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RENTENANGST

Privatsphäre als Menschenrecht

Erstellt von DL-Redaktion am 13. Juli 2014

Edward Snowden und die Kontrolle der Macht

von Peter Schaar

Im Juni 2013 sorgte Edward Snowdens Enthüllung der gigantischen Abhörung durch die US-amerikanische NSA und das britische GCHQ für einen globalen Aufschrei. Ein Jahr danach ist die Frage nicht nur berechtigt, sondern drängt sich geradezu auf, ob es überhaupt wirksame Mittel gegen die lückenlose Registrierung und Überwachung der Geheimdienste gibt.

Eines jedenfalls ist klar: Ein Zurück in die analoge Zeit vor dem Internet wird es nicht geben. Wenn wir auf die Segnungen der Informationstechnologie nicht verzichten wollen, werden wir uns damit arrangieren müssen, dass in erheblichem Umfang Daten – auch solche mit Personenbezug – verarbeitet werden. Illusorisch wäre auch die Hoffnung, die staatlichen Überwachungsaktivitäten auf Null zurückfahren zu können.

Trotzdem wäre es falsch, den Kopf in den Sand zu stecken und einfach der Dinge zu harren, die da noch kommen mögen. Es gibt durchaus einige Ansätze, die uns helfen können, die Überwachungsschraube zurück zu drehen und unsere Privatsphäre auch in der digitalen Welt besser zu schützen – auf rechtlicher wie auf politischer Ebene.

Allerdings entfalten Gesetze ihre Schutzwirkung grundsätzlich im jeweiligen territorial definierten Geltungsbereich. Das Internet ist dagegen so konstruiert, dass Landes- oder auch Kontinentalgrenzen technisch keine Rolle spielen. Wenn etwa ein deutscher Internetnutzer die Webseite eines deutschen Anbieters abruft, können die übertragenen Daten durchaus über amerikanische Netzknoten geleitet (geroutet) werden. Global agierende Internetunternehmen speichern Daten auf Servern, die auf verschiedene Kontinente verteilt sind.

Deshalb machen es sich, wenn es um globale Geheimdienstaktivitäten geht, diejenigen zu einfach, die stets nur auf die Einhaltung des heimischen Rechts pochen. Vertreter der amerikanischen und der britischen Regierung hatten offenbar kein Problem mit der Überwachung, soweit ihre Nachrichtendienste beteuerten, sich an – das eigene – Recht und Gesetz zu halten.

Heute wissen wir, dass dies gelogen war. Darüber hinaus blendet der Hinweis auf die angebliche Gesetzeskonformität gegenüber dem eigenen, heimischen Recht die in den letzten hundert Jahren entwickelten Rechtsprinzipien weitgehend aus, die gerade nicht mehr territorial beschränkt sind. Auch wenn diese Prinzipien – insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 – Reaktionen auf die Grausamkeiten des Zweiten Weltkriegs waren und Fragen des Umgangs mit Informationen nicht im Mittelpunkt standen, bieten sie Ansatzpunkte für die Zivilisierung der zunehmend globalisierten Informationsgesellschaft.

Hinzu kommt: Gerade bei der Auslandsaufklärung wird systematisch gegen Rechtsvorschriften im Operationsgebiet verstoßen. Selbst wenn sich die NSA an US-Recht hält und der GCHQ britische Gesetze beachtet, können sie durchaus ausländisches – etwa deutsches – Recht brechen. Und sie haben dies in der Tat getan: Wenn etwa ein ausländischer Geheimdienstcomputer deutsche Nutzer mittels Trojaner infiltriert und überwacht, erfüllt dies den Straftatbestand des Ausspähens von Daten. Auch Geheimdienste, die mittels Telekommunikation übertragene nichtöffentliche Daten deutscher Teilnehmer unter Anwendung von technischen Mitteln abfangen oder sich aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschaffen, begehen eine Straftat. Und auch die Tatsache, dass Spionage nicht gegen Völkerrecht verstößt, stellt Spione keineswegs straffrei. So verbietet Paragraph 99 StGB die geheimdienstliche Agententätigkeit für eine fremde Macht.

Das Versagen der deutschen Strafverfolgungsbehörden

Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle: Wikipedia – Urheber Mike Herbst from Berlin, Germany

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