DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Träume sind Schäume ?

Erstellt von Redaktion am Sonntag 21. Juni 2020

 GRÜN-ROSA-ROT und die CDU rutscht über Los ?

File:Ampelmann grün & rot.jpg

Von Wolfgang Gerecht,

DIE LINKE richtet sich auf GRÜN-ROSA-ROT nach der BTW 2021 ein. Gescheiterter Mitgliederentscheid für ein BGE erstes sichtbares Opfer. Hat Kipping oder Riexinger den Mitglieder-Entscheid zu Fall gebracht?

Die Angst vor dem Wähler hat den Funktionärs-Körper in Form des Bundes-Parteivorstandes mehrheitlich erfasst.

Eine Koalition mit NATO-GRÜN und SPD-ROSA verträgt kein „ROT“, noch nicht einmal eine sozialdemokratische Forderung der Vor-AGENDA-Zeit.

Wer sind die Ängstlichen? Das sind alle GRÜN-ROSA-ROT–„Gläubigen“ in der Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene der Partei DIE LINKE.

Die Rücksichtnahme auf den Wahlkampf zum nächsten Deutschen Bundestag und die erhofften Koalitionsverhandlungen einer Mehrheit links von der CDU/CSU machen es aus Sicht der „R2G-Fraktion“ erforderlich, den satzungskonformen Mitgliederentscheid auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben.

Damit ist der 1. Mitglieder-Entscheid in der „Geschichte“ der Partei ist gescheitert.

Schämt sich der in großen Teilen von Berufs-Funktionären besetzte Bundes-Partei-Vorstand (BuVO) seiner eigenen Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen (BAG GE)?

Die BAG Grundeinkommen ist offenbar nur eines von vielen Mitteln der privilegierten Funktionäre/Innen im Parteivorstand um neue zahlende Mitglieder zu werben und die das Bedingungslose Grundeinkommen befürwortende Öffentlichkeit zu täuschen.

Die BAG-Grundeinkommen mit ihren Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) glaubt offenbar selbst nicht mehr an ihr eigenes von Jörg Reiners gelobtes Grundeinkommens-Konzept.

Statt die Einleitung des satzungskonformen Mitgliederentscheids förmlich zu beantragen manipulierte der Sprecherrat der BAG Grundeinkommen in Kollaboration mit einer Abordnung des Bundes-Partei-Vorstandes, den in der Satzung legitimierten Mitgliederentscheid zu einer satzungswidrigen „Vereinbarung“ Marke „Eigenbau“.

Statt sich an das Grundgesetz der Partei, die Satzung, zu halten, wurde ein wirklich fauler „Kompromiss“ mit der Partei-Vorstands-Führung um die frühere Grundeinkommens-Befürworterin Frau Kipping geschlossen.

Das zwingend vorgeschriebene – eindeutig nachvollziehbare – Verfahren eines jeden satzungskonformen Mitgliederentscheids wird zu einer hochkomplizierten und nicht nur für das „normale“ Partei-Mitglied „unlesbaren“ sogenannten „Vereinbarung“ verunstaltet.

Dabei greifen die Autoren der Vereinbarung, willkürlich auf Formulierungen aus der rechtmäßigen Satzung zurück, verlangen von der BAG Nachweise die in einem ordentlichen Mitgliederentscheid-Verfahren erforderlich sind, und ändern willkürlich Satzungs-Bestimmungen („abweichend von …).

Der BAG Bundeskoordinator, Jörg Reiners, legt in einer BAG-GE-Veröffentlichung im überparteilichen Netzwerk Grundeinkommen die  e i n z i g e  glaubhafte Begründung für das satzungswidrige Vorgehen vor:

File:Die Linke Grundrecht Grundeinkommen BGE Berlin 2013.jpg

„Aufgrund der Unwägbarkeit, die das Coronavirus mit sich bringt auf der einen Seite, und in Rücksichtnahme auf den Wahlkampf zum nächsten Deutschen Bundestag auf der anderenhaben sich autorisierte Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft und des Parteivorstandes zusammengesetzt und eine Vereinbarung darüber erzielt, wie nun konkret der Mitgliederentscheid erfolgen soll.“

„Kurzum: Bei einem reibungslosen Ablauf wird die Urabstimmung im Jahr nach der nächsten Bundestagswahl zu einem Ergebnis geführt haben.

