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Vom Augsburger Landgericht

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 11. August 2021

31-Jährige Suryoye Aktivistin wegen Hammer, Sichel und Stern verurteilt

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Quelle:    Scharf  —  Links

Von Sami Baydar

Eine 31-Jährige Suryoye Aktivistin wurde am 5. August vom Landesgericht Augsburg wegen des Tragens einer Fahne der Kommunistischen Suryoye Mesopotamiens (SGB) auf der 1. Mai-Demonstration 2018, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro mit 60 Tagessätzen verurteilt.

Suryoye ist die Eigenbezeichnung orientalischer Christen wie der Assyrer, Aramäer und Chaldäer in Syrien, dem Irak, Iran und der Türkei.

Parallel dazu laufen gegen weitere Aktivisten der Volksbewegung Revolutionäre Suryoye ebenfalls Gerichtsprozesse in Augsburg (Amtsgericht und Landgericht) als auch in München (Bayerisches oberstes Landesgericht) wegen der gleichen Thematik.

Nach durch und durch widersprüchlichen Angaben der Behörden (Staatspolizei, Verfassungsschutz, Staatsanwälte und das Innenministerium) führten sie
Fahnen der marxistisch-leninistischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) mit sich.

Verschiedene Instanzen der Gerichte bringen verschiedene Meinungen, Auffassungen und Interpretationen der Fahne der SGB wieder.

So wurde anfangs noch gesagt es handelt sich dabei um die Fahne der DHKP, in einem anderen Verfahren um die der DHKC und wiederum in einem anderem Prozess um die der Dev-Sol. Dann ging das so weiter, dass die Fahne von einer angeblichen Kombination aus DHKP, DHKC und der Dev-Sol darstellt.

Nach langen Kämpfen durch verschiedene Instanzen ist die allgemeine aktuelle Auffassung der Gerichte, dass die Fahne der SGB die der DHKP-C „zum verwechseln ähnlich“ sei, dadurch laut Vereinsgesetz verboten und ebenfalls strafbar.

Auf ihrer Parteifahne führt die marxistisch-leninistische DHKP, Hammer
und Sichel auf rotem Stern im gelben Kreis, während ein gelbgerahmter roter Stern ohne Hammer und Sichel die DHKC kennzeichnet. Dagegen zeigt die Fahne der SGB zwar einen gelbgerahmten roten Stern, aber mit Hammer und Sichel in der Mitte.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es nicht auf die Unterschiede, sondern die identischen Hauptmerkmale gelber Stern, sowie Hammer und Sichel auf rotem Grund ankomme und das sie sich sogar schwer tut Unterscheide zu finden bei den Fahnen.

Die Fahne der SGB besteht ja nicht aus 6 Zacken sondern 5 Zacken und das kann alles kein Zufall sein mit der Farbe und den Symbolen so die Staatsanwaltschaft.

Demgegenüber demonstrierte Verteidiger Mathes Breuer anhand verschiedener Fahnen von Kommunistischen Organisationen und Parteien, dass es im Internet offiziell quasi eine identische Fahne der SGB sogar zu kaufen gibt als Büchercover, Dekorationszwecken und natürlich als Fahnen selber, aber
die Staatsanwaltschaft dagegen keine Ermittlungen eingeht weil sie ganz genau weiss, das dies absurd wäre.

Die Symbole der Kommunisten und der Arbeiterbewegung tragen alle in irgendeiner Art und Weise Stern, Hammer und Sichel als auch Rot und Gelb als Kennzeichnen und alle unterscheiden sich mit leichten Unterschieden in ihren Kennzeichen. Rechtsanwalt Breuer und die Suryoye-Aktivisten kündigen Revision gegen das Urteil an.

Der Volksrat der Suryoye in Europa kritisiert das Augsburger Landgericht wegen der diffusen Rechtslage beim Umgang mit der Fahne der Kommunistischen Suryoye Mesopotamiens. Sie schränkt zahlreiche Menschen in ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein.

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Vielleicht wäre dem Richter die Fahne recht gewesen ?

Obwohl diese Fahne Gelber Stern, Hammer und Sichel auf Roten Grund das universale Symbol der sozialistischen bzw. kommunistischen Bewegung sind und es eigentlich legal ist, kann das Zeigen der Fahne je nach Situation und örtlich zuständiger Polizeibehörden nun als strafbare Werbung für eine verbotene Vereinigung aufgefasst werden. Diese an Willkürlichkeit grenzende Praxis ist unter Rechtsstaatlichkeitsgesichtspunkten völlig inakzeptabel.

Es ist mit dem Bestimmtheitsgrundsatz im Strafrecht in keiner Weise vereinbar, wenn lokale Ermittlungsbehörden von Fall zu Fall entscheiden, ob das an sich rechtmäßige Zeigen der SGB-Fahne in der konkreten Situation verboten ist.

Dieser fragwürdige Umgang besteht bei zahlreichen Kennzeichen völlig legaler Suryoye Organisationen wie kürzlich beim Zeigen der Assyrischen-Suryoye Fahne in Düsseldorf die von der Polizei als angeblicher Verstoß gegen das Vereinsgesetz gewertet wurde.

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Grafikquellen :

Oben      —   Barna Karine Johnsen og Jovnna Alex Sanatip Guttorm får overrekke blomster til Hans Majestet Kong Harald og Hans Kongelige Høyhet Kronprins Haakon ved åpningen av Sametinget 2013. Foto: Kenneth Hætta

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