Willensbildung des Volkes?
Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 5. Januar 2018
Politische Willensbildung des Volkes?
von Karl D. Bredthauer
Wie auch immer das Gezerre um die Bildung einer neuen Bundesregierung schließlich ausgehen mag und wie haltbar das Ergebnis dann sein wird: Die Kollateralschäden, die der Umgang mit dem Wählervotum vom 24. September 2017 der deutschen Demokratie zufügt, erschrecken. Dabei hätten die Akteure vorbereitet sein können. Der Wandel der parlamentarischen Konstellation hatte sich unüberhörbar angekündigt: die Vermehrung der Bundestagsparteien auf sechs oder sieben ebenso wie die Unmöglichkeit, die große Koalition nach der Wahl einfach fortzusetzen. Unerwartet war allenfalls, dass die vermeintlich im Schlafwagen dem Sieg entgegenrollende Angela Merkel das schlechteste Unionswahlergebnis seit 1949 einfuhr und nicht einfach auf Schwarz-Grün umsteigen konnte. Die SPD-Führung nahm im ersten Schreck das Wählervotum ernst, erklärte die um 14 Prozent verkleinerte „GroKo“ für abgewählt und versprach, radikal in sich zu gehen. Angela Merkel jedoch mochte – obwohl die Unionsparteien mit fast 9 Prozent die größten Stimmenverluste erlitten hatten – aus dem Wahlergebnis lediglich die Bestätigung ihres Führungsanspruchs herauslesen und im Übrigen keinen Fehl an sich finden. So war in Berlin eine neue, für beide Wahlverlierer unbehagliche Situation entstanden. Exakt für diese Situation allerdings hat das Grundgesetz vorgesorgt, nämlich mit Artikel 63.
Doch Grundgesetz und Volks-Vertretung hatten erst mal Pause. Der Bundespräsident ersparte Angela Merkel eine Kanzlerneuwahl nach dessen Bestimmungen. Dabei hätte er Merkel als erklärte Kandidatin der stärksten Fraktion unverzüglich zur Wahl vorschlagen können. Sie hätte daraufhin wohl im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit verfehlt, aber – so sie an ihrer Kandidatur festgehalten hätte – in einem abschließenden Wahlgang nach Satz 4 des Artikels die relativ meisten Stimmen und deshalb dann den Auftrag bekommen, eine Regierung zu bilden, mit welcher Mehr- oder Minderheitsbeteiligung auch immer. Es sei denn, der Bundespräsident hätte sie nicht ernannt, sondern Neuwahlen ausgeschrieben, was auszuschließen sein dürfte.
Trotzdem bestimmt der „Neuwahl“-Hype seit der Wahl die Debatte. Es heißt, Angela Merkel habe nach dem Scheitern der „Schwarzen Ampel“ tatsächlich Neuwahlen angestrebt und damit Steinmeier zu seiner Parteienvergatterung vom 20. November provoziert. Aber müsste der Präsident denn überhaupt, falls Merkel sich tatsächlich mit einer relativen Stimmenmehrheit wählen ließe, nur um schnellstmöglich per Vertrauensfrage die Parlamentsauflösung anzustreben, diese dann automatisch einleiten? Nein, sagt Artikel 68 GG: Er muss durchaus nicht, er kann! Neuwahlen sind gegen den Willen des Bundespräsidenten nun einmal schlicht nicht zu haben. (Es sei denn, interessierte Wirtschaftskreise und tonangebende Meinungsmacher setzen ihn gegebenenfalls ebenso massiv unter Druck wie den unglückseligen Martin Schulz ob seiner zeitweiligen GroKo-„Verweigerung“). Selbst gestellte Misstrauensvoten wie in den Fällen von Helmut Kohl im Jahr 1983 und Gerhard Schröder 2005 konnten nur deshalb zu Neuwahlen führen, weil die jeweiligen Präsidenten mitspielten.
Auf der Liste der Kollateralschäden rangiert diese Fake-Debatte jedenfalls weit oben. Ob als rettender Ausweg oder als dräuende Gefahr beschworen: Sie entspricht weder dem Votum des Souveräns noch dem Geist des Grundgesetzes. Leider ist der Bundespräsident der Kampagne nicht explizit entgegengetreten. Dass er Merkel erst einmal wochenlang bei dem Versuch gewähren ließ, die fehlende Mehrheit ihrer schwarz-grünen Wunschkonstellation durch Einbindung der ganz anders getakteten Lindner-FDP zu kompensieren, hat zwar, wie sich inzwischen zeigt, de facto den Fortbestand der (jetzt geschäftsführenden) GroKo bis weit ins Jahr 2018 hinein ermöglicht (Martin Schulz: „Wir haben Zeit!“) und ihn zugleich effektiv kaschiert. Damit bleibt auch schon ohne standesamtliche schwarz-rote Wiederverheiratung eine aus Sicht des Autors negative, in Ansätzen neowilhelminische und nicht zuletzt ostpolitisch fatale Kontinuität gewahrt.
Der Vierfarben-Umweg erbrachte aber immerhin den Nachweis, wie unseriös die Vorstellung einer Berliner Sollbruchstellen-Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen beim inneren Zustand der Mehrzahl ihrer Teilnehmer derzeit ist. Lindners mangelnde Bereitschaft, sich auf die der FDP ersichtlich zugedachte Rolle als fünftes Rad an Merkels schwarzgrünem Wagen einzulassen, löste allerdings – nachdem schon am 24. September Stichworte wie „Staatskrise“ oder „Weimarer Verhältnisse“ gefallen waren – eine neuerliche Welle politisch-medialer Hysterie aus. Geradezu erschütternd wirkt der Rückfall in das Vokabular einer anderen Zivilisationsstufe: Drückebergerei, Kneifen, sich in die Büsche schlagen… – so spricht der preußische Feldwebel zu seinen Rekruten.
Quelle : Blätter >>>>> weiterlesen
————————————————————————————————————————–
Grafikquelle : Kölner Karnevals Orden, Närrisches Parlament, SPD, Köln, 1987 – DETAIL