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RENTENANGST

Stasi Methoden an der Saar

Erstellt von DL-Redaktion am Sonntag 4. September 2011

Die perfide, systematische Ausschluß Strategie der Linken

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Die Linke Bundesschiedskommission

Das hat die Linke gelernt – und so macht sie weiter

Da habe ich doch heute einen Text gefunden welcher mich sowohl an mein persönliches Erleben, der Vorgehensweise zu meinem Zwangsabschied aus dieser LINKEN erinnert, als auch an das, was ich nun tagtäglich über diese Partei zu lesen bekomme. Ja, es bestätigt sich immer wieder, es gibt in dieser Partei keine Einmaligkeit sondern das Vorgehen weist auf eine perfide, systematische Strategie hin. Denn auch das kann ich bestätigen das System hinterlässt seine Wirkung sowohl nach Innen als nach Außen.

Gelesen habe ich den unten angeführten Auszug aus dem  Ministerium für Staatssicherheit in der Form der Richtlinie Nr. 1/ 76. Da die in diesem Schreiben aufgeführte Arbeitsmethodik schon in anderen Bundesländern West durchgeführt wurde und sich zur Zeit im Saarland breitgemacht hat, scheinbar aus Gründen eines bis dato nicht erlebten überraschend großen Widerstand, vermute ich als Drahtzieher eine Person welche sich in der Mitte der Republik, in der Nähe der deutsch-belgischen Grenze angesiedelt hat. Auffällig hierbei auch das Honecker ursprünglich im Saarland beheimatet war und die Verbindung zu manch einen vielleicht enger war als man es wahrhaben wollte.

Der Widerspenstigen Zähmung heißt es schon in einer Komödie von William Shakespeare, welche in der LINKEN wohl allzu wörtlich genommen wird.Besorgte man sich vor einiger Zeit noch die  Bescheinigung eines Schmierendoktors um eine unliebsame Person der geistigen Verwirrtheit zu bezichtigen, so startet man nun einen neuen Versuch indem durch die Benutzung eines Dummys welcher per Internet durch Rufmord, das gleiche Ziel zu erreichen versucht.

Wie in der Mafia werden auch hier nur die Strohmänner sichtbar welche für die eigentlichen Übeltäter wieder einmal ihre scheinbar hohlen Köpfe hinzuhalten haben. Das sich für solcherart Machenschaften, ebenfalls aus dem sogenannten dritten Reich bestens in Erinnerung, dann auch noch Juristen sowohl von innerhalb als auch von außerhalb der Partei als willige Helfer zur Verfügung stellen zeigt, das für Geld scheinbar immer schmierige Handlanger zu finden sind. Es zeigt aber auch dass ein mancher besser den Namensvettern seiner Vorfahren gefolgt wäre und und es beim Schreiben von Tierlexiken oder beim Turnen belassen hätte. Wie heißt es doch so schön: Schuster bleib bei deinen Leisten.

Das aus Erfahrungen der Vergangenheit selten Lehren gezogen werden zeigen die  Mitglieder: Sie hüllen sich in schweigen! Später irgendwann vielleicht einmal gefragt, werden die fleißigen Kommentatorinnen Mela und Anna auf dieses Blog sagen: Jaaaaaa, das konnten wir doch nicht wissen.

Hier ein Schreiben aus der Partei. Ich hätte es bei Gründung dieser Partei nie für möglich gehalten so ein unerträgliches Traktat aus einer Linken Partei lesen zu müssen. Dieser Schrieb müsste eigentlich einen jeden bislang noch Zweifelnden davon überzeugen wie viel an rechter Energie in dieser Partei vorhanden ist. Im Vergleich zu diesem Brief unten der Link auf die „Richtlinien der Mfs 1-76 „

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Ihr Zeichen -Nr. 02/l1

DIE LINKE. Landesverband Saar
z. Hd. Landesschiedskommission
Dudweilerstraße 51
66111 Saarbrücken

Freitag, 4. Februar. 2011

Betreff: Antrag im Verfahren Reg-Nr- 02/l1

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 26. Januar 2011 informierten Sie mich über den von xxxxxx gegen mich gestellten Antrag auf Ausschluss aus der Partei DIE LINKE (Reg.- NR. 02/11).

