Was heißt eigentlich Integration?
Erstellt von Redaktion am Dienstag 10. November 2015
Essay zum Nationalismus in Europa
von Micha Brumlik
Der Glaube, MigrantInnen müssten sich in eine Tugendgemeinschaft einpassen, konkurriert mit dem liberalen Rechtsstaat.
Es sind keineswegs nur AfD- oder Pegida-AnhängerInnen, die sich die Frage stellen, ob die deutschen Grenzen noch sicher sind und wie Millionen von Flüchtlingen integriert werden können. Auch ansonsten durchaus mittig denkende, akademisch gebildete BürgerInnen, aber allemal auch PolitikerInnen aller Parteien stellen sich diese Frage. Dabei bleibt eines offen: Was soll überhaupt unter „Integration“ verstanden werden? Ebenso ungeklärt bleibt, wohin beziehungsweise in was überhaupt integriert werden soll.
Die öffentliche Meinung schwankt dabei zwischen einer Integration in ein Volk, eine Kultur, eine Werteordnung oder in eine Nation hin und her. Im Folgenden sei zunächst zwischen einem „dünnen“ und einem „dichten“ Begriff der Integration unterschieden. Der deutsche Staat, so wie er faktisch existiert, beziehungsweise der heute in Europa übliche Nationalstaat soll hier als dasjenige verstanden werden, wohin integriert werden soll.
Daher ist zunächst zwischen der Bevölkerung eines Staates und seiner BürgerInnenschaft zu unterscheiden. Die Bevölkerung ist die Summe aller Menschen, die in den Grenzen eines Staates leben – seien sie Babys oder auf einige Zeit im Lande lebende TouristInnen. Sie alle genießen Rechte, haben jedoch in der Regel keine Möglichkeit, das Setzen oder Ausgestalten dieser Rechte zu beeinflussen.
Wenn das einleuchtet, folgt daraus im Umkehrschluss, dass Staaten in allererster Linie territorial begrenzte „Rechtsgemeinschaften“ sind. Auf jeden Fall unterscheiden sie zwischen Staatsangehörigen, die bestimmte Schutz- und auch Gestaltungsrechte besitzen, und einfachen BewohnerInnen. Letztere haben keine Gestaltungs-, genauer gesagt: Rechtsetzungsrechte.
Sprache als Integrationskriterium
Die Frage, was es heißen soll, in eine Bevölkerung integriert zu sein, ist sinnlos. Die Frage allerdings, was es heißt, in eine solche Rechtsgemeinschaft integriert zu sein, erfordert sinnvolle Antworten.
Um erfolgreich Mitglied einer Rechtsgemeinschaft zu sein, ist es nötig, die Sprache zu beherrschen, in der die entsprechenden Fragen verhandelt werden. Sodann müssen Mitglieder in der Lage sein, jene Themen, die rechtlich bestimmt werden sollen, wahrzunehmen und zu beurteilen. Dafür ist es zudem notwendig, nicht so weit gegen die herrschenden Gesetze verstoßen zu haben, dass man von dieser Mitwirkung aufgrund strafrechtlicher Bestimmungen ausgeschlossen ist.
Quelle. TAZ >>>>> weiterlesen
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