DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Von Kapital und Widerstand

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 23. November 2022

Der Notstand des deutschen Kapitals und der Widerstand der Arbeiterklasse

Es gibt wohl kaum etwas politisches was es vorher nie gab.

Quelle       :        Scharf  —  Links

Von Iwan Nikolajew

  1. Prolog

Die Ukraine-Krise zerbricht die neoliberale Weltordnung. Ein Zurück in die neoliberale Weltordnung ist nicht mehr möglich. Der point of no return ist erreicht. Die Ukraine-Krise war nur der letzte Tropfen, der das Faß zum überlaufen gebracht hat. Die Agonie des neoliberalen Kapitalismus begann mit dem Beginn der Großen Krise 2007/2008 und finden in der Ukraine-Krise ihren Abschluß. Anstelle des neoliberalen Kapitalismus setzt sich der multipolare Kapitalismus und führt zu zahlreichen sozioökonomischen und politischen Brüchen, welche die kapitalistischen Produktionsverhältnisse potentiell bedrohen. Mit dem Notstand versucht das Kapital die potentiell bedrohten kapitalistischen Produktionsverhältnisse abzusichern.

  1. Notstand der Verwertung

Der deutsche Imperialismus ist verunsichert. Seine neoliberale Welt ist zerbrochen. Aber der deutsche Imperialismus verweigert sich dieser Realität. Die deutsche Bourgeoisie möchte in die neoliberale Welt zurück und verfällt in den Größenwahn, die Rückkehr in den neoliberalen Weltmarkt erzwingen zu wollen und wird dabei notwendig scheitern. Auch der deutsche Imperialismus wird sich in einem multipolaren Weltmarkt einordnen müssen, denn dieser wird dem deutschen Imperialismus notfalls aufgezwungen. Je mehr sich der deutsche Imperialismus dem multipolaren Weltmarkt verweigert, desto größer wird der stumme Zwang des Wertgesetzes auf dem deutschen Kapital lasten, desto gefährdeter ist der deutsche Kapitalismus. Je potentiell gefährdeter das deutsche Kapital, desto eher greift die Bourgeoisie auf den bürgerlichen Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus) zurück.

Die Bourgeoisie steht ihrer parlamentarisch-demokratischen Herrschaftsform in letzter Instanz gleichgültig gegenüber. Es ist dem Kapital egal, in welcher historischen Form die bürgerliche Klassenherrschaft ausgeübt wird; wesentlich ist nur, daß diese aufrechterhalten wird. Nicht jedoch die Arbeiterklasse. Für die Arbeiterklasse ist die parlamentarisch-demokratische Herrschaftsform der Bourgeoisie überlebenswichtig, denn nur dort kann sich die Arbeiterklasse als Arbeiterklasse gesellschaftlich notwendig reproduzieren und unterliegt keiner Überausbeutung, hat Rechte, hat Mitbestimmungsrechte, hat also Eroberungen im Kapitalismus gemacht, die gegen das Kapital verteidigt werden müssen und können auch nur in der parlamentarisch-demokratischen Form des bürgerlichen Staates verteidigt werden. Mit der Beseitigung der parlamentarisch-demokratischen Form wird auch das gesellschaftliche Reproduktionsniveau der Arbeiterklasse drastisch abgesenkt. Der bürgerliche Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus) ist der zentrale Angriff auf die Arbeiterklasse und bereitet den Angriff auf das gesellschaftlich notwendige Reproduktionsniveau der Arbeiterklasse vor. Der Notstand bzw. Ausnahmezustand ist ein Moment des bürgerlichen Ausnahmestaates und findet sich in unterschiedlichen Graden im Bonapartismus, in der Diktatur und im Faschismus bzw. er ist die materielle Basis des bürgerlichen Ausnahmestaates in all seinen Formen. Jede Form des bürgerlichen Ausnahmestaates, ob Bonapartismus, Diktatur oder Faschismus, beruht auf unterschiedlichen graduellen Ausprägungen des Ausnahmezustandes, bzw. des Notstandes. Notstand bzw. Ausnahmezustand ist immer eine Form der Diktatur, auch wenn diese Notstandsdiktatur von der Bourgeoisie als ”Schutz” vor der Diktatur, als Verteidigung der Demokratie ausgegeben wird. Dann können der Notstand bzw. der Ausnahmezustand auch als ”wehrhafte Demokratie” bezeichnet werden. Die Bourgeoisie versucht mit dem Begriff ”wehrhafte Demokratie” den qualitativen Bruch von Notstand und parlamentarisch-demokratische Herrschaftsform der herrschenden Klasse im ideologischen Nebel zu verschleiern. Die ”wehrhafte Demokratie” ist nichts Anderes als der ”übergesetzliche Notstand” und der Begriff des ”übergesetzlichen Notstandes,” der bei ”Gefahr der nationalen Sicherheit” in Kraft tritt, ist nichts anderes als eine politische Entscheidung der Bourgeoisie im Sinne des Verwertungsprozesses von Kapital. Der ”übergesetzliche Notstand” soll im bürgerlichen Sinne die ”Notwehr” des bürgerlichen Staates gegen die ”Gefahren der nationalen Sicherheit” sein und wird auf eine Stufe gestellt mit der individuellen Abwehr eines individuellen physischen Angriffs im Alltagsleben. Der bürgerliche Staatsapparat, ein bewaffnetes Organ der herrschenden Klasse, wird auf eine Stufe gestellt mit einem unbewaffneten bürgerlichen Individuum und dem bürgerlichen Staatsapparat wird dann das Recht auf ”Notwehr”, und ”Selbstverteidigung” zugesprochen. Wenn ”Notwehr” und ”Selbstverteidigung” jemanden zustehen, dann dem abstrakten bürgerlichen Individuum und nicht nur gegen ein anderes angreifendes bürgerliches Individuum, sondern vor allem gerade Notwehr und Selbstverteidigung gegen die Gefahr der kollektiven physischen Bedrohung durch den bürgerlichen Staat. Dies wäre das Widerstandrecht gegen einen sich verselbständigten tyrannischen Staat, gegen einen Notstandsstaat. Nur indem man die qualitative Differenz zwischen bürgerlichem Staat und bürgerlichen Individuum ideologisch auslöscht, kann man zu einem ”übergesetzlichen Notstand” kommen. Dieser ”übergesetzliche Notstand” materialisierte sich im ”Deutschen Herbst” mit der Massenverfolgung kleinbürgerlicher oder proletarischer Gruppen und Organisationen im Gefolge der Schleyer-Entführung und fand seinen Höhepunkt in den Morden von Stammheim. Im Rahmen einer Strategie der Spannung wurde der proletarische Widerstand angegriffen und ebenso über die Strategie der Spannung wurde die Massenlegitimation für den ”übergesetzlichen Notstand” produziert. Die Notstandsgesetze wurden im ”Deutschen Herbst” formal nicht aktiviert, wohl aber ”übergesetzlich” exekutiert. Damit ist der ”übergesetzliche Notstand” ein realer Notstand, ohne jedoch formal ein Notstand zu sein. Ein ”übergesetzlicher Notstand” ist immer ein außerrechtlicher Notstand und der außerrechtliche Notstand ist der eigentliche Notstand, der eigentliche Ausnahmezustand.

Denn ein rechtlicher Ausnahmezustand, Notstand, der das bisherige Recht aufhebt und zwar auf formal-rechtlicher Weise ist ein logischer Widerspruch, denn das Recht wird rechtlich-formal aufgehoben, das Gesetz hebt das Gesetz auf und negiert sich auf diese Weise, bzw. die Verfassung wird verfassungsmäßig außer Kraft gesetzt und durch einen verfassungsmäßigen Nicht-Verfassungszustand ersetzt. Die Notstandsgesetze heben eben die Verfassung verfassungsmäßig auf, d.h. die Notstandsgesetze heben die individuellen und kollektiven Rechte, welche durch die Verfassung garantiert werden, auf verfassungslegitime Weise aus. Das Grundgesetz garantiert die parlamentarisch-demokratische Form des bürgerlichen Staates und über die Notstandsgesetze auch die Aufhebung der parlamentarisch-demokratischen Form des Staates, legitimiert auch den Ausnahmezustand, den Notstand, die Notstandsdiktatur. Dieses Grundgesetz der BRD legitimiert gleichzeitig die demokratisch-parlamentarische Form des bürgerlichen Staates, wie auch seine Negation in der Notstandsdiktatur, beides ist verfassungsmäßig. Eine Notstandsdiktatur, ein Ausnahmezustand, ist ebenso demokratisch legitim, wenn das demokratisch-parlamentarisch System, notfalls über ein „Notparlament“ dies beschließt, d.h. das demokratisch-parlamentarische System kann sich auch selbst auf demokratisch-parlamentarischer Weise abschaffen und sich selbst aus Eigeninitiative mit der Exekutive gleichschalten. Der Notstand, der Ausnahmezustand, ist im Grundgesetz nur abstrakt geregelt. Kann auch nur rechtlich abstrakt geregelt sein, denn jeder Ausnahmezustand, jeder Notstand, ist ein außerrechtliches Moment, ist ein primär politisches Moment. Der Ausnahmezustand, der Notstand, steht als politisches Moment immer über den rechtlichen Moment; der Ausnahmezustand, der Notstand, ist notwendig ein außerrechtlicher Zustand und repräsentiert die vorrechtliche Staatsräson. Die Notstandsgesetze versuchen einen außerrechtlichen Zustand rechtlich zu regeln und tarnen lediglich den außerrechtlichen Ausnahmezustand, Notstand, als rechtlichen Zustand. Mit Notstandsgesetz oder ohne Notstandsgesetz: Der Ausnahmezustand, Notstand, ist immer außerrechtlich, ist immer übergesetzlich, ist immer außergesetzlich, ist immer politisch im Sinne konzentrierter Politik, ist immer aufbauend auf der sozialen Diktatur der herrschenden Klasse die politische Diktatur der herrschenden Klasse. Ein Ausnahmezustand ist immer ein pseudo-legaler Staatsstreich. Im Ausnahmezustand, im Notstand, gibt es keine gesetzliche Bindung des bürgerlichen Staates. Gerade die Gesetzesbindung des bürgerlichen Staates und die Auslegung der Gesetze durch die Judikative ist das konkret-spezifische Moment der kapitalistischen Produktionsverhältnisse, das konkret-spezifische Moment der bürgerlichen Gesellschaft bzw. der Klassenherrschaft der Bourgeoisie. Dies schiebt die Bourgeoisie dann zu Seite, wenn die Verwertungsprobleme des Kapitals zu groß werden und wenn zusätzlich das Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeiterklasse im Verlaufe des Klassenkampfes dies erlaubt. Carl Schmitt als Kronjurist des deutschen Faschismus formulierte deshalb auch; ” Souverän ist nur der, wer über den Ausnahmezustand entscheidet”. Nur im Ausnahmezustand ist der bürgerliche Staat der Souverän, unabhängig und frei von allen gesetzlichen und sonstigen Bindungen und entscheidet frei nach Staatsräson, ist nur noch Machtstaat und kennt nur noch die Grenzen der Machtentfaltung nach innen und außen erst durch die Konfrontation mit anderen inneren und äußeren Mächten. Hier kann sich die Staatsräson frei entfalten, während im parlamentarisch-demokratischen Staat die Staatsräson verdeckt über den tiefen Staat exekutiert wird. Vor allem werden im Notstand, im Ausnahmezustand, die individuellen und kollektiven Grundrechte außer Kraft gesetzt, welche konkret durch die Arbeiterklasse erkämpft worden sind und die gesellschaftliche Reproduktion der Ware auf ein hohes Reproduktionsniveau garantieren.

Der Corona-Notstand begann als ”übergesetzlicher Notstand” und wurde dann kodifiziert, um den ”Corona-Notstand” zu verstetigen. Jedoch wurde der ”Corona-Notstand” nicht mit den Notstandsgesetzen kodifiziert, sondern es wurde ein neuer Kreis des Notstands eröffnet. Das Infektionsschutzgesetz wurde im November 2021 derart abgeändert, daß es als Notstandsgesetz fungieren konnte, d.h. über das Infektionsschutzgesetz können die individuellen und kollektiven Grundrechte ausgesetzt werden.

Dieses Infektionsschutzgesetz in der Fassung vom November 2021 ist vom Parlament unbestimmt formuliert und ermächtigt die Exekutive über Verordnungsermächtigungen das Gesetz zu exekutieren. Verordnungsermächtigungen sind in der deutschen Gesetzgebung nichts besonderes. Viele Gesetze, wie auch die Straßenverkehrsordnung, werden über Verordnungsermächtigungen konkretisiert und der Lage angepaßt. Eine Verordnungsermächtigung hat den Vorteil, daß diese schneller ein bestehendes Gesetz an die neue Lage anpassen kann, als daß ein neues Gesetz erlassen oder das alte Gesetz geändert werden muß. Eine Verordnunsermächtigung ist ein normales Instrument des bürgerlichen Staates in seiner parlamentarisch-demokratischen Form. Aber auch die Notstandsgesetze, auch die einfachen Notstandsgesetze, die sogenannten Sicherstellungsgesetze, welche die Kriegswirtschaft im Mobilisierungs-Verteidigungsfall realisieren sollen, werden mit den Verordnungsermächtigungen reguliert. Bisher wurden die Notstandsgesetze noch nicht exekutiert.

Jedoch wurden bisher die individuellen und kollektiven Grundrechte außerhalb der Notstandsgesetze nicht mit einer Verordnungsermächtigung reguliert. Erst mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes kommen die individuellen und kollektiven Grundrechte in den Bann der Verordnungsermächtigungen. Die Exekutive wird vom Parlament ermächtigt, im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes im Falle einer ”epidemischen Lage von nationaler Tragweite” die individuellen und kollektiven Grundrechte einzuschränken oder zeitweise zu suspendieren, wenn es die Lage erfordert und zwar bis zum Ende der ”epidemischen Lage nationaler Tragweite”. Dies ist der ”Corona-Notstand”. Der ”Corona-Notstand” ist ein ”ziviler” Notstand und grenzt sich von einem militärischen oder Kriegsnotstand ab, der in den Notstandsgesetzen geregelt und auch im Grundgesetz verankert ist. Dem deutschen Imperialismus fehlte ein Notstand geringer Intensität, ein militärischer Notstand wäre eine Überreaktion und könnte innere Verwerfungen und äußere Verwerfungen produzieren. Mit dem Infektionsschutzgesetz vom November 2021 hat nun der deutsche Imperialismus eine ”zivile” Variante des Notstands erhalten.

Dieses Infektionsschutzgesetz ist durch aus ein Ermächtigungsgesetz. Jedoch kein Ermächtigungsgesetz im Sinne des historischen deutschen Faschismus. Im März 1933 ermächtigte das Parlament die faschistische Exekutive im Sinne des Ausnahmezustandes die ”nationale Sicherheit” zu schützen und Übertrug seine Rechte der Gesetzgebung der faschistischen Exekutive. Damit hatte die faschistische Exekutive das Recht, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags, des Reichsrates und ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten zu erlassen. Das Parlament als Ganzes gab sich selbst auf.

Im Infektionsschutzgesetz vom November 2021 gibt sich das Parlament als Ganzes nicht auf und behält weiterhin seine Rechte und seine Aufgabe in der Gesetzgebung. Die Bundesregierung wird ”nur” im Bereich des Infektionsschutzgesetzes” ermächtigt, dies Gesetz über eine Verordnungsermächtigung zu exekutieren. Hier liegt der Unterschied zwischen den Ermächtigungsgesetzen von 1933 und dem Ermächtigungsgesetz Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2021. Die Bundesregierung erhält im November 2021 keine formale Generalvollmacht vom Parlament für einen Notstand. Das Parlament arbeitet und entscheidet weiter und kann auch die ”epidemische Lage von nationaler Tragweite” verkünden und aufheben. Erst, wenn das Parlament die ”epidemische Lage von nationaler Tragweite” ausruft, kann die Bundesregierung als Exekutive über die Verordnungsermächtigung die individuellen und kollektiven Grundrechte einschränken oder suspendieren.

Zumindest formal bleibt das Parlament Herr des Verfahrens. Jedoch ist unklar, was eine ”epidemische Lage von nationaler Tragweite” ist, und wann sie ausgerufen werden kann. Die Entscheidung über die ”epidemische Lage nationaler Tragweite” ist keine medizinische oder bürokratisch-technokratische Entscheidung, sondern immer eine politische Entscheidung, d.h. wenn die einfache Mehrheit im Bundestag, der Bundesrat wird als zweite Parlamentskammer wird nicht beteiligt, die politische Entscheidung für eine ”epidemische Lage von nationaler Tragweite” fällt, auch wenn keinerlei medizinische Anzeichen dafür zu finden sind, ist diese in Kraft gesetzt. Es kommt der Bundesregierung die Aufgabe zu, bei ”drohender Gefahr” die ”epidemische Lage von nationaler Tragweite” zu verkünden und diese vom Bundestag mit einfacher Mehrheit, d.h. konkret mit der Regierungsmehrheit im Bundestag, bestätigen zu lassen. Formal bleibt es bei einem Parlamentsvorbehalt bei Ausrufung einer ”epidemischen Lage von nationaler Tragweite”, jedoch muß nur die Hälfte des Parlaments, der Bundestag, zustimmen, real-konkret jedoch hat die Exekutive das Heft fest in der Hand und so ist die ”epidemische Lage von nationaler Tragweite” die Stunde der Exekutive und der halbe Parlamentsvorbehalt ist nur ein Formelkompromiß, welcher die Massenlegitimität der ”epidemischen Lage von nationaler Tragweite” sichern soll, indem eine Normallage, der Normalzustand, vorgetäuscht wird. Im deutschen Faschismus schaltete sich das Parlament offen und unmittelbar mit dem faschistischen Staatsapparat gleich, während in der BRD im November 2021 über den Parlamentsvorbehalt noch der Schein eines aktiven und selbständigen Parlaments gewahrt wird. Der November 2021 ist nicht der Übergang in einen Faschismus, wohl aber ein großer Schritt hin zu einem bürgerlichen Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus), verstärkt die autoritären Tendenzen im deutschen Imperialismus, die auch in einem Faschismus enden könnten, wenn es der Arbeiterklasse nicht gelingt, dies zu verhindern. Der ”Corona-Notstand” soll die Massen an einer weiteren Verschärfung des Notstands gewöhnen, er ist nur ein Moment in einer autoritären Entwicklung des deutschen Imperialismus.

