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Erstellt von Redaktion am Samstag 28. Januar 2017

Mehr Wettbewerbskontrolle bei Plattformen, weniger bei Printmedien: Bundestagsanhörung zur Kartellrechtsreform

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Das Bundeskartellamt soll mehr Möglichkeiten bekommen, die digitale Wirtschaft zu regulieren. Bei einer Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag begrüßten Experten die geplanten Schritte. Der Vorschlag der Bundesregierung, Presseverlagen mehr Absprachen und Kooperation zu ermöglichen, fiel hingegen durch.

Der Bundestag berät neue Regeln für fairen Wettbewerb in digitalen Märkten

Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft. Man kann leicht den Eindruck bekommen, die digitale Welt werde allein von diesen fünf US-Konzernen bestimmt. Selbstverständlich gibt es dann doch mehr Unternehmen, die die digitale Wirtschaft prägen und nicht alle Märkte sind so dominiert von einem einzigen Unternehmen, wie es bei Google und dem Suchmaschinenmarkt oder Facebook und dem Social-Media-Markt bei uns in Deutschland der Fall ist.

Dass die digitale Wirtschaft nichtsdestotrotz auch wettbewerbsrechtlich stärker reguliert werden muss, sieht aber offenbar auch die Bundesregierung so. Im September legte das Kabinett einen Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) [PDF] vor, der auch Vorschläge enthält, die ein Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen das Entstehen und Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung auf digitalen Märkten erleichtern sollen. Dazu befragte der Wirtschaftsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung am Montag sieben von den Parteien benannte Sachverständige (Video).

Fusionskontrolle auch für Startups

Ein zentraler Punkt der GWB-Novelle ist, dass für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen künftig nicht mehr allein der Umsatz der Firmen relevant sein soll, sondern auch der Transaktionswert. Gerade bei Startups überschreite der Umsatz den für eine Prüfung bislang notwendigen Schwellenwert häufig noch nicht, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung:

Dennoch können ihre Geschäftsideen ein hohes Marktpotenzial und eine große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben. Solche Übernahmen können unter Umständen auch zu einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Marktbeherrschung oder erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen.

Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook im Jahr 2014 wurde zum Beispiel nicht geprüft, weil der Messenger damals keine relevanten Umsätze erzielte. Dass der Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich natürlich trotzdem relevant ist, weil er Facebooks quasi-Monopol bei Social-Media-Diensten stärkt, zeigte nicht zuletzt der Kaufpreis von 19 Milliarden Dollar. Wenn der Bundestag das Gesetz in der aktuellen Form beschließt, könnten künftig vom Bundeskartellamt auch Firmenübernahmen ab einem Kaufpreis von 400 Millionen Euro geprüft werden. Dies würde laut Prognosen der Bundesregierung nach aktuellem Stand zu etwa drei weiteren Fusionsprüfungen pro Jahr führen.

Unter den Sachverständigen fand dieser Vorschlag große Zustimmung. Der Ökonom Ulrich Schwalbe von der Universität Hohenheim wies Kritik aus der Internetindustrie zurück, dass deutsche Start-ups somit quasi unverkäuflich würden und kein Wagniskapital mehr anziehen könnten. Die Übernahmen seien ja nicht automatisch verboten, sondern würden lediglich einer Prüfung unterzogen. In den USA liege die Aufgreifschwelle für die Fusionskontrolle zudem deutlich niedriger. Dort müssen Unternehmenskäufe ab einem Wert von etwa 300 Millionen Dollar angemeldet und geprüft werden.

Auch Märkte, auf denen kein Geld sondern Daten fließen, sind wettbewerbsrelevant

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Quelle: orG Netzpolitik – Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0.

Fotoquelle:  Stuart Guest-Smith unter CC0 via unsplash

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