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Unsere Grundrechte…

Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 9. Februar 2011

…nur auf Bezugsscheine !


Nach dem Scheitern der zu einer Posse ausgearteten Verhandlung über die Höhe der Regelsätze von Hartz IV darf sich eigentlich jeder nur als ein Verlierer fühlen. Das nun alle beteiligten Parteien versuchen dem Anderen die Schuld des Versagens zuzuweisen sind wir aus der Politik ja schon gewohnt und macht diese so unglaubwürdig.

Das der Standpunkt der Regierungskoalition von vornherein unverrückbar war musste einem jeden der sich mit der siebenfachen nur an der Macht interessierten Mutter? und mehrfach Millionärin  aus einander setzt von Beginn an klar sein. Auch die Ankündigung eines erwarteten Machtwortes von Merkel konnte von vornherein nur mit einem mitleidigen Lächeln begleitet werden. Motto: „Wen stört der Sack Kartoffeln welcher bei einem Bauern umfällt“.

Das jetzt aber auch die Vertretungen von Rot – Grün als die eigentlichen Verursacher dieser menschenverachtenden Gesetzgebung laut zu plärren beginnen weist schon darauf hin, dass die benachteiligten Personen, welche unter diesem Gesetzt zu leiden haben, den politischen Machthabern völlig gleichgültig sind. Hier ging es letztendlich nur um Scheingefechte der Parteien um auf diese Art und Weise den Wählern vor den anstehen Wahlen noch einmal kräftig Sand in die Augen zu streuen.

Mit ihrer Mehrforderung in Höhe von 6 (in Worten sechs) Euro, anstatt fünf – also 11 Euro bringt sich Rot-Grün endgültig ins politische Abseits. Demokratisch wählbar ist zur Zeit in diesem Land für Menschen welche nicht über große oder kleine Übel nachdenken möchten keine der sich anbietenden Parteien. Sie sind unter den Motto „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“ alle gleich.

Dieses wird mit Sicherheit auch an der Wahlbeteiligung sichtbar werden. Dem Benachteiligten bleibt allein die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht welche den politischen Dilettanten erneut die rote Karte zeigen wird.

Hier nun ein Kommentar zu den politischen Auslegungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht.

Grundrechte – nur gegen Bezugsschein

Die Frist ist längst abgelaufen – doch wirklich verbessern wird sich auch mit Verspätung nichts. Wie auch immer der Kompromiss zwischen Regierung und Opposition zu den neuen Hartz-IV-Sätzen aussehen wird, der am 11. Februar in Bundesrat und Bundestag beschlossen werden soll, fest steht schon jetzt: Eine befriedigende Lösung der Hartz-IV-Problematik wird er nicht bringen.

Zehn Monate, bis zum 31. Dezember 2010, hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gegeben, um transparent, sachgerecht und nachvollziehbar das „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ – wie es im 1. Leitsatz des Urteils vom 9. Februar 2010 heißt – für die Langzeitarbeitslosen und ihre Kinder neu zu regeln. Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip sollten „jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichern, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ Vor allem die Berechnung der Bedarfssätze für die Kinder sollte überarbeitet werden. Diese waren von den Richtern als „freihändige Setzung ohne irgendeine empirische und methodische Fundierung“ gegeißelt worden.

Die unverschnörkelten Aussagen der Richter sind eigentlich für jedermann verständlich. Sie formulieren einen klaren Auftrag und eine klare Erwartung an den Bundesgesetzgeber, der für die Grundsicherung im Sozialgesetzbuch II zuständig ist.

Doch wer die Hoffnung gehegt hatte, nach diesem Urteil bräche endlich eine breite öffentliche Debatte über Bildungsarmut, die verkorkste Föderalismusreform, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen oder gar über gesamtstaatliche Verantwortung gegenüber den ärmsten 20 Prozent in dieser Gesellschaft aus, muss feststellen: Die verletzte Menschenwürde der Hilfebedürftigen und ihrer Kinder ist kein Thema. Große Schlagzeilen machen dagegen die Sarrazins und die Westerwelles, die scham- und respektlos über dumme Arbeitslose, anpassungsunwillige Araber und Türken, alleinerziehende Mütter ohne Verantwortung und Fastfood futternde, übergewichtige Kinder aus Armutsfamilien herziehen.

Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen

IE

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Grafikquelle  :  Am Landgericht in Frankfurt am Main

2 Kommentare zu “Unsere Grundrechte…”

  1. krokoschinsky sagt:

    Auf den Tag ist es ein Jahr her, als das Grundgesetz-Gericht
    [fälschlicherweise oft ‚Verfassungsgericht‘ genannt – vergl. GG 146 *)] das Hartz IV – Urteil fällte!
    Ein Jahr – und nichts ist passiert. Das „Leyen I“- Update der Mehrfach-Millionärin aus Hannover für das H’IV-Entgelt soll FÜNF €euronen betragen – die andere Seite fordert ELF.

    Das eine wie das andere ist perfide Verhöhnung der Armen im Staate. Und auch die sogenannte LINKE macht bei dem Spielchen mit: „HARTZ IV muss weg!“ ist längst passé.

    Die Schere zwischen arm und reich wird durch den Staat selber immer weiter geöffnet und der Diensteid der Politiker
    »Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
    ist mehr denn je zu einer nichtssagenden Formel besonders hinsichtlich der Erwähnung des Grundgesetzes und der ‚Gerechtigkeit gegen Jedermann‘ verkommen.

    _______________________________________________
    *)

    Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Durch WEN wird das Deutsche Volk daran gehindert, sich diese Verfassung – 20 Jahre nach der sogenannten Wiedervereinigung – endlich zu geben!?

  2. M oraLabora sagt:

    Herzlichen Dank für diesen klar, deutlich und engagiert geschriebenen Artikel, der sich wohltuend abhebt, von der ansonsten kaum erträglichen Berichterstattung über die Hartz4 Debatte – auch ich halte derzeit keine der Parteien, die sich an diesem verabscheuungswürdigen Gerangel beteiligen, für wählbar. Ist es diesen Personen eigentlich bewusst, welche Botschaft sie an die Betroffenen vermitteln? Die Zuspitzung auf ein Hick-Hack um 5 oder 11 Euro mehr für Menschen, bei denen es im Endeffekt um die nackte Existenz und vor allem auch Wiederherstellung der Menschenwürde geht.

    Das führt mich wieder hin zu einer Forderung, die mir schon länger im Kopf herumgeistert:

    Jeder, der sich zum Berufspolitiker berufen fühlt, sollte verpflichtet werden, mindestens ein halbes Jahr lang sozusagen ein Praktikum unter Hartz4-Bedingungen zu absolvieren, oder entsprechende Erfahrung als Arbeitsloser bereits vorweisen können, ehe er überhaupt mitreden kann, geschweige denn in der Lage sein darf, über Dinge zu entscheiden, die einen großen Teil der Bevölkerung ausgrenzen, unmündig und krank machen. Dieses Berufspraktikum sollte aber unter realen authentischen Bedingungen stattfinden und nicht, wie es ja schon vorgeführt wurde als Teilzeithobbyveranstaltung, bei der sich der „Tester“ der Situation nicht wirklich aussetzt, sondern quasi eine Filmkulisse nutzt, um nach getaner Arbeit in bürgerliche bis luxeriöse Bedingungen zurückzukehren.

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