Eine zentrale Differenz zwischen dem ”zivilen Notstand” vermittels des ”Infektionsschutzgesetzes” und dem „militärischen Notstand“ vermittels der Notstandsgesetze, liegt darin, daß der ”zivile Notstand” durch das Infektionsschutzgesetz leichter zu realisieren ist. Die vollständige Aktivierung der Notstandsgesetze verlangt nach einem eindeutigen NATO-Beschluß oder einer 2/3 Mehrheit im Parlament, d.h. normalerweise bedarf es dafür die Zustimmung auch der Opposition. Die Hürden für einen militärischen Notstand durch die Notstandsgesetze sind weitaus höher als bei dem ”zivilen Notstand” vermittels des Infektionsschutzgesetzes, wo nur eine einfache Mehrheit und damit in der Regel nur die Regierungsmehrheit notwendig ist. Über das Infektionsschutzgesetz ist es nun möglich, einen niedrigschwelligen Notstand zu realisieren. Zentral dafür ist die politische Entscheidung, der politische Wille, den ”zivilen Notstand” zu realisieren. Die Ausrufung der ”epidemischen Lage von nationaler Tragweite” ist eine Leerformel für den ”zivilen Notstand” und kann schon bei ”Gefahr” ausgerufen werden. Es reicht der politische Wille dafür aus, denn es wird keinerlei Beweis für ein Vorliegen der ”epidemischen Lage von nationaler Tragweite” gefordert, die bloße Behauptung reicht aus. Auch wenn objektiv keine ”epidemische Lage von nationaler Tragweite” vorliegt, kann diese mit einfacher Parlamentsmehrheit, konkret sogar mit einfacher Mehrheit im Bundestag, verkündet werden und damit tritt dann das Infektionsschutz in Kraft und die Exekutive kann dann über Verordnungsermächtigung die individuellen und kollektiven Grundrechte außer Kraft setzen bzw. einschränken, also den Notstand exekutieren. Damit hat die Exekutive die Möglichkeit aus anderen Gründen als einer ”epidemischen Lage nationaler Tragweite” einen zivilen Notstand zu verhängen und benutzt die Ausrufung einer ”epidemischen Lage nationaler Tragweite” und damit das Infektionsschutzgesetz als Vehikel für andere sachfremde Ziele. Einmal vom Parlament die ”epidemische Lage nationaler Tragweite” ausgerufen, kann das Infektionsschutzgesetz mit seinen Verordnungsermächtigungen exekutiert werden und nur das Parlament kann mit einfacher Mehrheit wieder die ”epidemische Lage nationaler Tragweite” widerrufen. Jedoch kann die Exekutive über ihre Verordnungsermächtigung während der Exekution des Infektionsschutzgesetzes verhindern, daß das Parlament überhaupt zusammentritt. Das Parlament kann zwar die ”epidemische Lage nationaler Tragweite” beschließen und damit der Exekutive Sonderrechte einräumen, die von der ”Normallage” abweichen, jedoch können die Sonderrechte der Exekutive auch dafür genutzt werden, daß das Parlament nicht mehr zusammentreten kann, um die ”epidemische Lage von nationaler Tragweite” und damit die Sonderrechte der Exekutive zu beenden. Ist der Geist des Ausnahmezustandes, des Notstandes, erst einmal aus der Flasche, wird es schwer oder unmöglich sein, ihn wieder dahin zurück zu bringen.

Das Problem mit jedem Notstand ist, daß er zwar ”demokratisch” verkündet werden kann, aber die Sonderbefugnisse, die dann der Exekutive eingeräumt werden, können nicht mehr lückenlos demokratisch, von Legislative und Judikative, kontrolliert werden. Die Exekutive hat die carte blanche und ist souverän. Aber vor allem kann die Legislative nicht mehr das Ende des Ausnahmezustandes, des Notstandes, beschließen, denn die Exekutive hat über ihre Sonderrechte die Möglichkeit, das Zusammentreten der Legislative zu verhindern. Nur die Exekutive entscheidet in letzter Instanz über das Ende des Ausnahmezustandes, des Notstandes, nicht die Legislative und damit kann es den ewigen Ausnahmezustand, Notstand, geben. Die Legislative kann auf Anraten der Exekutive den Ausnahmezustand, Notstand ausrufen, aber nur mit Erlaubnis der Exekutive wieder beenden.

Die Notstandsgesetze ersetzen den Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung. Aus diesem Grunde sind die Hürden für die Aktivierung der Notstandsgesetze auch so hoch und erfordern eine 2/3 Mehrheit oder einen NATO-Beschluß. Mit dem Infektionsschutzgesetz und der ”epidemischen Lage nationaler Tragweite” werden die Hürden des militärischen Notstandes umgangen und einen ”zivilen Notstand” bzw. ”zivilen Ausnahmezustand” geschaffen, dessen Hürden sehr weit niedriger sind. Über das Infektionsschutzgesetz mit seiner ”epidemischen Notlage nationaler Tragweite” realisiert sich tendenziell der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfasung, welcher die materielle Grundlage für die Präsidialdiktatur und der faschistischen Diktatur war und damit auch für das Ermächtigungsgesetz im März 1933, auf niedrigschwelliger materieller Basis. Somit ist das Infektionsschutzgesetz mit seiner ” epidemischen Lage nationaler Tragweite” ein Ermächtigungsgesetz für einen ”zivilen Notstand” bzw. ”zivilen Ausnahmezustand”. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zwischen dem ”zivilen Notstand” und dem ”militärischen Notstand” gibt es keine chinesische Mauer, sondern sie können ineinander übergehen bzw. hinüberwachsen. Ist erst der ”zivile Notstand” akzeptiert, geht man zum ”militärischen Notstand” über, in dem der Notstand sich selbst verwirklicht. Im ”militärischen Notstand” wird erst Recht mit der ”Verordnungsermächtigung”, bzw. Notverordnung regiert. Das niedrigschwellige Ermächtigungsgesetz des Infektionsschutzgesetzes gewöhnt an weitere Ermächtigungsgesetze, die auf einen ”militärischen Notstand” zielen. Dem ”zivilen Notstand” des Infektionsschutzgesetzes über die ”epidemische Lage nationaler Tragweite” und dem ”militärischen Notstand” der Notstandsgesetze oder dem ”übergesetzlichen Notstand” ist eigen, daß sie das Parlament und die Judikative entmachten und im Ausnahmezustand gleichschalten, natürlich in gradueller Abstufung zur konkret-historischen Form des Ausnahmezustandes. Es ist nicht so sehr eine Gleichschaltung durch die Exekutive, sondern eine Selbstgleichschaltung vor allem des Parlaments, daß Notstandsbefugnisse, Sonderrechte an die Exekutive ermächtigt, in der Hoffnung, daß die Exekutive damit sorgsam umgeht und sie bald wieder an das Parlament zurückgibt. Eine Hoffnung, die niemals begründet ist. Wer an die Exekutive eine Carte blanche vergibt, entwaffnet sich selbst und kapituliert, der kann alle Hoffnung fahren lassen und liefert sich selbst hilflos der Exekutive aus, begeht aus Angst vor dem Tod Selbstmord. Die Legislative, das Parlament, kann zwar über die Ausrufung des Ausnahmezustandes entscheiden, nicht aber unbedingt bei der Beendigung des Ausnahmezustandes.

Die Kernthese des Ausnahmezustandes, des Notstandes, ist die ”Gefahr für die nationale Sicherheit”. Im ”Corona-Notstand” nimmt die ”Gefahr der nationalen Sicherheit” konkret die Formel ”epidemische Lage nationaler Tragweite” an. Um die Gefährdung der ”nationalen Sicherheit” auszuschließen, versucht man den Notstand, den Ausnahmezustand, schon früh, schon präventiv, zu verhängen. Notstand ist auch immer präventiver Notstand, es geht nicht mehr um die Bewältigung eines eingetretenen Ereignisses, sondern der Notstand wird schon bei ”Gefahr” verhängt, weit im Vorfeld eines möglichen Ereignisses. Der ”zivile Notstand” wird auch damit begründet, daß die ”Gefahr für die nationale Sicherheit” nur auf diesem Weg erfolgreich begegnet werden kann. Würde man nicht jetzt niedrigschwellig über ”zivilen Notstand” eingreifen, gibt es eine Katastrophe, zur deren Bekämpfung man dann den ”militärischen Notstand” ausrufen müßte. Auf diese Weise wird der ”zivile Notstand” als das kleinere Übel ausgegeben. Doch jedes kleinere Übel führt notwendig zum größten Übel. Der ”zivile Notstand” macht nur den Weg frei für den ”militärischen Notstand”. So kann auch der ”zivile Notstand” des Infektionsschutzgesetzes für sachfremde Ereignisse genutzt werden, z.B. für die Energiekrise in dem gegenwärtigen antirussischen Wirtschaftskrieg, der sich immer mehr zu einem Weltwirtschaftskrieg entwickelt. Man muß nur formal im Bundestag die ”epidemische Lage nationaler Tragweite” ausrufen und dann treten die Verordnungsermächtigungen der Exekutive in Kraft, mit dem der ”zivile Notstand” gesteuert wird. Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind die Verordnungsermächtigungen eine neue Form der Notverordnungen des Weimarers Artikel 48. Das Infektionsschutzgesetz mit seinem ”zivilen Notstand” lädt geradezu zum ”Mißbrauch” ein. Und über die die Inkraftsetzung des Infektionsschutzgesetzes durch die Ausrufung einer ”epidemischen Lage nationaler Tragweite”, d.h. des ”Corona-Notstandes,” läßt sich leicht der ”Energienotstand” organisieren. Schon der ”Corona-Notstand” führte zu einem deutlichen Einbruch der Akkumulation, zur Kriegsökonomie und war damit die Probe aufs Exempel für den nun drohenden Energienotstand. Der Energieverbrauch in der Corona-Krise unter dem ”Corona-Notstand” brach drastisch ein, bzw. es gab objektiv durch den ”Corona-Notstand” ein Zwangsenergiesparen. Die wieder in Kraft Setzung des ”Corona-Notstandes” wegen der gegenwärtigen Energiekrise, würde dann der neue Energienotstand sein. Dann sind ”Corona-Notstand” und Energienotstand miteinander vermittelt. Es fehlt jedoch explizit ein geregelter ”ziviler Notstand”, denn dieser wurde nur im Hinblick auf die Corona-Pandemie beschlossen, also nur für den einen Grund. Für andere Krisen steht nur der „militärische Notstand“ der Notstandsgesetze zur Verfügung. Die Nichtregelung eines ”zivilen Notstandes” kann in Krisenfällen zur Desorganisation und unberechenbaren Entwicklungen führen. Aus diesem Grunde gibt es eine bürgerliche Kritik an dem ”Corona-Notstand” und damit an dem Infektionsschutzgesetz, denn die eigentliche Frage nach einem ”zivilen Notstand” neben und unter den Notstandsgesetzen wurde nicht beantwortet. Wie die Bourgeoisie mit den notwendigen Krisen des multipolaren Weltmarktes umgehen will, bleibt derzeit offen. Wortmeldungen aus der Bourgeoisie fordern die Neuregelung eines generellen ”zivilen Notstandes” unterhalb der Ebene des ”militärischen” Notstandes der Notstandsgesetze. Der ”übergesetzliche Notstand” ist bei Nichtregelung des Ausnahmezustandes, vor allem bei Krisen, bei denen die Bourgeoisie auf einen ”kleinen Notstand” bzw. ”zivilen Notstand” zurückgreifen möchte und nicht auf den ”großen Notstand” in Form des ”militärischen Notstandes” der Notstandsgesetze, eine improvisierte Kompromißformel, welche aber Defizite an der Eindeutigkeit aufweist und in das organisatorische Chaos führen kann, da die Ziele und Zuständigkeiten nicht abgegrenzt sind. Der ”übergesetzliche Notstand” kann nur kurze Zeit gehalten werden. Aber es fehlt an einem ”Anschluß-Notstand”.

” Die Frage wer über die Corona-Beschränkungen entscheidet, ist mit der Wesenlichkeitslehre indies eindeutig und unmissverständlich zugunsten des Parlaments beantwortet. Allenfalls vorübergehend, also für einen gewissen Erstreaktionszeitraum, lässt das Grundgesetz Ausnahmen von dieser Regel zu, um auf neue, außergewöhnliche und unvorhergesehene Gefahrenlagen auch mit im Grunde näher regelungsbedürftigen Maßnahmen vorläufig reagieren zu können.” (vgl. Barczak, Tristan: Der Pandemiestaat als nervöser Staat, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 72. Jahrgang, 32-33/2022:” Freiheit und Sicherheit”, 8. August 2022, folgend abgekürzt mit Barczak, Tristan).

Jedoch ist schon der ”übergesetzliche Notstand” ein Angriff der Exekutive auf die Verfassung, denn ein ”übergesetzlicher Notstand” ist in der Verfassung nicht verzeichnet. Nur über die Notstandsgesetze in der Verfassung, welche dort im Jahr 1968 eingeführt wurden, läßt sich ein Notstand realisieren. Es ist also ein legaler Putsch über die Notstandsgesetze legal und möglich. Und in den Notstandsgesetzen ist der Notstand eindeutig geregelt. Es fehlt somit ein niedrigschwelliger ”ziviler Notstand” unterhalt der Ebene des ”Ernstfalls”, des Krieges. Das Grundgesetz kennt wohl den Notstand, den Ausnahmezustand, vor allem im Kriegsfall, nicht aber den Ausnahmezustand in Friedenszeiten, zu denen auch Spannungszeiten gehören können. Das möchte die Bourgeoisie ändern und verschweigt deshalb auch, daß das Grundgesetz durchaus die Ausrufung des Ausnahmezustandes ermöglicht und damit seine eigene Abschaffung. In den Worten von Tristan Barczak:

” In der historischen Skepsis des Grundgesetzes gegenüber jeder Form von Ausnahmezustand oder Staatsnotstand und dem beharrlichen Festhalten am verfassungsstaatlichen Normalfall liegt indess ein blinder Fleck. Hier zeigt sich die Vulnerabilität einer Verfassungsordnung, die zumindest auf den ersten Blick keine klare Trennlinie zwischen Normallage und Ausnahmesituation einzieht und damit auch der Vermischung beider Zustände wenig entgegenzusetzen hat” (Barczak, Tristan: a.a.O.)

Hingegen ist der Ausnahmezustand im Grundgesetz klar geregelt. Das Grundgesetz erlaubt über die Notstandsgesetze den Ausnahmezustand und damit seine eigene Negation in Form einer Selbstabschaffung. Eine Vermischung von Ausnahmezustand und Normallage, der ”übergesetzliche Notstand”, findet nicht statt, d.h. er ist die Negation des Grundgesetzes und ein Produkt der Exekutive. Ein ”übergesetzlicher Notstand” ist im Grundgesetz nicht existent, nur der Notstand über die Notstandsgesetze. Das Grundgesetz kennt wohl den Notstand, den Ausnahmezustand, versucht ihn gar juristisch zu regeln und scheitert dabei, denn der Notstand, der Ausnahmenotstand, ist kein juristisches Moment, sondern immer nur ein politisches Moment der Staatsräson. Die Staatsräson kann nicht juristisch geregelt werden, denn sie ist die Negation aller Juristerei, d.h. die Staatsräson ist unbegrenzte Macht ohne juristische Einschränkung. Im Notstand, im Ausnahmezustand, ist das Recht, ist das Gesetz, ausgeschlöscht, ist die Herrschaft des Rechts beendet und dort beginnt konkret die Herrschaft der Staatsräson. Das Grundgesetz beinhaltet beides zu gleichen Teilen: das parlamentarisch-demokratische System steht unvermittelt dem Notstand, dem Ausnahmezustand in Form des „militärischen Ausnahmestaates“ gegenüber, welcher die Negation des parlamentarisch-demokratischen Systems darstellt. Der schwache Versuch, den Notstand, den Ausnahmezustand, rechtlich zu regeln, Dinge, die außerrechtlich sind und niemals verrechtlich werden können, denn dann wäre der Notstand, der Ausnahmezustand, kein Notstand, kein Ausnahmezustand, muß scheitern. Der Notstand, der Ausnahmezustand ist immer vorrechtlich. Ein Notstand, ein Ausnahmezustand, ist immer die Negation des Rechts und damit das Reich der Gesetzlosigkeit. Im Grundgesetz ist jedoch der Ausnahmezustand vermittels der Notstandsgesetze klar geregelt. Es gibt im Grundgesetz eine klare Trennung zwischen Normallage und Ausnahmezustand. Im Grundgesetz gibt es beides: die Herrschaft des Rechts in der Normallage und die Nicht-Herrschaft des Rechts in dem Ausnahmezustand, dem Notstand. Nun wird versucht zwischen den beiden antagonistischen Polen ”Normallage” und Notstand eine neue Kategorie des Ausnahmezustandes einzuführen. Es geht um die Ausnahmesituation, die von dem Ausnahmezustand geschieden sein soll, d.h. es geht um den ”kleinen Notstand” bzw. ”zivilen Notstand”. Dieser soll möglichst den ”übergesetzlichen Notstand” ersetzen. Im ”übergesetzlichen Notstand” tritt eine Vermischung von ”Ausnahmesituation” und ”Normallage” ein. Da diese Vermischung naturwüchsig vor sich geht und nicht in einem ”kleinen Notstand” geregelt ist, ist sie situativ und kommt schnell an ihre Grenzen. Aus diesem Grunde wird für einen ”kleinen Notstand” plädiert.

