kommunikationsinhalte, aber die Telefon- und Internetverbindungs- sowie Standortdaten von allen Menschen auf Vorrat speichern, für den Fall, dass irgendjemand möglicherweise etwas Verbotenes tut. Für die FDP und die Grünen innerhalb der Ampel gilt die Vorratsdatenspeicherung seit vielen Jahren als nicht akzeptabel. Aber in der Vergangenheit war die CDU die CDU und jetzt ist die SPD die SPD.
Man könnte natürlich kurz (ganz kurz) einmal aus Sicht der Vorratsdatenspeicherungsfans argumentieren. Es ist zum Beispiel aus Sicht mancher Ermittler eine verlockende Aussicht, bei jeder Form der digitalen Fragwürdigkeit auf ein riesiges Reservoir von höchstpersönlichen Daten zurückgreifen zu können. Aber eine zentrale Errungenschaft des Rechtsstaates steht dem diametral entgegen. Es braucht einen Verdacht, damit etwa die Polizei in intime Lebensbereiche von Menschen hineinleuchten kann. Und dass auch Verbindungsdaten ein solches Hineinleuchten ermöglichen, hat der EuGH am Dienstag wieder einmal klar zum Ausdruck gebracht.
Aber selbst wenn man diese höchstrichterlich bestätigte, grundrechtliche Zumutungslandschaft ausblenden wollen würde, ergäbe sich eine immer weniger plausible Situation. Denn als die Idee für die Vorratsdatenspeicherung entstand, war die digitale Sphäre noch eine völlig andere.
Warum ist das relevant? Weil es eine große Verschiebung in den letzten Jahren gab, und zwar bei der Form von Kriminalität, die in den meisten Fällen als Hauptbegründung für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung dient: dokumentierter Kindesmissbrauch. Diese katastrophale Kriminalität ist leider durch das Netz in neue Größenordnungen katapultiert worden, wogegen es zwingend und unbedingt und dringend auch drastische Gegenmittel braucht. Wer wollte das bestreiten?
Allerdings ist, um es vorsichtig auszudrücken, noch dem letzten Kindesmissbraucher klar, dass er Verbotenes tut. Weshalb inzwischen ein erheblicher Teil insbesondere der schlimmsten Verbrechen im Darknet stattfindet. Wo die Vorratsdatenspeicherung exakt nichts nutzt. Also wirklich: gar nichts. Weil die Technologie einzig darauf ausgelegt ist zu verschleiern, wer sich mit welcher Seite verbindet.
Ähnlich sieht es im Darknet des kleinen Mannes aus, also den mehr oder weniger verschlüsselten Messengern wie Telegram. Dafür aber kennt man, oder besser: kennen die Messenger-Betreiber ja die Telefonnummer, die wiederum zur Identifikation geeignet ist. Was bedeutet, dass bei einem Verdacht ein zumindest theoretisch gut funktionierender Ansatz gegeben wäre. Aber eben nur bei Verdacht.
Quelle : Spiegel-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — re:publica 2022: Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der Sesion ‚Der resiliente Staat: Die Folgen des Ukrainekriegs für das digitale Deutschland‘
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Unten — Sascha Lobo; 10 Jahre Wikipedia; Party am 15.01.2011 in Berlin.…