In Reaktion darauf beantrage ich hiermit:
Den Antrag wegen Prozessunfähigkeit des Antragstellers durch Prozessentscheidung als unzulässig abzuweisen abzuweisen (I), hilfsweise: den Antrag als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen (II)

Zu den Gründen:

(I) Die Ausführungen des Antragsstellers geben Anlass an der Prozessfähigkeit zu zweifeln.

Die Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, einen Prozess selbst oder durch einen Prozessbevollmächtigten zu führen.Die richtet sich grundsätzlich nach der Geschäftsfähigkeit der Person.

Kinz in  Posser/ Wolf (Hrsg.), Beck’scher Online Kommentar VwGO, Stand: o1. 10. 2010 § 62 Rn. 1; Leitherer in : Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, Sozialgerichtgesetz, 9. Auflage 2008, § 71 Rn.1 a; Lindacher in: MüKo ZPO, 3. Auflage 2008, § 52 Rnn. 1.3; Steinert/ Theede, Zivilprozess, 8. Auflage 2004, Rn. 59; Weth in: Musielak – ZPO, 7. Auflage 2009, §52 Rnn.2f.

Allerdings kann sich eine Prozessunfähigkeit und auf den damit in Zusammenhang stehenden beschränkten Kreis von Verfahren begrenzen, etwa bei Querulanz.

Leitherer, aaO, S 71 Rn. 6a; Lindacher, aaO, S 52 Rn. 15; Bier in: Schoch / Schmidt- Aß-mann/ Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, 20. Ergänzungslieferung 2010, § 61 Rn. 7.mwN;Kintz, aaO § 62 Rn. 12; Weth,AAO, § 52 Rn. 5.

Das Verhalten des Antragsstellers stellt sich als querulatorisch dar. In den vergangenen Monaten hat dieser eine große Zahl von Genossen mit Parteiausschlussverfahren überzogen. Darüber hinaus hat er ebenfalls in großer Zahl weitere Sachentscheidungen durch die Schiedskommissionen der Partei beantragt. Die übergroße Anzahl der Anträge des Antragstellers wurde dabei als unzulässig oder gar als unbegründet zurückgewiesen.

Anträge des Antragstellers weisen regelmäßig eine hohe Parallelität auf. Er wiederholt stereotyp und teilweise verworren seine Behauptungen. Regelmäßig werden seine Anträge durch Vorwürfe gegen die zur Entscheidung berufenen Schiedskommissionen ergänzt. Der Antragsteller ist dabei grundsätzlich nicht bereit, alternative Sichtweisen auf einen Sachverhalt zu akzeptieren. Vielmehr beharrt er unkorrigierbar auf seinen Einschätzungen. Die Möglichkeit, dass eine gefällte Entscheidung eine gewisse Berechtigung hat, erwägt er nicht einmal ansatzweise. So beharrt er seit Monaten darauf, dass der Begriff der Öffentlichkeit der Sitzung der Schiedskommission so zu verstehen sei, dass hierzu alle Bürger Zugang haben müssten. Mit der von der Mehrheit der Schiedskommission vertretenen Auffassung, dass der Begriff Öffentlichkeit in § 10 II der SchO im Lichte von § 28 l BS auszulegen ist, setztr er sich inhaltlich nicht auseinander. Seine Ansicht steht fest und ist auch durch Argumente nicht zu erschüttern. Schon an der Art und Weise dieser Prozessführung ist die querulantische Verhaltensweise des Antragstellers erkennbar.

Aufgrund einer solchen Verhaltensweise kann die Prozessunfähigkeit festgestellt werden. Dies kann auch ohne Erhebung weiterer Beweise geschehen, soweit sie für einen Laien erkennbar ist. Insbesondere kann dies auch ohne weitere Anhörung des Antragstellers geschehen, soweit dessen schriftliche Eingaben eine ausreichende Tatsachengrundlage darstellen.

BGH, NJW 2000,n289; OLG Münster, NVwZ-RR 1996, 619; VGH Kassel, NJW 1990, 403, 404

Vorliegend begründet das gesamte Prozessverhalten des Antragstellers jedenfalls erhebliche Zweifel, ob dieser prozessfähig ist, zumindest in Verfahren vor den Schiedskommissionen der Partei DIE LINKE. Soweit sich  nicht feststellen lässt, dass der Antragsteller prozessfähig ist muss er als prozessunfähig gelten.

Leitherer, aaO, § 71 Rn. 8b; Lindacher, aaO, § 52 Rn. 46; Weth, aaO § 52 Rn.6.mwN.

