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Rechtskenntnisse für alle

Erstellt von Redaktion am Dienstag 10. Januar 2023

Es muss mehr für juristisches Basis Wissen getan werden

Plenarsaal

Eine Masse von Juristen welche gerne so tun als ob sie etwas wüssten !

Ein Debattenbeitrag von Andreas Gran / Rechtsanwalt aus Frankfurt/Main

Eine freie Gesellschaft braucht in Rechtsfragen kompetente Bürgerinnen und Bürger. Viele Jugendliche kennen ihre rechtliche Rolle und ihre Rechte in der Konsumgesellschaft kaum.

Recht haben, recht geben, im Recht sein – das sind allesamt Redewendungen, mit denen wir ausdrücken, was wir als Recht empfinden, also uns „im Recht fühlen“. Fühlen können das nämlich alle. Wissen davon haben aber nur wenige, dabei wäre ein leichteres Zurechtfinden in Tausenden von Gesetzen und Verordnungen angebracht. Oft gerät aus dem Blick, dass eine Rechtsordnung verstanden sein muss, wenn sie Zusammenleben erleichtern soll.

Was ist eigentlich Recht? Vereinfacht lässt es sich entweder als dasjenige definieren, was die Gesetzgebung geschaffen hat, oder als ein Empfinden, welches uns naturgemäß gegeben ist. Entwendet jemand unser Fahrrad, wird das niemand hinnehmen wollen, ganz gleich ob die dazu passende Gesetzesvorgabe (§ 985 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch) bekannt ist. Es gibt also ein grobes „Gerechtigkeitsempfinden“, das aber diffus und subjektiv ist. Ein Beispiel: Meinungsstreit bei Wohnraumknappheit. Verbindliche Regeln für das zwischenmenschliche Miteinander sind also sinnvoll. Hilfreich ist es dazu auch, diese zu dokumentieren. Seit mehr als 120 Jahren gibt es deshalb das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als zentrale Rechtsgrundlage. Aber kaum jemand hat es im Bücherschrank stehen. Wesentliches daraus sollte aber Allgemeinbildung sein. Dieses Gesetzbuch ist nämlich die Grundlage für alltägliche Einkäufe und umfasst viel, was uns den Alltag erleichtern kann. Besonders hilfreich wäre es deshalb, wenn diejenigen, um deren Leben es geht, wissen und nicht nur fühlen, was geregelt ist.

Der juristische Wissenstransfer in die Bevölkerung lässt aber zu wünschen übrig: Tatsächlich ist Rechtsbildung nur einem Teil vorbehalten. Die meisten Menschen haben kaum Zugang. Unterstützung durch Beratungsstellen für Mieter, Arbeitnehmende sowie Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht ausreichend vorhanden, kommt oft zu spät oder kann unverhältnismäßig aufwändig sein. Anwaltlicher Rechtsrat ist zudem mit Kosten verbunden, da ein weitreichendes Rechtsberatungsmonopol besteht. Für unsere Gesellschaft ist das riskant.

Bei der Vermittlung von Werten würde Rechtskenntnis Lehrenden und Erziehenden helfen, wenn der Zusammenhang von Pünktlichkeit oder Rücksichtnahme mit konkreten Rechtsvorgaben gezeigt wird. Zur Sozialisation müsste viel früher und intensiver jungen Menschen die Integration in unsere Rechts- und Wertegemeinschaft erleichtert werden, indem ihnen wesentliche Regeln erklärt werden.

Das ist in der Theorie so vorgesehen. Allerdings gelingt es in der Umsetzung selten: Rechtsbildung wird als trocken und abstrakt empfunden, weil der Praxisbezug allzu oft fehlt. Viele Jugendliche kennen ihre rechtliche Rolle und ihre Rechte in der Konsumgesellschaft kaum. Außerdem basiert unsere Wirtschaftsordnung auf der fraglichen Annahme, dass Menschen sich frei vertraglich binden können. Das wird als „Privatautonomie“ bezeichnet, unterscheidet sich vom Staatssozialismus, funktioniert im Alltag aber nur mäßig.

Ein Beispiel: Viele meinen, man könne Ware stets zu dem ausgepreisten Betrag verlangen. Oft wird angenommen, nur schriftliche Vereinbarungen seien verbindlich – dabei gibt es auch mündlich geschlossene Verträge. Die meisten wissen vermutlich nicht, dass bei defekter Ware nicht direkt Geld zurückgezahlt werden muss. Außerdem glauben viele, Gekauftes könne ohnehin bei Nichtgefallen zurückgegeben werden. Auch über das Thema Haftung ist wenig bekannt. Unkenntnis von Scheidungsfolgen oder Erbschaften besteht. Im Ergebnis kann also diese vermeintliche „Freiheit“ nach unserer Verfassung mangels Rechtskenntnis nicht effektiv genutzt werden.

Besonders problematisch ist das, wenn man die Funktionsweise der sozialen Marktwirtschaft kritisch hinterfragt: Rechtskenntnis bedeutet Überlegenheit. Wenn diese nur einem Teil zukommt, werden soziale Unterschiede größer. Dass immer mehr durch Verbraucherschutz, Mieterschutz oder Arbeitsplatzschutz staatlich regulierend eingegriffen wird, zeigt die Fehlentwicklung deutlich. „Hilfe zur Selbsthilfe“ durch Rechtskompetenz wäre ein ergänzender Weg, denn zielgerichtete Bildung könnte Überregulierung und gerichtliches Eingreifen entbehrlich machen. Wer die eigene Rechtsposition einschätzen kann, wird eher nachgeben – oder, wenn er recht hat, mit Verweis auf das Gesetz auf seinem Recht bestehen.

Quelle          :          TAZ-online        >>>>>         weiterlesen

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