DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Prozess gegen DL – abgewiesen

Erstellt von DL-Redaktion am 20. März 2014

Keine Maulkorbbeschlüsse durch die Linke für DL

Das Vorhaben Linke Maulkorbbeschlüsse über die Zivilgerichte auf DL zu übertragen ist wohl gründlich in die „eigene Hose“ gegangen. So ist vieles getratscht und geredet worden über DL in der saarländischen Linken in den letzten Wochen und Monaten, wo von wir mit Sicherheit nur einen kleinen Teil selber mitbekommen haben oder uns auch zugetragen wurde.  DL würde bald geschlossen und ließe sich von der saarländischen NPD finanzieren. Verbreitet unter anderen auf öffentlichen Parteitagen von verblendeten oder „verblödeten“ Fanatikern. So lesen wir es auch in den an das Landgericht  verschickten Klageschriften.

Rufmord oder die Verbreitung von falschen Tatsachen wird so etwas im allgemeinen genannt und einige Mitglieder legen hiermit ein beredtes Zeichen ob ihrer wohl mangelnden Erziehung in der Kinderstube, als auch ihrer begrenzten linken  Denk – und Sichtweise offen. Aber, wie schon an anderer Stelle erwähnt, wer sich mit dieser Partei beschäftigt, sollte sich zuvor entsprechend Rüsten und ein dickes Fell zulegen. Zumal sich das in NRW persönlich Erlebte nicht von den Vorkommnissen im Saarland unterscheidet.

Zur Öffnung der vollständigen Schriftstücke wurde uns durch unseren Anwalt abgeraten. Seiner Empfehlung, Zitate aus diesen Schriftstücken wiederzugeben und dann das Urteil, sobald es vom Landgericht im Internet eingestellt wird, zu verlinken werden wir somit nachkommen.

So erhielten wir mit Datum vom 10. 09. 2012 das Schreiben einer Saarbrücker Anwaltssozietät, welche im Auftrag des Anwalt und wissenschaftlichen Berater der Fraktion der Linken im saarländischen Landtag  Marc Schimmelpfennig bekanntgab, dessen Interessen zu vertreten. Wir zitieren aus diesem Schreiben wie folgt:

In Ihrem Internetportal www.demokratisch-links.de veröffentlichen Sie zahlreiche Beiträge sowie Kommentierungen von Dritten, welche sich (auch) mit meinen Mandanten befassen. Gegen die vollständige Nennung des Namens meines Mandanten setzt sich dieser hiermit zur Wehr.

Die in Ihrem Portal veröffentlichten Beiträge sind, soweit sich diese nicht ausreichend sachlich mit der Partei meines Mandanten auseinandersetzen, nicht mehr vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und stellen unzulässige Schmähkritik dar. Selbst soweit die Erwähnung des Namens meines Mandanten möglicherweise noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wäre, ergibt sich die Unzulässigkeit der Nennung des Namens meines Auftraggebers aus dem Gesamttext Ihres Internetangebotes.

Der Einleitung folgt die Aufzählung von neun Artikel oder Kommentare, in welchen dem Herren die Nennung seines Namens  nicht genehm erscheint und wir wurden somit aufgefordert diese Schriftsätze bis zum 28. 09. 2012 entsprechend abzuändern oder zu löschen. Dieser Forderung haben wir natürlich nicht entsprochen und dieses Schreiben auch nicht beantwortet.

Mit Datum vom 07. 05. 2013, acht Monate später,  wurde mir dann die persönliche Klage über ein Münsteraner Anwaltsbüro vom Landgericht Münster zugestellt in welcher es in der Hauptsache um den Artikel vom 24. 01. 2013 „Die Linke – Probleme mit Demokratie und Rechtsstaat“ ging. Ich wiederhole hier aus meinen damals geschriebenen Artikel:

Wir stellen fest, dass der genannte Rechtsanwalt Schimmelpfennig als wissenschaftlicher Berater Angestellter der Fraktion des Landtages ist und Parteiinteressen bearbeitet? Hat die LSK zu konzentriert auf seine Hymne gehört oder wollte sie diesen Verstoß nicht wahrhaben? (…) Verblendete Fanatiker haben Angst um ihre Meinungshoheit innerhalb eines Rechtsstaates und erhalten Unterstützung von willigen Juristen, welche wohl sonst am Hungertuch nagen müssten, da sie in ihren Beruf keine Anerkennung finden.“

Des weiteren wird in der Klageschrift aus dem Artikel vom 10. 01. 2013 „Manipulieren macht Pause“ hingewiesen und auch daraus zitiert.