Daher ist der Antrag des Antragstellers durch Prozessentscheidung als unzulässig abzuweisen.

OLG Münster, NVwZ-RR 1996, 619; VHG Kassel, NJW 1990, 403; Leitherer, aaO, § 71 Rn..3, Lindacher, aaO, § 52 Rn. 38; Weth, aaO, § 52 Rn. 6; Steinert/Theede, aaO, Rn.59.

(II) Jedenfalls aber ist der Antrag offensichtlich unbegründet.

Selbst wenn die Interpretationen des § 10 II SchO durch den Spruchkörper nicht richtig wäre und § 10 II SchO nicht im Lichte von § 28 I BS auszulegen wäre, würde die Interpretation  des Spruchkörpers keinen tauglichen Ausschlussgrund für Mitglieder des Spruchkörpers darstellen.

Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesschiedskommissionen ist die Bundesschiedskommission berufen. Dort kann eine Entscheidung inhaltlich angegriffen werden. Die Bundesschiedskommission ist sodann in der Lage darüber zu entscheiden, ob die Auslegung der Vorinstanz überzeugend ist. Aus dieser Systematik ergibt sich das der Weg der Berufung der einzig geeignete ist, um – vermeintliche – Fehler von Spruchkörpern zu rügen.

Nicht geeignet ist hingegen das Mittel des Parteiausschlusses. In einem streitigen Verfahren unterliegt regelmäßig eine Partei und es wird nicht in ihrem Sinne entschieden. Würde nun eine solche Entscheidung einer Schiedskommission einen geeigneten Grund für einen Parteiausschluss darstellen, so hätte dies zu Folge, dass sich Mitglieder von Schiedskommissionen ständig mit Parteiausschlussverfahren konfrontiert sähen.

Entsprechend haben sowohl die Landes- als auch die Bundesschiedskommissionen in einem ähnlich gelagerten Fall einen Parteiausschluss von Mitgliedern der Landesschiedskommissionen aufgrund einer Entscheidung der selbigen verneint und auf den Grundsatz  verwiesen, dass Entscheidungen von Schiedskommissionen mit den nach Satzung und Schiedsordnung vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten werden müssen und nicht zur Begründung von Parteiausschlussanträgen dienen können.

LSK-Saar, Reg.-Nr. 28/10;BSK, AZ.: 85a/2010

Mit freundlichen Grüßen

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IE

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Grafikquelle   :  Bundesarchiv, Bild 183-15600-0005 / Köhler, Gustav / CC-BY-SA 3.0

15 Kommentare zu “Stasi Methoden an der Saar”

  1. Pimpf sagt:

    Besonders sollte man beachten, die Konstruktion eines Feindbildes des potentiellen Gegeners.
    Somit wird ideologisch die „Reinheit“ des Systems an die Massen verbreitet, die den Schwachsinn auch noch glauben und sich ihren Herrschern untertänigst zeigen, obwohl sie anders denken. „A…kriecher“ heißt dies auf gut Deutsch. Dann siehe auf die Vorteilsnehmer kämpfend um ihre angeblich sich in Reichweite befindlichen Posten, um ihr narzistisches Gedankengut auszuleben. Dann sind die Ängstlichen, die schon bibbern bei geschwollenen Worten oder Mails, die der Einschüchterung dienen sollen.
    „Jegliches braucht seine Zeit“. Auch die Erkenntnis, dass am Ende die Gerechtigkeit siegt. Mensch ist nun mal immer auf Untertan geprägt. Er folgt dem Herdentrieb und fällt jedes Mal auf die Fr….
    Die jenigen, die sich in der heutigen Zeit nicht mehr verdummbeuteln lassen, sind zwar aussen vor, aber sie fühlen sich pudelwohl.
    Die Stasi wollte die Macht erhalten, deshalb benutzten sie diese Methoden der massiven Zersetzung und Einschüchterung. Peng heute gibt es keine DDR mehr, warum wohl?
    In der Linken will man auch die Macht erhalten! Na denn, bin auf den Wähler gespannt.

  2. Ex-Saarländer sagt:

    Der Hinweis auf das Verfahren Reg. 28/10 gibt mir die Möglichkeit tacheles zu reden.