Das Infektionsschutzgesetz ersetzt den ”übergesetzlichen Notstand” nur unvollkommen, denn es bezieht sich nur auf die ”Gefahren einer pandemischen Lage nationaler Tragweite”, nicht aber auf andere Gefahren und will auch nicht explizit als Ausnahmezustand erscheinen, da es nur als einfaches Bundesgesetz verabschiedet wurde. Die „Corona-Pandemie legte die Defizite des Grundgesetzes offen.

” Die zu ihrer Bekämpfung verfügten tiefgreifenden Freiheitsbeschränkungen, angefangen bei Quarantäne-Anordnungen in Einzelfällen, flächendeckenden Schließungen privater Betriebe wie öffentlicher Einrichtungen bis hin zu generalisierten Versammlungs- und Ansammlungsverboten sowie Kontakt- und Ausgangssperren, vollzogen sich allesamt jenseits des grundgesetzlichen Ausnahmeverfassungsrechts- und damit abseits ihres angestammten Platzes. Stattdessen nahm man Zuflucht im Exekutivstaat und in den exekutiven Verordnungsermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes: Diese bestätigen ”das Institut eines neuen Ausnahmezustandes, der, anders als der vom Grundgesetz sogenannte Verteidigungsfall, nicht in der Verfassung, sondern nur in einem einfachen Bundesgesetz geregelt ist.” Es ist genau diese neue Art eines vergesetzlichten, entkonstituionalisierten und antizipierten Ausnahmezustandes, durch die sich der nervöse Staat zu erkennen gibt” (Barczak, Tristan: a.a.O.)

Um den Herausforderungen der multiopolaren Weltmarktkonkurrenz zu begegnen, wird ein „kleiner Notstand“ als Ergänzung zum ”Großen Notstand” der Notstandsgesetze gefordert. Dieser soll in das Grundgesetz eingearbeitet werden.

” Im Interesse der verfassungsrechtlichen Resilienz mag man zudem über eine Ergänzung des Grundgesetzes nachdenken: Mit einer ebenso schonenden wie zeitgemäßen Fortschreibung des Ausnahmeverfassungsrechts, die das Erfordernis krisenbedingter, in das Vorfeld konkretisierter Gefahrenlagen ausgreifender Normen auf der Ebene des einfachen Rechts reflektiert, zugleich jedoch ihre Anwendbarkeit in Normalzeiten sperrt, ließe sich sowohl die unverzichtbare rechtsstaatliche Rigidität als auch die notwendige Flexibilität und damit ein angemessener Ausgleich von Freiheit und Sicherheit in Krisenzeiten bewerkstelligen. Auf diese Weise könnte sich der Pandemiestaat aus seiner Versteifung und nervösen Verkrampfung befreien und sich in Zukunft als resilienter Staat erweisen.” (Barczak, Tristan: a.a.O.)

Bisher bekennt sich der bürgerliche Staat nicht formell zum Notstand bzw. Ausnahmezustand, den er institutionalisiert hat, die realen Notstandsmaßnahmen werden als Maßnahmen der ”Normallage” gerechtfertigt. Es findet angeblich keine wesentliche Einschränkung der individuellen und kollektiven Grundrechte statt und auch die parlamentarisch-demokratische Form des bürgerlichen Staates garantiert weiterhin die Gewaltenteilung, so heißt es. Die Bourgeoisie hat Hemmungen, offen und unmittelbar auf den Ausnahmezustand, auf den Notstand, zuzugreifen und sucht dafür eine demokratische Berechtigung, anstatt offen und unmittelbar gegen die Arbeiterklasse die Machtfrage zu stellen. Den ”militärischen Notstand” der Notstandsgesetze versucht die Bourgeoisie zu vermeiden, der ”übergesetzliche Notstand” auf die Dauer nicht praktikabel, und der Notstand über das einfache Bundesgesetz des ”Infektionsschutzgesetzes” ist ein verschämter ”ziviler Notstand”. Ein ”ziviler Notstand”, der offiziell nicht sein darf. Aus diesem Grunde die Forderung nach einem offenen ”zivilen Notstand,” zur Abschreckung, damit die Arbeiterklasse weiß, was geschehen kann, wenn man gegen die Verzichtspolitik des bürgerlichen Staates Widerstand leistet. Die ”nationale Sicherheit” des ”kleinen Notstandes” ist klar sichtbar und damit auch ”Freund” und ”Feind”. Der ”Corona-Notstand” über das Infektionsschutzgesetz hat den Nachteil, daß er formal nicht nach ”Freund” und ”Feind” unterscheidet und läßt der ”demokratischen Illusion” auch im Spannungszustand zu viel Raum. Nur der offene Notstandsstaat kann offiziell ”Freund” und ”Feind” benennen. Die Selektion von ”Freund” und ”Feind” verläuft an der Trennlinie Notstand oder Nicht-Notstand. Diese historische Funktion eines ”kleinen Notstandes” ist es, frühzeitig, möglichst präventiv, die Selektion von ”Freund” und ”Feind” vornehmen zu können und als Durchgangsstadium zum ”großen Notstand” zu fungieren.

Nur vermittels eins Notstandes läßt sich eine radikale Deflationspolitik exekutieren. Der Verzicht der Arbeiterklasse, die radikale Senkung der gesellschaftlich notwendigen Reproduktion der Arbeiterklasse, läßt sich nur über die Repression des Notstandsstaates erzwingen. Nur über den Notstand läßt sich der ”Verzicht als erste Bürgerpflicht” gegen die Arbeiterklasse durchsetzen. Verzicht meint Konsumverzicht der Arbeiterklasse, nicht Verzicht auf Profit.

” Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat, forciert durch den deutschen Klima- und Wirtschaftsminister Habeck, die Frage nach der Notwendigkeit von Konsumverzicht voll auf die politische Agenda gehievt.” (Lepenies, Philipp: Verzicht als erste Bürgerpflicht: Gegen die Politik des Laisses-faire, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 8/2022-S. 61-68, folgend abgekürzt mit : Lepenies, Philipp)

Die Bourgeoisie stellt auf den Verzicht des individuellen Konsums ab, nicht aber auf die Produktionsverhältnisse, welche die Entscheidungen über das Was und Wie der Produktion bestimmen. Zentral für die kapitalistische Umweltzerstörung ist nicht der individuelle Konsum, sondern die Entscheidungen in der Produktionssphäre, die den individuellen Konsumenten entzogen sind. Das Kapital fordert im Namen von Krieg und Umweltzerstörung den Verzicht, obwohl das Kapital für Krieg und Umweltzerstörung verantwortlich ist und nicht der individuelle Konsum der Arbeiterklasse. Die Produktion produziert die Nachfrage und nicht die Nachfrage bestimmt die Produktion. Der Ruf nach Verzicht der Arbeiterklasse tarnt sich als Friedens- und Umweltpolitik und soll die Deflationspolitik und den Notstand massenlegitimatorisch sichern. Auch eine notstandsgestützte Deflationspolitik benötigt eine Massenlegitimation, dazu sollen dann die Themen Umweltzerstörung und Ukraine-Krieg dienen, d.h. Verzicht um die Umweltzerstörung zu beenden und Verzicht über die antirussischen Wirtschaftssanktionen, welche vor allem die Arbeiterklasse in Deutschland treffen, sollen den Sieg der NATO-Ukraine sicherstellen. Mit diesen beiden ideologischen Unterlegungen werden der antirussische Wirtschaftskrieg und der Notstand mit all der sich ausbreitenden Armut legitimiert. So erscheint dann die massive Ausbreitung absoluter Armut dann auch als ein Sieg gegen das ”feindliche” Rußland und ein Sieg der Vernunft bezüglich der angegriffenen ökologischen Lebensgrundlagen. Die Ausbreitung absoluter Armut wird auf diese Weise ideologisch verklärt, ebenso die Notstandsmaßnahmen des ”Corona-Notstandes” und des Energienotstandes, welche die Deflationspolitik absichern. Wenn man für das ”Gute” verzichtet, soll der Verzicht nicht mehr so schwerwiegend sein. Notfalls gilt es, gegen proletarischen Widerstand mit Notstandsrepression vorzugehen. Über die Kriegsökonomie der Rationierung organisiert das Kapital den Verzicht der Arbeiterklasse. Notstand beinhaltet immer Verzicht und Verzicht beinhaltet immer Notstand. Wer ablehnt, seinen individuellen Konsum dem antirussischen Wirtschaftskrieg zu opfern, der kapitalistischen Umweltschutzpolitik zu opfern, sich der Deflationspolitik und dem Notstand verweigert, wird von dem bürgerlichen Staat zum ”Feind” erklärt, denn der individuelle Konsum der Arbeiterklasse wird ebenso vom Kapital zum ”Feind” erklärt, d.h. die gesellschaftlich notwendige Reproduktion der Arbeiterklasse wird zum „Feind“ erklärt und damit auch die Gewerkschaften als Verteidigungsorganisationen der Arbeiterklasse für die gesellschaftlich notwendige Reproduktion der Arbeiterklasse. Es ist die historische Mission der Gewerkschaften, den „individuellen“ und „kollektiven“ Konsum der Arbeiterklasse gegen das Kapital zu verteidigen. Das Problem liegt nicht in einem Zuviel am „individuellen“ Konsum der Arbeiterklasse, sondern eher, daß dieser zu gering ist, damit sich die Ware Arbeitskraft als Ware Arbeitskraft gesellschaftlich notwendig reproduzieren kann. Weiter. Das Problem liegt an dem Privateigentum an Produktionsmitteln und nicht am „individuellen“ Konsum der Arbeiterklasse. Wer die Arbeiterklasse als „Feind“ sieht und ihren „Konsum“ reduzieren will, muß auch die Gewerkschaften als „Feindorganisation“ einstufen und diese dann notfalls auch offen terroristisch zerschlagen. Die Gewerkschaften sind der „natürliche Feind“ einer Deflationspolitik und können diese verhindern. Deshalb auch der Griff der Bourgeoisie zu einem bürgerlichen Ausnahmestaat (Bonapartismus, Diktatur, Faschismus), welcher notfalls durch den Ausnahmezustand die Gewerkschaften zerschlagen kann, wie alle anderen proletarischen Massenorganisationen auch. Es droht entweder offen terroristische Zerschlagung der Gewerkschaften oder bürokratische Zerschlagung der Gewerkschaften durch den Einbau der Gewerkschaften in den bürgerlichen Staat im Sinne einer Arbeitsfront. Die Gewerkschaftsbürokratie zieht den Einbau der Gewerkschaften in den bürgerlichen Staat und damit die Transformation der Gewerkschaften in eine Arbeitsfront der offenen terroristischen Zerschlagung der Gewerkschaften vor, denn ihre bürokratische Existenz wird bei dieser Lösung nicht in Frage gestellt. So kapituliert die DGB-Gewerkschaftsbürokratie immer weiter und eben diese Kapitulationen transformieren sie objektiv immer mehr in eine Arbeitsfront. Bisher verweigert sich die DGB-Bürokratie der Reallohnsicherung. Die abgeschlossenen Tarifverträge sind untertarifierte Tarifverträge und schreiben große Reallohnverluste fest. Es wurde auch nicht der kleinste Versuch unternommen, die Löhne an die ansteigende inflationäre Tendenz anzupassen. In der IG-Metall Bürokratie wird sich explizit dahingehend geäußert, daß der Lohnausgleich im Verhältnis zu inflationären Tendenz nicht Aufgabe der Gewerkschaften, sondern des bürgerlichen Staates, repräsentiert durch die gegenwärtige Bundesregierung wäre. Doch die ersten Aufgaben der Gewerkschaften ist die Verteidigung des Lohns und der Arbeitsbedingungen. Ebenso haben die Gewerkschaften ein politisches Mandat inne, um die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder und der Arbeiterklasse gegenüber den bürgerlichen Staat zu verteidigen und damit auch gegen jede Deflationspolitik und Notstandsstaat. Die Waffe Generalstreik ist eng mit dem politischen Mandat der Gewerkschaften verbunden. Der Generalstreik ist eine scharfe Waffe gegen Deflationspolitik und Notstandsstaat und wird von der Bourgeoisie gefürchtet. Jede Forderung nach einem „individuellen“ Konsumverzicht der Arbeiterklasse kann mit einem Generalstreik oder Massenstreik zerschlagen werden. Auch die Forderung nach einem „zivilen Notstand“ oder gar „militärischen Notstand“ kann erfolgreich mit einem Generalstreik bzw. Massenstreik zurückgewiesen werden. Aber die Gewerkschaftsbürokratie fürchtet den Generalstreik, den Massenstreik, denn sie fürchtet, die Kontrolle über die Massenaktivität der Arbeiterklasse zu verlieren und wird alles versuchen, eine Massenmobilisierung zu verhindern. Jeder Generalstreik, jeder Massenstreik wäre in der gegenwärtigen Situation aus Sicht der Bourgeoisie eine „Gefahr für die nationale Sicherheit“, denn die Lage des deutschen Kapitals im antirussischen Wirtschaftskrieg ist prekär. Statt den russischen Imperialismus zu ruinieren, ruiniert sich das deutsche Kapital selbst. Die Bourgeoisie ist sehr nervös und reizbar, beginnt bei jeder Widrigkeit wild um sich zu schlagen, stellt somit eine Gefahr für die Arbeiterklasse dar. Es droht der Ausnahmezustand, es droht der Notstand gegen die Arbeiterklasse.

Das Kapital stellt tendenziell auf eine „Schockpolitik“ ab. Der derzeitige Weltwirtschaftskrieg als Produkt des Zusammenbruchs des neoliberalen Weltmarktes durch den letzten Krisenschub der Großen Krise im Herbst 2019, droht den Weltmarktanteil des deutschen Kapitals erheblich zu reduzieren. Um sich im multipolaren Weltmarkt zu behaupten, ist eine Neuzusammensetzung des Kapitals- Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse notwendig und Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse heißt auch Verzicht der Arbeiterklasse an seiner gesellschaftlich notwendigen Reproduktion, notfalls unter dem Schutz des Ausnahmezustandes. Schockpolitik heißt auch, daß neben den Methoden der relativen Mehrwertproduktion vermehrt Methoden der absoluten Mehrwertproduktion eingesetzt werden und zu einer Überausbeutung führen. Aus diesem Grunde die Diskussion innerhalb des Kapitals um die Zweckmäßigkeit des „zivilen Notstands“ gegenüber dem „militärischen Notstand“ und umgekehrt. Der derzeitige ungünstige Verlauf des antirussischen Wirtschaftskrieges für das deutsche Kapital gefährdet nun sogar existentiell die Akkumulation des deutschen Kapitals und eine „Gefahr für die nationale Sicherheit“ ist man schon dann, wenn man für das Ende des antirussischen Wirtschaftskrieges eintritt, wie auch für die Beendigung der deutschen Waffenlieferungen und natürlich auch dann, wenn man die volle Kompensation der materiellen Verluste der Arbeiterklasse einfordert. Der deutsche Imperialismus ist sehr angespannt und wittert hinter jedem politischen Alternativvorschlag sofort Verschwörung und Verrat. Die „nationale Sicherheit“ ist jetzt überall gefährdet und wer nur ein klein wenig von der Position des deutschen Imperialismus abweicht ist ein potentieller Agent oder potentieller Terrorist und muß in die Schranken verwiesen werden.

