Rassismus im System
Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 1. August 2015
Ein »tiefer Staat« in Deutschland?
von Frank-Olaf Radtke
Mitte Mai wurde bekannt, dass ein Beamter der Bundespolizei zwei Flüchtlinge auf einer Polizeiwache in Hannover schwer misshandelt und sich anschließend mit diesen Taten gebrüstet hat.
Das in vielen Medien veröffentlichte Foto eines am Boden liegenden, mit Handschellen gefesselten Marokkaners mit schmerzverzerrtem Gesicht weckt Erinnerungen an die Bilder aus dem Bagdader Foltergefängnis Abu Ghraib aus dem Jahr 2003. Die aktuellen Gewalttaten führen eines drastisch vor Augen: das Problem gesetzeswidriger Handlungen in deutschen Sicherheitsbehörden.
Doch wieder einmal wurde die Tat als verwerflicher Ausrutscher eines Einzelnen abgetan, und es wurden lediglich individuelle Konsequenzen angekündigt. Von einem strukturellen Problem institutioneller Diskriminierung wollen Politik und Sicherheitsbehörden nichts wissen.
Bereits im April 2013 hatte die Bundesregierung dem UN-Ausschuss zur Beseitigung von rassistischer Diskriminierung ihren periodisch fälligen Staatenbericht[1] vorgelegt – ohne auch nur einmal das Wort „Rassismus“ zu erwähnen.
Dies erstaunt umso mehr angesichts des eklatanten Versagens von Polizei und Verfassungsschutz, die vom rechtsterroristischen NSU verübte Mordserie an zehn überwiegend türkischstämmigen Personen aufzuklären. Stattdessen preist die Regierung in ihrem Bericht die verbesserte Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz als Lehre aus dem NSU-Komplex.
Doch damit wird das Versagen der Ermittlungsbehörden zu einem schnell zu behebenden Koordinationsproblem von Polizei und Verfassungsschutz kleingeredet.
Aus Bestürzung darüber hat eine Gruppe von Rechtsanwälten, die im Münchner NSU-Prozess als Nebenkläger auftritt, bei dem genannten UN-Gremium im April 2015 einen Parallelbericht zu dem offiziellen Staatenbericht eingereicht.[2] Unterstützt von einem bundesweiten Bürgerbündnis fordert sie darin einen Special Rapporteur der Vereinten Nationen, der die strukturellen Hintergründe des NSU-Komplexes untersuchen soll.
Dem Bündnis geht es vor allem um eines – nämlich um die Benennung des Problems struktureller Missachtung und Benachteiligung von Minderheiten, die gleichsam die Voraussetzung für seine wirksame Bekämpfung wäre.
Ein »tiefer Staat« in Deutschland?
Wer sich bei der Aufarbeitung des NSU-Skandals nicht mit dem Verweis auf Inkompetenz, Organisationspannen und Koordinationsprobleme zwischen den Diensten abspeisen, sich aber umgekehrt auch nicht auf die Vermutung einer politischen Verschwörung einlassen will, muss tiefer graben.
Ein in diesem Zusammenhang immer wieder genannter Begriff – so etwa von der baden-württembergischen Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) im März 2012 – ist der des „tiefen Staates“.[3] Er stammt aus dem türkischen Kontext und beschreibt eine im Verlauf mehrerer Jahrzehnte gewachsene konspirative Verflechtung von Militär, Geheimdiensten, Politik, Justiz, Verwaltung, Rechtsextremismus und organisiertem Verbrechen. Was aber kann der Begriff mit Blick auf die NSU-Morde meinen, ohne dabei Verschwörungstheorien das Wort zu reden?
Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen
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Fotoquelle: Wikipedia Hetzplakat bei der Gouverneurswahl Pennsylvania, 1866