    In dem oben zitierten Ausschlussverfahren konnte nachgewiesen werden, dass die Mitglieder der Schiedskommission Saar

    Wolfgang Fieg
    Martina Kien
    Hans Ruge
    Reiner Bierth
    Sebastian Beining

    die Verfahrensbeteiligten (Antragsgegner) vorsätzlich

    belogen und betrogen

    haben.

    Reiner Bierth, Protokollführer hat gestellte Anträge nicht protokolliert.

    Hans Ruge hat über seinen Arbeitgeber angeblich den mindestens 7 Seite langen Befangenheitsantrag an die nicht anwesenden Mitglieder Sabine Neu-Spreuer und Thomas Müller gefaxt (Nachforschungen ergaben, dass Thomas Müller kein Faxgerät hat)

    H. Ruge, wie W. Fieg, ver.di-Mitglied, und für befangen erklärt- nimmt Kontakt zu den abwesenden LSK-Mitglieder auf wie z.B. der Lebensgefährtin des ebenfalls für befangen erklärten Rechtsanwalts Pütz, Sabine Neu-Spreuer

    W. Fieg verweigerte – trotz Zusage – die Herausgabe der Faxsendeprotokolle. Aus gutem Grunde. Fieg hat bewusst und vorsätzlich getäuscht.

    Martina Kien will angeblich per Handy eine Telefonkonferenz durchgeführt haben.
    Sie schweigte sich darüber aus, wann und wo die Telefonkonferenz stattgefunden haben soll.

    Es ist richtig: Dieser Lug und Trug der Schiedskommission Saar wurde von der Bundesschiedskommission legalisiert.

    Ein Freibrief für weitere Sauereien durch die Schiedskommission Saar.

    Zahlreiche Augen-Zeugen konnten die Machenschaften von Fieg & Co. im März 2010 im Rest. Kirner Eck mitverfolgen.

  3. Dr. Schiwago sagt:

    Mal eine allgemeine Frage zu „MFS- Richtlinie 1-76“ – siehe oben rot geschrieben:

    Wer hat denn im Saarland die Schulungen dazu gemacht?

  4. BlonderEngel sagt:

    Ich tippe auf das blonde Gift aus der Mozartstraße 5.

  5. Grauer Panther sagt:

    @ 4

    Die hat doch vom Tuten und Blasen gar keine Ahnung.

  6. Goldener Reiter sagt:

    zu 3: Die Zuckerpuppe aus der Lampenesterstraße käme als Schulungsleiterin auch in Frage.

  7. Helmut Kokoschka sagt:

    Was bedeutet die zitierte Entscheidung des OVG Münster (NVwZ-RR1996)?

    Bedeutet es: Dass eine Schiedskommission, die sich offensichtlich nicht an die Gesetze hält, verfassungsfeindlich ist? Darf ich das behaupten?

    Ein Rechtsanwalt, der offensichtlich Stasi-Methoden anwendet… – als was darf ich den bezeichnen? Vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es Menschen, die über 600 Klagen eingereicht haben (Verfassungsbeschwerden). Warum werden die dann überhaupt verhandelt?

    Sind etwa unsere Verfassungsrichter nicht so intelligent wie einige unserer Rechtsanwälte.?

  8. Freddy sagt:

    Es bedurfte einiger Nachforschungen, um in Erfahrung zu bringen, wer das wunderbare Schreiben verfasste. Es war ein Mitglied der Schiedskommission Saar.

    „Mit der von der Mehrheit der Schiedskommission vertretenen Auffassung, dass der Begriff Öffentlichkeit in § 10 II der SchO im Lichte von § 28 l BS auszulegen ist, setzt er sich inhaltlich nicht auseinander. Seine Ansicht steht fest und ist auch durch Argumente nicht zu erschüttern“

    Mitglieder/Verfahrensbeteiligte (Antragsteller sowie Antragsgegner) sind in der Pflicht, „die von der Schiedskommission“ nicht einfach machen zu lassen, was sie wollen.
    Jedenfalls scheint seine Denke und die einiger anderer Schiedskommissionsmitglieder- möglicherweise mit DDR-Vergangenheit – der Weisung „von oben“ zu entsprechen.

    Klar gibt es auch einige schwarze Schafe in Schiedskommissionen.
    Aber müssen es ausgerechnet Juristen sein?

