DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Strafrecht und Bildersucht

Erstellt von Redaktion am Freitag 31. Januar 2020

Der Gaffer ist immer der andere

Datei:Osthofen- Brand der alten Raiffeisen-Halle an der Bahnstrecke Mainz–Ludwigshafen 24.7.2011.jpg

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Der fremde Blick ist höchste Anerkennung und schreckliche Bedrohung. Da hilft harte Moral. Eine Gesellschaft von Gaffern beschließt, das Gaffen der anderen unter strenge Strafe zu stellen.

Szene eins: Überwältigt vom Augenblick

Unter den zahlreichen Personengruppen, welche durch Sammel- oder Tätigkeitsbeschreibung der öffentlichen Verachtung anempfohlen werden, nehmen – neben den „Rasern“ – die „Gaffer“ einen Ehrenplatz ein. „Gaffen“ ist, wie man sich vielleicht erinnert, eine schon in die Jahre gekommene Beschreibung von Verhaltensweisen, die dem Menschen und seiner biologischen wie sozialen Natur eigentlich überaus nahe stehen, ja geradezu eingeboren sind, aber durch das dem Begriff implizite Mitdenken verächtlicher Umstände und Motive aus einem aufmerksamen, neugierigen, empathisch-interessierten Bürger einen hirnlos starrenden Idioten machen. Der Gaffer steht uns, kaum dass sein Name ausgesprochen ist, fertig vor Augen: mit weit geöffnetem Mund, aufgerissenen Augen, unfähig, den Impuls bewusstloser Schaulust, auf was auch immer, in sozial akzeptable Formen und Bahnen zu lenken, überwältigt von der Sensationalität seines Augenblicks. Eines ist klar: Der Gaffer ist allemal der Andere. Weitergehen, hier gibt’s nichts zu sehen!

Zuletzt ist dem Gaffer das Körperteil des mobiltelefonischen Fotoapparats gewachsen. Mit seiner Hilfe zeigt er seitdem der ganzen „sozialen“ Media-Welt, wie spannend sie ist und wie nah er selbst der Spannung war. Schon vor längerer Zeit hat der Strafgesetzgeber auf die veränderte oder verändert wahrgenommene Lage beim Gaffen, Beobachten und Betrachten reagiert: Im Jahr 2004 wurde als § 201a StGB eine Strafvorschrift gegen die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ eingeführt. Im Jahr 2015 wurde die Vorschrift neu gefasst und erweitert. Danach ist nun – unter anderem – mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht, wer

Urheber Wikimedia-User Jivee Blau

Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.

——————————

Unten       —            Thomas Fischer auf der re:publica 2016

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>