Bye, bye, Saar-Demokratie?
Erstellt von DL-Redaktion am 11. Oktober 2010
Eine neue Form der politischen Betrüger aus der Linken
Liegt hier die Linke aus dem Saarland begraben ?
Heute erhielt ich aus dem LINKEN Landesverband des Saarland folgenden Antrag.
Satzungsänderungsantrag 3
ANTRAGSTELLER: Landesvorsitzender Rolf Linsler
ANTRÄGE MIT ÜBERWIEGENDEM BEZUG AUF GESELLSCHAFT
Der Parteitag möge beschließen:
Die Satzung der Partei DIE LINKE. Landesverband Saar wird wie folgt geändert:
1. § 36 Satz 1 und Satz 2 werden zu Absatz 1.
2. In § 36 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
(2) Die mündliche Verhandlung vor der Schiedskommission ist parteiöffentlich. Die Schiedskommission kann die Parteiöffentlichkeit auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten ganz oder teilweise ausschließen. Die Schiedskommission kann ebenso einzelne Besucherinnen und Besucher von der mündlichen Verhandlung ausschließen, wenn deren Anwesenheit die Sachverhaltsfeststellung beeinträchtigen könnte oder wenn diese Besucherinnen und Besucher die Verhandlung stören.“_
Anm. Red.: Es soll nach Möglichkeit alles unter dem Teppich gekehrt werden und darum jegliche Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
3. In § 36 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
(3) Soweit die Parteiöffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind die Teilnehmer an einem Verfahren einschließlich der zu der Verhandlung zugelassenen Personen zur vertraulichen Behandlung der Vorgänge verpflichtet. Soweit die Verhandlung parteiöffentlich ist, sind die Teilnehmer an einem Verfahren einschließlich der zu der Verhandlung zugelassenen Personen zur vertraulichen Behandlung der Vorgänge gegenüber nicht parteizugehörigen Personen verpflichtet.“
Anm.: Eine Partei ist eine Institiution des „Öffentlichen Rechtes“. Den besonderen Schutz gebührt der einzelnen Person und nicht einer Partei. Die/der Einzelne ist vor der Willkür der Machthaber (Orts- oder Landesgutsherren) in der Partei zu schützen und nicht im Umkehrschluss.
4. In § 36 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
(4) Beistände dürfen nicht Mitglied einer anderen Partei sein oder einer anderen politischen, mit der Partei DIE LINKE konkurrierenden Gruppierung oder deren parlamentarischen Vertretung angehören.“_
Anm.: Unter Beistände sind u.a. auch Anwälte zu verstehen. „Beistände“ sind auf alle Fälle Personen welche einem Angeklagten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Noch leben wir in einem Rechtsstaat.
5. In § 36 wird der bisherige Satz 3 zu Absatz 5 und wie folgt neu gefasst:
(5) Im Übrigen gilt für den Landesverband DIE LINKE.Saar die Bundesschiedsordnung.“
_ANMERKUNG:__ Die unter 1.- 5. vorgeschlagenen Änderungen sind als einzelne Anträge zu verstehen, die einzeln abgestimmt werden sollten. Sie sind nur der Verständlichkeit halber zusammen dargestellt, da es sich um Änderungen betreffend einen Paragraphen handelt. (Demnach bestimmt sich auch die Kennzeichnung der Absätze letztlich danach, welche Anträge angenommen werden.)_
BEGRÜNDUNG
Zu 1.:
Es handelt sich lediglich um eine durch die vorgeschlagenen Änderungen notwendige systematische Änderung.
Zu 2. und 3.:
Die vor der Schiedskommission verhandelten Vorgänge sind parteiinterne Auseinandersetzungen, die deshalb auch nur parteiöffentlich zu behandeln sind. Die Regelung ist lediglich eine Klarstellung der bereits ohnehin geübten Praxis der Landesschiedskommission. Soweit aber bereits die parteiöffentliche Verhandlung in Abwägung zum Beispiel mit den Persönlichkeitsrechten eines Verfahrensbeteiligten weichen muss oder der Partei durch die parteiöffentliche Verhandlung Schaden droht, so muss die Parteiöffentlichkeit ausgeschlossen werden können. Die Regelung ist ebenso wie die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung angemessen und notwendig, um die innerparteiliche Ordnung sowie die Arbeitsfähigkeit der Partei zu gewährleisten und etwaigen Schaden von der Partei abzuhalten.
Zu 4.:
Beistände erlangen durch ihre Tätigkeit zwangsläufig Kenntnis über parteiinterne Vorgänge. Deshalb muss gewährleistet sein, dass die Beistände nicht in parteischädigender Absicht handeln; es muss demnach ein Vertrauensverhältnis zu ihnen bestehen. Die Regelung will verhindern, dass Personen, die der Partei zuwider laufende Interessen verfolgen, an parteiinterne Informationen gelangen und diese zum Schaden der Partei verwenden.
Zu 5.:
Es handelt sich lediglich um eine durch die vorgeschlagenen Änderungen notwendige systematische Änderung.
Zur Satzung der Schiedskommission: Hier !
Auszüge:
§ 1 (1)
Die Schiedskommissionen sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Ihre Tätigkeit dient der Wahrung der Rechte des einzelnen Mitglieds, dem Erhalt demokratischer Prinzipien und der satzungsgemäßen Handlungsfähigkeit der Organe der Partei.
§ 1 (2)
Die Organe der Partei sind verpflichtet, die Arbeit der Schiedskommissionen zu unterstützen. Die Mitglieder der Partei dürfen die Tätigkeit der Schiedskommissionen nicht behindern. Als Verfahrensbeteiligte sind sie verpflichtet, an der Sachaufklärung mitzuwirken.
§ 1 (3)
Alle Schiedskommissionen sind an diese Schiedsordnung gebunden.
Was hier von einem Landesvorsitzenden versucht wird, ist schon im Ansatz als versuchte Manipulation erkennbar. Als gewählter Vorsitzender einer Landespartei wäre es seine Pflicht die Neutralität einer Schiedskommission zu wahren und nicht zu versuchen diese durch unsinnige Anträge für sich zu vereinnahmen. Die Partei DIE LINKE bezeichnet sich selber als Demokratische Partei. Nach dem Lesen solcher Art von Anträgen bekommt man eher den Eindruck in der Sekte der Scientology geraten zu sein.
Nach zu lesen sind diese versuchten Entdemokratisierungs Anträge natürlich auch auf der Landesseite DIE LINKE. Landesverband Saar /Zeilen 705 – 745
Es ist Auffällig das immer wieder von ähnlichen Vorgängen aus diesem an und für sich kleinen Bundesland zu berichten ist. Mag das wohl ein Führungsproblem sein? Hier einige Beispiele:
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Author | Mateusz Opasiński /Own work |
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