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STRAFANTRAG ARGE WAF

Erstellt von Gast-Autor am Dienstag 4. Oktober 2011

Beabsichtigter Strafantrag gegen das JC Warendorf

File:Agentur für Arbeit Hannover und der Region Hannover, Jobcenter Region Hannover, Vahrenwalder Straße 245, 30179 Hannover, Schriftzug über dem Eingang, mittwochs geschlossen.jpg

Selbst’redend‘ – der nachfolgende Brief an das sogenannte Jobcenter Warendorf (ARGE WAF).
Man meint immer, so etwas passiert „bei uns“ nicht, aber die Realität holt einen schnell, sehr schnell ein.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unser ’special‘ ARGE WAF. Die Mitarbeiter sind weder psychologisch geschult noch teilweise vom Fach. Es ist bekannt, dass frühere beamtete Postler den Job in den Jobcentern machen, damit man diese nicht in die Früh-Pensionierung schicken oder astronomische Abfindungen zahlen musste.

Das eigene Hemd der Mitarbeiter_innen ist denen natürlich näher, als dass sie sich mit ihren Vorgesetzten überwerfen.
Die Devise lautet: Sparen auf Teufel komm‘ raus – egal, auf welche Art und Weise das „Menschenmaterial“ auf der Strecke bleibt. Kolateralschäden sind von Amtes wegen vorgesehen.
Und wenn man dann liest, dass eine solche Behörde Preise erhält – wir berichteten – können einem nur noch die Tränen kommen: die der Rührung weniger, aber die des Zorns!

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Beabsichtigter Strafantrag gegen das JC Warendorf

Hallo miteinander,

heute mal wieder ein Stück aus dem Tollhaus JobCenter Warendorf. Mein Sohn hat jetzt eine Sanktion bekommen, weil im JC Warendorf Post gestohlen wird, und ihm jetzt angelastet wird, Unterlagen nicht rechtzeitig eingeschickt zu haben. Einfach unglaublich… – aber lest unser Schreiben am besten selbst, denn daraus ergibt sich alles Weitere.

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An das
Jobcenter Warendorf
Frau S.
Südstr. 10 a
48231 Warendorf

Widerspruch 26.09.2011
Ihr Bescheid vom 26.08.2011

Sehr geehrte Frau S.,

ich habe Ihren Bescheid vom 26.08.2011 erst am 23.09.2011 erhalten. Offensichtlich funktioniert in Ihrem Hause (Jobcenter Warendorf) der Postlauf schlecht bis gar nicht. Aus diesem Grund wollen Sie mir jetzt auch noch eine Sanktion verpassen. Das geht ja wohl gar nicht.

Daher lege ich gegen Ihren Bescheid vom 26.08.2011 bezüglich des Wegfalls meines Arbeitslosengeldes II hiermit Widerspruch ein.

Begründung:

Ich habe die angeblich nicht angekommenen Bewerbungsnachweise, die bis zum 08.06.2011 bei Herrn S. hätten eingehen müssen, rechtzeitig ganz normal mit der Post zu Herrn S. geschickt. Mit Schreiben vom 30.06.2011 teilte mir Herr S. mit, er habe diese Unterlagen nicht erhalten. Er gab mir die Gelegenheit zur Stellungnahme, die ich auch genutzt habe (mein Schreiben vom 02.07.2011, liegt in Kopie bei).

Danach hat Herr S. sich nicht mehr zu diesen fehlenden Bewerbungsunterlagen geäußert.

Die Bewerbungsnachweise zum 08.07.2011 habe ich dann direkt hier in Telgte beim JobCenter abgegeben. Mit Schreiben vom 22.07.2011 teilte mir Herr S. erneut mit, diese seien ebenfalls angeblich nicht angekommen. In einem späteren Telefonat sagte er dann jedoch, die seien dann doch „irgendwann da gewesen“. Das klingt nicht sehr glaubwürdig, und wirft Frage nach der Zuverlässigkeit Ihrer internen Postweiterleitung auf.

