Wo fängt gefährlich an?
Erstellt von DL-Redaktion am Montag 13. März 2017
von Sabine am Orde und Konrad Litschko
Seit dem Berliner Anschlag fordern Politiker aller Parteien mehr Härte gegen Gefährder. Menschen, die keine Straftat begangen haben, werden überwacht. Die Geschichte eines kalkulierten Dilemmas
Weil Ahmed A. eine Gefahr für Deutschland ist, schiebt er am 11. Juli 2016 noch einmal die Metalltür des Polizeikommissariats Ricklingen auf. Ein zweistöckiges Gebäude zwischen einem Chinarestaurant und einem Aldi-Supermarkt im Südwesten Hannovers. Es ist ein schwülwarmer Montag, später wird es ein Gewitter geben.
A. geht durch die Tür, passiert eine zweite, noch schwerere. Am Empfang legt er ein Papier mit Adresse und Passbild vor, mit dem er sich ausweist, seit er keinen Pass mehr besitzt. Die Person am Tresen notiert sein Erscheinen in einer Mappe, die Ahmed A.s Sachbearbeiter bereit gelegt hat. Dann geht A. Es ist ein kurzer Besuch, Routine. Ahmed A. muss sich dreimal in der Woche bei der Polizei melden. Montags, donnerstags, samstags.
Ahmed A., 24 Jahre alt, geboren in Afghanistan, seit 2011 in Deutschland, ist als islamistischer Gefährder eingestuft. So hat es das Landeskriminalamt Niedersachsen entschieden. Die Polizei traut ihm einen Anschlag zu. Deshalb wurde ihm der Pass entzogen und die Ausreise verboten. Deshalb muss Ahmed A. regelmäßig zur Polizei.
An diesem Montag aber kommt er zum letzten Mal in die Polizeiwache in Ricklingen. Dann taucht Ahmed A. ab. Er ist bis heute verschwunden.
Im Dezember verübte ein anderer Gefährder den schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland. Mit einem 32 Tonnen schweren Sattelschlepper raste der Tunesier Anis Amri in den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche. Zwölf Menschen starben. Es ist genau das Szenario, das Polizei und Geheimdienste befürchtet hatten: Die Sicherheitsbehörden hielten Anis Amri für gefährlich. Den Anschlag verhinderten sie trotzdem nicht.
Seitdem vergeht kaum eine Woche ohne Vorschläge, wie man härter gegen islamistische Gefährder vorgehen kann. 602 Namen stehen mittlerweile auf der Liste des Bundeskriminalamts. Die Regierung hat sich auf ein Gesetz geeinigt, das Fußfesseln für Gefährder möglich macht – bislang waren die für verurteilte Straftäter vorgesehen. Außerdem geplant: schnellere Ausweisungen, leichtere Abschiebehaft. In Bayern hat die Landesregierung gerade beschlossen, dass Gefährder unbefristet in Präventivhaft genommen werden können.
Dabei liegt gegen Gefährder zunächst nur eines vor: eine Prognose der Polizei. Sie haben in der Regel noch keine Straftat begangen, noch nicht einmal eine vorbereitet – auch das wäre im Bereich Terrorismus schon justiziabel. Ausschlaggebend ist die Möglichkeit, dass die Person nach Einschätzung der Polizei eine Straftat begehen könnte.
Aber kann es in einem Rechtsstaat richtig sein, jemanden allein aufgrund einer Prognose zu überwachen?
Oder wäre es im Angesicht der Terrorgefahr geradezu fahrlässig, es nicht zu tun?
Ahmed A. kommt am 29. November 2011 nach Deutschland. Er sei 1992 in Kabul geboren, sagt er dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die radikalislamische Miliz Hisb-i-Islami habe ihn bedroht, weil er für britische und US-Streitkräfte gedolmetscht habe. Deshalb sei er geflohen. A.s Asylantrag wird abgelehnt, weil er durch einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Weil seine Fluchtgründe „begründet“ seien, erhält Ahmed A. dennoch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Plante Ahmed A. einen Anschlag in Afghanistan?
Ahmed A.s Werdegang und die Maßnahmen gegen ihn sind in Gerichtsurteilen festgehalten. Und sie waren Thema in einem Untersuchungsausschuss, der seit Mai 2016 im Niedersächsischen Landtag tagt.
Der Afghane zieht nach Hannover, er wirkt unauffällig. Ein sportlicher Typ, dunkle Haare, gestutzter Bart. A. kleidet sich westlich, trägt Basecap und Jeans, geht ins Fitnessstudio. Aber: Ahmed A. besucht auch den „Deutschsprachigen Islamkreis“. Der Moscheeverein im Norden Hannovers ist laut Verfassungsschutz ein Hotspot der Salafisten.
Auch Safia S. geht hier ein und aus. Sie wird im Februar 2016 im Alter von 15 Jahren einen Polizisten im Hauptbahnhof Hannover niederstechen, laut Gericht im Auftrag des „Islamischen Staats“ (IS). Der Richter verurteilt sie zu sechs Jahre Haft. Vieles spricht dafür, dass Ahmed A. sie gekannt hat.
Ahmed A. beteiligt sich auch an der „Lies!“-Kampagne. In weißen T-Shirts verteilen junge Salafisten Korane. Die Kampagne gilt als Rekrutierungsort für Dschihadisten, sie ist inzwischen verboten. 140 „Lies!“-Aktivisten sollen in den vergangenen Jahren nach Syrien und in den Irak ausgereist sein.
Im Juni 2015 übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz dem LKA Niedersachsen einen brisanten Hinweis. „Dem BfV liegen Informationen vor, nach denen ein in Hannover wohnhafter A. plane, im Juni 2015 nach Kabul, Afghanistan, zu reisen, um dort Anschläge gegen afghanische Streitkräfte oder die der Resolute Support Mission, also die Nato-Mission dort, „zu verüben“, heißt es in dem Vermerk. A. unterhalte „Kontakte zu mehreren militanten Netzwerken“.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Fotoquelle : Autor –
- CC BY 2.0
- File:Möglicher-Terroranschlag-Berlin (25) (31636537001).jpg
- Erstellt: 19. Dezember 2016