Über den Zaun geblickt
Erstellt von Redaktion am Mittwoch 14. Oktober 2020
Das Scharfrichterbeil gegen die direkte Demokratie
Quelle : INFOsperber CH.
Niklaus Ramseyer / 14. Okt 2020 –
Beim Rahmenabkommen geht es nicht nur um «drei offene Punkte». Es geht zentral um die «Guillotineklausel» und unsere Souveränität.
Jetzt verlangt auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S), der Bundesrat solle beim Entwurf zum EU-Rahmenabkommen (InstA) «die drei noch offenen Fragen (Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen und flankierende Massnahmen/Lohnschutz)» in absehbarer Zeit mit Brüssel «klären, respektive präzisieren». Die Landesregierung will sich diese Woche wieder über das heikle Dossier beugen.
Die alte und die neue Guillotineklausel
Inzwischen stehen allerdings nicht mehr nur die «drei offenen Fragen» zur Debatte. Als «toxisch» (giftig, wie CVP-Präsident Gerhard Pfister es ausdrückt) für das Schweizer Rechtssystem und die direkte Demokratie werden teils auch weitere Elemente des geplanten Rahmenvertrags kritisiert: So etwa die automatische «dynamische» Übernahme des EU-Rechts in den «umrahmten» Verträgen. Aber auch der EU-Gerichtshof (EuGH) als letzte Instanz bei Streitigkeiten. Und vor allem die sogenannte «Guillotineklausel».
Diese Klausel steht folgendermassen in Artikl 22/2 unter dem Titel «Inkrafttreten und Kündigung» des InstA-Entwurfs: «Die Europäische Union oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.» Aber: «Dieses Abkommen und die Abkommen, die sich auf dieses Abkommen beziehen, treten sechs Monate nach Erhalt dieser Notifikation ausser Kraft.» Das ist darum fatal, weil gemäss seinem Artikel 2 das Rahmenabkommen über alle fünf bestehenden Marktabkommen hinaus (Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse, Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Anerkennung von Konformitätsbewertungen) auch auf die «künftigen Marktzugangsabkommen zwischen den Vertragsparteien anwendbar» sein, sich also «darauf beziehen» soll. Und diese so automatisch auch unter der Guillotine stehen werden.
Diese neue in die Zukunft hinaus ragende «Super-Guillotine», wie sie inzwischen von Kritikern genannt wird, entspricht der ursprünglichen «Knebel-Klausel», welche die Bundesräte Pascal Couchepin (FDP) und Joseph Deiss (CVP) zusammen mit den Bilateralen Verträgen I schon am 21. Juni 1999 unterschrieben haben. Sie ist in allen sieben Abkommen so formuliert: «(4) Die in Absatz 1 aufgeführten sieben Abkommen treten sechs Monate nach Erhalt der Notifikation über die Nichtverlängerung gemäss Absatz 2 oder über die Kündigung gemäss Absatz 3 ausser Kraft.»
All or nothing – «Vögeli friss oder stirb»
Das schien den verantwortlichen Bundesräten damals unproblematisch, weil sie ohnehin den baldigen EU-Beitritt der Schweiz erwarteten – oder erhofften. Inzwischen ist dieser jedoch bei nicht einmal mehr zehn Prozent Zustimmung in der Schweizer Stimmbevölkerung definitiv zur Illusion geworden. Die «hässliche Guillotineklausel» jedoch, welche die NZZ jetzt gerade wieder als «mörderischen Vorbehalt» (16. Sept. 2020) bezeichnet hat, ist geblieben. Sie verhindert seither wirksam jegliche nüchtern-sachliche Diskussion über einzelne Verträge der Schweiz mit der EU. Statt die Frage zu diskutieren, ob etwa der Vertrag über den freien Personenverkehr oder jener über den Verkehr (Schwerverkehrsabgabe) neu verhandelt und angepasst werden solle, stehen immer gleich sämtliche sieben Abkommen zur Disposition.
Das zeigte sich auch wieder vor der Abstimmung über die Begrenzungs- oder Kündigungs-Initiative der SVP: Bei der letzten Umfrage vom 15. September nannten (gemäss swissinfo) «die meisten der befragten InitiativgegnerInnen den drohenden Wegfall aller Bilateralen I aufgrund der Guillotineklausel als Hauptmotiv, die Vorlage abzulehnen». Der Bundesrat – allen voran die federführende Schweizer Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) – hatte die Alles-oder-nichts-Klausel ihrerseits im Abstimmungskampf als wichtiges Argument benutzt. Hierzulande nennt man das: «Vögeli friss, oder stirb!»