Über den Notstand wird eine Volksgemeinschaft-formierte Gesellschaft aufgebaut, welche die bürgerliche Gesellschaft einer inneren Militarisierung unterzieht. Notstandszeiten sind Rationierungszeiten. Der Notstand, der Ausnahmezustand, dient der Mangelverwaltung. Der Mangel ist so groß, daß die unmittelbare naturwüchsige Rationierung durch das Wertgesetz an seine Grenze gelangt. Dann setzt die Rationierung durch den bürgerlichen Staat ein, welcher das Wertgesetz mittelbar exekutiert. Im „Corona-Notstand“ rationierte der bürgerliche Staat die Kundenfrequenz im stationären Einzelhandel, rationierte die Öffnungszeiten des stationären Einzelhandels etc. In einem Energienotstand könnte der Energieverbrauch, konkret der Verbrauch von Gas und Strom, einer Rationierung unterzogen werden. Dann reguliert das Wertgesetz die kapitalistischen Produktionsverhältnisse vermittelt über die unmittelbare Staatsintervention des bürgerlichen Staates in die Ökonomie. Der Notstand sichert über die Rationierung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse die Reproduktion des Kapitals. Der Mangel in der Mehrwertproduktion, konkret die fehlenden Energierohstoffe, welche die Reproduktion des Kapitals des Kapitals bedrohen, kann über den Notstand etwas abgemildert, aber nicht beseitigt werden und führt zum „Freund-Feind“ Schema. Auf die Dauer kann der Mangel auch nicht über Notstand verwaltet werden. Notstand ist nur eine kurzfristige, vorübergehende Lösung, nicht aber die Lösung der Reproduktionsprobleme des Kapitals. Der Notstand muß auf eine mittelfristige Lösung zielen, wenn er erfolgreich sein soll und dient dann der Kräftekonzentration auf ein bestimmtes mittelfristiges Ziel hin. Ausnahmezustand, Notstand ist die Anspannung aller Kräfte und zielt immer auf einen „Feind“, denn Notstand ist immer Krieg und dient auch der Kriegsvorbereitung, dient der allgemeinen, wie auch der militärischen, Mobilisierung. Ein Notstand, ein Ausnahmezustand, ist eine militärische oder paramilitärische Reaktion auf eine Krise und keine Fortsetzung ziviler Politik mit anderen Mitteln. Notstand, Ausnahmezustand, trägt den Krieg in sich und damit notwendig das „Freund-Feind“ Schema. Über das Prinzip der „Freund-Feind“-Kennung wird der bürgerliche Staat, wird die bürgerliche Gesellschaft, organisiert und damit mutiert jeder Widerstand im Außenverhältnis zum „äußeren Feind“, während jeder Widerstand im Innenverhältnis zum „inneren Feind“ mutiert. Dabei wird dann unterstellt, daß der „innere Feind“ mit dem „äußeren Feind“ kooperiert. Immer notwendiger wird der Notstand, da der antirussische Wirtschaftskrieg eskaliert und jeder Wirtschaftskrieg trägt den Krieg in sich, kann sich schnell und jederzeit in einen Krieg transformieren, ist nur eine Vorform des Krieges. Derzeit bewegt sich der Weltmarkt auf einen Weltwirtschaftskrieg zu, der in einem Dritten Weltkrieg eskalieren kann. Somit ist der Wirtschaftskrieg kein ziviler Ersatz für einen Krieg, sondern nur eine Vorstufe zum Krieg. Scheitert der Wirtschaftskrieg, bleibt nur der Krieg selbst, denn für das Kapital ist Aufgabe keine Alternative und eine Eskalation in den Krieg ist dann vorgezeichnet, wenn es der Arbeiterklasse nicht gelingt, diese Entwicklung zu stoppen. Infolgedessen beginnt die „Freund-Feind“-Einteilung schon im Wirtschaftskrieg und der erste Feind der Bourgeoisie ist immer die Arbeiterklasse und damit konkret ihre proletarischen Massenorganisationen, allen voran die Gewerkschaften. Burgfrieden nach innen ist die materielle Basis für eine imperialistische Aggression nach außen. Konkret. Gelingt es dem deutschen Imperialismus im Besonderen und den anderen transatlantischen Metropolen im Allgemeinen unter Führung des US-Imperialismus nicht, den russischen Imperialismus und China im Weltwirtschaftskrieg zu besiegen, droht eine militärische Eskalation in Form eines Dritten Weltkrieges. Und es ist objektiv unmöglich, den russischen Imperialismus und China im Wirtschaftskrieg zu bezwingen und so steigt die internationale Kriegsgefahr deutlich an, wenn die Aktionen der Arbeiterklasse im Klassenkampf dies nicht verhindert. Auf längere und auch auf mittlere Sicht kann das deutsche Kapital sich nicht ohne strategische Rohstoffe akkumulieren, ebenso wenig auch mit hohen Preisen für Rohstoffe, bzw. Energierohstoffe. Wenn der russische Imperialismus nicht mit ihnen großflächig handelt und diese strategischen Rohstoffe auch durch hohe Preise dem deutschen Kapital entzogen worden sind, bleibt nur der imperialistische Raubkrieg möglich. Für die strategischen Rohstoffe aus Rußland gibt es für das deutsche Kapital keinen wohlfeilen Ersatz und ohne diese strategischen Rohstoffe kann sich das deutsche Kapital auf Dauer nicht reproduzieren. Der Ukraine-Krieg ist ein NATO-Krieg zur Sicherung seiner Rohstoffversorgung, vor allem mit den strategischen Rohstoffen. Verliert der NATO-Pakt diesen Krieg und/oder diesen Wirtschaftskrieg, verliert der NATO-Pakt seine sozioökonomische Stabilität und findet sich im Abseits einer neuen multipolaren Weltordnung wieder. Unter dem Notstand findet eine Mobilisierung gegen die Energiekrise statt und damit gleichzeitig eine Mobilisierung gegen die „äußeren Feinde“ Rußland und China. Ausnahmezustand, Notstand heißt Mobilisierung der bürgerlichen Gesellschaft, heißt Militarisierung der bürgerlichen Gesellschaft, heißt Formierung der bürgerlichen Gesellschaft in eine formierte Gesellschaft-Volksgemeinschaft und damit Mobilisierung gegen den „inneren Feind“. Es gilt die „nationale Sicherheit“ gegen die „inneren Feinde“ und „äußeren Feinde“ zu gewährleisten. Wer sich dem Verzicht verweigert und auch dem Ausnahmezustand, ist ein „Feind“ der „Nation“, konkret ein „Feind“ der Volksgemeinschaft-formierte Gesellschaft und wird aus der Volksgemeinschaft-formierten Gesellschaft ausgeschlossen, indem die bürgerliche Repression in Marsch gesetzt wird. Widerstand gegen den Verzicht im Ausnahmezustand beantwortet das Kapital mit Säuberung der Betriebe von proletarischen Widerstandskernen; hierbei geht der bürgerliche Staat mit seiner Repression vermittels Berufsverbot im bürgerlichen Staatsapparat voran und weist dem individuellen Kapitalkommando den Weg.

Es zeigt sich, daß die bürgerliche Gesellschaft nicht durch die Gesetzesform reguliert werden muß, sondern daß die Verordnungsermächtigung bzw. konkret die Notverordnung, ein geschmeidiges Mittel ist, die Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse zu realisieren. Verordnungsermächtigungen bzw. Notverordnungen sind auch geschmeidig bezüglich des Einsatzes der Repressionsapparate des bürgerlichen Staates (Polizei, Geheimdienste, Bundeswehr). Aus der Volksgemeinschaft-formierte Gesellschaft wird ausgeschlossen, wer sich dieser verweigert, denn sie ist eine bürgerliche Leistungsgesellschaft unter dem Schirm eines Ausnahmezustandes, Notstands. Doch nicht nur, wer sich aktiv der Volksgemeinschaft-formierter Gesellschaft verweigert wird aus ihr ausgeschlossen, sondern auch die Individuen und Gruppen, welche nicht den Anforderungen der bürgerlichen Leistungsgesellschaft unter dem Schirm eines Ausnahmezustandes, Notstands, genügen. Damit kann man auf das Hartz IV-System aufbauen, welches schon für die industrielle Reservearme und für die Randbelegschaften ein Notstandssystem war, denn die Kontrolle des bürgerlichen Staates in seiner demokratisch-parlamentarischen Form über das Hartz IV-System war nur noch unzureichend gesichert. Die Umfirmierung von Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II in „Bürgergeld“ verpasst Hartz IV nur einen neuen Namen, aber es gibt keine wesentliche Änderung zum Positiven. Im Gegenteil. Im „Bürgergeld“ werden vor allem die Lohnarbeiter aus den ehemaligen Kernbelegschaften bessergestellt, als die Lohnarbeiter, die immer zwischen industrieller Reservearmee und Randbelegschaften zirkulieren mußten. Das Hartz IV-System wird damit konkret auf die gegenwärtige Krise ausgerichtet, denn das Kapital wird in diesem Krisenschub der Großen Krise auch die Kernbelegschaften in der Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse dezimieren und versucht über die Neuausrichtung des Hartz IV-Systems durch das „Bürgergeld“ dies möglichst geräuschlos, ohne großen Widerstand aus den Kernbelegschaften, zu realisieren. Der korporatistische Block aus Kapital, bürgerlichen Staat und Gewerkschaftsbürokratie versucht die sozialen und politischen Folgen des historischen Bruchs in den multipolaren Weltmarkt, vermittelt durch den Ukraine-Krieg, tendenziell abzufedern, wie auch den damit verbundenen transatlantischen antirussischen Wirtschaftskrieg. Die Modernisierung des Hartz IV-Systems durch die Form des „Bürgergeldes“ ist nur ein Moment in der Neuzusammensetzung des Kapitals- Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse in dem gegenwärtigen antirussischen Weltwirtschaftskrieg. Ob das „Bürgergeld“ eine zentrale Rolle bei der „sozialen Befriedung“ im antirussischen Wirtschaftskrieg spielen wird, ist offen. Es ist davon auszugehen, daß der historische Bruch des antirussischen Wirtschaftskrieges härter ist, als sich dies das deutsche Kapital vorstellt und damit das „Bürgergeld“ in seiner gegenwärtigen Form schon überholt ist. Das Hartz IV-System wird eben deshalb ausgebaut und modernisiert, damit der antirussische Wirtschaftskrieg überhaupt geführt werden kann und es ist schon immer ein tendenzielles Notstandssystem gewesen und wird ohne größere bürokratische Friktionen auf den antirussischen Wirtschaftskrieg hin ausgerichtet.

Ins Visier des Kapitals geraten nicht nur die proletarischen Widerstandskerne als „politischer Feind“, welche sich der notstandsgestützten Deflationspolitik verweigern, sondern auch die Ware Arbeitskraft, welche nicht mehr als Ausbeutungsmasse für das Kapital fungieren kann, sich aber nicht der Deflationspolitik des Kapitals widersetzt und resigniert das gesellschaftliche Kapitalkommando erträgt. Dies führt nicht dazu, daß das Kapital an ihnen seine Gnade zeigt, sondern nur noch eine härtere Gnadenlosigkeit und auf eine Euthanasie, den „Gnadentod,“ zusteuert, denn diese nicht mehr verwertbare Ware Arbeitskraft wird als Übervölkerung gesehen, die noch nicht einmal als industrielle Reservearmee dienen kann. Da die industrielle Reservearmee die Funktion hat, den Lohn so gering wie möglich zu halten, sind die sozialen Transferleistungen für das Kapital gerechtfertigt. Dies setzt immer eine Fluktuation zwischen aktiver Arbeiterarmee und industrieller Reservearmee voraus. Einzelne Glieder der industriellen Reservearmee steigen in die aktive Arbeiterarmee auf, während gleichzeitig einzelne Glieder der aktiven Arbeiterarmee in die industrielle Reservearmee herabsinken. Jedoch die Lohnarbeiter, die nicht mehr als Ausbeutungsmasse für die Kapitalverwertung fungieren können, stehen noch unterhalb der industriellen Reservearmee, da sie nutzlos für die Kapitalverwertung sind. Das Kapital verweigert ihnen deshalb den vollen Satz der Transferleistungen und läßt ihnen bisher die Gnade zukommen, sich im langen Siechtum dem Tod zu nähern. Es kann sich auch die Gnade der Bourgeoisie ändern; vermittels einer direkteren Euthanasiepolitik kann der Gnadentod beschleunigt werden, damit das lange Siechtum abgekürzt wird. Für das Kapital ist die „Übervölkerung“, die „überflüssige“ Bevölkerung, der „soziale Feind“, welcher die Akkumulationsbewegung des Kapitals negativ bestimmt, vor allem jetzt in dem gegenwärtigen Krisenschub der Großen Krise, vor allem jetzt, in dem naturwüchsigen Bruch in den multipolaren Weltmarkt, in diesen historischen Zeiten, in interessanten Zeiten, wo der Weltmarkt unter den einzelnen Kettengliedern neu verteilt wird. Der Problemdruck, welcher auf dem deutschen Imperialismus lastet, führt zu einer Neuausrichtung des Kapitals auch in Fragen der „Übervölkerung“.

Die Bourgeoisie bekämpft den „politischen Feind“ unmittelbar, während der „soziale Feind“ mittelbar der bürgerlichen Repression zum Opfer fällt. Für den „politischen Feind“ der Bourgeoisie stellt die absolute Verelendung die große Gefahr für die Arbeiterklasse dar und deshalb versuchen die proletarischen Avantgarden eine Einheitsfront zwischen der aktiven Arbeiterarmee, der industriellen Reservearmee und der sozialen Kategorie des absoluten Elends, dem Pauperismus, aufzubauen und sind deshalb eine „Gefahr für die nationale Sicherheit“, denn damit bedrohen sie die Akkumulation des deutschen Kapitals. Um den „sozialen Feind“ zu vernichten, muß zuerst der „politische Feind“ vernichtet werden. Aus diesem Grunde sind die Repressionsapparate des bürgerlichen Staats zentral auf die Bekämpfung des „politischen Feindes“ hin ausgerichtet, während die sozialen Staatsapparate des bürgerlichen Staates ihre Aufgabe in der Bekämpfung des „sozialen Feindes“ erfüllen. Zwischen dem „politischen Feind“ und dem „sozialen Feind“ der Bourgeoisie gibt es auch keine chinesische Mauer, sondern in den noch vorhandenen proletarischen Widerstandskernen konzentriert sich tendenziell gleichzeitig der „politische Feind“ und der „soziale Feind“ der Akkumulation von Kapital. Die Repression des bürgerlichen Staates versucht den „politischen Feind“ auf das Niveau des „sozialen Feindes“ hinab zu bringen. Über Berufsverbote und Schwarze Listen auf Basis der engen Zusammenarbeit des individuellen Kapitalkommandos mit dem kollektiven Kapitalkommando des ideellen Gesamtkapitalisten versucht der bürgerliche Staat den „politischen Feind“ in den „sozialen Feind“ aufzulösen, was auch die Zusammenarbeit der Repressionsapparate mit den sozialen Staatsapparaten impliziert, wie auch mit dem Werkschutz etc. des individuellen Kapitalkommandos. Es findet eine „wilde“ bzw. verdeckte „Sicherheitsüberprüfung“ statt. Aus den beiden zentralen Organisationen des Kapitals BDA (Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände) und BDI (Bundesverband der deutschen Industrie) werden die Rufe nach einem Notstand immer lauter und konkreter, zielt vor allem auf die Gewerkschaften, denn es wird nach einem „kurzzeitigen“ Streikverbot gerufen, nicht aber nach einem Ende des transatlantischen antirussischen Wirtschaftskrieges. Es gibt im deutschen Kapital deutliche Tendenzen zu einem Notstand, verbunden mit einer Schockpolitik, nicht aber für das Ende des antirussischen Wirtschaftskrieges. Der transatlantische Wirtschaftskrieg gegen den russischen Imperialismus wird mit einem generellen Tabu belegt. Es dürfen Kompensationen gefordert werden, die immer nur teilweise sein können und damit wäre dann die absolute Verelendung akzeptiert, niemals aber darf das Ende des antirussischen Wirtschaftskrieges eingefordert werden. Dies wird von der Bourgeoise als „Hochverrat“, „Landesverrat“ angesehen, als „Vaterlandsverrat“. Es wird gar teilweise sogar bestritten, daß ein antirussischer Wirtschaftskrieg existiert und einen dramatischen Realitätsverlust der deutschen Bourgeoisie markiert. Bis jetzt werden vom Kapital Massenproteste gegen die Auswirkung des antirussischen Wirtschaftskrieges vom bürgerlichen Staat akzeptiert, solange diese nicht das Ende des antirussischen Wirtschaftskrieges fordern. Für das Kapital ist die Forderung nach einem Ende des antirussischen Wirtschaftskrieges eine „Gefahr für die nationale Sicherheit.“ Im Notstand, im Ausnahmezustand, konzentriert sich die „nationale Sicherheit“ und reguliert die bürgerliche Gesellschaft in Form der Volksgemeinschaft-formierte Gesellschaft.

Der antirussische Wirtschaftskrieg als ein Moment des gegenwärtigen Weltwirtschaftskrieges ist eine konkrete Vorkriegsphase und damit eine Vorbereitung auf den Krieg und die Ökonomie wird tendenziell auf eine Kriegsökonomie hin ausgerichtet. Die erste Phase des „militärischen Notstands“ stellen die Sicherstellungsgesetze der Notstandsgesetze dar und dienen der Organisation der Kriegswirtschaft, wie z.B. Sicherstellung der Ernährung etc. und regeln die Rationierung. Diese Sicherstellungsgesetze wurden aus dem Kern der Notstandsgesetze ausgelagert und unterliegen nicht den hohen Mehrheitsanforderungen für die Aktivierung des Kerns der Notstandsgesetze. Seit Oktober 2001 sind diese Sicherstellungsgesetze vom NATO-Pakt im Zuge der vom US-Imperialismus organisierten großen Terroranschläge in den USA am 11. September 2001 einstimmig in Kraft gesetzt worden und können auch nur wieder einstimmig aufgehoben werden, was derzeit eine unrealistische Entwicklung wäre. Auch wenn die Bourgeoisie nicht offiziell etwas über die Sicherstellungsgesetze verlauten läßt, ist evident, daß diese in Kraft gesetzten Sicherstellungsgesetze die materielle Basis für den „Corona-Notstand“, wie für einen „Energienotstand“ abgeben. Der „militärische Notstand“ ist keine abstrakte Möglichkeit der Bourgeoisie, sondern schon tendenziell in der Realität verwirklicht.

