Sanktionen und Hartz IV
Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 23. November 2018
Sozialstaat ist kein Freibier
Von diesen Staat hat niemand etwas geschenkt bekommen, sondern zuvor reichlich dafür eingezahlt. Es ist die Poltik welche das Geld der BürgerInnen sinnlos verpraßt
Von Markus Kurth – Grüne
Ohne das Prinzip von Leistung und Gegenleistung geht es nicht. Aber das Problem sind nicht unwillige Arbeitslose, sondern mangelnde Unterstützung
Wer einige Jahre in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt gelebt hat, kennt das Entstehen von Sanktionsregimen – ganz ohne Staat und Hartz IV. Mitgenossen, die sich hartnäckig weigerten, den Kühlschrank zu befüllen, das Klo zu putzen oder den Müll runterzutragen, waren früher oder später so unbeliebt, dass der Rest sie loswerden wollte. Selbst unter Menschen, die zu praktischer Solidarität wild entschlossen sind, hat das Solidarprinzip nur Bestand, wenn Leistung und Gegenleistung einigermaßen im Einklang stehen. Es sind auch Erfahrungen wie diese, die mich zu der Ansicht gebracht haben, dass die Möglichkeit einer Sanktionierung als letztes Mittel nicht nur praktisch, sondern auch notwendig ist. Deshalb müssen diejenigen, die Sanktionen abschaffen wollen, auch einen Ersatz finden, um das Solidarprinzip abzusichern.
Nun ist die Grundsicherung für Arbeitslose keine linke WG. Ein Sozialstaat, dessen Grundlage die unantastbare Menschenwürde ist, muss das Existenzminimum sicherstellen, ohne irgendeine Form von Folgsamkeit zu erzwingen. In einem bahnbrechenden Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1967 fest: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger durch Zwangsmaßnahmen wie Pflichtarbeit (…) zu erziehen und zu bessern.“ Damit beendete das Gericht die damals noch existierende Praxis, sogenannte Landstreicher in Arbeitshäusern regelrecht zu internieren. Der Großteil der deutschen Sozialgesetzgebung der vergangenen 50 Jahre vollzog den Wandel von bevormundenden Fürsorgesystemen hin zu einer menschenrechtlich begründeten Teilhabeorientierung: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz oder das Gesetz zu Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bezeichnen ausdrücklich die Entfaltung der Persönlichkeit und Selbstbestimmung als oberstes Ziel.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die 2003 von einer übergroßen Parlamentsmehrheit (und gegen meine eigene Stimme) verabschiedet wurde und die bis heute als „Hartz IV“ bekannt ist, stellt demgegenüber einen klaren Rückschritt dar. Als Kristallisationspunkt der Kritik und als Symbol für die Rückkehr obrigkeitsstaatlichen Handelns lassen sich eindeutig die Sanktionen ausmachen. Ihre Abschaffung, die auch meine Partei Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat, gilt als Schlüssel dafür, den Menschen aus dem Objektstatus herauszuführen und ihn ein eigenständig handelndes, freies Subjekt sein zu lassen.
Doch weder der Verweis auf die progressiven Sozialgesetze noch die Forderung nach Abschaffung der Sanktionen sollten den Blick darauf verstellen, dass (fast) jedes kollektive System sozialer Sicherung nicht ohne das Prinzip von Leistung und Gegenleistung auskommt. Dass Trittbrettfahrerverhalten die Solidarität zersetzt, ist eine anthropologische Konstante – von der steinzeitlichen Sippe bis zur linken WG von heute. Darum kommen auch die GegnerInnen von Sanktionen nicht herum. Festgeschriebene Rechtsansprüche auf Unterstützung werden nur dann allgemein akzeptiert, wenn der Kern des Solidarprinzips gewahrt bleibt. Unterstützung ohne Gegenleistung bleibt Barmherzigkeit. Diese ist keineswegs zu verachten, kann aber nicht die Basis des modernen Sozialstaats sein.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
Grafikquellen :
Oben — Hacker-Pschorr Oktoberfest
Quelle | Selbst fotografiert (Originaltext: Personal photoshoot 2011 |
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