Widerspruch gegen „NO5G“
Erstellt von Redaktion am Dienstag 8. Oktober 2019
WIDERSPRUCH gegen Ihren abschlägigen Bescheid vom 1. Oktober 2019 zu „NO5G für Ravensburg und deutschlandweit“
Von Stefan Weinert – Ravensburga)
Übergabe per Papierdokument mit Unterschrift bei der Stadtverwaltung (Vorzimmer OB) am Montag, 07. Oktober 2019, gegen Empfangsbestätigung – erledigt — b) per Email am 7. Oktober 2019 mit Verteiler RP Tübingen, Stadträte, 5G+ [bcc]
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp, sehr geehrte Herr Bürgermeister Blümcke,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bastin, sehr geehrte Damen und Herren des Verwaltungs- und Wirtschaftsauschuss’ Ravensburg,
hiermit lege ich WIDERSPRUCH gegen Ihren abschlägigen Bescheid (Aktenzeichen wurde nicht vergeben) vom 1.Okoiber 2019 ein. Ihr Verwaltungsakt richtet sich gegen meine Petition „NO 5G in Ravensburg und deutschlandweit“. Mein Widerspruch gegen Ihren Bescheid gliedert sich in vier Punkte:
- Die von mir im Juli 2018 initiierte Petition, war und ist zum Zeitpunkt der Entscheidung Ihres Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss‘ (VuW) am 30. September 2019 noch gar nicht abgeschlossen, was Ihnen aber bekannt war. In meinem – an den Herrn OB gerichteten Anschreiben vom 15. Juli 2019 heißt es: „Weitere Unterschriften dieser Petition übersende ich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt.“ Am 15. Juli 2019 hatte die Petition 2.320 Unterschriften. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Widerspruchs sind es jedoch 3.939 Unterschriften , darunter neue und zusätzliche handschriftliche aus Ravensburg und dem Umland. Diese insgesamt zusätzlich 1.619 Gegner/innen (70 Prozent Zuwachs) von 5G in Ravensburg und deutschlandweit hatten demnach keine Chance, bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt zu werden und diese zu beeinflussen. Über die immer noch (wie Sie wussten) geöffnete Petition hätten Sie zum 30. September 2019 demnach gar nicht abschließend entscheiden dürfen. Gegen diesen Tatbestand richtet sich mein Widerspruch in Punkt 1.
- Die Petition lautet offiziell „NO5G – in Ravensburg und deutschlandweit“ und in ihrer „Präambel“ heißt es ausdrücklich: „WIR – DIE UNTERZEICHNERINNEN UND UNTERZEICHNER DIESER PETITION – SPRECHEN UNS ENTSCHIEDEN GEGEN DIE IMPLEMENTIERUNG DER 5G-MOBILFUNKSTRAHLUNG IN UND UM RAVENSBURG AUS. WIR LEHNEN DIESE GIGA[N]TOMIE NICHT NUR FÜR UNS, SONDERN AUCH BUNDESWEIT OHNE „WENN UND ABER“ AB. – WIR ALLE BITTEN DIE RAVENSBURGER VERWALTUNGSSPITZE UND DIE VERANTWORTLICHEN JEDER KOMMUNE IN DEUTSCHLAND, VON DIESER MASSNAHME ABSTAND ZU NEHMEN. DENN DIE UNSICHTBAREN STRAHLEN DER 5G-MOBILFUNKTECHNIK GENERIEREN NACHWEISBAR GESUNDHEITSSCHÄDEN UND KRANKHEITEN BIS HIN ZUM TOD (KREBS)“.
In meinem o. e. Schreiben vom 15. Juli 2019 schrieb ich deshalb auch: „Auch wenn nicht alle Unterschriften direkt aus Ravensburg, dem Schussental, dem Landkreis Ravensburg oder dem PLZ-Gebiet „88“ kommen, so solidarisieren sich doch alle Mitpetent/innen mit dem Anliegen, auch in 88212/14 Ravensburg keine 5G –Mobilfunktechnik einzuführen.“ – Wenn es nun in Ihrem Bescheid heißt: „Seitens der Stadt Ravensburg konnte der Petition nicht abgeholfen [Anm. unterstrichen] werden,“ dann übersteigt das Ihre Kompetenz. Sie können zwar „der Petition – insofern sie die Stadt Ravensburg betrifft – abschlägig bescheiden“, nicht aber grundsätzlich, wie Sie es aber getan haben. Gegen diesen Tatbestand richtet sich mein Widerspruch in Punkt 2.