„Militärischer Notstand“ über die Notstandsgesetze richtet sich gleichzeitig gegen den „inneren und äußeren Feind“ und wird immer realistischer, wenn die gegenwärtigen internationalen Spannungen innerhalb der imperialistischen Kette weiter zunehmen, d.h. wenn der Ukraine-Krieg weiter eskaliert. Denn dieser Ukraine-Krieg ist real ein verdeckter NATO-Ukraine Krieg gegen Rußland und China, ein Stellvertreter-Krieg, welcher dem multipolaren Weltmarkt und damit der multipolaren Weltordnung zum Durchbruch verhilft. In dem Ukraine-Krieg geht es nicht so sehr um die Ukraine selbst, sondern um die neue multipolare Weltordnung. Dies macht diesen Krieg so gefährlich, daß er zum Dritten Weltkrieg eskalieren kann. Über den NATO-Pakt eskalieren die NATO-Staaten und damit auch der deutsche Imperialismus den Ukraine-Krieg, liefern Waffen und bilden gar ukrainische Truppen an diesen Waffen aus. Währenddessen marschiert der russische Imperialismus mit seinem Expeditionskorps langsam im stark befestigten Donbass vor, bewegt sich in der Ukraine hin und her, greift an leitet taktische Rückzüge ein, während die NATO-Ukraine verzweifelt versucht, eine Gegenoffensive zu starten, jedoch nur punktuelle Gegenangriffe realisieren kann. Auf diese Weise kann die NATO-Ukraine den russischen Vormarsch zwar hemmen, aber nicht aufhalten, eskaliert jedoch immer mehr das Verhältnis zu Rußland. Es droht eine russische Winteroffensive in der Ukraine, während niemand weiß, ob Cherson ein neues Trojanisches Pferd ist. Die ukrainischen Truppen ziehen zumindest sehr unsicher und zögerlich in Cherson ein. Der russische Imperialismus antwortet den transatlantischen Metropolen mit militärischen und ökonomischen Eskalationsdrohungen. Verliert der US-Imperialismus den Ukraine-Krieg, hat er auch formal die Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette verloren, verliert der russische Imperialismus den Ukraine-Krieg, droht gar der Abstieg und die Zerstückelung Rußlands. Das Eskalationspotential zu einem Dritten Weltkrieg ist durchaus vorhanden. Der US-Imperialismus, wie auch der russische Imperialismus, stehen mit dem Rücken zur Wand, wobei der russische Imperialismus Vorteile hat und schnell jederzeit sein ganzes Militärpotential einsetzten kann und notfalls wird. Langsam, aber sicher rückt der russische Imperialismus vor, zuerst im Donbass, dann nach Westen. Der NATO-Pakt droht verdeckt über Polen damit in der Westukraine zu intervenieren, was dann zu einer offenen Konfrontation mit Rußland führen könnte. Eine verdeckte polnische US-NATO Intervention in der West-Ukraine löst zwar nicht formal die Beistandsverpflichtungen aus dem NATO-Pakt aus, führt jedoch an den Rand eines solchen Beschlusses. Auch schon in diesem Fall wird der deutsche Imperialismus noch tiefer in die Ukraine-Krise gerissen und die Aktivierung des „militärischen Notstands“ wäre sehr wahrscheinlich, über nationalen Beschluß oder über NATO-Beschluß wie im Oktober 2001. Diese Möglichkeit rückt näher, wenn die russische Front in der Ukraine nach Westen vorrückt. Über die Eskalation des transatlantischen antirussischen Wirtschaftskrieges und des langsamen russischen Vormarsches in der Ukraine vermittelt sich der „militärische Notstand“, denn ein „ziviler Notstand“ reicht dann nicht mehr aus und das schon weit vor möglichen Kampfhandlungen. Eine ansteigende Anzahl von Revolten und Streiks im inneren, wie ein langsames Vorrücken des russischen Militärs in Richtung Westukraine, können die deutsche Bourgeoisie so verunsichern, daß sie in den „militärischen Notstand“ flüchtet. Wie sehr die deutsche Bourgeoisie verunsichert ist, zeigt sich, daran, daß die Berliner Polizei sich seit dem Sommer auf „Unruhen und Plünderungen“ bei Verteuerung, Verknappung und Ausfall der Stromversorgung vorbereitet, ebenso in Österreich. Die „Normallage“ kann jederzeit in den „Ernstfall“ kippen. Der Umschlag von der „Normallage“ in den „Ernstfall“ und damit in den Notstand des Dritten Weltkrieges wurde bis Ende der achtziger Jahre jedes Jahr innerhalb der NATO und damit auch in der BRD geübt; dies war die Funktion der FALLEX-Übungen wie der WINTEX-CIMEX-Übungen, welche dann in dem Atomkrieg in Deutschland regelmäßig eskalierten und ihren Abschluß fanden. Dort wurde die innenpolitische, wirtschaftspolitische und außenpolitische Eskalation durchgespielt, den Krieg gegen „äußeren Feind“, wie auch gegen den „inneren Feind“, der mit Partisanen, Streiks, Demonstrationen und Blockaden in Verbindung mit dem „äußeren Feind“ agierte. In diesen NATO- Übungen wurde dann die Notstandsgesetze aktiviert oder schon vorausgesetzt. Ähnliche Planungen finden jetzt ebenso statt. Die „Normallage“ kann jederzeit, über Nacht, dem „Ernstfall“ weichen. Da seit über dreißig Jahren jedoch der „Zivilschutz“ abgebaut wurde, wie der innere Zivil-militärische Apparat und dieser auch nicht schnell wiederaufgebaut werden kann, wird der „Ernstfall“ sehr chaotisch ablaufen, da der bürgerliche Staat nicht mehr die personalen Ressourcen in Quantität und Qualität aufweist, um einen geordneten „Ernstfall“ zu realisieren, wie einst in den achtziger Jahren.

Der „Ernstfall“ macht eine Schockpolitik möglich. Über den Aufbau des Feindbildes eines „äußeren Feindes“ wird das Feindbild des „inneren Feindes“ konstruiert, damit soll suggeriert werden, daß der „innere Feind“ nur auf Befehl des „äußeren Feindes“ handelt, ein „Feind“ der „Nation“ ist. Die Schockpolitik wird als „alternativlos“ ausgegeben und wer sich ihr widersetzt, ist der „innere Feind“, der im Auftrag des „äußeren Feindes“ handelt, und muß politisch und sozial und unter Umständen auch physisch liquidiert werden. Eine sozioökonomische Schockpolitik wird immer mit einer konzentrierten Repression des bürgerlichen Staates, im Regelfall in irgendeiner Form des Notstands, realisiert. Besonders einfach ist es, wenn man das Feindbild eines „äußeren Feindes“ aufbauen kann, denn dann kann das Feindbild des „inneren Feindes“ leichter konstruiert werden. Ist erst das Feindbild eines „äußeren Feindes“ akzeptiert, wird auch das Feindbild des „inneren Feindes“ eher angenommen, denn es ist immer schwerer das Feindbild eines „inneren Feindes“ zu akzeptieren und damit gar des Nachbarn, denn dieses Feindbild ist zu konkret. Erst dann, wenn das Feindbild des „inneren Feindes“ in Verbindung gebracht wird mit dem abstrakten „äußeren Feind,“ wird das konkrete Feindbild des „inneren Feindes“ eingängig. Dann ist es auch leichter, eine Schockpolitik als alternativlos darzustellen, denn diese würde angeblich vom „äußeren Feind“ aufgezwungen; sie wäre ja eine Verteidigung gegen den Angriff des „äußeren Feindes“. Es wird objektiv und unbewußt ein Kriegszustand der Schockpolitik zu Grunde gelegt. Wer sich dann der Schockpolitik verweigert, verweigert sich angeblich auch der Verteidigung gegen den Angriff des „äußeren Feindes“ und öffnet dem „äußeren Feind“ damit auch die Tore, ist somit ein „innerer Feind“ und muß über die Repression des bürgerlichen Staates einer Schockbehandlung zugeführt werden, muß schnell aus der Volksgemeinschaft-formierten Gesellschaft entfernt werden, bevor sich in den Massen Widerstand gegen die Schockpolitik organisieren kann. Konkret wird der „innere Feind“ als Extremist, Chaot oder als Terrorist bezeichnet und auch damit den konkret-spezifischen Regularien der Repression des bürgerlichen Staates in Notstandsform unterworfen. Damit ist eine politische Auseinandersetzung verunmöglicht, denn eine Opposition wird nicht zugelassen, sondern kriminalisiert. Auch nur die kleinstmögliche oppositionelle Stellungnahme kann zur repressiven Verfolgung und dem Ausschluß aus der Volksgemeinschaft-formierten Gesellschaft führen. Die „Nation“ befindet sich im Kriegszustand mit dem „inneren Feind“, wie auch gleichzeitig mit dem „äußeren Feind“ und dieser Kriegszustand konzentriert sich im Notstand, im Ausnahmezustand. Im „militärischen Notstand“ realisiert sich der Kriegszustand vollkommen. Das Ziel der Schockpolitik ist nicht primär der „äußere Feind“, sondern die Vernichtung des „inneren Feindes“. Der „äußere Feind“, dem man die Schuld für die Notwendigkeit der Schockpolitik zuschreibt, dient nur der Ablenkung. Mit dem „äußeren Feind“ wird die Bourgeoisie eine Regelung finden, denn Bourgeoisie ist Bourgeoisie, nicht aber mit dem „inneren Feind“. Der Kriegszustand mit dem „inneren Feind“ wird nur dann beendet, wenn die Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse beendet ist, dann geht die Bourgeoisie wieder auf eine parlamentarisch-demokratische Form des bürgerlichen Staates zurück. Mit dem antirussischen Wirtschaftskrieg wird nur in zweiter Linie dem russischen Imperialismus der Krieg erklärt, in erster Linie ist der antirussische Wirtschaftskrieg eine Kriegserklärung an die Arbeiterklasse und der konkrete Kriegszustand richtet sich nicht zentral gegen den russischen Imperialismus, sondern an die Arbeiterklasse. Das primäre Angriffsziel des deutschen Kapitals ist das gesellschaftliche Reproduktionsniveau der Arbeiterklasse und nicht so sehr das russische Kapital.

Weder wird der deutsche Imperialismus vom US-Imperialismus gezwungen, einen antirussischen Wirtschaftskrieg zu führen, denn dazu ist der US-Imperialismus nicht mehr in der Lage, sondern der deutsche Imperialismus führt seinen antirussischen Wirtschaftskrieg aus eigenen imperialen Interessen und verbündet sich damit eng mit dem US-Imperialismus. Die neuerliche Machtentfaltung des russischen Imperialismus und sein Bündnis mit China ist auch ein Angriff auf die Interessen des deutschen Imperialismus und nicht nur ein Angriff auf die Interessen des US-Imperialismus. Mit dem russisch-chinesischen Bündnis wird der neoliberale Weltmarkt zerstört und dies trifft nicht nur den US-Imperialismus negativ, sondern die gesamten transatlantischen Metropolen einschließlich dem deutschen Imperialismus. Der deutsche Imperialismus fand seinen Platz an der Sonne im neoliberalen Weltmarkt, der vom US-Imperialismus garantiert wurde. Mit dem russisch-chinesischen Bündnis, welches sich im Ukraine-Krieg materialisiert, wurde auch der deutsche Platz an der Sonne beseitigt. Nun muß der deutsche Imperialismus sich neu im multipolaren Weltmarkt positionieren, muß seine bisherigen Verflechtungen mit dem russischen Imperialismus neu ordnen, wie auch mit China. Für den deutschen Imperialismus war Rußland der zentrale Bezugsmarkt für strategische Rohstoffe, wie auch für viele andere Rohstoffe und China war und ist noch der zentrale Exportmarkt für das deutsche Kapital. Beides beginnt sich jetzt zu ändern. Man kann nicht einen antirussischen Wirtschaftskrieg führen und damit auch seinen Bezugsmarkt zerstören und gleichzeitig seinen chinesischen Exportmarkt verteidigen. Die Zerstörung des russischen Bezugsmarktes führt zu steigenden Energiekosten für das deutsche Kapital und verteuert auch damit die Waren auf dem chinesischen Exportmarkt, ebenso ordnet das russisch-chinesische Bündnis objektiv den chinesischen Markt neu und mit diesem russisch-chinesischen Bündnis positioniert sich nicht nur Rußland neu auch gegen den deutschen Imperialismus, sondern ebenso auch China. Mit diesem russisch-chinesischen Bündnis verliert der deutsche Imperialismus gleichzeitig seinen zentralen Bezugsmarkt und Exportmarkt und es gibt keinen Ersatz dafür. Mit dem antirussischen Wirtschaftskrieg wird nicht nur das Verhältnis zum russischen Imperialismus zerstört, sondern gleichzeitig auch das Verhältnis zu China. Rußland und China werden gleichzeitig zum Feind des deutschen Imperialismus erklärt. Es ist unmöglich, Rußland zum Feind zu erklären und China als neutral außen vor zu lassen. Zukünftig wird auch eine aggressive Politik gegen China eingeschlagen werden, wird ein antichinesischer Wirtschaftskrieg geführt werden, denn China ist keineswegs neutral, sondern ein enger Verbündeter des russischen Imperialismus. Eine Eskalation des Weltwirtschaftskrieges ist unvermeidlich. Der deutsche Imperialismus wird durch diesen notwendigen antichinesischen Wirtschaftskrieg seinen zentralen Exportmarkt zerstören, so wie es zuvor auch seinen zentralen russischen Bezugsmarkt zerstört hat. Dies ist notwendig, weil sich der deutsche Imperialismus im neuen multipolaren Weltmarkt neuformieren muß. Eine Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse ist notwendig und vollzieht sich international. Will der deutsche Imperialismus bestehen, muß er einen antirussischen und einen antichinesischen Wirtschaftskrieg führen und sich eben durch diesen Weltwirtschaftskrieg neu justieren, nach innen und außen, wird versuchen seine Mitteleuropa-Konzept und damit seinen Sonderweg zu realisieren. Für die Machtentfaltung des deutschen Imperialismus bei der Neuverteilung der Welt im multipolaren Weltmarkt-Aufstieg oder Untergang- ist es notwendig, seinen russischen Bezugsmarkt und seinen chinesischen Exportmarkt zu opfern, wie auch die EU samt Eurozone und erst Recht die demokratisch-parlamentarische Form des deutschen Staates. Eine Schockpolitik ist notwendig. Es ist eine Operation Phönix. Der deutsche Imperialismus in seiner gegenwärtigen Form muß sich selbst zerstören, um sich in den multipolaren Weltmarkt einzuordnen und die Welt neu aufzuteilen. Die Politik des deutschen Imperialismus ist damit keinesfalls irrational, sondern eindeutig rational im kapitalistischen Sinn. So auch der Griff zum Notstand. Ohne Notstand und Ausnahmezustand läßt sich der deutsche Imperialismus nicht umstrukturieren, zumindest als Drohung in der Hinterhand ist er immer präsent und erzwingt unausgesprochen das „kleinere Übel“, welches notwendig zum größten Übel führt, läßt der Selbstunterwerfung einen großen Raum. Das bisherige objektive Klassengleichgewicht wird von der Bourgeoisie verworfen, dann geht sie zum Angriff gegen die Arbeiterklasse über. Über den Notstand, Ausnahmezustand, im Rahmen einer deflationären Schockpolitik wird der Wert der Ware Arbeitskraft entwertet, daß er nicht mehr zur Reproduktion der Ware Arbeitskraft ausreicht. Es droht eine große Massenarmut und damit verbunden ein großes Massensterben, wenn der Widerstand der Arbeiterklasse nicht ausreicht, diese Politik abzuwehren. Abwehren nicht nur die unmittelbare Rationierung über das Wertgesetz, sondern auch über die direkte Rationierung durch den bürgerlichen Staat als mittelbarer Ausdruck des Wertgesetzes. Eine Notstandsrationierung rationiert die Nahrungsmittel, die Kleidung, die Energie und auch die Medizin. Wobei die Rationierung der Energie der zentrale Punkt der Rationierung ist, denn die Rationierung von Energie ist die materielle Basis für jede Produktion und ebenso für jede Distribution. Wird die Energie rationiert, wird die Produktion und Distribution rationiert, wird auch die Medizin etc. rationiert. Über die Energiefrage läßt sich die bürgerliche Gesellschaft rationieren und steuern und die Rationierung der Energiezufuhr ist eine Schockpolitik.

Vor allem trifft die Schockpolitik die höheren und mittleren Schichten des Kleinbürgertums und treibt sie in den Ruin. Es droht ein sozialer Abstieg der Mittelschichten, wie in den dreißiger Jahren und damit steigt dann auch die Gefahr der Bildung einer faschistischen Massenbewegung. Wenn die höheren und mittleren Schichten des Kleinbürgertums an dem Kapitalismus irre werden und wild um sich schlagen, ist eine faschistische Massenbewegung nicht mehr auszuschließen. Die höheren und mittleren Schichten des Kleinbürgertums suchen Stabilität und die Umstrukturierung der Verwertungsbedingungen des Kapitals im Rahmen einer Schockpolitik bietet nur höchste Instabilität. Diese gegenwärtigen inflationären Tendenzen zerstören die Geldwertstabilität, welche dem Kleinbürgertum sehr am Herzen liegt. Die Zinserhöhungen, welche nun im Rückgang der Akkumulation erfolgen, also zum falschen Zeitpunkt, sollen die inflationären Tendenzen, brechen, zerbrechen aber im Gegenteil die Immobilienblase, welche bisher den Aufschwung des mittleren und höheren Kleinbürgertums getragen hat und ruinieren dieses. Das Kleinbürgertum erkennt darin nur eine Verschwörung des Kapitals gegen sich und kann dies nicht anders verarbeiten, denn es bietet sich dem Kapital als Stütze an, wird aber jetzt von der Bourgeoisie ruiniert, anstatt der Arbeiterklasse, während die Arbeiterklasse die Schockpolitik als Umstrukturierung des Kapitals, den Gesetzmäßigkeiten der kapitalistischen Produktionsweise gemäß, erkennt. Die Akkumulation hat gleichzeitig drei Schocks zu verarbeiten: den Corona-Schock mit den zerstörten Lieferketten, den Schock des antirussischen Wirtschaftskrieges und den Zinsschock. Das deutsche Kapital wird durch diese Schocks gezwungen, sich umzustrukturieren und nutzt diese Schocks für eine Schockpolitik gegen die Arbeiterklasse. Der Druck des Weltmarktes wird an die Arbeiterklasse und an das Kleinbürgertum weitergereicht. In der Schockpolitik des Kapitals gegen die Arbeiterklasse und Kleinbürgertum konzentrieren sich die Schocks und sollen eine Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse und des Kleinbürgertums konkret erzwingen. Die Schockpolitik potenziert damit die verschiedenen Schocks des Weltmarktes, indem sie die Schocks auf einen einzigen Punkt konzentriert.

