DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Soziale Gerechtigkeit im Bußgeldverfahren

Erstellt von Redaktion am Freitag 22. Februar 2013

oder
Rolf Linsler auf der Überholspur im Baustellenbereich

Heute noch so ?

Wieder einmal hat es Rolf Linsler eindrucksvoll geschafft, sich für den Orden wider den tierischen Ernst ins Gespräch zu bringen. Alle saarländischen Polit-Insider wissen ja das Allroundtalent des besagten Ordensaspiranten zu würdigen und zu schätzen. Nun hat er sich auch als absoluter Verkehrsexperte geoutet – einem Gebiet, auf dem sich bis dato ein Noch-MdB als selbsternannte Koryphäe herumdrängeln durfte.

Nebenbei: Ein Hinweis darauf, dass nun Rowdy-Rolf mit Vollgas in Richtung Berlin brettert? Hoffentlich endet er dabei nicht wie so manch rüstiger Senioren-Vettel als Geisterfahrer auf Deutschlands Autobahnen!

In einem gewohnt fundierten Beitrag mit dem Titel „Gleiches Recht für alle im Straßenverkehr“ auf der Landesseite der LINKEN.Saar setzt er sich dafür ein, dass eben genau dieses Gleichheitsprinzip nicht gelten soll, was schließlich voll und ganz der Linsler’schen Logik folgt: „Die Linksfraktion hatte gefordert, Bußgelder im Straßenverkehr an der Höhe des Einkommens zu orientieren.“ Dies sei ein Antrag „für mehr soziale Gerechtigkeit im Bußgeldverfahren“.

Wenn man soziale Gerechtigkeit beispielsweise im Zusammenhang mit der kommunalen Gebührenerhebung (z.B. Abwasser, Straßenreinigung o.ä.) einfordert, ist das sicherlich legitim und nachvollziehbar. Im juristischen Kontext dagegen hat das schon etwas Folkloritisches an sich, eben einem postkarnevalistischen Versuch, sich in den Annalen der Närrinnen und Narrhallesen verewigen zu lassen. Wie sollte denn eine Staffelung nach Vorstellung des Elferratspräsidenten aussehen? Du verdienst 11 Euro die Stunde, fährst aber 11 km die Stunde zu schnell und musst dafür 11 Euro Bußgeld entrichten? Bei 111 Euro Bruttoverdienst kosten Dich dann 11 km die Stunde zu viel 111 Euro Bußgeld? Oder wie?

Und überhaupt: Warum sollte man dieses ausgeklügelte „Projekt“ nicht auch auf das Strafrecht ausdehnen? Leider gibt es keinen Paragraphen gegen die Gefahr für öffentliche Sicherheit vor Verblödung. Sonst könnte es für den einen oder anderen Berufspolitiker wirklich ziemlich teuer werden, während die ewigen Dummschwätzer in den Bürgerbüros und OV-Versammlungen mit einer Runde Freibier glimpflich davon kommen könnten.

Das wäre doch echte soziale Gerechtigkeit im Bußgeldverfahren!

Rolf Linsler:
„Gleiches Recht für alle im Straßenverkehr“
SPD und CDU verweigern sich einer ernsthaften
inhaltlichen Debatte

Der Landesvorsitzende der saarländischen LINKEN, Rolf Linsler, ist enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der sogenannten Großen Koalition. Die Linksfraktion hatte gefordert, Bußgelder im Straßenverkehr an der Höhe des Einkommens zu orientieren. Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. „Die heutige Debatte hat deutlich gemacht: Die SPD macht sich nicht einmal mehr die Mühe, sich mit Anträgen der Opposition überhaupt zu befassen. Denn sonst könnte es für Sozialdemokraten eigentlich keinen Grund geben, diesen Antrag für mehr soziale Gerechtigkeit im Bußgeldverfahren abzulehnen. Die SPD sieht politische Initiativen wohl inzwischen nur noch durch die schwarze Brille ihres Kuschelpartners CDU.“ Die saarländische LINKE werde sich trotzdem weiter für dieses Projekt einsetzen.

Quelle: DIE LINKE Landesverband Saar >>>>> weiterlesen

 

und morgen schon so?

——————————————————————————————————————————-

Fotoquelle: Wikipedia / Geisterradler

Author svolks

This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.