Carpe diem!“

Einige Feststellungen und einige Fragen zum vorgenannten Sachverhalt sind hier beispielhaft aufgezählt:

Der Bundessprecherrat der BAG Grundeinkommen missachtet seine eigene Satzung und seinen eigenen Beschluss, nämlich den vom 22/23.04.2017:

„Die BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE ist entschlossen, einen Mitgliederentscheid in der Partei DIE LINKE herbeizuführen, über die Frage, ob die Partei sich für unser emanzipatorisches, bedingungsloses Grundeinkommens aussprechen soll. Das Ziel dieses Mitgliederentscheids ist, dass sich die Partei DIE LINKE offen zum Bedingungslosen Grundeinkommen ausspricht und dieses politische Ziel im im Bundestagswahlprogramm 2021 verankert.

“https://www.die-linkegrundeinkommen.de/fileadmin/lcmsbaggrundeinkommen/PDF/Beschluss_u._Wahlprotokoll_Gera.pdf

Der Bundes-Parteivorstand wirkt sowohl an dem Satzungsbruch der BAG GE als auch am Satzungsbruch der Partei DIE LINKE mit.

Kann die Partei-Satzung, das „Grundgesetz“ der Partei, die einen Mitglieder-Entscheid in § 8 verbindlich regelt, durch eine selbstgestrickte „Vereinbarung“ rechtswirksam ersetzt werden?

Wer hat die „Vereinbarungs-Kontrahenten“ in welcher Form autorisiert?
(Das Verb autorisieren bedeutet „jemanden berechtigen“ oder „bevollmächtigen“.)

Im Falle der BAG Grundeinkommen kann keine Autorisierung vorliegen, da die Partei-Mitglieder Ihre Unterschrift für den Mitglieder-Entscheid, auf der rechtlichen Grundlage der Partei-Satzung leisteten. Wo ist der Nachweis der Autorisierung der BAG Grundeinkommen?

Im Falle des Partei-Vorstandes muss ein Beschluss des Partei-Vorstandes vorliegen, der den Bundesgeschäftsführer Herr Jörg Schindler und Frau Diana Krüger als Vertreterin des Partei-Vorstandes erklärt bzw. bevollmächtigt. Wo ist der Nachweis der Autorisierung der Vertreter des Partei-Vorstandes?Zur sogenannten „Vereinbarung“, die nach dem Willen der Kontrahenten einen satzungsgemäßen Mitglieder-Entscheid ersetzen soll ist folgendes zu fragen:

Wo ist der Nachweis, der zitierten „Vereinbarung“? – die Vereinbarungs-Kontrahenten müssten eine „Vereinbarung“ gemeinsam unterzeichnet haben?

Es sollen aber zwei („gleichlautende“) „Vereinbarungen“ existieren, die jeweils vom Bundessprecherrat der BAG GE und dem Bundes-Parteivorstand gezeichnet sind. Es wäre damit sozusagen jeweils eine Vereinbarung mit sich selbst.

Wo ist der Nachweis über die von der BAG GE eingereichten und geprüften Mitgliederentscheids-Unterlagen, der in Nr. 12 der „Vereinbarung“ zugesagt wurde. Der Text lautet wie folgt:

„Die Bundespartei/Bundesgeschäftsstelle behält keine Originalunterschriften ein und wird den Beteiligten über die Zahl der gültigen Unterschriften sowie etwaige nicht anerkannte Unterschriften und dem Grund deren Nichtanerkennung unmittelbar nach Prüfung Auskunft geben.“

Zuletzt ist auf die Aufgaben des Parteivorstandes gemäß § 18 (2) Ziffer e Hinzuweisen, wonach der BuVo die bundesweiten Zusammenschlüsse, also auch die BAG Grundeinkommen zu unterstützen und nicht zu bekämpfen hat. (Parteivorstand § 18 Aufgaben des Parteivorstandes (1) Der Parteivorstand ist das politische Führungsorgan der Partei.   Er leitet die Partei. (2) Zu seinen Aufgaben gehören im Einzelnen: (e) die Unterstützung der Landesverbände und der bundesweiten   Zusammenschlüsse der Partei sowie die Koordinierung deren Arbeit)

Hat Kipping oder Riexinger den Mitglieder-Entscheid zu Fall gebracht?

