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Spenden im Tod geht nicht

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 9. Januar 2020

Streit um neues Transplantationsgesetz

Von Monica Knoche

Organmangel wird durch das neue Transplantationsgesetz nicht behoben. Die Gleichsetzung der Diagnose „hirntot“ mit dem Tod rührt an die Verfassung.

Der Deutsche Bundestag wird in den nächsten Tagen das Transplanta­tionsgesetz ändern. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit der Widerspruchslösung einen weitreichenden Vorschlag unterbreitet. Er will, dass künftig mehr menschliche Organe entnommen werden können und damit mehr Kranken geholfen werden kann. Zu diesem Zweck soll von der freiwilligen Organspende abgesehen werden. Aber lässt sich so das Problem der Organgewinnung tatsächlich beheben?

Der Grund für den Organmangel liegt nämlich weniger in der geltenden Selbstbestimmungsregelung. Vielmehr herrscht eine stetig wachsende Organnachfrage – und ein prinzipieller Mangel an explantationsgeeigneten Patienten. Wer bereits verstorben ist, wessen Lebensfunktionen erloschen sind, kommt für eine Organentnahme nicht infrage. Eine Spende nach dem Tod entspricht nicht der Wirklichkeit. Es muss vielmehr der irreversible Verlust aller messbaren Hirnfunkionen eingetreten sein und der Körper noch künstlich in einem durchbluteten Zustand gehalten werden. Nur so kann die Explantation eingeleitet werden. Das ist eine außergewöhnliche und sehr seltene Art zu sterben.

Der neurologische Befund „hirntot“ markiert nur die Diagnose, die normalerweise dazu führt, dass alle intensivmedizinischen Maßnahmen beendet werden müssen. Die Gleichsetzung dieses Zustands mit dem Tod ist nach wie vor umstritten, sie wurde vor 25 Jahren bei der ersten Gesetzgebung im Interesse der Transplantationsmedizin vorgenommen. So existieren seither zwei Arten des Todes. Der sogenannte Hirntod und der traditionelle Tod. „Man wird eher zum Empfänger als zum Spender“ sagt der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Transplantationen haben ein systemimmanentes Dilemma hervorgebracht. Den Organmangel.

Um einen optimierten Zugriff auf die wenigen explantationsgeeigneten Intensivpatienten zu bekommen, will Spahn ausnahmslos alle Bürgerinnen zur Organabgabe verpflichten. Lediglich soll den Einzelnen noch zugebilligt werden, vorbeugend aktiv widersprechen zu können. Will man im Zweifel nicht gegen den eigenen Willen an Apparaten gehalten werden, muss man frühzeitig handeln. Schließlich kann man nicht wissen, wie und wann man stirbt.

Dieser Eingriff in die individuelle Autonomie sei statthaft, so das Argument für die Widerspruchslösung, weil der Staat damit ein legitimes Interesse zum Wohle Einzelner – nicht des Allgemeinwohls – verfolge. Dies sei nicht als Zwang zu verstehen, sondern als eine andere Art der Selbstbestimmung. Die BefürworterInnen sehen ihren Vorschlag als ethisch gleichwertig zu den bestehenden Schutzpflichten des Staates an, der bislang das Recht auf Unversehrtheit eines jeden Menschen in all seinen Zuständen zu verteidigen hat.

Zeichnung: Jens Spahn sagt "Hartz 4 bedeutet nicht Armut"; in seiner Hand ein Bündel Scheine (Monatsgehalt), im Hintergrund sind Dienstwagen und freies Zugfahren angedeutet.

Hat der Kasper schon gespendet? Nein — Politiker nehmen nur !!!

Anders als beim gültigen Transplantationsgesetz, das die freiwillige Spende als einzig vertretbare verfassungskonforme Möglichkeit festlegt, würden bei der Widerspruchslösung alle dazu gezwungen, sich mit dem eigenen Tod zu befassen. Damit bestünde lediglich noch ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen eine spezifische staatliche Leibeigenschaft im Dienst der Transplantationsmedizin. Es bleibt offen, woher der Staat dieses Sonderrecht ableiten will.

Quelle      :          TAZ      >>>>>           weiterlesen

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Grafikqiellen         :

Oben          —         Fehlende Hirnperfusion in der Hirnperfusionsszintigrafie

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Unten    —         Twitter    –  Darth Wutze (@HuWutze)     Wikimedia – Commons

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