Thomas Lutze MdB-DIE LINKE
Erstellt von DL-Redaktion am Sonntag 1. Juni 2014
Flüchtlinge nicht wie Kriminelle behandeln
Presseerklärung vom 28.05.14
Der Saarbrücker Bundestagsabgeordnete der Linken, Thomas Lutze, kritisiert die Art und Weise der Kontrollen der Bundespolizei am Saarbrücker Hauptbahnhof: „Als ich heute 10:57 Uhr in den TGV nach Frankfurt einsteigen wollte, sah ich ein Schauspiel der besonderen Art: Etwa 30 Beamte der Bundespolizei standen am Bahnsteig und stürmten die Eingänge des eingefahrenen Schnellzuges aus Paris. Gezielt wurden Menschen kontrolliert, die äußerlich einen ausländischen Anschein haben oder offensichtlich vorab per Funk den Einsatzkräften als verdächtigt gemeldet wurden. Europäisch aussehende Menschen wurden nicht kontrolliert.
Dabei wurden mehrere Personen aus dem Zug gezerrt, obwohl sie gültige Fahrkarten vorzeigen konnten. Selbst Mitarbeiter der Bahn äußerten ihren Unmut über das rabiate Vorgehen der Polizei“, so Lutze. Noch vor wenigen Tagen wurde auf allen EU-Wahlveranstaltungen betont, welch positive Errungenschaft es sei, dass die Grenzkontrollen innerhalb der EU weggefallen sind. Die aktuelle Umsetzung der Zuwanderungs- und Flüchtlingspolitik steht hierbei ganz im Gegensatz zu dem, was öffentlich propagiert wird.
„Die Bundespolizei sollte sich um die Sicherheit des Bahnverkehrs kümmern, statt mit einer zweifelhaften Motivation Menschen aus den Zügen zu zerren, die keinerlei Gefahr darstellen. Und die Politik sollte endlich akzeptieren, dass viele Menschen aus der Not heraus ihre Heimat verlassen müssen. Notwendig ist eine gerechte Weltwirtschaft, die die Fluchtursachen eindämmt. Deutschland und die EU sollten offen für diejenigen sein, die fliehen müssen. Stattdessen werden diese Menschen am Saarbrücker Hauptbahnhof behandelt wie kriminelle Drogendealer“, so Lutze abschließend.
Quelle: Die Linke
Stark gekürzt zu lesen auch in der Saarbrücker-Zeitung.
Das Thema der Diskriminierung von fremdländisch aussehenden MitbürgerInnen dieses Landes wird von den Medien gerade in letzter Zeit mit schöner Regelmäßigkeit in die Schlagzeilen gebracht. So liegen unter anderen auch bereits einige Urteile vor, welche das Handeln der Polizei entsprechend verurteilen. >Hier< ein interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Az.: 6 C 4.13).
Ich glaube aber dass die Zeitungs- oder Internet LeserInnen viel mehr daran interessiert sind, etwas über die Reaktion (Ihrer) Bundestagsabgeordneten im allgemeinen, bei Beobachtung eines solchen Vorkommnis zu erfahren, anstatt eine einfache Kritik in Form einer Presseerklärung zu lesen.
Darum stelle ich hier die Frage, frei von jeglichen Hintergedanken.
Wie war die Reaktion des MdB Thomas Lutze dort, in Saarbrücken, vor Ort? Was wurde persönlich unternommen um Abhilfe zu schaffen?
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Fotoquelle: Wikipedia – Urheber Okami-san
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Sonntag 1. Juni 2014 um 21:13
Hätte MdB Lutze die Polizei bei ihrer „Aktion“ gestört, hätte das möglicherweise eine Anzeige wegen Störung einer Amtshandlung nach sich gezogen.
Bei einem gezielten Zugriff hat Einzelner nicht die geringste Chance in irgendeiner Art und Weise einzugreifen.
Montag 2. Juni 2014 um 6:38
Rechtmäßigkeit des „Großeinsatzes“ der Bundespolizei wäre m.E. zu prüfen.
BVerwG verneint Zuständigkeit der Bundespolizei für Einsatz auf Bahnhofsvorplatz
Bundespolizei auf Bahnhofsvorplätzen nur unter engen Voraussetzungen zuständig
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.05.2014
– BVerwG 6 C 4.13 –
Montag 2. Juni 2014 um 7:08
@1
… dann hätte es vielleicht noch eins in die Fresse gegeben!
Montag 2. Juni 2014 um 7:48
Liebe Leute,
es geht hier nicht um Krawall, sondern um kleine Gesten welche das Miteinander erleichtern.