Kritisiert wird in der Klageschrift die Form der Meinungsäußerung wenn wir lesen – Zitat:

„Die auf der Internetseite eingestellten Beiträge sind weltweit und dauerhaft abrufbar und zudem durch Suchmaschinen auffindbar. Damit unterscheidet sich die Form der Meinungsäußerung erheblich von an deren Formen der Meinungsäußerung wie z.B. dem Leserbrief in einer Zeitung. Zudem sind die Beiträge nicht ausdrücklich als bloße Meinungsäußerung bzw. Kritik gekennzeichnet. (…)
Der Inhalt der den Kläger namentlich nennenden Beiträge sowie die sich darauf beziehenden Kommentare rücken den Kläger in ein Licht, das geeignet ist, dessen persönliche und berufliche Integrität in Frage zu stellen. Der Kläger wird als Handlanger einer abweichende Meinungen unterdrückenden Clique von Politikern dargestellt. Unterstellt wird dem Kläger u.a. die wissentliche Beteiligung an einem rechtswidrigen, mindestens jedoch undemokratischen Verfahren.“

Da ich unterdessen meinen Wohnsitz nach Köln verlegt hatte war das Landgericht in Münster nicht mehr zuständig und die Klage wurde an das Landgericht in Köln verwiesen.

Dort kam es dann am Mittwoch den 19. 02. 2014 zu der entsprechenden Verhandlung an der ich selbstverständlich persönlich teilnahm. Ich sah dieses als eine Ehre an, für meine eigenen Belange einstehen zu dürfen. Die gewonnenen Eindrücke über diese Verhandlung teilte ich am gleichen Tag auf, so wie ich meine, humorvoller Art und Weise in der Satire „Ein schöner Gerichtstag“ auf DL mit.

Das am 12.03.2014 verkündete Urteil erhielt ich am 18.03.14  postalisch unter dem AZ 28 O 467/13 zugestellt. Es wird in einigen Tagen auch auf der Webseite der Landesrechtsprechungsdatenbank von NRW (nrwe.de) frei zu lesen sein.

Da das Interesse an dieses Urteil doch überraschend groß ist und ich bereits einige Anfragen per Mail erhalten habe, hier ein Hinweis für alle Interessenten: Das Urteil kann auch gegen die Zahlung einer gewissen Verwaltungsgebühr auf der genannten Webseite bestellt werden. Sobald es aber dort online gestellt ist, wird es auf DL verlinkt.

Hier schon einmal vorweg einige Zitate aus dem Urteil:

(…)

(…)

(:::)

Das informationsinteresse der Öffentlichkeit sieht die Kammer als gegeben an, denn die Berichte befassen sich mit Vorgängen einer Partei, die im Bundestag, sowie indiversen Länder- und Kommunalparlamenten vertreten ist. Für die Öffentlichkeit istvor diesem Hintergrund durchaus der innerparteiliche Umgang der Mitglieder miteinandervon Interesse. Dieses Interesse erstreckt sich auch auf die handelnden Personen undumfasst deshalb auch die Person des Klägers. Dem steht nicht entgegen, dass diesernach eigenem Vortrag nicht in der Öffentlichkeit steht bzw. keine Parteiämter bekleidet. Denn er hat beruflich an den berichteten Sachverhalten teilgenommen, wobei auch kritisiertwird, dass er in seiner Stellung als Angestellter einer Landtagsfraktion Parteiangelegenheiten wahrnimmt.

Zitate: -Ende-

Das Kammergericht des Landgericht Köln hat mit seinen drei anwesenden Richtern ein klares und eindeutiges Urteil gesprochen, die vorgetragenen Klagepunkte als unzulässig verworfen und den Anspruch auf öffentliche Aufklärung entsprechend gewürdigt. Natürlich stellt sich jetzt auch die Frage wer denn nun diese anfallenden Rechnungen begleichen wird. Ein Punkt welcher sehr wichtig werden könnte, da mir innerhalb eines Anrufes mitgeteilt wurde dass der Kläger, umlaufenden Gerüchten nach, im Auftrag des Landesverband oder der Fraktion handelte.

Berichtete er doch selber in seiner Klageschrift über einen angeblich erhaltenen Auftrag des verstorbenen ehemaligen Vorsitzenden Rolf Linsler. Ich zitiere aus der Klageschrift:

„Rolf Linsler berichtet, dass am 15.01.2011 eine Sitzung der BSK in Berlin stattfinden wird, bei der es ausschließlich um „Saarland-Verfahren“ geht. Als Vertreter des Landesverbandes wird Thomas Lutze an dieser Sitzung teilnehmen. Zudem schlägt Rolf Linsler vor, dass Marc Schimmelpfennig Thomas Lutze als „Verfahrensbeobachter“ begleiten soll. Marc Schimmelpfennig soll in Zukunft als Berater des Landesverbandes in Schiedsverfahren mit Sandy Stachel zusammenarbeiten. Dies wird einstimmig beschlossen (Beschluss 02/2011).“

Fortsetzung:

So macht es DIE LINKE

Fotoquelle: Wikipedia – Urheber Deval Kulshrestha

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