Grundsätzlich «Wahrung der direkten Demokratie»
Was die freisinnige Bundesrätin handkehrum nicht daran hinderte, die Schweizer Unterschriften unter die fatale Guillotineklausel von 1999 auch zu bedauern. Doch im Entwurf zum Rahmenabkommen steht diese «Guillotine» nun gleich wieder drin. Und noch auf alle künftigen Verträge «erweitert». Sie macht folgende Deklaration in der Einleitung des Rahmenabkommens auf Seite 2 zum Lippenbekenntnis: Die Vertragsparteien seien «entschlossen», besonders in Bezug auf die Schweiz «Grundsätze der direkten Demokratie und des Föderalismus» zu «wahren».
Grundsätze schon. Im Detail jedoch kommen die direktdemokratischen Rechte des Volkes, die in unserem Land gelten, dann nur noch als Pflichten der Regierung vor – als «verfassungsrechtliche Verpflichtungen». Konkret: «Erfordert die Änderung des betroffenen Abkommens die Erfüllung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen» (Art. 14. 3), so verfüge die Schweiz dafür über «eine Frist von höchstens zwei Jahren, wobei sich diese Frist im Falle eines Referendums um ein Jahr verlängert». Formal werden wir also über die «dynamische Übernahme» von EU-Recht abstimmen können. Faktisch aber nur zustimmen und absegnen. Weil sonst die «erweiterte Guillotine» gleich das gesamte Vertragswerk köpft. Die EU mag dabei zudem nicht einmal auf den Volksentscheid warten: Bis zur «Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtungen durch die Schweiz wenden die Vertragspartner die Änderungen vorläufig an», steht in Absatz 2, desselben Artikels.
Mit Guillotineklausel gegen Initiative der Grünen
«Vorläufige Anwendung» der Gesetze (wenn die Schweiz nicht begründet eine Ausnahme geltend macht) noch vor der Volksabstimmung: Da wird dem Einspruch des Schweizer Souveräns also schon mal die aufschiebende Wirkung entzogen. Diese Anomalie zeigt, wie wenig Brüssel von direkter Demokratie versteht und hält.
Und das nächste Opfer des völkerrechtlichen EU-Fallbeils steht schon vor dem Schafott: Diesmal ist die «Initiative gegen Massentierhaltung» der Grünen bedroht. Diese ist eingereicht. Sie will die industrielle Tierproduktion in der Schweiz entscheidend einschränken – und den Tierschutz massiv verbessern. Weil die neuen Regeln aber auch für importierte Tierprodukte gelten sollen, sieht der Bundesrat damit das Agrarabkommen mit der EU bedroht. Und wegen der Guillotine auch gleich alle Bilateralen I. Das Badener Tagblatt berichtete darüber (29. Aug. 2020) unter dem Titel: «Grüner Angriff auf die Bilateralen.»
So bedroht die EU-Guillotine zusehends die direktdemokratischen Rechte in der Schweiz. Das sorgt für Ärger. Wie auch der Artikel 4 «Grundsätze der einheitlichen Auslegung» im InstA-Entwurf bei Schweizer PolitikerInnen, JuristInnen und Diplomaten zusehends Kritik erntet: Diese Auslegung erfolge nämlich «gemäss» (…) der Rechtssprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union». Mehr noch: Für das ausführlich im Entwurf dargestellte paritätische «Schiedsgericht» mit je zwei Vertretern der EU und der Schweiz unter einem neutralen Präsidenten gilt gemäss Artikel 10. 3 in vielen Fällen ebenfalls: «Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich.» Kritiker des geplanten Abkommens argumentieren, das wäre etwa so, wie wenn ein Fussballteam den Schiedsrichter gleich selber im Mannschaftsbus zum Spiel mitbringen würde – oder jedenfalls den Video-Assistenten.
«Ergänzungen» und «Erklärungen» reichen nicht
Damit ist nun über die vom Ständerat erneut bemühten «drei noch offenen Fragen» hinaus so viel grundsätzlich «Toxisches» und Problematisches zusammengekommen, dass «Ergänzungen» und «Erklärungen» zum InstA-Entwurf kaum mehr ausreichen. Es brauche «neue Verhandlungen» fordert darum der Gewerkschaftsbund. CVP-Chef Pfister nennt die «Souveränität» der Schweiz als «grundlegendes Problem» im Entwurf. Und selbst die SP fordert Nachverhandlungen. Noch-SP-Chef Christian Levrat betonte der NZZ gegenüber, ein Scheitern des vorliegenden Vertrags wäre «kein Drama» und sicher «nicht das Ende der Welt». Ohnehin sei in unserem Land «die EU-Euphorie verflogen» – sogar auch in seiner eigenen, bisher EU-freundlichen SPS.
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Oben — Richtbeil mit Richtblock im Sauerland-Museum Arnsberg