  9. Gilbert Kallenborn sagt:

    Kritiker von linken Amtsträgern an der Saar werden nicht im Einzelfall,sondern mit Methode; als geisteskrank und prozessunfähig erklärt. Diese erbärmliche Methode, gesunde Menschen als geisteskrank zu erklären, nur weil sie von ihrem Verfassungsrecht der Kritik Gebrauch machen,
    benutzte der erbärmliche Spezialanwalt des LaVo in Serie gegen mich (auch Andere?) im Auftrag des Landesvorstand der Saar.
    Dieser saubere Anwalt erschien nicht zur Urteilsverkündung am 31. 08. 2011 im Amtsgericht von Saarlouis, welche zu 9:00 Uhr terminiert war.
    Richter Koch hatte die Verkündung für den Juden Kallenborn zuerst in einen Saal mit Kruzifix angesetzt, nach einigen Grübel mich aber in einen anderen Raum geführt.
    Schon im Jahre 2009 wurde ich für mein begehren der Kruzifix Entfernung aus dem Gerichtssaal, im Beisein von Fieg vom RA B. als geisteskrank erklärt.
    Nun versucht der Offizielle Anwalt des Landesverband der Linken Saar, mich seit über einem Jahr für Prozessunfähig zu erklären, warum es auch an erster Stelle zu klären gilt wer für die Methoden aus vergangen geglaubten Zeiten bezahlt.
    Haben für diese Kosten die Mitglieder aufzukommen?
    Unerwünschte Kritiker für Prozessunfähig zu erklären war sowohl eine geübte Methode der Stasi als auch in der Zeit des braunen Sumpf.
    Da fragst du noch Genosse Kokoschka? Du warst mehr als ein Dutzend mal dabei, als die Saar-LSK die Verfassung und die eigenen Statuten mit Füßen getreten hat.
    Da noch Fragezeichen?
    Ich brauche kein Gerichtsurteil zu suchen (aber man findet dazu etliche..) um mit gesunden Menschenverstand ohne Fragezeichen festzustellen: generell:
    Eine LSK, die Recht und Gesetz und die Verfassung bricht, die die eigenen Akten fälscht, die Grundsätze der Partei und die Bundessatzung der Partei die Linke gezielt missbraucht und übergeht,
    das ist keine neutrale Schiedskommission.
    Eine solche LSK ist eine kriminelle Vereinigung.
    Und nichts anderes. Eine verkappte Stasi-Nachfolgekommission, denn es werden dieselben Methoden benutzt.
    Im demokratischen Rechtsstaat ist das Recht auf Kritik in Art.1 GG,Art 2 Abs. 1 GG garantiert, die Bundesrepublik Deutschland ist zudem der Europäischen Menschenrechtskonvention -EMRK- beigetreten, diese lässt die Geisteskrank – Totschlagmethode gegen Kritiker nicht zu, ein Rechtsanwalt hat mit juristischen Argumenten zu arbeiten und nicht die Prozeßfähigkeit eines linken Kritkers zu bezweifeln, der Recht erhält vom höchsten Organ der Partei die Linke selber:
    Der Bundesschiedskommission.

    Ich beglückwünsche die erfolreichen Genossen in Mecklenburg-Vorpommern zu ihren 18 %. Ich weiss, daß es dort die Saar-Methoden NICHT GIBT. Weil dort die Wiederkehr der DDR nicht gewollt wird. An der Saar wurde die DDR Nr. 2 installiert. Weg damit.

    ,

  10. Pimpf sagt:

    Ein Vöglein zwitscherte mir heute zu, was wieder für Falschinformationen innerhalb der einzelnen Gruppierungen der Partei DIE LINKE. im Saarland gestreut werden. Es ist schon hahnebüchend, wie man versucht, durch verbreiten von Lügen, einzelne Personen unter Druck zu setzen und sie einzuschüchtern. Man schreckt auch vor Nichtparteimitgliedern nicht zurück. Dies hat Methode, genau so ist es.
    Man kann nur noch Ekel emfinden und das Volk aufklären.

  11. Helmut Kokoschka sagt:

    #9 Zu Gilbert,
    Tut mir Leid, dass Du meinen Hinweis, mit der Keule und dem ? nicht verstanden hast.
    # 10 Zu Pimpf,
    Vielleicht bist Du das Vögelchen das so fleißig zwitschert. Oder gibt es einen anderen Grund, warum Du Deinen richtigen Namen nicht angibst. Die Formulierungen die Du Gebrauchs, kommen mir auf jeden Fall bekannt vor.

