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Wer hat die Krone auf?

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 2. Oktober 2019

Das Parlament muss abspecken

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Von Dominic Johnson

Großbritanniens uraltes politisches Machtgefüge beruht auf dem Grundsatz, dass das Parlament über dem Gesetz steht. Das ist nicht länger haltbar.

Die politische Ordnung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland ist in Umwälzung. Die sichtbare Dimension dessen ist das tägliche Spektakel im Parlamentssitz an der Themse: die erbitterten Wortgefechte im Unterhaus, die Ordnungsrufe des Sprechers John Bercow, zuletzt der Machtkampf mit Premierminister Boris Johnson. Die unsichtbare, aber zunehmend wahrnehmbare Dimension ist das Knirschen im Gebälk des Machtgefüges der Institutionen, das jetzt mit dem Urteil des britischen Obersten Gerichts gegen Boris Johnsons Parlamentssuspendierung nach einem drohenden Einsturz klingt.

Die oberflächliche Lesart sieht in diesen Geschehnissen eine Selbstbehauptung des Parlaments. Sprecher Bercow ist demnach der mutige Vorkämpfer der parlamentarischen Demokratie, der die Legislative gegenüber der Exekutive verteidigt. Das Oberste Gericht ist ihm zur Seite gesprungen, hat den Premierminister in die Schranken gewiesen und damit das Abgleiten des Landes in eine Johnson-Diktatur gestoppt.

Das ist die Lesart, die in Europa fast ausschließlich vorherrscht. Überzeugend ist sie aber nur, wenn man die historisch gewachsene Verfassungsordnung Großbritanniens und ihre Besonderheiten ausblendet.

Ein Grundsatz dieser ungeschriebenen Verfassung, den jetzt auch das Oberste Gericht hervorgehoben hat, ist die Souveränität des Parlaments – also der Grundsatz, dass das Parlament allein die Quelle des Rechts ist und alle anderen, Regierung eingeschlossen, sich dem zu beugen haben. Der Wunsch nach Wiedererlangung dieser Souveränität ist der zentrale juristische Grund für die Forderung nach dem EU-Austritt gewesen, denn die Mitgliedschaft stellt EU-Recht über nationales Recht und ist damit nur dann nach britischen Verständnis verfassungsgemäß, wenn das britische Parlament frei ist, seine eigene Unterordnung zurückzunehmen, was innerhalb der EU nicht möglich ist.

Das Oberste Gericht hat jetzt festgestellt, dass zur Souveränität des Parlaments nicht nur die Gesetzgebungskompetenz gehört, sondern auch die Macht und die Pflicht, die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Weil die übermäßig lange Suspendierung seiner Sitzungsperiode durch die Regierung dies einschränkte, war sie rechtswidrig.

So weit, so einfach – aber spätestens ab dieser Stelle steigt ein spezifisch englischer dichter Nebel auf. Die Doktrin der Souveränität des Parlaments besagt nämlich nicht nur, dass das Parlament die alleinige Quelle des Rechts ist. Sie besagt auch, dass niemand dieses Recht in Frage stellen darf: Was das Parlament macht, ist nicht justi­ziabel. Gesetze, die das Parlament verabschiedet, sind in Großbritannien ebenso wenig gerichtlich überprüfbar wie sämtliche Vorgänge im Parlament selbst: das Gesetzgebungsverfahren, die Geschäftsordnung, die inneren Abläufe. Das Oberste Gericht ist in Großbritannien kein Verfassungsgericht, das ein Gesetz für verfassungswidrig erklären kann. Justiziabel ist nur die Anwendung der Gesetze durch Regierung und Behörden. Eingeschränkt wird all das höchstens durch die Europäische Menschenrechtskonvention, die in britisches Recht übertragen worden ist und nichts mit der EU zu tun hat.

Quelle        :          TAZ           >>>>>           weiterlesen

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Grafikquellen         :

Oben      —        Boris Johnson möchte nicht Kapitän (Premierminister) eines Schiffes werden, das er gerade selbst versenkt hat.

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