3a. Als Begründungen für Ihren abschlägigen Bescheid führen Sie zum einen an, dass „allein die Bundesnetzagentur für die Erfüllung der dort festgelegten Aufgaben zuständig“ sei, und zum anderen schreiben Sie: „Städtische Zuständigkeiten zum neuen Mobilfunkstandard sind ausschließlich in den Bereichen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts gegeben. Sofern aber die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen eingehalten werden und keine weiteren baurechtlichen Vorgaben bestehen, hat die Kommune nicht die Möglichkeit, eine lokale Einführung des 5G-Mobilfunkstandards gänzlich zu verhindern.“
Sie berufen sich bei der ablehnenden Haltung zur Petition „NO5G“ auf die Bundesnetzagentur und das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, und unterschlagen dabei Wichtiges und Unabdingbares, das in Ihrer Verantwortung steht, Sie aber unterlassen haben, zu tun. Ich verweise in meinem Widerspruch zu diesem Punkt auf die Bauleitplanung und den § 1 BauGB., die durch zu führen und zu beachten in Ihrer Verantwortung stehen. Für die Aufstellung von Bauleitplänen sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig und haben somit die kommunale Planungshoheit. Im Rahmen der Gesetze können Sie als Stadt Ravensburg somit ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Sie unterliegen dabei aber der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz. Bei der Bauleitplanung müssen Sie als Gemeinde Ravensburg Ziele der Raumordnung, die sich aus Raumordnungsplänen ergeben, beachten. § 1 Abs. 4 BauGB spricht hier von der Anpassungspflicht, sowie von öffentlichen und privaten Belangen, die zu berücksichtigen sind (§ 1 Abs. 7 BauGB, Abwägungspflicht).
- 1 BauGB stellt im Übrigen auch und vor allem hohe Anforderungen an die Bauleitplanung. Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne u. a. dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Zum Beispiel ist in § 1 Abs. 6 Nr. 7 festgelegt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne „die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima“ zu berücksichtigen sind. Die Bauleitplanung wird daher in der Regel durch die Landschaftsplanung naturschutzfachlich begleitet und enthält regelmäßig einen gesonderten Umweltbericht.. Gegen diese, in Ihrer Beurteilung zu 5G unterlassene Versäumung und Nichtbeachtung der Bauleitplanung und den Vorschriften des § 1 BauGB richtet sich mein Widerspruch in Punkt 3a. Eine Verfassungsbeschwerde und eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung behalte ich mir vor.
3b. Wie Ihnen bekannt, wird die 5G-Mobilfunktechnik unter den Profis, wie beispielsweise Ärzten, Strahlentechnikern, Umweltverbänden, Arbeitskreisen, Organisationen und Sachverständigen sehr kontrovers diskutiert, und es ist noch lange nicht klar, in welchem Maße die 5G-Strahlung menschliches Leben, die Fauna und Flora gefährdet. Dass die 5G-Tehnik das Lebende allerdings gefährdet ist erwiesen und steht außer Frage, und Sie als Stadtverwaltung gestehen das ja auch an mehren Stellen selbst ein. Dennoch haben Sie unter dieser Prämisse und auch der Ihnen zu diesem Zeitpunkt schon bekannten Proteste aus der Bevölkerung trotzdem am 18. Februar 2019 beschlossen (Gemeinderatsbeschluss), „um das Geschehen aktiv mitbestimmen zu können, strebt die Stadt Ravensburg an, als Pilotkommune die Einführung des 5G-Standards wissenschaftlich begleiten zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob eine Steuerung der Mobilfunkversorgung unter gesundheitlichen Aspekten möglich ist, etwa die Möglichkeit zur Einrichtung möglichst strahlungsarmer Bereiche für elektrosensible Menschen.“ (Zitiert aus Ihrem Brief vom 1. Oktober 2019).
Dazu ist zu bemerken, dass – wenn die 5G-Strahlung die Gesundheit gefährdet, bis hin zur Krebserkrankung, dies dann aber – im Sinne der Bioethik – allem Lebenden gegenüber gilt. Im Gegensatz zur Schädigung der Fauna und Flora, die juristisch allerdings leider nur als „Sachbeschädigung“ (bei Tieren) eingestuft wird, handelt es sich bei den mehr als 51.000 Frauen, Männern, Säuglingen, Kindern, Schüler/innen, Auszubildenden, Studenten, Erwachsenen und Pflegebedürftigen um MENSCHEN.
Jene alle eben aufgezählten Vertreter des homo sapiens, vor (prä) der eigentlich dringend notwendigen, vorsorglich allgemeinen Prüfung (gesetzlich verankertes Vorsorgeprinzip) der gefährlichen Technologie 5G, in den Feldversuch zu schicken, ist skandalös, kriminell und auch unzulässig. Dagegen richtet sich mein Widerspruch in Punkt 3b. Auch in diesem Punkt behalte ich mir eine Verfassungsbeschwerde und eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung vor.
Die Petition „NO5G in Ravensburg und deutschlandweit“ bleibt bis zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr geöffnet und kann bis zu diesem Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Ich bitte, meinen Widerspruch zeitnah zu bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Weinert
Hier geht es >>> Zur Petition auf Change <<<
—————————————————————
Grafikquellen :
Oben — Ravensburg Blick von der Federburgstraße (Höhe Urbanstraße) über die Südstadt zur Altstadt…