Von Wolfgang Gerecht, 20.06.2020

Die Angst vor dem Wähler hat den Funktionärs-Körper in Formdes Bundes-Parteivorstandes mehrheitlich erfasst.

Eine Koalition mit NATO-GRÜN und SPD-ROSA verträgt kein „ROT“, noch nicht einmal eine sozialdemokratische Forderung der Vor-AGENDA-Zeit.

Wer sind die Ängstlichen? Das sind alle GRÜN-ROSA-ROT–„Gläubigen“ in der Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene der Partei DIE LINKE.

Die Rücksichtnahme auf den Wahlkampf zum nächsten Deutschen Bundestag und die erhofften Koalitionsverhandlungen einer Mehrheit links von der CDU/CSU machen es aus Sicht der „R2G-Fraktion“ erforderlich, den satzungskonformen Mitgliederentscheid auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben.

Damit ist der 1. Mitglieder-Entscheid in der „Geschichte“ der Partei ist gescheitert.

Schämt sich der in großen Teilen von Berufs-Funktionären besetzte Bundes-Partei-Vorstand (BuVO) seiner eigenen Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen (BAG GE)?

Die BAG Grundeinkommen ist offenbar nur eines von vielen Mitteln der privilegierten Funktionäre/Innen im Parteivorstand um neue zahlende Mitglieder zu werben und die das Bedingungslose Grundeinkommen befürwortende Öffentlichkeit zu täuschen.

Die BAG-Grundeinkommen mit ihren Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) glaubt offenbar selbst nicht mehr an ihr eigenes von Jörg Reiners gelobtes Grundeinkommens-Konzept.

Statt die Einleitung des satzungskonformen Mitgliederentscheids förmlich zu beantragen manipulierte der Sprecherrat der BAG Grundeinkommen in Kollaboration mit einer Abordnung des Bundes-Partei-Vorstandes, den in der Satzung legitimierten Mitgliederentscheid zu einer satzungswidrigen „Vereinbarung“ Marke„Eigenbau“.

Statt sich an das Grundgesetz der Partei, die Satzung, zu halten, wurde ein wirklich fauler „Kompromiss“ mit der Partei-Vorstands-Führung um die frühere Grundeinkommens-Befürworterin Frau Kipping geschlossen.

Das zwingend vorgeschriebene – eindeutig nachvollziehbare – Verfahren eines jeden satzungskonformen Mitgliederentscheids wird zu einer hochkomplizierten und nicht nur für das „normale“ Partei-Mitglied „unlesbaren“ sogenannten „Vereinbarung“ verunstaltet. Dabei greifen die Autoren der Vereinbarung, willkürlich auf Formulierungen aus der rechtmäßigen Satzung zurück, verlangen von der BAG Nachweise die in einem ordentlichen Mitgliederentscheid-Verfahren erforderlich sind, und ändern willkürlich Satzungs-Bestimmungen („abweichend von …).

Der BAG Bundeskoordinator, Jörg Reiners, legt in einer BAG-GE-Veröffentlichung im überparteilichen Netzwerk Grundeinkommen die  e i n z i g e  glaubhafte Begründung für das satzungswidrige Vorgehen vor:

„Aufgrund der Unwägbarkeit, die das Coronavirus mit sich bringt, auf der einen Seite, und in Rücksichtnahme auf den Wahlkampf zum nächsten Deutschen Bundestag auf der anderen, haben sich autorisierte Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft und des Parteivorstandes zusammengesetzt undeine Vereinbarung darüber erzielt, wie nun konkret der Mitgliederentscheid erfolgen soll.“ „Kurzum: Bei einem reibungslosen Ablauf wird die Urabstimmung im Jahr n a c h  der nächsten Bundestagswahl zu einem Ergebnis geführt haben.
Carpe diem!“

Einige Feststellungen und einige Fragen zum vorgenannten Sachverhalt sind hier beispielhaft aufgezählt:

Der Bundessprecherrat der BAG Grundeinkommen missachtet seine eigene Satzung und seinen eigenen Beschluss, nämlich den vom 22/23.04.2017:

