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Twitter sperrte Parodie

Erstellt von Redaktion am Freitag 24. August 2018

Twitter sperrte Parodie der Polizei Sachsen für mehrere Stunden

Quelle    :   Netzpolitik ORG

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Die Plattform geht bei Sperrung von Satirekonten intransparent und offenkundig etwas willkürlich vor. Das bekam heute das Parodie-Konto @lkasachsen zu spüren, dass sich über die Pegida-Sympathien eines ostdeutschen Polizei-Mitarbeiters lustig machte.

Die Affäre um einen pöbelnden Mitarbeiter des Landeskriminalamtes in Sachsen mit Pegida-Sympathien sorgt auf Twitter für Aufregung. Umso pikanter, dass der Kurznachrichtendienst heute ein auf die sächsische Polizei gemünztes Parodie-Konto für mehrere Stunden sperrte und erst nach Protesten wieder freischaltete – ohne Angaben von Gründen. Wie schon bei vorherigen Fällen geht die Plattform mit solchen Sperrungen nicht transparent vor, für die Nutzer bleibt die Entscheidung kaum nachvollziehbar. Auch auf eine Nachfrage von netzpolitik.org bei Twitter reagierte der Konzern nicht.

Beschimpfungen des Landeskriminalamts-Mitarbeiters Maik G. gegen ein Filmteam des ZDF und eine anschließende Polizeikontrolle am Rande einer Pegida- und AfD-Demonstration in Dresden vergangene Woche sorgen derzeit für einen Sturm der Entrüstung im Netz. Nicht zu unrecht: Wer Lügenpresse schreit, hat in der Polizei nichts verloren, kommentiert richtigerweise die Süddeutsche.

Doch zurück zu der Sperrung: Offenbar kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls richteten unbekannte Spaßmacher auf Twitter das Konto @LKASachsen ein, das klar als Satire gekennzeichnet war. Kurz vor der Sperre setzten die Betreiber einen Tweet ab, der vermeintlich im Namen der Polizei rechtliche Schritte gegen Schmähungen ihres Mitarbeiters in den Raum stellte:

Inzwischen ist das Konto wiederhergestellt und twittert wieder Spöttisches, hat aber fürs erste alle seine Follower verloren. Es handelt sich nicht um das erste Mal, dass Twitter ohne Vorwarnung Konten unter Parodie-Verdacht sperrt: Im Januar nahm die Plattform den Account des Satiremagazins Titanic nach Tweets im Namen von AfD-Politikerin Beatrix von Storch für mehr als 48 Stunden vom Netz. Einige Tweets über die AfD-Politikerin, Österreichs Kanzler Sebastian Kurz und die Polizeien in Sachsen und München blieben auch danach geblockt.

Im aktuellen Fall bleibt wie so oft unklar, was eigentlich genau zur Sperrung des Kontos geführt hat. In der Vergangenheit wurden für überzogene Sperr- oder Lösch-Entscheidungen von sozialen Netzwerken Meldekriege zwischen Rechten und Linken verantwortlich gemacht. Solche Melde-Attacken können zu Fehlgriffen der größtenteils von Algorithmen getroffenen Sperr-Entscheidungen führen. Für Nutzer ist meist weder klar, warum und auf welcher Basis die Entscheidung getroffen wurde, noch wie sich dagegen vorgehen lässt.

Härter wurde das Vorgehen von Twitter wohl durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), dass für Deutschland eine rasche Entfernung aller „rechtswidrigen Inhalte“ bei hohen Strafandrohungen vorschreibt. Zuletzt gab die Plattform bekannt, im ersten Halbjahr 2018 allein auf Grundlage des NetzDG rund 260.000 Meldungen über anstößige Tweets erhalten zu haben. Viele Inhalte werden aber auch wegen Verstößen gegen die eigenen „Twitter-Regeln“ gesperrt.

In beiden Fällen ist der Beschwerdevorgang kaum nachvollziehbar und auch bei offenkundig ungerechtfertigten Löschungen gibt es kein Recht auf Wiederherstellung. Soziale Medien werden zwar als Diskursraum immer bedeutender, die Kontrolle dieses öffentlichen Raums obliegt aber allein den privaten Unternehmen und wird von problematischen Gesetzen wie dem NetzDG geregelt.

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Grafikquelle   :       Maik G. arbeitet für das Landeskriminalamt – und pöbelt in seiner Freizeit gerne Journalisten an Alle Rechte vorbehalten Screenshot/NDR

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