Gefahrenzeichen / Wikipedia : Author de:Benutzer:Thomas R. Schwarz

This image is in the public domain according to Austrian copyright law

12 Kommentare zu “Soziale Gerechtigkeit im Bußgeldverfahren”

  1. Thomas A. Bolle sagt:

    In einem skandinavischen Land gibt es das. Geldstrafen schrecken nur, wenn sie weh tun. Also warum soll der, welcher mehr „verdient“ oder hat, nicht auch mehr bezahlen? Für einen Millionär sind z. B. die paar Euros für den nicht angelegten Gurt doch nur Peanats. Die STVO ist ein eigenes Regelwerk. Nur wenn durch oder mit dem Auto eine Straftat ensteht oder begangen wird, gibt es die Verbindung zum Strafgesetz. Also hinkt der Vergleich mit Strafverfahren. Aber bei der Festsetzung von Tagegeldsätzen haben einige Gerichte auch schon nach den Einkommensverhältnissen geurteilt.

  2. Schichtwechsler sagt:

    Ziemlich arrogant ist man im LV Saar gegenüber Mitgliedern, die für ein halbes Jahr beitragsfrei gestellt werden möchten. Auf der einen Seite wird das Geld mit beiden Händen hinaus geworfen und auf der anderen Seite verwehrt man Mitgliedern ein kleines Bonbon der Beitragsfreistellung. Diese Mitglieder sind scheinbar nur dann gern gesehen, wenn es darum geht, sie als Wasserträgerinnen und Wasserträger im Wahlkampf zum Nulltarif zu aktivieren. Ich empfinde das als Ausbeutung.

  3. exlinker sagt:

    to late for the fasend but to early for the 1. of april …
    wenn sich lutze und rolf zusammentun wird bekifft autofahren für hartz 4 empfänger bald kavaliersdelikt und wenn frau – s. klatten – dann mit so einem kollidiert – geht die lebenslänglich ins gefängnis – sie war einfach zu reich – ihr pech

  4. Gilbert Kallenborn sagt:

    Linsler hat einen Dummenfang-Antrag gestellt, der rechtlich überhaupt nicht durchsetzbar ist.
    Weder an der Saar, noch bundesweit.
    Einmal fordern sie -allen voran MdB Lutze -kiffen freizugeben, das fällt dann auch voll in den Straßenverkehr, dann soll der Bekiffte Hartz-4 ler weniger zahlen als der (noch-) in Arbeit Stehende. Logisch. Linslerlogik. Auch bei Unfällen mit Schwerverletzten?
    Er war scheinbar selber nicht nüchtern beim Vortragen dieses Unfugs.
    Eine derartige Änderung im Verkehrsrecht erfordert Mehrheiten, die die Linke nicht hat und nie bekommen wird. Was machen die ganzen Rechtsanwälte, die sogenannten „wissenschaftlichen Mitarbeiter“? die da sind, um den greisen Linsler zu beraten? Er wollte ein Bundesgesetz umbauen. Vom Zwergenland Saar aus, man betrachte die Landkarte Deutschlands.
    Aber Größenwahn hat in der Linken Saar sowieso Einzug gehalten, seit der 1,68 m -Napoleon (1,65 m?) Lafontaine übernahm.

  5. Ichbins sagt:

    ein politischer Geisterfahrer, mei oh mei

  6. amore mio sagt:

    Wie soll das in der Praxis funktionieren? Soll sich die Politesse vor Ausstellen des Knöllchens den Gehaltsstreifen zeigen lassen?

  7. Thomas A. Bolle sagt:

    @ 6:
    Hier gehts nicht um falsch Parken. Hier geht es Geschwindigkeitdelikte, Abstandsverstöße, Überholvergehen, Rotlichtmissachtung, Anschnallpflicht, Handyverbot etc.. Alles was den Bussgeldkatalog betrifft. Und das lässt sich umsetzen.

  8. Bremer sagt:

    Ohne den Linsler persönlich zu kennen:

    Kennt der überhaupt den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ?

    Oder viele „Nachwuchspolitiker“ der Linkspartei den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ?

  9. Schichtwechsler sagt:

    Im Saarland kennen die linken „Nachwuchspolitiker“ nur eins: „dem großen Polarisierer zu gefallen“.

    Linsler persönlich nicht zu kennen, ist ein goßer Segen. Diese Partei ist eine Lachnummer geworden, und es war vermutlich von Anfang an falsch, dass Lafontaine Linsler an die Landesspitze gestellt hat.

  10. AlternativerLinker sagt:

    Politik ist die Kunst des Möglichen.
    Das ist der erste Satz, den alle „Schlaumeier“ lernen, alle diejenigen die politikfähig, also betrugsfähig, sein wollen.

  11. Opa Fielmann sagt:

    Es ist immer wieder das altbekannte Lied, die Linke kupfert bei anderen ab.

  12. Michel SLS sagt:

    # 10
    Ein Mandat ist kein Selbstbedienungsladen!

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>