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Todesschuss-drei Versionen

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 23. September 2020

Prozess zum Mord an Walter Lübcke

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Schießen wird am Besten in einer staatlichen Uniform gelehrt!

Von Konrad Litschko

Im Mordfall Walter Lübcke gibt es drei verschiedene Geständnisse des Angeklagten. Erfand Ex-Verteidiger Frank Hannig eines davon?

Stephan E. würdigt seinen früheren Anwalt keines Blickes, dreht sich nicht um, als Frank Hannig in den Saal tritt. Auch Hannig, geröteter Kopf, graues Jackett, schaut nur zu den Richtern, als er sich an den Zeugentisch setzt. „Ich heiße Frank Hannig, 50 Jahre, bin Rechtsanwalt, verheiratet, komme aus Dresden“, beginnt er.

All dies ist den Anwesenden im Saal 165 des Oberlandesgericht Frankfurt/Main hinlänglich bekannt. Denn Hannig war hier bis Juli selbst Beteiligter im Prozess zum Mord an Walter Lübcke. Als Pflichtverteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. stellte Hannig Anträge, gab den Richtern Paroli, besprach sich mit seinem Mandanten. Dann wurde er entpflichtet. Weil er Anträge gegen den Willen von Stephan E. stellte. Der Anwalt musste seine Robe ablegen und den Saal verlassen.

Am Dienstag nun ist Hannig wieder da – in neuer Rolle. Als Zeuge. Und, wenn es schlecht läuft, demnächst als Beschuldigter wegen Anstiftung zu einer falschen Verdächtigung.

Es ist eine der inzwischen zahlreichen Volten in diesem seit Juni laufenden Großprozess. In der Nacht zum 2. Juni 2019 war Walter Lübcke, der Kasseler Regierungspräsident, mit einem Kopfschuss vor seinem Haus im kleinen Istha bei Kassel getötet worden. Zwei Wochen später wurde Stephan E. festgenommen, ein Kasseler Rechtsextremist mit langer Vorstrafenliste und zwei Kindern. Die Ermittler hatten eine DNA-Spur von ihm am Hemd von Lübcke gefunden. Der 47-Jährige gestand den Mord und führte sie zur vergrabenen Tatwaffe, einem Rossi-Revolver. So viel ist klar.

Welche Version stimmt denn nun?

Was aber genau in der Tatnacht geschah, ist inzwischen längst nicht mehr so klar. Und der Prozess in Frankfurt hat dies bisher auch nicht zu klären vermocht, eher im Gegenteil. Daran hat auch Frank Hannig seinen Anteil.

Denn inzwischen gibt es gleich drei Geständnisse von Stephan E., drei mögliche Versionen wie Walter Lübcke starb. In seinem ersten Geständnis hatte E. – kurz nach der Festnahme und ohne Anwalt – noch alle Schuld auf sich genommen: Er habe sich allein zum Haus von Lübcke begeben und habe den 65-Jährigen dort erschossen. Das Motiv: lang aufgestaute Wut über eine Ansage des CDU-Politikers an pöbelnde Geflüchteten-Gegner auf einer Bürgerversammlung 2015: Sie könnten ja Deutschland auch verlassen, wenn sie die hiesigen Werte nicht teilten, hatte Lübcke damals gesagt.

Dann aber zog Ernst sein Geständnis zurück – und wartete mit Version zwei auf: Er sei nicht allein am Tatort gewesen, sondern mit dem Mitbeschuldigten Markus H., einem Freund und Gesinnungskameraden. Dieser sei es gewesen, der Lübcke erschossen habe, aus Versehen, nachdem man den Politiker eigentlich nur bedrohen wollte. Im Prozess folgte dann Version Nummer drei: Es seien zwar beide am Tatort gewesen, in dieser Version aber will Stephan E. doch wieder selbst geschossen haben.

Seitdem dreht sich der Prozess darum, welche dieser Versionen denn nun stimmt. Und welchen Anteil die Verteidiger an diesen Geständnissen haben. Denn Stephan E. erklärte auch, dass es seine früheren Anwälte waren, die ihm die ersten zwei Geständnisse vorgaben. Beim ersten habe ihn sein früherer Verteidiger Dirk Waldschmidt, ein Szeneanwalt und seit Sommer 2019 entpflichtet, angehalten, Markus H. außen vor zu lassen – im Gegenzug würden „Kameraden“ seiner Familie finanziell helfen. Beim zweiten Geständnis sei es Hannig gewesen, der ihm vorschlug, Markus H. als Schützen zu benennen – um den bisher Schweigenden zu einer Aussage zu provozieren.

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Es ist dieser Vorwurf, wegen dem Hannig am Dienstag als Zeuge aussagen muss. Die Erwartungen sind hoch. Denn der Dresdener Anwalt ist nicht nur politisch einschlägig bekannt, stand schon bei Pegida auf der Bühne. Er ist auch sendungsbewusst. Schon vor dem Prozessstart lud Hannig zu einer Pressekonferenz, um das zweite Geständnis seines Mandanten zu verkünden. Später kommentierte er auf seinem Youtube-Kanal die Verhandlungstage. Auch am Montag filmte er ein Video von sich, auf einer Bank an einem Bach im Wald, mit Zigarre. Er suche gerade etwas Ruhe vor seinem kommenden Auftritt am Oberlandesgericht, sagte Hannig. Als Zeuge sei er dann ja „in der Hand des Gerichts“, davor habe er „durchaus auch ein bisschen Schiss“.

Am Dienstag im Gerichtssaal aber gibt sich Hannig plötzlich wortkarg. Er erscheint mit einem renommierten Wiesbadener Rechtsanwalt. Und dieser gibt zu Protokoll, dass Hannig von seinem umfassenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Sonst laufe dieser Gefahr, sich selbst zu belasten. Der Anstiftung zur Falschverdächtigung nämlich.

Nach einem Hin und Her mit Richter Thomas Sagebiel gibt Hannig zumindest preis, wie er im Juli 2019 zum Anwalt von Stephan E. wurde: Ein Kasseler Justizbediensteter habe ihn angerufen und gesagt, dass E. dringend einen Anwalt brauche, „und zwar einen wie mich“. Darauf habe er den Festgenommenen angeschrieben und das Mandat bekommen. Mehr aber will Hannig nicht sagen.

Quelle        :          TAZ           >>>>>         weiterlesen

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