Pressefreiheit !!
Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 19. April 2017
taz gewinnt vorm Bundesverfassungsgericht
Kritischer Satz über „Bild“-Kolumnist Müller-Vogg war Werturteil, so die Richter
Autor : Christian Rath
Die taz hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg in eigener Sache erzielt. Im Streit mit dem Bild-Kolumnisten Hugo Müller-Vogg hob Karlsruhe nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg auf. Das OLG hatte verlangt, dass die taz kritische Passagen über Müller-Vogg von ihrer Webseite entfernt.
Hugo Müller-Vogg hatte mit dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff das Interviewbuch „Besser die Wahrheit“ geschrieben, das 2007 erschien. Eine Werbekampagne für das Buch finanzierte der Hannoveraner Unternehmer Carsten Maschmeyer mit 42.700 Euro. Als Wulff später wegen seiner windigen Beziehungen zu reichen Gönnern unter Beschuss geriet, kritisierte ihn insbesondere die Bild-Zeitung.
Als Bild-Kolumnist kritisierte Müller-Vogg im Dezember 2012 die Anzeigenfinanzierung und betonte im selben Beitrag, er habe erst am Tag zuvor davon erfahren, dass der Verlag des gemeinsamen Interviewbuchs die Rechnungen für Werbeanzeigen an Maschmeyer weitergeleitet habe.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle : Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht
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Mittwoch 19. April 2017 um 11:33
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