USA gegen Julian Assange:
Erstellt von Redaktion am Mittwoch 8. April 2020
Der Whistleblower als Staatsfeind
Von Daniel Leisegang
Nach mehrjähriger Belagerung kommt es nun zum großen Showdown: Am 24. Februar begann in London der Auslieferungsprozess gegen Julian Assange. Das Verfahren entscheidet nicht nur darüber, ob die britischen Behörden den Wikileaks-Gründer an die USA übergeben müssen, sondern es verhandelt implizit auch den Status all derer, die Fehlverhalten von Unternehmen, Behörden und Regierungen aufdecken. Damit aber kommt dem Prozess richtungsweisende Bedeutung zu.
Seit 2012 hatte Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London ausgeharrt, nachdem die schwedische Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigungsvorwürfen einen europäischen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte. Assange befürchtete, über Skandinavien in die USA ausgeliefert zu werden, und bat Ecuador daher um politisches Asyl.[1] Als er im Mai vergangenen Jahres nach einem Regierungswechsel in Ecuador die Botschaft verlassen musste, nahm ihn die britische Polizei umgehend fest.
Das Auslieferungsverfahren wird sich mindestens bis in den Juni hinziehen. Vor dem Woolwich Crown Court streiten die Vertreter der US-Regierung und die Verteidiger Assanges darum, ob und mit welcher Begründung der Australier an die US-Behörden ausgeliefert werden muss. Zugleich wird die Frage verhandelt, in welcher Rolle Assange agierte: Ist er ein altruistischer Whistleblower oder ein Journalist? Verfolgt er eine eigene politische Agenda? Oder ist er am Ende nicht mehr als ein „gewöhnlicher Krimineller“?
Staatsfeind Nummer Eins
Selbst vehemente Kritiker Assanges kommen meist nicht umhin, die historische Bedeutung von Wikileaks anzuerkennen, auch wenn die Plattform – indem sie etwa tausende E-Mails der US-Demokraten im Präsidentschaftswahlkampf 2016 veröffentlichte – zuletzt auch bei engsten Unterstützern an Ansehen verlor. Umso fataler aber ist es, dass Assange ausgerechnet an die Regierung jenes Staates ausgeliefert werden soll, deren Fehlverhalten er wiederholt ans Licht gebracht hat.[2]
Insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 veröffentlichte Wikileaks Geheimdokumente der US-Regierung, die unter anderem Kriegsverbrechen der amerikanischen Armee belegen. Zu diesen zählt nicht zuletzt das „Collateral Murder“-Video, das Wikileaks vor genau zehn Jahren, am 5. April 2010, publik machte. Es zeigt einen Luftangriff von US-Soldaten auf Bagdad, bei dem mindestens zwölf Menschen ums Leben kamen. Unter den Opfern waren auch zwei Journalisten der Nachrichtenagentur „Reuters“. Das „Collateral Murder“-Video publizierte Wikileaks erstmals nicht nur unkommentiert im Original, sondern auch als redaktionell bearbeitete Version. Der damalige Wikileaks-Sprecher Daniel Domscheit-Berg, bezeichnete die Publikation, die weltweit für großes Aufsehen sorgte, entsprechend auch als journalistischen Beitrag.
Nicht zuletzt wegen dieses Videos betrachtet die US-Regierung Wikileaks hingegen als „nicht-staatlichen, feindlichen Geheimdienst“, der angeblich von Russland unterstützt werde.[3] An Assange will sie ein Exempel statuieren: Laut ihrem Auslieferungsersuchen muss dieser in den USA nicht nur mit einem Gerichtsverfahren, sondern auch mit special administrative measures rechnen – besonderen Verwaltungsmaßnahmen, die unter anderem eine strenge Isolationshaft vorsehen.
Darüber hinaus hat Washington die Anklageschrift aus dem Jahr 2018, die auch Grundlage für das Auslieferungsverfahren ist, erheblich erweitert. Sie umfasste anfangs nur einen einzigen Anklagepunkt: Demnach habe Assange der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen, das Passwort eines Computernetzwerks im Pentagon zu knacken – ein Vergehen, das mit maximal fünf Jahren Gefängnis geahndet wird.[4] Im Mai 2019 kamen auf Betreiben des US-Justizministeriums 17 weitere Punkte hinzu. Die amerikanische Regierung wirft Assange nun auch vor, gegen das US-amerikanische Spionagegesetz verstoßen zu haben. Bei einer Verurteilung in allen Anklagepunkten drohen ihm insgesamt 175 Jahre Haft.