Eine Schockpolitik realisierte das deutsche Kapital in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts. Mit dem Sturz der sozialdemokratisch geführten Reichsregierung Müller im Jahr 1930 begann die Zeit der Präsidialdiktatur und der Deflationspolitik unter Reichskanzler Brüning. Die Weltwirtschaftskrise, welche 1929 begann, übte gewiss den Impulsdruck für die Restrukturierung des Kapitals aus, doch das Kapital erhöhte den Druck gegen die Arbeiterklasse noch über die Deflationspolitik. Es gab Alternativen zur deutschen Entwicklung. In keiner anderen Metropole schlug das Kapital eine radikale Deflationspolitik ein. Die deutsche Bourgeoisie war eine Ausnahme und verschärfte die Weltwirtschaftskrise noch mit einer radikalen Deflationspolitik. Die sozioökonomischen Verheerungen in Deutschland sind nicht primär das Resultat der Weltwirtschaftskrise, sondern der Deflationspolitik des deutschen Kapitals geschuldet. Andere Metropolen schlugen eine andere Politik ein und versuchten die Weltwirtschaftskrise zu bekämpfen, während der deutsche Imperialismus das Gegenteil versuchte, die Weltwirtschaftskrise durch eine Schockpolitik zu verschärfen und wurde dabei von Teilen der US-Bourgeoisie unterstützt. Die deutsche Bourgeoisie transformierte die Weltwirtschaftskrise in einen sozioökonomischen Schock, um das System von Versailles abzuwerfen. Das System von Versailles bezieht sich nicht so sehr auf die außenpolitischen Restriktionen des deutschen Imperialismus, sondern auf die Eroberungen der Arbeiterklasse im Kapitalismus, welche das Ergebnis der „halben“ und letztendlich gescheiterten deutschen Revolution von 1918 waren. Nach der Oktoberrevolution in Rußland und der gescheiterten deutschen Revolution in den Jahren 1918 bis 1923 entstand international ein labiles Klassengleichgewicht zwischen Bourgeoise und Proletariat, dessen Zentrum in Deutschland konzentriert war. Einer Entscheidung kann nicht ausgewichen werden und so muß das labile Klassengleichgewicht zwischen Bourgeoisie und Proletariat sich international, wie national auflösen. Die Weltwirtschaftskrise gab den Anstoß für die Entscheidungsschlacht zwischen Bourgeoisie und Proletariat und die internationale Bourgeoisie, konzentriert in der deutschen Bourgeoisie, ging zur Offensive über und zerstörte das prekäre internationale Klassengleichgewicht zugunsten der herrschenden Klasse, national auf Deutschland bezogen und auch international. Die Schockpolitik in der Präsidialdiktatur führte zur Lockerung in der Reparationsfrage, in der Außenpolitik und damit konnte der deutsche Imperialismus wieder international etwas mehr Handlungsfreiheit gewinnen, aber vor allem im Innenverhältnis konnte das deutsche Kapital die Eroberungen der Arbeiterklasse im Gefolge der gescheiterten Novemberrevolution 1918 weitgehend zerstören, da die Arbeiterklasse wegen der tiefen Spaltung in eine sozialdemokratische und stalinistische Arbeiterbewegung nicht in der Lage war, die kapitalistische Offensive mit einer Einheitsfront zu begegnen. Erst die Spaltung in der Arbeiterklasse ermöglichte den Erfolg der kapitalistischen Offensive. Die Deflationspolitik der Präsidialkabinette ruinierte das Kleinbürgertum, welches begann wild um sich zu schlagen und sich in eine faschistische Massenbewegung zu transformieren. Eine proletarische Einheitsfront wäre nötig gewesen, um das ruinierte Kleinbürgertum auf die proletarische Seite zu ziehen. Nur über die Präsidialdiktatur mit dem Artikel 48 der Weimarer Verfassung konnte über Notverordnungen am Parlament vorbei die Deflationspolitik realisiert werden. Ab 1930 wurde so das parlamentarisch-demokratische System der Weimarer Republik außer Kraft gesetzt und eine Präsidialdiktatur errichtet. Von 1931 bis Anfang 1933 realisierten sich die Widersprüche des deutschen Imperialismus in einem niedrigschwelligen Bürgerkrieg, welchen der Faschismus gewann, da die Arbeiterbewegung gespalten blieb. Mit dem Sieg des Faschismus im Januar 1933 war der Weg frei für eine Rekonstruktion der Verwertungsbedingungen des Kapitals. Durch die Zerschlagung aller proletarischen Massenorganisationen wurde die Arbeiterklasse atomisiert. Dies war die materielle Grundlage für die Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse in Deutschland und letztlich auch auf internationaler Ebene. Der deutsche Faschismus unterzog dem Versailler System eine Revision, außenpolitisch, wie innenpolitisch und rüstete militärisch auf, denn auf dem Feld der ökonomischen Konkurrenz war der deutsche Imperialismus zu schwach, um zum zweiten Mal den Griff zur Weltmacht zu versuchen. Zwar führte die Aufrüstung des deutschen Faschismus an den Rand des Staatsbankrotts, aber das war einkalkuliert. Als sich 1938/1939 der deutsche Staatsbankrott näherte, näherte sich auch der imperialistische Krieg des deutschen Imperialismus. Im zweiten imperialistischen Weltkrieg materialisierte sich die Neuzusammensetzung des Kapitals- Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse auf der internationalen Ebene. Spätestens ab 1930 bereitete sich der deutsche Imperialismus für einen Kampf um die Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette vor. Ab 1933 unter der faschistischen Diktatur folge die Aufrüstung, da nur durch eine ökonomische Konkurrenz die Hegemonie nicht errungen werden kann, sie kann nur durch einen imperialistischen Krieg realisiert werden. Über den imperialistischen Krieg wird die Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette gekrönt. So rüstete der deutsche Imperialismus von 1933 bis zum nahenden Staatsbankrott 1938/1939 auf und ging dann in den imperialistischen Raubkrieg über. Der Krieg ist die Fortsetzung der Konkurrenz mit anderen Mitteln. Nach dem Ende des ersten imperialistischen Weltkrieges gelang es keiner Metropole die Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette zu erringen. Der britische Hegemon verlor seine Hegemonie und der US-Imperialismus stieg auf, zog mit dem britischen Imperialismus gleich und überholte diesen leicht mit dem Beginn des zweiten imperialistischen Weltkrieges und sicherte diese Hegemonie erst im zweiten imperialistischen Weltkrieg. Erst nach dem zweiten imperialistischen Weltkrieg hatte die imperialistische Kette wieder einen Hegemon, der sie ordnete, wie auch den Weltkapitalismus überhaupt. Das Ende eines Hegemon, hier des britischen Hegemon im Jahr 1918, heißt noch lange nicht, daß ein anderer, neuer Hegemon, hier die USA, den Thron der imperialistischen Kette besteigt. Der Thron des Hegemons innerhalb der imperialistischen Kette war von 1918 bis 1945 verwaist und so waren die Jahre geprägt vom Kampf um die Hegemonie, vom Kampf um die Weltherrschaft. Das Intermedium mußte mit einem neuen Hegemon enden, jedoch nur im historischen Zeitlauf. Mit dem neuen Hegemon US-Imperialismus stabilisierte sich auch der Weltkapitalismus und das Kapital ging in die Offensive über; das prekäre internationale Klassengleichgewicht zwischen Kapital und Arbeiterklasse, welches das Intermedium von 1918 bis 1945 prägte, war im Jahr 1945 mit einem Sieg des Kapitals in der Form des Sieges des US-Kapitals beendet. Erst der zweite imperialistische Weltkrieg brachte die Entscheidung zu einem Hegemonwechsel zustande.

Auch heute ist analog der deutsche Imperialismus die Speerspitze in der Transformation der Großen Krise in eine nationale und internationale Schockpolitik, gestützt auf den Ausnahmezustand, den Notstand, um auf nationaler und internationaler Stufenleiter eine Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse zu realisieren. Der gegenwärtige Krisenschub der Großen Krise ist nur der Anlaß für die notwendige Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse als zentrales Moment zur Rekonstruktion der Verwertungsbedingungen des deutschen Kapitals im multipolaren Weltmarkt, nicht aber der materielle Grund. Den von den transatlantischen Metropolen unter der Führung des US-Imperialismus provozierten Ukraine-Krieges gegen den russischen Imperialismus versucht der deutsche Imperialismus für eine Machtergreifung in der EU auszunutzen, sich in der EU als Hegemonialmacht zu inthronisieren und mit den EU-Block unter Unterstützung des US-Imperialismus die Konfrontation mit dem russischen Imperialismus zu wagen. Eine solche Entwicklung ist nur möglich, weil der US-Imperialismus als hegemonialer Imperialismus innerhalb der imperialistischen Kette faktisch abgedankt hat und nun der totale Kampf, der totale Krieg, um die Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette notwendig ist. Es ist ein Kampf aller gegen alle, jeder gegen jeden, auch in wechselnde oder gar in umgekehrten Bündnissen und impliziert den Dritten Weltkrieg oder eine Kette von imperialistischen Kriegen. Der US-Imperialismus hat seine Hegemonie verloren, denn sonst hätte die Ukraine-Krise, welche die Welt an den Rand eines Dritten Weltkrieges führt, nicht existieren können. An der Ukraine-Krise läßt sich deutlich der Verlust der US-Hegemonie ablesen. Wenn der US-Außenminister Blinken erklärt, die USA wollen die Welt führen, dann hat der US-Imperialismus die Führung verloren, denn sonst müßte diese Selbstverständlichkeit nicht betont werden. Der US-Imperialismus führte in der Vergangenheit die imperialistische Kette ohne dies zu erwähnen, weil dies eine allgemein anerkannte Praxis war, er handelte, aber sprach nicht. Jetzt spricht der US-Imperialismus vom Handeln, handelt aber nicht der Lage entsprechend. Es gibt keine Massendemonstrationen für oder gegen die Politik des US-Imperialismus, was anzeigt, daß der US-Imperialismus immer mehr auf das Niveau aller anderen Metropolen herabsinkt und nicht weder von den anderen imperialistischen Bourgeoisien und erst Recht nicht mehr von den Massen als der führende Imperialismus angesehen wird. Mit der transatlantischen Selbstschwächung der westeuropäischen Metropolen im antirussischen Wirtschaftskrieg schwächt sich objektiv auch der US-Imperialismus, denn ohne imperialistische Verbündete hat er gegen den Block Rußland/China keine Chance und der innere Druck der ehemaligen Verbündeten wird nach einer Zeit so groß, daß sie zu offenen Feinden des US-Imperialismus werden. Nun spricht der US-Imperialismus von Führung, exekutiert aber nicht die Führung, sondern isoliert sich auch von seinen transatlantischen Verbündeten. Der Verlust der US-Hegemonie läßt sofort keinen neuen Hegemon entstehen. Von 1945 bis formal 2022 organisierte der US-Imperialismus den Weltmarkt, nun organisiert ihn niemand mehr. Es muß ausgekämpft werden, wer das Privileg erhält, den Weltmarkt zu garantieren und damit auch das Weltgeld zu stellen. Damit vergeht auch die Welt von Jalta und Potsdam. Die gegenwärtigen Kriege sind Weltordnungskriege, mit ihnen wird eine neue Weltordnung geschaffen, bzw. die alte Weltordnung von Jalta und Potsdam zerstört. Es sind historische Zeiten-Wendezeiten, ein neues 1989. Doch diesmal geht nicht der „Osten“ unter, sondern der transatlantische „Westen“. Ein neuer multipolarer Weltmarkt entsteht, eine neue multipolare Weltordnung wächst heran, aber kein Hegemon. Auch China ist ökonomisch, wie politisch und militärisch zu schwach, um die Aufgaben eines Hegemons zu erfüllen. Vor allem militärisch hat China Defizite und bedarf den Schutz der Atomwaffen des russischen Imperialismus. Nur so kann und konnte der US-Imperialismus davon abgehalten werden, seinen gefürchteten chinesischen Konkurrenten militärisch, notfalls durch einen Atomkrieg, auszuschalten. Hinter der Ukraine-Krise steht die Taiwan-Krise. Der US-Imperialismus zögert den Ukraine-Krieg militärisch eskalieren zu lassen, denn dies würde in letzter Konsequenz zum Atomkrieg zwischen Rußland und den USA führen. Darum der Versuch, zwischen Rußland und China zu spalten, denn dann wären die USA gegen China noch militärisch im Vorteil. Es geht um „Teile und herrsche,“ bzw. den Feind getrennt schlagen. Jedoch das enge russisch-chinesische Bündnis verhindert einen US-Angriff auf China, bzw. auch einen nuklearen Angriff auf China. Während der US-Imperialismus in der Ukriane-Frage zögert, zögert er nicht in der Taiwan-Frage und kündigt offen militärische Unterstützung von US-Militär in dem Fall, daß China und Taiwan sich in einem Krieg befinden. Diese Politik jedoch schweißt Rußland und China enger zusammen, statt sie zu spalten. Gemeinsam sind Rußland und China den USA und seiner NATO überlegen, alleine jedoch nur ebenbürtig. Die aggressive Politik des transatlantischen Imperialismus führt objektiv eher zum Gegenteil, statt zu einer Schwächung von Rußland und China, die transatlantischen Metropolen schwächen sich selbst und setzten eher auf eine Schockpolitik gegen die Arbeiterklasse, um sich gegen den russischen Imperialismus und China umzustrukturieren. In der gegenwärtigen Form hat der transatlantische Imperialismus keine Chance gegen den russischen Imperialismus und China. Um es mit Rußland und China aufzunehmen, muß erst das gesellschaftlich notwendige Reproduktionsniveau der Arbeiterklasse radikal abgesenkt werden. Dies ist die historische Aufgabe der Deflationspolitik, welche durch den Notstandsstaat abgesichert werden muß. Dazu müssen dann die transatlantischen Metropolen den Konflikt mit Rußland und China eskalieren, damit deren „aggressives Verhalten“ für eine nationale Deflationspolitik herhalten kann. Die Eskalation der NATO-Involvierung in den Ukraine-Krieg führt zu einer Eskalation des Ukraine-Krieges durch den russischen Imperialismus, indem Rußland eine Teilmobilmachung anordnet und damit entsprechende Notstandspläne aktiviert, welche auch die Institutionalisierung einer Kriegswirtschaft vorsehen. Die Eskalationsspirale ist ungebrochen. Je mehr der Ukraine-Krieg sich internationalisiert und damit eskaliert, desto mehr wird der Rückgriff auf den Notstand, auf den Ausnahmezustand, immer wahrscheinlicher und damit auch die Verhängung des militärischen Notstandes in Deutschland über die Inkraftsetzung der Notstandsgesetze. Auch in Deutschland kann schon im „Spannungsfall“ eine Teilmobilmachung oder gar Generalmobilmachung angeordnet werden, die Sicherstellungsgesetze bezüglich einer Kriegswirtschaft wurden schon im Oktober 2001 über einen NATO-Beschluß aktiviert, also weit vor einem Angriff auf die BRD, d.h. auch weit vor einem Angriff auf die BRD können weitgehende Notstandsbefugnisse realisiert und die demokratisch-parlamentarische Hülle des bürgerlichen Staates ganz beiseitegeschoben werden, was dann eine Deflationspolitik vermittels Rationierung möglich mache würde. Die Ausrufung des Spannungsfalls oder gar Verteidigungsfalls ist eine politische Entscheidung, sie ist nicht an tatsächlichen Ereignissen gebunden. Jedes beliebige Ereignis kann also zur Begründung für einen Spannungsfall oder Verteidigungsfall herhalten. Auch eine Pandemie, welche auch nicht tatsächlich vorhanden sein, sondern nur behauptet werden muß. Ein realer Sachgrund muß nicht vorliegen, es reicht die Behauptung zur Legitimation der Entscheidung den Ausnahmezustand auszurufen. In diesem Sinn ist die russische Teilmobilmachung eine Vorlage für eine Radikalisierung der autoritär gestützten Deflationspolitik in Deutschland.

