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Debatte NPD-Verbot

Erstellt von Redaktion am Samstag 19. Dezember 2015

Unvermeidlich, aber nutzlos

File:Karlsruhe bundesverfassungsgericht.jpg

von Johannes Lichdi und Horst Meier

Der große Verbotsprozess gegen die kleine NPD wurde vom Verfassungsgericht eröffnet. Ob es je ein Urteil geben wird?

Fast zwei Jahre nachdem der Bundesrat seinen Verbotsantrag gegen die NPD einreichte, haben die acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats beschlossen, den Prozess kommenden März zu beginnen. Die krisengeschüttelte NPD dürfte sich über die kostenlose Publicity freuen, keine zwei Wochen vor dem Urnengang in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Auch die Verbotsbefürworter frohlocken, es sei eine „wichtige Hürde“ genommen, ja manche sehen schon ein Verbotsurteil wie die Morgensonne aufgehen.

Zugegeben, ein Prozessbeginn ist besser als jene Abfuhr, die man sich 2003 einhandelte. Doch gemach, ob es ein Verbotsurteil geben wird, steht in den Sternen. Der Zweite Senat hat über den Einstellungsantrag der NPD noch nicht entschieden – für dessen Abweisung eine Zweidrittelmehrheit, also 6 der 8 Richter, stimmen müsste. Ja es ist nicht einmal sicher, ob das Verfahren nach den ersten drei Tagen überhaupt fortgesetzt wird.

Weil die Verfassungsrichter ihre Entscheidung nicht begründet haben, steht nur so viel fest: Sie halten den Antrag für „hinreichend begründet“, um darüber zu verhandeln. Offenbar will sich das Gericht nicht wie 2003 nachsagen lassen, den „Kampf gegen rechts“ zu sabotieren. Also beginnt man den Prozess erst einmal – und teilt der Öffentlichkeit eine „Verhandlungsgliederung“ mit. Sie klingt mehr nach juristischem Oberseminar als nach einem politisch brisanten Prozess, doch sie hat es in sich.

Nicht einmal die Frage der „Verfahrenshindernisse“ ist vom Tisch. So will man über die „Abschaltung von Quellen“, sprich der V-Leute, verhandeln. Im März hatte das Gericht betont, dass es die Prozessvoraussetzungen „in jeder Lage des Verfahrens“ zu prüfen hat. Anders gesagt: Ein Einstellungsbeschluss ist nach wie vor möglich.

Werden sich sechs Richter finden, die sich von der Staatsfreiheit der NPD durch über und über geschwärzte Geheimdienstakten überzeugen lassen? Das Gericht könnte zwar auf einzelne Urkunden verzichten, aber nur, wenn ihre Verwendung „mit der Staatssicherheit unvereinbar“ ist. Es könnte andererseits Zeugen aus dem Geheimdienstmilieu, die sich hinter „Sperrerklärungen“ verstecken, zur vollen Aussage zwingen.

Und sollte der NPD-Anwalt seine Behauptungen über eine „Ausspähung“ der Prozessstrategie belegen, haben die Verbotsbetreiber ein weiteres Problem. Zudem weist das Gericht die Antragsteller darauf hin, dass die eingereichte Statistik über vorbestrafte NPD-Funktionäre, jedenfalls in anonymisierter Form, „nicht verwertbar“ sei.

Abstrakte oder konkrete Gefahr

Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle    :    Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Source Own work
Author Tobias Helfrich
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2 Kommentare zu “Debatte NPD-Verbot”

  1. Waldschrat sagt:

    Jeder blamiert sich so gut er kann.

  2. Bellhund sagt:

    Liebe Kommentatoren, liebe Redaktion

    Ich wünsche Euch und Euren Familien und Freunden eine schöne und vor allen friedvolle Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2016.

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