  12. Pimpf sagt:

    @ 11 Helmut Kokoschka

    „Vögelchen“ heißt bei mir Freunde, echte Weggefährten, Kämpfer für eine gute Sache, die ihren Kopf hinhalten und dafür abgestraft werden, gemobbt und gedemütigt wurden und so weiter.
    Jeder hat das Recht, hier anonym zu schreiben. Das Thema ist hier schon durch. Die Namen zur rechten Zeit am rechten Ort, denn jeder kann für sich entscheiden, was er tut, wann, wo und wie. Vermutungen sind Schall und Rauch.

  13. Helmut Ludwig sagt:

    Tarnkappentiefflugschisserlinge –
    Jeder, der nicht unter seinen echten Namen schreibt, der macht auch keine echte Politik, der steht für garnichts außer Versteckspiel.
    Dann lass es doch ganz sein. Schreib an den Papst oder Dr.Sommer („BRAVO“ 1970!)
    Im ganzen Sumpf Saarlouis habe ich bis jetzt 5 Leute gefunden, die unter eigenem
    echten Namen schreiben.
    Dies Anonym-Zeugs geht schon soweit,daß der MdB Lutze (war wohl zulange in der DDR von der Stasi umzingelt bzw. mit Stasi-Papa verblendet ) bei Neuwahlen Anträge vorlegt, die dann von ALLEN genehmigt werden sollen, womit auch alle haften sollen nur der Herr Antragsteller -der Herr Oberschlau Dirk Scholl -wird nicht genannt.
    Wäre diese Methode durchgangen, da hätte sich ein Abgrund aufgetan, noch mehr solche
    Zombie-Anträge, die Methode wäre legalisiert worden. Das ist das System Lutze -Leute überfahren mit seinem MdB-Titel, den er m.E. nicht verdient, wer Genossen das Wahlrecht kaputtmacht der hat ein gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz, über das er wachen soll für so 15.000 Euro Steugergelder pro Monat und selbsterfundene Willkür als „Recht“ verkaufen, dann noch eine 70 jährige Großmutter als Abnicker plus den sowieso Abnick-Schweigerpapa-und schon ist alles paletti.
    Antrag von Anonym, Herr Scholl hat mal wieder keine Zeit (pinselt dafür die Saar rot in seiner Website ) Lutze macht den Wasserträger-aber! Hups! Plan misslungen!
    Es gab,unglaublich aber wahr, denkende Menschen in dieser Rentnerversammlung Kokoschka und Kallenborn, die versauten den Anonym-Plan ratzfatz.
    Wenn man hier schon so weit gehirngewaschen ist oder wird, daß annoynyme linke Anträge serviert werden, als sei das der Inbegriff des demokratischen Sozialismus -in Wahrheit mehr Geheimzirkelmacherei für Buxenschisser -dann gute Nacht Linke.

  14. pontius pilatus sagt:

    Dass die Linke Saar in ihrer Landesschiedskommission nicht die geistige Elite sitzen hat, ist bekannt. Die Damen und Herren sind noch nicht einmal in der Lage, eine korrekte Einladung zu einer Sitzung zu erstellen.
    Hier der neueste Streich: Nächste Sitzung soll laut Homepage der Saar Linke vom 28.3.2012 am Freitag, 31.3.2012, sein.
    (Die Ankündigung auf der Homepage: Die nächste Sitzung der Landesschiedskommission findet statt am Freitag, den 31. März 2012 um 16:00 Uhr im Nebenraum der Gaststätte Roland`s Eck, Bergstraße 75, 66115 Saarbrücken-Burbach. Die Terminankündigung als PDF-File finden Sie HIER.)

    Ätsch, am Freitag ist aber nicht der 31.3, sondern der 30.3.2012. Auf Eurer vollständigen Einladung steht hingegen nur das Datum, es fehlt der Tag.
    (Öffentliche Sitzung
    der Landesschiedskommission
    am 31. März 2012
    im Nebenraum der Gaststätte Roland`s Eck, Bergstraße 75, 66115 Saarbrücken-Burbach….)

    Wegen Verwirrung und Unklarheit ist somit der Sitzungstermin am Freitag hinfällig und nichtig. Na denn, auf ein Neues, Frau Super-Juristin. Nächster Versuch, vielleicht klappt es ja dann.

  15. Maxi sagt:

    Hat die Super-Juristin auch einen Namen?

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