Mit seiner Teilmobilmachung und der Bestimmung ganz „Neurussland“ in der Ukraine von der NATO-Ukraine zu befreien, unterstrichen mit den Referenden zum Beitritt in die Russische Föderation in Cherson, Volksrepublik Donezk, wie Volksrepublik Lugansk, auch explizit gegen den NATO-Pakt, wird vom russischen Imperialismus die Eskalation und die letzte Phase des Ukraine-Krieges ausgerufen. Nun steht die staatliche Existenz der Ukraine zur Debatte. Das russische Militär wird sich nun auf eine staatliche Zerschlagung der NATO-Ukraine hin umgruppieren und dabei auch ausdrücklich gegen eine mögliche Intervention des NATO-Paktes in der Ukraine. Übrig bleibt dann eine drastisch verkleinerte, nicht lebensfähige Restukraine, konkret West-Ukraine, welche ebenfalls an den russischen Imperialismus locker angebunden und nicht Mitglied von NATO oder EU ist. Es haben sich durch den Kriegsverlauf die Kriegsziele des russischen Imperialismus geändert. Ging es zuerst nur um die Befreiung des Donbass und um Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Restukraine, geht es jetzt um Neurußland und deshalb bedarf es einer Teilmobilisierung. Der transatlantische NATO-Pakt kann diese Entwicklung nicht verhindern, sondern durch den militärischen Beistand nur verlangsamen oder den Dritten Weltkrieg riskieren. Auch in Europa werden die imperialistischen Einflußsphären neu abgesteckt, wie erst weltweit. In Europa konzentriert sich die Neuaufteilung der Welt unter den imperialistischen Mächten in der Ukraine, ist Ostasien ist es Taiwan. So wie der deutsche Imperialismus aus eigenen materiellen Interesse einen übermächtigen russischen Imperialismus fürchtet, so fürchtet der deutsche Imperialismus ebenso ein übermächtiges China und ist deshalb bereit, gemeinsam mit dem US-Imperialismus gegen China vorzugehen. Ein transatlantischer antichinesischer Wirtschaftskrieg liegt in der Luft. Wie im Fall Rußland wird der deutsche Imperialismus auch im Fall China seine ökonomischen Beziehungen schlagartig kappen und akzeptiert dann die großen Schäden, die aus beiden Wirtschaftskriegen erwachsen, setzt diese dann in einer Schockpolitik gegen die Arbeiterklasse ein. Der antirussische Wirtschaftskrieg ist nur ein Vorspiel um antichinesischen Wirtschaftskrieg und die Schäden eines antichinesischen Wirtschaftskrieges könnten noch die Schäden des antirussischen Wirtschaftskrieges übersteigen und beide Summen zusammen stellen die materielle Basis für eine potenzierte Schockpolitik. Dies alles vor dem Hintergrund eines neuen drohenden Krisenschubs, ausgelöst von der Entwertung des fiktiven Kapitals. Der Schatten eines Crashs der Weltbörsen über den gegenwärtigen Weltwirtschaftskrieg könnte das letzte Moment zur Flucht in die Autarkie/imperialistischen Großräumen darstellen. Rettung vor dem Weltmarktchaos durch eine Politik der Rationierung, d.h. durch eine Politik der Kriegsökonomie, wäre dann die Flucht nach vorn. Ein neuer Schub des Militarismus und die Aktivierung der Wehrpflicht. Multipolare Weltmarktkonkurrenz ist Konkurrenz der imperialistischen Blöcke um die Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette-Konkurrenz der relativ autarken „Großräume“. Gegenwärtig geht es um die Formierung der imperialistischen Blöcke und nicht um eine imperialistische Blockkonkurrenz, denn diese bildet sich nur durch die Herausbildung der imperialistischen Blöcke heraus. Der US-Imperialismus versucht die Herausbildung eines imperialistischen Blocks in Westeuropa zu verhindern und setzt dabei auf die osteuropäischen Staaten, welche einen „cordon sanitäre“ zwischen dem deutschen und dem russischen Imperialismus bilden und die offenen Brückenköpfe des US-Imperialismus innerhalb der EU darstellen („das neue Europa“). Dieses EU-Bündnis als Ganzes ist tendenziell bewegungsunfähig und wird derzeit, wie der deutsche Imperialismus, vom US-Imperialismus dominiert, wie die Sprengung der Nordstream I und II-Pipelines in der Ostsee durch eine Zusammenarbeit zwischen dem US-Imperialismus, dem britischen Imperialismus und Polen aufzeigt. Von den westeuropäischen Metropolen kommt kein offener Protest und auch nicht vom deutschen Imperialismus, obwohl dies eine direkte Kriegserklärung des US-Imperialismus und seiner Verbündeten nicht nur gegen den russischen Imperialismus ist, sondern auch gleichzeitig eine Kriegserklärung an den deutschen Imperialismus. Eine potentielle deutsche-russische Verständigung wird damit behindert, denn auch wenn sich der der deutsche und der russische Imperialismus sich verständigen würden, die Gaspipelines bleiben bis zur Vollendung der Reparatur außer Betrieb und führen zu einer langwierigen Energiekrise in Deutschland. Der deutsche Imperialismus kann zwar einen Wirtschaftskrieg gemeinsam mit dem US-Imperialismus auslösen, aber nicht alleine und damit gegen den US-Imperialismus, beenden.

Der „finanzielle Schutzschirm“ des deutschen Imperialismus ist zu gering um Wirkung zu entfalten, aber beträchtlich in der mittelfristigen Umverteilung von der Arbeiterklasse zum Kapital, da in letzter Instanz die Arbeiterklasse über höhere Steuern den kreditfinanzierten „Schutzschirm“ ablösen muß. Dieser „finanzielle Schutzschirm“ von ungefähr 200 Milliarden Euro beträgt 8,3 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung und hat als Schuldner der letzten Instanz die Arbeiterklasse fixiert, d.h. die Arbeiterklasse finanziert langfristig den „finanziellen Schutzschirm“ für sich selbst. Es kann sich das deutsche Kapital nur deshalb so hoch verschulden, weil es bisher hochprofitabel war, im Gegensatz zum französischen Kapital etc. Frankreich und Spanien können nur einen „finanziellen Schutzschirm“ von 2,9 Prozent der Wirtschaftsleistung einplanen, weil sie schon jetzt zu hoch verschuldet sind. Damit brechen die internationalen Widersprüche innerhalb des EU-Bündnisses und erst Recht innerhalb der EURO-Zone deutlich wieder auf. Frankreich, Italien etc. fordern einen EU-weiten „finanziellen Schutzschirm“, der in letzter Instanz vom deutschen Imperialismus finanziert werden soll. Doch bisher lehnt der deutsche Imperialismus wie immer ab. Damit weigert sich der deutsche Imperialismus die EU bzw. die Eurozone zu garantieren und behält sich immer seinen Sonderweg vor, d.h. auch den Aufbau eines „neuen Europa“ nach dem Muster der „Mitteleuropa-Konzeption“. Umso tiefer die Krise, umso härter die Schockpolitik, desto mehr kann das deutsch-nationale, nationalliberale Kapital, nach vorne drängen und drängt die transatlantische Kapitalfraktion zurück. Dies ist leicht möglich, da bis jetzt der proletarische Widerstand ungenügend ist. In Deutschland verbleiben die Massenproteste bisher gegen die Energiekrise auf einem niedrigen Niveau, in Britannien, Frankreich und Italien sind die Proteste absolut größer, doch real noch zu gering, um die Angriffe des Kapitals zurückzuschlagen. Gelingt es nicht, die proletarischen Massenproteste schnell auszuweiten, wird das nationalliberale Kapital profitieren, welches dann die Massenproteste kanalisieren in seinem Interesse kanalisieren wird.

Die derzeitige krisenhafte Entwicklung im fiktiven Kapital mit einem drohenden Crash an den Weltbörsen, wird die EU zusätzlich unter Druck setzten. Derzeit wird versucht die Credit suisse und die Deutsche Bank zu stützten, damit sich kein Chaos auf den Finanzmärkten ausbreitet, welches dann auch die Finanzierung der diversen nationalen „Schutzschirme“ gegen die „Energiekrise“ des antirussischen Wirtschaftskrieges gefährden könnte. Der verdeckte Wirtschaftskrieg des US-Imperialismus gegen den deutschen Imperialismus, gegen die EU, gleichzeitig vermittelt mit einem transatlantischen Wirtschaftskrieg gegen den russischen Imperialismus, ein Wirtschaftskrieg im Wirtschaftskrieg als ein Moment eines Weltwirtschaftskrieges jeder gegen jeden, drängt den deutschen Imperialismus auf den Pfad des alten Sonderweges und somit auch auf den Weg einer deutsch-amerikanischen Feindschaft. Ein deutsches Mitteleuropa bzw. Kerneuropa wäre nicht nur gegen den russischen Imperialismus gerichtet, sondern gleichzeitig auch gegen den US-Imperialismus und gegen den britischen Imperialismus, d.h. eine deutsche Pendelpolitik könnte wieder auf eine deutsch-russische Verständigung und damit Energielieferungen setzten und Polen und andere Staaten des US-amerikanischen „neuen Europa“ unter sich in irgendeiner Form aufteilen. Letztlich zerbricht der US-amerikanische Imperialismus sein enges Bündnis mit dem deutschen Imperialismus, weil die US-Akkumulation zusammenbricht und mit Wert unterfüttert werden muß, mit Wert aus der deutschen Akkumulation bzw. der Akkumulation der EU. Dies zeigt offen die Schwäche des US-Imperialismus auf, den Verlust der Hegemonie, welche sich deutlich in der Sprengung der Nord-Stream I und Nord-Stream II-Pipelines ausdrückt. Um zu überleben, muß der US-Imperialismus seine Verbündeten kanibalisieren. Dies geht nur eine kurze Zeit gut, bis sich diese zu Wehr setzten. Die notwendige kapitalistische Regulierung über das Wertgesetz läßt keine andere Lösung zu. Je mehr Wert aus dem EU-Raum in die USA fließt, desto weniger kann in Zukunft fließen und die Quelle des Werttransfers in den US-Imperialismus versiegt, wie auch die „Verbündeten“, welche zu Feinden werden. Dann bleibt nur noch die Konfrontation mit dem russischen Imperialismus und China im Rahmen eines Dritten Weltkrieges, um den US-Imperialismus mit Wert zu unterfüttern. Der US-Imperialismus hat die Hegemonie innerhalb der imperialistischen Kette verloren und kämpft nun objektiv gegen alle anderen Metropolen, reißt diese mit in seinen notwendigen Untergang als hegemonialer Imperialismus. In letzter Instanz begrenzt die Arbeiterklasse durch ihre Aktionen, durch ihren Massenwiderstand, den Werttransfer aus dem EU-Raum in die USA und zwar auch gegen die transatlantische Politik einer jeden westeuropäischen Bourgeoisie. Die derzeitigen proletarischen Massenproteste in der EU gegen ihre transatlantisch orientierten Regierungen zeigen die abstrakten Grenzen einer transatlantisch orientierten westeuropäischen Bourgeoisie auf. Auch der „große Notstand“ reicht dafür nicht aus, denn dieser bedarf einer sozialen und politischen Massenbasis und kann nur national-liberal in Opposition zum US-Imperialismus gegründet werden. Letztlich ist der US-amerikanische Wirtschaftskrieg gegen den deutschen Imperialismus und gegen die restlichen EU-Metropolen kurzsichtig und wird scheitern, wird zu einem Bruch führen. Da ein Strang der Nord Stream II-Pipeline nur leicht beschädigt ist und leicht repariert werden kann, hat Rußland angeboten diesen Strang in Betrieb zu setzten und übernimmt noch die Kosten für die Reparatur. Die transatlantischen Kapitalfraktionen innerhalb der EU-Metropolen werden das russische Angebot ablehnen und die gegenwärtige Krise der EU-Metropolen verstärken, solange, bis sich das Kapital in den EU-Metropolen neu unter dem Druck der politisch verstärkten Krise der Akkumulation und den Klassenkämpfen neu rekonstruiert, eine Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse einleitet. Dann ist der Weg für Nord-Stream I und II frei. Zeitnahe Lösungen in dieser Sache sind möglich, aber nicht wahrscheinlich. Eine Neuzusammensetzung des Kapitals-Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse -ist immer das Resultat einer tiefen Entwertung des Kapitals bzw. des Klassenkampfes und kann somit nicht verhindert werden. Die notwendige Entwertung in den EU-Metropolen und damit auch die Entwertung des deutschen Kapitals schlägt auf das US-Kapital zurück. Am deutlichsten macht sich dies im US-fiktiven Kapital offenbar. Krisenhafte Tendenzen auch in der Akkumulation von fiktiven Kapital innerhalb der EU breiten sich von dort weltweit aus und damit auch in die USA, wo dies die Initialzündung für eine Entwertung der Wall Street wäre und damit für die Entwertung des US-Gesamtkapitals. Auch ohne diese Entwicklung ist die Lage der US-Akkumulation besorgniserregend und wird durch die OPEC+-Entscheidung im Oktober, die Ölförderung zu kürzen, noch verschärft. Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, daß die transatlantischen Metropolen versuchen, einen Öl- und letztlich Gaspreisdeckel gegen Rußland zu erzwingen, um auf diese Weise die Preise zu senken. Dies schlägt fehl, weil Rußland seine Waren dann nicht in die transatlantischen Metropolen verkaufen wird und für alle anderen Staaten ist diese Ölpreis- und Gaspreisbremse eine Warnung, daß sie die nächsten sein könnten, die einen transatlantischen Wirtschaftskrieg ausgesetzt sind. Aus diesem Grunde gegen vor allem Rußland und Saudi-Arabien, wie die anderen Golfstaaten, enger zusammen- gegen die transatlantischen Metropolen. Der Versuch einen Ölpreis- und Gaspreisdeckel zu erzwingen führt nicht zu niedrigen Preisen, sondern zu steigenden Preisen für Öl und Gas.

Politisch schlägt sich dies in den Zwischenwahlen in den USA nieder, wo sich die soziale und politische Spaltung der USA manifestiert. Die „Demokraten“, welche den Präsidenten stellen, fahren eine deutliche Niederlage ein. Sie können zwar den Senat gegen die „Republikaner“ verteidigen, verlieren aber die Mehrheit im Repräsentantenhaus an die „Republikaner“. Das Repräsentantenhaus ist die zentrale Parlamentskammer. Damit können die „Republikaner“ den US-Präsidenten zur Zusammenarbeit zwingen. Somit ist die USA real blockiert. Die gegenwärtige Politik des US-Imperialismus kann wie bisher nicht fortgesetzt werden, das Weiße Haus muß Kompromisse eingehen, was auch deutlich die Ukraine-Frage betreffen wird. Diese Niederlage der US-Regierung in den Zwischenwahlen ist das Ergebnis der tiefen Krise der US-Ökonomie, welche durch den antirussischen Wirtschaftskrieg erheblich verschärft wurden. Die innere Blockade der USA geht weiter und kann nur abgemildert werden, wenn sich der US-Imperialismus entschließt, den antichinesischen Wirtschaftskrieg zu eskalieren. Der deutsche Imperialismus, wie auch die anderen verbündeten transatlantischen Metropolen, stehen mehr und mehr alleine gegen den russischen Imperialismus, da der US-Imperialismus nach den Zwischenwahlen keine kohärente Politik mehr ausformulieren kann. Ein Kollaps des US-Imperialismus und damit der transatlantischen Metropolen liegt im Bereich des Möglichen. Wenn es den Trump-Republikanern gelingt, daß bankrotte US-amerikanische Kleinbürgertum zu organisieren, marschiert eine präfaschistische Bewegung abermals nach Washington. Der 6. Januar 2021 mit seinem Massenputsch läßt sich erfolgreicher wiederholen. Die US-Repressionsapparate sind gespalten und damit ist ein Ausgang eines Machtkampfes innerhalb des US-Kapitals offen.

Gleichzeitig könnte in der Ukraine eine russische Winteroffensive mit dem Ziel beginnen, die Ukraine-Frage endgültig zu lösen und die Position des US-Imperialismus und des gegenwärtigen Präsidenten Biden noch weiter schwächen. Die russischen Angriffe lassen die Energieversorgung der Ukraine zusammenbrechen und die US-NATO ist zu schwach dagegen etwas zu unternehmen. Der letzte russische Vernichtungsschlag gegen die NATO-Ukraine liegt in der Luft und damit die totale Niederlage nicht nur der NATO-Ukraine, sondern der USA-NATO und damit der gegenwärtigen US-Regierung.

Es wird immer schwieriger, die sozialen Spannungen der USA nach außen abzuleiten. Der mögliche Bürgerkrieg oder Notstandsdiktatur zur Verhinderung eines Bürgerkrieges in den USA treibt den US-Imperialismus zur größtmöglichen Aggression nach außen, treibt ihn an den Rand eines Dritten Weltkrieges, denn der US-Imperialismus hat nichts mehr zu verlieren und ist bereit jedes Risiko einzugehen. Real ist der US-Imperialismus schon jetzt bankrott und zu keiner langfristigen Politik mehr fähig. Noch nie war die Entwicklung der USA so offen wie jetzt. Somit ist diese aggressive Politik des US-Imperialismus zur Wiedererlangung der verlorenen Hegemonie bzw. zur Verteidigung dieser Hegemonie, zum Scheitern verurteilt und löst eine tiefe Krise des kapitalistischen Weltsystems aus. Aus Angst vor dem Tod begeht der US-Imperialismus Selbstmord. Statt einer langfristig angelegten Politik schlägt der US-Imperialismus wild um sich und droht seine engsten Verbündeten mit in den Tod zu stürzen. Weltmächte, Hegemonialmächte, sterben nicht ruhig auf dem Bett, sondern nur auf dem Schlachtfeld. Die Ukraine ist nun das Schlachtfeld für die Entscheidungsschlacht um die US-Hegemonie, hier verliert der US-Imperialismus seine formale Hegemonie und die Ukraine ist das erste Schlachtfeld der multipolaren Weltordnung und diese multipolare Weltordnung ist nichts anderes als ein Durchgangsstadium zu einem neuen Hegemon

der imperialistischen Kette, welcher dann den Weltmarkt garantieren wird. Im multipolaren Weltmarkt, in der multipolaren Weltordnung wird der neue Hegemon ausgekämpft, durch den Dritten Weltkrieg oder eine Kette imperialistischer Kriege. Ohne Krieg gibt es keinen neuen Hegemon. Mit Krieg geht der alte Hegemon unter, mit Krieg wird ein neuer Hegemon gekrönt. Dazwischen liegt ein Zeitalter imperialistischer Kriege, denn ein neuer Hegemon entsteht erst im historischen Zeitverlauf, wenn es der Arbeiterklasse nicht gelingt, den Kapitalismus zu stürzen. Der neue Hegemon ist unbekannt und ersetzt auch nicht sofort den alten Hegemon. Die Entwertung des Gesamtkapitals des vormaligen Hegemons öffnet die Tore zur weltweiten Entwertung des Kapitals überhaupt und begräbt den vormaligen Hegemon unter sich.

