President of Catalonia
Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 4. April 2018
Über den Fall Puigdemont sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden
Kommentar von Heribert Prantl
Die Richter in Schleswig wenden ein erbärmlich schlechtes deutsches Gesetz an, um über Carles Puigdemonts Auslieferung zu entscheiden. Rechtlich ist unklar, was sie überhaupt prüfen müssen.
Der Generalstaatsanwalt in Schleswig hat, wie es ihm rechtlich obliegt, beim Oberlandesgericht die Prüfung beantragt, ob die Auslieferung von Carles Puigdemont nach Spanien zulässig ist. So weit, so gut, so klar. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Unklarheiten.
Das liegt nicht nur an Spanien und dem dort ausgestellten schludrigen Haftbefehl gegen Puigdemont. Das liegt auch und vor allem an einem erbärmlich schlechten deutschen Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Dieses Gesetz müssen die Richter in Schleswig anwenden; sie können einem leidtun.
Auf der nach oben offenen Skala desaströser Gesetzgebung liegt dieses Gesetz weit oben. Wer eine Kostprobe dieser desaströsen Unklarheiten haben möchte, der lese einmal Paragraf 81 Nr. 4 IRG, in dem es um die „Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung“ geht. Es ist und bleibt danach unklar, ob ein Vergleich der spanischen Rechtslage mit der deutschen Rechtslage geboten ist. Es ist und bleibt unklar, ob die Puigdemont zur Last gelegte Tat nur nach spanischem oder auch nach deutschem Recht strafbar sein muss.
Quelle : Sueddeutsche-Zeitung >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle :
Description | Mapping a Path Towards Catalan Independence, 12 May 2016, cht.hm/1XoCfjm |
Date | |
Source | Carles Puigdemont, President of the Generalitat of Catalonia |
Author | Chatham House |
Licensing
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