SPD-Massenüberwachung:
Erstellt von DL-Redaktion am Dienstag 31. Januar 2023
SPD-Politiker fordern Einführung der IP-Vorratsdatenspeicherung
Quelle : Netzpolitik ORG.
Von : Markus Reuter
Bei der SPD werden die Stimmen lauter, eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einzuführen. Das FDP-geführte Justizministerium setzt weiter auf Quick Freeze.
Sowohl Politiker der SPD-Fraktion wie auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordern die Einführung der IP-Vorratsdatenspeicherung. Begründet wird dies mit dem Fall der Terrorverdächtigen von Castrop-Rauxel, die einen Giftstoffanschlag geplant haben sollen. Dort konnte ein Terrorverdächtiger nach Angaben der Sicherheitsbehörden mittels einer IP-Adresse ermittelt werden, die der Mobilfunkanbieter Vodafone für sieben Tage gespeichert hatte. Anbieter speichern manche Verkehrsdaten etwa zu Abrechnungszwecken oder zur Fehlersuche für einen begrenzten Zeitraum.
„Der Fall Castrop-Rauxel zeigt, dass es dringend eine klare Regelung für die Speicherdauer von IP-Adressen braucht“, sagte SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann gegenüber der Rheinischen Post. „Wir sollten mit Ampel-Mehrheit die Rechtsgrundlage schaffen, dass künftig die IP-Adressen immer für 14 Tage gespeichert werden“, forderte er gegenüber der Zeitung.
Laut dem Bericht sieht man das auch im Bundesinnenministerium so. Eine Sprecherin von Nancy Faeser (SPD) sagte, dass der Europäische Gerichtshof ausdrücklich entschieden habe, dass IP-Adressen gespeichert werden dürfen, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Das vom Bundesjustizministerium präferierte Quick-Freeze-Verfahren sei kein Ersatz, sondern nur eine Ergänzung. Dabei können Daten mit möglichem Bezug zu Straftaten bei den Anbietern „eingefroren“ werden, damit sie nicht routinemäßig gelöscht werden.
Weiter Streit in der Ampel
Der Rheinischen Post sagte ein Sprecher von Marco Buschmanns (FDP) Ministerium: „Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist es besonders wichtig, den Ermittlungsbehörden nach vielen Jahren der rechtlichen Unsicherheit nun ein Instrument zur Verfügung zu stellen, dessen Rechtssicherheit außer Frage steht.“ Im vergangenen September hatte der Europäische Gerichtshof die bisherigen deutschen Regelungen gekippt, da eine anlasslose Speicherung der Daten nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Eine wie von der SPD geforderte Speicherung würde keine Rechtssicherheit bieten, denn die Daten dürfen nur für den absolut notwendigen Zeitraum gespeichert werden. „Die Bestimmung dieses Zeitraums wäre daher erneut mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet“, so der Sprecher weiter gegenüber dem Medium.
In der Ampel-Koalition ist man sich also weiterhin alles andere als einig. Während das Justizministerium die Vorratsdatenspeicherung nicht will und stattdessen schon einen Entwurf für das Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt hat, will die Innenministerin eine neue Vorratsdatenspeicherung und an das Äußerste gehen, was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zulässt.
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Dienstag 31. Januar 2023 um 15:10
Respektive einer digitalen Überwachung ist es von Bedeutung das dies präzise gegen Verbrecher wie Sexualstraftäter*innen, Rechtsextremisten, Terroristen zur Anwendung kommt. Die Masse der Gesellschaft davon nicht tangiert werden wird. In dem Fall wird es zu einer Akzeptanz kommen.
Jimmy Bulanik