Ohne einen Hegemon werden alle kapitalistischen Staaten zu den Waffen greifen, um sich gegen den jeweiligen Weltmarktkonkurrenten zu verteidigen. Dabei ist der Notstand, der Energienotstand, der erste Schritt und auch die materielle Basis für die Aufrüstung. Ein nationaler und internationaler Spannungszustand setzt ein, dessen erster Feind die Arbeiterklasse ist. Die notwendige Entwertung des Kapitals führt zur Zunahme der Massenarbeitslosigkeit und damit wird die Arbeiterklasse deutlicher als jetzt in aktive Arbeiterarmee und industrielle Reservearmee gespalten und über die Massenarbeitslosigkeit vom Kapital diszipliniert. Dabei wird die Disziplinierung der Arbeiterklasse durch die ansteigende Massenarbeitslosigkeit über das Hartz IV-System noch potenziert. Das Hartz IV-System war schon immer ein besonderer Notstand für die industrielle Reservearmee wie auch für die Randbelegschaften und wird unter dem neuen Entwertungsschub des Kapitals, verbunden mit dem Energienotstand, wieder mehr zur Geltung kommen und weitet sich in Form des Energienotstandes indirekt auf die Kernbelegschaften aus. Diese soziale Repression der Massenarbeitslosigkeit ist die materielle Basis für die Repression des bürgerlichen Staates. Der soziale Terror der Massenarbeitslosigkeit ist die erste Waffe des Kapitalismus gegen die Arbeiterklasse und die materielle Grundlage für den politischen Terror der Bourgeoisie gegen das Proletariat. Jeder proletarische Widerstand gegen die gegenwärtige Entwertung der Ware Arbeitskraft, gegen die drastische Absenkung des gesellschaftlichen Reproduktionsniveaus der Arbeiterklasse, beruht auf der Einheitsfront der aktiven Arbeiterarmee und der industriellen Reservearmee und richtet sich ausdrücklich gegen das Hartz IV-System, welches die Keimzelle des Ausnahmezustandes auch in der Form des parlamentarisch-demokratischen bürgerlichen Staates war und ist. Im Hartz IV-System ist der Energienotstand schon längst verwirklicht. Notstand heißt Armut, Rationierung heißt Armut, Energienotstand heißt Energiearmut und findet sich schon seit langem im Hartz IV-System, bis hin zur Stromsperren und Gassperren.

Die Empfänger von Hartz IV waren schon immer der „soziale Feind“ und unter Umständen der „politische Feind“ aus der Sicht des deutschen Kapitals und damit der „innere Feind“. Die Bourgeoisie fühlt sich von der industriellen Reservearmee und den Randbelegschaften angegriffen und somit ist für die Bourgeoisie das Hartz IV-System nur ein Verteidigungssystem. Nicht das Kapital ist die Ausbeuterklasse, sondern die Arbeiterklasse. An der Oberfläche der kapitalistischen Produktionsverhältnisse stellen sich die gesellschaftlichen Verhältnisse nur mystifiziert, verdinglicht, dar und sind eine konkret-spezifische Umkehrung der realen Produktionsverhältnisse. So wird dann an der Oberfläche der kapitalistischen Produktionsverhältnisse der Ausbeuter zum Ausgebeuteten und der Ausgebeutete zum Ausbeuter, der Aggressor wird zum Opfer und das Opfer zum Aggressor. Das Kapital sieht in Hartz IV, wie auch in anderen Notstandsmaßnahmen, seine Selbstverteidigung verwirklicht, gegen einen gefährlichen „Feind“, d.h. die „nationale Sicherheit“ des Kapitals wird gegen einen aggressiven und gefährlichen „inneren und äußeren“ Feind verteidigt. Der Ausnahmezustand, der Notstand, ist für das Kapital „legitime Selbstverteidigung,“ gegen den „inneren Feind“, ebenso der Krieg gegen den „äußeren Feind“. Im Krieg, wie im Ausnahmezustand, Notstand, wird der „Feind“ mit Waffengewalt bekämpft, im Krieg sofort, da der „äußere Feind“ immer unter Waffen steht, der „innere Feind“ jedoch nicht, dieser ist meist unbewaffnet und auch nicht so konzentriert organisiert wie der „äußere Feind“. Sollte die Bourgeoisie jedoch entscheiden, daß es effektiver sei, Waffengewalt gegen den „inneren Feind“ einzusetzen, wird sie es tun, auch deshalb, weil es keine Abschreckungswirkung wie bei dem „äußeren Feind“ gibt. Grundsätzlich differenziert das Kapital nicht in der Wahl der Mittel, bzw. in der Wahl der Waffen, zwischen dem „äußeren Feind“ und dem „inneren Feind“. Legitime „Selbstverteidigung“ ist für das Kapital jeder kapitalistische Krieg, jeder imperialistische Krieg, gegen den „äußeren Feind“. Jedes nationale Kapital greift nicht an, sondern wird nur angegriffen und muß sich verteidigen; das eigene konkrete Verwertungsinteresse wird nicht hinterfragt, kann nicht hinterfragt werden, denn dann wäre Kapital kein Kapital. Die NATO-Osterweiterung und erst Recht der Versuch, die Ukraine in die transatlantische Umlaufbahn zu bringen ist notwendig ein Angriff auf die „nationale Sicherheit“ des russischen Imperialismus und so „verteidigt“ der russische Imperialismus seine Interessen, während die transatlantischen Metropolen sich mit der NATO-Osterweiterung gegen einen erstarkten russischen Imperialismus „verteidigen“ und sich ebenso im Selbstverteidigungsmodus wähnen, wie der russische Imperialismus. Mit dem Begriff „Selbstverteidigung“ wird der imperialistische Krieg gerechtfertigt, damit auch der Krieg gegen den „äußeren Feind“ und somit auch Repression oder Krieg gegen den „inneren Feind“. Den „äußeren Feind“ bekämpft man auf jeden Fall mit Waffengewalt; den „inneren Feind“ unter Umständen ebenfalls. Schließlich wähnt sich der Imperialismus in „Selbstverteidigung“ der „nationalen Sicherheit“. Vor dem Hintergrund der „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ mutiert für das Kapital die Opposition zum „Feind“. Wenn der deutsche Imperialismus Waffen an die Ukraine liefert und damit zum Einsatz gegen den „äußeren Feind“, dann spricht er sich auch die Legitimation und das Recht zu, notfalls Waffengewalt gegen den „inneren Feind“ einzusetzen, wenn der Ernstfall es erfordert. Jede prinzipielle Opposition, jeder Widerstand, wird als „Angriff auf die nationale Sicherheit“ und damit als Angriff auf den „Staat“, d.h. als Straftat gewertet und der bürgerliche Staat kann dann auf sein „Notwehrrecht,“ übergesetzlichen Notstand, zurückgreifen und die Angriffe des „inneren Feindes“ niederschlagen. Wer dem bürgerlichen Staat einen Freibrief für seine aggressive Politik gegenüber dem „äußeren Feind“ ausstellt, stellt objektiv genauso einen Freibrief für die Repression gegen den „inneren Feind“ aus. Zwischen dem „inneren Feind“ und dem „äußeren Feind“ gibt es keine chinesische Mauer im Paradigma der „nationalen Sicherheit“. Die konkrete Frontstellung des deutschen Imperialismus gegen den russischen Imperialismus impliziert notwendig die Frontstellung gegen den „inneren Feind“, welcher den Verzicht auf große Teile des gesellschaftlichen Reproduktionsniveaus der Arbeiterklasse zugunsten der aggressiven Politik gegen den russischen Imperialismus ablehnt. Wer „Butter statt Kanonen“ fordert, ist nach Sicht des deutschen Imperialismus schon ein Moment des „inneren Feindes“, denn es wird sich dem notwendigen Verzicht verweigert und dies ist dann schon ein Angriff auf die „nationale Sicherheit“. Verzichtsverweigerung ist für das Kapital eine Kriegserklärung, ein Angriff auf die Akkumulation von Kapital, dem notfalls mit aller Härte Abhilfe geschaffen werden muß. Ebenso der äußere Feind: Die Verweigerung der Lieferung der russischen strategischen Rohstoffe, vor allem Energierohstoffe, an das deutsche Kapital zu den diktierten Bedingungen des deutschen Kapitals, faßt das deutsche Kapital schon als Kriegserklärung auf, als ein Angriff auf die „nationale Sicherheit des deutschen Kapitals und damit behält sich objektiv das deutsche Kapital einen militärischen Angriff auf den russischen Imperialismus vor, sieht sich in der Rolle der „Selbstverteidigung“ gegen einen „äußeren Feind“. Eine Situation analog zu Beginn des zweiten imperialistischen Weltkrieges zwischen dem US-Imperialismus und dem japanischen Imperialismus. Es gelang dem US-Imperialismus durch die Abschneidung der Rohstoffzufuhr den japanischen Imperialismus in die Defensive zu drängen und dieser „selbstverteidigte“ sich mit dem Angriff auf den US-Imperialismus am 6. Dezember 1941. Schlägt der Wirtschaftskrieg fehlt, geht er in den Krieg über. Der Grad zwischen Krieg und Wirtschaftskrieg ist schmal. Wirtschaftskrieg kann eben auch gezielte militärische oder paramilitärische Maßnahmen durch das Militär oder Geheimdienste beinhalten und nicht nur Strafzölle und Sanktionen, sondern auch die US-NATO-Sprengung der Nord-Stream II Pipelines, wie auch möglicher Sabotagehandlungen an der Eisenbahnstruktur der Deutschen Bundesbahn etc. Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen Krieg und Bürgerkrieg, zwischen äußerer Aggression und äußerer Aggression, zwischen „zivilen Wirtschaftskrieg“ und „Krieg“, zwischen einem „zivilen“ Notstand und einen „militärischen Notstand“. Der multipolare Weltmarkt mit seiner multipolaren Weltordnung hebt die Weltmarktkonkurrenz auf ein höheres Niveau und übertrifft damit die Weltmarktkonkurrenz im neoliberalen Weltmarkt. Die „totale Konkurrenz“ des multipolaren Weltmarktes ist der „totale Krieg“ der multipolaren Weltordnung.

Wirtschaftskrieg und potentieller Krieg führen in eine friedensähnliche Kriegswirtschaft. Über den Begriff „kritische Infrastruktur“ dehnt sich das Konzept der Kriegswirtschaft immer weiter aus und so wird letztlich die ganze Ökonomie zur „kritischen Infrastruktur“, denn jede Ware geht als Vorprodukt in das jeweilige konkrete Endprodukt ein. Diese Lieferkette macht in letzter Konsequenz die gesamte Ökonomie zur „kritischen Infrastruktur“. Die Militarisierung der kapitalistischen Ökonomie wird mit dem Begriff „kritische Infrastruktur“ getarnt und führt in eine Kriegswirtschaft und eine Kriegswirtschaft basiert zentral auf dem Prinzip der Rationierung. Der Mangel wird in einer Kriegswirtschaft über die Rationierung verwaltet. Eine Mangelverwaltung auch über Rationierung ist ein Notstand und dieser Notstand realisiert sich dann auch politisch. In der „kritischen Infrastruktur“ findet eine engmaschige Überwachung der Arbeiterklasse statt, jede Bewegung der Arbeiterklasse im kapitalistischen Produktionsprozeß wird im Sinne des Notstands, im Sinne der „nationalen Sicherheit,“ interpretiert. Bisheriges „normales“ Verhalten ist heute verdächtig, die „nationale Sicherheit“ zu untergraben, ist potentielles „Feindverhalten“. Das individuelle Kapitalkommando gestaltet jetzt den kapitalistischen Produktionsprozeß nach dem Prinzip der „nationalen Sicherheit“. Die Politik der Berufsverbote wird wieder langsam aktiviert und der bürgerliche Staat gibt das Signal dafür. Für eine Politik der Berufsverbote steht die gegenwärtige Bundesregierung unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Scholz, während die Landesregierung von Brandenburg in dieser Sache vorprescht. Die drohende Säuberung im Staatsapparat ist das Signal an das Kapital, die Fabriken von vermeintlichen potentiellen Terroristen zu säubern, denn diese würden ebenfalls dort die „nationale Sicherheit“, bzw. die „kritische Infrastruktur“ bedrohen. Diese Begriffe „nationale Sicherheit“, „Staatssicherheit“ und „kritische Infrastruktur“ sind Eins bzw. Ausformungen des Begriffs „nationale Sicherheit“. Die Sicherheit der „kritischen Infrastruktur“ ist die konkrete „nationale Sicherheit“ bzw. „Staatssicherheit“ und diese Sicherheit kann nur dadurch gewährleistet werden, daß potentielle „Innentäter“ aufgespürt werden; der „innere Feind“ muß aufgespürt und aus den Betrieben gesäubert werden. „Feind“ ist derjenige, wer dem vom Kapital geforderten Verzicht zugunsten des Kapitals ablehnt und somit dem Kapital Widerstand leistet. Kapitalkommando und gesamtgesellschaftliches Kommando arbeiten in der Frage der „Staatssicherheit“ eng zusammen, denn über die Frage der „inneren und äußeren Sicherheit des Staates“ ist auch konkret die Frage der „Betriebssicherheit“ vermittelt. Mit einer Rasterfahndung wird die industrielle Reservearmee und aktive Arbeiterarmee nach widerständigen proletarischen Kernen durchkämmt. Die offizielle Sicherheitsüberprüfung wird vermehrt eingesetzt werden müssen, aber vor allem die inoffizielle alltägliche Sicherheitsüberprüfung durch die frei verfügbaren Daten im Internet, wenn die „kritische Infrastruktur“ erfolgreich geschützt werden soll. Was in Deutschland „kritische Infrastruktur“ ist und was nicht, unterliegt der Entscheidung der Exekutive. Es können beliebig viele Industriezweige oder gar alle zur „kritischen Infrastruktur“ gezählt werden und jeder Industriezweig, jedes Unternehmen, welches zur „kritischen Infrastruktur“ gezählt wird, beschränkt potentiell den politischen Bewegungsradius der Belegschaft und der Gewerkschaften. Es findet auf diesem Weg eine Militarisierung der Fabriken statt. Die Betriebe beginnen über die Einordnung in die bürokratische Kategorie der „kritischen Infrastruktur“ durch den bürgerlichen Staat in Notstandsform langsam zu einem „militärischen Sperrgebiet“ zu werden, bzw. zu einem „paramilitärischen Sperrgebiet“. Es findet in der „Kritischen Infrastruktur“ eine tendenzielle Verschmelzung von „Betriebssicherheit“ und „Staatssicherheit“ statt und wirft seine Schatten auf die Sektoren der kapitalistischen Ökonomie, welche noch nicht den Regulierungen der „Kritischen Infrastruktur“ unterliegen. Es werden vermehrt Schwarze Listen angelegt. Eine Politik der „kritischen Infrastruktur“ verstärkt auch die Integrationstendenzen der Gewerkschaftsbürokratie in den bürgerlichen Staat. Die Repression ist notwendig, weil der potentielle und aktuelle verdeckte, aber auch offene Widerstand der Arbeiterklasse, der gegenwärtigen bürgerlichen Politik zuwiderläuft.

  1. Der proletarische Widerstand

-Generalstreik zum Sturz der Regierung und zur Bildung einer Arbeiterregierung

-Radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, ansetzend an der kollektiven alltäglichen Sabotage der Ausbeutung auch in den Sektoren der „Kritischen Infrastruktur“ und international organisiert.

-Arbeiterkontrolle über die Produktion als ersten Schritt zur proletarischen Doppelherrschaftsorganen, ein erster Schritt hin zur Diktatur des Proletariats

-Aufbau proletarischer Hundertschaften gegen die Repression des bürgerlichen und seiner neofaschistischen Organisationen. Waffen aus NATO-Beständen gibt es aus den ukrainischen Beständen auf dem Schwarzmarkt in Moldawien. Die Arbeiterklasse muß nur organisiert Zugreifen. Besser, die Arbeiterklasse organisiert sich die Waffen, statt der internationale Faschismus. Die Waffen für das Proletariat organisiert die Bourgeoisie im Namen der NATO. Nur der kollektive Griff des Proletariats zu den Waffen, verhindert einen Bürgerkrieg des Kapitals.

Iwan Nikolajew Hamburg im November 2022 Maulwurf/RS

Urheberrecht
Die unter www.scharf-links.de angebotenen Inhalte und Informationen stehen unter einer deutschen Creative Commons Lizenz. Diese Lizenz gestattet es jedem, zu ausschließlich nicht-kommerziellen Zwecken die Inhalte und Informationen von www.scharf-links.de zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei müssen die Autoren und die Quelle genannt werden. Urhebervermerke dürfen nicht verändert werden.  Einzelheiten zur Lizenz in allgemeinverständlicher Form finden sich auf der Seite von Creative Commons http://de.creativecommons.org/was-ist-cc

*********************************************************

Grafikquellen       :

Oben      —     Ende August 1961. Mitglieder der Ost-Berliner Arbeitermiliz blockieren das Brandenburger Tor, während ein gepanzerter Wagen für Rückhalt sorgt. Aus dem Büchlein „A City Torn Apart: Building of the Berlin Wall“. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Historische Sammlungen der CIA (www.cia.gov/library/publications/historical-collection-pu…).

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>