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Politiker und Richter ?

Erstellt von DL-Redaktion am Donnerstag 21. Dezember 2017

Richter, die dem Gewissen Schweigen befahlen

Vergleichbar mit heute nicht unbedingt da sie nicht die Macht haben über Leben und Tod zu entscheiden. Aber alles hatte einen Anfang, welcher später nicht mehr Erklärbar . So Verlustieren sie sich in den Parteien um derer Mitglieder entsprechend zu selektieren, im Auftrag von ? Die menschliche Dummheit stirbt nicht, solange die Beteiligten immer wieder willige MitspielerInnen finden – in Bottrop, Gelsenkirchen oder auch Berlin. Manipulierer denen das Gehalt als Familienrichter oder Behördenmitarbeiter zu niedrig erscheint. Ruhe aber, werden sie nie finden. DL-Red. IE

Gastbeitrag von Christoph Safferling

Niemand hat das Recht, nur zu gehorchen. Auch Richter nicht. Vor 70 Jahren wurden Hitlers Blutjuristen zu relativ milden Strafen verurteilt.

Die Strafen waren mickrig. Und als die drei amerikanischen Richter des Militärgerichtshofs Nr. III an diesem Morgen herabblickten auf die 14 Angeklagten – da blickten Richter zu ihnen zurück, Berufskollegen.

Hitlers schlimmste Blutjuristen, die vor nun 70 Jahren in Nürnberg verurteilt wurden, durften darauf vertrauen, mit vergleichsweise milden Blicken gesehen zu werden. Es gab kein Todesurteil, nur vier Mal lebenslänglich, sechs zeitige Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren, vier Freisprüche. Und man sollte ergänzen: Keine zehn Jahre später waren alle Häftlinge wieder entlassen. Der Umgang des Militärtribunals mit dieser besonderen Gruppe von Angeklagten blieb vergleichsweise von Nachsicht geprägt. Dabei hatten diese Männer das nationalsozialistische Morden rechtstechnisch flankiert, legalisiert und damit vielfach dem Gewissen in Deutschland Schweigen befohlen.

Franz Schlegelberger zum Beispiel, der Staatssekretär im Reichsjustizministerium, der von 1941 an ein Jahr lang als kommissarischer Minister agierte, bevor er von Hitler reich beschenkt aus dem Dienst schied: Er war Karrierejurist, kein Ideologe; er verdankte seinen Aufstieg nicht den Nazis. Aber als sie an die Macht kamen, biederte er sich an. Schlegelberger goss die Diskriminierung von Juden und Polen in Paragrafen, in ein Gewand von Recht und Ordnung, und er weitete die Verhängung von Todesstrafen massiv aus. Schließlich ersann er mit aller rechtstechnischen Raffinesse einen Weg, auch die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, also die Massenmorde an Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, juristisch reinzuwaschen.

So unbefriedigend das Strafmaß für diese Männer auch blieb, an dem nasskalten Wintertag vor 70 Jahren wurde trotzdem Rechtsgeschichte geschrieben. In keinem anderen Strafverfahren stand die gesellschaftliche Rolle des Richters je so auf dem Prüfstand wie hier. Das Urteil, das in Nürnberg gesprochen wurde, rührte an Fragen, denen sich noch heute viele Juristen in vielen Ländern nur unzureichend stellen. Noch immer fällt es vielen Richtern leicht, sich hinter einer rein mechanischen, scheinbar unpolitischen juristischen Methodik zu verstecken und die Verantwortung für das Resultat der eigenen Entscheidungen zu leugnen. Man schreibe die Gesetze ja nicht selbst; man wende sie nur an. Als seien Richter nur Befehlsempfänger, nur Klempner an einer Maschine, die jemand anderes betreibt; nicht eigenständige Akteure mit Macht und dementsprechend auch Mitverantwortung.

Die Beschäftigung mit Justizunrecht sollte zur Pflicht für Jurastudenten werden

Die Sorge darüber treibt auch das Bundesjustizministerium um. Es möchte die Auseinandersetzung mit dem Justizunrecht des 20. Jahrhunderts, insbesondere der NS-Zeit, derzeit als Pflichtstoff in das Curriculum für Jurastudenten aufnehmen lassen, durch eine entsprechende Ergänzung des deutschen Richtergesetzes. Die Justizminister der Länder, Herren über die juristische Ausbildung, sträuben sich; sie wollen keine Einmischung des Bundes. Die Professoren sträuben sich auch; sie meinen, die Ausbildung sei schon perfekt, das kritische Bewusstsein unter dem Nachwuchs bedürfe keiner Schärfung.

Quelle      :       Sueddeutsche-Zeitung >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle    :

A meeting of four Nazis who bore much of the responsibility for allowing the legal system of Germany to be taken over by Nazi ideology. Franz Schlegelberger is second from left. On the far left in this image is Roland Freisler. Otto Thierack is the second from the right, and Curt Rothenberger is on the far right.

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