Regelbedarfe vom BMAS
Erstellt von Redaktion am Montag 27. Juli 2020
Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie die viel zu niedrigen Hartz IV – Regelbedarfe vom BMAS klein gerechnet werden
Die Hartz 4 Konvektion – SPD
Quelle : Scharf — Links
Von Harald Thomé
Der Gesetzentwurf zum neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz (Regelbedarfe für das Jahr 2021) zeigt deutlich, wie mit Statistiktricksereien die Regelbedarfe kleingerechnet werden.
Vorliegend wird nicht berücksichtigt, was z.B. ein Kaffee, getrunken in einem Café, kosten würde, sondern nur der Warenwert des Kaffees, also die Kosten für Pulver, Wasser usw., also nicht der Preis, was ein Kaffee im realen Leben kostet. Also die Kosten werden auf 31,1 %, noch nicht einmal 1/3, gekürzt.
Mit solchen Statistiktricksereien werden die Regelbedarfe gezielt kleingerechnet. Diese Trickserei ist die Fortführung der systematischen Bedarfsunterdeckung, um die Leistungsbeziehenden entweder in den Niedriglohn zu hungern oder um sie frühzeitig als nicht mehr zur Arbeitsausplünderung benutzbar ableben zu lassen.
Hier geht es zum Gesetzestextentwurf und zur Anlage er Herleitung der Regelbedarfe: https://t1p.de/hgll
Aus der Gesetzesbegründung:
„Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Rohertragsquote der Gastronomie (Wirtschaftszweignummer 08-56) im Jahr 2017 bei 68,7 Prozent und damit die Wareneinsatzquote bei 31,3 Prozent. Deshalb werden 31,3 Prozent der Verbrauchsausgaben dieser Positionen als regelbedarfsrelevant berücksichtigt (Statistisches Bundesamt, Genesis-Onlinedatenbank; Tabelle 45342-0001, Unternehmen, Beschäftigte, Umsatz und weitere betriebs- und volkswirtschaftliche Kennzahlen Gastgewerbe (Zahlen für 2018 frühestens ab August 2020)“(S. 32, 2 Abs) Hier direkt zum Download: https://t1p.de/lh7w
Kurzbemerkung dazu: Da ja die Leistungsbeziehenden es vorziehen, sich eher nicht zur Wehr zu setzen und auf die Straße zu gehen, bleibt zu hoffen, dass diese wirklich miese Statistikmanipulation wenigstens mal von den Obergerichten gekippt wird und die Untergerichte bis dahin der Aufforderung des BVerfG aus dem Regelbedarfsurteil folgen und bei Unterdeckungen verfassungskonforme Auslegungen wagen. Punkte gäbe es genug, Schulbedarfe und digitale Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen sind nur ein Teil davon.
Stellungnahme und Kritik vom DPWV: https://t1p.de/9jun
Stellungnahme der Diakonie zu den Regelbedarfen: https://t1p.de/gvrw
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