„Die BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE ist entschlossen, einen Mitgliederentscheid in der Partei DIE LINKE herbeizuführen, über die Frage, ob die Partei sich für unser emanzipatorisches, bedingungsloses Grundeinkommens aussprechen soll. Das Ziel dieses Mitgliederentscheids ist, dass sich die Partei DIE LINKE offen zum Bedingungslosen Grundeinkommen ausspricht und dieses politische Ziel im Bundestagswahlprogramm 2021 verankert.“https://www.die-linkegrundeinkommen.de/fileadmin/lcmsbaggrundeinkommen/PDF/Beschluss_u._Wahlprotokoll_Gera.pdf

Der Bundes-Parteivorstand wirkt sowohl an dem Satzungsbruch der BAG GE als auch am Satzungsbruch der Partei DIE LINKE mit. Kann die Partei-Satzung, das „Grundgesetz“ der Partei, die einen Mitglieder-Entscheid in § 8 verbindlich regelt, durch eine selbstgestrickte „Vereinbarung“ rechtswirksam ersetzt werden?

Wer hat die „Vereinbarungs-Kontrahenten“ in welcher Form autorisiert? (Das Verb autorisieren bedeutet „jemanden berechtigen“ oder „bevollmächtigen“.)

Im Falle der BAG Grundeinkommen kann keine Autorisierung vorliegen, da die Partei-Mitglieder Ihre Unterschrift für den Mitglieder-Entscheid, auf der rechtlichen Grundlage der Partei-Satzung leisteten.
Wo ist der Nachweis der Autorisierung der BAG Grundeinkommen?

Im Falle des Partei-Vorstandes muss ein Beschluss des Partei-Vorstandes vorliegen, der den Bundesgeschäftsführer Herr Jörg Schindler und Frau Diana Krüger als Vertreterin des Partei-Vorstandes erklärt bzw. bevollmächtigt.

Wo ist der Nachweis der Autorisierung der Vertreter des Partei-Vorstandes? Zur sogenannten „Vereinbarung“, die nach dem Willen der Kontrahenten – einen satzungsgemäßen Mitglieder-Entscheid ersetzen soll ist folgendes zu fragen:

Wo ist der Nachweis, der zitierten „Vereinbarung“? Die Vereinbarungs-Kontrahenten müssten eine „Vereinbarung“ gemeinsam unterzeichnet haben?

Es sollen aber zwei („gleichlautende“) „Vereinbarungen“ existieren, die jeweils vom Bundessprecherrat der BAG GE und dem Bundes-Parteivorstand gezeichnet sind.

Es wäre damit sozusagen jeweils eine Vereinbarung mit sich selbst.

Wo ist der Nachweis über die von der BAG GE eingereichten und geprüften Mitgliederentscheids-Unterlagen, der in Nr. 12 der „Vereinbarung“ zugesagt wurde. Der Text lautet wie folgt: „Die Bundespartei / Bundesgeschäftsstelle behält keine Originalunterschriften ein und wird den Beteiligten über die Zahl der gültigen Unterschriften sowie etwaige nicht anerkannte Unterschriften und dem Grund deren Nichtanerkennung unmittelbar nach Prüfung Auskunft geben.“

Zuletzt ist auf die Aufgaben des Parteivorstandes gemäß § 18 (2)Ziffer e Hinzuweisen, wonach derBuVo die bundesweiten Zusammenschlüsse, also auch die BAG Grundeinkommen zu unterstützen und nicht zu bekämpfen hat. (Parteivorstand § 18 Aufgaben des Parteivorstandes (1) Der Parteivorstand ist das politische Führungsorgan der Partei. Er leitet die Partei. (2) Zu seinen Aufgaben gehören im Einzelnen:

(e) die Unterstützung der Landesverbände und der bundesweiten   Zusammenschlüsse der Partei sowie die Koordinierung deren Arbeit)

——————————————————————————–

Grafikquellen        :

Oben         —          Deutsch: Ost-Ampelmännchen

Author AMPELMANN GmbH
This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International license.

———————–

Unten     —          Mehr als 2.000 Teilnehmer demonstrieren für ein Bedingungsloses Grundeinkommen auf der BGE-Demonstration am 14. September 2013 in Berlin

Source Die Linke

Author stanjourdan from Paris, France

This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic license.

This image, originally posted to Flickr, was reviewed on by the administrator or reviewer File Upload Bot (Magnus Manske), who confirmed that it was available on Flickr under the stated license on that date.

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>