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Überwachung Polizei Aachen

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 24. Juli 2019

Infos aus privaten Accounts fließen in die Polizeiarbeit ein

Screenshot des Twitter-Accounts der Polizei Aachen. (Filter/Bearbeitung: netzpolitik.org)

Quelle       :         Netzpolitik. ORG.

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Bei der Klima-Aktion „Ende Gelände“ im Juni passierte etwas Seltsames: Ein Twitter-Account mit dem Namen „Mister X“ postete zum wiederholten Male einen Tweet der Polizei Aachen – bevor dieser auf dem offiziellen Account erschien. So enttarnte sich ein Account, der mutmaßlich Proteste beobachtet. Die Polizei Aachen erklärte damals, ihr Tweet sei irrtümlicherweise mit dem persönlichen Account eines Mitarbeiters veröffentlicht worden.

Eine Informationsfreiheitsanfrage beim Polizeipräsidium Aachen gibt nun weiteren Einblick. Hierbei wiederholt die Polizei, dass es sich um einen Account eines Mitarbeiters handele. Der offizielle Polizei-Account sei hingegen aufgrund eines Erlasses aus dem Innenministerium vom 30. September 2016 erstellt worden. Eine Regelung, wie und ob private Accounts genutzt werden dürfen, sei in diesem Erlass nicht enthalten.

Private Nutzung wichtig für Social-Media-Polizisten

Die Polizei begründet, warum private Accounts für die Polizeiarbeit wichtig seien:

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich ’social media‘ bei der Polizei Aachen tätig sind, obliegen besondere Anforderungen und Kompetenzen. Aus diesem Grunde ist auch die private Nutzung von Twitter und anderen sozialen Medien für diese Mitarbeiter von hoher Bedeutung.

Dass sie Informationen für ihre Arbeit nutzen, die sie über ihre privaten Accounts erhalten, gehöre dazu. Die Rechtsgrundlage steckt laut Polizei in § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Polizeigesetzes NRW. Der besagt, dass die Polizei personenbezogene Daten erheben darf, wenn sie für ihre Aufgabenerfüllung notwendig sind.

Blick AC Dom von St Jakob.JPG

„Die Informationen, die der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin über seinen oder ihren Account erlangen, können damit aufgrund der genannten Rechtsgrundlage durch die Polizei genutzt werden.“ Im Polizeipräsidium Aachen gebe es zudem eine Dienstanweisung „Soziale Netzwerke“, die aber die Nutzung privater Accounts von Mitarbeitern nicht ausdrückliche regele. Explizit sei aber festgelegt, dass der offizielle Account der Polizei Aachen nicht privat genutzt werden dürfe.

Monitoring mit privaten Accounts rechtlich unproblematisch

Die Nutzung von privaten Accounts von Mitarbeitern der Polizei zum reinen Monitoring auf Twitter sei „rechtlich unproblematisch“, sagt Ulf Buermeyer, Richter beim Landgericht Berlin und Vorsitzender der GFF, gegenüber netzpolitik.org. Das sei vergleichbar mit einer „Internet-Streife“. Problematisch würde es nur, wenn die Polizei gezielt Desinformation über solche Accounts verbreite, was im Fall Aachen allerdings nicht passierte.

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Grafikquellen      :

Oben     —          Screenshot des Twitter-Accounts der Polizei Aachen. Quelle —    (Filter/Bearbeitung: netzpolitik.org)

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Unten       —    Wie gut das der olle Vandale Karl  nichts mehr mit bekommt.

This is a photograph of an architectural monument., no. 0

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