Rechte im EU-Parlament
Erstellt von DL-Redaktion am Donnerstag 5. Juli 2018
Was die EU-Reform bedeuten würde
Von Anne Fromm und Peter Weissenburger
Am Donnerstag debattiert das EU-Parlament über die Urheberrechtsreform. Worum geht es da überhaupt und wie schlimm ist es?
1. Worum geht es überhaupt?
Seit Jahren schon verhandeln EU-Politiker*innen über ein neues Urheberrecht. Ihr Ziel ist es, Urheber*innen von Texten, Bildern, Videos und Audioaufnahmen besser zu schützen und fairer zu entlohnen. Über die Art und Weise, wie das gelingen kann, wird allerdings heftig gestritten.
Im Herbst 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein neues Urheberrecht veröffentlicht; seitdem debattierte das Europäische Parlament über Änderungen und Ergänzungen des Vorschlags. Das Paket, über das die EU-Parlamentarier*innen heute abstimmen, beinhaltet 23 Artikel. Gestritten wird vor allem über zwei davon: Artikel 11 und 13.
2. Was genau besagt Artikel 11?
Artikel 11 will ein sogenanntes Leistungsschutzrecht etablieren. Suchmaschinenanbieter wie Google sollen dafür bezahlen, wenn sie in ihren Suchergebnissen auf Texte von anderen Websites verweisen und deren Überschriften und Textanreißer anzeigen.
Wenn man bei Google in diesen Tagen beispielsweise „Seehofer Merkel Asyl“ in das Suchfeld eingibt, erhält man eine lange Liste von Artikeln von Nachrichtenseiten. Dort taucht unter anderem ein Link zu einem Text auf der Website der FAZ auf: „Seehofer nimmt Merkels Asyl-Paket auseinander – Meinung-FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung – 01.07.2018“
Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass die FAZ künftig das exklusive Recht an diesem Link haben soll. Das heißt, dass alle, egal ob Google oder andere Websites, die FAZ dafür bezahlen müssten, diesen Link anzuzeigen. Zwar räumt der aktuelle Gesetzentwurf ein, dass die „private und nicht kommerzielle Nutzung“ von Links frei bleiben soll. Die Frage ist allerdings: Was ist schon privat im Netz? Die wenigsten Internetnutzer*innen bespielen wirklich ihren privaten, kleinen Blog. Die meisten kommunizieren auf den großen Plattformen: Facebook, Twitter, Instagram – und die sind eben kommerziell. Weil dieses Gesetz auch für die Inhalte von Links gelten soll, nennen Kritiker es „Link-Steuer“ – auch wenn es keine Steuer wird.
3. Und Artikel 13?
Artikel 13 behandelt alle Plattformen, auf die Internetnutzer*innen etwas hochladen können – Texte, Bilder, Videos, Musik, Tonaufnahmen. Das sind so gut wie alle, also YouTube, Instagram und Twitter, sowie möglicherweise auch Blogs, Soundwebsites und so weiter. Das EU-Parlament will, dass diese Websites gezwungen werden, jedes hochgeladene Werk auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen – mit einer Software. Diese Technik wird „Upload-Filter“ genannt. Findet die Software einen Verstoß, wird der Upload verhindert.
4. Hä? Und was bedeutet das für mich?
Nehmen wir mal an, Sie waren am Wochenende auf der Hochzeit von Tante Irma. Dort haben Sie den Hochzeitstanz gefilmt: Tante Irma und Onkel Klaus, Arm im Arm zu „All You Need Is Love“. Sie wollen das Video sofort auf ihren Instagram-Account hochladen, damit alle, die nicht dabei sein können, auch sehen, wie schön das hier alles ist. Sie öffnen die App, klicken auf „Teilen“ und das Video wird übermittelt. Im Hintergrund, für sie nicht sichtbar, gleicht jetzt ein Algorithmus dieses Video mit sämtlichen Videos ab, die es auf diesem Planeten online gibt. Das dauert lange. Und dann das Ergebnis: Der Algorithmus merkt, dass in dem Video das Lied „All You Need Is Love“ läuft, dessen Urheber nicht Sie sind. Also wird der Upload verhindert. So ungefähr könnte es ablaufen, wenn das Gesetz kommt.
4. Ist das wirklich für alle schlimm?
Das Gesetz geht ja weiter, und trifft zum Beispiel auch auf die sogenannten Memes zu, die ein fester Bestandteil der Internet-Popkultur sind. Das Kunstwort „Meme“ (sprich: Miem) bedeutet so viel wie „Gedanke“, aber auch „Nachahmung“. Im Netz ist es einfach, Ideen anderer, etwa Texte oder Bilder, aufzugreifen, zu verändern und schnell weiterzuverbreiten. Kreative Nutzer*innen greifen zum Beispiel Bilder aus Filmen oder Nachrichten auf und versehen sie mit Text. Ein Witz, eine ironische Brechung, ein politischer Kommentar. Der*die Nächste greift die Idee auf und entwickelt sie weiter.
Das alles passiert rasend schnell – und das macht für viele einen wichtigen Teil des Internets aus: das kooperative, kreative Arbeiten an Ideen. Das Problem: Viele Internet-Memes sind streng genommen Urheberrechtsverletzungen. Wer ein Merkel-Seehofer-Foto kopiert und mit einem Spruch versieht, macht sich nicht unbedingt Gedanken darüber, wer die Bildrechte hält. Upload-Filter würden aber womöglich eine Urheberrechtsverletzung identifizieren und viele Memes blockieren, so die Befürchtung.
5. Und was ist das Problem mit dieser Link-Steuer?
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle : Community kann Kontext. Filter nicht. Foto: Christian Schneider, CC BY-SA 4.0