Beispiel: Öffentliche Verkehrsmittel – Da sitzt eine Frau mit Kopftuch oder ein Afrikaner alleine und wird neugierig beäugt. Ich frage, ob ich mich zu Ihnen setzen darf und das Thema ist für gewöhnlich am Ende.
Da wird ein fremdländisch Aussehender von der Polizei kontrolliert, ich stelle mich in auffälliger Nähe zu dem Anderen und frage den Polizisten ob er denn meinen Ausweis auch sehen möchte.
Oder biete Übersetzungshilfe an auch wenn ich die Sprache nicht verstehe. Ich irritiere damit, so einfach ist das.
Da braucht es keinen Streit, sondern es reichen vielfach kleine Gesten um die Lage zu entspannen.
Die Verbreitung von Verhaltensvorschläge durch die Politk wären sicher ratsamer als die Verbreitung von Presseerklärungen welche kaum einer liest.
Montag 2. Juni 2014 um 9:48
Gesten, die erleichtern sind auch, wenn man von Seiten der Linken überhaupt vernünftig mit Menschen spricht in allen Situationen des Lebens und nicht vor Kritikern flüchtet.
Man hat im Moment so den Eindruck, dass nach der Wahl wieder Schweigen im Walde einzieht.
T.L. Aufgabe wäre es nunmehr, das Saarland durcheinander zu wirbeln mit seinen Ideen und Taten.
Das wäre doch mal was 🙂
Montag 2. Juni 2014 um 10:15
@ Ingo Ebert Guter Vorschlag
Mittwoch 4. Juni 2014 um 15:26
Interessant waren zwei Sachen: Der „scannende“ Blick einiger Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Die schauten quasi durch die „normalen“ Reisenden durch und suchten ganz gezielt nach ihren „Opfern“. Aber auch, dass Bahnmitarbeiter am Zug ganz offen ihr Unverständnis für derartige Aktionen kundtaten.
Leider sind diese Polizeiakionen rechtlich nicht zu beanstanden. Und die „Selektierung“ ist subjektiv und nicht beweisbar. Ich frage bei solchen Aktionen die Polizei immer, warum sie mich nicht kontrollieren wollen. Die Reaktionen sind dann interessant und unterschiedlich. Da geht es von Behinderung der Polizeiarbeit („Gehen Sie zur Seite“) bis zur offenen Rassismus („Ich sei kein Fremder“).
Dienstag 17. Juni 2014 um 19:46
Hallo, geneigte Leser/innen,
als Betroffener hatte ich – wegen der gezeigten Borniertheit schon im Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren der BP-Direktion Koblenz – gegen die Bundesrepublik Deutschland (Bundespolizei) geklagt, ja klagen müssen. Im Verfahren (AZ: 6 C 4.13) hat mir am 28.05.2014 das BVerwG in Leipzig mein fundamentales Recht zugesprochen, indem es der Bundespolizei die Befugnis absprach, präventive Kontrollen und damit polizeiliche Maßnahmen an Personen auf Bahnhofsvorplätzen durchzuführen. Damit setzte das BVerwG das erstinstanzliche Urteil des VG Koblenz (AZ:5 K 947/11.KO) wieder in Rechtsgültigkeit. Die von der Bundespolizei vor dem OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz behandelte Berufung wurde daher wieder zurückgewiesen.
Mir persönlich hatte allerdings dieses gesamte Verfahren der Anschein geboten, dass die Bundespolizei (ähnlich wie die damalige „GeStapo“) zu handeln gewillt scheint. Aus diesem Grunde kann ich nur jeden Bürger auffordern, sich nicht alles gefallen zu lassen und gegen die Verursacher vorzugehen, denn schließlich habe die Bürger auch Rechte, die nicht von „Uniformierten“ frei verfügbar sein dürfen…!
gez.
Dr. hc. Burkhard P. Heid
Donnerstag 2. Oktober 2014 um 11:48
Hallo werte Leser/innen,
aufgrund des Stillschweigens muß ich zu dem Schluß kommen, dass es offenbar den Meisten total egal scheint, wie Uniformierte mit ihrem Handeln die (Grund)Rechte untergraben. Angesichts eines solchen Handels ist das vehemente Schweigen eine Unterstützungsleistung (Beihilfe) der rechtswidrig veranstaltete Diensterbringung der Bundespolizei.
Darüber hinaus ist *Polizeirecht* eine Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes und nicht mit einem Einsatz der Landespolizei vergleichbar. Die Bundespolizei ist lediglich eine *SONDERPOLIZEI* des Bundes. Wer also ein Käse sein will, muß wenigstens (zumindest) so stinken.
gez.
Dr. hc. Burkhard P. Heid