Dann die Krönung: Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der Zustellung bei Ihnen im Hause haben wir die Bewerbungsnachweise zum 08.08.2011 dann am 06.08.2011 per Einschreiben an Herrn S. geschickt, mit der Adresse wie zuvor: 48231 Warendorf, Südstr. 10 a, zu Händen Herrn S.. Mit Schreiben vom 15.08.2011 teilte Herr S. erneut mit, die Unterlagen seien nicht angekommen. Wir telefonierten kurz miteinander, und ich teilte ihm mit, wir haben einen Einschreibebeleg. Kurz danach rief ich ihn erneut an, und sagte ihm, die Nachverfolgung der Sendung im Internet habe ergeben, dass der Brief am 09.08.2011 bei Ihnen im JobCenter zugestellt wurde. Doch auch dieser Brief ist bis heute angeblich nicht angekommen. Dies wurde uns von Herrn S. mehrmals, zuletzt im persönlichen Gespräch am 07.09.2011 mitgeteilt.

Zusammenfassung:

Offensichtlich werden bei Ihnen im Hause regelmäßig Briefe und Dokumente unterschlagen, gestohlen und unterdrückt. Das ist durch das angeblich nicht angekommene Einschreiben erwiesen. Ich werde daher Strafantrag gegen das JobCenter Warendorf stellen, wegen Urkundenunterdrückung und Postdiebstahl.

Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unter diesen Umständen umgehend die Sanktion vom 26.08.2011 zurückzunehmen, denn unter diesen Umständen (Postdiebstahl, Urkundenunterdrückung durch das JobCenter) tritt eine Beweislastumkehr ein. Nun haben Sie zu beweisen, dass ich die Unterlagen gar nicht abgeschickt habe, nicht umgekehrt. Im Gesetz heißt es dazu: in dubio pro reo.

Sollten Sie die Sanktion nicht zurücknehmen, so werde ich auch noch Strafantrag wegen Verfolgung Unschuldiger, und anderer in Frage kommender Tatbestände gegen das JobCenter stellen, sowie die ganze Angelegenheit öffentlich machen und die Medien informieren. Denn es kann nicht sein, dass Sie mir die lebensnotwendigen Leistungen nach dem Grundgesetz und dem SGB II verweigern, nur weil Sie im JobCenter Ihre Poststelle nicht unter Kontrolle haben.

Ich erwarte die Rücknahme der Sanktion bis zum 30.09.2011.

Danach würde ich sofort über meinen Anwalt einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung beim SG Münster einreichen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Fakten bei Ihrer Entscheidung helfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

NN

P.S.: Es drängt sich hier mittlerweile der Verdacht auf, dass durch konstruierte Sanktionen letztendlich meine Mutter „in die Knie gezwungen“ werden soll, um ihr dann unter fadenscheinigen Gründen das geerbte Haus enteignen und stehlen zu können, sobald sie nicht mehr zahlungsfähig ist… ich hoffe für Sie, dass das nur eine falsche Vermutung unsererseits ist.

_____________________________
Quelle: tacheles

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Author Foto: Bernd Schwabe in Hannove
w:en:Creative Commons
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7 Kommentare zu “STRAFANTRAG ARGE WAF”

  1. ichbins sagt:

    dieser Wahnsinn hat Methode… eine gefährliche dazu

     ________________________________
    …und danke noch für den Tip!
    UP.

  2. Gabriel van Helsing sagt:

    Auch im Ruhrgebiet arbeiten ehemalige PostbeamteInnen bei den ARGEN oder der Agentur für Arbeit.

    Wollte es erst nicht glauben, aber durfte es selbst life erleben.

    Kurze Geschichte.

    Da Zahlungen bei mir eingestellt oder schleppend einliefen, gab mir ein Rechtsamwalt den Tip, „Ich habe im SGB V den § 108 gefunden.“

    Für Kenner, der nennt sich Nahtlosigkeit und besagt, dass die Agentur für Arbeit austehende Zahlungen vorstrecken muss. Ich zur Agentur.
    Dort sollte ich den Antrag von 14 Seiten ausfüllen.
    Was ich ausser der ersten Seite und der Unterschrift hinten natürlich nicht tat.
    Dann wurde ich in der 8. Etage zitiert.
    Hier wurde mir dann so Fragen gestellt wie: „Sind sie arbeitslos?“
    Ich nein, ich bin Unkündbar!
    „Dann wollen sie Arbeitslosengeld?“
    Nein, nur Nahtlosigkeit, da AG und Kostenträger nicht oder schleppend zahlen.

    Während dieses Gesprächs erhob sich besagte Dame mehrmals und verließ ihren Raum.
    Ich zu ihr: „Wo rennen sie die ganze Zeit hin und her?“
    Sie zu mir: „Zu meinen Gruppenführer, da ich keine Ahnung von der Materie habe.“
    Dann wurde es mir zu bunt und ich fragte sie, ob sie eine Ex-Bahn oder Post seie.

