Wahlgesetz in D
Erstellt von Gast-Autor am Donnerstag 16. Juni 2011
Wofür ein Wahlgesetz, der Bürger bleibt zu Hause
So arbeitet der Hosenanzug [KLICK für ein altes Archivbild; hier: beim Telefonieren mit einem „Steinzeithandy“ – mutmasslich mit FDJ-Scheffe Egon Krenz] – Bestimmerin der Richtlinien der Politik der BRD (Bananen-Republik-Deutschland)
denn es könnte sich ja mit Gottes Hilfe von selber regeln…
Vor drei Jahren gab das sogenannte „Grundgesetz“-Gericht – in der Regel fälschlicherweise Verfassungsgericht genannt / nichtsdestoweniger zuständig für die letztendliche Klärung regelmässiger politischer Fehlentscheidungen – einen Auftrag an die „c“DU/F.D.P.-Regierung, das Wahlrecht zu entflechten. Soll heissen, die sogenannten Überhangmandate abzuschaffen.
Das folgende Urteil wurde am 16. April 2008 für Recht erkannt:
1. § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. März 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 674) verletzt Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 [BVerfGE 121, 266 (267)] des Grundgesetzes, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.
2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
3. Im Übrigen werden die Wahlprüfungsbeschwerden zurückgewiesen.
4. Die Bundesrepublik Deutschland hat die notwendigen Auslagen dieses Verfahrens dem Beschwerdeführer zu 1. vollumfänglich und dem Beschwerdeführer zu 2. zur Hälfte zu erstatten.
Die Hosenanzugträgerin hat es innerhalb von drei Jahren nicht fertiggebracht, die Änderung des Wahlrechts, welches gegen das Grundgesetz verstösst, auf den Weg zu bringen – wenn man von der Einsetzung eines Ausschusses einmal absieht; denn das war das Mindeste, um das Versorgungsgebot der Ausschussmitglieder zu gewährleisten; d.h. drei Jahre wurden die Ausschussmitglieder bezahlt, ohne dass diese Beauftragten Ergebnisse oder Vorschläge oder gar einen Gesetzentwurf produzierten.
Da sollte doch mal
– der Normalbürger drei Jahre sagen: Scheissfinanzamt oder
– der Kleinkriminelle für die nächsten drei Jahre seinem
Bewährungshelfer sagen: Leck mich doch oder
– der Über-die-rote-ampel-Fahrer drei Jahre damit wartet, bis
er seinen ‚Pappendeckel‘ deponiert oder
was-weiss-ich-noch-alles!
Da käme er aber gelaufen, der Büttel, und würde den Deliquenten die Hammelbeine langziehen.
Und was macht der Hosenanzug? N-I-C-H-T-S
Dem normalen Bürger, der diese säumigen Politiker über die Steuern sponsert und ihnen ein Leben in Saus und Brau garantiert, erschliesst sich nicht, warum es der Führerin der herrschenden Polit-Kaste, der Hosenanzugträgerin, nicht auch an den Kragen geht.
Das Mindeste wären doch einmal ordentliche Sanktionen – bspw. 50 % der Diäten wegstreichen, dass das mal dem Ausdruck gerecht würde oder Entzug des Dienstfahrzeugs. Das Fahrradfahren täte ihrem Knie auch besser.
Der Bürger hat eigentlich als Arbeitgeber der Politiker einen Anspruch auf Ergebnisse. Möge er sich dessen bewusst sein bei den nächsten Wahlen, und zwar so deutlich bewusst, dass beim Ergebnis dieses nicht verfassungskonforme Wahlrecht keine Rolle spielt!
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Grafikquelle :
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Urheber | Wowohiha |
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