Trotz Betrug und Straftaten
Erstellt von Redaktion am Sonntag 8. März 2020
Linke-Sozialsenatorin schützte Giffeys Mann vor Rauswurf
Der „Experte“ Gabor Steingart sprach den Politikern auf Phönix das Recht zu Menschen ohne Gerichtsverhandlungen ermorden zu lassen.
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Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) hat Karsten Giffey trotz schwerer Dienstvergehen und festgestellter Straftaten offenbar geschützt und wollte ihn vor dem Rauswurf bewahren. Zunächst war eine Entfernung des Ehemannes von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) aus dem Beamtenverhältnis vorgesehen, am Ende empfahl Breitenbach jedoch, dass der Tiermediziner bei der Besoldung herabgestuft werden, aber im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) bleiben soll.
Das geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte Dezember hervor, das dem Tagesspiegel nun vorliegt. Das Gericht hatte entschieden, dass Giffey wegen der Schwere der Dienstverstöße kein Beamter mehr sein darf. Das 28 Seiten starke Urteil liefert detailliert Einblicke in die Abläufe und die von Giffey eingeräumten schweren Vergehen – vorsätzlicher, wiederholte Betrug über einen längeren Zeitraum bei Dienstzeit, Nebentätigkeiten und Reisekosten.
Einem Vorgesetzten am Lageso war „ein hohes Maß an dienstlichen Abwesenheiten“ aufgefallen. Giffey fühlte sich gekränkt und erklärte im Herbst 2016 per E-Mail, „dies sei sehr verletzend und zeige ihm erneut, dass seine Arbeit nicht wertgeschätzt, sondern in Frage gestellt werde“.
Kurz Zeit später zeigte er sogar Überlastung an, die Arbeit sei nicht zu schaffen, nur zehn Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen seien zu bewältigen. Sein Chef stieß im Dezember darauf, dass Giffey sogar Nebenjobs nachging – ohne Genehmigung. Im März 2017 leitete Senatorin Breitenbach ein Disziplinarverfahren sein. Giffeys Anwalt räumte die Vorwürfe größtenteils ein, er habe aber alle Nebenjobs beendet.
Ermittlungsführer empfahl: Karsten Giffey aus dem Amt entfernen
Für den von Breitenbach eingesetzten Disziplinarermittler war der Fall klar: In seinem Ende Februar 2018 vorgelegten Abschlussbericht stellte er laut Urteil des Verwaltungsgerichtes fest, dass Giffey „die Vertrauensgrundlage für die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nahezu endgültig zerstört habe und die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht unverhältnismäßig wäre“.
Der Ermittler beendete seine Tätigkeit und die Senatorin setzte im März 2018 einen neuen ein – wenige Tage bevor Franziska Giffey, bis dahin Bezirksbürgermeisterin in Neukölln, als Familienministerin in die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aufstieg.
54 Mal fehlte Karsten Giffey im Jahr 2016 – unerlaubt
Der neue Ermittler forderte im Juli 2018 für den entstandenen Schaden die Zahlung in Höhe von rund 4650 Euro – für falsche Einträge bei der Arbeitszeiterfassung und Kosten für eine Dienstreise. Giffey zahlte, zeigte sich reuig. Die Anträge auf Nebenjobs seien ihm durchgerutscht. Und wegen der Zustände in der Dienststelle, wo ihm Anerkennung und Wertschätzung fehlten, habe er sich in einem persönlichen
Das alles wurde ihm vom neuen Ermittler zugutegehalten. Es gab einen neuen Abschlussbericht, im April 2019 erhob Senatorin Breitenbach die Disziplinarklage. Giffey sollte nun – im Gegensatz zum ersten Ermittlungsbericht – nur noch zurückgestuft, aber nicht mehr entlassen werden.
Ein Schaden von 3.000 Euro
Das Verwaltungsgericht sah das anders: 54 Mal hat Karsten Giffey im Jahr 2016 während der Arbeitszeit unerlaubt Vorträge und Seminare gehalten. Knapp drei Arbeitswochen unentschuldigtes Fehlen stellten die Richter fest. „Der vom Beklagten insgesamt verursachte Betrugsschaden liegt über 3000 Euro und ist damit bereits für sich betrachtet von erheblicher Bedeutung.“
Hinzu kommt: Karsten Giffey hat bei der Arbeitszeiterfassung betrogen, um einem Nebenjob während der Arbeitszeit nachzugehen „und damit letztlich zu erreichen, für diese Zeit von zwei Stellen eine Vergütung zu erhalten“. Zwei Jobs, doppelt kassieren.
Quelle : Tagesspiegel >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Franziska Giffey bei einer Veranstaltung im Plenarsaal des rheinland-pfälzischen Landtags am 23. Januar 2019.