    Dieses wurde mir bestätigt und ich verlangte nach ihren Vorgesetzen.

    Da ich dann doch Nahtlosigkeit von denen bekam, brauchte ich mich auch nur alle 3 Monate persönlich Anwesend dort melden. Später dann alle 6 Monate.
    Ein Fauxpax ist noch Erwähnungswert.

    Ich bekam eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung um 07.00 Uhr in der Agentur. Da ich telefonisch nichts erreichen konnte, besuchte ich diese Veranstaltung: PowerPoint – Rechte und Pflichten eines Arbeitslosen.

    Vor dem Saal strichen 2 Angestellte die Anwesenheitsliste ab und freuten sich über die Nichterschienenen.
    Hier sagte ich wieder mein Sprüchlein auf, kein Arbeitsloser, Unkündbar, quasie Kollegen, etc.
    Nutze nur nicht viel. Notgedrungen schaute ich mir diese PowerPoint Präsentation an. Ein liebloser Film, gedreht wohl kurz nach Erfindung des Farbfilmes.
    Um 07.12 Uhr war die Veranstaltung beendet und man entliess uns Anwesende.

    Der Ehrenhalber wegen, die Agentur für Arbeit bekam eine Rück- oder Nachzahlung im sechstelligen Eurobereich. Mit 6 Prozent Zinsen vergütet.

  3. ichbins sagt:

    Neues von der Front
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1699601

  4. Gilbert Kallenborn sagt:

    „Beabsichtigter“ Strafantrag?
    Entweder man stellt einen oder nicht. Drohen hu-hu ich hab was, reicht nicht aus.
    Macht hinne, wenn ihr im Recht seid, keine leeren Drohungen sondern harte Fakten.
    Anders geht es nicht. Auch hier an der Saar werden die schlimmsten Demokratieverstöße nicht mehr von abhängiger „innerer Selbstkontrolle“ einer Partei, wie die linkje LSK-geheilt, sondern von staatlichen Gerichten. Oder, so sie will, der Staatsanwaltschaft.
    Was die ARGE, jetzt „Jobcenter“ betrifft – seit Existenz der BRD hat noch keine Behörde so uneffektiv und rechtswidrig Amtsakte vollzogen, die ARGE verlor 30 % aller Verfahren gegen sozial Benachteiligte, es wären mehr, könnten diese Ärmsten der Armen ihre Rechte richtig nutzen. Die meisten kennen sie gar nicht und scheuen den Gang zum Anwalt, wobei die Sippe der Anwälte lieber die dicken Sachen macht, welche die richtig Kohle einbringen.
    Tip: Niemals mit solchen Behörden telfonieren, alles schriftlich per Einchreiben und am besten Zeugen für Gespräche mitnehmen. Fähige Leute zum Rechtsbeistand (kostenlos)erklären, die dürfen nicht abgewiesen werden.
    Die Erpressungsmaschinerie der ARGE oder Jobcenter, Leute zu sinnlosen Veranstaltuingen vozuladen, kommst du nicht, wird deine Kohle um 30 % gekürzt, muss bekämpft werden.
    Bundesweit.

  5. Helmut Kokoschka sagt:

    Hallo Gilbert,
    Die ARGE hatte nicht 30 Prozent der Prozesse verloren, sondern 30 Prozent der Prozesse gewonnen. Die Erfolgsaussichten der Arbeitslosen Kläger sind also sehr hoch.

  6. Gilbert Kallenborn sagt:

    Die Zählung VERLOREN betrifft Entscheide vor den Sozialgerichten, die letzinstanzlich abgeschlossen wurden. Natürlich hat die ARGE in vielen Fällen die Kläger verschwätzt, ihr Recht aufzugebenund die Klagen zurückzuziehen, unter Versprechen der Geldzahlung.
    Auch gibt es für 2011 noch keine Daten.
    Zutreffend hat aber Gen.Kokoschka klargestellt, daß die Anzahl der ARGE-Willkür höher ist, als die meisten Leute wissen. Es bleibt die Wehrlosigkeit der Betroffenen.

  7. Mica sagt:

    Lieblingsspruch d. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Steht im Sozialgesetzbuch.
    In welchem Gesetzbuch kann jedoch nicht beantwortet werden.
    Darauf folgt in der Regel der dumme Spruch der Klugsch…: „Was ich sage stimmt, das können sie mir ruhig glauben“ hahahaha

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