Die Vertreter der US-Regierung berufen sich dabei vor allem auf den Espionage Act, der 1917 während des Ersten Weltkriegs verabschiedet worden war. Um feindliche Agenten ohne Einschränkungen verfolgen zu können, setzt das Gesetz unter anderem den besonderen Schutz für Journalisten aus, auf den sich Assange ansonsten berufen könnte. Schon die Obama-Regierung hatte auf den Espionage Act zurückgegriffen, als sie gegen Manning und Edward Snowden vorging. Assange wollte sie so jedoch nicht vor Gericht bringen. Das US-Justizministerium sorgte sich, dass dies die Presse- und Meinungsfreiheit irreparabel beschädigen würde.
Verblasste Liebe
Die Trump-Regierung zeigt kaum überraschend weit weniger Skrupel – wohl auch, weil Assange eine Offerte des amtierenden US-Präsidenten im August 2017 ausschlug: Trump bot an, Assange zu begnadigen, wenn dieser öffentlich erkläre, dass Russland nicht an der Veröffentlichung von E-Mails der Demokraten im US-Wahlkampf 2016 beteiligt gewesen sei. Assange lehnte ab und machte sich Trump damit endgültig zum Feind. Im Oktober 2016 – nur wenige Wochen vor der damaligen Präsidentschaftswahl – hatte der Republikaner auf einer Kundgebung noch in den höchsten Tönen von der Enthüllungsplattform geschwärmt: „Wikileaks, ich liebe Wikileaks!“
Von dieser Liebe ist heute nichts mehr zu spüren. Washington dementiert entschieden, Assange jemals einen solchen Deal vorgeschlagen zu haben – entgegen anderslautender Indizien, die in dem Auslieferungsverfahren noch eine Rolle spielen dürften.
Bislang prägen vor allem drei Fragen die gerichtliche Anhörung: Auf welcher juristischen Grundlage könnte eine Auslieferung Assanges erfolgen? Ist Assange ein politischer Aktivist? Und spricht sein Gesundheitszustand gegen eine mögliche Auslieferung?
Bereits die Klärung der juristischen Grundlage erweist sich als überaus kompliziert. Zwar gibt es einen bilateralen Auslieferungsvertrag zwischen Großbritannien und den USA sowie den daraus hervorgegangenen Extradition Act aus dem Jahr 2003. Allerdings sind Vertrag und Gesetz nicht deckungsgleich in der Frage, ob Auslieferungen aufgrund politischer Delikte erlaubt sind. Daraus ergibt sich eine geradezu spiegelbildliche Argumentation vor Gericht: Assanges Anwälte verweisen darauf, dass der Vertrag eine Auslieferung aufgrund politischer Vergehen ausdrücklich verbiete. Zudem bilde der Rechtsschutz vor politischer Verfolgung einen Eckpfeiler der britischen Gesetzgebung und sei zudem in der Magna Carta verankert. Die Vertreter der US-Regierung argumentieren hingegen, dass der Auslieferungsvertrag nicht vom britischen Parlament ratifiziert sei und daher der Extradition Act zum Zuge komme, der eine Auslieferung grundsätzlich nicht ausschließe.
Zugleich betonen die US-Anwälte aber auch, dass Assanges Handlungen nach britischem Recht nicht als politisch gelten könnten. Assange sei nicht einmal ein Journalist, das Gericht dürfe ihn daher auch nicht als solchen behandeln, sondern vielmehr als einen gewöhnlichen Kriminellen. Denn unter seiner Führung habe Wikileaks im Herbst 2011 hunderttausende US-Diplomatendepeschen ungeschwärzt publiziert und so die Namen von Journalistinnen, Informanten und Dissidenten im Irak und in Afghanistan preisgegeben. In der Tat hatte die Enthüllungsplattform in der Vergangenheit in verantwortungsloser Weise auch die Namen von Einzelpersonen preisgegeben, weil sie deren Handeln als moralisch verwerflich wertete.[5] In dem von der US-Regierung angeführten Fall sorgte jedoch ein Datenleck dafür, dass ein kompletter, unredigierter Satz an Depeschen veröffentlicht wurde. Die Verteidiger von Assange betonen, dass dies nicht absichtlich geschah und niemand dadurch Schaden erlitten habe.
Auch die USA konnten bislang nichts Gegenteiliges belegen. Ihre Argumentation muss daher vor allem als der Versuch gewertet werden, die Motive von Assange gezielt zu kriminalisieren und zweckmäßig zu entpolitisieren, um so dessen Auslieferung zu legitimieren. Offen bleibt allerdings, was aus Sicht der US-Regierung die wahren Beweggründe des „feindlichen Agenten“ Assange sind. Denn bislang ist nicht bekannt, dass dieser für seine Dienste direkt entlohnt wurde.
Quelle : Blätter >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Londres (Reino Unido), 18 de Agosto 2014, Canciller Ricardo Patiño y Julian Assange ofrecieron una rueda de prensa con presencia de medios internacionales. Foto: David G Silvers. Cancillería del Ecuador.