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Verbrannt in der Zelle

Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 30. November 2018

Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt

Von Christian Jakob

In Sachsen-Anhalt legt die Generalstaatsanwaltschaft den Fall des 2005 in Polizeigewahrsam umgekommenen Sierra Leoners endgültig zu den Akten.

Die Justiz legt den Fall Oury Jalloh endgültig zu den Akten. Die Generalstaatsanwalt Sachsen-Anhalt wies am Donnerstag eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens zurück. Ein Tatverdacht gegen Polizisten aus Dessau oder sonstige Dritte bestehe nicht.

Es hätten sich „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, sagte Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad. „Beweistatsachen“ für eine Tötung Jallohs oder ein Mordkomplott seien nicht vorhanden. Es mangele sowohl an einem Motiv als auch an der „zeitlichen Gelegenheit“ dafür, so Konrad. „Bei der These ‚Ouri Jallow das war Mord‘ handelt es sich um eine rein spekulative Mutmaßung.“

Der Sierra Leoner Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen gefesselt in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannt. Die Staatsanwaltschaft war jahrelang davon ausgegangen, dass er die feuerfeste Matratze, auf der er lag, selbst angezündet hatte. Die Familie des Toten und Aktivisten hatten dies von Anfang an ausgeschlossen. Sie glauben, dass der Brand von Dritten gelegt wurde, um zu vertuschen, dass Jalloh zuvor misshandelt worden war.

An den Landgerichten Dessau und Magdeburg wurden bis 2012 zwei Prozesse gegen Polizeibeamte aus Dessau wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. fahrlässiger Tötung geführt. Die Justiz warf den beiden vor, bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen oder den Feueralarm ignoriert zu haben.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e1/Oury_Jalloh.jpg

Vor genau einem Jahr aber, im November 2017, wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau doch von einem Mord an Jalloh ausging. Der Staatsanwalt Folker Bittmann hatte zuvor ein halbes Dutzend Sachverständige befragt. Am 4. April 2017 schreibt Bittmann in einem Aktenvermerk, er gehe davon aus, dass Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot“ war. Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden.

Das Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein, dass Jalloh zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Der Staatsanwalt benannte auch konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizei. Bittmann hatte schon zuvor ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Mordes an Jalloh eingeleitet.

Mehr als 100.000 Unterschriften

Kurz darauf jedoch wurde Bittmann das Verfahren entzogen: Im Juni übergab die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg den Fall an die Staatsanwaltschaft Halle. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, Grund für den Schritt sei „nicht zuletzt die dienstliche Belastung“ der Staatsanwaltschaft Dessau durch andere Mordermittlungen sowie die Pensionierung von Mitarbeitern. Der taz sagte der Naumburger Oberstaatsanwalt Klaus Tewes damals, es sei „ganz ratsam“, eine „neutrale Stelle“ zu beauftragen, die sich den Fall „aus einer gewissen Entfernung anschaut“.

Quelle         :          TAZ           >>>>>         weiterlesen

Die Fratze des Staates                    10. 01. 2012

Der abgewiesene Zeuge                 05. 01. 2018

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