Stadtgespräch aus Dessau
Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 30. Oktober 2019
Brüche und Entzündungen
Von Christian Jakob
Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh. Ein forensisches Gutachten belegt: Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod misshandelt.
Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben.
Jalloh war zur Mittagszeit des 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle verbrannt. Am Morgen, gegen 9.30 Uhr, war er zuvor von dem Dessauer Polizeiarzt Andreas Blodau untersucht worden. Der hatte keine Verletzungen bei Jalloh dokumentiert. Entsprechend müssen die Verletzungen, die jetzt das forensische Gutachten attestiert, zwischen der Untersuchung durch Blodau und dem Ausbruch des Feuers um 12.30 Uhr entstanden sein – so sieht es die IGOJ in ihrer Erklärung.
Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen „vor dem Todeseintritt entstanden sind“, heißt es im Gutachten.
Bislang war lediglich ein Bruch im Bereich des Nasenbeins Jallohs verbrieft gewesen – auch dies nur durch ein privat von der IGOJ finanziertes Gutachten. Das hatte der inzwischen emeritierte Rechtsmedizin-Professor Hansjürgen Bratzke aus Frankfurt 2005 verfasst. Doch Bratzke hatte offengelassen, ob der Bruch des Nasenbeins vor dem Tod entstanden ist – und die anderen Verletzungen gar nicht thematisiert. Auch der inzwischen ebenfalls emeritierte Rechtsmedizin-Professor Manfred Kleiber aus Halle war mit dem Fall befasst, hatte die jetzt bekannt gewordenen Verletzungen aber nicht benannt. So waren sie während der mehrjährigen Gerichtsverfahren gegen Polizeibeamte des Reviers nie offiziell festgestellt worden.
Vieles spricht nun für das Motiv Vertuschung
Die neuen Untersuchungsergebnisse sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie eine mögliche Antwort auf die Frage geben, warum Jalloh in seiner Zelle mit Brandbeschleuniger angezündet worden sein könnte. Diesen Tathergang hatte die anhaltische Justiz lange Zeit zurückgewiesen. Stattdessen wurde offiziell behauptet, dass Jalloh die Matratze am Boden der Gewahrsamszelle, auf den er mit Händen und Füßen gefesselt war, selbst angezündet hatte.
Die IGOJ hatte schon sehr früh Belege dafür gesammelt, dass dies nicht der Fall gewesen sein kann. Viele weitere Indizien für eine Tötung waren im Laufe zweier Prozesse zutage getreten. Im April 2017 schloss sich schließlich der Dessauer Staatsanwalt Folker Bittmann dieser Auffassung an.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
Weitere Berichte über diesen brisanten Behördenfall :
Eine vernichtende Aussage über die Unfähigkeit des Staates
05. 01. 2018 Der abgewiesene Zeuge
13. 11. 2012 Der Fall Oury Jalloh
10. 01. 2012 Die Fratze des Staates
09. 01.2011 Schweigen von Beamten
09. 12. 2008 Polizei Rassismus in Dessau
9. 12. 2008 Skandal-Urteil in Dessau
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